Allgemeine Hinweise zur Ausführung 1. Vertragsgrundlagen
Grundlage für die Ausführung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Insbesondere ist die DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) zu beachten.
2. Technische Vorschriften und Qualifikation
Alle Arbeiten sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften durchzuführen. Dies betrifft insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 519 für Asbest. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die erforderlichen Sachkundenachweise für sein Personal vorzulegen.
3. Arbeiten in bewohnten Objekten
Ein Großteil der Leistungen wird in bewohnten Wohnungen und Gebäuden erbracht. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass Belästigungen und Beeinträchtigungen für die Bewohner auf ein Minimum reduziert werden. Termine sind rechtzeitig und in Absprache mit dem Auftraggeber und den Mietern zu koordinieren. Arbeitsbereiche sind sauber zu halten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß zu verlassen.
4. Sicherheit und Dokumentation
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Probenahmen sind sorgfältig zu dokumentieren (Ort, Zeit, Probenbezeichnung). Die Protokolle sind dem Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme unaufgefordert zu übergeben.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
23 Beprobungen Schadstoffe
23.01 Bausubstanzuntersuchung
23.02 Probenahmen
23.03 Laboranalytik
23.04 Dokumentation und Abschlussarbeiten
Dokumentation und Abschlussarbeiten
23.05 Stundenlohnarbeiten