Erdung
2-Feld-Sporthalle Prenzlau, Oberschule Philipp Hacker
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PROJEKT VORBEMERKUNGEN Projekt-Vorbemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Objekt 1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt: Oberschule "Philipp Hacker" Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau 1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der individuelle Bedarf der AN ist bei der Bau­leitung anzumelden. Stellplätze für Bauwagen und Container sowie Lagermög­lichkeiten sind auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. 1.3 Baustellenerschließung Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt. 1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet, eigenständig auf Ordnung und Sauber­keit zu achten. Bauschutt, Abfälle und Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfall­zeit­punkt zu besei­ti­gen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und Sau­ber­keit unzumut­ba­re Zustände ein­tre­ten, dann organisiert die Bauleitung auf Kosten der dann am Bau be­teiligten AN die er­for­der­lichen Aktivitäten zur Be­seitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor mögli­chen Fremdeinwirkungen und Schä­den zu schützen, dto. die Arbeiten der üb­rigen am Bau beteiligten AN. 2 Angaben zur Angebotsbearbeitung Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Angebotsabgabe bilden Grund­riss­pläne, Schnitte und Detailzeichnungen der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor. Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell- und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen: - Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. -  Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den Geschossen, Be- und Entlade­prozesse, Aufwendungen zur Lagerung. - Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln. - Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und Verpackungsmaterial. - Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung, behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw. Betreiberdokumentationen. - Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen, sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden. -    Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen. Lie­ferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht ent­halten, jedoch zur kompletten Ausstattung notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zu­satzangebot aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Ne­benangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und entsprechenden Erläuterungen. Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu benennen. 3 Hinweise zur Baudurchführung 3.1 Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich. Für die Ko­or­di­nie­rung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle setzt der Auf­trag­ge­ber ent­sprechend Baustel­lenverordnung einen Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Ar­bei­ten sind dem Sicherheitskoor­di­nator und der Bau­leitung rechtzeitig anzukündigen. 3.2 Bauarbeiten Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Entsprechend der Bran­den­bur­gischen Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bau­pro­duk­te und Bau­sys­te­me einzusetzen und Bau­verfahren anzuwen­den. Auflagen der örtlichen bzw. territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten. Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Aus­füh­rungs­zeich­nungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu in­for­mieren. Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern. Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw. über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu. Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur Sicherung eines zügi­gen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung be­rührt oder erforderlich werden. Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durch­zuführen. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vor­zulegen ist. Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den vom Auftraggeber aus­ge­wiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder Bauschutt auf dem Ge­lände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teil­nah­me eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet  den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung. Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzu­legen. 3.3 Abnahme Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf ei­ne sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus: - Fachunternehmererklärung - Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angaben der Hersteller und bau­auf­sicht­lichen Zulassungs-Nummern und Produktinformationen - Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen - Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate, Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung. Die rechts­ver­bindliche Ab­nah­me wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt. - Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart. Zwischenabnahmen, besonders die Ab­nahme durch nach­fol­gen­de Arbeiten verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu ver­einbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
03 Ring- / Fundamenterder
03
Ring- / Fundamenterder
VORBEMERKUNGEN: VORBEMERKUNGEN: Das Gebäude wird in Mauerwerksbauweise mit einem Streifenfundament und einer Bodenplatte ausgeführt. Im Bereich der Überdachung werden Betonsäulen hergestellt. Diese werden mit senkrechten Flachstahlbändern zur Bodenplatte geführt und über NIRO V4A Rundstahlleitung zum Unterflur Trennstellenkassten geführt. Entsprechend der DIN 18014 muss ist der Ringerder somit eine Maschenweite von 10 x 10 m aufweisen. Der Ringerder ist in die Sauberkeitsschicht einzubringen. Die Erder sind Bestandteil der elektrotechnischen Kundenanlage. Die Errichtung des Ringerders darf deshalb ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Nachweis des Einsatzes einer Elektrofachkraft ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Die Montage des Ringerders erfolgt in mehreren Teilabschnitten, nach Abstimmung mit den am Bau beteiligten Gewerken. Die erbrachten Leistungen sind in einer Fotodokumentation fest zu halten und einmal in Papierform sowie digital auf CD-ROM zu übergeben. Für Leistungen, die nach ihrer Fertigstellung überdeckt sind, sind vor deren Verdeckung mindestens eine Woche im Voraus die Abnahmen bei der Fachbauleitung anzumelden und durch Fotos zu dokumentieren.
