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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
12 Beleuchtung
12
Beleuchtung
12.170 Mast f. Beleuchtg. liefern und aufstellen Beleuchtungsmast SB-Mast St ger. kon. 5,0/ 5,8m 76 mm
aus feuerverzinktem Stahl einschließlich
systembedingtem Zubehör nach Unterlagen des AG liefern
und montieren.
Lichtpunkthöhe = 5,00 m.
Eingrabtiefe = 800 mm.
Form = zylindrisch.
Mastzopf Ø = 76 mm
Konizität = 10-12 mm/m
Beleuchtungsmast mit Erdstück, Torsionssicherung und
Kabel-Einführungsöffnung.
Beleuchtungsmast mit Erdungsanschlusspunkt,
verriegelbarer Masttür für den Kabelübergangskasten:
Fabr. Langmatz, Artikelnummer 044803904 für
Kabeleingang bis 3 Kabel bis 5x16 mm2
Anfallende Erdarbeiten ausfuehren. Umgebende Flaeche
entsprechend dem frueheren Zustand herstellen. Ueber-
schuessiger Aushub geht in Eigentum des AN ueber und
wird beseitigt. Fundament wird gesondert vergütet.
Masttuer und Mastkappe werden nicht gesondert
berechnet.
Alle Maste haben die statischen Mindestanforderungen
nach DIN EN 40-5 bzw. DIN EN 40-6 zu erfüllen. Dies ist
durch die Vorlage einer CE-Konformitätsbescheinigung
nachzuweisen. Für alle Maste gilt:
Stahlgüte S235JR, innen u. außen durchgehend
feuerverzinkt, Mindestwert örtliche Schichtdicke 55 µm,
Mindestwert durchschnittliche Schichtdicke 70 µm, mit
versäuberten Tropfkanten
Eingebaute C-Profilschiene im Türausschnitt mit zwei
transportsicheren, isolierten Gleitmuttern und
Zylinderkopf-Schlitzschrauben aus V2A, M6x12,
Kopfdurchmesser max. 10 mm. Der Geräte-steg muss gegen
Verschieben gesichert und in der Länge dem
Türausschnitt angepasst sein.
Die Masttüre muss bündig im Türausschnitt sitzen. Die
Summe der Spaltbreite zwischen Mast und Tür der
gegenüberliegenden Seiten darf maximal 2,5 mm betragen.
Der Verschluss erfolgt über eine V2A-Verschlussschraube
mit Halbmondkopf von 8 mm Seitenlänge, versenkt im
Rohr-stück, Einstecktiefe mindestens 5 mm, mit
Verschlussschraube M10 ausgeführt.
Gratfreier Türausschnitt 85 x 400 mm Radius 42,5 mm
Unterkante 600 mm über EOK mit Tür aus feuerverzinktem
Stahl
Zwei Kabeleinführungsöffnungen je 90° versetzt zum
Türausschnitt, 50 mm breit und 150 mm hoch Unterkante
550 mm unter EOK, mit Kantenschutz
Stahlmanschette analog Mastwanddicke feuerverzinkt,
Höhe 400 mm, davon 200 mm über EOK. Im
Erdübergangsbereich ist der Mast im Bereich von 200 mm
oberhalb bis 200 mm unterhalb über Erdoberkante mit
einer mindestens 3 mm dicken Korrosionsschutzmanschette
aus Stahl zu versehen. Zur Optimierung des
Verzinkungsprozesses hat der Mast zwei
gegenüberliegende Ausgleichsbohrungen von mindestens 30
mm Durchmesser im Bereich der Korrosionsschutzman-
schette, ca. 180 mm oberhalb bzw. unterhalb der
Erdoberkante. Die Korrosionsschutzman-schette ist vor
dem Feuerverzinken mit einem Spalt von allseitig
mindestens 2 mm aufgebracht. Der Mast ist so gefertigt,
dass nach dem Feuerverzinken zwischen
Korrosionsschutzmanschette und Mast keine Hohlräume
ohne Feuerverzinkung verbleiben dürfen.
Gewindebohrung leichtgängig in der mit dem Mast
verschweißten Befestigungslasche zur Aufnahme der C-
Schiene, mit korrosionsbeständiger Erdungsschraube
M8x12 mm und Unterleg-scheibe (siehe Kapitel 4.4).
Die angegebenen Mindestwandstärken gemäß DIN EN 40-5
oder DIN EN 40-6
statische Berechnungen gemäß DIN EN 40 sind in diese
Position mit einzukalkulieren und innerhalb von 3
Wochen bereitzustellen.
Fußdurchmesser bei abgesetzten Masten: 114 mm
12.170
Mast f. Beleuchtg. liefern und aufstellen
175.00
St
12.180 Mastfundament Mastfundament herstellen.
Beton, C 20/25, für das Aufstellen von
Beleuchtungsmasten
liefern und einbauen.
Incl. der erforderlichen Erdarbeiten.
Übriggebliebener Boden geht in Eigentum
des AN über und ist von der Baustelle zu entfernen.
Liefern, stellen, vorhalten, abbauen und entfernen der
erforderlichen Schalung.
Konstruktive Bewehrung, ca. 80kg/m3 liefern, schneiden,
biegen und einbauen.
Abgerechnet wird das hergestellte Volumen des
Betons(Außenabmessungen).
Position gilt auch für Auffüllen von Zwickeln,
Sicherungen usw. aller Titel und Bereiche.
Jedes Fundament ist aus zwei Ringfundament (je 0,5x0,
5x0,15m)
mit einem Erdring (je 0,5x0,5x0,3) dazwischen
herzustellen.
Die Lieferung steinfreien Bodens ist in diese Position
mit einzukalkulieren.
Von außerhalb des Mastfundamentes sollten zwei 50mm-
Flex-Leerrohre zu jedem Mast verlegt werden, um das
Kabel hierin auch später austauschen zu können ohne das
Fundament dafür zu beschädigen.
Das Flexrohr (je Mast 0,5m) ist in diese Position mit
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
12.180
Mastfundament
175.00
Stck