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PROJEKT VORBEMERKUNGEN
Projekt-Vorbemerkungen
1 Allgemeine Angaben zum Objekt
1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt:
Oberschule "Philipp Hacker"
Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau
1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten
Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der
individuelle Bedarf der AN ist bei der Bauleitung anzumelden. Stellplätze für
Bauwagen und Container sowie Lagermöglichkeiten sind auf der zentralen
Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch
die Bauleitung.
1.3 Baustellenerschließung
Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über
das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst
insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von
Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß
den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig
auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der
Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt.
1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit
Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet,
eigenständig auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Bauschutt, Abfälle und
Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfallzeitpunkt zu
beseitigen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und
Sauberkeit unzumutbare Zustände eintreten, dann organisiert die Bauleitung
auf Kosten der dann am Bau beteiligten AN die erforderlichen Aktivitäten zur
Beseitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor
möglichen Fremdeinwirkungen und Schäden zu schützen, dto. die Arbeiten der
übrigen am Bau beteiligten AN.
2 Angaben zur Angebotsbearbeitung
Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die
Angebotsabgabe bilden Grundrisspläne, Schnitte und Detailzeichnungen der
Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim
Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor.
Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor
Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell-
und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem
Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen.
Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und
sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert
ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der
Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren.
In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen:
- Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und
Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw.
Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
- Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den
Geschossen, Be- und Entladeprozesse, Aufwendungen zur Lagerung.
- Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen
sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln.
- Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die
kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und
Verpackungsmaterial.
- Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert
ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung,
behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw.
Betreiberdokumentationen.
- Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen,
sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie
des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden.
- Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und
ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren
Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses
vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige
Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden
angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen.
Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden
Leistungsverzeichnis nicht enthalten, jedoch zur kompletten Ausstattung
notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zusatzangebot
aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen.
Nebenangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und
entsprechenden Erläuterungen.
Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu
benennen.
3 Hinweise zur Baudurchführung
3.1 Arbeitsschutz
Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und
sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem
Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich.
Für die Koordinierung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle
setzt der Auftraggeber entsprechend Baustellenverordnung einen
Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Arbeiten sind dem
Sicherheitskoordinator und der Bauleitung rechtzeitig anzukündigen.
3.2 Bauarbeiten
Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und
Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die
Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik und Baukunst gilt als vereinbart.
Entsprechend der Brandenburgischen Verordnung über Anforderungen an
Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur
bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bauprodukte und Bausysteme
einzusetzen und Bauverfahren anzuwenden. Auflagen der örtlichen bzw.
territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten.
Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres
als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat
auf Grundlage der Ausführungszeichnungen eigene Mengenermittlungen
durchzuführen.
Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten
auf der Baustelle zu informieren.
Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um
einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie
vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern.
Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw.
über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten
weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme
die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung
triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu.
Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur
Sicherung eines zügigen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau
beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine
eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung berührt
oder erforderlich werden.
Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der
Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und
Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst
nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durchzuführen.
Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der
Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen ist.
Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den
vom Auftraggeber ausgewiesenen Stellen gestattet.
Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder
Bauschutt auf dem Gelände ist strengstens untersagt.
Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu
überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener
Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teilnahme eines Vertreters des
Auftraggebers an diesen Messungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner
Verantwortung.
Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur
Bemusterung vorzulegen.
3.3 Abnahme
Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der
Leistungen erfolgen. Auf eine sorgfältige Ausführung wird besonders Wert
gelegt.
Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage
einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus:
- Fachunternehmererklärung
- Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit
Angaben der Hersteller und bauaufsichtlichen Zulassungs-Nummern und
Produktinformationen
- Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen
- Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate,
Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch
die Bauleitung. Die rechtsverbindliche Abnahme wird als förmliche Abnahme
auf der Baustelle durchgeführt.
- Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart.
Zwischenabnahmen, besonders die Abnahme durch nachfolgende Arbeiten
verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
03 Ring- / Fundamenterder
03
Ring- / Fundamenterder
VORBEMERKUNGEN: VORBEMERKUNGEN:
Das Gebäude wird in Mauerwerksbauweise mit einem Streifenfundament und einer Bodenplatte ausgeführt.