VORBEMERKUNGEN:
RINGERDER: RINGERDER:
RINGERDER:
03.__.0001 Erdung Ringerder Stahl niro Fl30 Erdung als Ringerder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Fl 30, Werkstoff-Nr 1.4571, in vorh. Baugrube einlegen.
03.__.0001
Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
510.00
M
1 Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
[1]
Erdung Ringerder Stahl niro Fl30
E
03.__.0002 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Kreuzverbindungen, aus nichtrostendem Stahl, für Rd 8 bis 10 mit Rd 8 bis 10.
03.__.0002
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro
75.00
ST
03.__.0003 Anschlussfahne Stahl niro Rd10 L 3m Anschlussfahne einschl. Anschluss an den Erder, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Rd 10, Werkstoff-Nr 1.4571, Einzellänge 3 m.
03.__.0003
Anschlussfahne Stahl niro Rd10 L 3m
30.00
ST
03.__.0004 Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb Kennzeichnung für Anschlussfahnen zum Aufstecken auf Runddrähte oder Bänder Als auffällige Kennzeichnung (wie nach DIN 18014 gefordert) während der Bauphase. Werkstoff:   PVC Durchmesser Ø:  70 mm Aufnahme Fl:  30 x 3,5 mm Aufnahme Rd:  10 mm Farbe:   grün / gelb
03.__.0004
Kennzeichnung für Anschlussfahnen PVC 70 mm Farbe grün / gelb
30.00
STK
ANSCHLUSSARBEITEN: ANSCHLUSSARBEITEN:
ANSCHLUSSARBEITEN:
03.__.0005 Korroschutz Anschluss- Verbindungsstellen Korroschutzbinde Korrosionsschutz an Anschluss- und Verbindungsstellen im Erdreich mit Korrosionsschutzbinde DIN 30672-1 und DIN 30672-2.
03.__.0005
Korroschutz Anschluss- Verbindungsstellen Korroschutzbinde
140.00
ST
03.__.0006 Anschlussklemme für Stahlträger Anschlussklemme für Stahlträger senkrecht mit KS-Verbinder NIRO Anschlussklemmen für Stahlträger für den Anschluss an Stahlkonstruktionen - Klemmbereich: 3-18 mm - Werkstoff Klemme: NIRO - Klemmbereich Rd: 6-10 mm - Normenbezug: DIN EN 62561-1
03.__.0006
Anschlussklemme für Stahlträger
4.00
STK
03.__.0007 Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte des Potentialausgleichs. Einschließlich allen zugehörigen Anschlussmaterials.
03.__.0007
Anschluss des Ringleiter an die Erdungsfestpunkte
30.00
STK
VORBEMERKUNGEN: VORBEMERKUNGEN: Der Fundamenterder wird entsprechend den Anforderungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) und der Planungsnorm DIN 18015-1 zwingend vorgeschrieben. Die Ausführung des Fundamenterders hat gemäß den Anforderungen der DIN 18014 zu erfolgen. Der Fundamentbereich wird als Streifenfundament mit Bodenplatte mit PU Folie ausgeführt. Das Fundament wird auf Grund der Folie als Erdfern errichtet. Deshalb ist in der Sauberkeitsschicht unter dem Betonfundament gemäß VDE 0185-305-3 (DIN EN 62305-3) ein zusätzlicher Ringerder (Maschenweite 10 x 10 m) einzubringen und mit dem Fundamenterder zu verbinden. Die Erder sind Bestandteil der elektrotechnischen Kundenanlage. Die Errichtung des Fundamenterders darf deshalb ausschließlich durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Nachweis des Einsatzes einer Elektrofachkraft ist mit Angebotsabgabe zu erbringen. Die Montage des Fundamenterders erfolgt in mehreren Teilabschnitten, nach Abstimmung mit den am Bau beteiligten Gewerken. Die erbrachten Leistungen sind in einer Fotodokumentation fest zu halten und einmal in Papierform sowie digital auf CD-ROM zu übergeben. Für Leistungen, die nach ihrer Fertigstellung überdeckt sind, sind vor deren Verdeckung mindestens eine Woche im Voraus die Abnahmen bei der Fachbauleitung anzumelden und durch Fotos zu dokumentieren.
