Abbruchleistungen Haus 36 + 40
Zirndorf Sanierung MFH Breslauer 42+44
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Zirndorf, Breslauer Str. 36-40
01
Zirndorf, Breslauer Str. 36-40
Angaben zum Objekt Die WBG Zirndorf beabsichtigt das Mehrfamilienhaus "Breslauer Str. 36-40" in 90513 Zirndorf energetisch zu sanieren. Das Haus hat 3 Hauseingänge mit jeweils 8 Wohnungen und ist vollunterkellert. Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind: - Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster, Anbringen eines Vollwärmeschutzes, - Dämmung der Kellerdecke - Erneuerung Dacheindeckung - Errichtung von Vorstellbalkonen - Modernisierung aller Bäder - Modernisierung der Wohnungen - Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung stehen auf dem Grundstück zur Verfügung Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen. Über Vorschriften, Auflagen und Verordnungen der Stadt Zirndorf hat sich der AN eigenständig kundig zu machen und auf die Einhaltung dieser zu achten. Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten. Auf die Belange der Mieter hinsichtlich Schmutz- und Lärmbelästigung ist äußerste Rücksicht zu nehmen, da die Sanierung im bewohnten Zustand stattfindet. Weiterhin erfolgen die Sanierungsarbeiten am Nachbar-Gebäudekomplex Breslauer Str. 42-44, 46-48 und Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 zeitlich um 1 bis 3 Monate versetzt. Aufgrund der Gleichheit des Bestandes ( Breslauer Str. 42-44, 46-48 und Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10) sind die erforderlichen Leistungen an den weiteren Bauabschnitten weitestgehend analog. Die Leistungen und Mengen dieser Maßnahme sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es erfolgt eine separate Angebotsanfrage mit den entsprechend zugeordneten Unterlagen. Beginn Baustelle: Juni 2026 Fertigstellung Baustelle: Oktober 2027 Beginn ca. 28. KW 2026 in Abstimmung mit der Bauleitung
Angaben zum Objekt
Hinweise zur Kalkulation / Ausführungshinweise Die Arbeiten beginnen am Block Breslauer Str. 36-40, der Block Breslauer Str. 42-44 beginnt zeitlich versetzt um ca. 4-5 Wochen später. Der Block Breslauer Str. 46-48 beginnt zeitlich versetzt zur Breslauer Str, 42-44 um ca. 4-5 Wochen später. Der Block Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 beginnt zeitlich versetzt zur Breslauer Str, 46-48 um ca. 4-5 Wochen später. Dadurch kann es in Teilbereichen zu kurzzeitigen zeitlichen Leistungsüberschneidungen an den Blöcken kommen. (siehe auch beiliegende Grobablaufpläne) Der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang (Mengen variieren) sind für alle Blöcken nahezu identisch. Das vorliegende LV beinhaltet die Leistungen des Blockes Breslauer Str. 36-40. Die Arbeiten können blockweise vergeben werden oder bei entsprechenden Kapazitäten auch durch 1 Fachfirma an allen Blöcken ausgeführt werden. Kapazität der Blöcke Breslauer Str. 42-44 JA:............. NEIN:............. Breslauer Str. 46-48 JA:............. NEIN:............. Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 JA:............. NEIN:.............
Hinweise zur Kalkulation / Ausführungshinweise
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien. Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl. Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. 2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind. 3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren. 4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /Herstellerrichtlinien zu beachten. 5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten. 7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen. 8. An der bestehenden Fassade wurde im Anstrich bzw. Putz Asbest nachgewiesen. Die finale Bestimmung/Bewertung der Maßnahmen ist jedoch noch ausstehend! 9. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. 11. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Abbrucharbeiten
01.01
Abbrucharbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten