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Net total EUR
16 Landschaftsbau
16
Landschaftsbau
Vorbemerkung Landschaftsbau Vorbemerkung Landschaftsbau
Die Pflanzleistungen sind durch hierfür qualifiziertes
Personal durchzuführen (z.B. nachweislich
qualifiziertes GaLaBau-Unternehmen).
Ein entsprechender Nachweis über die Qualifikation ist
mit der Angebotsabage vorzulegen.
Die Pflanzenlieferungen sind frei Baustelle in die
jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren, wenn in
den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich
Gegenteiliges gesagt wird.
In die Einheitspreise sind das Vorhalten und die
Versorgung der Baumaschinen und
Geräte mit Betriebsstoffen, die Versorgung der
Baustelle mit Strom, Wasser, Beleuchtung usw. für die
gesamte Bauzeit mit einzukalkulieren
(Baustelleneinrichtungskosten).
Des Weiteren sind bei der Kalkulation die Besonderen
Vertragsbedingungen zu
berücksichtigen.
Außerdem ist für alle Leistungen einzukalkulieren, dass
die Vorhabensfläche mit normalen Fahrzeugen zeitweise
nur schlecht zu erreichen und dass für die
Erreichbarkeit zeitweise ein höherer Aufwand notwendig
ist.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des
Bauvertrages anfallenden Lieferscheine,
Herkunftsnachweise sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege
sind übersichtlich und geordnet zusammenzustellen,
sodass sie grundsätzlich unverzüglich und vollzählig
vorgelegt werden können.
Mehrkosten für das Aufsuchen, Freilegen, Sichern und
Kreuzen von Versorgungsleitungen bei Schachtarbeiten
werden (wenn nicht anders vereinbart) nicht gesondert
vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise
einzukalkulieren.
Das Einmessen der Achsen und Pflanzflächenabgrenzungen
nach den Lageplänen des Auftraggebers ist Aufgabe des
AN.
Die Kosten dafür sind in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren.
Für alle Absteckungen, Kontrollmessungen und Aufmaße
während der gesamten Bauzeit sind die erforderlichen
Messgeräte, Absteckpfähle und Messgehilfen durch den AN
kostenlos zu stellen. Messungen, die bei der
Baudurchführung oder durch höhere Gewalt in Verlust
geraten, sind kostenlos neu zu erstellen.
Bei einer Entnahme von Wasser aus öffentlichen
Gewässern ist eine Entnahmeerlaubnis zu beantragen und
vorzulegen.
Eine Entnahme aus den Kleingewässern des Plangebietes
ist nicht statthaft.
Folgende Leistungen sind mindestens drei Werktage
vorher anzukündigen:
- Baustelle einrichten, vorhalten, räumen,
- die Pflanzenlieferung,
- die Wässerung
- jeder Pflegegang.
Zu beschaffende Unterlagen des AN
- Arbeitskräfteeinsatz
- Bautagebuch
- Bauzeitenplan
- Bestandsplan
- Nachweis der Fachkunde
- Herkunftsnachweise
- Gütenachweise
- Zahlungsplan u. a.
Die Angaben der Ausführungsplanung / Baubeschreibung
sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu
berücksichtigen. Die Ausführungsplanung /
Baubeschreibung wird Vertragsbestandteil.
Vorbemerkung Landschaftsbau
16.1 Saatgut- und Pflanzenlieferung
16.1
Saatgut- und Pflanzenlieferung
16.2 Pflanzungen
16.2
Pflanzungen
16.3 Pflanzensicherung
16.3
Pflanzensicherung
16.4 Ansaatarbeiten
16.4
Ansaatarbeiten
17 Pflege
17
Pflege
Vorbemerkung Pflegearbeiten Vorbemerkung Pflegearbeiten
Alle Bewässerungs- und Pflegegänge sind dem
Auftraggeber mindestens 3 Tage vor der Ausführung
schriftlich anzuzeigen und die Leistung ist zu
bestätigen.
Nicht bestätige Pflegegänge können nicht abgerechnet
werden.
Die Wassermenge ist je Arbeitsgang nicht mit einem mal
zu geben, sondern gestaffelt in zwei Gaben.
Die folgenden Positionen für die Wässerung der Bäume,
sind in der Fertigstellungspflege durchzuführen.
Die Wässerung der Anpflanzungen kann durch die
Wasserentnahme aus der Schunter realisiert werden. Die
Wässerungsgänge sind gegenüber der Unteren
Wasserbehörde und der öBÜ frühzeitig anzuzeigen. Die
Angabe von Mindestwassermengen der Schunter ist nicht
erforderlich.
Die Fertigstellungspflege ist entsprechend der DIN
18916 - Pflanzen und Pflanzarbeiten auszuführen.
Sie umfasst alle Leistungen, die zur Erzielung eines
abnahmefähigen Zustandes der Vegetation erforderlich
sind.
Abnahmefähig sind Gehölzpflanzungen nach der
erfolgreich durchgeführten Fertigstellungspflege.
Gehölze gelten nur dann als abnahmefähig, wenn sie den
"Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" entsprechen
und einen artspezifischen Austrieb aufweisen bzw. voll
im Saft stehen.
Die Fertigstellungspflege umfasst gemäß DIN 18916 alle
Leistungen nach der Pflanzarbeit, die zur Erzielung
eines abnahmefähigen Zustandes von Pflanzungen
erforderlich sind.
Die Fertigstellungspflege beginnt mit Abschluss der
Pflanzung und endet nach Ablauf von zwei Pflegejahren.
Die Arbeitsgänge müssen dem AG mindestens 3 Tage vor
Ausführung schriftlich angezeigt werden, damit diesem
die Kontrollmöglichkeit gewährt wird.
Der AN hat bis zum Ende der Fertigstellungspflege die
ausgeführten Leistungen auch außerhalb der Ausführung
von Pflegearbeitsgängen auf Gefährdungen, z.B. durch
Trockenheit, Schädlingsbefall, zu überwachen.
Alle nicht angegangenen Pflanzen (auch bei
Schädlingsbefall) sind durch den AN kostenneutral für
den AG zu ersetzen.
Das Ende der Fertigstellungspflege ist dem AG zur
Abnahme anzuzeigen.
Vorbemerkung Pflegearbeiten
17.1 Fertigstellungspflege
17.1
Fertigstellungspflege
18 Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
18
Vermeidungs-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
18.1 Nisthilfen
18.1
Nisthilfen
18.2 Vermeidungsmaßnahmen
18.2
Vermeidungsmaßnahmen