VORBEMERKUNGEN:
FUNDAMENTERDER: FUNDAMENTERDER:
FUNDAMENTERDER:
VERLEGUNG IN BODENPLATTE: VERLEGUNG IN BODENPLATTE:
VERLEGUNG IN BODENPLATTE:
03.__.0008 Erdung Fundamenterder Stahl niro Fl30 Erdung als Fundamenterder DIN 18014, DIN EN IEC 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Fl 30, Werkstoff-Nr 1.4571, mit der Bewehrung des Fundamentes verbinden, einschl. Klemmverbinder, Anschlussfahne wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
03.__.0008
Erdung Fundamenterder Stahl niro Fl30
510.00
M
2 Ausführungsbeschreibung Fundamenterder
[2]
Ausführungsbeschreibung Fundamenterder
E
03.__.0009 Bewehrungsklemme Bewehrungsklemme Bewehrungsklemme, für die schnelle und werkzeuglose Verbindung des Erders mit dem Bewehrungskörper des Gebäudes. Werkstoff: St/blank Klemmbereich Rd* / Fl: 6-7 / 30 mm Kurzschlussstrom (50 Hz): 2,0 kA Normenbezug: DIN EN 62561-1 liefern und montieren
03.__.0009
Bewehrungsklemme
255.00
STK
03.__.0010 Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro Verbinder DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1), Klasse N für normale Belastung, für Kreuzverbindungen, aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4571, für Fl 30 mit Fl 30, mit Zwischenplatte.
03.__.0010
Verbinder Kl.N Kreuzverbindung Stahl niro
105.00
ST
03.__.0011 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12 Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12 Erdungsfestpunkte als korrosionsfreien Anschluss z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich Typ M mit Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm) Anschlussgewinde: M10 / M12 Werkstoff Platte: NIRO (V4A) Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404 / 1.4401 ASTM / AISI: : 316Ti / 316L / 316 Werkstoff Achse: NIRO Kurzschlussstrom (AC 50 Hz / DC) (1 s; = 300 °C): 3,9 kA Normenbezug: DIN EN 62561-1
03.__.0011
Erdungsfestpunkt Typ M NIRO (V4A) M10/M12
14.00
STK
ZUBEHÖR: ZUBEHÖR:
ZUBEHÖR:
03.__.0012 Überbrückg.Bewegungsfugen Erdung Stahlband, niro Polystyrol-Körper Überbrückungsbauteil von Bewegungsfugen bei Erdung, mit nichtrostendem Stahlband im Polystyrol-Körper für den Betoneinbau.
03.__.0012
Überbrückg.Bewegungsfugen Erdung Stahlband, niro Polystyrol-Körper
6.00
ST
BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME: BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME:
BESTANDSUNTERLAGEN/ABNAHME:
03.__.0013 Messung und Kontrolle Messung und Kontrolle, der verlegten Leitungen. Messung des Widerstandes der Gesamtanlage, einschl. Auflisten der gemessenden Widerstandswerte, Ausarbeitung eines Prüfprotokolls und Übergabe der aktuellen Zeichnungen in dreifacher Ausführung auf Papier, in einfacher Ausfertigung auf Datenträger.
03.__.0013
Messung und Kontrolle
L
1.00
PSCH