Rohrvortrieb
0254_Salzgitter, Zentralsammler Bauabschnitt I/1 Salder-Lebenstedt
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Net total EUR
03 Kreuzung DB Netz AG
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Kreuzung DB Netz AG
03.04 Einrichtung Rohrvortrieb
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Einrichtung Rohrvortrieb
03.05 Statische Vortriebsbegleitung und Messdatenerfassung
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Statische Vortriebsbegleitung und Messdatenerfassung
03.06 Rohrvortrieb
03.06
Rohrvortrieb
04 Kreuzung Vorfluter Fuhse
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Kreuzung Vorfluter Fuhse
Hinweise Der Rohrvortrieb für das GFK Vortriebsrohr OD 400 erfolgt ab Schacht 50SZS2-20 bis Schacht 50SZS2-19. Die Leistungsbeschreibungen der beiden Schächte sind in dem Titel "Schächte" des Bereiches "Schmutzwasserhauptkanal" enthalten Spezifikationen zum Rohrvortrieb der Leistungsbeschreibung 0. Vorgaben und Grundlagen 0.0 Allgemeine Vorbemerkung zum Rohrvortrieb Als Rohrvortriebsverfahren sind folgende unbemannte, gesteuerte Verfahren gemäß DWA A 125 Abschnitt 6.1.3 zulässig. - Nr. 6.1.3.1.3 Mikrotunnelbau mit Spülförderung Der Rohrvortrieb erfolgt in gerader Strecke 0.1. Baugrunduntersuchung Die Angaben aus der Baugrunduntersuchung, insbesondere die Boden- und Felsklassen, sind bei der Wahl des Vortriebsverfahrens durch den Auftragnehmer zu beachten. Das Baugrundgutachten ist der Ausschreibung beigelegt Nennenswerte Steinanteile oder Blöcke > 50 mm werden nicht erwartet. Der Vortrieb erfolgt innerhalb der Grundwasserschicht. Bei Einsatz von Bentonitsuspension als Schmier- und Stützmittel sind die baugrundtechnischen Randbedingungen zur Bestimmung der optimalen Bentonitmischung durch den Auftragnehmer selbstständig vorzunehmen. Alle Leistungen zur Bestimmung der Bentonitmischung sind einzukalkulieren. 0.2. Nachweise Der Auftragnehmer muss über ein unabhängiges Prüfinstitut nachweisen, dass die einzusetzende Bentonitsuspension umweltrechtlich unbedenklich ist. Die statischen Berechnungen zum Presswiderlager bzw. für den Verbau der Press/Zielgruben sind schriftlich dem Auftraggeber vorzulegen. Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine prüffähigen Rohrstatik gem. DWA-A 161  vorlegen. Diese Leistung ist in der Einheitspreise einzukalkulieren. 0.3 Konformitätsbestimmungen Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Materialen für den Rohrvortrieb müssen über ein Werkszeugnis verfügen und sind dem Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. 0.4 Vorgaben bei Vortriebsarbeiten durch die Versorgungsträger Die Arbeiten sind entsprechend den technischen Bedingungen der Gas- und Wasserversorgungsträger durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich die bauausführende Firma über vorhandene Versorgungsleitungen zu informieren, indem neben den Leitungsplänen eine örtliche Einweisung durch die jeweilige Netzmeisterei erfolgt. 0.5 Lage- und Zielgenauigkeit Richtungsabweichungen sind nur soweit zulässig, wie dadurch der vorgesehene Zweck des Rohrvortriebs erhalten bleibt und andere Bauwerke und Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Beim unterirdischen Auffahren von Rohrleitungen sind folgende maximale Toleranzen von der Solllage zugelassen: Maximal zulässigen Abweichungen bei Vortrieben Ein Überschreiten der zulässigen Toleranzen ist dem AG noch während des Pressvorganges sofort mitzuteilen. 