Elektroarbeiten
Umstellung auf Durchlauferhitzer
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Nachfolgende Vorbemerkungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die sich daraus ergebenen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Soweit in den Leistungsbeschreibungen auf technischen Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die jeweilig für die Ausführung der beschriebenen Leistungen zutreffenden DIN-Vorschriften sowie die VOB Teil B und C in den aktuell gültigen Fassungen sind Vertragsbestandteil. Punktfolgen (Freistellen) sind vom Bieter auszufüllen. Vertragsbedingungen der Potsdamer Wohnungs Genossenschaft Die Vertragsbedingungen der Potsdamer Wohnungs Genossenschaft werden Vertragsbestandteil. Die Unterlagen können beim AG bei Bedarf vorab abgefordert werden. Geschäftsbedingungen des AN, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsorte und Gerichtsstand gelten nicht.
Nachfolgende Vorbemerkungen sind Bestandteil der
II.1 Gebäudebestand - Gebäudebauweise: 6-geschossiger Blockbau - Kellergeschoss: voll unterkellert mit einer Höhe von ca. 2,30 m - Wohngeschosse: 5 Stück mit einer Höhe von je ca 2,50 m - Anzahl Aufgänge: 4 Stück ohne Aufzug - Wohnungsanzahl je Aufgang: 10 WE je Aufgang (2 WE pro Etage) - Wohnungsanzahl Gesamt: 40 Wohneinheiten mit je einem Balkon II.2 Umfang der Maßnahme Die Baumaßnahme in 14467 Potsdam umfasst die Erneurung der ELT-Steigleitungen und Anpassungsarbeiten im Zählerschrank in dem Objekt Platz der Einheit 6-9 (4 Aufgänge) der Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG und beinhaltet folgende Leistungen der Maßnahme: - Warmwasserversorgung je WE erfolgt NEU über ELT Durchlauferhitzer, - Rückbau der kompletten Gasthermen im Bestand, - Erneuerung der Stromsteigeleitung, - Anpassung der UV in den Wohnungen für die ELT Durchlauferhitzer. II.3 Angaben zum Bauumfeld Das Gebäude ist über die öffentlichen Straßen zu erreichen. Die Baustelleneinrichtung ist noch nicht festgelegt. II.4 Ausführungszeiträume Ausführungsbeginn: KW40 2026 Ausführungsende: KW48 2026
II.1 Gebäudebestand
III.1 Baustelleneinrichtung Für die Baumaßnahme stehen BE-Flächen in unmittelbarer Nähe des Gebäudes zur Verfügung. Eine genaue Festlegung ist derzeit noch offen. Die Flächen werden von der Potsdamer Wohnunggenossenschaft dem Auftragnehmer zugewiesen. Sollte es erforderlich sein, zusätzlich BE-Flächen im öffentlichen Straßenland zu beanspruchen, ist dies durch den AN bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Die dazugehörigen Gebühren sind durch den AN zu tragen. Sämtliche Ausführungsleistungen für notwendige Absperrungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Sicherungen und Beleuchtungen sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften vom AN zu tragen und in die Einheitspreise einzurechnen. Für die Baumaßnahme wird, soweit vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt gefordert im Baufeld ein Bauschild aufgestellt. Ob Firmenschilder, Werbeschilder und andere Werbemittel auf der Baustelle und an Bauzäunen, Baubüros, Containern u.a. angebracht werden dürfen ist mit dem AG abzustimmen. Die Baustelleneinrichtung inkl. aller erforderlichen Lagerplätze für Baumaterialien und -abfälle ist mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Aufwendungen sind in die Positionen BE einzukalkulieren. Innerhalb des Gebäudes ist keine Lagerfläche vorhanden. Die Materiallagerung ist vorzugsweise innerhalb der BE - Fläche vorzusehen. In jedem Fall sind Materialien jeder Art so sicher zu lagern, dass Umweltschädigungen oder Unfallgefahren sowie Mißbrauch und Schädigung des Materials ausgeschlossen sind. Außerhalb von Absperrungen darf kein Material gelagert werden. Materiallieferungen sind stets dann einzuplanen und vorzunehmen, wenn betriebseigene Leute vor Ort sind, die diese Lieferungen entgegen nehmen können. Entstehen Materialverluste aus Lieferungen, die nicht durch den AN entgegen genommen wurden, so kommt allein der AN für den Schaden auf. Das gleiche gilt für Beschädigungen durch willkürlich geliefertes Material. Notwendige Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden, so dass jederzeit der freie Zugang zu den Hauseingängen gewährleistet ist. Alle vorhandenen Feuerwehrzufahtswege sind ständig freizuhalten. Die Anfertigung und Vorlage eines Pflaster- und Pflanzprotokolls gehört zu den Pflichten des AN unter Hinzuziehung der örtlichen Bauüberwachung und bei Bedarf des Tiefbauamtes bzw. Gartenbauamtes. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle, seine Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume sowie die BE-Flächen sauber zu halten. Hierzu gehört auch die Beseitigung anfallender Abfälle und Verpackungsreste. Kommt der AN dieser Pflicht während der Ausführungszeit nicht wöchentlich bis Freitag 12:00 Uhr bzw. nach Beendigung der Leistung zum Zeitpunkt der Baustellenräumung nach, kann der AG die Reinigung ohne weitere Ankündigung auf Kosten des AN durchführen lassen. Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen an der Oberfläche und innerhalb des Gebäudes sind durch den AN unverzüglich nach ihrer Entstehung zu beseitigen. Strom (Baustrom) und Wasser (Entnahme mittels Standrohr vom öffentlichen Netz) werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Der Aufwand für die Bereitstellung und der Verbrauch der Medien wird nach vertraglicher Vereinbarung mit 0,6% der Bruttoabrechnungssumme dem AN in Rechnung gestellt. Alternativ kann eine Abrechnung auf Nachweis vereinbart werden. Durch den Auftraggeber wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Vom AN ist ein Beitragsanteil von 0,2 % der Brutto-Abrechnungssumme zu tragen. III.2 Bauleitung und Bauüberwachung Der für die Leitung und ordnungsgemäße Abwicklung aller Arbeiten der Bauausführung bestellte Vertreter des Auftragnehmers muss fachkundig und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Ausführung schriftlich zu benennen. Der Bauleiter ist anzuweisen, sich wegen der Ausführung und aller Termine mit der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers in Verbindung zu setzen. Er hat darauf zu achten, dass die Bauarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Besondere Ereignisse, die eine Einschaltung der Polizei, der Feuerwehr, des Arztes, der Berufsgenossenschaft usw. erforderlich machen, sind sofort dem AG, der Bauüberwachung und dem SIGEKO zu melden. Vom AN muss sichergestellt sein, dass der Bauleiter oder eine andere verantwortliche Person auch außerhalb der Arbeitszeit montags bis sonntags telefonisch erreichbar ist, um bei Havarien, Sturmschäden o.Ä. umgehend reagieren zu können. Die erforderlichen Bauleitungskosten und die Kosten für die Erstellung der Abrechnungsunterlagen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN ist verpflichtet, unverzüglich Aufsichtspersonen, Projekt- oder Bauleiter abzulösen, wenn der AG dies schriftlich verlangt. Es reicht aus, dass die abzulösenden Personen nach Ansicht des AG ungeeignet oder unzuverlässig sind. Für die Dauer der Bauausführung wird vom AG eine örtliche Bauüberwachung (BÜ) zur Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung, Abnahme und Abrechnung eingesetzt. Die BÜ des AG hat eine überwachende Funktion und entbindet den AN im Rahmen seines Baumanagments und seiner Bauleitung nicht von der Koordination und Abstimmung mit den anderen am Bau Beteiligten. Weiterhin entbindet die BÜ des AG den AN nicht von der Verantwortung einer ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen, der Qualitätssicherung und der Baustellensicherheit. Zur Erfüllung ihrer Überwachungsfunktion ist der BÜ des AG bei allen Bautätigkeiten ein ständiges Präsenzrecht sowie die Einsicht in alle relevanten Unterlagen sowie der unverzügliche Erhalt der Kopien des Schriftverkehrs, insbesondere etwaiger Behinderungs- und Bedenkenanmeldungen zu gewähren. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind in das Angebot einzurechnen. Erschwernisse, Behinderungen, Stillstände usw., welche auf unsachgemäße Leistungserbringung des AN zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die örtliche Bauüberwachung wird wöchentlich Baubesprechungen auf der Baustelle durchführen. Der AN verpflichtet sich bereits mit der Abgabe seines Angebotes, selbst oder durch einen verantwortlichen Vertreter laufend an diesen Besprechungen teilzunehmen. Auf Verlangen der Bauüberwachung sind auch die Vertreter von Sub- oder Nachunternehmern zur Teilnahme an den Baubesprechungen zu verpflichten. Der Auftragnehmer (AN) hat alle erforderlichen Aufmaß- bzw. Vermessungsleistungen zur Erbringung der beschriebenen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Der AG behält sich vor, während oder nach der Bauausführung stichprobenartige Kontrollvermessungen durchzuführen. Der AN wird dadurch nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit seiner Leistung entbunden. Durch jede Firma ist ein Bautagebuch zu führen. Folgende tägliche Informationen sind festzuhalten: - Anzahl der Arbeitskräfte - ausgeführte Leistungen - Temperatur / Wetterlage - Besonderheiten - etc. Die Bautagebücher sind der Bauüberwachung wöchentlich zur Baubesprechung vorzulegen. III.3 Schutz fremder und eigener Leistungen Der AN hat im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen die bestehenden Leistungen der Vorunternehmer und seine eigenen Leistungen umfassend zu schützen, so dass es nicht zu Beschädigungen und / oder Verlusten sowie Verschmutzungen und Verunreingungen kommt. Im Rahmen seiner Baustellensicherung hat er vorgenannte Fremdleistungen auch gegen Diebstahl zu schützen. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht ist er auch verantwortlich dafür, dass die vorgenannten Fremdleistungen so abgesichert werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Die Schutzpflichten beginnen mit Übergabe der Baubereiche und enden mit Rückübertragung der Baubereiche. Die zeitliche Bestimmung der Übergabe der einzelnen Baubereiche obliegt dem AG. Der AN ist zur unverzüglichen Übernahme der einzelnen Baubereiche auf Verlangen des AG verpflichtet. III.4 Arbeitszeiten Für die Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag steht jeweils das Zeitfenster von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Wird es notwendig, von diesem Zeitfenster abzuweichen, ist dies beim Auftraggeber rechtzeitig zu beantragen. III.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Der AN verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln einzuhalten. Darüber hinaus sind bezüglich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf der Baustelle folgenden Punkte zu beachten: - Vor Baubeginn ist von der ausführenden Firma (AN) eine Gefährdungsanalysen zu erstellen als Grundlage zu den Betriebsanweisungen für das eingesetzte Personal. Beides ist dem SIGEKO sowie der Bauüberwachung zu überreichen. - Vor Baubeginn ist vom AN die beabsichtigte Anzahl der von ihm gleichzeitig auf der Baustelle eingesetzten Beschäftigten zu ermitteln. Demnach sind die Mindestanforderungen der Erste-Hilfe-Einrichtungen auf der Baustelle umzusetzen. - Vor Baubeginn sind die Eignungsnachweise der Maschinen- und Geräteführer dem SIGEKO und der Bauleitung zu überreichen - Vor Baubeginn sind die einzusetzenden Geräte und Maschien der erforderlichen Sachkundeprüfung zu unterziehen. Die Prüfplaketten sind sichtbar zu befestigen. - Vor Einsatz von Gefahrstoffen oder Baustoffen, die Gefahrstoffe beinhalten, sind die betreffenden Sicherheitsdatenblätter der Produkte dem SIGEKO und der Bauüberwachung zu überreichen. - Bei Beauftragung wird dem AN die Baustellenordnung übergeben, die von ihm rechtskräftig zu unterschreiben und während der Bauausführung einzuhalten ist. III.6 Zeichnungen und Dokumentation Die bei Beauftragung zur Verfügung gestellten Ausführungs- bzw. Bauzeichnungen sind vor Baubeginn der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der Einzel- und Gesamtmaße zu überprüfen und jeweils am Bau zu kontrollieren. Weitere, über die zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder ohne Zeichnungsvorlage nur im Leistungstext beschriebenen Leistungen hinausgehenden erforderlichen Konstruktions-, System-, Werkpläne, Detailzeichnungen und Vermessungsarbeiten sind Sache des AN. Diese Kosten sind in die Einheitspreise der Positionen des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen, soweit keine separate Position beschrieben ist. Der AN hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit und Güte der von ihm gelieferten Stoffe, Bauteile und der von ihm ausgeführten