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Baubeschreibung Bauvorhaben:
Die Sanierung von 2 Mehrfamilienhäusern in 22869 Schenefeld soll im Frühjahr 2026 beginnen.
Die Gebäude sind ca. im Jahre 1958 errichtet worden und dienen seither der Wohnnutzung.
Es werden insgesamt 18 bestehende Wohnungen zwischen 26m² und 70m² Wohnfläche saniert.
Folgende Leistungen sind u.a. geplant:
Die Sanitärinstallation wird komplett erneuert, inkl. Leitungsführung und Objekte in den Bädern.
Die zentrale Heizungsanlage wurde bereits erneuert und verbleibt daher im Bestand, das Leitungsnetz und die Heizkörper werden allerdings komplett ausgetauscht. Es erfolgt eine Neuinstallation der gesamten elektrischen Anlagen in beiden Häusern.
Alle Bodenbeläge werden ebenfalls erneuert, es ist ein Laminat für die Wohnräume und die Küchen vorgesehen.
Die Bäder erhalten Bodenfliesen und Wandfliesen im Bereich der Duschen sowie halbhoch hinter den Sanitärobjekten.
Alle übrigen Wände erhalten eine Raufasertapete mit hellem Dispersionsanstrich.
Die Türen in den Wohnungen werden erneuert.
Im Kellergeschoss werden die Mieterkeller mit einen neuen Abtrennung versehen. Die Kellerzugänge erhalten Brandschutztüren.
Der Bauablauf gliedert sich in 4 Bauabschnitte (siehe Angaben zur Baustelle).
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Angabe zur Baustelle
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage, Transportwege Lagerplätze:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299:
Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen.
Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Der Baustellenablauf gliedert sich in 4 Bauabschnitte.
Der erste BA beginnt in der Timm-Kröger-Str. 2 und umfasst den Strang der Wohnungen links des Treppenhauses. Darauffolgend werden im BA 2 die Wohnungen rechts des Treppenhauses saniert. In der Folge geht es mit BA 3 mit dem Mittelstrang in der Lornsenstr. 6 weiter, gefolgt von BA 4 mit den Strängen rechts und linkt des Treppenhauses. Ein ggf. zu erwartender Mehraufwand aufgrund der genannten Unterteilung in die 4 Bauabschnitte ist in die EPs der nachfolgenden Positionen zu inkludieren und wird nicht gesondert vergütet.
Angaben zur Baustelle
Liste der Projektbeteiligten Liste der Projektbeteiligten
Immobilienverwaltung
CAPERA Immobilien Service GmbH
Wandsbeker Zollstr. 87-89, 22041 Hamburg
Auftraggeber / GU:
AH Projektbau GmbH
Industriestraße 27b
22880 Wedel
Asset Manager
CMBC Partners Real Estate GmbH
Brühl 4, 04109 Leipzig
Ansprechpartner: Paul-Georg Röder
Planung Hochbau:
AH Ingenieure GmbH,
Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Planung Sanitärinstallation:
S&I Sachverständige Ingenieure GmbH
Rugenbarg 53a, 22848 Norderstedt
Planung Elektro- und Heizungsinstallation:
AH Ingenieure GmbH,
Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Brandschutz:
BIG Brandschutzingenieurgesellschaft
Frank Mende
Moorrand 3, 22455 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Planunterlagen Planunterlagen:
25-49_TimmKröger_KG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_EG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_1.OG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_2.OG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_DG_05.12.2025
25-49_Lornsen_KG_05.12.2025
25-49_Lornsen_EG_05.12.2025
25-49_Lornsen_1.OG_05.12.2025
25-49_Lornsen_2.OG_05.12.2025
25-49_Lornsen_DG_05.12.2025
25-49_TimmKröger/Lornsen_Schnitt_05.12.2015
Planunterlagen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Herstellung von Estrichfußböden, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort der zur Herstellung benötigten Materialien.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten Estrichfußböden einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Lieferung aller für die nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Materialien inkl. für die Ausführung notwendigem Zubehör und deren Einbau für die betriebsbereite Übergabe Die Vorhaltung der für die beschriebenen Leistungen notwendigen Werkzeuge, Maschinen und Geräte einschl. deren An- und Abtransport
Die fachgerechte der Ausführungsart entsprechende Anordnung und Herstellung der Schnitt-, Schwind-, Dehn- und Bewegungsfugen.
Seitens des AN ist ein Estrichfugenplan zu erstellen und durch den Planer freigeben zu lassen.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Schüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18560-1: Estriche im Bauwesen - Teil 1 - Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
DIN 18560-2: Estriche im Bauwesen - Teil 2 - Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten
DIN 18560-3: Estriche im Bauwesen - Teil 3 - Verbundestriche
DIN 18560-4: Estriche im Bauwesen - Teil 4 - Estriche auf Trennschicht
DIN 18560-7: Estriche im Bauwesen - Teil 7 - Hochbeanspruchte Estriche
DIN EN 197-1: Zement - Teil 1 - Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement
DIN 272:Prüfung von Magnesiaestrich
DIN 1100-1: Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 1164-11: Zement mit besonderen Eigenschaften - Teil 11 - Zement mit verkürztem Erstarren
DIN EN 1264: Teil 1,2 und 3 - Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung
DIN EN 13892: Teil 1-8 - Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen
DIN EN 14016: Teil 1 und 2 - Bindemittel für Magnesiaestriche
DIN EN ISO 29770: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke von Dämmstoffen unter schwimmendem Estrich.
