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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
1) Allgemeine Vorbemerkungen / Lärmschutz
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit
Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek
& Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin
Steglitz Schloßstraße 122-125,
Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48
Bd. Gr.-Duchesse Charlotte,
L-1330 Luxembourg
Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant
zu Multitenant zu ändern.
Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird
zuku¨nftig seine Mietflächen reduzieren.
Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen
Nutzungen zugefu¨hrt.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen
u¨berwiegend im gesamten
Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek &
Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG
geöffnet bleiben.
Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich
als öffentlicher Treffpunkt dienen und
zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei
begru¨nte Dachterrassen geplant, die
einen Blick u¨ber Berlin und Steglitz bieten sollen.
Der Baubeginn ist fu¨r den Sommer 2025
vorgesehen. Die Gebäudehu¨lle bleibt weitestgehend
erhalten. Es werden lediglich einzelne
Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund
geänderter Raumzuschnitte und der
Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die
bestehende Dachfläche wird
aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten
entfernt.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im
Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit
Nebenflächen fu¨r Lager im Untergeschoss u. fu¨r
Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG
mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum
fu¨r Gebäudedienste (FM-Bereich) im
Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen
innen zzgl. Außenbestuhlung und
Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche
im Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der
Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG,
Flächen fu¨r Trainingsgeräte, Sporträume,
Umkleide-Sanitärräume fu¨r Gäste/Personal im UG
3. Bu¨ronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit
2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2
Mietbereichen im 3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 24 Beherbergungsräumen
in 2 Bereichen im 3. OG - mit 24
Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen im Innenhof des 3. OG sowie auf dem
4. OG mit Bepflanzung,
Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten
3. Ausfu¨hrungstermine
Die Bauzeit ist von 06.25- 03.27 geplant. Eine
Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginn um
bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender
Umstände ist hier einzukalkulieren,
d.h. Kosten fu¨r Bauzeitverlängerung durch
Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden
bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu
der oben beschriebenen
einzukalkulierenden
Verschiebung des Ausfu¨hrungszeitraums um 3 Monate ist
eine Bauzeitverlängerung, durch
vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12
Wochen in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4. Baustellenbereich
Logistikkonzept ist in Bearbeitung
1.1 Ausführungsbereich
Das Gebäude befindet sich an der stark frequentierten
Schloßstraße (122-125), und der
ruhigeren Feuerbachstraße (9/11) in 12163 Berlin, die
ein Wohnbauviertel erschließt.
Der Umbau des Geschäftshauses wird unterschiedliche
Nutzungsformen ermöglichen.
Das im EG, 1.OG und 2. OG bestehende Textilwarenhaus
P&C wird im Zuge der
Umnutzungsmaßnahmen teilweise saniert und die
Verkaufsfäche reduziert. Die Verwaltung
wird vom 3. OG nach den Umbauten im 1.- und 2.OG zum
späteren mieterseitigen Ausbau als
Core & Shell vorbereitet.
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu den
Bestandsgebäuden haben sich alle
Baumaßnahmen dem Bestand unterzuordnen. Die
Baustellenordnung ist strikt einzuhalten.
Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der
SIGE-Plan, Bestandteil des Vertrags
zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
1.2. Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken
Strassenverkehr emmissionbelasteten
Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von
Störungen der gegenüberliegenden
(bzw. angrenzend) Wohngebäude in der Feuerbachstrasse
ist der Baulärm jedoch gering zu
halten.
Während des Betriebs der Verkaufsflächen EG-2.OG,
Ladenöffnungszeiten 10-20 Uhr, sind
geräuschintensive Arbeiten im Gebäude zu vermeiden,
oder ggf. vorab abzustimmen.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV).
Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die
Forderungen zum Schutz gegen Baulärm
eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders
schallgedämpften Maschinen und
geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere
Lärmquellen im Freien sind
schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst
Baumaschinen einzusetzen, die mit dem
blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
- alle lärmintensiven und erschütterungsintensive
Arbeiten sind der Objektüberwachung
mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen
- durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem
AG zur terminlichen Einordnung
der betreffenden Leistungen
- die betreffenden Bauleistungen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung durch den AG
durchzuführen
1.3. Arbeitszeitunterbrechung / Komprimierung / 2
Schichtenbetrieb
Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge kritischer
Verkehrssituationen (Anweisung durch den
Stadt Berlin oder AG) die sich aus der exponierten
Innenstadtlage ergeben (z.B. Stadtfeste,
Strassensperrungen für Sportveranstaltungen, Polizei-
und Demonstationseinsätze), ist in den
EP mit einzukalkulieren.
2) Baubeschreibung der geplanten Baumaßnahme
Im Untergeschoss wird ein Fitnessstudio entstehen, die
vermieterseitigen Leistungen
beinhalten den Rückbau sowie haustechnische
Übergabepunkte für Lüftung, Heizung-
Kühlung sowie die elektrische Versorgung, die
sicherheitsrelevanten Medien wie Sprinkler,
Sicherheitsbeleuchtung sowie Alarmierung- Steuerung
wird an definierten Übergabepunkten
vorbereitet.
Im EG - 2.OG werden die Flächen für Verkaufsräume des
Textilkaufhauses P&C neu
strukturiert und umgebaut, auch sind im 1.- und 2. OG
die Verwaltungsräume geplant.
Es werden neue Zugangstüren in der Fassade im EG für
den Zugang Longstay Lobby,
Zugang Fitness Lobby, Zugang Cafe, eingebaut.
Im 3.-4.OG werden longstay Wohneinheiten entstehen und
einzelne Fenster und
Fassadenelemente erneuert.
Die geplante Baumaßnahme wird in 5 Bauphasen
unterteilt.
Voraussichtliche Ausführungszeiträume und Maßnahmen:
- Phase 1: 16.06.2025 - 27.11.2025
Phase 1 beinhaltet konstruktive und vorbereitende
Maßnahmen für den Ausbau Vermieter im Erdgeschoss, 1.
OG und
2. OG, Deckenschließung Decke über UG und EG,
konstruktiver Abbruch mit Sicherungsmaßnahmen für den
neuen
Aufzug zur Erschließung der Oberen Etagen longstay,,
sowie die Abbruch- und Entkernungsarbeiten im
Untergeschoss,
Erdgeschoss, 1.- 2. OG sowie die Schadstoffentsorgung.
Weihnachtsgeschäft P&C ab Ende 1. Phase
- Phase 2: 01.12.2025 - 31.03.2026
In Phase 2 erfolgt im EG- 4. OG der konstruktive
Abbruch von Decken für den Einbau eines
Aufzugsschachts sowie der Bau des St.- B. Schachts.
- Phase 3: ab 01.04.26 - 20.08.2026
Phase 3 beinhaltet die Medienversorgung, besonders der
Lüftung vom UG bis zur Dachfläche-
Aufstellfläche der Lüftungsgeräte
Phase 4: ab 01.09.26 - 31.03.2027
Phase 4 beinhaltet den Ausbau vom Vermieter der
longstay Bereiche im 3. und 4. OG sowie
den Büroausbau im 2. und 3. OG
Phase 5: ab 01.04.27 - 30.06.2027
Phase 5 beinhaltet den mieterseitigen Ausbau der Büros
Weiteren Eckdaten:
Längsseite Schlossstraße: ca. 105 m
Längsseite Feuerbachstraße: ca. 85 m
Geschosshöhen zwischen 3 m - 4.40 m UG bis 3.OG bzw.
4. OG
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Angaben
zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung
und Inhalten der
Leistungsbeschreibung
An dieser Stelle werden die übergreifenden
Anforderungen an die Gewerke und
Abhängigkeiten im Bauablauf aufgeführt. Diese sind in
allen Gewerken entsprechend zu
beachten. Die gewerkespezifischen "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen" sind den
Leistungstexten vorangestellt.
Es ist die Gesamtleistung anzubieten. Auch getrennt
voneinander übergebene
Leistungsbeschreibungen (separate Dokumente) der
Fachplaner sind in der Gesamtheit zu
verstehen und anzubieten. Dies bedeutet, dass die in
diesem Textteil enthaltenen
"Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung und
Hinweise zur Gliederung und Inhalten
der Leistungsbeschreibung" für alle Teil-LVs gültig
sind und berücksichtigt werden müssen.
3. Aufbau und Erläuterung der Leistungsbeschreibung:
3.1 Bezeichnungen:
Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen finden in
der Leistungsbeschreibung und ihren
Anlagen Anwendung:
- AG (Auftraggeber)
- AN (Auftragnehmer)
- OÜ (Objektüberwachung AG)
3.2 Leistungsbeschreibung:
Alle Positionen sind entsprechend der
Qualitätsbeschreibungen der Leitbeschreibungen, der
zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, der
Architektenpläne, sonstigen beiliegenden
Planunterlagen, Gutachten, wie z.B.
Brandschutzgutachten, etc. zu kalkulieren und
auszuführen. (Übersicht beiliegende Unterlagen siehe
Anlagenverzeichnis).
Die Ausschreibung enthält für die Hauptleistungen
Massenangaben als Kalkulationshilfe. Der
AG beabsichtigt eine Beauftragung als
Abrechnungsauftrag.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die
Gesamtdauer der Bauzeit. Mit den Preisen sind
sämtliche Maßnahmen abgegolten, die für die
vollständige Leistung erforderlich sind. Der
Angebotspreis deckt alle Risiken ab, die notwendig
sind, um die Leistungen vollständig zu
erbringen, sonst im Zuge der Leistungserbringung
entstehen, oder mit denen sonst bei
Projekten dieser Größenordnung üblicherweise gerechnet
werden muss.
Veränderungen bei Löhnen, Pauschalleistungen, Abgaben
und Materialpreisen, die nach
Angebotsabgabe eintreten, berechtigen den AN nicht zur
Änderung der angebotenen Preise.
Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und
Feiertagszuschläge, werden nicht
gesondert vergütet. Wenn zur Erfüllung der vom AG
vorgegebenen Terminschiene
Arbeitszeiten mit Zusatzvergütung berücksichtigt
werden müssen, so sind die Mehrkosten
vom AN direkt mit anzubieten. Grundlage für die
Kalkulation ist die Annahme einer
6-Tage-Woche mit einem Zweischicht-System, für
Teilleistungen ist dabei mit Nachtarbeit zu
kalkulieren.
Dieses gilt für alle Erschwernis- und
Behinderungsrisiken im Zusammenhang mit komplexen
Bauabläufen und Abhängigkeiten. Der Angebotspreis
enthält u. a. Ausführungsleistungen,
sowie notwendige Entsorgungsleistungen der eigenen
Leistungen und Planungsleistungen
(Werk- und Montageplanung). Für die angebotenen
Leistungen übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Hauptleistungen und Nebenleistungen, die sich aus
dem Leistungsumfang ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie in der
Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anlagen und
Leistungsdaten, sowie die
zugehörigen Zeichnungen, dienen zur Information für
die Angebotsbearbeitung und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit zur Ausführung.
Mehr Unterlagen als die zur
Angebotsausarbeitung vorgelegten Dokumente werden dem
AN durch den AG zur Kalkulation
nicht zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig vor
Vertragsschluss werden gegebenenfalls
ergänzende Unterlagen übergeben, die zusätzlich
Vertragsanlage werden sollen.
Alle in diesen Allgemeinen Angaben zur
Leistungsbeschreibung sowie den ZTV der einzelnen
Gewerke und sonstigen Hinweistexten dieser
Funktionalen Leistungsbeschreibung
enthaltenen Leistungsanforderungen sind vom AN mit
einzukalkulieren.
3.3 Rückfragen:
Allgemeine und technische Rückfragen sind
ausschließlich schriftlich an die Projektsteuerung
zu richten:
Waterbound Real Estate GmbH
Friedrichstraße 187
10117 Berlin
Ansprechpartner: Herr Reckow
E-Mail: reckow@wbre.de
Dies gilt auch dann, wenn es sich um Fragen an die
beteiligten Fachplaner und
Sonderingenieure handelt.
3.4 Angebotsabgabe:
Die zum Zeitpunkt des Versandes der
Leistungsbeschreibung gültigen Entwurfs- /
Genehmigungspläne bzw. Ausführungspläne und Anlagen
sind in den Verdingungsunterlagen
enthalten. Die Vergabeunterlagen werden nicht in
Papierform verteilt, sondern als
Anlagenkonvolut über download Möglichkeiten zur
Verfügung gestellt.
Der Bieter hat sein Angebot sowohl schriftlich als
auch digital (als PDF-Datei und als
GAEB-Schnittstelle) einzureichen.
Angebote sind an folgende Anschrift zu richten:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48
Bd. Gr.-Duchesse Charlotte,
L-1330 Luxembourg
über WBRE an:
MidstadAliena Trillig Project Developer
Midstad Development GmbH?Windmühlstraße 1 I D-60329
Frankfurt am Main
Büro Düsseldorf Klosterstr. 30 | D-40211 Düsseldorf
+49 (0) 173 465 20 20
aliena.trillig@midstad.com
www.midstad.com
Der Bieter erklärt mit der Unterschrift unter sein
Angebot, dass er alle der Ausschreibung
beiliegenden und nachgereichten Unterlagen
kalkulatorisch berücksichtigt und angeboten
hat.
Der AN ist bis sechs Monate nach Angebotsabgabe an
sein Angebot gebunden.
4. Planungs- und Berechnungsleistungen:
4.1 Allgemein:
Der AN schuldet eine komplette, funktionsfähige
Gesamtleistung.
Über die mit dieser Ausschreibung dem Bieter zur
Verfügung gestellten Unterlagen, Anträge,
Gutachten etc. hinaus wird der AG keine weiteren
Leistungen erbringen. Alle weiteren
eventuell erforderlichen zusätzlichen Gutachten,
Anträge, etc. einschließlich der Einholung
von erforderlichen Genehmigungen, resultierend aus dem
Baubetrieb bzw. der Ausführung
der Leistungen des AN, hat der AN zu erbringen und
einschießlich der anfallenden Gebühren
einzukalkulieren.
Außerdem sind vom AN ggf. Auflagen und Bedingungen der
rechtskräftigen Baugenehmigung
zu berücksichtigen. Diese wird dem AN zur Verfügung
gestellt.
4.2 Planserver:
Pläne und sonstige Dokumente sind unter
Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben vom
AN zu erstellen, zu benennen und im
Projektkommunikationssystem strukturiert abzulegen.
Die Vorgaben basieren auf allgemein gültigen und
branchenbezogenen Normen und
Standards sowie im Baubereich gängigen EDV-Werkzeugen,
z. B. AutoCAD oder
MS-Office-Produkte. Verbindliche Festlegung der
Software für Planaustausch und
Planerstellung ist DWG (konform AutoCAD 2007).
Das System wird von dem AG gestellt und muss vom AN
genutzt werden. Der Datenaustausch
während der Ausführungsphase erfolgt ausschließlich
über den Planserver. Sämtliche Kosten,
die durch Vervielfältigung und Lichtpausen der
Planunterlagen zur Nutzung durch den AN
entstehen, trägt der AN.
4.3 Planprüfung:
Der AG wird nach eigenem Ermessen die Durchführung der
Planungs- und Baumaßnahme im
Hinblick auf die Vertragserfüllung des AN laufend
überprüfen, ohne dass hieraus eine
Verantwortung für die Vertragserfüllung des AN
entsteht. Dies entbindet den AN in keinem
Fall von seiner Vertragserfüllungspflicht. Dazu
erteilt der AN dem AG bzw. dessen
Beauftragten laufend Einblick in den Ablauf und die
Ergebnisse der Vertragserfüllung. Eine
durchgehende Planfreigabe durch den AG ist nicht
vorgesehen.
Sämtliche zur Bauausführung erforderlichen oder sonst
wie bedeutsamen (Ausführungs-)
Unterlagen des AN sind dem AG rechtzeitig vor
Ausführung zur Sichtung vorzulegen. Weiter
sind ausreichende Zeiträume für Überarbeitung und
evtl. erforderliche Wiedervorlage von
Unterlagen vom AN zu berücksichtigen. Verzögerungen im
Bauablauf aufgrund der
Einarbeitung von gegebenenfalls erforderlichen
Korrekturen sind auszuschließen. Das
mehrmalige Einarbeiten von Korrekturen und Auflagen
ist einzukalkulieren. (Zweimaliges
Einarbeiten von Änderungen in die Planung ist
Grundleistung des AN. Ziel ist es regelmäßig
gemeinsame Termine mit den Beteiligten durchzuführen,
bei denen die
Änderungsanmerkungen für die Werkstatt- und
Montageplanung besprochen werden, so dass
der Planfreigabeprozess verkürzt werden kann.)
Setzt der AN Subunternehmer ein, so hat der AN die
Planunterlagen / Nachweise seiner
Subunternehmer zu prüfen bevor er diese Planunterlagen
an den AG weiterleitet.
4.4 Planungs- und Berechnungsleistungen:
Sämtliche notwendigen Planungs - und
Berechnungsleistungen sind einzukalkulieren.
Statische Nachweise, die erforderlich werden, für alle
das Projekt betreffende Bauteile,
Gewerke, etc., inkl. evtl. notwendiger Versuche und
aller Bauzwischenzustände und
Hilfskonstruktionen hat der AN prüffähig aufstellen zu
lassen und rechtzeitig zur
Genehmigung bei dem beauftragten Prüfbüro einzureichen.
4.5 Werkstatt - und Montageplanung:
Die technische Bearbeitung umfasst die komplette
Werkstatt- und Montageplanung aller
Gewerke nach Erfordernis des AN, ebenso die technische
Bearbeitung der
Baustelleneinrichtung, inklusive Gerüstarbeiten.
Grundlage für die Erstellung der Werkstatt- und
Montagepläne sind die letztgültigen
Ausführungspläne sowie die fachtechnische
Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw.
Ausführungsplänen.
4.6 Nachweise:
Folgende Nachweise sind vom AN, für den AG kostenfrei,
zu erbringen:
- Güte der Baustoffe und Bauteile
- Pflege- und Reinigungsvorschriften, d.h.
