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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben:St. Vinzenz Gebäude am Ring (GaR) und Kita
Bürohaus und Kita
Fahrendeller Str. 21-23, 44787 Bochum
Ausschreibung: 4607 BKT-Betonkerntemperierung
Auf dem Grundstück des ehemaligen Klostergartens an der Fahrendeller Straße Ecke Nordring in Bochum, soll ein Bürogebäude mit unterschiedlichen Nutzungen entstehen und im hinteren Bereich eine Kindertagesstätte.
Die Nutzungen des „Gebäude am Ring“ (GaR) sind vielseitig und sollen in Zukunft ein Gemeinschaftsbüro, eine Pflege- und Beratungseinrichtung, drei zur Fremdvermietung gestellten Praxiseinheiten, Räumlichkeiten für Workshop und Schulung und einen Veranstaltungssaal für nicht mehr als 200 Personen sowie Räumlichkeiten für zwei Jugendwohngruppen und 13 Trainingswohnungen für junge Erwachsene beinhalten.
Das Haus ist als konventioneller 4- bis 5-geschossiger Massivbau mit einem TG als WU-Konstruktion geplant. Das Tiefgeschoss des Gebäudes beinhaltet eine Tiefgarage mit Fahrradkeller, sonstigen Kellerräume und Technikräumen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine nicht öffentliche Mittelgarage unter 1000 m² mit natürlicher Lüftung.
Im Weiteren soll im geschützten inneren Bereich des Grundstückes eine Kindertagesstätte entstehen. Die Kindertagesstätte ist als 1-geschossige Massivholzkonstruktion auf einer Betonbodenplatte geplant. Unter der Bodenplatte gibt es nur einen kleinen Kriechkeller für die unterirdische Technikanbindung.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNG
Die Ausführung der Anlage und die Bestellung der Anlagenteile durch den Auftragnehmer kann erst nach Genehmigung der Ausführungspläne durch die Bauleitung erfolgen. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Berechnungen, das Schaltbild und die Ausführungszeichnungen mit allen Dimensionen und technischen Angaben zu überprüfen. Die erforderlichen Zuschläge für Form- und Verbindungsstücke aller Art sind, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist, in die Einheitspreise der Rohrpositionen einzukalkulieren.
Dem Angebot liegen weiterhin folgende Bedingungen zu Grunde:
1) RHB (Heizungsbaurichtlinien) mit Anlagen
2) VOB/B DIN 1961, Allgemeine Vertragsbedingungen
3) VOB/C DIN 18380, Allgemeine technische Vorschriften
4) Energieeinsparverordnung (EnEV), neueste Fassung
5) Das Energieeinsparungsgesetz
6) Die Heizungsbetriebs-Verordnung
7) DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäude, neueste Fassung
8) Verfahren zur Berechnung der Normheizlast
9) DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau
10) Die DVGW-Arbeits- und Merkblätter
11) Die Auflagen der Baugenehmigung
12) Leitungsanlagen-Richtlinien
Sämtliche Anlagenteile haben dem letzten Stand der Technik zu entsprechen. Alle Geräte und Anlagen müssen mit einem Typenschild versehen sein, aus dem alle technischen Daten ersichtlich sind, wie Leistung, Drehzahl, Förderhöhe, Kraftbedarf, Betriebsdruck, zulässige Drücke, statische Drücke, Temperaturen, Hersteller, Type etc.
Die abnahme- und überwachungspflichtigen Geräte und Maschinenelemente hat der Auftragnehmer vom TÜV abnehmen zu lassen.
Notwendige statische Berechnungen sind in prüffähiger Ausführung und entsprechender Anzahl beizubringen.
Es bleibt dem Bauherrn oder seinem Vertreter überlassen von sämtlichen zur Verwendung kommenden Materialien und Einrichtungsgegenständen die kostenlose Bereitstellung von Mustern und Proben vom Auftragnehmer zu verlangen. Sofern der Auftragnehmer die Rücksendung dieser Muster verlangt, geschieht dies ausschließlich zu seinen Lasten ohne eine Verpflichtung für den Bauherrn und Fachingenieur. Muster die spätestens 4 Wochen nach Vorlage nicht abgeholt sind, verfallen. Proben jeglicher Art können am Bau vom Bauherrn jederzeit entnommen und auf Kosten des jeweiligen Unternehmers untersucht werden.