Weiter sind folgende Richtlinien und Vorschriften zu beachten und einzuhalten:
Herstellerrichtlinien
BEB-Hinweisblätter des Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF-Richtlinien des Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
UVV (UnfalIverhütungsvorschriften)GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Arbeitsstättenrichtlinien
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Zulässige Produkte
Die angebotenen Produkte müssen aufeinander abgestimmt, systemkonform (vom gleichen Hersteller) sein. Alle angebotenen Produkte müssen eine bauaufsichtliche Zulassung haben. Die bauaufsichtlichen Zulassungen sind vor Einbau der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den Richtlinien des Herstellers, seinen technischen Vorschriften und Regelungen.
Baustelleneinrichtung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit der örtlichen Bauleitung des AG festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern.
Maße / Mengenangaben / Vorarbeiten
Grundlage der Ausschreibungen und Mengenermittlungen sind die Ausführungspläne, die dem Bieter mit der Ausschreibung zum Download zur Verfügung gestellt werden. Die Maßangaben in den Ausführungsplänen sind auf fertige Flächen bezogen und zu beziehen. Alle Mengen- und Maßangaben sind vom AN vor der Ausführung seiner Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Der AN ist für die Richtigkeit der genommenen Maße allein verantwortlich.
Eventuelle Unstimmigkeiten sind vor Beginn der Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Aufbausystem mit der Bauleitung abzustimmen. Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden, ist umgehend die örtliche Bauleitung des AG zu verständigen und erst nach erfolgter Abstimmung, darf der AN seine Leistung weiter ausführen.
Der AN hat unaufgefordert, eigenverantwortlich die Vorleistung der Gewerke zu prüfen, an deren Leistungen er anzuschließen hat. Sollte der AN Maßungenauigkeiten feststellen, die außerhalb des Toleranzbereichs liegen, ist umgehend die örtliche Bauleitung des AG zu informieren.
Ausführung
Die Montage ist vom AN selbsttätig und gemeinsam mit den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsgewerken zu koordinieren und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Insbesondere hat der AN sich vor Einbringung des Estrichs zu vergewissern, dass alle notwendigen Einbauteile und Leitungen eingebaut und verlegt worden sind. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Alle Estriche werden einlagig ausgeführt.
Arbeitstakt Abstimmungen für das Einbringen des Estrichs sind zwischen dem AN, den Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsgewerken zu koordinieren und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Estricharbeiten werden in allen Geschossen ausgeführt - aber nicht unbedingt Geschoss nach Geschoss. Die Reihenfolge der Montagen in den einzelnen Geschossen wird von der örtlichen Bauleitung bestimmt und ist bindend. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Trennfugen in Türöffnungen müssen so hergestellt werden, dass sie später von den Türblättern verdeckt werden.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach dem freigegebenen Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne
Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Arbeitsfugen sind vom AN anzugeben
Dämmungen
Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden.
Die Randstreifen werden von nachfolgenden Gewerken entfernt.
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen könnten, hat er die örtliche Bauleitung des AG darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem
Estrich besitzen, diese sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke
übertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die örtliche Bauleitung des AG abgenommen werden.
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien aus eigenen Arbeiten sind umgehend aus dem Gebäude zu transportieren, zu laden, abzufahren und zu entsorgen. Die Räume sind in Bezug auf die Arbeiten des AN arbeitstäglich gründlich zu säubern. Das Material wird Eigentum des AN.
Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung der eigenen Abfälle nicht nach, so ist die örtliche Bauleitung
des AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung, die Entfernung und Entsorgung zu Lasten
des AN ausführen zu lassen.
Dokumentation:
Dem Bauherren ist spätestens nach Beendigung der Arbeiten des AN eine ausführliche Dokumentation
der ausgeführten Leistungen mit Angabe der verwendeten Materialien inkl. Datenblätter und exakter Zuordnung des Einbauorts auf einem digitalen Datenträger zu übergeben.
Eine Schlussrechnung der Leistungen des ANs kann erst nach Übergabe der Dokumentation mit den benannten
Inhalten bearbeitet werden.
Rechnungsprüfung und Abrechnung:
Für die Rechnungsstellung von Abschlägen, Teilleistungen und Fertigstellung sind seitens des AN nachfolgende
Punkte zu beachten:
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird.
Seitens des AG werden nur kumulierte Rechnungen akzeptiert. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Abrechnungen von Nachträgen und Stundenlohnarbeiten können, insofern die Leistungen ausgeführt sind, bei Abschlagszahlungen am Ende aufgeführt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Estrich in den Bädern ergänzen
01.01
Estrich in den Bädern ergänzen
01.02 Ausbesserung von Bestandsestrich
01.02
Ausbesserung von Bestandsestrich
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten