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Ausführung von Bauleistungen. Vertragsbedingungen I. Baustelle
Der Auftragnehmer hat sich über die Zufahrtswege informiert. Lager und Arbeitsplätze befinden sich nur in geringer Fläche auf dem Baugelände. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren, ob und welche Leitungen, Rohre, Kabel usw. sich auf dem Grundstück befinden.
Firmenschilder dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers angebracht werden. Wird ein gemeinsames Bauschild aller beteiligten Unternehmer aufgestellt, so hat der Auftragnehmer sich anteilig an den Kosten zu beteiligen. An Bauten und Bauzäunen dürfen Werbemittel (Plakate u.d.g.) nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber angebracht werden
Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, erforderliche Zufahrtswege anzulegen und zu erhalten und diese anderen auf der Baustelle tätigen Firmen kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu erhalten.
Der Auftragnehmer hat vor Einrichtung der Baustelle dem Auftraggeber einen Baustellenplan zu übergeben, aus dem Werkplätze, Lagerplätze, Lagerräume, Baracken usw. ersichtlich sind. Mit der Durchführung der Arbeiten darf nur begonnen werden, wenn der Baustellenplan genehmigt ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den durch seine Arbeiten entstehenden Bauschutt und die verursachten Verschmutzungen sofort gründlich und entsprechend dem Baufortschritt, mindestens jedoch wöchentlich, auch außerhalb des Gebäudes, zu beseitigen, und zwar ohne jede Aufforderung. Ist Bauschutt nach erfolgter Aufforderung nicht innerhalb von zwei Tagen beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Baureinigung und Schuttbeseitigung durch Dritte ausführen zu lassen. Die insoweit entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen unentgeltlich Probestücke anzufertigen und bis zur Abnahme vorzuhalten.
Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers, an der Baustelle einen Fernsprechanschluss einzurichten und diesen am Bau Beteiligten, gegen Erstattung der Gebühren, in dem für den Baustellenbetrieb notwendigen Umfange zur Verfügung zu stellen. Abrechnung der anteiligen Gebühren obliegt dem Rohbauunternehmer.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind unter Leitung eines erfahrenen Bauführers mit nachweislich vorhandener Erfahrung und Vorbildung auszuführen. Der Bauführer oder sein Vertreter hat ständig auf der Baustelle zu sein, sein Name und der seines Stellvertreters ist der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
II. Durchführung der Bauleistung
Mit der Durchführung von Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel mindestens zweimal wöchentlich vorzulegen. Sie werden bei der Berechnung nur anerkannt, wenn sie von dem zuständigen Bauleiter oder Bauherrn unterschrieben sind. Leistungs- stunden für Betriebsinhaber, Bauführer, Bauleiter, Meister, Polier, und Hilfspoliere werden dabei nicht vergütet.
Maße in den Zeichnungen sind an der Baustelle zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind vor Inangriffnahme der Arbeiten der Bauleitung mitzuteilen. Für die Installationsarbeiten (Gas, Wasser, Strom, Heizung) haben die ausführenden Unternehmer die Abnahme durch die zuständigen örtlichen Versorgungswerke zu veranlassen und die evtl. vorgeschriebenen Zeichnungen, Anträge und andere technische Unterlagen zu liefern. Diese und die Kosten für die Abnahme gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmers. Das gleiche gilt für andere Arbeiten, z.B. für den Nachweis der Betongüte und des Schall- und Wärmeschutzes.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Sicherung gesetzlicher Schadensersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Der Auftragnehmer tritt Freistellungsansprüche gegen seine Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber ab.
Der Auftraggeber hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die insoweit entstehenden Kosten werden anteilig auf die am Bauvorhaben Beteiligten umgelegt.
Die Abnahme hat förmlich stattzufinden. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber hat die Abnahme binnen vier Wochen nach schriftlicher Beantragung durch den Auftragnehmer durchzuführen.
III. Zusätzliche Vertragsbedingungen
Lieferung und Verarbeiten
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauteil, Baustoff und Ab- messungen gilt die Lieferung sowie auch der Einbau, Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Reine Lieferleistungen sind besonders ausgewiesen und sind mit der Übergabe der Teile und der Abnahme durch den AG abgeschlossen.
Verpflichtung der Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Vollständigkeit, d. h. besondere Leistungen und Nebenleistungen, Nebenlieferungen, die bei den Positionen nicht oder unvollständig benannt wurden, sind in die Einheitspreise einzu- kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Erschwernisse Bauwerksgeometrie
Erschwernisse aus der Bauwerksgeometrie sind bei allen Bauteilen und Leistungen zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu gehört auch das Anarbeiten an Schrägen, Krümmungen sowie alle Eckausbildungen, wenn diese in den Einzelpositionen nicht besonders erwähnt oder erfasst sind.
Zeitversetzte Ausführung
Zeitversetzte Ausführung der Arbeiten und Ausführung in Einzelabschnitten gem. Bauablauf sind einzukalkulieren. Arbeitsunterbrechungen und zusätzliche An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet.
IV. Technische Vorbemerkungen
Allgemein
Die gesamte Baustelleneinrichtung wird falls nicht extra ausgeschrieben in die Einheitspreise eingerechnet. Sie umfasst alle Arbeiten, die zur Einrichtung und zur Unterhaltung der Baustelle gehören. Dies sind im Besonderen:
Erstellen und Vorhalten, sowie das Wiederabbauen der berufsgenossenschaftlich erforderlichen Abschrankungen und Gerüste, Auf- und Abbau, Vor- und Unterhaltung aller notwendigen Maschinen, Geräte, Materiallager, Aufenthaltsräume, Sozialeinrichtungen, Baustellenbeleuchtung etc., sowie erforderliche Sondermaßnahmen, Winterbaumaßnahmen, Versicherungen usw.
Ein Wasser- u. Stromanschlusskasten wird für die Bauzeit vom Rohbauunternehmer vorgehalten. Die Herstellung der Zuleitungen zu den Verwendungsstellen ist Sache des Auftragnehmers und ist in den Einheitspreisen enthalten. Alle Verbrauchskosten sind mit dem Rohbauunternehmer abzurechnen, oder werden von der Bauleitung festgelegt. Die Kosten werden von der Schlussrechnung abgezogen.
Vorhaltung bis zur Übergabe
Die Vorhaltung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erstreckt sich auf die gesamte Bauzeit des Bauwerks bis zur Übergabe bzw. Abnahme. Alle aufgeführten Maßnahmen und Leistungen sind betriebssicher und betriebsbereit auszuführen, vorzuhalten und später ordnungsgemäß zu beseitigen.
Kapazität
Die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte sowie Arbeitsmaschinen und Einrichtungen sind in ausreichender Kapazität zur Verfügung zu stellen und ggf. zu ergänzen.
Die Beschaffung von Flächen und Lagern, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen, ist Sache des AN.
Lärmemission
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemissionen der Baugeräte und -maschinen durch primären und sekundären Schallschutz auf ein mögliches Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm in der neuesten Fassung, sowie die neuesten Lärmschutzverordnungen zu beachten. Bei Nichtbefolgung haftet der Auftragnehmer u.a. für alle hierdurch evtl. entstehenden Haftpflichtansprüche. Erschwernisse durch behördliche Auflagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer hat zur Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften über die gesamte Bauzeit, d.h. bis zur Herstellung und Abnahme des beauftragten Gewerkes Sorge zu tragen.
Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten und Sicherheitsmaßnahmen einen verantwortlichen, deutschsprechenden örtlichen Aufsichtsführenden zu benennen.
Sicherheitsmaßnahmen
Vor Baubeginn der Arbeiten an und auf Dächern sind Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Fanggerüste, Anseilschutz, Laufstege usw.) gegen den Absturz von Personen und gegen das Herabfallen von Baustoffen und Werkzeugen zu treffen.
Alle Flachdachflächen mit weniger als 20 Grad Dachneigung und ohne ausreichend hohen und festen Brüstungsschutz sind an geeigneten Stellen mit Anseilpfosten zu versehen, die bei Arbeiten an und in der Nähe der Dachkanten ein sicheres Anseilen mit Sicherheitsgurten ermöglichen.
Gerüste
Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die den einschlägigen DIN-Normen (Gerüstordnung DIN 4420) und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind, oder deren Verwendung auf andere Weise geregelt ist. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der Auftragnehmer an der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemeine behördliche Zulassung kostenlos bereitzuhalten.
Bauabfälle, Baustellenabfälle
Die Baustelle ist in sauberem Zustand zu halten.
Anfallende Bauabfälle und Baustellenabfälle werden Eigentum des Auftragnehmers und sind sofort zu beseitigen. Bauabfälle und Baustellenabfälle sind gem. Vorschrift zu entsorgen.
Unterkünfte für Mitarbeiter des Auftragnehmers
Die Tagesunterkünfte und Bauleiterbüros sind möglichst außerhalb der Baustellenverkehrs- und Transportbereiche und außerhalb des Schwenkbereiches von Kranlasten aufzustellen. Eine Genehmigung zum Aufstellen der Unterkünfte ist einzuholen. Evtl. Kosten sind einzukalkulieren.
Vorhaltung und Verbrauch
Die Kosten für Vorhaltung, Wasser- und Stromverbrauch für alle anfallenden Arbeiten bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Bauwerks sind in dem Pauschalpreis mit einzukalkulieren. Ein Wasser- u. Stromanschlusskasten wird für die Bauzeit vom Rohbauunternehmer vor- gehalten. Die Herstellung der Zuleitungen zu den Verwendungsstellen ist Sache des Auftrag- nehmers und ist in den Einheitspreisen enthalten. Alle Verbrauchskosten sind mit dem Rohbauunternehmer abzurechnen.
Baugenehmigung
Alle Auflagen aus der Baugenehmigung sowie alle amtlichen und gesetzlichen Auflagen und Vorschriften sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Besonders hingewiesen wird auf die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes einschl. Bewässerung, in Absprache mit den Behörden und dem Gartenarchitekten.
Behörden
Alle im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung der An- und Abfuhr von Großgeräten- und Elementen erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Zulassungskosten und Genehmigungskosten, Miet- und Pachtkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Maßnahmen außerhalb der Grundstücksfläche
Maßnahmen außerhalb der Grundstücksfläche, welche für die Erstellung des Bauwerks und für die Bedienung der Baustelle getroffen werden müssen, sind in diesem Abschnitt pauschal zu erfassen. (Straßenaufbruch, Gehwegabbruch, Schotterstraßen usw. einschl. aller erforderlichen Schutzmaßnahmen)
Flächen und Bauteile, die unter diese Maßnahmen fallen, sind nach Beendigung der Bauzeit auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, bei Flächen/Bauteilen außerhalb des Grundstückes gem. Vorschrift der Stadtverwaltung, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die Kosten hierfür sind in der Baustelleneinrichtung pauschal zu erfassen.
