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Vorbemerkungen:
Dem Angebot ist eine Erklärung in der die angebotene
Konstruktion beschrieben ist, beizufügen.
Der AN erstellt eine Werkstattplanung für den
Doppelboden. Diese ist in den Leistungen mit
einzurechnen. Es gelten die Dokumentationsrichtlinien
des AG.
Die im Text angegebenen Produkte und Qualitätsmerkmale
bedeuten, dass als Grundlage des Angebotstextes das
Produkt der genannten Firma gewählt wurde. Der Anbieter
kann unter Voraussetzung der mindestens gleichen
Qualität anderer Erzeugnisse anbieten, sofern er
zusammen mit der Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit
der anderen Erzeugnisse mit Mustern, Zeichnungen und
Prüfzeugnissen nachweisen kann.
In den jeweiligen Freiräumen der Bieterangaben ist die
Materialbezeichnung / Güte bzw. die Herstellerfirma zu
benennen. Werden diese Freistellen nicht ausgefüllt, so
gelten die Textvorgaben der Leistungsbeschreibung als
verbindlich angeboten.
Grundlage für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB
Teil B und C neueste Fassung, die DIN 18340 -
Trockenbauarbeiten, einschließlich der
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825.
Den Leistungsumfang des AGs umfasst:
- Freigabe der Pläne und Detailzeichnungen durch die
verantwortliche Bauleitung
- Bereitstellen von Lager- / und Stellplätzen für
Materialcontainer.
- Bereitstellen von Strom- und Wasseranschlüssen sowie
kostenlose Lieferung an den Auftragnehmer.
Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend
festgelegt, gelten für die Ausführung die einschlägigen
DIN-Vorschriften, insbesondere die
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 1055 Lastennahmen für Bauten
EN 12825 Doppelböden sowie die Anwendungsrichtlinie zur
EN 12 825
DIN 18340 Trockenbauarbeiten
Die fertig gestellte Doppelbodenanlage hat der
Anwendungsrichtlinie Doppelböden zu entsprechen und den
derzeit gültigen sicherheitstechnischen Standard zu
erfüllen, die in der Anwendungsrichtlinie geforderten
Eigen- und Fernüberwachungen sind nachzuweisen. Dies
kann auch mittels dem vom System Flooring EWIV
verliehenem Konformitätszertifikat erfolgen.
Die durch den Bieter geforderten Montagebedingungen
sind bei Auftragserteilung dem AG vorzulegen.
Um Unebenheiten vom Betonunterboden auszugleichen, muss
die Unterkonstruktion in der Höhe justierbar sein. Die
Stützen werden auf dem Rohboden verklebt, zusätzlich
ist die Höhenjustierung der Stützen nach erfolgter
Montage gegen Lockerung und Verstellen zu sichern. Die
Stützenköpfe müssen für eine jederzeitige Montage von
eingehängten oder verschraubten Rasterstäben
vorgerichtet sein.
Ab 500 mm Aufbauhöhe sind zur Verteilung von
Horizontalkräften Rasterstäbe empfohlen.
Die Doppelbodenstützen müssen auf jeden Fall aus nicht
brennbaren Materialien bestehen. Aluminium ist nicht
zulässig.
Die Bodenplatten müssen gegen übliche
Feuchtigkeitseinwirkungen, wie veränderliche relative
Luftfeuchtigkeit, unempfindlich sein.
Konstruktionsbestandteile aus Metall müssen entweder
nicht rostend oder durch Verzinken dauerhaft gegen
Korrosion geschützt sein. Die Nutzerrichtlinien des
jeweiligen Herstellers sind dem Angebot beizulegen.
Die Unterkonstruktion, insbesondere die Stützen, müssen
mindestens der Nennfestigkeit der Doppelbodenplatten
entsprechen. Aus den Nennbelastungen der
Doppelbodenplatten dürfen sich keinerlei bleibende
Verformungen in den Stützen ergeben.
Bei der Höhenlage des Doppelbodens gegenüber dem vor
dem im Erdgeschoss befindlichen Geländeniveau muss im
Türbereich eine davor angeordnete Entwässerungsrinne
oder jeweils eine Gitterrost- oder Betonstufe mit ca.
15,0 cm Höhe beachtet werden.
Für die Aufstellung von Schaltanlagen, Schutz- und
Steuerschränken etc. sind angepasste Grundrahmen auf
dem Bodengestell vorzusehen
Vor Einbau ist ein Verlegeplan mit
Erweiterungsmöglichkeit vorzulegen und mit dem AG
abzu-stimmen.
Die gesamte Unterkonstruktion muss ohne Abdeckplatten
eine in sich feststehende komplette verwindungssteife
Einheit bilden.
Erdungsanschlüsse sind im Einvernehmen mit der
Bauleitung vom AG vorzubereiten und zu bezeichnen. Je
30 m² ist eine Anschlussmöglichkeit für den
Potentialausgleich vorzusehen, mindestens jedoch eine
je Raum. Der Anschluss an das Erdpotential erfolgt
bauseits.
Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
werden für die vertragliche Leistung folgende
Verjährungsfristen vereinbart:
Für alle Leistungen gilt eine Gewährleistung
entsprechend §13 VOB/B. Bereiche, welche vor der
Schlussabnahme in Benutzung gehen bzw. vom
Auftragnehmer wegen Folgearbeiten nicht in zumutbarem
Maß geschützt werden können, erfolgt auf Antrag eine
Teilabnahme.
Für die Abnahme gilt §12 der VOB, DIN 1961 (aktuelle
Ausgabe).
Voraussichtlicher Montagebeginn nach technischer
Klärung: Quartal 4 / 2025
Voraussichtliche Fertigstellung: Quartal 1 / 2026
Zwischentermine werden gesondert vereinbart.
Die Preise werden als Nettopreise, d. h. ohne die
jeweils gültige Mehrwertsteuer angeboten.
Vorbemerkungen:
Hinweis:
Die Bodenkonstruktion ist elektrisch ableitfähig wie
folgt auszubilden:
Erdableitwiderstand: R <= 107 Ohm
Standortübergangswiderstand: RST = 5 x 104 Ohm Hinweis:
Die Bodenkonstruktion ist elektrisch ableitfähig wie
folgt auszubilden:
Erdableitwiderstand: R <= 107 Ohm
Standortübergangswiderstand: RST = 5 x 104 Ohm
Hinweis:
Die Bodenkonstruktion ist elektrisch ableitfähig wie
folgt auszubilden:
Erdableitwiderstand: R <= 107 Ohm
Standortübergangswiderstand: RST = 5 x 104 Ohm
1 BETRIEBSGEBÄUDE
1
BETRIEBSGEBÄUDE
1.1 Doppelboden
1.1
Doppelboden
1.2 Sonstiges
1.2
Sonstiges
2 10-kV-Gebäude
2
10-kV-Gebäude
2.1 Doppelboden
2.1
Doppelboden
2.2 Sonstiges
2.2
Sonstiges
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