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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Die Arbeitsgemeinschaft Knoll, Anton Meyer und Lamers wurden als Generalunternehmer für
den Neubau eines Bürogebäudes für ca. 370 Mitarbeitende auf dem Baugrundstück nördlich
des Hauptbahnhofes in Kassel von der GASCADE Gastransport GmbH beauftragt.
Für die Planungsleistungen als Generalplaner wurde das Architekturbüro Störmer, Murphy and
Partners aus Hamburg von der GASCADE Gastransport GmbH beauftragt.
Das geplante Bürogebäude besteht aus einer dreigliedrigen Gebäudefigur mit einem zentralen
Atrium sowie einem Untergeschoss. Die Gebäudeteile im Süden weisen fünf, das im Norden vier
Geschosse plus Sta1elgeschoss auf und sind in Holzhybridbauweise geplant.
Weiterhin wird auf dem Gelände ein freistehendes Parkhaus (nicht im Leistungsumfang der
Arbeitsgemeinschaft) mit 4- bzw. 5 Splitlevel-Ebenen und einer Teilunterkellerung (im
Leistungsumfang der Arbeitsgemeinschaft) für Technikräume in Systembauweise als
Stahlskelettbau mit o1ener begrünter Fassade errichtet.
Visualisierung
Das Freianlagenkonzept unterstützt die städtebauliche und räumliche Konzeption der Architektur durch die enge Verzahnung von Innen- und Außenräumen. Geplant sind parkähnliche Grünflächen mit geschwungener Wegeführung sowie Parkflächen für Besucher
Bauherrin
Die GASCADE Gastransport GmbH ist ein Fernleitungs-Netzbetreiber für Erdgas und betreibt ein ca. 3.200 km langes Pipelinenetz. Mitten in Europa verbindet das Pipeline-Netz fünf Länder und garantiert eine sichere Energieversorgung für Deutschland und Europa.
Von der Quelle bis zum Verbraucher legt Erdgas in großen Fernleitungen viele tausend Kilometer zurück. Durch die Reibung der Moleküle im Gasstrom sowie an den Leitungswänden verliert das Gas auf diesem Weg an Druck.
Dieser Verlust muss ausgeglichen werden. Dafür sorgen bundesweit neun Verdichterstationen der GASCADE Gastransport GmbH, die im Abstand von rund 250 Kilometern ins Pipeline-Netz eingebunden sind.
In Kassel befindet sich das Zentrum des von GASCADE betriebenen Leitungssystems:
die Dispatching-Zentrale. Von hier aus wird das gesamte Ferngasleitungsnetz überwacht und gesteuert.
Baugrundstück
Adresse: Joseph-Beuys-Straße 12, 34117 Kassel
Lage: Gemeinde Kassel, Gemarkung Kassel, Flur 48, Flürstücke10/33, 10/34
Bundesland Hessen
Auszug Lageplan (ohne Maßstab)
Zufahrt zum Baugrundstück
Das Baugrundstück liegt nördlich des Hauptbahnhofes in Kassel und ist über öffentliche Straßen mit LKW zu erreichen. Alle Zufahrtsstraßen sind in beiden Richtungen befahrbar.
Zufahrtsmöglichkeit 1 aus Richtung Südosten über Joseph-Beuys-Straße
Zufahrtsmöglichkeit 2 aus Richtung Nordosten über Schillerstraße und Clara-Immerwahr-Straße
Die Oberfläche des Baugrundstückes liegt auf verschiedenen Ebenen. Während der Kampfmittelräumung ist bereits ein Teil des Erdreiches abgefahren worden, so dass auf dem
Grundstück ein Teilstück ca. 1,00 bis 1,50 m tiefer liegt als der Rest des Grundstückes.
Der tiefer liegende Teil ist über eine aufgefüllte, geschotterte und mit LKW befahrbare Rampe von der Clara-Immerwahr-Straße aus zu erreichen. Der höher liegende Teil des Baugrundstückes kann über die Joseph-Beuys-Straße, in Höhe des Wendehammers, erreicht werden.
Ein Niveauausgleich ist erst nach Erstellung des Kellergeschosses mit dem Aushub der Baugrube vorgesehen.
Kampfmittel
Das Baufeld ist von Kampfmitteln beräumt und kampfmittelfrei. Es wurde ein Horizont von 5 m Tiefe untersucht. Eine Bescheinigung des Kampfmittelräumdienstes liegt vor.
An der nordöstlichen Grundstücksecke gibt einen Bereich, dem eine Kampfmittelfreiheit nur bis 4 m Tiefe bescheinigt wurde (siehe Kommentar auf dem Vermessungsplan). Dieser Bereich wird bauseitig während des Bauablaufes (Erdaushub Baugrube Parkhaus) noch sondiert, um eine Kampfmittelfreiheit bis 5 m Tiefe zu gewährleisten.
Die zum Baugrundstück gehörende, stark bewachsene, Böschung, am nördlichen Rand zur Schillerstraße ist nicht beräumt worden. Die Nutzung dieses Grundstückteiles ist nicht
geplant und nicht gestattet.
Bodenverhältnisse
Für das Baugrundstück wurde ein geotechnisches Gutachten erstellt, das bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird.
Das Gelände befindet sich nördlich des Hauptbahnhofs Kassel / Kulturbahnhof. Die Fläche ist eben und fällt nur leicht nach Norden / Nordwesten ab. Es ist mit Geländehöhen von ca. 183 m NHN zu rechnen, am nordwestlichen Rand mit 182 bis 183 m NHN etwas niedriger.
Der tiefere Untergrund wird im Untersuchungsbereich im Wesentlichen aus den Formationen des Oberen Buntsandsteins (Röt) gebildet, die aus Schluff- und Tonsteinen aufgebaut sind.
Diese Schichten werden von den Ablagerungen aus der Zeit des Quartärs überlagert, die hier überwiegend in Form von Löss bzw. Lösslehm verbreitet sind.
Daneben können hier Hang- oder Schwemmlehme sowie Fließerden vorhanden sein.
Der Abschluss zur Geländeoberfläche wird hier im Allgemeinen durch anthropogene Auffüllungen gebildet welche jedoch überwiegend im Zuge der Kampfmittelsondierung rückgebaut wurden.
Im Untersuchungsgebiet ist ein flurnaher Grundwasserspiegel nicht zu erwarten. Mit Schicht- und Stauwässern auf der Festgesteinsoberfläche ist - zumindest lokal - zu rechnen.
Ortsbesichtigung
Vor Angebotsabgabe wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen. Hierzu ist eine Terminver- einbarung mit der ARGE erforderlich. Besondere Maßnahmen für die Durchführung der
Arbeiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG/BH zu klären.
Sprachregelung
Die Sprache für die Planung und Ausführung ist Deutsch.
Pflichten des Auftragnehmers (AN)
Für die Baustelle wird ein SiGe-Plan nach Baustellenverordnung sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erstellt. Der AN hat für die notwendigen Informationen, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsunterweisungen, Ein-/ Unterweisung der MA, Ergänzung etc. in Absprache mit dem SiGeKo des Bauherrn zu sorgen. Alle Maßnahmen für sicheres Arbeiten auf der Baustelle im Zusammenhang mit seiner zu erbringenden Leistung obliegen dem AN. Erkennbare Fremdgefahren, die sich nicht durch seine Tätigkeit oder durch das Zusammenwirken mit anderen Gewerken und Unternehmen ergeben, sind unverzüglich dem AG anzuzeigen.
Alle Leistungen zur Gefahrenabwendung/ -abwehr bei Gefahr im Verzug und/oder bei Nichterreichbarkeit des AG außerhalb der Geschäftszeiten sind vorbehaltlich einer Prüfung der Vergütungsansprüche unverzüglich durch den AN zu erbringen und/oder zu koordinieren.
Damit eine sicherheitstechnische Einweisung, Bauablaufkoordination und Überwachung ordnungsgemäß erfolgen können, ist der AN verpflichtet, Ausführungstermine und -fristen sowie wesentliche Ausführungs-, Montage- und Anlieferungszustände ca. 5 Arbeitstage vorher anzuzeigen und mit der Objektüberwachung (OÜ) des Bauherrn bzw. mit dem jeweils zuständigen Verantwortlichen abzustimmen.
Ansprechpartner des AN
Für die gesamte Abwicklung des Auftrages hat der AN eine qualifizierte Person als zentralen
Ansprechpartner für den AG zu benennen. Die (mobil-) telefonische Erreichbarkeit der
Kontaktperson oder einer fachkompetenten Vertretung während deren Abwesenheit stellt der
AN während der gesamten Auftragsabwicklung sicher.
Projektbeteiligte
Auftragnehmer bzw. Auftraggeber werden in allen Texten kurz mit AN bzw. AG bezeichnet.
Arbeitsgemeinschaft Knoll, A. Meyer, Lamers
ARGE Neubau Zentrale Gascade
Dackhorstweg 9
49828 Neuenhaus
Ansprechpartner Arbeitsgemeinschaft
Technische Leitung: Nikolai Altrogge
Telefon 05934 9304-130
E-Mail: Nikolai.Altrogge@knoll-bau.de
Oberbauleitung: Thorsten Kramer
Telefon: 05934 9304-149
Mobil: 0151 14356529
E-Mail: thorsten.kramer@knoll-bau.de
Kaufmännisch (Einkauf): Frank Berssen
Telefon: 05934 9304-162
E-Mail: frank.berssen@knoll-bau.de
Bauherr
GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
Ansprechpartner des Bauherrn
Projektleitung: Uwe Denzer, Abteilung GNA - Ingenieurtechnik
Telefon 0561/ 934-13 69; Mobil 0175-188 36 53
E-Mail uwe.denzer@gascade.de
Beschaffung / Einkauf: Michael Held, Abteilung GTB - Beschaffung / Einkauf
Telefon 0561/ 934-22 01; Mobil 0152-288 28 68
E-Mail michael.held@gascade.de
Generalplaner
Störmer Murphy and partners GmbH
Michaelisbrücke 1
20459 Hamburg
Ansprechpartner des Generalplaners
Projektleitung GP: Tomas Kraus
Telefon 040 / 369 737-66E-Mail t.kraus@stoermer-partner.de
Projektleitung ARCH: Nils Rathjen,
Telefon 040 / 369 737-36
E-Mail n.rathjen@stoermer-partner.de
Fachplanung TGA
Ingenieurbüro Liebert Versorgungstechnik GmbH & Co. KG
Ansprechpartner: Lars Gottschalk,
Telefon 030 / 31 99 175-177; Mobil 0152-51 63 33 37
E-Mail l.gottschalk@liebert-ing.de
Logistik auf der Baustelle
Die ARGE übernimmt über einen AN Baulogistik wesentliche Aufgaben zur
Baustellenkoordination. Dies sind im wesentlichen gewerkübergreifende Maßnahmen der
Baustellenlogistik (Steuerung, Überwachung, Planung, etc.), die Sicherung der Baustelle sowie
die Ver- und Entsorgung mit Medien, (z.B. Zugangskontrolle, Bauschild, Verkehrsregelung,
Sanitär- und Sanitätscontainer, etc.).Der AN Logistik stellt für alle AN Container
unterschiedlicher Nutzung (Büro, Tagesunterkunft, Material) zur Verfügung, die vom AN zu
nutzen sind. An den AN Logistik ist die entsprechende Miete zu entrichten.
Strom
Baustrom wird vom Bauherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Baustromanschluss wird
durch den AN Logistik hergestellt.
Wasser / Abwasser
Bauwasser wird vom Bauherrn kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Bauwasseranschluss wird
durch den AN Logistik hergestellt.
Der Abwasseranschluss wird durch den AN Logistik hergestellt.
Abfallwirtschaft
Gemäß VOB/C DIN ATV 18299, 4.1.11 ist jeder AN u.a. verpflichtet, die Verunreinigungen zu
beseitigen, die von seinen Arbeiten herrühren. Diese werkvertragliche Nebenleistung hat jeder
AN in seinem Arbeitsbereich täglich zwingend durchzuführen. Die Nutzung der zentralen
Entsorgungseinrichtung ist für alle AN verpflichtend. Alle anfallenden Bausto1abfälle und
Bausto1reste aller Gewerke des AN werden durch den AN Logistik entsorgt. Die Abfälle sind bis
zu den Sammelstellen (siehe Logistikplanung) zu verbringen.
Hebezeug und Transporte
Das Hebezeug für das Abladen und die Montage an der Baustelle ist vom AN bzw. der
Montagefirma zu stellen, zu disponieren und zu koordinieren. Gewichte, Anschlagpunkte und
Montageablauf sind rechtzeitig anzugeben und mit der OÜ abzustimmen. Für vorgefertigte
Bauteile ist eine Transport-/ Lagerungs- und Montageanweisung zu liefern, um Schäden durch
unsachgemäße Handhabung zu vermeiden. Alle erforderlichen behördlichen o.ä.
Genehmigungen (z.B. Transport, Begleitfahrzeuge, Straßen-, und Wegenutzung etc.) sind durch
AN einzukalkulieren und entsprechend rechtzeitig einzuholen. Für Schäden an den Bauteilen
und Beschädigungen an Sachen Dritter haftet der AN eigenverantwortlich.
Vor Verlassen des Baustellengeländes sind sämtliche verschmutzte Baustellenfahrzeuge zu reinigen. Öffentliche Straßen sind im Falle einer Verschmutzung innerhalb von 2 Stunden durch den AN auf dessen Kosten zu reinigen. Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, behält sich die örtliche OÜ des AG vor, die Reinigung durch ein Fremdunternehmen durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem AN in Rechnung zu stellen.
Gerüste
Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, auch Gerüste für Anschlussarbeiten, gehören zum
Leistungsumfang des AN und sind in die Preise einzurechnen, soweit keine separaten Positionen
im LV ausgewiesen sind
Planung durch den Bauherrn und ARGE
Alle vom Bauherrn und/oder vom durch den Bauherrn beauftragten Generalplaner/Fachplaner
bereitgestellten Unterlagen einschl. ergänzender Planungsunterlagen der ARGE sind vor und
während der Ausführung auf Richtigkeit zu prüfen. Alle Abweichungen und Änderungen, die zur
und während der Ausführung an der Baustelle vorgenommen wurden, sind zu protokollieren und
in den Planunterlagen zu vermerken ("Roteintrag"). Alle Pläne/Unterlagen mit Roteintrag sind
dem AG zur Korrektur und Fortschreibung rechtzeitig vorzulegen und spätestens als Bestandteil
der Enddokumentation zu übergeben.
Planung durch den AN
Alle vom AN erstellten technischen Unterlagen und Planungen (Ausführungs-, Detail-,
Montagepläne, Material-Spezifikationen, Technische Datenblätter, usw.) sind rechtzeitig zur
Beurteilung und Freigabe in Papierform und digital in gängigen Formaten zur Prüfung und
Freigabe durch den Bauherrn/AG vorzulegen. Unterliegen Planungs- und Ausführungsunterlagen
von baulichen Anlagen oder Bauteilen zur Standsicherheit der baurechtlichen Prüfpflicht, so
sind diese dem benannten Prüfer rechtzeitig 3-fach in Papierform vorzulegen und
Prüfbemerkungen bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Versendung von zu prüfenden
Unterlagen und der Eingang des zugehörigen Prüfbescheides ist zu protokollieren. Die Freigabe
durch den AG entbindet den AN unter keinen Umständen von der Haftung auf Richtigkeit und
Funktionalität seiner Unterlagen entsprechend der anerkannten Regeln der Technik.
Wesentliche Einbauteile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände sind auf Verlangen des
AG aussagekräftig zu bemustern.
Projektraum
Bei dem ausgeschriebenen Projekt wird der internetbasierte Projektraum "Poolarserver" für den Austausch von Dokumenten und Plänen eingesetzt. Erklärtes Ziel des Bauherren ist es, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf alle für sie relevanten Dokumente und Informationen haben, diese effektiv verteilen und freigeben können .
Der AN verpflichtet sich im Rahmen der Beauftragung durch den AG die erforderlichen Zugänge für die Dauer der Projektlaufzeit, d.h. für die Dauer seiner Beauftragung bzw. Beteiligung im Projekt, zu nutzen. Durch den Bauherrn wird jedem AN ein Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Arbeitsergebnisse / Planunterlagen / vertragsrelevanter Schriftverkehr / Produkt - und Dokumentationsunterlagen des AN sind digital auf dem Portal abzulegen. Der AN verpflichtet sich, die vom Bauherrn vorgegebenen Konventionen hinsichtlich der Benennung von Dokumenten und Planunterlagen einzuhalten. Mit der Ablage der Daten im Projektraum erhalt der Bauherr und AG das Recht, diese Daten dauerhaft zu nutzen .
Grundsätzlich gilt, dass der AN die sogenannte " Holschuld " innehat . Das Einstellen und Herunterladen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN .
Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Der auszuführende bautechnische Standard umfasst alle gemäß der jeweiligen
Landesbauordnung eingeführten technischen und rechtlichen Baubestimmungen, sowie alle in
der VOB Teil C aufgeführten Normen in Verbindung mit den Herstellerrichtlinien. Die Ausführung
erfolgt gemäß den geltenden, einschlägig bekannten technischen Vorschriften und Normen
sowie dem aktuellen Stand der Technik.
Die Leistungsbeschreibung wurde auf Grundlage der aktuellen Planung erstellt. Nachreichungen bzw. Änderungen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Im Rahmen der Angebotsprüfung und Detailplanung sind Anpassungen möglich. Sollten sich Widersprüche zwischen der Leistungs- beschreibung und der Ausführungsplanung ergeben, ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich und rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Stillstandzeiten durch abschnittsweise Ausführung von Teilleistungen werden nicht gesondert
vergütet.
Sollten in Passagen der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen "veraltete" DIN
Bezeichnungen genannt sein, so entbinden diese den AN nicht davon, die DIN-Vorschriften und
Euro-Normen in ihrer jeweils aktuellen Form bzw. nachfolgende Normen anzuwenden und in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur einzelne Nebenleistungen (gem. VOB/C)
nicht erwähnt oder nicht weiter ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass Leistungen unter
dem betre1enden Titel dann Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur Erbringung der
ausgeschriebenen Leistung(en) erforderlich sind.
Bauart und Bauteile
Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauarten, Bauteile, Bausto1e und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben, unter
Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der
DIN-Normen.
Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Bauteile und Baustoffe bis
zur fertigen Leistung.
Sämtliche Bauteile und Baustoffe liefert der AN, sofern in einzelnen OZ nichts anderes
beschrieben wird, z.B. Lieferung vom BH.
Wird in einer OZ - Lieferung des Bauteiles vom BH - genannt, so bedeutet dies, dass der
Zwischentransport des Bauteiles vom Lagerplatz zur Einbaustelle in den Preis der OZ
einzurechnen ist.
Bietertextergänzungen
Sind in der Leistungsbeschreibung Freistellen ausgewiesen (Punktfolgen in Klammern gesetzt
und hinterlegt), z.B. Material-/ Produkt- oder Herstellerangaben, so sind hier Angaben durch den
Bieter gewünscht oder erforderlich und sind zur Angebotsabgabe auszufüllen.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV Gussasphaltarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Gussasphaltarbeiten
Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten u.a. die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Ferner gelten die Verarbeitungsvorgaben der Hersteller für die eingesetzten Produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, als vereinbart.
Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart.
Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Gussasphaltarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen nachzuweisen,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
Erstellung eines Fugenplans (soweit nicht vorhanden) mit Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge,
Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben.
Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben.
Ausführung und Konstruktion
Allgemeine Hinweise
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind vom AN entsprechend abzuschalen. Türanschlagwinkel sind zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Aufbau überdeckt wird.
Bei allen Mauerwerkswänden ist der Gussasphalt zwischen den Wänden einzubauen. Für die Bereiche unterhalb nichttragender Ständerwerks- oder Systemtrennwände ist die jeweilige Ausführung in Abhängigkeit vom Fußbodenbelag vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Gussasphaltbeläge
Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Aussparungen sind zu schalen.
Die Mindeststärken von Gussasphaltbelägen nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Der Bereich des Asphaltkochers ist abzusperren und mit einem Schutzbelag zu unterlegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die genutzte Fläche gründlich zu reinigen.
Beim Belegen von frischem Unterbeton sollte eine Trennschicht aus unbeschichtetem Vlies eingebaut werden.
Untergrund
Untergründe mit Feuchtigkeitsgehalt müssen vor der Gussasphaltverlegung abgesperrt werden.
Die Untergrundoberfläche ist vor der Verlegung mindestens durch Absaugung gründlich zu reinigen, Öl-, Fett- und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Dämmung/Randstreifen
Randdämmstreifen sind mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe auszuführen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen der Randstreifen ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebstreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern.
Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung sind aus Mineralwolle herzustellen.
Randdämmstreifen von Räumen, die eine Abdichtung erhalten, sind in 40 mm Breite aus druckfester Mineralwolle herzustellen, um vor Ausführung der Abdichtungsarbeiten für den Einbau von Abdichtungsschlaufen im Übergang Wand-Boden entfernt werden zu können.
Gussasphaltbeläge als Bestandteil einer Abdichtung
Werden Gussasphaltbeläge als Bestandteil einer Abdichtung ausgeführt, sind die entsprechenden Abdichtungsnormen der Normenreihe DIN 18531 bis 18535 zu beachten. Der Ausführung der Randaufkantungen in Form geeigneter Bitumenschweißbahnen mit entsprechenden Klemmprofilen kommt besondere Bedeutung zu. Alle Randanschlüsse der Abdichtungen mit Gussasphaltbelägen sind mit Heißbitumen zu vergießen.
Alle Bereiche, in denen die Abdichtungsaufkantung (beispielsweise durch spätere Gebäudereinigungsarbeiten) beschädigt werden könnte, sollen eine Blechverwahrung erhalten.
Der AN meldet Bedenken gegen die Ausführung an, sofern die Planungen des AG für die Abdichtungen mit Gussasphalt entsprechende Rand- und Aufkantungsausführungen nicht vorsehen.
Fugen und Anschlüsse
Bei Gussasphaltbelägen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Gussasphalt und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit Bitumen zu vergießen.
Großflächige Gussasphaltbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen.
ZTV Gussasphaltarbeiten
01 Gussasphaltarbeiten - Fahr- + Stellflächen
01
Gussasphaltarbeiten - Fahr- + Stellflächen
Gußasphaltarbeiten Parkhaus Das Parkhaus erhält auf der Stahlbetondecke über dem UG (geneigt) und den Rampen (Auf- und Abfahrt) für die Fahrbahn und die Stellflächen einen Bodenaufbau aus Gussasphalt.
Planunterlagen:
GAS-5-AR-DE-XXP-001-..._Parkhaus Details (Rampe, Kasematte, ELT-Schacht)
GAS-5-AR-DE-XXP-002-..._Parkhaus Müllraum Details
GAS-5-AR-GR-U1P-XXX-..._Parkhaus Grundriss Ebene -1_1
Gußasphaltarbeiten Parkhaus
01.__.0001 Untergrundreinigung Untergrund von grober Verschmutzung reinigen, den
entstandenen Schutt aufnehmen, abfahren und fachgerecht entsorgen.
01.__.0001
Untergrundreinigung
573.80
m2
01.__.0002 Untergrundvorbereitung / Kugelstrahlen Betonbodenoberflächen durch geeignete Maßnahmen (Kugelstrahlen im Blastrac-Verfahren) intensiv behandeln, um labile Teile, Verschmutzungen und Zementschlämme restlos zu entfernen und die erforderliche Oberflächenbeschaffenheit für nachfolgende Oberflächenbearbeitung zu erhalten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen.
Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von i.M. mind. 1,5 N/mm2 aufweisen.
Anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des AN über und ist durch den AN fachgerecht zu entsorgen.
Untergrund: Stahlbeton
01.__.0002
Untergrundvorbereitung / Kugelstrahlen
573.80
m2
01.__.0003 Untergrundvorbereitung / vertikal / H 20 cm Vorbereiten des Untergrundes (StB, KS-MW) von aufgehenden
Bauteilen im Sockelbereichen durch Schleifen o. ä., sodass dieser tragfähig ist, absaugen, das abgetragene Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen,
Höhe: von 15 bis 20 cm
Bereich: Parkhaus, Müllplatz (außen)
01.__.0003
Untergrundvorbereitung / vertikal / H 20 cm
20.50
m2
01.__.0004 Prüfung Abreißfestigkeit (Beton) Oberflächenfestigkeit durch Prüfung der Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542, bestehend aus drei gleichmäßig über die Einbaufläche verteilten Einzelmessungen ermitteln,
die Oberflächenfestigkeit muss im Mittel mindestens 1,5 N/mm² betragen, die Einzelwerte müssen mindestens 1,0 N/mm² betragen.
Untergrund: Stahlbeton
01.__.0004
Prüfung Abreißfestigkeit (Beton)
2.00
St
01.__.0005 Untergrundversiegelung / Epoxi Niedrigviskose, temperaturbeständige und penetrierfähige Epoxidharz-Versiegelung nach TL/TP BEL-EP in zwei Arbeitsgängen gem. Herstellerangaben aufbringen,
1. Schicht:
Harzverbrauch: mindestens 0,4 kg/m²,
die frische Schicht mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,7 - 1,2 mm im Überschuss abstreuen,
nicht eingebundenes Abstreumaterial nach Aushärtung der 1. Schicht abfegen und fachgerecht entsorgen.
2. Schicht:
Harzverbrauch: mindestens 0,6 kg/m² (ohne Abstreuung)
Untergrund: Stahlbeton
Bauteil: geneigte Flächen (2,5 bis ca. 15% Neigung)
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0005
Untergrundversiegelung / Epoxi
573.80
m2
01.__.0006 Kratzspachtelung / Epoxi Niedrigviskose temperaturbeständige und penetrierfähige Epoxidharz-Kratzspachtelung nach TL/TP BEL-EP auf der in der Vorposition beschriebenen und ausgehärteten Grundierung gem. Herstellerangaben aufbringen, um Unebenheiten und Rautiefen von 1,5 mm bis 5 mm auszugleichen,
Mischungsverhältnis: Harz zu Sand 1:2,5 bis 1:4.
Die Auftragsmenge beträgt mindestens 1,5 kg/m² bzw. richtet sich nach der auszugleichenden Rautiefe,
Kratzspachtelung mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,7-1,2 mm im Überschuss abstreuen,
nicht gebundenes Abstreumaterial nach Aushärtung der Kratzspachtelung abfegen und fachgerecht entsorgen,
Rauhtiefe: max. 5 mm
Bauteil: geneigte Flächen (2,5 bis ca. 15% Neigung)
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0006
Kratzspachtelung / Epoxi
O
114.80
m2
01.__.0007 Epoxidharzmörtel Epoxidharz-Mörtel liefern und z.B. zum Ausgleich von
Ausbrüchen über 5 mm oder zum Höhenausgleich auf den
vorbereiteten und vorbehandelten Untergrund gem. Herstellerangaben einbauen.
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0007
Epoxidharzmörtel
O
1.00
kg
01.__.0008 Prüfung Abreißfestigkeit Versiegelung (Epoxi) Oberflächenfestigkeit durch Prüfung der Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542, bestehend aus drei gleichmäßig über die Einbaufläche verteilten Einzelmessungen ermitteln,
die Oberflächenfestigkeit muss im Mittel mindestens 1,5 N/mm² betragen, die Einzelwerte müssen mindestens 1,0 N/mm² betragen.
Untergrund: Versiegelung (Epoxi)
01.__.0008
Prüfung Abreißfestigkeit Versiegelung (Epoxi)
2.00
St
01.__.0009 Polymerbitumen-Schweißbahn Abdichtungsschicht gemäß DIN 18532-2 aus einer gussasphalt- beständigen Polymerbitumen-Schweißbahn mit hochliegender
Trägereinlage nach DIN EN 14695 unter Berücksichtigung
von DIN/TS 20000-203, vollflächig mit einem Mehrflammen- brenner unter Berücksichtigung der erforderlichen Längs- und Quernahtüberdeckung auf den vorbereiteten und behandelten Untergrund gem. Herstellerangaben aufbringen.
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0009
Polymerbitumen-Schweißbahn
573.80
m2
01.__.0010 Sockel / Spachtelung / Epoxi Epoxidharz-Spachelung als Poren- und Lunkerspachtelung und
flächigem Ausgleich von Unebenheiten an aufgehenden Bauteilen gem. Herstellerangaben aufbringen, inkl. Grundierung, etc.
Untergrund: Stahlbeton bzw. KS-MW
Bauteil: vertikale Flächen
Höhe: bis ca. 25 cm
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0010
Sockel / Spachtelung / Epoxi
19.20
m2
01.__.0011 Flüssigkunststoffanschluss aufg. Bauteile / H bis 20 cm Flüssigkunststoffanschluss auf Basis von Polymethylmeth- acrylat (PMMA), zweikomponentig, an aufgehende Bauteile mit einer vollflächigen Einlage aus einem perforierten Vlies, gem. Herstellerrichtlinien herstellen, inkl. Grundierung, Zuschnitte, Eckausbildungen, Mindestüberlappungen, etc.
Farbe: nach Wahl AG aus Standardprogramm Hersteller
Schichtstärke: min. 2,1 mm
Verbrauch: min. 2,5 kg/m²
Vlieseinlage: 110 g/m² perforiertes Vlies
Eigenschaften: Lösemittelfrei, UV-, hydrolyse- und alkalibeständig DIN EN 13501-5, BROOF (t1)
Höhe: bis 20 cm
Untergrund: Stahlbeton bzw. KS-Mauerwerk,
Oberfläche: endfertig mit "sauberer" Ausbildungen von Kanten + Abschlüssen
angeb. Abdichtungssystem:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0011
Flüssigkunststoffanschluss aufg. Bauteile / H bis 20 cm
44.30
m2
01.__.0012 Flüssigkunststoffanschluss Stahl / H bis 6 cm Flüssigkunststoffanschluss auf Basis von Polymethylmeth- acrylat (PMMA), zweikomponentig, wie vor beschreiben, jedoch an Abstellwinkel aus VA-Stahl inkl. Untergrundvorbereitung gem. Herstellerangaben,
Höhe: bis 6 cm
Untergrund: Edelstahl
01.__.0012
Flüssigkunststoffanschluss Stahl / H bis 6 cm
3.90
m2
01.__.0013 Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm Gussasphalt (2-lagig) liefern und als Schutzschicht (25 mm) der Abdichtung und Nutzschicht (30 mm) auf vorbehandelter, abgedichteter Fläche gem. Herstellerangaben einbauen,
Arbeitsnäht in der Gussasphalt-Schutzschicht nach ERmessen AN ausbilden,
Dicke: ges. 55 mm
Materialgüte: AS IC 40
Nutzungsklasse: N2-V nach DIN18532-1
Bauweise: 1a
Bauteile: Fahrbahn + Stellplätze (geneigt 2,5%) und Rampen (ca. 74 m2) mit unterschiedlicher Neigung
01.__.0013
Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm
573.80
m2
01.__.0014 Gussasphalt / Nutzschicht schleifen Oberste Bindemittelschicht der Gussasphalt-Nutzschicht zur Hervorhebung der natürlichen Struktur des Gesteines bis zur Herstellung eines homogenen Gesamtbildes (ohne Streifen- bildung) im Schleif-Verfahren entfernen,
Abtragstiefe: max. 3 mm
Die oberste Bindemittelschicht der Gussasphaltfläche im Schleifverfahren-Verfahren entfernen. Mehrere Durchgänge nach Inaugenscheinnahme der Fläche und Angabe der ÖÜ sind einzukalkulieren.
Mehrverschleiß des Schleifmittels durch das u.U. im Rahmen von Überfahrungen von Stahlkanten oder Schachtabdeckungen sind einzukalkulieren.
Schleifgut aufnehmen und fachgerecht entsorgen.
Einbauten und die seitlichen Abdichtungsaufkantungen sind vor jeder Beschädigung im Zuge der Ausführungen dieser Leistung zu schützen. Die Sicherung erfolgt im Ermessen des AN und ist in diese Position einzukalkulieren.
01.__.0014
Gussasphalt / Nutzschicht schleifen
O
573.80
m2
01.__.0015 Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 1,3 mm Abstreuen der noch heißen Gussasphaltoberfläche nach technischer Erfordernis,
inkl. abkehren der erkalteten Asphaltdeckschicht per Hand oder maschinell, nicht gebundenes Abstreumaterial der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Körnung: ca. 1,3 mm
Abstreumaterial:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0015
Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 1,3 mm
498.60
m2
01.__.0016 Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 2,5 mm Abstreuen der noch heißen Gussasphaltoberfläche nach technischer Erfordernis,
inkl. abkehren der erkalteten Asphaltdeckschicht per Hand oder maschinell, nicht gebundenes Abstreumaterial der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Körnung: ca. 2,5 mm
Abstreumaterial:
(vom Bieter einzutragen)
Ausführung: Rampenbereiche
01.__.0016
Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 2,5 mm
75.60
m2
01.__.0017 Gussasphalt / Minderkosten Entfall Nutzschicht Minderkosten zu vor beschr. 2-lagigen Gussasphaltaufbau für den Enfall der oberen Nutzschicht (30 mm), z.B. im Bereich der Gehwege (Rampen), etc.
01.__.0017
Gussasphalt / Minderkosten Entfall Nutzschicht
8.90
m2
01.__.0018 Gussasphalt / Kontergefälle Herstellen eines Kontergefälles im Bereich des Müllraums (Achse B-C) und der StB-Aufkantung (Achse A),
Ausführung auf vor beschr. Gussasphaltaufbau inkl. aller erf. Modelierarbeiten (z.B. Anarbeiten an Verdunstungsrinne, Anarbeiten im Bereich der Übergänge bei Müllraumtür und an der Müllraumecke, sowie im Bereich der beiden Speier), Untergrundvorbereitungen, etc.
Gefälle ca. 5,5%
Höhe: bis 2,0 cm
Tiefe: ca. 20 cm
Systemskizze ohne Maßstab - Bereich Rinne (grüne Fläche)
01.__.0018
Gussasphalt / Kontergefälle
39.80
m
01.__.0019 Gussasphalt / Verdunstungsrinne Verdunstungsrinne in vor beschr. Gussasphaltestrich, im Bereich des Müllplatzes,
Ausführung/Querschnitt: trapezförmig,
Abmessung (rechtwinkelig zum Gefälle): L ca. 14,80 m,
B 20/16 cm, T 2,0/1,5 cm;
inkl. Herstellen des Überganges zum "normalen" Gefälle der geneigten Fahrbahn im Eckebereich Müllraum (Achse B-C/7) sowie Anarbeiten an aufgehende StB-Aufkantung (Achse 1)
Systemskizze ohne Maßstab - rechtwinkelig zum Gefälle
01.__.0019
Gussasphalt / Verdunstungsrinne
15.20
m
01.__.0020 Schrammbord / Klebebordstein (Beton) Klebebordstein liefern und auf vor beschr. 1. Lage der Gussasphaltschicht kraftschlüssig gem. Herstellerangaben einbauen, inkl. aller erf. Zuschnitte, Kleber/Mörtel, Vorbeschichtung, etc.
Abmessungen: B 12/15 cm, H 11 cm,
Ausführung: von Ebene 1 zu -1
01.__.0020
Schrammbord / Klebebordstein (Beton)
5.10
m
01.__.0021 Schrammbord / Klebebordstein / Angleich Austritt Mehraufwand zu vor beschr. Klebebordstein für das Angleichen im Bereich des Austritts auf das Niveau der Nutzschicht,
Abmessungen: B 12/15 cm, H 11 bis 3,5 cm,
Ausführung: von Ebene 1
01.__.0021
Schrammbord / Klebebordstein / Angleich Austritt
1.00
m
01.__.0022 Gussasphalt Gehweg Gussasphalt als Oberflächenfertigen Belag im Bereich Gehweg zw. Klebeborstein + StB-Aufkantung liefern und gem. Herstellerangaben einbauen, Nenndicke ca. 11 cm, Einbau
mehrlagig, Oberfläche mit Quarzsand abreiben (R12),
Randfuge zwischen Betonwand und Schrammbord
aussparen und mit Vergussmasse füllen.
Zu Berücksichtigen wäre auch hier der Angleich der Bauhöhe an die Nutzschicht (von 11 auf 3 cm) im Austrittsbereich.
Planung: GAS-5-AR-DE-XXP-001-
Hinweis: Der Belag in diesem Bereich soll durch den AN Parkhaus im Zuge der Plasterung der Ebene -1 erfolgen.
Falls es techniche oder andere Widerlichkeiten geben sollte, wird der o. beschr. Gussasphalt eingebracht.
01.__.0022
Gussasphalt Gehweg
O
3.00
m2
01.__.0023 Gehwegfertigteile / StB / B 83 cm / H 11 cm Fertigteil-Gehwegplatten aus Stahlbeton, mit einseitig gebrocher Kantung und schräger Aussenkante (105°), Oberseite aufgerauht (R13), inkl. Bewehrung nach statischer Erfordernis,
liefern und auf Asphaltschutzschicht einbauen, inkl. aller erf. Materialien, Zuschnitte, Fugenausbildungen, Ausgleichs- schichten, Anschlüsse an aufg. Bauteile, etc.
Festigkeitsklasse: C30/37
Bes. Eigenschaft: WU-Beton
Expositionsklassen: XC4/XF2
Plattenbreite: 83 cm
Plattendicke: 11 cm
Gesamtlänge: ca. 430 cm, Aufteilung nach Ermessen AN (die unterschiedlichen Neigungen der Rampe sind hierbei zu berücksichtigen),
Ort: Parkhaus Rampe, Ebene 1
Planung: GAS-5-AR-DE-XXP-001-
01.__.0023
Gehwegfertigteile / StB / B 83 cm / H 11 cm
3.60
m2
01.__.0024 Fugen / Gussasphalt / T max. 55 mm Fugen in Gussasphaltschutz- und nutzschicht gem. Herstellerangaben herstellen (z.B. Abstellen mit einem geeigneten Fugenband und/oder Konstruktionsblechen),
Verguss der Fugen mit einer heiß zu verarbeitenden Fugenvergussmasse auf Bitumenbasis (gemäß TL Fug-StB 15 und DIN EN 14188-1), einschl. Voranstrichmittel und eventuell erforderlichem Nachverguss.
Fugenbreite: max 15 mm
Fugentiefe: max. 55 mm
01.__.0024
Fugen / Gussasphalt / T max. 55 mm
183.00
m
01.__.0025 Anschluss / Gussasphalt / T max. 55 mm Anschluss der vor beschr. Gussasphaltschutz- und nutzschicht an aufgehende Bauteile bzw. Stahlwinkel, Rinnen, etc. gem. Herstellerangaben herstellen,
Verguss der Fugen mit einer heiß zu verarbeitenden Fugenvergussmasse auf Bitumenbasis (gemäß TL Fug-StB 15 und DIN EN 14188-1), einschl. Voranstrichmittel und eventuell erforderlichem Nachverguss.
Fugenbreite: max 20 mm
Fugentiefe: max. 55 mm
01.__.0025
Anschluss / Gussasphalt / T max. 55 mm
169.40
m
01.__.0026 Abläufe / Speier / St-Blech / verz. / 250 mm Speier in Aussparung der Attika liefern und montieren, bestehend aus Stahlblech, 3 mm, verzinkt, m. beidseitigen Aufkantungen (H 75 mm), auskragend (75 mm), Tropfnase,
Länge: ca. 250 mm
Breite: ca. 200 mm
Abwicklung: 75/200/75 mm
Untergrund: Stahlbeton (Aussparung in Aufkantung)
01.__.0026
Abläufe / Speier / St-Blech / verz. / 250 mm
2.00
St
01.__.0027 Rost f. Verdunstungsrinne Abdeckung über Verdunstungsrinne, liefern und in Verdunstungsrinne niveaugleich einbauen,
Rost: Gußeisen, Lochung nach Ermessen AN
Breite: 200 cm
Tiefe: 20 cm
Höhe: ca. 20 mm
Systemskizze ohne Maßstab
01.__.0027
Rost f. Verdunstungsrinne
1.00
St
01.__.0028 Randabschluss / L-Winkel / VA / 50x200x6 mm Randabschluss aus nichtrostendem Edelstahl als L-Winkel mit
vollflächiger Unterfütterung liefern und einbauen,
Material: VA, nicht rostend,
Abmessungen: 200/50/6 mm
Unterfütterung: PCC-Mörtel
Bereich: Randabschluss, Achse 1 + H/H´
01.__.0028
Randabschluss / L-Winkel / VA / 50x200x6 mm
12.75
m
02 Gussasphaltarbeiten - Müllraum
02
Gussasphaltarbeiten - Müllraum
Gußasphaltarbeiten Müllplatz Das Parkhaus erhält auf der Stahlbetondecke über dem UG (geneigt) für den Bereich im Müllplatz einen Bodenaufbau aus Gussasphalt. Dieser ist im Zusammenhang mit den Fahr- und Parkflächen herzustellen.
Planunterlagen:
GAS-5-AR-DE-XXP-002-..._Parkhaus Müllraum Details
GAS-5-AR-GR-U1P-XXX-..._Parkhaus Grundriss Ebene -1_1
Gußasphaltarbeiten Müllplatz
02.__.0001 Untergrundreinigung Untergrund von grober Verschmutzung reinigen, den
entstandenen Schutt aufnehmen, abfahren und fachgerecht entsorgen.
02.__.0001
Untergrundreinigung
55.50
m2
02.__.0002 Untergrundvorbereitung / Kugelstrahlen Betonbodenoberflächen durch geeignete Maßnahmen (Kugelstrahlen im Blastrac-Verfahren) intensiv behandeln, um labile Teile, Verschmutzungen und Zementschlämme restlos zu entfernen und die erforderliche Oberflächenbeschaffenheit für nachfolgende Oberflächenbearbeitung zu erhalten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen.
Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von i.M. mind. 1,5 N/mm2 aufweisen.
Anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des AN über und ist durch den AN fachgerecht zu entsorgen.
Untergrund: Stahlbeton
02.__.0002
Untergrundvorbereitung / Kugelstrahlen
55.50
m2
02.__.0003 Untergrundvorbereitung / vertikal / H 20 cm Vorbereiten des Untergrundes (StB, KS-MW) von aufgehenden
Bauteilen im Sockelbereichen durch Schleifen o. ä., sodass dieser tragfähig ist, absaugen, das abgetragene Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen,
Höhe: von 15 bis 20 cm
Bereich: Parkhaus, Müllplatz (außen)
02.__.0003
Untergrundvorbereitung / vertikal / H 20 cm
5.40
m2
02.__.0004 Prüfung Abreißfestigkeit (Beton) Oberflächenfestigkeit durch Prüfung der Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542, bestehend aus drei gleichmäßig über die Einbaufläche verteilten Einzelmessungen ermitteln,
die Oberflächenfestigkeit muss im Mittel mindestens 1,5 N/mm² betragen, die Einzelwerte müssen mindestens 1,0 N/mm² betragen.
Untergrund: Stahlbeton
02.__.0004
Prüfung Abreißfestigkeit (Beton)
1.00
St
02.__.0005 Untergrundversiegelung / Epoxi Niedrigviskose, temperaturbeständige und penetrierfähige Epoxidharz-Versiegelung nach TL/TP BEL-EP in zwei Arbeitsgängen gem. Herstellerangaben aufbringen,
1. Schicht:
Harzverbrauch: mindestens 0,4 kg/m²,
die frische Schicht mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,7 - 1,2 mm im Überschuss abstreuen,
nicht eingebundenes Abstreumaterial nach Aushärtung der 1. Schicht abfegen und fachgerecht entsorgen.
2. Schicht:
Harzverbrauch: mindestens 0,6 kg/m² (ohne Abstreuung)
Untergrund: Stahlbeton
Bauteil: geneigte Flächen (2,5 bis ca. 15% Neigung)
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0005
Untergrundversiegelung / Epoxi
55.50
m2
02.__.0006 Kratzspachtelung / Epoxi Niedrigviskose temperaturbeständige und penetrierfähige Epoxidharz-Kratzspachtelung nach TL/TP BEL-EP auf der in der Vorposition beschriebenen und ausgehärteten Grundierung gem. Herstellerangaben aufbringen, um Unebenheiten und Rautiefen von 1,5 mm bis 5 mm auszugleichen,
Mischungsverhältnis: Harz zu Sand 1:2,5 bis 1:4.
Die Auftragsmenge beträgt mindestens 1,5 kg/m² bzw. richtet sich nach der auszugleichenden Rautiefe,
Kratzspachtelung mit feuergetrocknetem Quarzsand der Körnung 0,7-1,2 mm im Überschuss abstreuen,
nicht gebundenes Abstreumaterial nach Aushärtung der Kratzspachtelung abfegen und fachgerecht entsorgen,
Rauhtiefe: max. 5 mm
Bauteil: geneigte Flächen (2,5 bis ca. 15% Neigung)
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0006
Kratzspachtelung / Epoxi
O
11.10
m2
02.__.0007 Epoxidharzmörtel Epoxidharz-Mörtel liefern und z.B. zum Ausgleich von
Ausbrüchen über 5 mm oder zum Höhenausgleich auf den
vorbereiteten und vorbehandelten Untergrund gem. Herstellerangaben einbauen.
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0007
Epoxidharzmörtel
O
1.00
kg
02.__.0008 Prüfung Abreißfestigkeit Versiegelung (Epoxi) Oberflächenfestigkeit durch Prüfung der Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542, bestehend aus drei gleichmäßig über die Einbaufläche verteilten Einzelmessungen ermitteln,
die Oberflächenfestigkeit muss im Mittel mindestens 1,5 N/mm² betragen, die Einzelwerte müssen mindestens 1,0 N/mm² betragen.
Untergrund: Versiegelung (Epoxi)
02.__.0008
Prüfung Abreißfestigkeit Versiegelung (Epoxi)
1.00
St
02.__.0009 Polymerbitumen-Schweißbahn Abdichtungsschicht gemäß DIN 18532-2 aus einer gussasphalt- beständigen Polymerbitumen-Schweißbahn mit hochliegender
Trägereinlage nach DIN EN 14695 unter Berücksichtigung
von DIN/TS 20000-203, vollflächig mit einem Mehrflammen- brenner unter Berücksichtigung der erforderlichen Längs- und Quernahtüberdeckung auf den vorbereiteten und behandelten Untergrund gem. Herstellerangaben aufbringen.
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0009
Polymerbitumen-Schweißbahn
55.50
m2
02.__.0010 Sockel / Spachtelung / Epoxi Epoxidharz-Spachelung als Poren- und Lunkerspachtelung und
flächigem Ausgleich von Unebenheiten an aufgehenden Bauteilen gem. Herstellerangaben aufbringen, inkl. Grundierung, etc.
Untergrund: Stahlbeton bzw. KS-MW
Bauteil: vertikale Flächen
Höhe: bis ca. 25 cm
Hersteller/Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0010
Sockel / Spachtelung / Epoxi
5.40
m2
02.__.0011 Flüssigkunststoffanschluss aufg. Bauteile / H bis 20 cm Flüssigkunststoffanschluss auf Basis von Polymethylmeth- acrylat (PMMA), zweikomponentig, an aufgehende Bauteile mit einer vollflächigen Einlage aus einem perforierten Vlies, gem. Herstellerrichtlinien herstellen, inkl. Grundierung, Zuschnitte, Eckausbildungen, Mindestüberlappungen, etc.
Farbe: nach Wahl AG aus Standardprogramm Hersteller
Schichtstärke: min. 2,1 mm
Verbrauch: min. 2,5 kg/m²
Vlieseinlage: 110 g/m² perforiertes Vlies
Eigenschaften: Lösemittelfrei, UV-, hydrolyse- und alkalibeständig DIN EN 13501-5, BROOF (t1)
Höhe: bis 20 cm
Untergrund: Stahlbeton bzw. KS-Mauerwerk,
Oberfläche: endfertig mit "sauberer" Ausbildungen von Kanten + Abschlüssen
angeb. Abdichtungssystem:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0011
Flüssigkunststoffanschluss aufg. Bauteile / H bis 20 cm
12.50
m2
02.__.0012 Flüssigkunststoffanschluss Stahl / H bis 6 cm Flüssigkunststoffanschluss auf Basis von Polymethylmeth- acrylat (PMMA), zweikomponentig, wie vor beschreiben, jedoch an Abstellwinkel aus VA-Stahl inkl. Untergrundvorbereitung gem. Herstellerangaben,
Höhe: bis 6 cm
Untergrund: Edelstahl
02.__.0012
Flüssigkunststoffanschluss Stahl / H bis 6 cm
0.60
m2
02.__.0013 Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm Gussasphalt (2-lagig) liefern und als Schutzschicht (25 mm) der Abdichtung und Nutzschicht (30 mm) auf vorbehandelter, abgedichteter Fläche gem. Herstellerangaben einbauen,
Arbeitsnäht in der Gussasphalt-Schutzschicht nach ERmessen AN ausbilden,
Dicke: ges. 55 mm
Materialgüte: AS IC 40
Nutzungsklasse: N2-V nach DIN18532-1
Bauweise: 1a
Bauteile: Fahrbahn + Stellplätze (geneigt 2,5%) und Rampen (ca. 74 m2) mit unterschiedlicher Neigung
02.__.0013
Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm
55.50
m2
02.__.0014 Gussasphalt / Nutzschicht schleifen Oberste Bindemittelschicht der Gussasphalt-Nutzschicht zur Hervorhebung der natürlichen Struktur des Gesteines bis zur Herstellung eines homogenen Gesamtbildes (ohne Streifen- bildung) im Schleif-Verfahren entfernen,
Abtragstiefe: max. 3 mm
Die oberste Bindemittelschicht der Gussasphaltfläche im Schleifverfahren-Verfahren entfernen. Mehrere Durchgänge nach Inaugenscheinnahme der Fläche und Angabe der ÖÜ sind einzukalkulieren.
Mehrverschleiß des Schleifmittels durch das u.U. im Rahmen von Überfahrungen von Stahlkanten oder Schachtabdeckungen sind einzukalkulieren.
Schleifgut aufnehmen und fachgerecht entsorgen.
Einbauten und die seitlichen Abdichtungsaufkantungen sind vor jeder Beschädigung im Zuge der Ausführungen dieser Leistung zu schützen. Die Sicherung erfolgt im Ermessen des AN und ist in diese Position einzukalkulieren.
02.__.0014
Gussasphalt / Nutzschicht schleifen
O
55.50
m2
02.__.0015 Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 1,3 mm Abstreuen der noch heißen Gussasphaltoberfläche nach technischer Erfordernis,
inkl. abkehren der erkalteten Asphaltdeckschicht per Hand oder maschinell, nicht gebundenes Abstreumaterial der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Körnung: ca. 1,3 mm
Abstreumaterial:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0015
Gussasphalt / 2-lagig / 55 mm / Einstreung 1,3 mm
55.50
m2
02.__.0016 Anschluss / Gussasphalt / T max. 55 mm Anschluss der vor beschr. Gussasphaltschutz- und nutzschicht an aufgehende Bauteile bzw. Stahlwinkel, Rinnen, etc. gem. Herstellerangaben herstellen,
Verguss der Fugen mit einer heiß zu verarbeitenden Fugenvergussmasse auf Bitumenbasis (gemäß TL Fug-StB 15 und DIN EN 14188-1), einschl. Voranstrichmittel und eventuell erforderlichem Nachverguss.