Leistungen nachzuweisen. Soweit nicht anders festgelegt, sind auf Verlangen sämtlich erforderlich werdende Prüfzeugnisse der eingebauten Materialien, Produktmuster, Produktbeschreibungen, Kataloge oder Architektenmappen kostenfrei beizubringen. Diese Dokumentationsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung und zusätzlich auf Datenträger zu erstellen und zu übergeben. Fachunternehmerbescheinigungen (fachlich und nach Regeln der Technik ausgeführt), Produktnachweise, Ü-Zeichen, Prüfprotokolle und ggf. notwendige Revisionsunterlagen sind einzureichen. Die Unterlagen sind in handelsüblichen Ordnern zu überreichen. Die Unterlagen sind logisch zusammenzustellen und mit Registerblättern zu trennen. Ergänzend dazu ist ein Inhaltsverzeichnis beizulegen. Eine gesonderte Vergütung der Aufwendungen für das Zusammenstellen der Unterlagen sowie die Materialkosten erfolgt nicht.
III.1 Baustelleneinrichtung
IV.1 Angaben zur Baustelle Die Baumaßnahmen finden im bewohnten Zustand statt. IV.2 Angaben zur Ausführung Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten sämtliche baubegleitende Maßnahmen für eine Strangsanierung. Notwendige Abdeckarbeiten in den Arbeitsbereichen, i.d.R. Flur sowie in den Treppenhäusern. Sämtliche erforderliche Abbrucharbeiten inkl. deren Entsorgung, alle erforderlichen Tischlerarbeiten, wie Rückbau, Einlagerung und Einbau vorhandener Einbauküchen, Flurregale, Hängeböden, abgehangene Decken, etc., sämtliche Trockenbauarbeiten inkl. aller Maler-, Maurer-, Tapezier- und Fliesenlegerarbeiten, Herstellen der Arbeitsöffnungen in der Küche bzw. im Bad. Zur fachgerechten Ausführung sind die vom Hersteller formulierten Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien zu beachten. Sämtliche Aufwendungen, Gebühren, Kosten u.Ä. für das Sortieren, evtl. Zwischenlagern, Laden, Abfahren als auch Entsorgen der anfallenden Materialien ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Dies schließt auch Container, die Deponiegebühren u.Ä. ein. IV.3. Bauablauf / Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermin einschl. Begehungstermine) zu berücksichtigen. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Bauablauf ist bereits bei Angebotsabgabe zu beschreiben sowie in Form eines Bauzeitenplanes darzustellen als Nachweis dafür, dass die vorgegebenen Termine richtig erfasst wurden. Nach Auftragserteilung ist der vorgelegte Bauzeitenplan um die Ergebnisse der Verhandlungen oder Erläuterungen aus der Angebotsphase zu überarbeiten, ggf. auch weiter zu detaillieren und zu konkretisieren, und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung zur Prüfung vorzulegen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer seinen Bauzeitenplan, detailliert pro Gewerk und pro Örtlichkeit kapazitiv zu untersetzen und ferner seinen Bauzeitenplan in Bezug auf kapazitive, technische und/oder baubetriebliche Abhängigkeiten zu vernetzen. Im Rahmen der monatlichen Fortschreibungen des Bauzeitenplanes sind diese Vorgaben gleichfalls einzuhalten. Zur Planerstellung ist ein Programm zu verwenden, welches den digitalen Datenaustausch ermöglicht. Der Auftraggeber überprüft den vorgelegten Bauzeitenplan in Bezug auf die Einhaltung der Vertragstermine bzw. der in der Leistungsbeschreibung sonst genannten und zu beachtenden Randbedingungen. Ggf. muss der Auftragnehmer nach entsprechender Aufforderung durch den Auftraggeber nachbessern, wenn er die Vorgaben aus der Ausschreibung in seiner Terminplanung nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Ansonsten übernimmt der AG mit Vorlage des Bauzeitenplanes keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit des vom AN vorgestellten und geplanten Bauablaufes. Es ist allein Sache des AN, sich an den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Schnittstellen so mit den anderen, zeitgleich an der Baustelle arbeitenden Unternehmen abzustimmen, dass es nicht zu Behinderungen und/oder Bauablaufstörungen kommt. Der vom Auftragnehmer vorgelegte Bauzeitenplan wird nicht Vertragsbestandteil. Er dient lediglich zur Überprüfung des vom Auftragnehmer gewählten und dargestellten Bauablaufes als Grundlage für die Einhaltung der Vertragstermine.
