Objektmöblierung HQ Erweiterung
711356-Arge Gascade Zentrale Kassel
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Vorbemerkungen 1.0 Allgemeines Das Angebot muss für den vollständigen Ausbauauf der Grundlage des Liefer- und Leistungsumfangs sowie den Zeichnungen und den allgemeinen Bestimmungen der Angebotsstellung abgegeben werden. Alle angebotenen Positionen müssen grundsätzlich folgende Leistungen enthalten: die komplette Herstellung, Anlieferung und Montage aller Anlagenteile entsprechend der Anfrage einschließlich allem erforderlichem Zubehör; die Stellung aller erforderlichen Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Leitern, Gerüste, Hebezeuge, Abdeckfolie usw.: die Kosten für Verpackung, Be- und Entladung der LKWs, Fracht zur Baustelle und Transport der Anlagenteile in den Wartenraum sowie vorschriftsmäßige Entsorgung der Verpackung; die Kosten für die Montage sowie Fracht und Verpackung sind, wenn erforderlich oder verlangt, getrennt auszuweisen. Dem Angebot sind CAD Zeichnungen beizufügen. Dies beinhaltet sowohl 2D und 3D Ansichten, als auch fotorealistische Renderings. Bemusterung der angebotenen Oberflächen, der Farbgestaltung, der Tischkanten etc. Erstellung von detaillierten Freigabezeichnungen einschließlich den geforderten Korrekturversionen Elektrifizierung der Möbel nach den gängigen Richtlinien und Vorschriften, sofern in den LV- Positionen Elektrifizierungen gefordert sind Steckerfertigen Anschluss Allgemeinstrom und USV- Strom bis zu den bauseits bereitgestellten Schuko- Steckdosen oder Kabel, die bis zu 3m von den Möbel entfernt installiert sein können fachgerechte Verlegung und Fixierung der Kabel Justierungs- und Einstellungsmaßnahme, leichtgängige und akkurate Funktion aller beweglichen Komponenten  Anbringung Oberflächen, Kantenschutz und Staubschutz nach der Abnahme sofern der Auftraggeber dies verlangt 2.0 Fertigungsfreigabe und Zeichnungen Die gesamte Dokumentation der zu liefernden Komponenten ist zweifach auf Papier und zusätzlich digital auf Datenträger (CD, DVD, USB-Stick, wobei heute ein USB-Stick zu bevorzugen ist) als PDF zu übergeben. Sämtliche Komponenten, Leitungen, Anschlüsse, Netzteile etc. sind dauerhaft zu beschriften. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Vom Auftragnehmer sind Konstruktionszeichnungen aller Anlagenteile in den Maßstäben 1:50, 1:20, 1:10 oder 1:1 zu erstellen. Die Zeichnungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen. Von allen Materialien, Farben, Oberflächen und Beschlägen sind Originalmuster zur Genehmigung vorzulegen. Die Kosten für die Muster müssen im Angebotspreis enthalten sein. Die gesamte Dokumentation ist in übersichtlich gestalteten Ordnern mit ausführlicher gedruckter Legende und themenbezogenen Registern der zu liefernden Komponenten 2-fach auf Papier zu übergeben. Sämtliche Komponenten, Leitungen, Anschlüsse, Netzteile, etc. sind dauerhaft zu beschriften. Zusätzlich sind alle Unterlagen wie nachstehend aufgeführt, 1-fach auf Datenträger zu erstellen Zeichnungen im Ursprungsformat und als dwg- oder dxf-Datei Listen und Beschreibungen im Word- oder Excel-Format alle anderen Unterlagen im PDF-Format Die Ordner und Dateien auf dem Datenträger sind übersichtlich nach Anlagenteilen zu strukturieren und mit inhaltsbeschreibenden Dateinahmen zu versehen. Der Auftragnehmer muss die Unterlagen, in beschriebener Form und Anzahl, vor der Abnahme des Gewerkes vorlegen. 