0.6. Dichtungskonstruktion an den Ein- und Ausfahröffnungen Beim Anfahren der Vorpressstrecke und beim Einfahren in den Zielschacht sind Boden- und Grundwassereinbrüche durch eine geeignete Dichtungskonstruktion an den Ein- und Ausfahröffnungen zu verhindern. Außerdem ist zu verhindern, dass Schmiermittel in die Baugrube eindringt. Ab Grundwasserstand > 2 m über Rohrsohle sind zusätzliche Maßnahmen zur Abstützung der Ortsbrust z.B. Injektion des anstehenden Bodens oder kurzzeitige Grundwasserabsenkung oder Hilfskonstruktionen durch zusätzlichen Verbau erforderlich und durch den AG zu genehmigen. 0.7. Vermessung und Vortriebsprotokolle Vortriebsarbeiten sind nur zulässig, wenn zeitgleich ein funktionsfähiges Vermessungssystem die Lage der Vortriebsmaschine zuverlässig anzeigt. Werden bei dieser Kontrollvermessungen Abweichungen über die Toleranz festgestellt, ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Bei steuerbaren Rohrvortrieben sind folgende Parameter kontinuierlich messtechnisch zu erfassen:  Datum und Urzeit  horizontale und vertikale Abweichung von der Solllage  Drehmoment Bohrkopf bzw. Schnecke  Vortriebspressdruck  Neigung Maschinenrohr  Vortriebsweg Die Daten sind mit einem selbstschreibenden Gerät kontinuierlich gemäß ATV-A 125 aufzuzeichnen. Zusätzlich sind bei Anlagen mit hydraulischer Förderung mindestens alle 2 Meter bzw. nach jedem eingebautem Rohr die Drücke des Spül-/Fördermedium zu kontrollieren und in den Messprotokollen darzustellen. Die vom AN bzw. dessen Vertreter unterzeichneten Messprotokolle sind dem AG täglich auszuhändigen. Über die Drücke, die Mengen und die Zusammensetzung des Verpressmaterials ist ebenfalls Protokoll zu führen. 0.8 Hindernisse Soweit im Bauvertrag nicht anders geregelt gelten beim Vortrieb als nicht durch das Schneidrad abbaubare Hindernisse: - Steine, Stahlbetonreste, Fundamente größer 1/5 des Bohrkopfaußendurchmessers, - Baumstämme, Stubben, Holzpfähle, die sich der Schneidwirkung der Werkzeuge entziehen, - im Boden verbliebene Spundwände, Stahlträger, Stahlteile aller Art, Seile, Kabel, Bohr-, Sondiergestänge. Zur Anerkennung von Leistungen, die zur Bergung oder vom Abbau von Hindernissen erforderlich sind, ist die Bauleitung des AG vor Ausführung dieser Arbeiten hinzuzuziehen. Sie entscheidet über Umfang und Fortführung der Arbeiten. 0.9 Verpressen des Überschnitts Der unverpresste Überschnitt des Steuerkopfes gegenüber der Rohrleitung darf nicht größer als 5 mm sein. Der Ringraum ist grundsätzlich mit einem geeigneten Material zu verpressen. Nachdem die Bewegungen aus dem Vortrieb und die Verformung abgeklungen sind, ist eine weitere geeignete Verpressung z.B. mit einem Bentonit/Zementgemisch vorzunehmen. Das Verpressen ist so vorzunehmen, dass sich an keiner Stelle Hohlräume bilden oder verbleiben. 0.10 Ersatz schadhafter Rohre Vortriebsrohre, die sich nach Beendigung des Vortriebes als schadhaft erweisen, müssen ausgewechselt werden. Eine Sanierung ist nach Genehmigung durch den AG in Einzelfällen zulässig. Der Ausbau der Presseinrichtung darf erst nach erfolgter Dichtigkeitsprüfung und Kontrolle der aufgefahrenen Strecke mit dem Kanalfernauge oder bei begehbaren Profilen erst nach der technischen Abnahme erfolgen.
Hinweise
04.01 Baustelleneinrichtung
04.01
Baustelleneinrichtung
04.02 Sonstiges
04.02
Sonstiges
04.03 Erdarbeiten
04.03
Erdarbeiten