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01 Raumentlüftung innenliegende Bäder
01
Raumentlüftung innenliegende Bäder
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Angebotsbedingungen:
Ausschreibung beschränkt ohne Verpflichtung für Bauherrschaft und Bauleitung.
Ausführung:
Nach den allgemeinen Verdingungsordnungen für Bauleistungen VOB, den
technischen Vorschriften für Bauleistungen, bzw. nach Leistungsverzeichnis
sowie den derzeit gültigen DIN-Vorschriften und dem neuesten Stand der
Technik entsprechend.
Gewährleistung:
Abweichend von der VOB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme.
Für die Dauer der Gewährleistungsfrist ist vom Auftragnehmer eine Gewährlei-
stungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Endabrechnungssumme zu erbringen.
Vertragsstrafen:
Wird die vereinbarte Ausführungsfrist vom AN schuldhaft überschritten so kann
der AG für jeden Tag der Verzögerung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Abrech-
nungssumme verlangen. Die Vertragsstrafe wird ohne förmliche Inverzugsetzung
fällig.
Ferner sind zu beachten:
Die Abgabe des Angebotes hat kostenlos zu erfolgen. Der bieter hält sich bis
zum Ablauf der Zuschlagsfrist an seine Angebotspreise gebunden. der Wegfall
einzelner Positionen oder die anderweitige Vergabe einzelner Teile der Anlage
berechtigen nicht zur Änderung der Einzelpreise.
Alle Lohn- und Nebenkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Ebenso
Fahrgelder und Auswärtszulagen, eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Nachforderungen aufgrund der Unkenntnis der Baustelle und ihrer Zufahrts-
wege können keine gestellt werden. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Ange-
botes über die Sachlage zu unterrichten.
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung
ausgeführt werden. Sie sind täglich zu rapportieren.
Anfallende Stemmarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen, wie
auch das Bohren von Löchern für Halterungen und dergl.. In tragenden Tei-
len des Gebäudes dürfen Schlitze und Durchbrüche nur nach Rücksprache
mit der Bauleitung ausgführt werden. Für das Einsetzen von Befestigungen,
Konsolen, Haltern usw. darf ausschließlich Zement, kein Gips verwendet
werden.
Die Stellung von Gerüsten bis 3 m Höhe ist Sache des Auftragnehmers,
bei größeren Höhen können bauseits beschaffte Gerüste auf eigene Ge-
fahr verwendet werden.
Die Stellung von Gerüsten bis 3 m Höhe ist Sache des Auftragnehmers,
bei größeren Höhen können bauseits beschaffte Gerüste auf eigene Ge-
fahr verwendet werden.
Die Stellung von Anträgen für eine evtl. TÜV-Abnahme der Anlage oder
von Anlageteilen sowie die Bestellung des Prüfers, sind Sache des Auftrag-
nehmers. Anfallende Kosten für die Abnahme und die Aufstellung von Ab-
nahmeprotokollen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind in die
Angebotspreise einzurechnen.
Der Bieter ist in der Lage, während der Montagezeit, außer beim baulei-
tenden Obermonteur
.............................. Monteure
.............................. Hilfskräfte
an der Baustelle zu halten und die Arbeiten in .................. Arbeitstagen aus-
zuführen.
Die Wärmeschutz-Isolierungen sind entsprechend den neuesten DIN-Vor-
schriften bzw. Heizungsanlagenverordnung einzubauen.
Strom und Wasser werden zur Verfügung gestellt und anteilmäßig auf alle
Gewerke mit 5/1000 der Abrechnungssumme umgelegt.
Die Preise sind Festpreise während der Dauer der Bauzeit.
Eine Bauwesenversicherung ist abgeschlossen und wird mit 5/1000 der
Abrechnungssumme umgelegt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkung und Nebenleistungen Lüftungsinstallation für innenliegende Bäder des Mehrfamilienhauses. Außenliegende Bäder sind nicht Bestandteil dieser Leistung.
Es gelten die VOB/B und VOB/C, insbesondere DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) und DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen). Sofern in den Positionen nicht anders beschrieben, sind alle Leistungen einschließlich Lieferung, Transport, Lagerung, Montage, Befestigungsmaterial, Dichtungen sowie des Einmessens und Ausrichtens einzukalkulieren.
Nebenleistungen nach DIN 18379 Abschnitt 4.1 sind in die Einheitspreise einzurechnen, u. a. Liefern und Vorhalten der Werkzeuge und Kleingeräte, Abladen und Lagern der Materialien auf der Baustelle, Entfernen von Verpackungsmaterial und Verschnitt, Kennzeichnen der Anlagenteile sowie Einstellen und Prüfen der Funktion.
Vorbemerkung und Nebenleistungen
01.01 Ventilatoren und Einbauteile
01.01
Ventilatoren und Einbauteile
01.02 Rohrleitungen und Formteile
01.02
Rohrleitungen und Formteile
01.03 Befestigung, Brandschutz und Dämmung
01.03
Befestigung, Brandschutz und Dämmung
02 Kellerentlüftung, Müll- und Technikraum
02
Kellerentlüftung, Müll- und Technikraum
Vorbemerkung und Nebenleistungen Lüftung des Kellers mit Waschmaschinen, des Müllraums und des Technikraums des Mehrfamilienhauses. Die Dachdurchführung für die Abluft des Technikraums erfolgt bauseits.
Es gelten die VOB/B und VOB/C, insbesondere DIN 18299 und DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen). Alle Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung, Transport, Lagerung, Montage, Befestigungsmaterial und Dichtungen.
Nebenleistungen nach DIN 18379 Abschnitt 4.1 sind in die Einheitspreise einzurechnen, u. a. Vorhalten der Werkzeuge und Kleingeräte, Abladen und Lagern der Materialien, Entfernen von Verpackung und Verschnitt, Kennzeichnen der Anlagenteile sowie Einstellen und Prüfen der Funktion. Der elektrische Anschluss erfolgt an bauseitig bereitgestellten Anschlusspunkten bzw. Steckdosen.
Vorbemerkung und Nebenleistungen
02.01 Steuerung
02.01
Steuerung
02.02 Kellerentlüftung
02.02
Kellerentlüftung
02.03 Müll- und Technikraum
02.03
Müll- und Technikraum
02.04 Installation
02.04
Installation