Aushub- und Gründungsmaßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen bei allen Aushub- und Gründungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese umfassen alle amtlichen Auflagen und alle erforderlichen Maßnahmen.
Verkehrsführung
Die Kosten für geänderte Führung des öffentlichen Verkehrs durch Beschilderung, Ampeln, Absperrungen und sonstige Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Alle Maßnahmen nach Vorschrift der Stadtverwaltung. Anträge sind vom AN rechtzeitig vorzunehmen.
Beweissicherung/Protokoll
Vor Beginn der Arbeiten ist das vorhandene Gelände und die angrenzenden Straßen, Gehwege und Bauwerke mit den städtischen Behörden und dem AG auf evtl. Besonderheiten und Zustand zu begutachten. Darüber ist ein Protokoll zu führen und dem AG und der Bauleitung vorzulegen. Evtl. Bedenken gegen vorgesehene Bauausführungen sind rechtzeitig vor Baubeginn mitzuteilen.
Archäologische Denkmalpflege
Bauunterbrechungen, Baustillstand und Wasserhaltungsmaßnahmen und alle sonstigen, aus Gründen archäologischer Denkmalpflege und den amtlichen Auflagen notwendigen Erschwernisse sind einzukalkulieren.
Ausführung von Bauleistungen. Vertragsbedingungen
Allgemeine Gewerke übergreifende Angebotsbedingungen Die Allgemeinen und Besonderen Angebotsbedingungen werden in ihrer Gesamtheit im Auftragsfalle Vertragsbestandteil.
Falls EDV-Kurztexte verwandt werden, sind die Pos.-Nrn. des Originals zu übernehmen.
Die Gesamtkostenzusammenstellung ist rechtsgültig zu unterschreiben.
Im Streitfall werden die unten aufgeführten Bestimmungen in der folgenden Geltungsreihenfolge herangezogen:
Die VOB, Teil B u. C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung mit verlängerter Gewährleistungsfrist.
Ausführungsunterlagen (Pläne, Leistungsbeschreibung etc.). Soweit der Auftraggeber Leit-Details bestimmt hat, sind diese für die Ausführung maßgebend.
Die öffentlich rechtlichen Auflagen und Bedingungen durch die Niedersächsische Bauordnung in Verbindung mit dem B-Plan und mit den damit verbundenen Gesetzen, Verordnungen usw. wie z.B. ASR, Verkaufsstättenverordnung, NBauO, VDS, DIN usw. sind einzuhalten und entsprechend den Entwurfs- und Genehmigungsplänen,
den Werk- und Ausführungsplänen,
dem Leitdetail-Handbuch
dem Raumbuch
der Fabrikatslistung
dem geotechnischen Gutachten
der statischen Berechnung und Prüfung
dem Brandschutzgutachten
den Leistungsbeschreibungen der Fachingenieure sowie
den Leistungen für die von der Auftraggeberseite kein Fachingenieur oder Beratungsbüro eingeschaltet wurde, dennoch zur betriebsbereiten und sowie vertragsgemäßen privatrechtlichen und öffentlich rechtlich abnahmefähigen Objektes für dieses Gewerk erforderlich sind.
Die technischen Baubestimmungen und der Stand der Technik sind zu beachten.
Zu den Leistungen des Bieters gehören auch solche Leistungen, die sich aus Planoptimierungen, Abweichungen vom Zustand und Eigenschaften des Baugrundes, der Grundwasserverhältnisse und Abweichungen vom geotechnischen Gutachten ergeben und aus solchen, die sich aus ungewöhnlichen Behinderungen und höhere Gewalt ergeben.
Änderungen, die nach der Vergabe vorgenommen werden und zu Kostenüber- und unterschreitungen führen, sind rechtzeitig auszuhandeln.
Grundsätzlich behalten sich der Bauherr und der Architekt Änderungen am Leistungs- verzeichnis, Ergänzungen an den übergebenen Planunterlagen, den Baugesuchen und der Detailplanung vor.
Die daraus entstehenden Konsequenzen für das Kostenangebot des Bieters werden noch während der Angebotsphase dem Bieter mitgeteilt. Auch Änderungen, die während der Baudurchführung erfolgen sind zulässig und werden gegen das Angebot gegengerechnet. Die Einheitspreise des Angebotes sind dabei Grundlage.
Im Auftragsfalle sind in einer Vergabeverhandlung die Plananforderungstermine verbindlich zu erklären.
Der Bieter erklärt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über alle Baustellenkonditionen sowie evtl. vorhandenen Medienleitungen (Gas, Wasser, Strom etc.) und der Örtlichkeit Kenntnis verschafft hat und erklärt, dass er sein Angebot entsprechend der örtlichen Situation kalkuliert hat.
Alle Beschreibungen, Bemusterungen und Pläne müssen Freigabevermerke des Auftraggebers erhalten.
Der Auftraggeber behält sich eine Freigabe bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn vor.
Der Auftragnehmer hat die beigefügten Anlagen, die textlichen Festlegungen, zeichnerischen Darstellungen und Erläuterungen auf Vollständigkeit und ausreichende Informationstiefe zu prüfen, damit ein absolut verbindlicher Einheitspreis gesichert ist. Nebenlieferungen, besondere Leistungen und Nebenleistungen sind in den Einzelgewerken nicht vollständig benannt, sind aber zu berücksichtigen.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter dem Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass die ihm vorgelegten Unterlagen ausreichend waren, die Bewertung seines Angebotes vorzunehmen und dass auch für alle nicht ausgearbeiteten Details bei einheitlichem Qualitätsstandard die generelle Funktionssicherheit durch den Preis gewährleistet ist.
Der Auftragnehmer kann sich nachträglich nicht auf evtl. mangelhafte Planungsleistung berufen, soweit die Mängel für den Bieter bei sorgfältiger Prüfung vor Abgabe seines Angebotes erkennbar waren. Den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Leistungsbeschreibung erkennt allein als verbindlich an.
Soweit der Auftragnehmer nach Vollständigkeits- und Kollosionsprüfung Pläne überarbeitet, hat er diese so rechtzeitig dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen, dass keine Störung des Bauablaufs und der Terminplanung entsteht.
Zum Auftragssoll des Auftragnehmers gehören also auch evtl. weiter erforderliche, ergänzende Gutachten, Berechnungen, Untersuchungen, vermessungstechnische Leistungen, Werkstattpläne, also alle Leistungen, die zur Funktionsfähigkeit, zur Erfüllung der vom Auftraggeber gewünschten Nutzung, Betriebsbereitschaft und fehlerfreien Erstellung eines Objektes gehören.
Durch den Auftragnehmer ist nach Erteilung des Auftrags in angemessener Frist eine vollständige umfassende Werkstattplanung vorzulegen, soweit diese Ausschreibungen nicht beiliegen. Diese Werkstattpläne müssen vor Übersendung auf die Baustelle den Sichtvermerk der projektbeteiligten und des koordinierenden Planers erhalten.
Der Auftraggeber entscheidet über die Freigabe evtl. zusätzlich erforderlicher Detailplanungen. Daraus entwickeln sich auch eine Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers für Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sowie der Nachweis der Erfüllung aller bei der Rohbau- und Gebrauchsabnahme und Betriebsbeginn gemachten Auflagen.
Der Auftraggeber bestellt zur Abnahme und Kontrolle einen Bauleiter. Das gleiche gilt für zitierte Fachplanungsbereiche.
Der Auftraggeber stellt auch den Sicherheits- und Gesundheitsplan auf, einschl. der entsprechenden Meldung an die zuständigen Behörden.
Der Auftragnehmer stellt den notwendigen deutschsprachigen Fachbauleiter entsprechend der Landesbauordnung.
Er sorgt für rechtzeitiges Beibringen sämtlicher behördlicher und sonstiger Genehmigungen außer Baugenehmigungen. Ihm obliegt auch das Beibringen und Übergeben der behördlich geforderten Nachweise sowie der privatrechtlich geforderten, wie z.B. für den VDS.
Er hat außerdem die Pflicht, den SIGE-Plan entsprechend den von ihm gewählten Bautakten und evtl. gewählten Nachunternehmern (Subunternehmern) fortzuschreiben und die Einhaltung zu kontrollieren.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben. Er ist verpflichtet, die Nachunternehmer erfolgsorientiert zu organisieren und zu kontrollieren.
Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Versicherungen gegen Baurisiken abschließen und dem Auftraggeber nachweisen. Das sind vor allem folgende Risiken:
Bauwesenversicherung
Versicherung gegen Feuer- und Wasserschäden
Versicherung gegen Teil- und Gesamteinsturz von Nachbargebäuden, genutzte Straßen und Infrastrukturen.
Haftpflichtversicherung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vereinbarung eines Zahlungsplanes mit Teilzahlungen in jeweils einer Höhe von 90 % der auf der Baustelle nachweisbaren mängelfreien Bauleistungen.
(Eine Teilabnahme ist mit diesen Teilzahlungen nicht verbunden).
Eine Abnahme muss förmlich und schriftlich erfolgen. Dazu gehören Bestandspläne, Revisionspläne und Anlagen, Dokumentationen sowie Bedienungsanleitungen.
Diese sind bei der Abnahme unentgeltlich 3-fach zu übergeben.
Zur Beschleunigung der Abnahme kann der Auftragnehmer entsprechende Vorabzüge und Entwürfe zur Vorbereitung der Abnahme vorlegen.
Falls durch Fertigstellungsverzug und mangelhafte Leistungen des Auftragnehmers dem Bauherrn ein Schaden entsteht, ist dieser in voller Höhe zu ersetzen.
Unabhängig von dieser Regelung beträgt die Vertragsstrafe für jeden Werktag der Fristüberschreitung 0,2 % des Abrechnungsbetrages, max. jedoch 5 %, soweit nicht ein höherer Schaden entstanden ist.
Der Bauherr behält sich vor, eine Erfüllungsbürgschaft zu verlangen.