Fugenbreite: max 20 mm
Fugentiefe: max. 55 mm
02.__.0016
Anschluss / Gussasphalt / T max. 55 mm
3.40
m
02.__.0017 Randabschluss / L-Winkel / VA / 50x200x6 mm Randabschluss aus nichtrostendem Edelstahl als L-Winkel mit
vollflächiger Unterfütterung liefern und einbauen,
Material: VA, nicht rostend,
Abmessungen: 200/50/6 mm
Unterfütterung: PCC-Mörtel
Bereich: Randabschluss, Achse A
02.__.0017
Randabschluss / L-Winkel / VA / 50x200x6 mm
2.10
m
02.__.0018 Schwellenprofil / Alu / 45/30 mm Lifern und montieren von Schwellenprofilen aus Aluminium in unterschedlichen Längen als Wegrollschutzfür Müllbehälter,
Material: Aluminium
Querschnit: ca. 45 x 33 mm
Systemskizze ohne Maßstab
02.__.0018
Schwellenprofil / Alu / 45/30 mm
25.30
m
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0001 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für die gesamten im LV beschriebenen Leistungen, mit allen zur Durchführung der eigenen Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten, Personalunterkünften gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots, Herstellung der Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit sowie An- und Abreise des Personals.
Einschließlich u.a.:
Führen des Bautagebuchs,
Übernahme aller sonstigen Kosten, die der AN zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat.
Sämtlicher Bauschutt ist vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Das Vorhalten entsprechender Mulden und deren Abtransport ist mit einzukalkulieren.
Vorhandene Einbauten wie Maschinen, Schaltschränke, Leuchten o.ä. sind durch staubdichtes Abdecken mit PE-Folie zu schützen. Diese Kosten sind mit einzukalkulieren.
03.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
Hinweise Dokumentation Der AN hat im Zuge Leistung eine Dokumentation zu leisten. Die Dokumentation soll u.a. nachfolgenden Punkte enthalten:
den Nachweis über die verwendeten Materialien inkl. der Technischen Merkblätter, RAL-Farbtöne, etc.
eventuell wichtige Hinweise für den Betreiber
Reinigungs- und Pflegeanweisungen
Prüfzeugnisse jegl. Art
Fachunternehmererklärung
Alle Werkpläne
Übersichten der Gewährleistungstermine
etc.
Die Gliederung der Dokumentation ist analog der nach- folgenden Gliederung (Punkte 1-12) unter Vorbehalt der Erfordernis vorzunehmen. Wobei Ergänzungen jeglicher
Art möglich sind.
Alle Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor der Abnahme 1-fach und vollständig in Papierform und mit identischen Inhalten in elektronischer Form an den Bauherrn zu übergeben.
Das Planverzeichnis ist in Anlehnung an die Struktur der Checkliste Dokumentation zu gliedern. Die Revisionsunterlagen in Papierform sind im A4-Ordner und mit beschrifteten Registern zu versehen. Die Ordner sind analog nach der Dokumentationsstruktur der jeweiligen Einzelchecklisten zu beschriften.
Die schriftlichen Unterlagen sind in Ordnern A4 mit einheitlicher Rückenbeschriftung zu liefern. Ein entsprechendes Muster für das Rückenschild wird dem AN vom AG übergeben. Inhalt und Form müssen auf die praktische Anwendung ausgerichtet sein und auf die tatsächliche Ausführung bezogen angefertigt sein.
Allgemeine Schemata werden nicht anerkannt.
Die Dokumentation hat nach der nachfolgend angegebenen Reihenfolge zu erfolgen. Sollten einzelne Punkte nicht erforderlich sein, so sind diese Register leer zu führen. Zusätzliche Unterlagen sind in Abstimmung mit der OÜ/Bauleitung des AG entweder als Unterpunkt in die vorgegebene Struktur zu integrieren oder am Ende anzustellen. Die Reihenfolge der Unterlagen ist auch auf dem Datenträger einzuhalten.
Reihenfolge Dokumentationsunterlagen:
0. Inhaltsverzeichnis
Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung
Übereinstimmungserklärungen
Prüfzeugnisse, Zulassungen, Zustimmung im Einzelfall
Einbauvorschriften
Materiallisten
Produktunterlagen
a. Fabrikat
b. Modell- und Artikelnummer
c. Farbangaben
d. Materialangaben
e. Hersteller und Lieferant
f. Datenblätter
g. Einbauhinweise
h. Wartungs- und Pflegeanleitungen
7. Werkstattzeichnungen inkl. notwendiger Berechnungen
Planlisten
stat. Berechnungen
Werkstatt- und Montagepläne
Detailpläne
Stromlaufpläne, Schemazeichnungen elektr. Bauteile
Listen
sonstige Listen (Stahl, usw.)
8. Bautagebücher
9. Abnahmeprotokoll ggf. mit Mängelliste
10. Firmenprotokolle
Betriebsvorschriften
Funktionsbeschreibungen
Bedienungsanleitungen
Protokolle zu Leistungen während der Bauzeit (Befahren Grundleitungen, Spannen Bauteile, usw.)
11. CD oder DVD mit Unterlagen 1-10
Zusätzlich zu dieser übergeordneten Vorgabe gibt es für
die jeweiligen fachbezogenen Leistungen ergänzend
detaillierende Angaben. Diese sind im jeweiligen Titel
beschrieben. Die entsprechenden Angaben sind in die
übergeordnete Dokumentationsstruktur gemäß Vorgabe
einzuarbeiten.
Hinweise Dokumentation
03.__.0002 Dokumentation Erstellen von Dokumentationsunterlagen gem. vorstehenden "Hinweisen Dokumentation"
Reihenfolge Dokumentationsunterlagen:
00. Inhaltsverzeichnis
01. Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung
02. Übereinstimmungserklärungen
03. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Zustimmung im Einzelfall
04. Einbauvorschriften
05. Materiallisten
06. Produktunterlagen
07. Werkstattzeichnungen inkl. notwendiger Berechnungen
08. Bautagebücher
09. Abnahmeprotokoll ggf. mit Mängelliste
10. Firmenprotokolle
11. CD oder DVD mit Unterlagen 1-10
03.__.0002
Dokumentation
L
1.00
psch
Stundenlohnarbeiten Vergütet werden nur Stundenlohnarbeiten, die auf Weisung des Auftraggebers ausgeführt und anerkannt wurden.
1.Löhne
Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind unaufgegliedert anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn- u. Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn- u. Gehaltskosten (Tariflöhne einschl. etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen), die Lohn- u. Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung, etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemein- kostenanteile sowie Gewinn, jedoch ohne Umsatzsteuer. Die Vergütung für nicht angebotene Lohngruppen wird auf der Grundlage des Tariflohnes zzgl. Gesamtunternehmerzuschlag ermittelt.
(Der Gesamtunternehmerzuschlag wird ermittelt als Mittelwert der angebotenen Lohngruppen). Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
Für die Vergütung von Zeit- und Erschwerniszuschlägen sind die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich anzuwenden. Die Zeitzuschläge (Mehr-,Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurden.
Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der Arbeiter vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
2. Geräte (Kleingeräte)
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten einschl. Zubehör, Betriebsstoffen sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen, etc.) im normalen Rahmen werden nicht vergütet. Sie sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
3.Sonstiges
Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Bauwerkers / Helfer vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Stunden von aufsichtführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmass u. Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.
Weitere Hinweise zu Stundenlohnarbeiten
Die nachstehenden EP der Verrechnungssätze gelten unabhängig von der abgerechneten Stundenzahl.
Die Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung
durch die Objektüberwachung (OÜ).
Von der OÜ nicht unterschriebene Stundenlohnzettel (Rapporte) werden nicht anerkannt.
Stundenlohnzettel (Rapporte) sind zeitnah innerhalb einer Woche nach Erbringung der OÜ zur Prüfung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten
03.__.0003 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Facharbeiters oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
03.__.0003
Stundenlohn Facharbeiter
10.00
h
03.__.0004 Stundenlohn Helfer Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für die Arbeitsstunde eines Helfers oder einer entsprechend qualifizierten Arbeitskraft.
03.__.0004
Stundenlohn Helfer
10.00
h