3.0 Gesetzliche Vorschriften Der Auftragnehmer ist verpflichtet nur solche Materialien und Komponenten zu verwenden, die mit dem CE-Gütezeichen versehen sind. Materialien und Komponenten, die das Gütezeichen nicht führen, dürfen nur verwendet werden, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt. Bauteile oder Fabrikate, die im Angebot durch den Bieter benannt und somit zur Prüfung vorgelegt wurden, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers durch gleichwertige ersetzt werden. Alle einschlägigen technischen Vertragsbedingungen, Vorschriften und Richtlinien, Prüfvorschriften und Merkblätter in der zum Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung gelten als Vertragsbestandteil, sofern im Leistungsverzeichnis nicht abweichend vereinbart. Sämtliche Komponenten sind wartungsarm auszulegen und Service-freundlich zu verbauen. Jeweils in der neuesten Fassung (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) einzuhaltende Normen, technische Spezifikationen und Vorschriften, Standards und Richtlinien sind: Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen DGVU 215-410 (oder vergleichbare europäische Richtlinie) DIN 4554 Büromöbel / Anforderung und Prüfung DIN 16555 Büroarbeitsplatz. Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze (oder vergleichbare europäische Norm) DIN 33414, Teil 1 Ergonomische Gestaltung von Warten (oder vergleichbare europäische Norm) DIN EN 527-1 Büromöbel - Büro-Arbeitstische DIN EN ISO 11064 Ergonomische Gestaltung von Leitzentralen DIN EN 14073-2 Büromöbel - Büroschränke, sicherheitstechnische Anforderungen DIN EN ISO 9241, Teil 5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten, Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung DIN EN 1335, Büroarbeitsstuhl DIN 18225 Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten (oder vergleichbare europäische Norm) Anwendbare Richtlinien hinsichtlich der Verwendung von Conflict Minerals (3TG). WEEE- Richtlinie 2012/19/EU zur Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung. EU-Richtlinie 2011/65/EU (ROHS, REACH) seiner Produkte zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Des Weiteren sind folgende Vorschriften zu beachten und einzuhalten: die Arbeitsstättenvorordnung die Gefahrenstoffverordnung die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik sowie die anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE)" Alle Lieferungen und Arbeiten müssen entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften (Deutsche Industrienorm) und der VOB Stand 1988 (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ausgeführt werden. Im Rahmen der VOB und des BGB übernimmt der Auftragnehmer für alle Lieferungen und Leistungen die volle Garantie. 4.0 Werkstoffe Für alle Anlagenteile darf nur Material 1. Wahl verwendet werden. Alle Anlagenteile und Ausbaukomponenten müssen gegen Korrosion, Fäulnis und Schädlingsbefall geschützt sein. Für die Ausführung gelten die jeweiligen DIN-Vorschriften. Die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte der Schadstoffklasse E1 dürfen bei allen verwendeten Werkstoffen nicht überschritten werden. Bei Holzspanplatten gilt dies insbesondere für Formaldehyd. Es ist auf Baustoffe ohne Schadstoffe zurückzugreifen. Dem Auftraggeber sind insbesondere für Kleber, Fußbodenbeläge, Möbel, Spanplatten und Farben, vor Bestellung bei der Abteilung Arbeitssicherheit die DIN-Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. Bei sicherheitsrelevanten Anlagenteilen sind dem Auftraggeber die bauaufsichtlichen Prüf- und Genehmigungsbescheide vorzulegen. Farbgebung ist grundsätzlich nach Bemusterung mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4.1 Ersatzteile Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer von 10 Jahren nach Abnahme der von ihm bzw. Subunternehmen gelieferten technischen Einrichtungen die Ersatzteilbereitstellung sowie die Softwarepflege sicherzustellen. 4.2 Wartung und Betrieb Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Einsatzdauer des Systems auf Verlangen des Auftraggebers die Instandsetzung der von ihm gelieferten technischen Einrichtungen, zu übernehmen. Dies gilt auch für solche Leistungen und Lieferungen, die von Subunternehmern stammen. Außerordentliche Leistungen, die nicht in den Bereich der Wartung, Pflege und den Support gehören, werden nach Ablauf der Gewährleistung zu den jeweils gültigen Stundensätzen separat vergütet. 4.3 Gewährleistung Der Auftragnehmer muss auf Anfrage eine Gewährleistung von 10 Jahren über alle starren Rahmenkomponenten, Verkleidungsteile, Tischplatte und alle weiteren mechanischen Komponenten erteilen. 4.4 Einheitspreis - einzukalkulierende Leistungen Folgende Positionen werden in der Ausschreibung nicht gesondert ausgewiesen. Die entsprechenden Kosten sind in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen: Reise- und Nebenkosten, Übernachtungskosten, Messgeräte, Kommunikationstechnik, Lizenz- oder Nutzungskosten aller einge-setzten Werkzeuge, Software-Tools und der zugrundeliegenden Hardware, Dokumentation, Auslagen für Berichte, Präsentationen, Transport, Versand, Verpackung, Abnahme etc. Kosten für Sachmangelhaftung. 5.0 Reinigung der Baustelle Während der Montage ist die Baustelle stets in einem aufgeräumten und ordentlichen Zustand zu halten. Nach Ende der Montagearbeiten sind die Leitwarte und alle Anlagenteile sauber und staubfrei zu übergeben. 6.0 Anlagenbegehung/Aufmaß Vor der Ausarbeitung der Konstruktionszeichnungen ist eine Baustellenbegehung mit dem Betreiber zwingend vorgeschrieben. Es wird ein Aufmaß vor Ort gefordert, um die genauen Maße und Platzierungen der Möblierung vor der Fertigung zu definieren. Alle bauseitigen Maße sind auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Bauplänen zu überprüfen. Die Möblierung kann erst gefertigt werden, wenn die zugehörige Dokumentation im Pflichtenheft durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Transportwege und alle Gegebenheiten des Baukörpers sind aufzunehmen. Bauliche Festlegungen und Unklarheiten sind mit dem Auftraggeber zu besprechen. Der Termin ist rechtzeitig zu vereinbaren. Kosten sind in einer eigenen Position auszuweisen. 7.0 Montage/Installationsablauf Der Einbau der Anlagenteile und Ausbaukomponenten muss entsprechend dem vorgegebenen Montageablaufplan erfolgen. Der Montagebeginn der jeweiligen Gewerke ist vorher mit der Bauleitung abzustimmen und bedarf der Genehmigung. Die Schnittstellenklärung zwischen den einzelnen Gewerken muss über die Bauleitung vorgenommen werden. Die Fertigstellung der Gewerke ist der Bauleitung zu melden. Der Abnahmetermin muss rechtzeitig vorher mit der Bauleitung vereinbart werden. 8.0 Baustellenordnung Für die Montage der Anlage haben die Bau- und Ausführungsrichtlinien des Betreibers in der letzten Fassung Gültigkeit. 9.0 Qualitätssicherung Sämtliche Anlagen, Geräte und Einrichtungen müssen den einschlägigen Normen, Vorschriften und Qualitätssicherungsrichtlinien entsprechen. Für die Projektabwicklung und -bearbeitung ist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem anzuwenden.
Vorbemerkungen
01 Möblierung
01
Möblierung
Vorbemerkung Vorbemerkungen / ZTV Vorbemerkungen Lieferort:                    GASCADE, Joseph-Beuys-Straße 12, 34117 Kassel Lieferung und Montage Die Lieferung und Montage aller Positionen bis zur KW40 muss mit der Abgabe gewährleistet sein. Alle nachfolgenden beschreibenden Texte, bzw. die daraus resultierenden Gegebenheiten, Vorgaben, usw., auch in Bezug auf Material, Lohn und Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten und führen nicht zu Nachforderungen! Wenn in den nachfolgenden Leistungspositionen nicht ausdrücklich anderes beschrieben ist, ist immer die Lieferung, Vertragen und Montage aller Stoffe und Zubehör, die zur Funktion erforderlich sind, mit einzukalkulieren. 