Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorhabenbeschreibung Das Grundstück befindet sich im Stadtkern der Stadt Zittau.
Bei dem Gebäude auf der Amalienstraße 13/15 handelt es sich
um ein Wohnhaus (mit 2 Hausnummern) in (ehemals) geschlossener Bebauung.
Es ist städtebaulich und baugeschichtlich von Bedeutung.
Es ist ein frühes Gründerzeithaus, noch mit klassizistischen Anklängen,
welches um 1850 datiert ist.
Bei dem Vorhabengebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges,
massives Gebäude mit teilweiser Unterkellerung.
Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses
sollen im Erdgeschoß des Gebäudes gewerbliche Nutzungen
(Büroräume, sowie eine Sauna) und in den beiden Obergeschossen
(1.- und 2.OG) Wohnungen entstehen.
Die im Erdgeschoß befindlichen Bereiche, wie Sauna,
mit Ruhebereich und Garderobe, im östlichen Gebäudeteil
und die Büroeinheit im westlichen Gebäudeteil sind durch einen
Gebäudedurchgang voneinander getrennt.
Die beiden Wohneinheiten sollen eine Balkonanlage erhalten.
Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut.
Die umliegenden Grundstücke sind ebenfalls mit Gebäuden bebaut,
die gewerbliche Nutzung, aber vorwiegend Wohnnutzung aufweisen.
Die rückwärtigen Nebengebäude wurden rückgebaut.
An gleicher Stelle soll in Grenzbebauung ein Blockhaus,
mit Finnischer Sauna und Infrarot- Kabine aufgestellt werden.
Ansicht Nord
Ansicht Süd
Vorhabenbeschreibung
Baustelleninformation Folgende Randbedingungen sind für die Baumaßnahme zu beachten:
1. Baustelle
Das momentan leerstehende Gebäude befindet sich in der :
Amalienstraße 13 / 15 in 02763 Zittau.
Das Gebäude ist nicht über die Baderstraße zu erreichen,
da es sich hierbei um eine Einbahnstraße handelt.
Die Zufahrt ist über die Böhmische Straße möglich.
Die Zufahrt und der Zugang zum Gebäude ist ausschließlich von der Amalienstraße aus möglich.
Hinter dem Gebäude, auf dem Grundstück sind Abstellmöglichkeiten für die
Baustelleneinrichtung vorhanden.
Gebäudekenngrößen für den geplanten Umbau- und Sanierung
des bestehenden Gebäudes in konventioneller Bauart:
Länge: 14,26 m
Breite :12,60 m
Höhe Traufe Straßenseitig: ca.11,70 m
Höhe Traufe Rückseitig/ Treppenhaus: 10,50 m
Satteldach: ca. 7,50 m
Höhe First: ca. 16,00 m
Dachneigung: ca. 38 °
Nettogrundfläche : NGF : 540 m²
Bruttogrundfläche: BGF : 810 m²
2. Kostenabgrenzung
Die Kosten für den Verbrauch von Strom-,
Wasser-, und Energie sind Bestandteil der Preise.
Folgende Umlagen werden vorgesehen:
Baustrom 0,25 % + Bauwasser 0,25 %
(von der Bruttosumme, Nettobetrag)
Bauwesen 0,00 %(von der Bruttosumme, Nettobetrag)
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Wasseranschluss und Baustrom sind vorhanden.
3. Baustelleneinrichtung
Einrichten und Aufbau aller, zur fristgerechten Durchführung der Baustelle,
benötigter Werkzeuge, Maschinen,
Einrichtungen die zur Versorgung mit Strom,
Beleuchtung dienen, sowie die Beschaffung von Trinkwasser.
Mieten und anlegen notwendiger
Lagerplätze für Geräte und Material-, sowie Schuttcontainer
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Baureinigung und Schuttbeseitigung ist während der
gesamten Bauzeit durchzuführen.
Erschwernisse für das Einbringen aller Materialien,Gerüste, Hebegeräte, und Werkzeuge
auf die Baustelle, sowie der Abtransport nach Beendigung, werden nicht gesondert abgerechnet
und sind in die LV-Positionen einzurechnen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Die Unkosten für die Baustelleneinrichtung,
die der AN zur ordnungsgemäßen Durchführung der Baustelle
zu erbringen hat, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren!
Alle anderen Leistungen werden in den folgenden Positionen separat vergütet!
4. Bietererklärung
Der Bieter erklärt sämtliche Montageleistungen in fachgerechter Ausführung zu erbringen.
Es sind die Abbruchleistungen und -materialien auf/ in der Baustelle auszuführen, für den Transport
zu zerkleinern, zu trennen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Einbauleistungen und Materialien sind zu liefern und fachgerecht einzubauen,
auch wenn keine genaue Beschreibung in den folgenden Positionen definiert wurde.
5. Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial
u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen.
6. Informationspflicht
Der Bieter hat sich mit der Örtlichkeit vertraut zu machen.
Ein Anspruch auf Nachforderung wegen Unkenntnis der Örtlichkeit wird ausgeschlossen.
Baustelleninformation
Die Verdingungsunterlagen werden automatisch sortiert Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der
Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der
ausschreibenden Stelle anzufordern.
Die Verdingungsunterlagen werden automatisch sortiert
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei
der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Pauschalangebote sind grundlegend nicht zulässig!
Sämtliche Preise verstehen sich
soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller
notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von
Materialien, um die Leistung ausführen zu können.
Zeichnungen, Abrechnung :
Sind dem LV Zeichnungen und Skizzen beigefügt, gelten diese als Kalkulationshilfe,
nicht als Ausführungsunterlage.
Für die Ausführung der Arbeiten ist die Ausführungsplanung
des Architekten, Statikers und sonstiger Fachplaner verbindlich.
Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen,
die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen.
Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin-
gehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des
Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet
wird.
Die neuesten Richtlinien, Regeln, VOB, DIN-Vorschriften sowie
die aktuelle EnEV sind einzuhalten bzw. zu beachten.
Die jeweiligen Herstellervorschriften der im LV beschriebenen,
bzw. angebotenen Materialien und Produkte sowie die dazugehörigen
Technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten.
Die Einzelpositionen verstehen sich inklusive Lieferung, Materialkosten
und Einbau, soweit nichts anderes beschrieben.
Ferner sind einzukalkulieren:
- Leistungen und Nebenleistungen die sich für eine Pos. zwangsläufig
ergeben z.B. erford. zusätzliche Maßnahmen bei Gefahr, etc., falls nicht
gesondert ausgeschrieben.
- Schützen vorhandener, sichtbarer Bauteile.
- Kontinuierliches Sauberhalten der Baustelle
Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte Werk-
stoffe zu verwenden. Für Befestigungsmittel, die der Witterung aus-
gesetzt sind, müssen korrosionsbeständige Werkstoffe oder
entsprechend beschichtete, verwendet werden.
Für Bauteile bzw. Gegenstände die vom rechten Winkel abweichen
( z.B. Schrägschnitte ) gibt es nur Zuschläge, wenn diese in den
Positionen ausdrücklich erwähnt sind - ansonsten ist eine solche
Zulage in die Pos. einzukalkulieren - oder vom AN ergänzend
aufzuführen.
Maßkontrollen am Bau sind durchzuführen. Auf evtl. Differenzen
oder planerische Abweichungen ist der Architekt sofort aufmerksam
zu machen.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen
Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen
(z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt
werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz : "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen. (DIN 18299 (VOB/C)
Abschn 0 Abs.1).
Gleichwertigkeit technischer Spezifikationen
Baustellenbesprechung Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Baustellenbesprechung
Ausführungsfristen Die gesamte Baumaßnahme :
Wohn- und Geschäftshaus
Amalienstraße 13/15
02763 Zittau
ist nach aktuellem Bauzeitenplan vorgesehen,
dieser liegt der Ausschreibung bei.
Die Einzelfristen für die Gewerke
werden durch die Bauleitung
und den BAP präzisiert.
Ausführungsfristen
Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach
schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.
Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen
wird bei der Anordnung festgelegt.
Die Stundenlohnzettel sind zeitnah, mindestens wöchentlich
einzureichen.
Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Schuttbeseitigung Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle)
ist in Schuttbehältern des Auftragnehmers zu sammeln.
Die Schuttbeseitigung wird vom Auftragnehmer mehrmals
durchgeführt.
Die Schuttbeseitigung hat in die vom Auftragnehmer
bereitzustellenden Bauschuttcontainer,
vorzugsweise mit Deckel zum verschließen, zu erfolgen.
Erfolgt die Schuttbeseitigung durch den Auftragnehmer nicht
und ist der Schutt zweifelsfrei dem Auftragnehmer zuzurechnen,
dann wird eine kostenpflichtige Entsorgung durch den AG durch-
geführt. Die Kosten werden dem Auftragnehmer von der nächsten
Abschlagsrechnung abgezogen.
Schuttbeseitigung
Materialanlieferung Die Anlieferung von Material hat fracht- u.verpackungsfrei bis
zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen
der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt.
Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftrag-
nehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen;
an den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten
des Auftragnehmers an den Absender zurückgeschickt.
Materialanlieferung
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen
und dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Übergabe von Ausführungszeichnungen Ausführungszeichnungen werden nach Auftragserteilung
in Papierform, 2-fach übergeben.
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Maße und Mengenangaben Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße
sind Richtmaße und müssen deshalb vor Baubeginn
vor Ort abgenommen und kontrolliert werden.
Maße und Mengenangaben
Vorbemerkung Ausbau + Entsorgung Vorbemerkung Ausbau und Entsorgung
Rückbaumaterial ist zu separieren, aufzunehmen,
auf Annahmegröße zu brechen / zu schneiden,
von der Baustelle zu entfernen und in den entsprechenden Containern
für genehmigte Entsorgung vorzubereiten.
Die Abbruch/ Bauschuttcontainer sind in Eigenverantwortung zu schützen
und bei entsprechendem Füllstand zu beseitigen bzw. zu tauschen.
Entsprechende Anfahrten sind einzukalkulieren.
Die Entsorgungsbelege sind dem AG zeitnah,
spätestens mit Rechnungslegung der jeweiligen Positionen zu übergeben.
Alle vorgenannten Aufwendungen einschl. aller Gebühren
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkung Ausbau + Entsorgung
1.0 Weitere Vertragsbedingungen 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen
Die Bauleistungen umfassen die Abbruch-, Rückbau-, Neubau- und
Innenausbauarbeiten.
Sofern der Bieter eine Konstruktion anbietet, welche von der Ausschreibung
abweicht, hat er mit dem Angebot Detailzeichnungen einzureichen.
Mit den Zeichnungen ist die Gleichwertigkeit der Konstruktion
durch Prüfzeugnisse und Muster bei der Angebotsabgabe
nachzuweisen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer auf Verlangen
des Auftraggebers Ausführungsdetails anzufertigen und in
dreifacher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
1.2 Ausführungsunterlagen
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Planungsunterlagen gelten als verbindlich.
Die Erstellung von Werkszeichnungen ist Aufgabe des Auftragnehmers.
1.3 Maßaufnahme
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Maßaufnahme
durchzuführen und in einem Aufmaßprotokoll festzuhalten,
aus dem eventuelle Maßabweichungen ersichtlich sind.
1.0 Weitere Vertragsbedingungen
2.0 Weitere Vorbemerkungen 2.1 Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
1. Vor der Angebotsabgabe sollte vom Bieter eine Vorort-
besichtigung erfolgen, um alle Unklarheiten auszuschließen.
Eventuell nachträglich entstehende zusätzliche Kosten zwecks
Unkenntnis der vorhandenen Gegebenheiten werden vom
Bauherrn bzw. von dem baubegleitenden IB nicht vergütet.
2. Eigenüberwachung
Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der
Arbeiten laufend Eigenüberwachungen durchzuführen.
Dies bezieht sich auf die Kontrolle des Untergrundes,
des einzusetzenden Materials und der Witterungsbedingungen.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachungen sind im Bautagebuch
festzuhalten.
2.0 Weitere Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 01. Die Zufahrt zur Maßnahme erfolgt über die Böhmische Straße.
Eine Zufahrt über die Baderstraße in die Amalienstraße ist nicht möglich.
Der Ab- und Antransport der Materialien erfolgt nur über diese Zufahrt.
Lagerflächen befinden sich hinter dem Gebäude auf dem Grundstück.
Vorhandene Straßen und Wege dürfen nicht beschädigt werden
und sind bei Verschmutzung unaufgefordert zu säubern.
Dem Bieter wird angeraten, sich mit den örtlichen
Verhältnissen vertraut zu machen.
02. Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit entsprechend den
einschlägigen Vorschriften zu sichern. Alle für die Sicherung
entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
03. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen.
04. Abfallbeseitigung der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist
in Schuttbehältern des AN zu sammeln und ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll,
sind streng einzuhalten.
Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
Abbruchstoffe die in das Eigentum des AN übergehen,
sind entsprechend der Abfallgesetzgebung zu entsorgen
oder einer zugelassenen Wiederaufbereitungsanlage zu übergeben.
Die Nachweise sind unverzüglich vorzulegen.
Die Baureinigung und Schuttbeseitigung ist während der gesamten
Bauzeit durchzuführen.
Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Erschwernisse für das
Einbringen aller Materialien, Hebegeräte, Gerüste und Werkzeuge
auf die Baustelle,sowie der Abtransport nach Beendigung,
werden nichtgesondert abgerechnet und sind in die Einzelpreise
einzurechnen.
05. Einrichten und Aufbau aller zur fristgerechten Durchführung
der Baustelle benötigter Werkzeuge, Maschinen.
Einrichtungen, die zur Versorgung mit Strom, Beleuchtung dienen,
sowie die Beschaffung von Nutz- und Trinkwasser,
Stellen von Sanitäreinrichtungen,WC, Unterkunftscontainer,
mieten und anlegen notwendiger Lagerplätze für Geräte und Material-,
sowie Schuttcontainer sind, soweit nicht gesondert aufgeführt,
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Unkosten für die Baustelleneinrichtung,die der AN zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Baustelle zu erbringen hat,
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren!
Alle anderen Leistungen werden in den folgenden Positionen
separat vergütet!
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung.
Der Bieter erklärt sämtliche Montageleistungen
in fachgerechter Ausführung zu erbringen.
Die Planung liegt nach telef. Absprache im Büro IHR Bauplan
Breite Straße 1 ,02763 Zittau aus (Tel. 03583 / 791098)
06. Lagerflächen im Freien stehen nur im begrenzten
Umfang im Baustellenbereich zur Verfügung.
Fahrzeuge der Mitarbeiter sind außerhalb der Baustelle
abzustellen.
07. Sämtliche Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung aller Materialien,
Transporte auf der Baustelle, sowie eine sichere und
abnahmefähige Ausführung. Der Bieter erklärt sämtliche
Montageleistungen in fachgerechter Ausführung zu erbringen.
08. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis
nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
- Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw.- Markierungen
sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen.
- Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Einzelteile
nach Abschluß der Arbeiten ist in die Preise einzurechnen.
Die Mindestanforderungen für die Ausstattung von Baustellen
sind in der Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen
Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1) festgelegt.
Dies ist in die folgenden Positionen einzukalkulieren.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse
können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Pauschalangebote sind grundlegend nicht zulässig!
Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders
angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen
und aller Lieferungen von Materialien,
um die Leistung ausführen zu können.
Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung
umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind,
um das Gewerk funktionsfähig herzustellen.
Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind
dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften
des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung
geschuldet wird.
Die neuesten Richtlinien, Regeln, VOB, DIN-Vorschriften
sowie die aktuelle EnEV sind einzuhalten bzw. zu beachten.
Die jeweiligen Herstellervorschriften der im LV beschriebenen,
bzw. angebotenen Materialien und Produkte sowie die dazugehörigen
Technischen Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten.
Die Einzelpositionen verstehen sich inklusive Lieferung und
Materialkosten.
Einbau, soweit nichts anderes beschrieben.
Ferner sind einzukalkulieren:
- Leistungen und Nebenleistungen die sich für eine Pos. zwangsläufig
ergeben,z.B. erford. zusätzliche Maßnahmen bei Gefahr,
etc., falls nicht gesondert ausgeschrieben.
- Schützen vorhandener, sichtbarer Bauteile.
- Kontinuierliches Sauberhalten der Baustelle
- Für Befestigungsmittel sind mindestens korrosionsgeschützte
Werkstoffe zu verwenden.
Für Befestigungsmittel, die der Witterung ausgesetzt sind,
müssen korrosionsbeständige Werkstoffe verwendet werden.
Für Bauteile bzw. Gegenstände die vom rechten Winkel
abweichen ( z.B. Schrägschnitte ) gibt es nur Zuschläge,
wenn diese in den Positionen ausdrücklich erwähnt sind
- ansonsten ist eine solche Zulage in die Pos. einzukalkulieren
- oder vom AN ergänzend aufzuführen.
Maßkontrollen am Bau sind durchzuführen.
Auf evtl. Differenzen oder planerische Abweichungen
ist der Architekt sofort aufmerksam zu machen.
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen,
z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen
umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen,
gemeinsame technische Spezifikationen,Internationale Normen,
Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
- DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung
Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen
in öffentlichen
Energieverteilungsnetzen ASR - Technische Regeln für
Arbeitsstätten (ASR) ASR
A5.2 -Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf
Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen;
Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung
und den Betrieb auf Baustellen RSA 95 Richtlinien
für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA)
Angaben zur Ausführung - Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet.
Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind
mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung
bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer
über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und
überirdisch) zu informieren.
Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom
Auftragnehmer zu beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich
zugänglich bleiben und geschützt werden.
Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber
ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine
Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter
insbesondere von Nachbarn für die Dauer der Bauarbeiten
oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt,
ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren.
Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten
oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen
bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle,
insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau
der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen
Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind
das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen
Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen,
soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus
(zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers
in Anspruch genommen,
hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden
vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO)
und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang
mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung,
soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen,
dass während der Ausführung seiner Leistungen
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen
zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung. Ausführungszeichnungen sind der
Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
Gerüstbau in max 3 Teilabschnitten Abschnittsweiser Aufbau + Abbau / max. je 3 Anfahrten für Auf- und Abbau
Gerüstbau in max 3 Teilabschnitten
01.01 Straßenseite + Giebel
01.01
Straßenseite + Giebel
01.02 Gartenseite
01.02
Gartenseite
01.03 Regiearbeiten
01.03
Regiearbeiten