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander und mit den üblichen Reinigungs- und
Pflegemitteln sowie den
Reinigungsgeräten
- Systemprüfzeugnisse über Konstruktion, Brandschutz-
und Schallschutz
- Nachweise über die Tauglichkeit der Materialien und
Bauteile für die vorgesehene
Verwendung (Eignungs- und Güteprüfung)
- Verträglichkeit der Baustoffe, Bauteile
untereinander und in Bezug auf die Untergründe
- Nachweis der ausreichenden Widerstandsfähigkeit der
Leistungen gegen allgemeine
Umwelteinflüsse
- Umweltverträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
(Schadstofffreiheit) (eine Zertifizierung ist
jedoch nicht vorgesehen)
- Abnahmebescheinigung nach Behördenvorschrift
4.7 Statische Nachweise:
Alle Konstruktionen, auch Hilfskonstruktionen für
Bauzwischenzustände
(Bauzwischenzustände sind bei Maßnahmen zum Ausbau -
KGR 300 nicht erforderlich),
müssen so bemessen sein, dass sie den statischen
Erfordernissen entsprechen. Alle
notwendigen statischen Nachweise hat der AN selbst zu
erbringen. Als Systemstatik oder, wo
notwendig, als eigene Statik. Die angegebenen
Abmessungen dienen nur als Kalkulationshilfe.
Die in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten
Dimensionen von Konstruktionen berufen
sich auf unverbindliche Vordimensionierungen.
Eventuelle Änderungen die sich aus der Statik des AN
ergeben, z.B. in Bezug auf Abmessungen
oder auch Mehrmassen berechtigen nicht zur
Geltendmachung von Mehrkosten sondern
liegen im Risiko des AN.
5. Fabrikatsangaben / Alternativen:
5.1 Fabrikatsangaben:
In den Positionen werden vom AG/ dem Planer
vorgegebene Fabrikate benannt. Diese sind im
Grundangebot entsprechend anzubieten. Für alle anderen
Leistungen ist der AN dafür
verantwortlich den Anforderungen entsprechende
Produkte und Fabrikate zu wählen und
anzubieten.
Für die festgelegten Fabrikate kann der AN in separat
zu erstellenden Nebenangeboten
Alternativen anbieten, die dann im Rahmen der Vergaben
zu besprechen und verhandeln
sind.
Falls Alternative Fabrikate nach Wahl des AN angeboten
werden, ist die Gleichwertigkeit
durch das Beifügen von technischen Datenblättern und
Infomaterial bei Angebotsabgabe
durch den Bieter nachzuweisen. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG.
5.2 Alternative Ausführungsarten:
Sondervorschläge sind zugelassen, sofern sie die
architektonischen und technischen
Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Sofern der
Bieter von dem Entwurf abweichende
alternative Ausführungsarten in Teilleistungen
ausführen möchte und dies aus
wirtschaftlichen Gründen anbietet, so ist die
geänderte Ausführungsart (Neben- /
Sonderangebot) im Einzelnen hinsichtlich der
technischen Durchführbarkeit und der
Risikoabschätzung sowie der öffentlich-rechtlichen
Genehmigungsfähigkeit anhand
entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen,
Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.)
darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der
Planung und sonstiger
Zusatzleitungen hat der AN zu tragen.
Voraussetzung für Neben- und Sonderangebote ist ein
vollständig ausgefülltes Hauptangebot.
Alternative Ausführungen dürfen nicht in der
Grundleistung mit verpreist sein und müssen
separat nachvollziehbar dargestellt werden.
Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt
von Mehr- und Minderleistungen sind
vom AN zu erläutern und den Angebotsunterlagen
beizulegen. Sondervorschläge bzw.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
AG. Den Nachweis der
gleichwertigen Leistung hat der AN unentgeltlich zu
führen.
Bei Sondervorschlägen des AN ist der AN verantwortlich
für die Genehmigungsfähigkeit. Eine
Zustimmung des AG erfolgt grundsätzlich nur unter dem
Genehmigungsvorbehalt. Das
Systemrisiko bleibt auch bei Zustimmung des AG beim AN.
6. Ortsbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung wird vorgeschrieben, da der AN
bereits bei Angebotsabgabe über die
Randbedingungen der Maßnahmen informiert sein sollte.
Besichtigungen können nach
vorheriger Terminabsprache mit der Projektsteuerung
durchgeführt werden.
Spätere Einreden auf Unkenntnis der Umbaubereiche und
deren Gegebenheiten werden
grundsätzlich nicht anerkannt.
7. Wartungsverträge
Die Leistung ist als Position in der
Leistungsbeschreibung enthalten
8. Vertragsgrundlagen:
8.1 Allgemein:
Alle Teile der vorliegenden Ausschreibung einschl.
Bedingungen und Unterlagen des AG
werden nach der Vergabe der Leistungen zum
Vertragsbestandteil zwischen AG und AN. Dies
gilt ebenfalls für im Laufe des Vergabeprozesses
nachgereichte Unterlagen. Falls während der
Vergabe Unterlagen verändert oder angepasst werden
müssen, ersetzen die jüngeren
Dokumente jeweils ihre älteren Vorgänger.
Die in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls als
Bedarfsposition bezeichneten Positionen
sind zu bepreisen, aber nicht in das Gesamtangebot mit
einzukalkulieren. Die angebotenen
Preise für Bedarfsleistungen gelten ohne Rücksicht auf
die Höhe der Mengenansätze.
Der Bieter erklärt insbesondere, dass ihm alle
genannten Vertragsunterlagen, Gesetze,
Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc., bekannt sind,
dass er die Ausschreibung einschließlich
der Planunterlagen vollständig gelesen und verstanden
und von dem Inhalt Kenntnis
genommen hat und dass keine Unsicherheit in der
Auslegung von Texten und Anforderungen
besteht, welche zu späteren Meinungsverschiedenheiten
führen könnten, respektive, dass er
diese eventuelle Unsicherheit durch Rückfragen vor
Angebotsabgabe, bzw. Vertragsabschluss
beseitigt hat.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass
er sich über Art und Umfang der
anzubietenden Lieferungen, Leistungen und
Nebenleistungen sowie über die technische
Realisierbarkeit der geforderten Leistung, die volle
Klarheit durch Rückfrage beim AG und
Einsichtnahme in vorliegende Bauzeichnungen,
Besichtigung der Zufahrtswege und deren
Beschaffenheit sowie Besichtigung der Baustelle,
verschafft hat.
Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur
einzelne Leistungen oder
Nebenleistungen nicht erwähnt oder nicht weiter
ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass
Leistungen unter dem betreffenden Titel auch dann
Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur
vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung erforderlich sind.
Leistungen sind komplett inklusive Nebenleistungen in
das Angebot einzukalkulieren. Es wird
nicht in jeder Position darauf hingewiesen. In den
Fällen, wo direkt in der Position auf die
Nebenleistungen hingewiesen wird, soll damit
ausdrücklich auf die Dringlichkeit hingewiesen
werden. Mehrkosten die durch Nichtbeachtung dieses
Hinweises entstehen werden nicht
vergütet.
Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern,
Einbauen / Montieren und Inbetriebnahme" zu
kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen
nicht gesondert darauf verwiesen wird.
Ausnahmen werden gesondert benannt, wenn in einzelnen
Positionen ausdrücklich nur das
Liefern oder Einbauen beschrieben ist. Für
Bestandteile der Baustelleneinrichtung gilt zudem
auch das Instandhalten als Teil der Leistung des AN.
Bei Einzelleistungen der
Baustelleneinrichtung ist entsprechend auch der
Rückbau und die Entsorgung mit
einzukalkulieren.
Folgende Leistungen gelten als Nebenleistungen und
werden nicht besonders vergütet bzw.
sind mit in die Preise einzurechnen:
Gespräche und Abstimmungen mit dem AG, Behörden, VdS,
Sachverständigen,
Versorgungsunternehmen und Anbietern von
Dienstleistungen (Provider) über
Anlagenführung, Werkstoffwahl und
sicherheitstechnische Ausrüstungen,
Nachstemmarbeiten an Mauer- / Betonschlitzen und
Aussparungen, sowie alle notwendigen
Abdeckungen von z.B. Anlagenteilen während der Bauzeit
zum Schutz vor Beschädigung und
Verschmutzung, die im Rahmen der Nebenleistungen
erforderlich sind, werden nicht
besonders vergütet.
Für gesondert abrechenbare Kosten zu Genehmigungen,
Leistungen und Abnahmen und den
Gebühren hierfür ist in Abstimmung mit dem AG ggf. die
Schnittstellenliste Kosten AG - Mieter
/ -AN zu berücksichtigen.
Der AG behält sich vor einzelne Teilleistungen der
Leistungsbeschreibung in einem geringeren
Umfang zur Ausführung kommen zu lassen, optional zu
beauftragen, entfallen zu lassen oder
gegebenenfalls an Dritte zu beauftragen. Abweichend
von VOB/B § 2 Absatz 3 berechtigt
dieses den AN nicht zur Erhöhung des Angebotes sowie
zu Forderungen nach Schadensersatz.