In die Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind die Schlüsselziffern und Messfühler, Motoren usw., die außerhalb des Schaltschrankes sitzen, einzutragen.
Rohrleitungen, die nach der Montage isoliert, verkleidet oder durch andere Maßnahmen nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher abgedrückt und durch die Bauleitung abgenommen werden.
Einbau- und Verlegeanleitungen der Hersteller sind zu beachten.
Für die Inbetriebnahme der Anlagen und den Nachweis der Leistungen hat der Auftragnehmer geeignete Messgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für den Leistungsnachweis sind in die Einheitspreise einzurechnen.
In die Montagezeichnungen sind die Messstellen, Messstrecken, Messstutzen und Messklappen einzuzeichnen.
Für die Abnahme der Anlagen sind die Messprotokolle mit allen Leistungsdaten, Ist- und Sollwerten, vorzulegen. Darin ist neben den Messgeräten auch die Verfahrensweise zu beschreiben.
Während des Probebetriebes sind die Messungen in Anwesenheit eines Beauftragten des Auftraggebers durchzuführen, die als Grundlage für die Kontrollmessungen bei der Abnahme der Anlagen dienen.
Während des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal, auch nach Erfordernis mehrfach, einzuweisen, die Bedienungsanweisungen sind 3-fach auszuhändigen.
Alle Prüfbescheinigungen sind der Bauleitung 3-fach mit der Schlussrechnung einzureichen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Wartungsvorschriften sollen in Tabellenform alle Wartungsarbeiten mit Angabe der Fristen enthalten. Darin sind die Arbeiten gesondert aufzuführen, die während der Gewährleistungszeit vom Betreiber der Anlagen zwischen den turnusmäßigen Firmenwartungen durchzuführen sind.
Der Auftragnehmer trägt ausschließlich die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Durchbrüche, Fundamente und Montageöffnungen, sowie Einbringöffnungen sind vor Ort zu prüfen.
Der ausgeschriebene Qualitätsstandard ist unbedingt zu wahren.
Gerüste, Leitern und Hebezeuge werden nicht gestellt. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Koordination mit anderen am Bau beteiligten Gewerken hat vom Auftragnehmer zu erfolgen. Dies gilt in erster Linie für Bauangaben und Elektroangaben. Alle erforderlichen Angaben die zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Anlage erforderlich sind, müssen rechtzeitig in schriftlicher oder zeichnerischer Form den jeweils zuständigen Gewerken zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer hat sich in allen Punkten genau an die Ausschreibung zu halten. Hält er Abweichungen für erforderlich, um die ordnungsgemäße Funktion zu erreichen, so hat er den Auftraggeber ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen.
Das Leistungsverzeichnis ist in jedem Fall ordnungsgemäß und in allen Punkten auszufüllen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes von den örtlichen Verhältnissen
hinsichtlich Montageschwierigkeiten, Zufahrt und Lagermöglichkeiten zu überzeugen.
Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß aufzuräumen. Abfälle und Restmaterialien sind abzufahren.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Bemerkung: Die Paragraphen beziehen sich auf die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) der letztgültigen Fassungen.
Zu Paragraph 4, Ziffer 2: Ausführung
Der Auftragnehmer hat die Leitung der Montagearbeiten einen bauleitenden Monteur, die Projektierung einem qualifizierten Ingenieur zu übertragen. Beide sind dem Auftraggeber namentlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ein Recht auf Ablösung vor. Es ist ferner ein Fachbauleiter zu benennen, der die Bedingungen der zuständigen Baubehörde erfüllt.
Zu Paragraph 12, Ziffer 1.3: Abnahme
Die Abnahme wird durch eine vorzeitige Inbetriebnahme oder Benutzung von Anlagenteilen nicht ersetzt. Es wird unterschieden nach:
a) Bestandsabnahme (Vollständigkeit der Anlage und Übereinstimmung mit den Forderungen der Leistungsbeschreibung).
b) Funktionsabnahme (Richtige Funktion, geforderte Leistungen und einwandfreies Betriebsverhalten der Anlage).