Auch die Einhaltung von Einzelfristen ist für den Bauherrn von besonderem Belang, da die Termine nach festgelegtem Plan erfolgen. Sollte eine solche Einzelfrist überschritten werden, so ist auch hier der entstandene Schaden zu ersetzen, mindestens jedoch für jeden Werktag der Fristüberschreitung 0,2 % der Auftragssumme, insgesamt max. 5 % für alle überschrittenen Einzelfristen von der Abrechnungssumme zu zahlen.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass alle Bauleistungen, Produkte und Anlagen für den ausgeschriebenen Bau geeignet sind. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt:
- für Leuchtmittel - 6 Monate,
- für Verschleißteile der elektrischen und mechanischen Installationen - 2 Jahre,
- für alle übrigen Bauleistungen 5 Jahre,
- für Dachdichtungen 10 Jahre.
Die Frist für Verjährung beginnt mit der mängelfreien Abnahme des Baus.
Die Gewährleistungs- und Mängelhaftungssicherheit beträgt 5 % der Abrechnungssumme. Dieser Sicherheitsbetrag kann durch die Stellung einer Mängelhaftungsbürgschaft einer Deutschen Großbank abgelöst werden. Bei Inanspruchnahme dieser Bürgschaft ist die Zahlung auf erstes Anfordern in den angeforderten Teilbeträgen zu zahlen.
Nach Ablauf der Garantiezeit ist eine erneute Mängelkontrolle erforderlich. Die Bürgschaft erlischt nicht durch Ablauf sondern durch Rückgabe.
Allgemeine Gewerke übergreifende Angebotsbedingungen
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Arbeitssicherheit:
Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Sicherheitsanweisungen:
Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten:
- die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-V) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, - die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), - die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und weiterführende.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§12 ArbeitsschutzG / (DGUV V1 §4). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen.
Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein.
Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosivstoffen nach SprengG sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt.
Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen:
- Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.) - Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen nach ASR) - Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention DGUV V1)
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Angaben des Bieters Angaben des Bieters
Fabrikat/Systemausgeschriebenangeboten
Fenster: Schüco AWS 75.SI+_______________________
Türen: Schüco AD UP 75_______________________
Innentüren: Schüco ADS 65.NI_______________________
Innenfenster: Schüco ADS 65.NI_______________________
Warmfassade: Schüco FWS 50_______________________
Brandschutz T30 / F30: Schüco FireStop ADS 90 FR 30_______________________
Brandschutz T90 / F90: Schüco FireStop ADS 90 FR 90_______________________
Sonnenschutzraffstore: 80er Lamelle mit Schiene_______________________
Automatik Türantriebe: Automatik-Schiebetür_______________________
Glaslieferant:_______________________
Nachfolgende Abfragen von Kriterien dienen der Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen:
Nachhaltigkeit
Es ist eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804 für die Elemente vorhanden.
( ) ja( ) nein
Die Oberflächenvorbehandlung der Aluminiumprofile bei der Farbbeschichtung erfolgt in einem chromfreien Verfahren.
( ) ja( ) nein
Die angebotenen Systeme erfüllen die Grundprinzipien der zirkulären Wertschöpfung für nachhaltige sowie im Hinblick auf Mensch und Umwelt unbedenkliche Produkte und sind nach dem System Cradle to Cradle (von der Wiege zur Wiege) zertifiziert.
( ) ja( ) nein
Fenster
Ein Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Fenster ist vorhanden.
( ) ja( ) nein
Der Standard Drehkippbeschlag ist verdeckt liegend, ohne sichtbare Bänder bis zu einem Flügelgewicht von 160 kg möglich. Bei geöffnetem Fenster ist die Klemmfreiheit im Bandbereich durch den Beschlag zu gewährleisten.
( ) ja( ) nein
Der Fenstergriff ist mit verdeckt liegendem Falzgetriebe angeboten.
( ) ja( ) nein
Für die T-Verbindung der Fensterkonstruktionen ist eine Zulassung vorhanden.
Prüfzeugnis Nr.:_______________________
( ) ja( ) nein
Türen
Es sind hochfrequente mit 500.000 Lastwechsel geprüfte Türbänder angeboten.
( ) ja( ) nein
Eine Nachjustierung der Türflügel in zwei Ebenen ist ohne Aushängen der Türflügel möglich.
( ) ja( ) nein
Fassaden
Ein Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Pfosten/Riegel- oder Elementfassaden ist vorhanden.
( ) ja( ) nein
Für die Klemmverbindung der äußeren Glasandruckleisten der Pfosten/Riegel-Fassaden ist eine Zulassung vorhanden.
Prüfzeugnis Nr.:_______________________
( ) ja( ) nein
Für die T-Verbindung der Pfosten/Riegel-Fassaden ist eine Zulassung vorhanden.
Prüfzeugnis Nr.:_______________________
( ) ja( ) nein
Die Falzgründe (Pfosten-/Riegelanschluss) der Fassadenkonstruktion sind überlappend. Es können 3 wasserführende Ebenen ausgebildet werden.
( ) ja( ) nein
Sicherheit
Ein Prüfbericht mit dem Nachweis "Fähigkeit zur Freigabe" für Fluchttüren ist vorhanden.
( ) ja( ) nein
Allgemeine Merkmale
Es werden ausschließlich Original-Systemzubehörteile (Beschläge, Dichtungen, etc.) eingesetzt, da sonst die Prüfzeugnisse ihre Gültigkeit verlieren.
( ) ja( ) nein
Der geforderte Gesamtwärmedämmwert Uw und Ucw der Konstruktionen ist nach DIN EN 4108-4 sowie
DIN EN 13947, gem. EN ISO 10077-2 nachgewiesen und der Nachweis ist dem Angebot beigefügt.
( ) ja( ) nein
Der Bieter/Auftragnehmer ist Mitglied der Umweltinitiative A/U/F (Aluminium und Umwelt im Fenster und Fassadenbau) und gewährleistet für den Auftraggeber einen optimierten produktspezifischen Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium.
A/U/F Mitgliedsurkunde Ausstellungsdatum:_______________ gültig bis:_________________
Der Bieter/Auftragnehmer weist für den Auftraggeber einen alternativen gleichwertigen optimierten produktspezifischen Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium nach:
Produktspezifischen Recyclingprozess (Verfahren):_______________ Nachweis:_________________
Ein Entsorgungsnachweis gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist alleine nicht ausreichend.
Die Oberflächenveredelung (Farbbeschichtung in Pulver oder Naßlack, Anodische Oxidation (Eloxal) und Sonderverfahren zur Oberflächenveredelung) wird vom Hersteller des angebotenen Systems mitgeliefert.
( ) ja( ) nein
Der Auftragnehmer sichert zu, das alle relevanten Systemkomponenten (Systemprofile, Beschläge, Dichtungen), mindestens 10 Jahre, nach erfolgter Endabnahme der Leistung, verfügbar sind.
( ) ja( ) nein
Angaben des Bieters
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Weiterhin Gegenstand dieser Ausschreibung sind Sonnenschutzkonstruktionen. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der Konstruktionen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Für die einzelnen Aluminiumelemente sind element- und herstellerspezifische EPD´s gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Ausführungsunterlagen
Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich vor. Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material oder Boden zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne die der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich vorgesehen oder gar überhaupt nicht erbringen kann; dazu zählen u.a. auch Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige vollständige und ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, die nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten - auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute.
Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits zu stellende Ausführungsplanung integriert. Sollten sich bei den Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche auch die Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen durch den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich schriftlich verbindlich mitgeteilt.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und auf Grundlage der bauseitig hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen. Werden dabei Rohbautoleranzen außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung unmöglich macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG vorzugeben und vom AN zu beachten.
Werkstatt- und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen. Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7). Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt. Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37). Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Material / Werkstoffe Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
Für die angebotenen Aluminium-Profile sind EPD´s (EPD = Environmental Product Declaration) gemäß EN 15804, nachgewiesen gemäß ISO 14025, vorzulegen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen und diesen ZTV vor.
Material / Werkstoffe
Profilauswahl Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Profilauswahl
Beschläge Fenster Alu Beschläge Fenster Alu
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.
Beschläge Fenster Alu
Beschläge Türen Beschläge Türen
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Beschläge Türen
Automatische Antriebe für Türen Automatische Antriebe für Türen
Das maximal zulässige Flügelgewicht ist abhängig von der Türflügelbreite (siehe Unterlagen des Systemgebers).
Unabhängig von Türflügelgewicht und Türflügelbreite ist bei Verwendung von Drehtürantrieben ein zusätzliches Türband direkt unter dem oberen Türband anzubringen um die auftretenden Kräfte abzutragen.
Die Verwendung von verdecktliegenden Türbändern ist z.Z. nicht zugelassen.
Ggf. sind Türanschlagpuffer einzusetzen die ein "Überdrehen" der Türflügel verhindern.
DIE GELTENDEN NORMEN UND TECHNISCHE REGEL FÜR "TÜREN UND TORE" NACH ASR A1.7 UND DIE DIN 18650 SIND UNBEDINGT ZU BERÜCKSICHTIGEN. AUSSERDEM SIND DIE RICHTLINIEN DES DIBT ZU BEACHTEN.
ES IST ZWINGEND EINE RISIKOANALYSE DURCHZUFÜHREN.
DER ERRICHTER EINER TÜRANLAGE IST VERPFLICHTET, DIE SICHERHEITSANALYSE (GEFAHRENANALYSE) NACH DIN 18650 DURCHZUFÜHREN UND ZU DOKUMENTIEREN (§ 2 DER 9. GPSGV, IN VERB. M. ANH. I DER MASCHINENRICHTLINIE),
HAT EINE EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG AUSZUSTELLEN UND AN DER TÜRANLAGE DIE CE-KENNZEICHNUNG SICHTBAR ANZUBRINGEN (§ 3 DER 9. GPSGV IN VERB. M. ANH. II DER MASCHINENRICHTLINIE).
SICHERHEITSANALYSE:
IN DER PLANUNGSPHASE MÜSSEN DIE ERFORDERLICHEN SCHUTZMASSNAHMEN ERMITTELT WERDEN.
SIE MUSS DAS TÜRSYSTEM UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER KONKRETEN EINBAUSITUATION UND DES NUTZERKREISES BEURTEILEN UM MÖGLICHE GEFAHREN ZU ERKENNEN.
AUF GRUNDLAGE DER ANALYSE SIND GGF. MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN UM DIE EVENTUELLEN GEFAHRENQUELLEN AUSZUSCHLIESSEN BZW. DAS DIESE VERMINDERT WERDEN.