Die Gemeinkosten der Baustelle sind deshalb auf die
Einzelleistungen umzulegen.
Ortsangaben in der Leistungsbeschreibung dienen nur
der Orientierung und sind nicht
ausschließlich. Arbeiten an anderen Orten innerhalb
des Gebäudes und der Freianlagen sind
zu den angebotenen Preisen zu erbringen.
Farbangaben dienen ebenfalls der Orientierung. Die
Festlegung erfolgt durch den AG im Zuge
der Bemusterung. Der AN hat alle Farbtöne nach
RAL-Standardfarbkarte einzukalkulieren.
Sonderfarben werden gegebenenfalls in den
Leistungspositionen direkt benannt.
8.2 Widersprüche / Unklarheiten:
Hinsichtlich eventueller Widersprüche und Unklarheiten
bzw. Beschreibungslücken dieser
Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die übrigen
Vertragsgrundlagen und im Hinblick auf die
tatsächlich vorgefundenen Gegebenheiten wird seitens
des AG keine Verantwortung
übernommen.
Der AN kann sich nicht auf Widersprüche und
Unklarheiten oder Erkundungslücken
hinsichtlich dieser Vertragsgrundlagen berufen.
Mögliche Widersprüche, Unklarheiten, Lücken
hat der AN vor Vertragsabschluss mit dem AG zu klären.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen der
Architekten und Fachplaner hat der AN
auf Vollständigkeit, Übereinstimmung, Mängelfreiheit
und Durchführbarkeit zu prüfen. Es
kann nicht davon ausgegangen werden, dass die
Beschreibung der Leistung in den einzelnen
Positionen den gesamten Leistungsumfang lückenlos
wiedergeben. Die Prüfung der
Vollständigkeit im vorstehenden Sinne hat der AN im
Rahmen der Verhandlungen zu
bestätigen.
Die in der Ausschreibung erhobenen Anforderungen und
Qualitäten stellen
Mindestforderungen dar. Sollten sich aus den
anzuwendenden Eurocodes / EN- /
DIN-Normen, Zustimmungen im Einzelfall,
VDI-Richtlinien oder Gutachten sowie dem
neuesten Stand der Technik höhere Forderungen ergeben,
sind diese zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt
grundsätzlich immer die jeweils
höherwertige Qualität / Ausführung als vereinbart.
Falls der AN der Meinung ist, dass textliche
Ergänzungen zur Beschreibung der angebotenen
Leistungen notwendig sind, um eine Eindeutigkeit zu
erreichen, sind diese in einem separaten
Anschreiben vorzunehmen. Die originale
Leistungsbeschreibung ist in keiner Form zu
verändern. Textänderungen oder -ergänzungen in der
Leistungsbeschreibung können nicht in
der Auswertung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls
wird zum Vertragsschluss ein
Auftrags-LV generiert, in das die gemeinsam
festgelegten Anpassungen einfließen.
8.3 Verantwortung des AN:
Die technischen und bauphysikalischen Anforderungen
dieser Ausschreibung stellen eine
qualitative Mindestanforderung dar und sind für das
Angebot verbindlich.
Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß
Bauproduktrichtlinie mit dem EG- Konformitätszeichen
gekennzeichnet sein.
Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben:
- Name und Kennung des Herstellers
- Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß
technischen Spezifikationen
- Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern
des Herstellungsjahres
- Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle
- Nummer des EG- Konformitätszertifikats
8.4 Fortschreibung der Aufgabenstellung in Kalkulation
und Ausführung:
Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten
Planungsunterlagen berücksichtigen den
Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils genannten
Zeitpunkt. Vor Beginn seiner
auszuführenden Leistungen hat sich der AN darüber zu
vergewissern, dass bzw. ob der
betreffende Entscheidungsstand bzw. die
Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist;
diesbezügliche Änderungen hat der AN bei seiner
weiteren Bearbeitung entsprechend zu
berücksichtigen.
Spätere Kostennachforderungen, die nachweislich auf
ein Versäumnis seiner
Überprüfungsverpflichtung zurückzuführen sind, werden
nicht vergütet.
8.5 Schriftverkehr:
Formaler Schriftverkehr ist, nach Einzelvorgängen
getrennt, fortlaufend durchzunummerieren.
Unterschiedliche Kategorien, wie z.B.
Nachtragsangebote, Behinderungsanzeigen oder
Bedenkenanmeldungen sind bei der Nummerierung
voneinander zu unterscheiden.
9. Ausführung:
9.1 Allgemein:
Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe
der Bestimmungen und
Bestandteile des Vertrages nach den allgemein
anerkannten und neuesten Regeln der Technik
technisch einwandfrei, funktionsgerecht,
gebrauchsfähig und betriebsfertig zu erstellen, so
dass es zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden
kann.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
besondere behördliche Genehmigungen,
Zulassungen, oder Abnahmen, wie z.B. TÜV-Abnahme,
Prüfingenieure, etc. erforderlich sind,
müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung und ohne
zusätzliche Erwähnung
rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Der AN
ist zu jedem Zeitpunkt für die Einhaltung
der privat- und öffentlich-rechtlichen Belange
zuständig.
Alle notwendigen Einmessungen sind Sache des
Auftragnehmers. Bauseits werden je Etage ein
Höhenpunkt sowie zwei Gebäudeachsen zur Verfügung
gestellt.
Die Baustelle liegt in einem hochwertigen Stadtgebiet.
Auf die bestehende Nachbarbebauung
ist sowohl bei den An- und Abfahrten wie auch während
der Bauausführung besonders
Rücksicht zu nehmen. Das gilt für das Verhalten im
Außenbereich ebenfalls wie für die
Sanierungsbereiche im Inneren des Gebäudes.
9.2 Normen und Vorschriften:
Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die
geltenden DIN- / DIN EN- /
Eurocode-Vorschriften und technischen Richtlinien, der
aktuelle Stand der Technik sowie alle
behördlichen Auflagen einzuhalten. Maßgebend ist der
Stand zum Zeitpunkt der Ausführung.
Für die Ausführung gelten in ihrer jeweils neuesten
Fassung insbesondere:
- VDE-Bestimmungen
- EMV-Bestimmungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
Arbeitsstättenrichtlinien
- die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der
Verwaltungsberufsgenossenschaft
- Grundlagen und Vorschriften des baulichen
Brandschutzes, insbesondere für haustechnische
Anlagen
- die neuesten Vorschriften und Brandschutzbedingungen
der Feuerwehr, die gewerblichen,
polizeilichen und baupolizeilichen Bestimmungen mit
einschlägigen Weisungen sowie die
BVG-Vorschriften
- Technische Regeln für Aufzüge (TRA)
- Landesbauordnung
- Bauprüfdienste
- Geräteüberwachungsvorschriften
- Herstellerangaben
- etc.
9.3 Baustoffe, Bauteile und Systeme:
Die Baustoffe sind entsprechend der Anforderung der
Einbaubereiche zu verwenden. Der AN
bleibt für die richtige Auswahl der Systeme,
Werkstoffe, Materialien usw. allein
verantwortlich.
Wendet der Hersteller des angebotenen Systems ein
Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO
9001 an, so ist der Nachweis durch Vorlage eines
entsprechenden Zertifikates zu erbringen.
Der AN sichert die Verwendung erprobter, neuer und
ungebrauchter, mängelfreier,
normgerechter und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechender Baustoffe,
Bauteile und Materialien zu. Es dürfen nur asbest- und
formaldehydfreie, FCKW-freie,
HFCKW-freie und von sonstigen umweltschädlichen
Stoffen freie Materialien eingesetzt
werden. Der Nachweis hierfür ist vom AN zu erbringen
(eine Zertifizierung wird jedoch nicht
durchgeführt).
Dem AN obliegt es, auf seine Kosten den Nachweis zu
erbringen, dass die Baustoffe, Bauteile
oder Materialien die geforderten Eigenschaften
entsprechend der Güte-bzw.
Gebrauchsüberwachung aufweisen. Dem AG sind aktuelle
Prüfzeugnisse vorzulegen.
Für die Ausführung der jeweiligen Konstruktionen sind
ausschließlich aufeinander
abgestimmte Stoffe und Materialien bzw.
Herstellersysteme zu verwenden. Verschwiegene
Material-, Objekt- und Fabrikatsänderungen führen zum
Austausch der betroffenen Bauteile.
Kosten, auch Folgekosten, die dadurch entstehen, gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
10. Brandschutzanforderungen:
Die Anforderungen an den Brandschutz sind dem
Brandschutzkonzept und den
Ausführungsplänen zu entnehmen. Behördliche Auflagen
sind generell bindend und in der
Ausführung umzusetzen.
Die Vorgaben zu "brandschutztechnischen Massnahmen
während der Bauzeit" sind zu
beachten und umzusetzen.
13. Baustellenlogistik:
13.1 Allgemein:
Der Bauablauf ist sorgfältig zu planen. Bei
Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Termin- und
Ablaufplan für die eigenen Leistungen in Bezug zur
gesamten Baumaßnahme abzugeben. Als
Vorlage für den Ausführungsterminplan gilt der
Bauphasenplan des AG. Mindestangaben
sollen Beginn und Ende der Gesamtbaumaßnahme sowie die
Zwischentermine für die
Fertigstellung einzelner Bauabschnitte ausweisen. Aus
diesem Plan muss der geplante Ablauf
der Baumaßnahme detailliert hervorgehen.
In jedem Fall sind die Bauabläufe vor Aufnahme der
Arbeiten mit dem AG abzustimmen und
genehmigen zu lassen.
Nach Auftragsvergabe ist der eigene Terminplan gemäß
Bauabläufen und Vorgaben des AG
regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren. Kommt der
AN dieser Aufforderung nicht nach,
wird der AG die Leistung an Dritte beauftragen. Die
Kosten hierfür hat der AN zu übernehmen.
Der erforderliche Leistungsumfang wird dabei allein
vom AG festgelegt.
13.2 Baustelleneinrichtungsfläche:
Im Umfeld des Gebäudes werden zur Andienung der
Baustelle Flächen als
Baustelleneinrichtungsflächen hergerichtet,
Auf der Seite Schlossstraße wird eine Fläche zur
Andienung der Baustelle, sowie mit Mulden
und Container die Entsorgung der Rückbaumaterialien
ermöglicht.
Auf der Seite Feurbachstraße wird mit Jahresbeginn
2026 die Baustelleneinrichtung mit
Aufzug und Aufenthaltscontainer eine Fläche als
umzäunter Bereich eingerichtet, diese wird
für den Umbau / Ausbau der Umbaumaßnahme genutzt.
Mannschaftscontainer oder andere
Aufenthaltsmöglichekeiten werden nicht bauseits zur
Verfügung gestellt und sind durch jeden AN nach
eigenem Bedarf vorzuhalten bzw.
anzumieten.
Ein Anspruch auf Zwischenlagerflächen für den Ausbau
besteht nicht. Wenn vom AN
umfangreich Flächen benötigt werden, hat der AN sich
nach eigenem Bedarf
eigenverantwortlich um Flächen auf öffentlichem Grund
zur Installation der für seine Arbeiten
erforderlichen Flächen für die Einrichtung der
Baustelle zu kümmern.
13.3 Arbeitszeit:
Die Arbeitszeiten sind von 8:00 bis 20:00 Uhr
Über die vorgegebenen Zeiträume hinausgehende
Arbeitszeiten, die gegebenenfalls
notwendig werden, um die Terminvorgaben zu erfüllen,
sind mit einzukalkulieren und in
Bezug auf interne Abläufe in jedem Fall mit dem AG
abzustimmen.
Für Sondergenehmigungen ist das Amt für Arbeitsschutz
zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren
gehören zum Leistungsumfang des
AN).
13.4 Lärmschutz:
Vorgaben zum Lärmschutz sind der Baustellenordnung zu
entnehmen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass lärmintensive
Arbeiten nicht während der Öffnungszeiten
der Ladenflächen durchgeführt werden dürfen.
Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen
auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Siehe hierzu auch Pkt. 1.2 der Allgemeinen
Vorbemerkungen.
13.5 Schutz der eigenen und fremder Leistung:
Alle oberflächenfertigen Bauteile der eigenen
Leistungen sind ausreichend gegen
Beschädigung zu schützen, so dass keinerlei
Beschädigungen während der Bauphase
entstehen können. Der Unterhalt dieser Schutzmaßnahmen
ist Teil der Leistung des AN.
Aufgrund der Vielzahl von parallel laufenden Maßnahmen
mit Drittgewerken ist für den
Unterhalt erhöhter Aufwand in Erneuerung und
wiederholter Herstellung der Abdeckungen
einzukalkulieren.
Der Schutz und sorgsame Umgang mit bereits eingebauten
Leistungen anderer Gewerke, oder
zu erhaltender Bestandsbauteile ist obligatorisch.
Eventuelle Beschädigungen sind umgehend
vom Verursacher dem Geschädigten und dem AG zu melden,
weiter ist die
Schadensbeseitigung bzw. -regulierung durch den
Verursacher zu veranlassen.
13.6 Umwelt- und Entsorgungsvorschriften:
Die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle
des AN Fassade ist Leistung des AN
Baustellenlogistik. Beim Rückbau von Bauteilen ist der
Ausbau und die Verbringung der
Materialien in die Container/ Mulden des AN
Baustellenlogistik, die sich auf der
Baustelleneinrichtungsfläche befinden. Die
Entsorgungskosten erfolgen per Umlage.
Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen
nicht nach, ist der AG berechtigt,
nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit
Fristsetzung und entsprechender Androhung
die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN
durchzusetzen.
13.7 Baustrom und Bauwasser:
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen zur
Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse
werden im Aussenraum durch den AN Baulogistik zur
Verfügung gestellt. Die Unterverteilung
von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte
zu den jeweiligen Arbeitsorten ist
Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage
abgerechnet.
13.8 Baureinigung:
Die Baustelle ist laufend in aufgeräumtem Zustand zu
halten.
Durch die Arbeiten entstandene Verschmutzungen in- und
außerhalb der Arbeitsbereiche sind
umgehend zu beseitigen. Die Kosten für die
Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert
vergütet. Eine Beeinträchtigung des weiteren
Baubetriebs wird nicht geduldet.
13.9 Bauaufzüge:
Bauaufzüge für den Bereich Vermieter bzw. den Bereich
Mieter werden ab der Bauphase 3
durch den AN Baulogistik für die Zwecke der
Baustellenandienung eingerichtet.
Bestehende Personenaufzüge werden nur in Abstimmung
mit der OÜ teilweise für den
Personentransport zur Verfügung gestellt.
13.10 Aufenthalt- und Sanitäreinrichtungen:
Durch den AN Baulogistik werden Sanitäreinrichungen in
Containern in der Haupt-BE-Fläche
zur Nutzung durch die Gewerke eingerichtet und
unterhalten. Mannschafts- und
Aufenthaltscontainer werden bauseits auf Grund der
geringen BE Fläche nur begrenzt zur
Verfügung gestellt. Es wird für die Bauphase 1, 2 und
3 ein Bereich im 4. OG ehem.
Zahnarztpraxis ein Aufenthalts- und Sanitärbereich zur
Verfügung gestellt, dort wird auch die
OÜ und der Besprechungsraum eingerichtet.
13.11 Umlagen:
Umlagen für Bauwesenversicherung, Verbrauchs- und
entsorgungskosten werden zum
Vertragsschluss festgelegt.
14. SiGeKo:
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen,
etc.) sind zwingend einzuhalten. Der
AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, der
Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften
und den Auflagen der
Gewerbeaufsicht.
Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
bestellt und beauftragt. Er
überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der
Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen
Anweisungen ist Folge zu leisten.
Die Tätigkeit des Koordinators befreit den
Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur
Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen
Arbeitsschutz und Unfallverhütungs-
vorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein
SiGe-Plan erstellt; das Personal
(Facharbeiter) ist über den Inhalt der
Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt
der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von
den Unterwiesenen durch Unterschrift
zu bestätigen.
Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von
dem SiGeKo entsprechend
eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des
gesamten Gebäudes und generelles
Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger
Baustellenverweis ausgesprochen.
15. Zugang / Bewachung:
Die Zugangskontrolle wird über Tagesausweise geregelt
bzw. kontrolliert. Die Registration
erfolgt bei Betreten des Gebäudes sowie beim Verlassen.
Vom AG wird keine Haftung für gestohlene Werkzeuge und
Materialien sowie beschädigte
Bauteile übernommen.
16. Dokumentations- und Bestandsunterlagen:
(entfällt weitgehend für Baulogistik)
Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher
Form zu übergeben.
17. Werbung, Veröffentlichungen:
Veröffentlichungen der Bauleistungen sind nur mit
Zustimmung des AG zulässig. Als
Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die
Beschreibung der Bauausführung, die
Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder
sonstiger Unterlagen, ferner Lichtbild-,
Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Alle am Bau
Beteiligten werden zu absoluter
Verschwiegenheit verpflichtet.
Werbung seitens des AN auf der gesamten Baustelle ist
generell nur mit ausdrücklicher
Genehmigung seitens des AG gestattet, ansonsten wird
Werbung untersagt. Der AG behält
sich vor, selbst Werbung (z.B. auf den Flächen des
Bauzaunes) zu installieren.
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
das Gewerk Fassadenarbeiten
1. Allgemeine Vorbemerkungen:
1.1 Gegenstand der Leistungen:
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind das
Herstellen sowie die Lieferung und Montage von
Fenster- und
Fassadenelementen. Das Gebäude ist für die
Zertifizierung nach BREEAM vorgesehen.
Konstruktive Ausbildung und Leistungsumfang wie auf
den Ausführungszeichnungen der Architekten dargestellt.
Leistungen im Einzelnen:
- Alu. Pfosten/Riegel-Fassaden
- Fensterelemente
- Türelemente
- Sonnenschutzanlagen
Art und Umfang der zu liefernden Bauteile werden
nachfolgend beschrieben. Weiterhin in den Preisen zu
berücksichtigen sind:
- die Baustelleneinrichtung (die Kosten sind in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen)
- der mehrmalige An- und Abtransport von Mannschaften
und Material, entsprechend dem Bauablauf
- Lieferung, Lagerung und Beförderung aller
Materialien und Baustoffe bis zur Verwendungsstelle.
In den Positioonstexten wird zur Vereinfachung auf
alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie "Herstellen
einschließlich
Materiallieferung und Verschnitt, Verlegen, Montieren
einschließlich Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte,
Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten,
Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet.
Die angebotenen Preise beinhalten deshalb alle Kosten
und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige,
vollständige,
ordentliche und gebrauchstaugliche Leistung
einschließlich Materialien, Hilfsstoffe und
Nebenleistungen. Art und
Umfang der auszuführenden Leistungen werden
nachfolgend beschrieben.
1.2 Dokumentation:
Grundsätzlich ist am Ende der Arbeiten dem AG eine
Gesamt-Dokumentation zu übergeben. Der AN schuldet
sämtliche zur Beurteilung der Vertragsübereinstimmung
seiner Leistungen notwendigen Informationen,
Unterlagen,
Nachweise, endfällige Dokumentationen, etc..
Aufbau der zu erbringenden endfälligen Dokumentation
nach Vorgabe des AG. Mindestens zu erbringen sind
jedoch:
- Vollständige Dokumentation (Einbauanleitungen,
Nutzeranweisungen, Wartungs- und Bedienungsanweisungen,
Reinigungsanweisungen, Zulassungen für Baustoffe und
Bauarten, Prüfzeugnisse und allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen, Funktionsbeschreibungen der Haupt- und
Sonderkomponenten, Glaslisten, Paneellisten,
Fabrikatslisten,
Prüfbücher, ZiE (Zustimmung im Einzelfall),
Sicherheitsdatenblätter, etc.)
- Nachweise für Bauteile an die Anforderungen an das
Tragverhalten, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz
sowie
Feuchteschutz / Luftdichtigkeit gestellt sind.
- Bautagebuch
- Ausführungszeichnungen sämtlicher Gewerke, Ansichten
und Details, die Pläne sind nach Fassadentypen zu
gliedern
und mit entsprechend beschrifteten Trennblättern zu
versehen
- Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintrag der
eingebauten Verglasungen und Spezifizierung, sowie
einer
Aufstellung der Glasflächen nach Glasart und
jeweiliger Größe
- Statischer Nachweis der Fassaden
- Anweisung zum Nachbestellen von Verglasungen
1.3 Fassaden-Prüfungen:
Prüfungen und Nachweise gem. ZTV sind grundsätzlich
mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle Prüfungen und
Nachweise sind so rechtzeitig durchzuführen, dass
keine Verzögerungen im Bauablauf entstehen und sind vor
Ausführung dem Architekten bzw. Auftraggeber
vorzulegen. Für die Konstruktionen sind alle
erforderlichen Prüfungen
zur Erlangung des CE- Kennzeichens durchzuführen.
Statische Nachweise:
Die statischen Berechnungen aller zum Leistungsumfang
gehörenden Konstruktionen einschließlich der Verglasung
sind eigenverantwortlich durchzuführen und dem
Prüfstatiker des Projektes in prüffähiger Form
rechtzeitig zu
übergeben. Die Kosten für die statischen Berechnungen
sind einzurechnen.
Der Standsicherheitsnachweis ist gemäß DIN / DIN EN
und EC zu führen. Das Verfahren ist vor Erstellung
nochmals mit
dem Prüfstatiker abzustimmen.
Nachweise Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Windwiderstand:
Bauteil-Prüfungen für außerhalb der Systemprüfung
liegenden Fenster- bzw. Fassadenelemente sind
frühzeitig im
Prüfstand eines anerkannten neutralen nationalen
Institutes durchzuführen.
Die Einhaltung der geforderten Werte ist nachzuweisen.
Nachweise Schallschutz:
Der Nachweis ist durch Vorlage von
System-Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten
Güteprüfstelle für Schallschutz
im Hochbau zu belegen.
Nachweise der Wärmeschutz-Anforderungen:
Die geforderten U-Werte und g-Werte für die
Rahmenprofile, Verglasung einschl. Randverbund,
Paneele etc. zur
Einhaltung des sommerlichen und winterlichen
Wärmeschutzes sind durch Prüfzeugnisse zu belegen und
in allen
Fassadenbereichen differenziert einzuhalten. Sollten
die Werte nicht durch Prüfzeugnisse belegt werden
können, sind
Nachweise durch ein anerkanntes und für die Prüfung
akkreditiertes neutrales Prüfinstitut, z.B. ift
Rosenheim zu
führen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.
Die Einhaltung der geforderten Werte ist für den
jeweiligen Fassadentyp durch Berechnungen entsprechend
den
einschlägigen Normen und Richtlinien nachzuweisen.
Zustimmungen im Einzelfall / Bauteilversuche:
Die Zustimmung im Einzelfall für nicht zugelassene
bzw. nicht geregelte Bauprodukte in betroffenen
Bauteilen ist vom
AN eigenständig zu betreiben und kostenmäßig einschl.
aller anfallenden Gebühren zu tragen. Für planerische
Abweichungen von Zulassungsinhalten sind im LV
Positionen enthalten.
Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen
inkl. dafür erforderlicher Bauteilversuche,
gutachterlicher
Stellungnahmen etc. zum Antrag für alle Zustimmungen
im Einzelfall hat rechtzeitig zu erfolgen und ist dem
AG
unaufgefordert vorzulegen.
1.4 Maße und Maßtoleranzen:
Die Vorgaben des Tragwerksplaners sind einzuhalten.
Für den Rohbau ist davon auszugehen, dass die
Herstellung nach DIN 18201, 18202 und 18203 Toleranzen
im
Bauwesen / Hochbau erfolgt.
Bei der Vermessung sind Schrumpfungen, Setzungen und
Baukörperverformungen auch in Verbindung mit
Verkehrslasten zu berücksichtigen.
Die Konstruktion muss Bauverformungen aus Kriechen und
Schwinden, aus Verkehrslasten, Temperatureinflüssen
usw. aufnehmen können.
Für Längenänderungen durch Wärme ist ein
Temperaturbereich nach DIN von min. -20° C bis max.
+80° C zugrunde zu
legen.
Auf Fenster- und Türkonstruktionen dürfen keine
vertikalen Verkehrslasten einwirken. Die konstruktive
Ausbildung
aller Anschlüsse der Fassade/Fenster zum Rohbau ist so
zu gestalten, dass alle Verformungen sowohl des
Baukörpers
als auch der Fassade/Fenster zwängungsfrei aufgenommen
werden und keine funktionsmindernden Einflüsse auf die
Fassade/Fenster oder daran angrenzende Bauteile
entstehen.
Temperaturbedingte Materialausdehnungen sind durch
eine geeignete konstruktive Ausbildung aufzunehmen.
Knack-
und Pfeifgeräusche müssen ausgeschlossen werden.
Für die eigenen Leistungen ist das Arbeitsblatt M2 der
AGI (Arbeitsgemeinschaft Industriebau) zu
berücksichtigen. Die
Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers sind
einzuhalten. Alle Maße für Fassadenbauteile sind vor
Ausführung
am Bau zu prüfen.
Vor Beginn der Arbeiten ist zusammen mit den weiteren
beteiligten Gewerken ein gemeinsames Aufmaß zu nehmen
und Messmarken am Bau zu setzen, die für beide Gewerke
maßgebend sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte
Abweichungen rechtzeitig dem Auftraggeber zu melden,
so dass
erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
1.5 Gerüste/Hebezeuge:
Für alle Baustellentransporte und die Montage von
Fassadenbauteilen sind die eigenverantwortlich zu
wählenden
Gerüste, Hebezeuge und Geräte in die Preise
einzurechnen
1.6 Muster:
Folgende Bauteile und Materialien sind rechtzeitig vor
Beginn der Arbeiten zur Bemusterung vorzulegen:
- Muster aller Gläser in mind. 50 x 50 cm Größe
- Fenster- und Fassadenprofile im Maßstab 1:1, z.B als
Rahmenecke
- Fensterbeschläge der Flügel, einschl., der Bänder
- Muster sämtlicher oberflächenbehandelten Materialien
(z.B. Abdeckleisten, Anschlussbleche usw.)
- Muster der Sonnenschutzanlagen (Behangstoff,
Lammellen o. dgl.)
Diese Musterflächen werden als Vergleichs- und
Grenzmuster für die weiter zu erstellenden Flächen
herangezogen.
Anhand dieser Muster wird gemeinsam festgelegt welche
Abweichungen:
- in der Oberfläche
- in der Qualität
- in der Farbe/Farbtönung zulässig bzw. unzulässig
sind.
Es dürfen nur freigegebene Materialien verwendet und
freigegebene Konstruktionen ausgeführt werden. Die
Muster
verbleiben bis zur Abnahme der Leistung beim AG. Die
Kosten für die Bauteil-, Material- sowie
Oberflächenmuster sind
in die Preise einzukalkulieren. Die große
Musterfassade ist in einer eigenen Position
beschrieben und nicht
Gegenstand dieser Beschreibung.
1.7 Schutz von Bauteilen:
Es ist ein hinsichtlich der Anforderungen des
Projektes geeigneter sachgemäßer Schutz z.B. durch
Abkleben der Profile,
einschließlich des späteren rückstandslosen Entfernens
dieser Mittel, vorzusehen.
1.8 Fassaden-Reinigung:
Zur Abnahme der Bauleistungen sind vor Übergabe an den
Bauherrn sämtlich ausgeführte Arbeiten, gemäß dem
Reinigungskonzept des Architekten, von allen
Verschmutzungen und Verunreinigung innen und außen zu
reinigen.
Die Arbeiten dürfen nur von erfahrenen und geschulten
Arbeitskräften unter Aufsicht eines Verantwortlichen,
der die
Reinigungsabläufe ständig überwacht, vorgenommen
werden.
Die Reinigungsmittelprodukte sind anzugeben. Die
zugehörigen technischen Merkblätter müssen eingereicht
werden.
Die Anwendungsvorschriften der Herstellerfirmen gelten
als verbindliche, technische Arbeitsgrundlage.
1.9 Fertigungsunterlagen / Werkplanung:
Die Erstellung der firmenspezifischen Werk- und
Montageplanung erfolgt mittels CAD und sind mit den
Angebotspreisen abgegolten. Grundlage für die
Werkplanung sind die ZTV, die Funktionale
Leistungsbeschreibung, die
Architektenplanung, die Leitdetails sowie die
aktuellen Gutachten zum Schallschutz, Brandschutz, etc.
Auf evtl. Unstimmigkeiten in der vorliegenden Planung
ist vor bzw. mit der Angebotsabgabe hinzuweisen.
Es ist von einer Planung nach theoretischen Maßen
auszugehen. Als Kontrolle ist frühzeitig ein Aufmaß
vor Ort, sobald
dies der Baufortschritts zulässt, vorzunehmen.
Sämtliche Materialangaben, Oberflächenveredelungen,
Beschläge, Griffhöhen, Verglasungsarten und Glastypen
etc.
sowie die komplett beschrifteten Anschlussdetails mit
Befestigungen an den Baukörper bzw. die
Tragkonstruktion sind
in Horizontal- und Vertikal-Schnitten in allen Ebenen
darzustellen. Die Zuordnung zum Baukörper muss
erkennbar sein
(Lage des jeweils geplanten Elementes), bezogen auf
Bauachsen.
Es ist eine Planliste zu führen, aus der Plan- Nr.
nach Doku - Richtlinien, Erstelldatum, Inhalt,
Änderungsindex,
Freigabedaten (AG, Fachingenieur, Architekt) sowie
sonstige Bemerkungen zu ersehen sind. Die ergänzten
Planlisten
sind den zur Genehmigung vorzulegenden Zeichnungen
jeweils beizufügen.
Alle zur Erfüllung der angebotenen Leistungsinhalte
erforderlichen Leistungen sind in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren.
2. Normen und Richtlinien:
2.1 Technische Vorschriften:
Es sind alle technischen Vorschriften und
Verordnungen, die für das Bauvorhaben von Belang sind,
in ihrer jeweils
gültigen Form zu beachten.
Es gelten:
- die anerkannten Regeln der Technik.
- alle gültigen Europäischen Normen in der neuesten
Fassung.
- alle gültigen Deutschen Normen in der neuesten
Fassung.
- alle gültigen Richtlinien von Berufsverbänden,
Berufsgenossenschaften, anerkannten Instituten (z. B.
ift).
- die Verarbeitungsempfehlungen und Vorschriften der
entsprechenden Produkthersteller.
- alle gültigen Gesetze, Verordnung, Vorschriften,
Vorschriften der Unfallversicherungsträger sind
einzuhalten.
Mit Antrag auf Baugenehmigung ist eine Abweichung in
Bezug auf die Brüstungshöhe genehmigt. Die geplanten
70 cm
sind von der Behörde zugestimmt worden.
3. Statik:
3.1 Statische Nachweise:
Für alle in dieser Leistungsbeschreibung genannten
Konstruktionen sind eigenverantwortlich statische
Nachweise zu
führen und die bautechnische Freigabe herbeizuführen.
Berechnungsgrundlagen für die Bemessung aller
Fenster-, Fassadenelemente sowie Wandbekleidungen sind
die
Angaben in den Normen des Eurocode und folgende
Lastannahmen:
Windlasten Winddruck und aerodynamische Beiwerte sind
nach DIN EN 1991-1-4 zu berücksichtigen.
Horizontallasten:
Ermittlung entsprechend DIN EN 1991-1, unter
Berücksichtigung der eigenverantwortlich entwickelten
Konstruktionsdaten.
Bei der Bemessung von Anprallasten in Brüstungshöhe
ist in öffentlich zugängigen Bereichen eine
waagerechte,
gleichmäßige Belastung von 1,0 kN/m anzusetzen.
Vertikallasten:
Vertikallasten bei der Dimensionierung von
Querriegeln, z.B. Scheibengewichte bei
Festverglasungen entsprechend
DIN EN 1991-1.
Belastungen aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch z.B.
durch herauslehnende Personen bei geöffneten
Fensterflügeln sind zu berücksichtigen.
Zulässige Durchbiegung:
Die Dimensionierung der Bauteile muss unter folgenden
Randbedingungen erfolgen, wobei "L" die freigespannte
Länge zwischen zwei Befestigungspunkten ist.
Zusätzlich zum statischen Nachweis sind entsprechend
der Produktnormen für Fenster und Türen sowie für
vorgehängte Fassaden die Prüfungen gemäß DIN EN
14351-1 und DIN EN 13830 Prüfungen durchzuführen.
Gefordert
ist die Prüfung mit der tatsächlichen Windlast gemäß
DIN EN 1991-1-4.
Durchbiegung als Folge der Horizontallasten:
Für Profilteile z.B. von Fensterelementen und
Pfosten/Riegel-Fassaden f max = max. L/200 jedoch
maximal 15 mm ggf.
geringere Durchbiegung unter Berücksichtigung der
Verglasung.
Durchbiegung an Verglasungen:
Zwischen zwei Ecken eines gemeinsamen Randes: f = max.
15 mm (für Isolierglas) in Abstimmung mit der
Glasindustrie.
Zwischen zwei Glasrändern in der Haupttragrichtung: f
= max l/100 in Abstimmung mit der Glasindustrie.
Durchbiegung als Folge der Vertikallasten:
Anforderungen an Riegel von Fenstern und
Vorhangfassaden: Die Durchbiegung darf l/500 bzw. 3mm
nicht
überschreiten, je nachdem welcher der kleinere Wert
ist.
Befestigung am Rohbau:
Alle Befestigungen am Rohbau sind mit amtlich
zugelassenen Dübel-Systemen herzustellen.
Befestigungen mit
Schussbolzen sind unzulässig. Die Dübel- und
Lasteintragungspunkte sind mit dem Tragwerksplaner
abzustimmen. Bei
den Befestigungen sind die Rohbautoleranzen, die
Gebäudebewegungen und die Bewegungen der jeweiligen
Fassadenelemente zu berücksichtigen.
4. Bauphysikalische und konstruktive Anforderungen:
4.1 Wärmeschutz:
Für die Bemessung der Wärmeschutzeigenschaften der
Fenster- und Türelemente sowie Außenwände sind
anzuwenden (jeweils in allen Teilen und in
letztgültiger Ausgabe):
- DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau)
- EN ISO 10077 und DIN EN ISO 6946
- EnEV in der letzten gültigen Fassung u. das
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von
April 2011
- BREEAM-Gold-Label Zertifizierungsanforderungen.
Die Anforderungen an den Wärmeschutz sind dem
beiliegendem Wärmeschutznachweis zu entnehmen.
4.1.1 Rahmenkonstruktion Aluminium:
Als Mindestanforderung gilt: Die thermische Trennung
der Profilkonstruktion ist so vorzunehmen, dass die
Bauteile
gem. DIN 4108 und gemäß DIN EN ISO 10077 und DIN EN
ISO 6946 die in den Kontruktionsbeschreibungen
angegebenen Wärmeschutzwerte erreichen. Bei Abweichung
von der Mindestanforderung ist die Einhaltung von Uw
erf. nachzuweisen. Um den geforderten U-Wert zu
erreichen sind speziell angefertigte Dämmkerne in die
Profile
einzusetzen, die die Profilkammern in voller Breite
ausfüllen.
4.1.2 Fassadenanschlüsse zum Rohbau:
Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von
Formstücken aus Mineralfaserdämmplatten so
auszubilden, dass
Wärmebrücken ausgeschlossen sind.
Die Dicke der Dämmstreifen darf 60 mm an keiner Stelle
unterschreiten.
An Unterkonstruktionen von Fassadenbekleidungen sind
thermische Trennlagen einzusetzen.
4.2 Schallschutz:
Für die Bemessung der Schallschutzeigenschaften der
Fassadenelemente ist die DIN 4109 einzuhalten. Die
geforderten
Schalldämmwerte gelten für die eingebauten Fenster-
und Fassadenelemente im eingebauten betriebsfertigen
Zustand inkl. der Anschlüsse.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
4.2.1 Schalldurchgang von außen nach innen:
Die Anforderungen an den Schallschutz sind den
Positionsangaben zu entnehmen .