Im Bereich der Überdachung werden Betonsäulen hergestellt. Diese werden mit senkrechten Flachstahlbändern zur Bodenplatte geführt und über NIRO V4A Rundstahlleitung zum Unterflur Trennstellenkassten geführt.
Entsprechend der DIN 18014 muss ist der Ringerder somit eine Maschenweite von 10 x 10 m aufweisen. Der Ringerder ist in die Sauberkeitsschicht einzubringen.
Die Erder sind Bestandteil der elektrotechnischen Kundenanlage. Die Errichtung des Ringerders
darf deshalb ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Nachweis des Einsatzes einer Elektrofachkraft ist mit Angebotsabgabe zu erbringen.
Die Montage des Ringerders erfolgt in mehreren Teilabschnitten, nach Abstimmung mit den am Bau beteiligten Gewerken.
Die erbrachten Leistungen sind in einer Fotodokumentation fest zu halten und einmal in Papierform sowie digital auf CD-ROM zu übergeben.
Für Leistungen, die nach ihrer Fertigstellung überdeckt sind, sind vor deren Verdeckung mindestens eine Woche im Voraus die Abnahmen bei der Fachbauleitung anzumelden und durch Fotos zu dokumentieren.
VORBEMERKUNGEN:
RINGERDER: RINGERDER:
RINGERDER:
03.__.0001 Erdung Ringerder Stahl niro Fl30 Erdung als Ringerder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Fl 30, Werkstoff-Nr 1.4571, in vorh. Baugrube einlegen.
03.__.0001
Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
510.00
M
1 Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
[1]
Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
E
03.__.0002 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Kreuzverbindungen, aus nichtrostendem Stahl, für Rd 8 bis 10 mit Rd 8 bis 10.
03.__.0002
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro
75.00
ST
03.__.0003 Anschlussfahne Stahl niro Rd10 L 3m Anschlussfahne einschl. Anschluss an den Erder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Rd 10, Werkstoff-Nr 1.4571, Einzellänge 3 m.
03.__.0003
Anschlussfahne Stahl niro Rd10 L 3m
30.00
ST
03.__.0004 Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb
Kennzeichnung für Anschlussfahnen
zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder
Als auffällige Kennzeichnung (wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase.
Werkstoff: PVC
Durchmesser Ø: 70 mm
Aufnahme Fl: 30 x 3,5 mm
Aufnahme Rd: 10 mm
Farbe: grün / gelb
03.__.0004
Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb
30.00
STK
ANSCHLUSSARBEITEN: ANSCHLUSSARBEITEN:
ANSCHLUSSARBEITEN:
03.__.0005 Korroschutz Anschluss- Verbindungsstellen Korroschutzbinde Korrosionsschutz an Anschluss- und Verbindungsstellen im Erdreich mit Korrosionsschutzbinde DIN 30672-1 und DIN 30672-2.
03.__.0005
Korroschutz Anschluss- Verbindungsstellen Korroschutzbinde
140.00
ST
03.__.0006 Anschlussklemme für Stahlträger Anschlussklemme für Stahlträger
senkrecht mit KS-Verbinder NIRO
Anschlussklemmen für Stahlträger für den Anschluss an
Stahlkonstruktionen
- Klemmbereich: 3-18 mm
- Werkstoff Klemme: NIRO
- Klemmbereich Rd: 6-10 mm
- Normenbezug: DIN EN 62561-1
03.__.0006
Anschlussklemme für Stahlträger
4.00
STK
03.__.0007 Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte des Potentialausgleichs. Einschließlich allen zugehörigen Anschlussmaterials.
03.__.0007
Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte
30.00
STK
VORBEMERKUNGEN: VORBEMERKUNGEN:
Der Fundamenterder wird entsprechend den Anforderungen
der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm
DIN 18015-1 zwingend vorgeschrieben.
Die Ausführung des Fundamenterders hat gemäß den Anforderungen der DIN 18014 zu erfolgen.