Die Abnahme ist vom Auftragnehmer zu beantragen und wird vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten ausschließlich nach Eingang folgender, vorbereiteter Erklärung in zu vereinbarender Frist durchgeführt:
zu a) Der Auftragnehmer erklärt, dass die abzunehmende Anlage in allen Teile fertig montiert ist, alle festgestellten Mängel beseitigt und alle zugehörigen Nebenleistungen erbracht sind.
zu b) Der Auftragnehmer erklärt, dass an und für die Anlage:
-alle Einregulierungsarbeiten durchgeführt und beendet sind
-der Probebetrieb abgeschlossen ist
-bei Probebetrieb und Einregulierung vertragliche Betriebsbedingungen vorgelegen haben (auf eventuelle Einschränkungen ist besonders hinzuweisen),
-der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist,
-die Anlage mängelfrei und betriebsbereit ist,
-sämtliche Revisionszeichnungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen in vertraglich vereinbarter Form vorliegen,
-Messstellen geschaffen und zur Verfügung stehen,
-sämtliche erforderliche Zulassungsbescheinigungen vorliegen
-die Einweisung des Bedienungspersonals erfolgt und schriftlich bestätigt ist.
Wird die Abnahme verweigert, so trägt der Auftragnehmer die Kosten, die dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten durch den Mehraufwand entstehen. Dies gilt auch für mehrfache Kontrollen und Mängelbeseitigungen. Ist durch Verschulden des Auftragnehmers bis zum vereinbarten Fertigstellungs- termin die Abnahme nicht durchzuführen, kann der Bauherr die Übernahme verweigern und fordern, dass der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Abnahme die Anlagen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten betreibt.
Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf VOB/C, DIN 18380, in der jeweils neuesten Fassung.
zu 3.1: Es gelten ferner alle Vorschriften und Richtlinien der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, die mit der Planung, Erstellung und Sicherheit von wärmetechnischen Anlagen im Zusammenhang stehen.
zu 3.1.5: Die Ausführung-/Montagezeichnungen sind 3-fach in Hardcopy und elektronisch zu erstellen.
Die Anlagen sind in die Werkpläne der Architekten einzutragen und farbig anzulegen. Wenn erforderlich, sind diese Pläne durch Detailpläne zu ergänzen. In den Ausführungszeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Hierzu gehören z. B. auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren usw. Zu den Ausführungs-/ Montagezeichnungen gehören Flies-, Strang- und Schaltschemata. In die Fliesschemata sind alle wesentlichen Leistungsdaten einzutragen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
zu 3.2.10: Zusätzlich gilt die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Anlagen die nach Paragraph 16 der GewO genehmigungsbedürftig sind. Die zulässigen Immissionswerte von Arbeitslärm in der Nachbarschaft beziehen sich auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen aller Gewerke.
zu 3.5.1: Dichtigkeitsproben sind gegebenenfalls auch in Teilabschnitten durchzuführen und durch Protokolle zu belegen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist rechtzeitig zu informieren, dass er an der Dichtigkeitsprobe teilnehmen kann.
zu 3.6.3: Die Bestandsunterlagen sind 3-fach in Hardcopy und elektronisch zu erstellen, zusätzlich für jede Zentrale ein Anlagenschema, dauerhaft mit Klarsichtfolie überzogen und auf einer stabilen Holzunterlage aufgezogen.
Zu den Bestandsplänen gehören:
1) Bestandszeichnungen Sie sind im gleichen Maßstab und Umfang wie die Ausführungs-/Montagepläne zu fertigen, farbig anzulegen und durch Übersichtspläne zu ergänzen. Wesentliche Anlagenteile sind mit Positionsnummern zu versehen.
2) Ein zusätzlicher Satz Stromlauf- und Bauschaltpläne zur Unterbringung in den Schalttafeln.
3) Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführte Messungen.
4) Anlagen und Funktionsbeschreibung.
5) Bedienungs- und Wartungsanweisung
6) Schmierplan
7) Ersatzteilliste
8) Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkatteste.
Sämtliche Unterlagen sind in Mappen geordnet zu übergeben. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Revisionszeichnungen können die zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden, vom Planer gegen Erstattung der Pauskosten geliefert werden.
zu 3.7.1: Leistungsmessungen sind vorgeschrieben und gehören zu den Leistungen des Auftragnehmers, soweit sie für eine ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und Funktion der Anlagen erforderlich sind. Sie sind soweit technisch möglich, vor Abnahme durchzuführen.
Inbetriebnahme und Einregulierung sind durch Protokolle zu belegen. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftraggeber oder sein Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an der Inbetriebnahme teilnehmen kann.
zu 4.1.2: Alle Leistungen für die Erdung von Anlagenteilen, entsprechen den örtlichen Vorschriften, unterliegen als Nebenleistung der Ausführung und Verantwortung des Auftragnehmers.
zu 4.1.12: Wand- und Deckendurchführungen sind Körper schalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Durchführungen durch Decken und Wände die Brandabschnitte sind, müssen gemäß DIN 4102 (Brandsicherheit) ausgeführt werden.
zu 4.3.7: Die Gestellung von Gerüsten und/oder Montagebühnen erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bauleitung behält sich vor, durch Koordination für die Mitbenutzung vorhandener Gerüste zu sorgen.
zu 4.3.10: Das Einsetzen von Halterungen gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und ist entsprechend zu kalkulieren. Verwendung von Gips und der Gebrauch von Schussapparaten ist verboten.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für Schalldämmmaßnahmen und Brandschutz
Sämtliche haustechnische Anlagen sind so auszuführen, dass die jeweilig vorgegebenen Immissionsschutz- Grenzwerte mit Sicherheit nicht überschritten werden. Insbesondere sind zu beachten:
-DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
-DIN 2058 Blatt 1, Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft
-VDI 2081 Lärmminderung bei lufttechnischen Anlagen
-TA "Lärm" Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Allgem. Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
-DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Daraus resultierend sind folgende Maßnahmen bei der Montage von haustechnischen Anlagen zu gewährleisten:
a) Maschinen- und Geräteaufstellungen müssen so erfolgen, dass kein Körperschall auf das Gebäude übertragen wird. Es sind dafür Schalldämmelemente in der jeweilig notwendigen Ausführung und Anzahl zu verwenden.
b) Rohrleitungen und Kanäle sind an Schall erzeugenden Anlageteilen elastisch anzuschließen und nur mittels schalldämmender Befestigungskonstruktionen aufzuhängen oder zu halten.
c) Das Schalldämmmaß von Decken, Fußböden, Wänden oder sonstigen Bauteilen darf bei der Durchführung von Kanälen und Rohrleitungen gem. DIN 4109 nicht gemindert werden.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis für elektrische Anlagen im Bereich Heizung
Bemerkung: Die Abschnitte beziehen sich auf VOB/C, DIN 18382, in der neuesten Fassung.
zu 1.4: Ferner gelten die DIN 4109, Blatt 2, sowie alle Vorschriften und Richtlinien der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, die mit der Planung, Erstellung und Sicherheit von elektrischen Anlagen im Zusammenhang stehen.
zu 2: Sämtliche zur Ausführung vorgesehenen Anlagenteile sind mit allen einschlägigen am Bau beteiligten Firmen hinsichtlich gleicher Fabrikate, Typen und Ausführungsarbeiten unter Einschaltung der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Berechnungen und die Ausführungs-/Montagepläne umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und dafür zu sorgen, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten und alle Maßnahmen zur Koordinierung und Sicherstellung der Anlagenfunktion getroffen werden. Dies gilt besonders für Anschlusswerte der Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Sanitär- und Förderanlagen, sowie Angaben zur Bemessung, der elektrischen Kabel- und Leitungsangaben im Gebäude. Der Auftraggeber und dessen Beauftragte sind über die Durchführung dieser Maßnahmen umgehend zu informieren.
Das Absetzen, Einführen, dauerhafte Beschriften und Anschließen von bauseitigen Kabeln und Leitungen an Schaltschränken, Geräte, Motoren, Regelgeräte, Stellglieder, Thermostate, Rep.-Schalter, Pumpen, Ventilatoren etc. einschl. der Lieferung von Kabelverschraubungen, Schutzschläuchen, Kabelschuhe und sonstigem Zubehör wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise der jeweiligen Bauteile einzurechnen.
Technische Vorbemerkungen
LV-Anlagen (zum Download) Anlagen zum LV
01. BE-Plan und Übersichtsplan
02.Terminplan Stand 30.06.2025
03.Planungsunterlagen Architektur
04.Planungsunterlagen BKT
05.Funktionalbeschreibung TGA (HSL + MSR)
LV-Anlagen (zum Download)
1 Betonkerntemperierung
1
Betonkerntemperierung
Vorbemerkung BKT Kühlen und Heizen mit in der Betondecke verlegten Rohren. Die Geschosstrenndecken dienen als Wärmetauscherflächen zum Heizen und Kühlen der Nutzbereiche des Gebäudes. Dazu werden in die Geschossdecken Rohrregister eingelegt und zusammen mit der Decke im Beton vergossen. Das Rohrsystem bildet einen geschlossenen Wasserkreislauf, über den die Betonspeichermasse beheizt oder gekühlt wird. Die unverkleideten Betonflächen erzeugen auf diese Weise eine natürliche, selbstregelnde Temperierung der angrenzenden Räume.
Technik
Kunststoffrohre werden mäanderförmig geformt, die Verlegung erfolgt im Doppel-Mäander, und in der gewünschten Anordnung mittels Rohrbindern mit den Baustahlmatten verbunden. Die Trägermatten werden bauseits verlegt. Die Montage auf der Baustelle erfolgt in enger Abstimmung mit dem Statiker, dem Rohbaugewerk und den nachfolgenden Installationsgewerken.
Bauablauf auf Filligrandecke (durch Gewerk):
1.Einbringen der Trägermatten Q 188 auf vorhandene Kaiserträger in Filligrandecke (Rohbau)
2.Kennzeichnung der Zonen, in denen aus statischen Gründen keine Flächenheizung verlegt werden darf (Flächenheizung)
3.Auf Trägermatten Rohrschlangen nach Montageplan verlegen und ausrichten (Flächenheizung)
4.Sichtprüfung und Abnahme mit Druckprüfung der verlegten Rohrregister, Übergabe an das Rohbaugewerk (Flächenheizung)
5.Einbringen der oberen Bewehrung. Die Abstandsböcke zur Aufnahme der oberen Bewehrung müssen so gewählt werden, dass eine Beschädigung der Rohre ausgeschlossen ist. Bei der Montage ist auf besondere Sorgfalt zu achten. (Rohbau)
6.Vergießen des Betons (Rohbau)
7.Abschließende Druck und Funktionsprüfung der Wasserkreise (Flächenheizung)
Rohrleitungen in Beton aus Kunststoffrohr aus vernetzten Polyethylen PE-X, sauerstoff-diffusionsdicht mit Diffusionssperre, Vorschriften: DIN 4726 bis DIN 4729, DIN 16892.
Die Verbindung der Rohrenden mit den Verteilleitungen erfolgt über das passende Formteilprogramm mittels Schiebehülsen-/ Axialpresstechnik. Damit sind praktisch alle Übergänge zu anderen Materialien oder zu Absperrventilen herstellbar.
Der Druckverlust je Wasserkreis ist auf max. 25 kPa begrenzt. Die einzelnen Wasserkreise sind so zu bestimmen, dass möglichst gleich- große Widerstände entstehen. Die einzelnen Heiz-/ Kühlkreise müssen gekennzeichnet werden. Die Rohrleitungen müssen mit Hilfe von Bohrungen durch die Filligrandecke geführt und an die Verteiler ange- schlossen werden.
Druckprüfung
Das BKT System wir mindestens mit einem 1,5-fachen Betriebsdruck und maximal 6bar mit Wasser oder Druckluft geprüft. Bei einer Druckprüfung wird ein maximaler Druck von 2,5 bar aus Sicherheitsgründen empfohlen
Gewerksübergabe
Bevor der hydraulische Anschluss erfolgt, findet bei getrennten Gewerken eine Übergabe mit Druckprobe vor Ort statt. Die Übergabe muss schriftlich protokolliert werden.
Entlüftungseinrichtung
Jeder Wasserkreis muss einzeln zu entlüften sein. Hierzu eignet sich ein KFE-Hahn an der Anschlussstelle der Verteilleitungen.
Sichtabnahme:
Vor dem Vergießen des Betons ist eine gemeinsame Sichtabnahme der verlegten Registerflächen mit dem Rohbauunternehmen durchzuführen, wobei auf eventuelle Beschädigungen der Rohre besonders zu achten ist.
Bestandspläne:
Mit Heiz-/ Kühlkreisnummerierung und Längenangabe der verlegten Rohrlängen je Kreis für die spätere Einregulierung, sowie Einmessen der jeweils verlegten Heiz- / Kühlkreisfläche inkl. Abstandsmaße zu Außen und Innenwänden bzw. Achsen.
Koordination:
Auf die Koordinierung mit dem Rohbauunternehmen, den Architekten und den anderen TGA-Firmen wird größter Wert gelegt.
Folgende Leistungsdaten müssen mit der BKT erreicht werden
Gesamtkühlleistung: 46 W/m²
Kühlleistung nach unten: 46 W/m²
Kühlkreis-Temperaturen: 16°C/19°C
Raumtemperatur: 26 °C
Rohrabmessung: 20 x 2,3 mm
Verlegeabstand: 150 mm
spez. Massenstrom: ca.13,1 kg/(m²/h)
Der Deckenaufbau ist wie folgt vorgegeben (von Unten nach Oben):
25 cm Beton (BKT bei Achse 12,5 cm)
10 cm Dämmung WLG 045
3 cm Dämmung WLG 040
6,5 cm Estrich
0,4 cm Linoleum
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Montage in einem Zug ablaufen kann. Es kann immer nur ein Betonierabschnitt von ca. 400 m² BKT-Fläche in einem verlegt werden. Danach müssen die Arbeiten bis zur Fertigstellung der nächsten Abschnitte unterbrochen werden.
Vorbemerkung BKT
1.01 Rohr Kunststoffrohr aus vernetzten Polyethylen PEX-A, sauerstoffdiffusionsdicht, Vorschriften: DIN 4726, DIN 4729, DIN 16892. Die Rohrbefestigung auf der in separater Position beschriebenen Befestigungsmatten
Q 188 erfolgt mittels Mattenbinder. Die Befestigung erfolgt in einem Abstand von 50 cm sowie im Bereich des Rohrbogens. Die Rohre werden doppel-mäanderförmig verlegt. Im Bereich der Rohrumlenkungen ist ein Biegeradius von 75 mm einzuhalten.
Rohrabmessung: 20 x 2 mm
Rohrleitungen liefern und betriebsfertig montieren, inkl. aller benötigter Kleinteile wie z.B.: Mattenbinder, Kupplungsstücke zur Verbindung von Rohrleitungen, Formstücke etc.
1.01
Rohr
7.100,00
m
1.02 Baustahlmatten Baustahlmatten als Trägerelement für vorgenannte Kunststoffrohre. BST 500 M(A), Duktilitätsklasse A, "normalduktil" nach DIN 488 und DIN 1045-1. Die Baustahlmatten sind zu liefern und auf die vorhandenen Kaiserträger der Filigrandeckenplatte aufzulegen und mittels Mattenbindern zu befestigen. Die Baustahlmatten sind fluchtgerecht aufzulegen. Die Aufwendungen für Befestigungsmaterial und Verschnitt sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Zur Hochlogistik kann der auf der Baustelle vorhandene Baukran genutzt werden.
Typ: Baustahlmatte Q 131
1.02
Baustahlmatten
E
1,00
m2
1.03 Einmessen Sperrzonen Pauschale für das exakte Einmessen von Sperrbereichen im
Stützenbereich etc.
1.03
Einmessen Sperrzonen
12,00
St
1.04 Anbindung Heizkreise Anbindung Heizkreise (Vor- undRücklauf): Durchführen der Rohrleitungen durch Durchbrüche in der Filligrandecke. Als Schalung ist ein EPS-Block einzulegen. Anschluss der Rohrleitungen an den an die Filligrandecke montierten Heizkreisverteiler. Die Rohrleitungen werden über einen Systemfitting im 90° Winkel an den Heizkreisverteiler geführt.
Inklusive Schutzrohr aus PE zum Ausfädeln der Rohrleitung aus den Bohrungen der Filligrandecke zur Vermeidung von Rohrabrieb an der Bohrkante. Schutzrohrdurchmesser D=34 mm, Länge L=1.000 mm. Die Öffnungen sind mittels Kunststoffklebeband gegen den Eintritt von Flüssigbeton abzudichten.
1.04
Anbindung Heizkreise
30,00
St
1.05 Heizkreisverteiler 8-fach 2 Stück Verteilerbalken aus Messing-Edelstahlgrundrohr, vormontiert für Vor- und Rücklauf, inkl. Konsole als Wand- / Deckenhalterung, absperrbare Regulierventile im Vorlauf, absperrbare Regulierschraube zu Einregulierung der Wassermengen im Rücklauf und Manometer G1/2" zur Drucküberwachung. Primäranschluss 1" inkl.:
- je Abgang 1 Stück Durchflussanzeige
- 2 Stück Füll- und Entleerungshahn jeweils im Vor- und Rücklauf
- Je Angang 1mal Eurokonusverschraubung zum Anschluss der Pex
Rohrleitungen.
Verteiler liefern und im Rohbau an der Filigrandeckenplatte befestigen und für den weiteren Verlauf der Baumaßnahme gegen mechanische Beschädigung und Verschmutzung schützen.
Typ: Verteiler 8-fach
1.05
Heizkreisverteiler 8-fach
6,00
St
1.06 Heizkreisverteiler 7-fach 2 Stück Verteilerbalken aus Messing-Edelstahlgrundrohr, vormontiert für Vor- und Rücklauf, inkl. Konsole als Wand- / Deckenhalterung, absperrbare Regulierventile im Vorlauf, absperrbare Regulierschraube zu Einregulierung der Wassermengen im Rücklauf und Manometer G1/2" zur Drucküberwachung. Primäranschluss 1" inkl.:
- je Abgang 1 Stück Durchflussanzeige
- 2 Stück Füll- und Entleerungshahn jeweils im Vor- und Rücklauf
- Je Angang 1mal Eurokonusverschraubung zum Anschluss der Pex
Rohrleitungen.
Verteiler liefern und im Rohbau an der Filigrandeckenplatte befestigen und für den weiteren Verlauf der Baumaßnahme gegen mechanische Beschädigung und Verschmutzung schützen.
Typ: Verteiler 7-fach
1.06
Heizkreisverteiler 7-fach
6,00
St
1.07 Druckprüfung Drückprüfung des BKT Systems, wie zuvor im Vorbeschrieb definiert. Die Druckprüfung ist zu protokollieren und dem Auftraggeber als Kopie auszuhändigen. Die Druckprüfungen sind im Beisein eines Vertreters des Gewerks Hochbau auszuführen und durch diesen gegen zu zeichnen. Wie beschrieben, werden die Geschossdecken in Abschnitten erstellt, sodass immer nur eine Teilfläche abgedrückt werden kann. Jeder Kreis ist separat abzudrücken. Nanometer müssen bis Abschluss der Maßnahme am Verteiler verbleiben.
1.07
Druckprüfung
P
1,00
psch
1.08 Beschilderung Beschilderung der Heizkreisverteiler sowie jedes Heizkreises (Vorlauf und Rücklauf) mit Bezeichnung und Positionsnummer abgestimmt auf die Revisionsunterlagen.
Schilder für Heizkreise:
Schilder aus stabilem Kunststoff mit strapazierfähigem und dauerhaften Textaufdruck, weiß, beschriftet mit schwarzen Aufdruck, sowie mit Bohrung zur Befestigung mittels Kabelbinder an der Registerverrohrung bzw. im Schilderträger aus Metall zur Befestigung an den Heizkreisverteilern.
1.08
Beschilderung
P
1,00
psch
1.09 Druckprüfung Übergabe Drückprüfung (Übergabe) des BKT Systems, wie zuvor im Vorbeschrieb definiert. Die Druckprüfung ist zu protokollieren und dem Auftraggeber sowie dem Vertreter des Nachfolgegewerkes als Kopie auszuhändigen. Die Druckprobe erfolgt nach Fertigstellung des Rohbaues zur Übergabe der Leistung an das Gewerk Heizungsbau.
1.09
Druckprüfung Übergabe
P
1,00
psch
1.10 Füllen und Spülen Zur Übergabe der BKT sind die BKT-Kreise mit nach VDI 2033 (salzfrei) aufbereitetem Füllwasser zu füllen und zu entlüften. Hierzu muss jeder Kreis einzeln gespült werden, bis keine Luft mehr im System vorhanden ist (ca. 30 BKT-Kreise). Schnittstelle zum Anlagenbauer sind die Absperrungen am jeweiligen BKT-Verteiler. Die Arbeiten können erst ausgeführt werden, wenn der Anlagenbau die BKT-Verteiler angeschlossen hat.
1.10
Füllen und Spülen
P
1,00
psch
2 Sonstige Arbeiten
2
Sonstige Arbeiten
Anmerkung Die Preise sind als feste Stundenverrechnungssätze (VOB/B § 15, Nr. 1) anzubieten. Die Verrechnungssätze enthalten die Lohn- und Gehaltskosten, Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind nicht in die Verrechnungssätze einzubeziehen, sondern gesondert auszuweisen.
Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung zulässig und müssen durch täglich zu bescheinigende Tagelohnzettel nachgewiesen werden. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze gelten einschl. anteiliger Fahrgelder, Auslösungen, Unternehmerzuschläge und sonstigen Nebenkosten.
Anmerkung
2.01 Obermonteurstunden Obermonteurstunden für unvorherges. Arbeiten einschl. anteilmäßiger Auslösung und Fahrtkosten, soweit diese anfallen.
2.01
Obermonteurstunden
1,00
St
2.02 Monteurstunden Monteurstunden sonst wie vor beschrieben.
2.02
Monteurstunden
1,00
St
2.03 Helferstunden Helferstunden sonst wie vor beschrieben.
2.03
Helferstunden
1,00
St
2.04 Revisionsunterlagen Erstellung der Revisionsunterlagen für alle gelieferten und montierten Heizungsanlagen und -komponenten dieses Objektes.
Der Auftragnehmer hat nachfolgende Unterlagen dem Bauherrn gegen Empfangsbestätigung spätestens bei der Abnahme in dreifacher Ausfertigung zu übernehmen.
-Funktionsbeschreibungen der gelieferten Anlagen
-Schaltschrankpläne (wenn im Lieferumfang)
-Kabellisten (wenn im Lieferumfang)
-Schaltschrankansicht innen und außen (wenn im Lieferumfang)
-Ersatzteil- und Stücklisten
-Gerätebeschreibungen
-Betriebs- und Wartungsanleitungen
-Lieferanten-/Bezugsquellennachweise
-Bescheinigungen der behördlichen Abnahmen
-Prüfberichte von Sachverständigen
-Beschreibung einer Wärmeerzeugungsanlage nach DIN 4751/T2
-Zulassungsbescheide des DIBT für brandschutzrelevante
Komponenten
-Protokolle der Vollständigkeitsprüfung nach VDI 3809
-Fachunternehmerbescheinigungen
-Heizlast nach DIN EN 12831
-Schornsteinauslegung nach DIN 4705
-Rohrnetzberechnung und Ventilauslegung
-Inbetriebnahmeprotokolle (Gaskessel/ Gasbrenner/ Umwälzpumpen/
Wasseraufbereitung/Neutralisation usw.) mit Einstellwerten
-Protokoll des hydraulischen Abgleichs von jeder Abgleicheinrichtung
-Druck-und Spülprotokolle
-Revisionszeichnungen der Schemen und Grundrisse 3-fach
-Revisionszeichnungen 1-fach auf Datenträger im dxf-Dateiformat
-Erstellung und Anbringen der Anlagenschemen hinter Glas in den
Aufstellräumen.
2.04
Revisionsunterlagen
1,00
St