DIE ANALYSE WEIST AUF MÖGLICHE RESTRISIKEN HIN.
ALLGEMEINE HINWEISE:
DIE ELEKTROVERKABELUNG MUSS NACH KABELPLAN DES HERSTELLERS DER ANTRIEBE ERFOLGEN.
DER BAUSEITIGER ANSCHLUSS (ABZWEIGDOSE) DES ANTRIEBES ERFOLGT DURCH EINE ELEKTROFIRMA.
DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH EINEN BETRIEB MIT EINEM GÜLTIGEM SACHKUNDENACHWEIS DES HERSTELLERS DER ANTRIEBE.
FOLGENDE PRÜFUNGEN MÜSSEN DURCHGEFÜHRT WERDEN:
ABNAHMEPRÜFUNG VOR DER ERSTEN INBETRIEBNAHME:
PRÜFUNG DES FACHGERECHTEN EINBAU ALLER KOMPONENTEN, DES EINWANDFREIEN FUNKTIONSVERHALTENS UND DER INSTALLATION WIRKSAMER SCHUTZMASSNAHMEN.
REGELMÄSSIGE PRÜFUNG DURCH SACHKUNDIGEN:
MINDESTENS EINMAL JÄHRLICH PRÜFUNG DES EINWANDFREIEN FUNKTIONSVERHALTENS UND DER SCHUTZEINRICHTUNGEN.
WARTUNG:
MINDESTENS EINMAL JÄHRLICH FUNKTIONSERHALTENDE MASSNAHMEN, PLANMÄSSIGER AUSTAUSCH VON VERSCHLEISSTEILEN.
BEI DER MONTAGE AN FEUER- UND RAUCHSCHUTZTÜREN IST EINE GLEICHZEITIGE ABNAHME (GEM. RICHTLINIEN FÜR FESTSTELLANLAGEN DES DIBT) ZWINGEND ERFORDERLICH. (JÄHRLICHE WARTUNG GEM. DIBT NUR DURCH EINEN SACHKUNDIGEN).
Automatische Antriebe für Türen
Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme
Für Bauteile der Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme, die einem besonderen Verschleiß unterliegen oder die designrelevant sind, ist eine Nachkaufgarantie durch den AN zu gewährleisten. Die Nachkaufgarantie hat mindestens 10 Jahre, ausgehend vom Kauf des ursprünglichen Bauteils durch den AN, zu betragen. Ein Bestätigungsschreiben des Systemlieferanten, des zur Ausführung angebotenen Fabrikats, ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme
Verglasung Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU. ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
BEI VERWENDUNG VON ESG BZW. ESG-H IM AUSSENBEREICH IST DER VERWENDUNGSZWECK UND DIE EINBAUART SCHRIFTLICH MIT DEM GLASLIEFERANTEN ABZUKLÄREN.
DIE DIN 18516-1 FÜR HINTERLÜFTETE FASSADENPLATTEN UND DIE DIN 18516-4 FÜR FASSADENPLATTEN AUS EINSCHEIBEN-SICHERHEITSGLAS SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Verglasung
Einbau der Elemente Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37, Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 250 mm
Folienbreite oben:ca. 250 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Einbau der Elemente
Baukörperanschlüsse - Innenelemente Baukörperanschlüsse - Innenelemente
Die Ausbildungen der Anschlüsse der Innenelemente ist gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus dem Schallschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen.
Bei Öffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw., sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten.
Baukörperanschlüsse - Innenelemente
Verankerung Fenster / Tür Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen.
Verankerung Fenster / Tür
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen:DB-Farbton nach Wahl des AG
Farbton Innen: DB-Farbton nach Wahl des AG
Betätigungen/Handhaben Fenster:Inox-Look
Türbänder:C-0
Betätigungen/Handhaben Türen:Inox (Edelstahl)
Der endgültige Farbton wird nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
Die Palette der zur Wahl stehenden Farbtöne ist auf die obige Farbkarte eingegrenzt.
Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Anforderungen an die Bauteile Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement:Uw0,9 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:Ug0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g£ 53 %
Isolierglas-Abstandshalter:yg0,039 W/(mK) TPS
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:9A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C5
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: eingebaut32 dB
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement:Ud1,4 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:Ug0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g£ 53 %
Isolierglas-Abstandshalter:yg0,039 W/(mK) TPS
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C2
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: eingebaut32 dB
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830
Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200 bzw. 15 mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen.
Fassadenelement:Ucw0,9 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:Ug0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g£ 53 %
Isolierglas-Abstandshalter:yg0,08 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung:AE
Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung:RE 1200
Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019 Klassifizierung:E 5
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Warmbereich:±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Kaltbereich:±1.000 Pa
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: eingebaut32 dB
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an die Bauteile
Lastannahmen Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone:II
Geländekategorie:II / III
Gebäudehöhe h:ca. 9 m
Einbauhöhe Ze:ca. 8 m
Gebäudebreite b:ca. 91 m
Gebäudetiefe d:ca. 30 m
Höhe über NHN25 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit:0,5 KN/m
wirkend in:Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge
Schneelastzone:I
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
Lastannahmen
SCHALLSCHUTZ SCHALLSCHUTZ
FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DES PRÜFZEUGNISSES AUF ANDERE ELEMENTGRÖSSEN GIBT DIE PRODUKTNORM DIN EN 14351-1 ANHANG B TABELLE 3 FOLGENDE KORREKTURSUMMANDEN AN:
FENSTERGRÖSSEKORREKTUR DES BEWERTETEN SCHALLDÄMM-MASSES RW UND DER
SUMME AUS BEWERTETEM SCHALLDÄMM-MASS UND DEN
SPEKTRUM- ANPASSUNGSWERTEN C UND CL R
BIS 2,70 M² =0 DB (OHNE KORREKTUR)
2,71 M² BIS 3,60 M² =-1 DB
3,61 M² BIS 4,60 M² =-2 DB
GRÖSSER ALS 4,6 M² =-3 DB
DIE ÜBERTRAGUNGSREGELN SIND IM ZUSAMMENHANG MIT DER CE-KENNZEICHNUNG ZU BEACHTEN.
IM KONKRETEN ANWENDUNGSFALL KÖNNEN ZUSÄTZLICHE EIGENSCHAFTEN DIE SCHALLDÄMMUNG BEEINFLUSSEN, DIE IM EINZELFALL ZU PRÜFEN SIND.
Innenfenster (zur Werkstatthalle)
Schallschutz (Transmissionsdämmung) der Elemente nach DIN 4109, gemäß Prüfung nach DIN EN 20140.
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw 38 dB
Innentüren (zur Werkstatthalle)
Schallschutz (Transmissionsdämmung) der Elemente nach DIN 4109, gemäß Prüfung nach DIN EN 20140.
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw 38 dB
Grundlage ist das Schallschutzprüfzeugnis des Systemherstellers für das entsprechende System.
SCHALLSCHUTZ
Aluminium Systembeschreibung Aluminium Systembeschreibung
Aluminium Systembeschreibung
Schüco AWS 75.SI+, hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System Schüco AWS 75.SI+, hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen85 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen, umlaufend69 mm
Pfosten94 mm
Riegel94 mm
Flügelrahmen (Fenster)41 mm
Schüco AWS 75.SI+, hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System
Schüco AD UP 75, wärmegedämmtes Aluminium Tür-System Schüco AD UP 75, wärmegedämmtes Aluminium Tür-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern.
Alternativ ist für die Türflügelprofile ein 3 Kammer Profilaufbau verfügbar.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist als wärmegedämmtes im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenes Schwellenprofil mitAbdeckprofil zum Verschließen der Schwelle auszuführen. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert, die eine kontrollierte Ableitung sicherstellt.
Der Anschluss der bodentiefen Elementen ist hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus der DIN 18531 / 18533, bezüglich der Bodenfeuchte, stauendes Sickerwasser sowie aufstauendes Sickerwasser, auszuführen. HIERFÜR IST ZWINGEND EIN ABSTIMMUNGSGESPRÄCH ZWISCHEN PLANER, METALLBAUER UND DACHDECKER UM DIE SCHNITTSTELLEN ABZUKLÄREN, ERFORDERLICH.
Die Stärke der Dichtungsbahn muss gemäß der DIN 18195-6 und die Überlappungen gemäß DIN 18195-3 Ziffer 7.1 ausgeführt werden. Konstruktiv muss das Bauteil so ausgebildet sein, dass die Folienabdichtung mindestens 150 mm über der wasserführenden Ebene geführt wird.
Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des Oberflächenwassers sicherzustellen.
Dieses ist durch eine vor den Elementen angeordnete bauseitige Drain- / Entwässerungsrinne mit einliegenden Rost, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten:
Sockel, unten157 mm
Blendrahmen, seitlich und oben76 mm
Pfosten108 mm
Riegel108 mm
Flügelrahmen, nach außen öffnend119 mm
Flügelprofil unten149 + 8 mm
Schüco AD UP 75, wärmegedämmtes Aluminium Tür-System
Schüco FWS 50, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System Schüco FWS 50, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 50 mm.
Konstruktionsmerkmale:
Die Konstruktion besteht aus einem Tragwerk und dem kombinierten Verglasung,- Entwässerung-und Andrucksystem.
Die Ausbildung der Isolationszone, zwischen dem Tragwerk und den Andruckprofilen, erfolgt gemäß den Ucw Vorgaben an das Bauteil.
Tragwerk:
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen.
Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente:
Die Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemmverbindung) gehalten. Die innere Abdichtung zu den Glasscheiben und/oder Ausfachungen erfolgt mit EPDM-Dichtungen. Dachverglasungen und segmentierte Konstruktionen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Alle Dichtungsstöße werden durch die Verglasungsprofile abgedeckt. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen haben in den Pfosten und Riegeln gleiche Bauhöhen/ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz). Die Abmessungen der Dichtungen sind entsprechend der Glas-/Ausfachungsdicken nach den Verglasungstabellen des System-Herstellers festzulegen. Sie sind als vulkanisierte Rahmen / mit Dichtungsecken / stumpf gestoßen auszuführen.
Belüftung:
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten:
Pfosten, Montagepfosten, Riegel50 mm
Profilbautiefen:
Pfosten250 mm
Riegel255 mm
Deckschale (Pfosten)20 mm
Deckschale (Riegel)15 mm
Schüco FWS 50, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System
Schüco ADS 65.NI, nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System Schüco ADS 65.NI, nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System
mit 65 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Die Konstruktion ist außen und innen flächenbündig.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende
Dichtung. Je nach Anforderung können auch eine Bodenschwelle und eine Lippendichtung eingesetzt werden.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen und Sockel65 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen / Sockel, unten106 mm
Blendrahmen, seitlich und oben69 mm
Pfosten 94 mm
Riegel94 mm
Flügelrahmen (nach außen öffnend)98 mm
Flügelrahmen (nach innen öffnend)73 mm
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Schüco ADS 65.NI, nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System
Brandschutz-Festverglasungen in der Innenanwendung Brandschutz-Festverglasungen in der Innenanwendung
Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile.
Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.
Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen.
Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Typenschild ersichtlich.
Brandschutz-Festverglasungen in der Innenanwendung
Brandschutztüren in der Innenanwendung Brandschutztüren in der Innenanwendung
Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile.
Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.
Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen.
Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden.
Feuerschutzabschlüsse sind gemäß Bauordnung der Länder überwachungspflichtige Bauteile.
Hersteller von Feuerschutzabschlüssen müssen sich von einer - durch das DIBt - anerkannten Überwachungsstelle überwachen und zertifizieren lassen.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Typenschild ersichtlich.
Brandschutztüren in der Innenanwendung
Schüco FireStop ADS 90 FR 30, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse Schüco FireStop ADS 90 FR 30, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse
T30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095
mit 90 mm Grundbautiefe und einseitig angeordneter Verglasung.
Feuerschutzabschluss, T 30-1 RS, Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2330
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 456 mm bis 1500 mm, Höhe 1648 mm bis 3100 mm.
Feuerschutzabschluss, T 30-2-RS, Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2330
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 1184 mm bis 3022 mm, Höhe 1648 mm bis 3100 mm.
Maximal zulässige Breite der feuerbeständigen Verglasung = unbegrenzt
Maximal zulässige Scheibengröße im Hoch-und Querformat 1500 x 3000 mm mit Pyrostop 30-20
Maximal zulässige Scheibengröße im Hochformat 1500 x 2796 mm und 3000 x 1500 mm im Querformat mit SchücoFlam / Contraflam
Feuerhemmende Verglasung, F 30, Zulassungsbescheid Nr.: Z-19.14-2271
Maximal zulässige Höhe der feuerhemmenden Verglasung = 5000 mm,
Maximal zulässige Breite der feuerbeständigen Verglasung = unbegrenzt
Maximal zulässige Scheibengröße im Hoch- und Querformat 1500 x 3000 mm mit Pyrostop 30-20
Maximal zulässige Scheibengröße im Hochformat 1500 x 2796 mm und 3000 x 1500 mm im Querformat mit SchücoFlam / Contraflam
Maximal zulässige Paneelgröße im Hoch und Querformat 1250 x 3000 mm mit Promatect H Ausführung
Maximal zulässige Paneelgröße im Hoch und Querformat 1400 x 2300 mm mit GKB Ausführung
Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder, Elementbauweise und gemischte Bauweise ausgeführt werden.
Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten / Anforderungen festzulegen.
Konstruktionsmerkmale:
3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen.
Funktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband, verdeckt liegendes Band).
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden.
Die Verglasungen sind mit Systemprofilen einseitig im System anzuordnen.
Im Falzbereich der Blend- / Flügelrahmen werden beschichtete Funktionsblenden zur Abdeckung des Falzraumes eingeklickt.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen, Sockel90 mm
Pfosten verstärkt150 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen67 mm
Tür-Blendrahmen71 mm
Pfosten92 mm
Riegel92 mm
Flügelsockel109 mm
Flügelrahmen (nach außen öffnend)109 mm
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügel / Flügelsockel auszuführen.
Schüco FireStop ADS 90 FR 30, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse
Schüco FireStop ADS 90 FR 90, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse Schüco FireStop ADS 90 FR 90, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse
T 90 / F 90, nach DIN 4102 und DIN 18095
mit 90 mm Grundbautiefe
Feuerschutzabschluss, T 90-1 RS, Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2510
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 456 mm bis 1400 mm, Höhe 1648 mm bis 2700 mm.
Feuerschutzabschluss, T 90-2-RS, Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2510
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 1000 mm bis 2822 mm, Höhe 1648 mm bis 2700 mm.
Maximal zulässige Scheibengröße bei Türen ist im Hochformat 1290 x 2560 mm
Maximal zulässige Paneelgröße im Hochformat 1250 x 2100 mm
Feuerhemmende Verglasung, F90, Zulassungsbescheid Nr.: Z-19.14-2455 Einsatz im Innen-oder Außenbereich
Maximal zulässige Höhe der feuerhemmenden Verglasung = 4500 mm,
Maximal zulässige Breite der feuerbeständigen Verglasung = unbegrenzt
Maximal zulässige Scheibengröße im Hochformat 1500 x 3000 mm und 2500 x 1500 mm im Querformat
Maximal zulässige Paneelgröße im Hochformat 1250 x 3000mm und 2500 x 1500 mm im Querformat
Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder, Elementbauweise und gemischte Bauweise ausgeführt werden.
Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten / Anforderungen festzulegen.
Konstruktionsmerkmale:
3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen.
Funktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband, Verdecktliegendes Band).
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden.
Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete Funktionsblenden zur Abdeckung des Falzraumes eingeklickt.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende
Dichtung.
Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen, Sockel90 mm
Pfosten verstärkt150 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen67 mm
Tür-Blendrahmen71 mm
Pfosten 92 mm
Riegel92 mm
Flügelsockel109 mm
Flügelrahmen (nach außen öffnend) 109 mm
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügel / Flügelsockel auszuführen.
Schüco FireStop ADS 90 FR 90, thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse
Aluminium Fenster Beschläge Aluminium Fenster Beschläge
Aluminium Fenster Beschläge
BF 101 DK-Beschlag, Schüco AvanTec SimplySmart BF 101 DK-Beschlag, Schüco AvanTec SimplySmart
Verdeckt liegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130 kg und einem Öffnungswinkel in Drehstellung mit Eigenanschlag 90°
Konstruktionsmerkmale:
Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdeckt liegend im Falz eingebaut.
Alle Verriegelungspunkte sind mit Schließrollen auszuführen.
Die untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden.
Die Verriegelung an diesem Punkt erfolgt über einem im Auflaufbock integrierten Verschlusspunkt mit Schließrolle.
Die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung beträgt maximal 180°.
Durch Montage eines zusätzlichen Anschlages kann der Öffnungswinkel, der Einbausituation angepasst, auf 90° begrenzt werden.
Korrosionsschutz des Grundbeschlages nach DIN EN 1670:Klasse 5
Bedienkräfte nach DIN EN 13115:Klasse 1
Dauerfunktion nach DIN EN 12400:Klasse 2
BF 101 DK-Beschlag, Schüco AvanTec SimplySmart
BF 901 Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe BF 901 Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Befestigung des Getriebes erfolgt mittels einer raumseitig aufgeschraubten, kreisförmigen Rosette (Durchmesser 32 mm).
Die Befestigungsschrauben werden durch den - später zu montierenden - Fenstergriff abgedeckt. Während der Bauzeit ist die Rosette mit einer Schutzkappe abzudecken.
Das Fenstergriff-Getriebe ist mit Rastpunkten in Dreh-, Verschluss- und Kippstellung ausgestattet.
Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Die farblich auf den Fenstergriff abgestimmte Abdeck-Rosette ist ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt aufzudrücken.
SCHÜCO Art.-Nr.:247006
Farbton:Inox Look
Werkstoff:Alu
BF 901 Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe
Aluminium Tür Beschläge Aluminium Tür Beschläge
Aluminium Tür Beschläge
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
1- flg. Türen
"B": -Umschaltfunktion-,
Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar.
Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.
"E" -Wechselfunktion-,
Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen.
Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
Wartungsarme Rollentürbänder Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935:Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670:Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8
Wartungsarme Rollentürbänder
Rollentürbänder, Innentüren Rollentürbänder, Innentüren
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 120 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935:Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670:Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400:Klasse 6
Rollentürbänder, Innentüren
BT 100 1-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss BT 100 1-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Riegel-Fallen-Schloss, Edelstahlstulp, Riegel und Falle, ohne Wechsel, Schließplatte. Vorgerichtet für Profilzylinder
Betätigung innen:
Türdrücker Art.Nr.: 240169, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türdrücker Art.Nr.: 240169, Edelstahl.
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 100 1-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss
BT 110 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B" gemäß DIN EN BT 110 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B"
gemäß DIN EN 179
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik Riegel- Fallenschloss, ohne Wechsel, geteilte Drückernuss, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, Schließplatte. Vorgerichtet für Profilzylinder.
Optional:
- mit Selbstverriegelung
Betätigung innen:
Türdrücker nach DIN EN 179 Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türdrücker Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 110 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B" gemäß DIN EN
BT 121 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Mehrfachverriegelung SafeMatic, Schließfunktion "E" BT 121 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Mehrfachverriegelung SafeMatic, Schließfunktion "E"
gemäß DIN EN 179
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
SafeMatic Antipanik Mehrfachverriegelung, mit Selbstverriegelung, Falle und 4 Fallenriegel, mit Wechsel, mit Gegendruck gesichertem Fallenriegel, Schließplatten. Vorgerichtet für Profilzylinder.
- mit elektrischer Überwachung
- mit motorischer Funktion (E-Öffnerfunktion), Kabelübergang und Kabelset
Betätigung innen:
Türdrücker nach DIN EN 179 Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türknauf Art.Nr.: 240701, Edelstahl.
für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1.250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 121 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Mehrfachverriegelung SafeMatic, Schließfunktion "E"
BT 200 2-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss BT 200 2-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Riegel-Fallenschloss, Edelstahlstulp, Riegel und Falle, ohne Wechsel, Schließplatte. Vorgerichtet für Profilzylinder.
Ver-/Entriegelung Standflügel:
Verdeckt liegender Falztreibriegel, Treibstangen, Treibstangenführung, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial.
Betätigung Gangflügel innen:
Türdrücker Art.Nr.: 240169, Edelstahl.
Betätigung Gangflügel außen:
Türdrücker Art.Nr.: 240169, Edelstahl.
Zwei Stück oben liegende Türschließer nach DIN EN 1154, mit Gleitschienen und integrierter Schließfolgeregelung.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite und Verkleidung.
BT 200 2-flügeliger Türbeschlag, Riegel-Fallenschloss
BT 550 Automatik Schiebetür zum Einsatz in Flucht- und Rettungswegen BT 550 Automatik Schiebetür zum Einsatz in Flucht- und Rettungswegen
Gefertigt nach den Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, BGR 232, DIN 18650-1, 2 und den UVV und VDE-Vorschriften, jeweils neueste Auflage. Fertigung nach ISO 9000 zertifiziert.
Gefertigt nach den bestehenden aktuellen Richtlinien zum Einsatz in Flucht- und Rettungswegen.
GEZE Slimdrive SL-FR RC 2
Modulare, kompakte automatische Linearschiebetür mit nur 70 mm Antriebshöhe für den Einsatz in Flucht- und
Rettungswegen, RC 2 geprüft nach DIN V ENV 1627 bis 1630, TÜV-baumustergeprüft nach DIN 18650, mit
2-Motoren-Technik, für Flügelgewichte bis 120 kg pro Flügel.
Redundante Fluchtwegfunktion durch 2-Motoren-Technik, einfehlersicher und verschleißarm
Überwachter Akku für Notöffnung bei Stromausfall
Redundante digitale Steuerung
(Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level "d" nach DIN EN ISO 13849-1):
- Selbstlernend
- Optimaler Komfort durch automatische Anpassung des Türverhaltens an die Frequentierung
- Vernetzbar und integrierbar in Gebäudesysteme über CAN-Bus
- Eigenständige Fehlererkennung und Protokollierung
- Einstellmöglichkeiten aller Bewegungsparameter der Tür
- Alle Funktionen integriert in einer Einheit, keine weiteren Module notwendig
Extrem laufruhiger Gleichstrom-Antrieb
Robustes Netzteil mit integriertem allpoligem Hauptschalter und Absicherung
Kraftbegrenzung statisch und dynamisch nach DIN 18650 sowie statisch unter 150 N gemäß ASR A1.7
(ehemals BGR 232)
Automatische Reversierung bei Hinderniserkennung
Abmessungen des Antriebes (H x T): 70 x 189 mm
- Verstärkte Rollenwagenausführung
- Zusätzliche mechanische Sicherung im oberen waagerechten Bereich
Bodenführung:
- Punktuelle Bodenführung, aus Aluminium E6/EV1 eloxiert, auf Fertigfußboden montierbar
- Verstärkte Stützwinkel im Bereich der Bodenführung für Aushebelschutz der Fahrflügel
( x) Montageunterbau für Stützwinkel zur stabilen Befestigung auf Rohfußboden
Verriegelung:
Bistabile elektromechanische Stangenverriegelung unsichtbar im Profilsystem integriert mit manuelle Notentriegelung im Antrieb
Zusätzliche Varianten für mehr Sicherheit und Komfort:
( x) FR-RWS
Für den Einsatz in Rettungswegsystemen mit verriegeltem Fluchtweg und Notöffnungs-Schalter, mit TÜV-Gutachten
für Zustimmung im Einzelfall (muss vom Bauherrn beantragt werden) *
( ) FR-LL
Mit Fluchtwegfunktion in beiden Richtungen, TÜV-baumustergeprüft
*Für die Betriebsart RWS ist der Einsatz einer Nottaste zwingend vorgeschrieben, bei allen anderen
Varianten kann auf eine Not-Befehlseinrichtung (Notschalter) verzichtet werden.
Montageart:
( ) Montage an Profilsystem
Anwendungsbereich:
Flügelanzahl
( 2) zweiflügelig
Oberfläche der Leichtmetallteile des Antriebes und ggf. der Fahrflügel:
Durchführung der Elektroverkabelung nach GEZE Kabelplan bauseits durch Elektrofirma.
Montage, Inbetriebnahme und Einweisung des Betreibers sowie Übergabe der Dokumentation nach DIN 18650 durch
Werksmonteure bzw. Servicepartner.
Gemäß DIN 18650 muss:
- die Sicherheitsanalyse als Planungs- und Ausführungsgrundlage
- die Prüfung mindestens 1 x jährlich und die Wartung mindestens 2 x jährlich durchgeführt werden
HINWEIS: Die einbruchhemmende Funktion RC 2 ist nur inder Betriebsart "NACHT" gegeben.
In der Betriebsart "NACHT" erfüllt die Tür keine Fluchtweganforderungen. Es muss sichergestellt werden, dass sich keine Personen mehr im Gebäude befinden oder genügend andere Fluchtwegtüren vorhanden sind.
Kabelverlegung und Setzen von Unterputzdosen für die optionale Zusatzausstattung bauseits nach Leitungsverlegungsplan
Wir machen darauf aufmerksam, dass eine detaillierte Beschreibung der baulichen Gegebenheiten im näheren Umfeld des automatischen Türsystems benötigt wird, damit eine gemäß DIN 18650 erforderliche Risikobewertung durchgeführt werden kann. Aus dieser Risikobewertung ergeben sich die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen.
BT 550 Automatik Schiebetür zum Einsatz in Flucht- und Rettungswegen
Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2330, Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2330, T 30-1 / T 30-2 "Schüco FireStop ADS 90 FR 30" einzusetzen.
Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2330,
Rollentürbänder, T- 30 Rollentürbänder, T- 30
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 210 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 7
Rollentürbänder, T- 30
BT 410 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 30 nach DIN 4102, Antipanik BT 410 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 30 nach DIN 4102, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B" gemäß DIN EN 179
Türbänder und Sicherungsbolzen:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik Riegel- Fallenschloss, ohne Wechsel, geteilte Drückernuss, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, Schließplatte. Vorgerichtet für Profilzylinder.
Die Auswahl des Schlosses ist in Abhängigkeit der Flügelhöhe durch den AN zu bestimmen. GGf. muss ein Schloss mit oberer Verriegelung eingesetzt werden.
Optional:
- mit Selbstverriegelung
Betätigung innen:
Türdrücker nach DIN EN 179 Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türdrücker Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Türschließer mit Gleitschiene
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 410 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 30 nach DIN 4102, Antipanik
Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-90 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2510, T Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-90 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2510, T 90-1 / T 90-2 "Schüco FireStop ADS 90 FR 90" einzusetzen.
Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-90 sind nach dem Zulassungsbescheid Nr.: Z-6.20-2510, T
Rollentürbänder, T- 90 Rollentürbänder, T- 90
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 210 kg.
Konstruktionsmerkmale:
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 7
Rollentürbänder, T- 90
BT 610 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 90 nach DIN 4102, Antipanik BT 610 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 90 nach DIN 4102, Antipanik Riegel-Fallenschloss, Schließfunktion "B" gemäß DIN EN 179
Türbänder und Sicherungsbolzen:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik Riegel- Fallenschloss, ohne Wechsel, geteilte Drückernuss, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, Schließplatte. Vorgerichtet für Profilzylinder.
Türen mit einer Flügelhöhe > 2309 mm sind mit einer zusätzlichen oberer Verriegelung auszustatten.
Optional:
- mit Selbstverriegelung
Betätigung innen:
Türdrücker nach DIN EN 179 Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Betätigung außen:
Türdrücker Art.Nr.: 240191, Edelstahl.
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 610 1-flügeliger Türbeschlag für Brandschutztüren T 90 nach DIN 4102, Antipanik
Verglasungen Verglasungen
Verglasungen
GT 311 Wärmeschutz-3-fach-Glas GT 311 Wärmeschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau:
Glasart außenFloat
Glasart mitteFloat
Glasart innenFloat
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 311 Wärmeschutz-3-fach-Glas
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außenVSG
Glasart mitteFloat
Glasart innenVSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten:
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas
GT 461 Sonnenschutz-3-fach-Glas GT 461 Sonnenschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau:
Glasart außenFloat
Glasart mitteFloat
Glasart innenFloat
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Glastyp:Neutral 63/39
Beschichtung:Neutral 70/40
Technische Daten:
LichtdurchlässigkeitTL:66 %
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:40 %
Lichtreflexion außenRLa:12 %
UV-DurchlässigkeitTUV:12 %
EnergieabsorptionAE:26 %
FarbwiedergabeindexRa:95
U-WertUg:0,6 W/m²K
Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4.
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 461 Sonnenschutz-3-fach-Glas
GT 465 Sonnenschutz-3-fach-Glas GT 465 Sonnenschutz-3-fach-Glas
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außenVSG
Glasart mitteFloat
Glasart innenVSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Glastyp:Neutral 63/39
Beschichtung:Neutral 70/40
Technische Daten:
LichtdurchlässigkeitTL:66 %
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:40 %
Lichtreflexion außenRLa:12 %
UV-DurchlässigkeitTUV:12 %
EnergieabsorptionAE:26 %
FarbwiedergabeindexRa:95
U-WertUg:0,6 W/m²K
Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4.
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 465 Sonnenschutz-3-fach-Glas
GT 511 SchücoFlam F 30, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas GT 511 SchücoFlam F 30, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas
Dicke gesamt:16 mm
Fabrikat:Schüco
Typ:SchücoFlam 30 C 16(M)
WiderstandsklasseP1A nach DIN EN 356
GT 511 SchücoFlam F 30, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas
GT 575 SchücoFlam F 90, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas GT 575 SchücoFlam F 90, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas
Dicke gesamt:40 mm
Fabrikat:Schüco
Typ:SchücoFlam 90 C (M)
WiderstandsklasseP1A nach DIN EN 356
Technische Daten:
Schalldämmwert46 dB
GT 575 SchücoFlam F 90, Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas
GT 703 ESG einschalig GT 703 ESG einschalig
Dicke: mindst. 8 mm
- mit Heißlagerungstest für Einscheibensicherheitsglas nach Bauregelliste
GT 703 ESG einschalig
GT 704 VSG einschalig GT 704 VSG einschalig
Dicke: mindst. 8 mm
GT 704 VSG einschalig
GT 705 Schalldämm-Glas VSG einschalig GT 705 Schalldämm-Glas VSG einschalig
Schalldämm-MaßRw:40 dB
Dicke: 12,8 mm
GT 705 Schalldämm-Glas VSG einschalig
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
AS 105 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk AS 105 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk
Der Baukörper ist zweischalig ausgebildet. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln im Bereich der Dämmebene einzubauen.
Die Befestigungswinkel aus verzinktem Stahl sind nach statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen.
Auf der Innenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen. Diese Dichtungsfolie wird an dem Blendrahmen befestigt und ist bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Die äußere Anschlussfuge zwischen Vorsatzschale und Blendrahmen ist mit einem Kompriband zu schließen.
AS 105 Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk
AO 105 Anschluss oben (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk AO 105 Anschluss oben (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk
Der Baukörper ist zweischalig ausgebildet. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln im Bereich der Dämmebene einzubauen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
AO 105 Anschluss oben (Fenster/ Tür) zweischaliges Mauerwerk
AU 105 Anschluss unten (Fenster) zweischaliges Mauerwerk AU 105 Anschluss unten (Fenster) zweischaliges Mauerwerk
Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln vor dem tragenden Baukörper im Bereich der Dämmebene einzubauen.
Zur Lastabtragung ist ein statisch ausreichender, verzinkter Stahlwinkel an dem Baukörper zu befestigen.
Im Fußpunkt werden die Elemente mit einem Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) und einem verzinkten Stahlrohr auf dem Stahlwinkel befestigt.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Die Abdichtung auf der Außenseite erfolgt mit zwei Dichtungsfolien, welche beide an der Basiskonstruktion eingespannt werden. Eine Folie ist bis auf den tragenden Baukörper, die zweite Folie ist bis auf das Klinkermauerwerk zu führen und jeweils dort zu verkleben.
Zusätzlich ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 3 mm anzubringen, Ausladung ca. 300 mm mit seitlichen Aufkantungen.
AU 105 Anschluss unten (Fenster) zweischaliges Mauerwerk
AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an. Die Höhe des Fußbodenaufbaus beträgt ca. 200 mm.
Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu montieren, die als Aufständerung für das Fenster dient.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Weiterhin ist innen und außen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und über die Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper zu verkleben.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseits zu erbringenden Fußbodenkonstruktion vorzurichten, dazu ist ein Aluminium-Winkel zu liefern, welcher als Fußbodenabschluss dient.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen.
Die Wärmedämmung ist außerdem mit einem Aluminiumkantteil ( t= 3,0 mm) mit verdeckter Befestigung abzudecken.
AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
AU 202 Anschluss unten (Türen) oberhalb des fertigen Fußbodens AU 202 Anschluss unten (Türen) oberhalb des fertigen Fußbodens
Der Einbau der Türen erfolgt oberhalb des fertigen Fußbodens.
Der verbleibende Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Abdeckschiene auszustatten.
Der Zwischenraum unterhalb des verbleibenden Anschlusses ist allseitig mit geeignetem Dämmmaterial
auszufüllen.
AU 202 Anschluss unten (Türen) oberhalb des fertigen Fußbodens
AU 205 Anschluss unten (Türen) Nullschwelle AU 205 Anschluss unten (Türen) Nullschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca.200 mm.
Der Fußpunkt der Tür ist gemäß DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen.
Das Element wird mit einem wärmegedämmten im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenen Schwellenprofil mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle ausgeführt. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußbodens zu montieren.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert, die eine kontrollierte Ableitung sicherstellt.
Zur Befestigung der Konstruktion am unteren Baukörper ist ein statisch ausreichend dimensionierten Stahlwinkel zu verankern.
Unterhalb des Schwellenprofils ist ein KS-Basisprofil anzuordnen. Der Bereich zwischen dem KS-Basisprofil und dem Rohfußboden ist zu unterfüttern und vollflächig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Die äußere Abdichtung des Anschlusses erfolgt mit einer Dichtungsfolie, die bis zur Stirnseite der bauseitigen Betonsohle herunterzuführen ist.
Das Sockelprofil der Tür ist zusätzlich mit einem Wetterschenkel zu versehen.
Der Anschluss der bodentiefen Elemente ist hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus der DIN 18531 / 18533, bezüglich der Bodenfeuchte, stauendes Sickerwasser sowie aufstauendes Sickerwasser, auszuführen. HIERFÜR IST ZWINGEND EIN ABSTIMMUNGSGESPRÄCH ZWISCHEN PLANER, METALLBAUER UND DACHDECKER UM DIE SCHNITTSTELLEN ABZUKLÄREN, ERFORDERLICH.
Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des Oberflächenwassers sicherzustellen.
Dieses ist durch eine vor den Elementen angeordnete bauseitige Drain- / Entwässerungsrinne, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten.
AU 205 Anschluss unten (Türen) Nullschwelle
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
AS 305 Anschluss seitl. (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk AS 305 Anschluss seitl. (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk
Der Baukörper ist zweischalig ausgebildet. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des inneren Baukörpers einzubauen.
Zum Anschluss an den Baukörper sind im Falz des Pfostens ein Kunststoff- Anschlussprofil und eine Dichtungsfolie (Innenseite) einzuspannen. Zusätzlich ist für die äußere Abdichtung ein Wandanschlussprofil einzuspannen.
Der Bereich zwischen Pfosten und Baukörper bzw. bauseitiger Wärmedämmung ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen.
Auf der Innenseite erfolgt die Abdichtung mittels der im Falz des Pfostens eingespannten Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Raumseitig ist als Abschluss zwischen Baukörper und Pfosten ein Aluminium U- Profil, 15/30/15, t = 2 mm mit verdeckter Befestigung am Pfosten zu montieren. Die innere Anschlussfuge zwischen Baukörper und Aluminium U-Profil ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist der Anschluss an die äußere Schale mit einem im Falz des Pfostens eingespannten z-förmigen Aluminium- Wandanschlussprofil, t = 2 mm, herzustellen. Das Profil ist so auszubilden, dass es als Abdeckung für die am Wandanschluss angebrachte Wärmedämmung dient und bis zur äußeren Schale geführt wird. Die Anschlussfuge zwischen Aluminiumprofil und Fassadenbekleidung ist mit einem Kompriband zu schließen. Die Breite des Profils ist so zu wählen, dass die Deckschale des Pfostens reversibel ist.
AS 305 Anschluss seitl. (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk
AO 305 Anschluss oben (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk AO 305 Anschluss oben (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk
Der Baukörper ist zweischalig ausgebildet. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des inneren Baukörpers einzubauen.
An dem oberen Riegel ist zum Anschluss der bauseitigen Deckenarbeiten ein Aluminiumwinkel, 25/25/2 mm, bündig mit der Unterkante des Riegels zu befestigen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
AO 305 Anschluss oben (Warmfassade) zweischaliges Mauerwerk
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Unten schließt die Fassade an den ca. 200 mm tiefer liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind. 300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das Aluminiumblech ist zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu befestigen.
Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Baukörperanschlüsse für Rauchschutz-, Brandschutz- und Innenelemente Baukörperanschlüsse für Rauchschutz-, Brandschutz- und Innenelemente
Baukörperanschlüsse für Rauchschutz-, Brandschutz- und Innenelemente
A 404 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 30 A 404 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 30
F 30 - Verglasungen und T-30 Türen
Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Dicke > 115 mm, Steinfestigkeitsklasse mindestens 12, Normalmörtel der Mörtelgruppe > II.
Wände aus Beton nach DIN 1045-1, Dicke > 100 mm, Festigkeitsklasse mindestens C 12/15.
Wände aus Porenbeton- Block- oder Plansteinen nach DIN 4165 Teil 3, Dicke > 150 mm, Festigkeitsklasse 4.
Wände aus bewehrten - liegenden oder stehenden - Porenbetonplatten, Dicke > 150 mm, sofern für diese eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, Festigkeitsklasse 4.4.
Montagewände in Ständerbauweise (Höhe < 5 m) mit beidseitiger Beplankung aus Gipskarton- Feuerschutzplatten, Dicke > gemäß Zulassung T Bauteil und Ständerwerk, mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-A, nach DIN 4102-4 Tabelle 48.
bekleidete Stahlstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-A nach DIN 4102-4
bekleidete Holzstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-B nach DIN 4102-4
Die Anschlüsse der Brandschutzelemente müssen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540 Teil 1 fachgerecht ausgeführt werden.
A 404 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 30
A 408 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 90 A 408 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 90
F 90 - Verglasungen und T-90 Türen
Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1 oder DIN EN 1996-1-1, Dicke ≥ 115 mm, Steindruckfestigkeitsklasse mind. 12, Mörtelklasse 5 (DIN 2000-412) oder Mörtelgruppe 2 (DIN V 18580)
Wände aus Beton bzw. Stahlbeton, Dicke ≥ 140 mm, mindestens Festigkeitsklasse C12/15 nach DIN 1045
Feuerbeständige Montagewände aus Gipskarton-Feuerschutzplatten mit Ständer und Riegeln aus Stahlblechprofilen F90-A nach DIN 4102-4, Wanddicke ≥ 125 mm
Feuerbeständige Montagewände aus Gipskarton-Feuerschutzplatten mit Ständer und Riegeln aus Holz (40 x 80 mm) F90-A nach DIN 4102-4, Wanddicke ≥ 130 mm
Wände aus Porenbeton aus Porenbeton-Block- bzw. -Plansteinen nach DIN 4165, Festigkeitsklasse G 4 bzw. GP4, Wanddicke ≥ 150 mm
Wände aus bewehrten - liegenden und stehenden - Gasbetonplatten nach DIN 4166 oder allgemein bauaufsichtlicher Zulassung, Rohdichtklasse ≥ 0,55, Mörtelgruppe 2 bzw. 3, Wanddicke ≥ 150 mm
Brandschutzverglasung Schüco FireStop ADS 90 FR 90 der Feuerwiderstandsklasse F90
Anschluss an bekleidete Stahlstützen und/oder Stahlträger mind. Feuerwiderstandsklasse F90-A nach DIN 4102-4
A 408 Anschluss Brandschutzelemente FireStop ADS 90 FR 90
A 430 Anschluss Innenelemente A 430 Anschluss Innenelemente
Sämtliche Anschlüsse sind beidseitig umlaufend mit Wandanschlusswinkeln und beidseitiger dauerelastischer Versiegelung auszuführen.
A 430 Anschluss Innenelemente
Sonnenschutzkomponenten Sonnenschutzkomponenten
Sonnenschutzkomponenten
Sonnenschutz (Allgemein) Sonnenschutz (Allgemein)
Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus Edelstahl. Verbindungsteile korrosionsbeständig (A2), Aluminium, Kunststoff.
Alle bauseitig durch die Fassadenfirma notwendigen Maßnahmen und Leistungen zur Befestigung der Sonnenschutz-Anlagen an der Fassade (z. B. Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen für Bolzen, Setzen von Gewinde bzw. Stehbolzen usw.) sind rechtzeitig anzumelden und verantwortlich zu klären.