IV.1 Angaben zur Baustelle
V.1. Umfang der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme am Platz-der-Einheit 6-9, 14467 Potsdam, umfasst jeweils: a.) die Erneuerung des Hausanschlusses; b.) die Erneuerung der Zähleranlagen; c.) die Erneuerung der ELT- Zu- und Steigeleitungen; d.) Anpassung der UV in den Wohnungen für DLE (24kW) und E-Herd (7,5kW). V.2. Hausanschluss/Enrgieversorgung Eine Selektivität ab HAK (Haus-Anschluss-Kasten), über den Verteilerkasten und Zähleranlagen, bishin zu den jeweiligen Unterverteilungen mit den Endstromkreisen, ist zu gewährleisten. V.3. Zähleranlagen und Unterverteilungen Bei Einbaugeräten für Installationsverteiler und Schaltanlagen, ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Als Leitfabrikat ist vorgesehen: Hager oder gleichwertig. V.4. Ausführung der Zählerplätze für direkte Messungen Nach der neuen Anwenungsregel VDE-AR-N 4100:2026-04: Bei nichtbelegten Zählerfeldern, muss die Einhaltung der Schutzklasse II sichergestellt sein. Die zugehörigen Leitungsenden müssen isoliert sein und die zugehörige netzseitige Trennvorrichtung ist gegen Einschalten zu sichern. Bei Zählerfeldern mit Dreipunkt-Befestigung, müssen plombierbare Berührungsschutzabdeckungen nach DIN VDE 0603-1 montiert werden. Abdeckstreifen für den netzseitigen Anschlussraum, den Raum für Zusatzanwendungen und den Raum für APZ sind von innen verriegelbar auszuführen und auch zu verriegeln. V.5. Schaltanlagen und Verteilungen Alle Schaltanlagen und Verteilungen, einschließlich der verwendeten Einbaugeräte, müssen den gültigen DIN EN VDE-Vorschriften sowie der TAB des zuständigen örtlichen EVUs-Verteilernetzbetreiber mit Ergänzungen und gültigen Anwendungsregeln, EEG, EnWG, NAV und EnEV entsprechen. Sämtliche Schütze und Geräte sind brummarm im Rahmen von DIN VDE 0565 bis DIN VDE 0580 zu montieren. V.6. Verdrahtung Die Verdrahtung ist innerhalb der Zähleranlagen und Unterverteilungen nach VDE 0100 auszuführen, insbesondere ist die DIN EN 61439 (DIN VDE 0660-600) zu berücksichtigen. Die Kosten für die anteilige Verdrahtung, einschließlich Klemmleiste (Reihenklemmen mit Neutralleiter-Trennklemmen) in Installationsverteilern, Schaltanlagen und Rangierverteilern, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Mehrfach Belegungen von Klemmen sind nicht gestattet. Alle Verbindungen innerhalb der Anlage sind herzustellen. Das erforderliche Klein- und Befestigungsmaterial, sowie aller erforderlichen Blindabdeckungen sind beizustellen. Die vorbeschriebene Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Anschlussleitungen sind nach einem einheitlichen Klemmenbelegungsplan aufzulegen, sowie dauerhaft und gut lesbar zu beschriften. Der Klemmenbelegungsplan ist im jeweiligen Wohnungsverteiler anzubringen. Eine Fabrikatliste der Bauteile ist dem Betreiber der Anlage mit der Schlussabnahme zu übergeben. V.7. Leistungen des Auftragnehmers Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören neben der kompletten Lieferung aller Einzelteile, auch wenn sie im Lieferverzeichnis nicht besonders erwähnt sind: a) Die komplette Montage am Vorgesehenen Verwendungsort, unter Stellung von Fachmonteuren und Hilfskräften im erforderlichen Umfang, die eine zügige Durchführung der Montagearbeiten gewährleistet. b) Die Lieferung und Anbringung aller behördlichen Hinweisschilder, in der behördlich vorgeschriebenen Art, sowie die Einweisung der Hauptverantwortlichen der Anlage (Betreiber). c) Abtransport des Verpackungsmaterials d) Gerüststellung und Sicherungsmassnahmen e) komplette Übergabeunterlagen (Dokumentation): 1x Papierform und 1x digital (USB-Stick); - Bestandspläne; - Messprotokolle; - Betriebs-/ Bedienungsanleitungen; - Konformitätsnachweise; - Merkblätter, Sicherheitshinweise; - Wartungsangebot; f) Die Wartung, Unterhaltung und Verantwortung für die bauseitig erstellten Abschrankungen, liegen bei Arbeitsbeginn beim Auftragnehmer. g) maschinengeschriebene Stromkreislegenden in Plantaschen an der Verteilerschranktür befestigt. Hinweis: Wird es notwendig das anlässlich eines Materialtransports, vorhandene Absperrungen demontiert werden, so ist der Auftragnehmer für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich. Erforderliche Sicherungseinsätze in notwendiger Stromstärke, Passschrauben, Schraubkappen und Haltefedern sind zur Inbetriebnahme einzubauen / beizustellen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. V.8. Brandschutz Bei Kabelanlagen und Mauerdurchbrüchen, sind die behördlichen Brandschutzmaßnahmen zwingend umzusetzen. Die enstehenden Kosten sind unter den dafür vorgesehenen LV-Positionen anzugeben. Abweichungen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen! Ferner gelten die Verarbeitungsvorgaben des jeweiligen Herstellers, für die eingesetzten Produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern und Empfehlungen, etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, allgemeine anerkannte Regeln der Technik, als vereinbart. Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig, spätestens unmittelbar nach Auftragsannahme, unaufgefordert hinzuweisen.
V.1. Umfang der Baumaßnahme:
1 Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 6
1
Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 6
1.1 Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
1.1
Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
1.2 Kabel- und Leitungen
1.2
Kabel- und Leitungen
1.3 Anschlüsse
1.3
Anschlüsse
1.4 Ausbau Wohnungsverteiler
1.4
Ausbau Wohnungsverteiler
1.5 Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
1.5
Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
1.6 Sonstiges
1.6
Sonstiges
2 Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 7
2
Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 7
2.1 Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
2.1
Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
2.2 Kabel- und Leitungen
2.2
Kabel- und Leitungen
2.3 Anschlüsse
2.3
Anschlüsse
2.4 Ausbau Wohnungsverteiler
2.4
Ausbau Wohnungsverteiler
2.5 Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
2.5
Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
2.6 Sonstiges
2.6
Sonstiges
3 Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 8
3
Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 8
3.1 Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
3.1
Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
3.2 Kabel- und Leitungen
3.2
Kabel- und Leitungen
3.3 Anschlüsse
3.3
Anschlüsse
3.4 Ausbau Wohnungsverteiler
3.4
Ausbau Wohnungsverteiler
3.5 Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
3.5
Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
3.6 Sonstiges
3.6
Sonstiges
4 Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 9
4
Erneuerung MFH Platz-der-Einheit 9
4.1 Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
4.1
Hauseinspeisung, Zählerzentralisation
4.2 Kabel- und Leitungen
4.2
Kabel- und Leitungen
4.3 Anschlüsse
4.3
Anschlüsse
4.4 Ausbau Wohnungsverteiler
4.4
Ausbau Wohnungsverteiler
4.5 Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
4.5
Erweiterung Haupterder/Potenzialausgleich
4.6 Sonstiges
4.6
Sonstiges
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
5.1 Stundenlohnarbeiten
5.1
Stundenlohnarbeiten