Der Fundamentbereich wird als Streifenfundament mit Bodenplatte mit PU Folie ausgeführt. Das Fundament wird auf Grund der Folie als Erdfern errichtet. Deshalb ist in der Sauberkeitsschicht unter dem Betonfundament gemäß VDE 0185-305-3 (DIN EN 62305-3) ein zusätzlicher Ringerder (Maschenweite 10 x 10 m) einzubringen und mit dem Fundamenterder zu verbinden.
Die Erder sind Bestandteil der elektrotechnischen Kundenanlage. Die Errichtung des Fundamenterders
darf deshalb ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Nachweis des Einsatzes einer Elektrofachkraft ist mit Angebotsabgabe zu erbringen.
Die Montage des Fundamenterders erfolgt in mehreren Teilabschnitten, nach Abstimmung mit den am Bau beteiligten Gewerken.
Die erbrachten Leistungen sind in einer Fotodokumentation fest zu halten und einmal in Papierform sowie digital auf CD-ROM zu übergeben.
Für Leistungen, die nach ihrer Fertigstellung überdeckt
sind, sind vor deren Verdeckung mindestens eine Woche im Voraus die Abnahmen bei der Fachbauleitung anzumelden und durch Fotos zu dokumentieren.
VORBEMERKUNGEN:
FUNDAMENTERDER: FUNDAMENTERDER:
FUNDAMENTERDER:
VERLEGUNG IN BODENPLATTE: VERLEGUNG IN BODENPLATTE:
VERLEGUNG IN BODENPLATTE:
03.__.0008 Erdung Fundamenterder Stahl niro Fl30 Erdung als Fundamenterder DIN 18014, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Fl 30, Werkstoff-Nr 1.4571, mit der Bewehrung des Fundamentes verbinden, einschl. Klemmverbinder, Anschlussfahne wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
03.__.0008
Erdung Fundamenterder Stahl niro Fl30
510.00
M
2 Ausführungsbeschreibung Fundamenterder
[2]
Ausführungsbeschreibung Fundamenterder
E
03.__.0009 Bewehrungsklemme Bewehrungsklemme
Bewehrungsklemme, für die schnelle und werkzeuglose Verbindung des Erders mit dem Bewehrungskörper des Gebäudes.
Werkstoff: St/blank
Klemmbereich Rd* / Fl: 6-7 / 30 mm
Kurzschlussstrom (50 Hz): 2,0 kA
Normenbezug: DIN EN 62561-1
liefern und montieren
03.__.0009
Bewehrungsklemme
255.00
STK
03.__.0010 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Kreuzverbindungen, aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4571, für Fl 30 mit Fl 30, mit Zwischenplatte.
03.__.0010
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro
105.00
ST
03.__.0011 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12
Erdungsfestpunkte als korrosionsfreien Anschluss
z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden
oder an die Erdungsanlage für den
Schutzpotentialausgleich und/oder den
Funktionspotentialausgleich
Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm)
Anschlussgewinde: M10 / M12
Werkstoff Platte: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401
ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316
Werkstoff Achse: NIRO
Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC) (1 s; = 300 °C): 3,9 kA
Normenbezug: DIN EN 62561-1
03.__.0011
Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12
14.00
STK
ZUBEHÖR: ZUBEHÖR:
ZUBEHÖR:
03.__.0012 Überbrückg.Bewegungsfugen Erdung Stahlband, niro
Polystyrol-Körper Überbrückungsbauteil von Bewegungsfugen bei Erdung, mit nichtrostendem Stahlband im Polystyrol-Körper für den Betoneinbau.
03.__.0012
Überbrückg.Bewegungsfugen Erdung Stahlband, niro
Polystyrol-Körper
6.00
ST
BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME: BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME:
BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME:
03.__.0013 Messung und Kontrolle Messung und Kontrolle,
der verlegten Leitungen. Messung des Widerstandes
der Gesamtanlage, einschl. Auflisten der gemessenden Widerstandswerte, Ausarbeitung eines Prüfprotokolls
und Übergabe der aktuellen Zeichnungen in dreifacher Ausführung auf Papier, in einfacher Ausfertigung auf Datenträger.
03.__.0013
Messung und Kontrolle
L
1.00
PSCH