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen enthalten:
Lieferung sämtlichen Materials frei Baustelle und betriebsfertiger sach- und fachgemäßer Montage der kompletten Anlagen, entsprechend dem Bauablauf.
Stellen aller Hilfskräfte, Hilfseinrichtungen, Werkzeuge die zur einwandfreien Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.
Kosten für Stromverbrauch durch Montagearbeiten. (Siehe Vertragsbedingungen).
Bauseitig sind Gerüste vorhanden.
Bauseitig müssen die Leistungen Elektro-Leitungsinstallation, -Verdrahtung und -Anschluss sowie die mechanische Montage erbracht werden. Der Auftragnehmer ist für die frei Haus zu liefernden Steuergeräte sowie für die Erstellung und Lieferung vollständiger Leitungs- und Stromlaufpläne nach den Anforderungen des Elektroplaners verantwortlich. Das Probefahren sowie die Abnahme haben im Beisein des zuständigen Elektromonteurs zu erfolgen.
Die angebotenen Produkte müssen als Innenliegender Sonnenschutz und Blendschutz der DIN EN 13120:2014-09 bzw. als Raffstoren oder Rollläden der DIN EN 13659:2009-01 bzgl. Bauprodukten-Verordnung (EU) 305/2011 oder der DIN EN 13659:2015 bzgl. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. als Fenster-Markisen oder Terrassen-Markisen oder Dächer der DIN EN 13561:2009-01 bzgl. Bauprodukten-Verordnung (EU) 305 / 2011 oder der DIN EN 13561:2015/AC:2016 bzgl. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Produkte, die in den Normen aufgeführt sind, müssen CE erklärt sein. Produkte ohne diese Kennzeichnung sind nicht zugelassen.
Sonnenschutz (Allgemein)
Raffstoren - Typ E80A6 Raffstoren - Typ E80A6
Zur Ausführung kommen Raffstoren Fabrikat WAREMA, Typ E80A6 oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen.
Angebotenes Fabrikat:____________________
Angebotener Typ:____________________
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:
Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit Schutzösen zu versehen. Um den einwandfreien Lauf der Lamellen auch bei Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu gewährleisten müssen die Führungsschienen mindestens 25 mm tief sein. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Aluminum-Blech) vorzusehen.
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 (Raffstoren/Außen-Jalousien) erfüllen.
Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motore als Mittelmotore mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.
Oberschiene
59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Kopfleiste nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen.
Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.
Lamellen
80 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen. Farben gemäß Bieterfarbkarte. Es müssen mindestens 25 Farben zur Auswahl stehen.
Der Raffstore fährt mit nach außen geschlossenen Lamellen ab und mit nach innen geschlossenen Lamellen auf.
Es müssen mindestens 25 Lamellenfarben gemäß Herstellerfarbkarte zur Verfügung stehen.
Leiterkordel
Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt.
Aufzugsbänder
Spezialbeschichtetes Polyesterband 6 mm breit, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest. Das Aufzugsband wird durch nur 5 x 9 mm Öffnungen in den Schutzösen des Aufzugsbandes geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Schutzösen des Aufzugsbandes auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen für Aufzugsband sind nicht zulässig.
Unterschiene
80 mm breit, 20 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff. In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippeln mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zu verhindern.
Seitenführung
A6 = Seitenführung durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest, mit den Lamellen verbunden, wechselseitig genippelt sowie Führungsschienen 25/18 mm, U-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzen Kedern zur Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen Führungsschienenhalter.
Antrieb
Verdeckt eingebauter, 230V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind generell Motore mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen.
Bedienung
Hochfahren und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
Oberflächenbehandlung
Die Unterschienen, Führungsschienen und Führungsschienenhalter sind pulverbeschichtet auszuführen.
Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 60 - 120 my auszuführen. Zur Vorbehandlung ist eine chromfreie Vorbehandlung im "No-Rinse"-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB-Al 631 zu verwenden.
HINWEIS!
Für die pulverbeschichteten Aluminiumteile (außer Lamellen) gilt die RAL-Classic-Farbkarte. Die Farben DB 701, 702 und 703, sowie 8 Strukturfarben gemäß Hersteller-Farbkarte sind ebenfalls ohne Mehrkosten lieferbar. Tarnfarben und Leuchtfarben sind ausgeschlossen.
Befestigung
Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden.
Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl-Distanzscheiben mit EPDM-Dichtscheiben montiert werden.
Raffstoren - Typ E80A6
1 Vereinfachte Baustelleneinrichtung
1
Vereinfachte Baustelleneinrichtung
Technische Bedingungen Grundlage für die auszuführenden Arbeiten bilden die technischen Bauunterlagen, die Bedingungen der VOB, Teil B und C, die Vorschriften der DIN 18350 und DIN EN 998-1 sowie die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers.
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB Teil C, DIN 18350.
- Der Auftragnehmer bestätigt, sich vor Angebotsabgabe und
Arbeitsbeginn ein Bild von der Lage, den örtlichen Gegeben-
heiten und der Art des Bauvorhabens an Ort und Stelle
gemacht zu haben.
- Der Auftragnehmer hat den Untergrund auf Tragfähigkeit und
Eignung entsprechend DIN 18350 zu überprüfen. Bedenken
gegen die angetroffenen Untergründe, insbesondere bei
größeren Unebenheiten (größer als nach DIN 18202 zulässig),
Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen sowie nichttrag-
fähigen Flächen oder zu hoher Baufeuchtigkeit, sind dem
Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten schriftlich
mitzuteilen.
- Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftrag-
nehmers. Während der Verarbeitung und Trocknung darf die
Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien sowie
des Putzgrundes nicht unter + 5 C° absinken.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Dauer seiner
Arbeiten das Gerüst benutzungssicher im Sinne der Unfallver-
hütungsvorschriften vorzuhalten.
- Der Auftraggeber behält sich vor, das ausgeschrieben Gerüst
evtl. gesondert zu vergeben.
- Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der bei den Arbeiten
angefallene Schutt (Mörtelreste, Papiersäcke, Eimer und dgl.)
im und um den Bau herum sauber aufzunehmen und
entsprechend der geltenden Vorschriften abzufahren. Bei nicht
einwandfreier Beseitigung des Schutts durch den Auftrag-
nehmer behält sich die Bauleitung vor, eine Fremdfirma mit
den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird
der Auftragnehmer mit den Kosten belastet.
- Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller
erforderlichen Materialien und der erforderlichen Neben-
leistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anders
vermerkt.
Technische Bedingungen
1._.001 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen und während der gesamten Bauzeit, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, vorhalten, einschl. der erfoderlichen Geräte, Werkzeuge, Arbeitsbühnen und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsmäßigen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betr. unterhalten. Die Position der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Baustelleneinrichtung wird nur einmal psch. vergütet.
Krangestellung / Baukran incl. Kranführer steht, in Absprache mit dem Rohbauunternehmen, für die Montage / Kranhübe, zur Verfügung. Anfallende Kosten sind eigenverantwortlich mit dem Unternehmer abzustimmen und zu vergüten.
Inkl. aller weiteren notwendigen Leistungen, die aus den Unterlagen des Tragwerksplaners ersichtlich sind, sowie den Leistungen die aus anderen Ausführungsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis erkennbar sind.
Hinweis: Baustrom und -wasser sowie Sanitärcontainer, nach ArbStättV werden vom Bauherrn bzw. durch den Rohbau- unternehmer bereit gestellt.
Es gelten die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
Gerüststellung erfolgt bauseits bzw. nachfolgend gesondert in Position aufgeführt.
Einzukalkulieren sind :
- Führen Bautagebuch
- Übernahme Verantwortung gem LBO
- Übernahme von ggf. erf. Prüfgebühren o.ä.
- Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes von benutzten
Einrichtungen, Abstellflächen auf Grundstücken etc.
- Material- und Personalcontainer
- Säubern der Baustelle
- Sichern der Baustelle
Vorhaltezeit für den Zeitraum der auszuführenden Metallbau- und Verglasungsarbeiten
"Büro- & Sozialbereich Halle 1 - 3"
1._.001
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
2 Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Büro- & Sozialbereich 01
2
Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Büro- & Sozialbereich 01
2.2 Aluminiumsysteme
2.2
Aluminiumsysteme
2.3 Sonnenschutz
2.3
Sonnenschutz
6 Regiearbeiten
6
Regiearbeiten
Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet. Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet !
Regiearbeiten
6._.001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten eines/-er Facharbeiters/-in, für nicht erfasste Leistungen, auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
6._.001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in
20.00
Std
6._.002 Fachhelfer/-in, sonst wie vor. Stundenlohnarbeiten durch Fachhelfer/-in, sonst wie vor, auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
6._.002
Fachhelfer/-in, sonst wie vor.
20.00
Std.
6._.003 Material für Regiearbeiten, zum Nachweis Material zum Nachweis für unvorhergesehene / Regiearbeiten. Hierfür werden in diesem Angebot zunächst 1.500,- € addiert.
Abrechnung gemäß Materialnachweisen.
6._.003
Material für Regiearbeiten, zum Nachweis
1.00
Stck
7 Dokumentation
7
Dokumentation
7._.001 Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen zu sämtlichen Leistungen dieses
Leistungsverzeichnisses, insbesondere bestehend aus:
Allgemein:
- Wartungsanleitung(en), Bedienungsanleitungen
- Unterlagen behördlicher Abnahmen
- Zulassungen/Prüfzeugnisse
- Fachunternehmererklärungen
- Reinigungs- und Pflegeanleitungen
- Produktinformationen
- EG-Leistungserklärungen / CE Konformitätserklärung (en)
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit aller eingebauten Materialien Werk- u. Montagepläne Papier und Datenträger (.dwg/.pdf)
Form der Übergabe:
Abgabe 2-fach in Papierform, dazu digital auf CD bzw. USB-Stick. Abgeheftet jeweils in stabilen DIN A 4-Ordner mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern in geordneter Form übergeben an den Auftraggeber (AG) zur VOB- Schlussabnahme.
Das Vorlegen der Dokumentation ist Voraussetzung für
die Schlussrechnung.
Entstehende Kosten sind im Angebot pauschal zu erfassen.
Achtung: Die Abnahme der Gesamtleistung kann nicht ohne übergebene Dokumentation erfolgen.
7._.001
Dokumentationsunterlagen
1.00
Stck
Your bid details
Your documents
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