Garten- und Landschaftsbau
0243_Renaturierung d. Schunter Querum - Bienroder Weg bis Borwall
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16 Landschaftsbau
16
Landschaftsbau
Vorbemerkung Landschaftsbau Vorbemerkung Landschaftsbau Die Pflanzleistungen sind durch hierfür qualifiziertes Personal durchzuführen (z.B. nachweislich qualifiziertes GaLaBau-Unternehmen). Ein entsprechender Nachweis über die Qualifikation ist mit der Angebotsabage vorzulegen. Die Pflanzenlieferungen sind frei Baustelle in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren, wenn in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich Gegenteiliges gesagt wird. In die Einheitspreise sind das Vorhalten und die Versorgung der Baumaschinen und Geräte mit Betriebsstoffen, die Versorgung der Baustelle mit Strom, Wasser, Beleuchtung usw. für die gesamte Bauzeit mit einzukalkulieren (Baustelleneinrichtungskosten). Des Weiteren sind bei der Kalkulation die Besonderen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen. Außerdem ist für alle Leistungen einzukalkulieren, dass die Vorhabensfläche mit normalen Fahrzeugen zeitweise nur schlecht zu erreichen und dass für die Erreichbarkeit zeitweise ein höherer Aufwand notwendig ist. Sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bauvertrages anfallenden Lieferscheine, Herkunftsnachweise sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege sind übersichtlich und geordnet zusammenzustellen, sodass sie grundsätzlich unverzüglich und vollzählig vorgelegt werden können. Mehrkosten für das Aufsuchen, Freilegen, Sichern und Kreuzen von Versorgungsleitungen bei Schachtarbeiten werden (wenn nicht anders vereinbart) nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Das Einmessen der Achsen und Pflanzflächenabgrenzungen nach den Lageplänen des Auftraggebers ist Aufgabe des AN. Die Kosten dafür sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. Für alle Absteckungen, Kontrollmessungen und Aufmaße während der gesamten Bauzeit sind die erforderlichen Messgeräte, Absteckpfähle und Messgehilfen durch den AN kostenlos zu stellen. Messungen, die bei der Baudurchführung oder durch höhere Gewalt in Verlust geraten, sind kostenlos neu zu erstellen. Bei einer Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern ist eine Entnahmeerlaubnis zu beantragen und vorzulegen. Eine Entnahme aus den Kleingewässern des Plangebietes ist nicht statthaft. Folgende Leistungen sind mindestens drei Werktage vorher anzukündigen: - Baustelle einrichten, vorhalten, räumen, - die Pflanzenlieferung, - die Wässerung - jeder Pflegegang. Zu beschaffende Unterlagen des AN - Arbeitskräfteeinsatz - Bautagebuch - Bauzeitenplan - Bestandsplan - Nachweis der Fachkunde - Herkunftsnachweise - Gütenachweise - Zahlungsplan u. a. Die Angaben der Ausführungsplanung / Baubeschreibung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Ausführungsplanung / Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil.
Vorbemerkung Landschaftsbau
16.1 Saatgut- und Pflanzenlieferung
16.1
Saatgut- und Pflanzenlieferung
16.2 Pflanzungen
16.2
Pflanzungen
16.3 Pflanzensicherung
16.3
Pflanzensicherung
16.4 Ansaatarbeiten
16.4
Ansaatarbeiten
17 Pflege
17
Pflege
Vorbemerkung Pflegearbeiten Vorbemerkung Pflegearbeiten Alle Bewässerungs- und Pflegegänge sind dem Auftraggeber mindestens 3 Tage vor der Ausführung schriftlich anzuzeigen und die Leistung ist zu bestätigen. Nicht bestätige Pflegegänge können nicht abgerechnet werden. Die Wassermenge ist je Arbeitsgang nicht mit einem mal zu geben, sondern gestaffelt in zwei Gaben. Die folgenden Positionen für die Wässerung der Bäume, sind in der Fertigstellungspflege durchzuführen. Die Wässerung der Anpflanzungen kann durch die Wasserentnahme aus der Schunter realisiert werden. Die Wässerungsgänge sind gegenüber der Unteren Wasserbehörde und der öBÜ frühzeitig anzuzeigen. Die Angabe von Mindestwassermengen der Schunter ist nicht erforderlich. Die Fertigstellungspflege ist entsprechend der DIN 18916 - Pflanzen und Pflanzarbeiten auszuführen. Sie umfasst alle Leistungen, die zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes der Vegetation erforderlich sind. Abnahmefähig sind Gehölzpflanzungen nach der erfolgreich durchgeführten Fertigstellungspflege. Gehölze gelten nur dann als abnahmefähig, wenn sie den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" entsprechen und einen artspezifischen Austrieb aufweisen bzw. voll im Saft stehen. Die Fertigstellungspflege umfasst gemäß DIN 18916 alle Leistungen nach der Pflanzarbeit, die zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes von Pflanzungen erforderlich sind. Die Fertigstellungspflege beginnt mit Abschluss der Pflanzung und endet nach Ablauf von zwei Pflegejahren. Die Arbeitsgänge müssen dem AG mindestens 3 Tage vor Ausführung schriftlich angezeigt werden, damit diesem die Kontrollmöglichkeit gewährt wird. Der AN hat bis zum Ende der Fertigstellungspflege die ausgeführten Leistungen auch außerhalb der Ausführung von Pflegearbeitsgängen auf Gefährdungen, z.B. durch Trockenheit, Schädlingsbefall, zu überwachen. Alle nicht angegangenen Pflanzen (auch bei Schädlingsbefall) sind durch den AN kostenneutral für den AG zu ersetzen. Das Ende der Fertigstellungspflege ist dem AG zur Abnahme anzuzeigen.
Vorbemerkung Pflegearbeiten
17.1 Fertigstellungspflege
17.1
Fertigstellungspflege
18 Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
18
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
18.1 Nisthilfen
18.1
Nisthilfen
18.2 Vermeidungsmaßnahmen
18.2
Vermeidungsmaßnahmen