1. Allen Positionen der Leistungsbeschreibung liegt die VOL/A, neueste Fassung zugrunde. 2. Sämtliche angebotenen Materialien/Produkte müssen den DIN-Gütevorschriften entsprechen und für den     Verwendungszweck geeignet sein. 3. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle und Montage in alle 4 Geschosse     (mit Personen-Fahrstuhl bzw über Treppen) zu erfolgen. Die Abmessungen betragen: Tür b/h = ca. 1,30m / 2,20m Fahrkorb: b/t/h = ca. 2,10m / 1,40m / 2,20m     Hilfskräfte und Transporteinrichtungen sind vom AN zu stellen und sind in die     Einheitspreise einzukalkulieren. Abschließbare Lagerräume werden durch den AG nicht bereitgestellt. 4. Der AN hat auf seine Kosten eine Transport- und Montageversicherung abzuschließen. 5. Der AN übernimmt die Entfernung und Entsorgung der Transport- und Möbelverpackungen, sowie die     Besenreine Reinigung der Montagestellen von allen bei der Anlieferung und Montage anfallenden Arbeiten. 6. Werden dem AN Gründe bekannt, die zu Terminveränderungen führen könnten, so sind diese dem     AG innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt schriftlich mitzuteilen. 7. Eine Bemusterung kann auf Wunsch des Auftraggebers gefordert werden. Die Bereitstellung der Muster     sollte zum Zeitpunkt der Ausschreibungsabgabe organisiert sein und die Muster auf Abruf innerhalb von 2 Wochen verfügbar sein.     Die Kosten hierfür sind mit dem Einheitspreis abgegolten.     Die Bemusterung der relevanten Oberflächen, Stoffe etc. erfolgt in gemeinsamen Termin mit der Bauherrschaft und ist zusammen mit den zu bemusternden Produkten vorzulegen. TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 0. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.1.01 Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist das lose Mobiliar! Normen, Vorschriften der örtlichen Behörden, der Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einzurechnen. 0.1.02 Die Baustellenzufahrt ist evtl. In den Abmessungen begrenzt. Die Lieferfahrzeuge sind auf dieser Zufahrt entsprechend abzustimmen. Eine Sichtung der Zuwegungen wird im Vorfeld dringend empfohlen. Die Erreichbarkeit der Baustelle mit LKW ist sichergestellt. Die Logistik auf der Baustelle ist mit der koordinierenden Stelle der Arge eng abzustimmen. 0.1.03 Im Bereich der Baustellenzufahrt ist mit minderjährigen Schülern/Jugendlichen und Fußgänger bzw. PKW-Verkehr zu rechnen, was besondere Vorsicht bei der Befahrung erfordert. Entsprechende verkehrssichernde Maßnahmen in Abstimmung mit dem AG und der Gemeinde müssen vom AN ausgeführt und in die EP einkalkuliert werden. Für den Bereich der Baustelle gilt Schrittgeschwindigkeit. 0.1.04 Für die Ausführung sind die Vorgaben zu Lärmemissionen in Wohngebieten verbindlich einzuhalten. Lärmintensiven Arbeiten sind nur in folgende Zeiten erlaubt: Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr - TA-Lärm. Zwischen 6:00 und 7:00 Uhr sowie ab 20:00 bis 22:00 Uhr können Arbeiten mit geringer Lärmemission, max. 40 dB, durchgeführt werden. 0.1.05 Wochenendarbeitszeiten (samstags, sonntags) und ggf. Feiertagsarbeitszeiten sind immer gesondert mit der Gemeinde/Stadt abzustimmen. Die Vergütung dieser Arbeitszeiten ist bei der Kalkulation des Einheitspreises bzw. der Lohnkosten einzurechnen. Die gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt. 0.1.06 Der AN hat alle Grundriss- und Höhenmasse eigenverantwortlich vor Ausführung der Arbeiten zu prüfen und die Richtigkeit ggf. schriftl. zu bestätigen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.07 Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass die Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat er dieses unverzüglich vor Angebotsabgabe dem AG schriftlich mitzuteilen. 0.1.08 Einwände und/oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis in technischer Hinsicht sind vom Bieter unverzüglich vor Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
