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02 Gerüstbauarbeiten
02
Gerüstbauarbeiten
BTV - Gerüstbauarbeiten G. Besondere Technische Vorbemerkungen
Besondere technische Vertragsbedingungen - Regelungen ergänzend zu ATV und ZTV nach den Erfordernissen des Einzelfalls und der Baustelle, des Grundstücks, der terminlichen Situation und der Wechselwirkung zu den anderen Gewerken
Mitgeltende Normen und Regeln:
DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren
DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis
DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher BGR/GUV-R 179)
DIN- Normen und Richtlinien sind exemplarisch genannt und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Darüber hinaus sind die jeweiligen Herstellerrichtlinien und die Geräteverordnung zu beachten.
Die Vorgaben der baurechtlichen Bestimmungen sind verbindlich einzuhalten. Für Verordnungen, Normen, sonstige Vorschriften und Richtlinien gilt jeweils die gültige Fassung.
Baustellenverordnung (Baustellen VO) ist durch den AN über die gesamte Bauzeit einzuhalten und umzusetzen.
Angaben zur Baustelle:
Umfang der in diesem LV beschriebenen Leistung ist im Wesentlichen die Erstellung von Arbeitsgerüsten als Fassadengerüste und als Raumgerüste im inneren des Gebäudes.
Die Arbeiten sind zeitweise parallel zu anderen Gewerken, wie z. B. Rohbauarbeiten auszuführen. Die Erstellung der Fassaden-gerüste erfolgt gem. Baufortschritt der Rohbauarbeiten geschossweise.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlagen freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes ( Metallfassaden, Glaselemente, Fassadenverkleidungen sonstiger Art, etc.) abgestimmt ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind über den Unternehmer für die Fassadengestaltung auf eigene (AN Gerüstbau) Kosten ausbessern zu lassen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung im Bereich der Wärmedämmung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade entsprechendem Stoff zu verschließen.
Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Standflächen
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen bestehen vorwiegend aus verfülltem Arbeitsraum, Betondeckenflächen
und Dachflächen mit Dachabdichtung.
Die für die Außengerüste vorgesehenen Standflächen sind vorwiegend horizontal oder leicht geneigt, siehe Ansichten.
Die Gerüste im Inneren des Gebäudes sind teilweise auf abgetreppten Betonflächen (Hörsaal und Treppenhäuser) zu errichten.
BTV - Gerüstbauarbeiten
BTV - Gerüstbauarbeiten
02.01 Gerüstbauarbeiten
02.01
Gerüstbauarbeiten
02.02 Fassadengerüste
02.02
Fassadengerüste
02.03 Raumgerüst
02.03
Raumgerüst
02.04 Sonstiges
02.04
Sonstiges
02.05 Regiearbeiten Gerüstbau
02.05
Regiearbeiten Gerüstbau