Vorbemerkung
01.01 Titeil 01 - Telefonkabine
01.01
Titeil 01 - Telefonkabine
01.02 Titel 02 - Teeküchen
01.02
Titel 02 - Teeküchen
01.03 Titel 05 - Kommunikationsbereich Büro
01.03
Titel 05 - Kommunikationsbereich Büro
01.04 Titel 07 - Cafeteria
01.04
Titel 07 - Cafeteria
01.05 Titel 09 - Dachterasse
01.05
Titel 09 - Dachterasse
01.06 Titel 14 - Atrium
01.06
Titel 14 - Atrium
02 Möblierung DPZ-SiZe
02
Möblierung DPZ-SiZe
Material- und Konstruktionseigenschaften Operatortische Material- und Konstruktionseigenschaften Operatortische Die Vorder- und Rückwände müssen aus perforiertem Stahlblech zur Belüftung gefertigt sein, Zudem muss ein Einbauraum mit mindestens 6 Höheneinheiten vorhanden sein. Die Installationstiefe beträgt im unteren Bereich 450 mm und im oberen Bereich 500 mm. Die Tischplattenform muss in ergonomisch gebogener Form ausgef ührt sein. Bei Einzelkonsolen ist die Tischplattenform ergonomisch gerundet um die Verletzungsgefahr zu reduzieren. Die Monitorebene ist als elektrisch höhenverstellbare Version auszuführen, aus einem Querprofil aus Aluminium mit horizontalem und vertikalem Kabelmanagement. Stufenlose elektrisch Verstellung in der Höhe um 150 mm. Die Monitorschiene verfügt vorne und hinten jeweils über T-Nuten für die Befestigung verschiedener Komponenten. Die Monitorschienen der Tische und die TFT-Querzargen der Bildschirmtraversen müssen  aus Aluminiumprofilen bestehen. Für die Kableführung im Bereich der Monitorraverse ist ein horizontaler, abgedeckter Kabelkanal anzubringen. Hubeinheit mit einer verdeckten Kabeldurchführung. Sichtbare Kabelführungen auf der Tischplatte zur Hubsäule werden nicht akzeptiert. Es dürfen keine Stecker an der Hubeinheit frei zugänglich sein. Pro Funktionseinheit ist eine Energiekette mit flexiblen 3D-Stegen zur Kabelführung von der Arbeitsebene zur Monitorschiene vorgesehen. Die Funktionseinheit muss die Integration einer modularen Steckdoseneinheit mit personalisierbaren Datenmodulen ermöglichen oder die Auftischelektrifizierung in einem frei positionierbaren Modul untergebracht werden. Generell sind alle tragenden Teile aus Aluminium und Stahlverbindungen zu fertigen. Es dürfen keinerlei Scher-, Quetsch- oder Stoßstellen vorhanden sein. Spalten und Schlitze dürfen entsprechend den Vorgaben keine Quetschgefahr darstellen. Vorhandene Zwischenräume müssen leicht zugänglich sein. Die Abstände von mindestens 25 mm zwischen den elektrisch höhenverstellbaren Tischen sind einzuhalten. Es sind Monitor-Halter gefordert, die dreh-, schwenk- und neigbar sowie VESA 100 kompatibel sind, mit zwei Gelenkarmen und eine Traglast von mindestens 20 kg pro Halter, geeignet für Monitore mit einer maximalen Bilddiagonale von 49" (Bildverhältnis 32:10). Werkzeuglose Montage an der Monitorschiene mit Schnellmontagemechanismus, bei dem das Display am bereits an der Monitorschiene befestigten Halter eingehängt und feinjustiert werden kann. Die Neigungsverstellung  über eine Sterngriffschraube an der Unterseite,  Einstellung von +/- 15° ohne nachträgliche Absenkung des Displays. Eine Ausrichtung der Monitore in alle Richtungen muss möglich sein, sodass die Monitore an der Monitortraverse gleichmäßig oval verteilt werden können. Die Flachbildschirmhalter müssen farblich passend zum Leitstellentisch pulverbeschichtet sein. Die Verkabelung innerhalb des Leitstellentisches muss verdeckt, jedoch leicht zugänglich, erfolgen. Dazu sind Energieketten, Verkabelungsräume und Kabelbefestigungsmaterial zu verwenden. Die gesamte elektrische Spannungsversorgung im Betriebstisch ist betriebsfertig zu integrieren. Grundsätzlich sind alle Dosenleisten als geschlossenes Stahlblechprofil in industrieller Qualität auszuführen. Die Tischfüße der Betriebstische müssen als C-Fuß-Gestelle für maximale Beinfreiheit ausgeführt werden, aus pulverbeschichteten Aluminium-Strangpressprofilen und sind mit pulverbeschichteten Stahlfußausleger. Der obere Abschluss des C-Fußgestells besteht aus einer Stahlblech-Deckplatte mit einer Öffnung für die Kabelführung mittels Energiekette. Um zu verhindern, dass Fremdkörper in das Seitenteil eindringen, ist der Bereich falls notwendig mit einer Bürstenleiste abzudecken. Die Stahldeckplatte muss farblich passend zum Aluminium-Strangpressprofil gestaltet sein. Im C-Fußgestell sind mindestens fünf Stellfüße pro Seitenteil einzusetzen, die Bodenunebenheiten von 0 bis 15 mm ausgleichen können. Alle tragenden Teile müssen aus Aluminium und Stahlverbindungen gefertigt sein. Tragende oder versteifende Elemente aus Holzwerkstoffen sind nicht zugelassen. Falls kein Fußcontainer für dei Kabelführung vorgesehen: Im unteren, rückwärtigen Bereich des Betriebstisches ist eine Rückwand aus perforiertem Stahlblech vorzusehen, die an den T-Nuten der hinteren Vertikalprofile der Seitenteile verschraubt wird. Der Tisch wird ausschließlich von den Seitenteilen links und rechts getragen.. Die Tische in der DPZ müssen über mindestens drei großvolumige Energieketten aus Kunststoff (Farbe: Schwarz) im rechteckigen Querschnitt mit flexiblen, 3D beweglichen Stegen zur Kabelführung von den Seitenteilen in den Tischplattenbereich verfügen. Die Tische  in der SiZe müssen über mindestens zwei großvolumige Energieketten verfügen.  Im Bereich der Monitortraverse sind links und rechts jeweils mit einer ausreichend dimensionierten Energiekette auszuführen. Kabeldurchführungen aus Holz sind nicht zugelassen. Alle Hubsäulen müssen im Tischfuß in Aluminium-Strangpressprofilen befestigt werden, um die für 24/7 Betrieb notwendige Steifigkeit des Gestells zu gewährleisten. Bodenplatten sowie Fußstützen zur Stabilisierung der Tische sind nicht zugelassen. Holz als Werkstoff ist nur für die Tischplatte zulässig. Im Fußraum dürfen keine Teile aus Holz sein. Der Fußraum muss einen großzügigen freien Bein-Bewegungsraum für den Disponenten bieten sowie für behindertengerechtes Arbeiten (bspw. mit Rollstuhl) ausgelegt sein. Alle Hubsäulen müssen im Tischfuß in Aluminium-Strangpressprofilen befestigt werden, um die für den 24/7-Betrieb notwendige Steifigkeit des Gestells zu gewährleisten. Die Tische müssen so konstruiert sein, dass sie ausschließlich aufgrund der Fußseitenteile stabil stehen, ohne am Boden festgeschraubt werden zu müssen. Bodenplatten sowie Fußstützen zur Stabilisierung der Tische sind nicht zugelassen. Holz als Werkstoff ist nur für die Tischplatte zulässig; alle anderen Teile des Tisches dürfen aus Haltbarkeitsgründen nicht aus Holzwerkstoffen bestehen. Im Fußraum dürfen keine Teile aus Holz sein. Das Hubsystem muss neben einem Überlastschutz auch über einen integrierten Kollisionsschutz verfügen. Hubsysteme mit geringerer Verfahrgeschwindigkeit oder ohne Kollisionssensor schränken den Nutzwert und die Sicherheit des Hubsystems ein und werden daher nicht akzeptiert. Alle Spalten und Schlitze des Tisches dürfen keine Quetschgefahr darstellen. Vorhandene Zwischenräume müssen leicht zugänglich sein. Alle metallischen Kanten müssen entgratet sein. Es dürfen keine scharfen Kanten mit Verletzungsgefahr bestehen. Die Höhenverstellung der Monitortraverse muss eine flexible vertikale Befestigung der Querschiene ermöglichen und am unteren Anschlag so eingestellt sein, dass die Monitore bis max. 49" Bildschirmdiagonale (Bildverhältnis 32:10) nicht auf der Tischplatte aufsetzen bzw. keine Quetschgefahr besteht. Die Querschiene ist zwischen den, aus Aluminium-Strangpress-Profilen bestehenden Hubsäulen zu montieren. Die Höhenverstellung des Leitstellentischs muss mindestens von 650 - 1.250 mm (von Tischplattenoberkante bemessen) und über alle Hubsäulen mit einer Kraftaufnahme von ca. 3.000 N  realisiert werden. Der elektrische Antrieb der Hubsäulen muss EMV verträglich sein. Zertifikate hierzu sind auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Die Hubsäulen müssen exakt synchron laufen. Die Hubsäulen müssen in der Lage sein, ein Gewicht von insgesamt mindestens 250 kg zzgl. seines Eigengewichtes ohne Überlastung und Verlangsamung des Antriebes heben und senken zu können.    Die aus Mineralwerkstoff mit MPX-Kern bestehende ca. 36mm starke Tischplatte ist verdeckt am Rahmen zu verschrauben. Alle Komponenten des Grundgestells und der Arbeitsebene sind so miteinander zu verbinden, dass von außen keine Schraubverbindungen sichtbar sind. Sichtbare Kabelführung ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dieses ist mindestens über die Energieketten zwischen Monitortraverse und Tischplatte zu gewährleisten. Untergeschraubte Verdrahtungskanäle bzw. Kunststoff-Kabelkanäle sind nicht zulässig. Sichtbar geführte Kabel unterhalb, oberhalb oder durch die Tischplatte sind nicht zulässig. Generell sind alle Kabelauslässe mit Kantenschutz zum Schutz der Kabel auszuführen. Eine fixe, nicht höhenverstellbare Kabelführung dient dazu, zwei Tische bzw. Technikcontainer über das zwischen den Tischelementen stehende Verbindungselement kabeltechnisch zu verbinden, ohne durch den Doppelboden bzw. höhenverstellbaren Bereich des Tisches gehen zu müssen. Oberhalb des Kabelkanals sind Einleger einzuarbeiten, um eine Verdrahtung zu ermöglichen. Blenden im Beinraum zur Stabilisierung sind nur gestattet sofern sie die Beinfreiheit nicht beeinträchtigen. Die Verkettung mit anderen Systemelementen hat über die Tischbeine bzw. Hohlkammerprofile zu erfolgen. Eine Ausnivellierung der Tische ist jederzeit über Stellschrauben an den Fußauslegern möglich. Sind die Tische untereinander verkettet, sind verdeckte Kabeldurchführungen zu den benachbarten Technikcontainern vorzusehen. Durch den Einsatz von Federmuttern in den T-Nuten der Hohlkammerprofile ist die Montage von Komponenten möglich, ohne den Oberflächenschutz zu beschädigen. Die Montage vor Ort muss ohne Schweißen und Tischlertätigkeiten durchführbar sein. Nur geläufige Werkzeuge müssen zur Montage vor Ort verwendet werden. Die Anlieferung der Komponenten muss im Flatpack erfolgen um das Frachtvolumen bestmöglich zu reduzieren. Auf Anfrage muss die Verpackung als Holzverschlag oder in einer geschlossenen und vakuumversiegelten OSB Kiste erfolgen. Die Bedienung der Tischhöhenverstellung und Monitorhöhenverstellung muss über ein einziges Bedienelement mit Memoryfunktion realisiert werden. Der Bedienteilschutz muss für die Aufnahme eines Tasters zur Steuerung der Ambientenbeleuchtung vorbereitet sein. Die Operatortische müssen speziell für 24/7 Anwendungen ausgeführt sein. Büromöbel oder Tischlerlösungen sind nicht zu akzeptieren. Akustikrückwände sind auf der Tischplatte hinter Monitorbrücke zu platzieren. Es wird eine Ultraleicht-Ausführung für werkzeuglose Demontage zu Wartungszwecken gefordert, Material Akustikfilz. Der Bezug muss Ökostandard 100 und Brandklasse B2 erfüllen. Die Breite der Akustikrückwand entspricht der Breite der Tischhinterkante. Farbe nach Wahl des Auftraggebers. Mindestanforderung an den Schallabsorptionsgrad nach DIN EN ISO 354: 125 Hz 0,18 / 250 Hz 0,33 / 500 Hz 0,6 / 1 kHz 0,69 / 2 kHz 0,54 / 4 kHz 0,8 Eigenschaften Verkettungselement: Die Verkabelung vom Container in den angrenzenden Tisch muss verdeckt über einen Verkettungsschacht erfolgen. Dieser ist nahtlos zwischen dem Containerkorpus und dem Seitenteil des Leistellentisches zu montieren.. Nach unten hin ist der Container offen, um eine Verkabelung vom Doppelboden zu gewährleisten.. Der Korpus sowie Konstruktionsböden müssen aus Spanplatte, formaldehydfrei, in  ca. 20 mm Stärke und farblich passend zur restlichen Möblierung gefertigt werden. Verkettungselemente müssen konstruktiv so gestaltet sein, dass sie ausschließlich aufgrund der Korpus Konstruktion, ohne diese am Boden festzuschrauben, stabil stehen. Bodenplatten sowie Fußstützen zur Stabilisierung der Tische sind nicht zugelassen. Die Stabilität muss auch bei einer Belastung von 150 kg zzgl. Eigengewicht kippsicher und verwindungsfrei gegeben sein. Die max. Punktbelastung an jeder Stelle ist mit mind. 100 kg vorzusehen. Material / Oberfläche: Durchgehende Tischplatte mit fugenloser Optik aus Mineralwerkstoff mit MPX-Kern. Bei Mehrteiligkeit der Tischplatte, darf die Oberfl äche keine Stöße bzw. Übergänge aufweisen. Hier sind eine Verklebung und ein Endfinish vor Ort durchzuführen. Tischplatte Stärke ca. 36mm Farbe: Weißgrau mit Pigmenten, matte Optik, reflexionsarm. Leitfabrikat Corian®, Clam Shell Kante: umlaufend Vollmaterial Mineralwerkstoff mit Tischplattenstärke, Freiform (nach Bemusterung). Hinweis: Bei Verarbeitung vor Ort, ist für eine Abdeckung des umliegenden Raumes, der Möbel bzw. Klima-/ Belüftung zu sorgen. Eine Grundreinigung ist durchzuführen. Tischrahmen: Stahlblech, pulverbeschichtet Vertikalprofile: Aluminium-Strangpressprofil, pulverbeschichtet,  Hohlkammer- Struktur Umleimer in ABS- Qualit ät, PU- Einschlagkante  Farbgebung ist grundsätzlich nach Bemusterung mit dem Auftraggeber abzustimmen,    Holzoberflächen sind analog zur restlichen Möblierung in Dekor Kronospan Marple 0375 auszuführen. Da Material und Konstruktion von Fußteilen und Untergestell sowie die Konstruktion und Leistungsdaten der Hubsäulentechnik wesentliche Eigenschaften für einen dauerhaften stabilen Betrieb des Tisches darstellen, ist der Bieter aufgefordert, mit dem Angebot eine vollständige und aussagekräftige Produktbeschreibung einzureichen. Alle in dem LV angegebenen Maße sind ca. Maße. Vor Herstellung der einzelnen Positionen ist Maß vor Ort zu nehmen. Die Gleichwertigkeit zur Leistungsbeschreibung ist technisch und optisch (perspektivische und fotorealistische Darstellung) mit dem Angebot nachzuweisen. Die Tische müssen konstruktiv so gestaltet sein, dass sie ausschließlich aufgrund der Fußteile, ohne diese am Boden festzuschrauben, stabil stehen. Die Tischkonstruktionen, müssen hinsichtlich der Materialauswahl, der Oberflächenbehandlung und der Anordnung der Komponenten den ergonomischen Anforderungen entsprechen. Komponenten wie Monitore, Hubsäulen, Technikunterbau, Blenden dürfen nicht in den Bewegungsraum hervorstehen oder verletzungsträchtige Eigenschaften wie etwa scharfe Kanten aufweisen. Jeder Tisch erhält eine individuelle Bestückung an Steckdosenleisten etc. Diese werden in einem ausklappbaren Einbaurahmen in die Tischoberfläche integriert, welche im geschlossenen Zustand eine glatte Tischoberfläche ergibt. Mit integriertem Bürsteneinsatz zum Schließen mit angeschlossenen Kabeln ohne Klemmgefahr.
Material- und Konstruktionseigenschaften Operatortische
02.01 Projektbeschreibung und Vorbemerkungen
02.01
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen
02.02 DPZ Arbeitsplätze AP1 - AP3
02.02
DPZ Arbeitsplätze AP1 - AP3
02.03 SiZe Arbeitsplätze AP1-2
02.03
SiZe Arbeitsplätze AP1-2
02.04 SiZe Stühle
02.04
SiZe Stühle
02.05 Titel 01 - DPZ
02.05
Titel 01 - DPZ