Schallschutz:
Die zu erreichenden Fenster- / Fassadendämmmaße sind
in den Positionen beschrieben und betragen i.d.R. Rw,F
= 32
dB, im Bereich der Außenfassade Rw,F = 36 dB bis 39 dB
4.2.2 Flankenübertragung:
Verminderung der Flankenübertragung in horizontaler
und vertikaler Richtung ist dem Schallschutzgutachten
von
TAUBERT und RUHE zu entnehmen. Durch schalltechnisch
entkoppelte (getrennte) Bauteilkonstruktionen bzw.
durch
Erhöhung der Masse ist die Flankenübertragung zu
vermeiden. Der Anschluss von Trennwänden ist in jeder
Fassadenachse (1,35 m) zu ermöglichen.
Die Längsschalldämmung im Bereich von
Mietertrennwänden muss ein Dn,f,w >/= 58 dB erreichen.
Hier sind die
vertikalen Profile zu ertüchtigen.
Pfosten-Riegelfassade:
Alle Pfosten sind werkseitig mit Füllmaterial so zu
ertüchtigen, das eine Längsschalldämmung von Dn,f,w
>/= 52 dB
erreicht wird.
Deckenanschluss Fassadenelemente:
Längsschalldämmung (vertikal) von Geschoss zu Geschoss
Dn,f,w >/= 60 dB
4.3 Wind- und Wasserdichtigkeit:
Die Konstruktion der Außenwandelemente muss einen
dauerhaften schlagregen- und luftdichten Raumabschluss
gewährleisten.
Folgende Einzelanforderungen werden gestellt:
4.3.1 Luftdurchlässigkeit:
Fenster/ Fenstereinsatzelemente
Die Prüfung gemäß DIN EN 1026 ist durch eine
zugelassene Prüfanstalt auszuführen. Es werden
folgende Klassen nach
DIN EN 12 207 für die nachfolgenden Fassadenelemente
gefordert:
Festverglasungen: Klasse 4
Fensterflügel: Klasse 3
Alle Prüfungen sind bei einem Prüfdruck von mindestens
600 Pa auszuführen.
4.3.2 Schlagregendichtheit:
Fenster
Die Prüfung gemäß DIN EN 1027 ist durch eine
zugelassene Prüfanstalt auszuführen. Es werden
folgende Klassen nach
DIN EN 12 208 gefordert:
für Festverglasung: Klasse 9A für Fensterflügel:
Klasse 8A
für Türen mit allseitigem Anschlag: Klasse 8A
4.4 Feuchtigkeitsschutz und Kondenswasserbildung:
4.4.1 Profilkonstruktionen:
Die Fassadenelemente sind so auszubilden, dass auch
innerhalb der Profilkonstruktion und der Falzräume kein
Kondensat entstehen kann bzw. im Extremfall nach außen
abgeleitet wird oder schnell ablüften kann.
4.4.2 Rohbau-Anschlussbereiche:
Die Anschlussausbildung zwischen Fassade und
Rohbaukörper erfolgt durch CR- oder EPDM-
Dichtungsfolien.
Anschlussbereiche, die außenseitig durch Folie gegen
Niederschlagswasser abgedichtet sind, müssen
raumseitig vor
der Wärmedämmung eine dampfdiffusionstechnisch
höherwertige Abdichtung erhalten.
4.5 Brandschutz:
Die Konstruktionen müssen aus Materialien der
Baustoffklasse A1 und A2 (nicht brennbare Stoffe)
bestehen, mit
Ausnahme der Dichtprofile, -Stoffe und
Antidröhnmaterialien (mind. B1).
Die Anforderungen, die aus dem beiliegenden
Brandschutzkonzept vom Ing.- Büro HHP, Nr. 20HHP-101G
Zi/Pw/Sr -
hervorgehen, sind einzuhalten.
4.6 Temperaturbedingte Längenänderung der
Außenwandbauteile:
Es muss mit einem Temperaturunterschied von -15°C bis
85°C = 100°C gerechnet werden.
Sämtliche angebotenen Konstruktionen müssen
gewährleisten, dass alle Temperaturbewegungen der
Außenwandbauteile spannungsfrei und geräuschlos
ausgeglichen werden können.
4.7 Antidröhn-Beschichtung:
Blechformteile sind auf ca. 60 % der Fläche mit
gespachtelten oder aufgespritzten Massen zu
entdröhnen, dies gilt nur
für schräg oder horizontal einzubauende Bleche (z. B.
Wetterbank), nicht für vertikale Blechflächen.
4.8 Profil- Durchbiegung durch Klimadifferenzen:
Die Profil- Durchbiegung durch Klimadifferenzen dürfen
die Eigenschaften der Luftdurchlässigkeit und
Schlagregendichtheit der Fenster- und
Fassadenkonstruktionen nicht reduzieren. Die Funktion
von Türen und Fenstern
darf nicht beeinträchtigt werden. Trennwandanschlüsse
müssen ihre schalldämmende Funktion behalten.
5. Werkstoffe und Oberflächenqualität:
5.1 Oberflächenbearbeitung - ELOXAL:
Für die anodische Oxidation gelten DIN 17611 sowie DIN
17612. Die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-RG 661) für
"Anodisch erzeugte Oxidschichten auf
Aluminiumhalbzeug" (EURAS/EWAA), herausgegeben von der
Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V.,
Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg 1 sind zu beachten.
Farbabweichungen sind durch mindestens zwei
Farbgrenzmuster zu beurteilen und festzulegen.
Mindestschichtdicke
der Eloxalschicht: 20 µ; der Nachweis ist zu
erbringen. Schweißstellen dürfen nach der Eloxierung
nicht störend in
Erscheinung treten.
Die Oberflächenbehandlung ist aus den Positionsangaben
zu entnahmen
5.2 Oberflächenbearbeitung Pulverbeschichtung:
An die Qualität der Beschichtung werden höchste
Anforderungen gestellt, besonders hinsichtlich
Glanzhaltung,
Kreidung und Farbtonbeständigkeit. Der
Beschichtungsbetrieb hat gemäß GSB und/oder
Qualicoat-Vorschriften zu
erfolgen. Kunststoffbeschichtung: Hochwetterfester
Pulverlack auf modifizierter Polyester- Basis
(Trockenbeschichtung)
Farbe: RAL-Standard nach Wahl des AG siehe auch o.g.
Farb- und Materialkonzept
Glanzgrad: DIN EN ISO 2813: ca. 60 R'/60°
Schichtdicke: min. 60 µm gem. DIN EN ISO 2360
Lichtechtheit: gem. Blaumaßstab sehr gute
Lichtbeständigkeit
Gitterschnittprüfung: DIN EN ISO 2409 = Gt 0
Dornbiegeprüfung: DIN EN ISO 1519 < 5 mm
Erichsentiefung: DIN EN ISO 1520 > 5mm
Wetterbeständigkeit: Kurzbewitterung DIN EN ISO 11341
> 90 % Restglanz,
Freibewitterung: 3 Jahre Florida, 5° Süd: > 50 %
Restglanz;
Buchholzhärte: DIN EN ISO 2815 > 80
Schlagtiefung: DIN EN ISO 6272/Tapetest > 2,5 Nm
5.3 Bauteile aus Stahl:
5.3.1 Stahlblech, raumseitig:
Stahlblechformteile, die raumseitig nicht sichtbar
hinter der Dichtungsebene eingebaut werden, sind aus
sendzimirverzinktem Bandstahl herzustellen.
5.3.2 Stahlteile im Außenbereich (unzugänglich):
Stahlteile, die außerhalb der Wasserdichtungsebene
eingesetzt werden und einer späteren Wartung
unzugänglich
sind, müssen aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff Nr.
1.4571, nach DIN EN ISO 10088, o. glw. hergestellt
sein.
Korrosivitätskategorie: C4
Schutzdauer: lang
5.3.3 Stahlteile im Außenbereich (zugänglich):
Stahlteile, die außerhalb der Wasserdichtungsebene
eingesetzt werden und für Kontroll- und
Wartungsarbeiten
jederzeit schnell zugänglich sind, erhalten einen
Korrosionsschutz gemäß DIN EN ISO 12944 der
Korrosivitätskategorie
C4 mit langer Schutzdauer und DIN EN ISO 1461
bestehend aus:
- Vorbehandlungen: Schmutzentfernung, Entfettung und
Strahlen mit dem Reinheitsgrad Sa 2,5. gemäß DIN EN ISO
12944/Teil 4. Als Strahlgut darf nur
silikoseungefährliches und bleifreies Material
verwendet werden.
- Feuerverzinkung: mind. 100 µm gemäß DIN EN 1461
- Grund-/Deckbeschichtung: mittels Polyurethan
(PUR)-Beschichtung als 2-Schicht- System aus
2-Komponenten
Kunststofflack auf Polyacrylat- Basis, 1 Grund- und 2
Deckbeschichtungen, als dekorative Beschichtung,
Farbe RAL nach Wahl des AG.
- Schichtdicke Grundbeschichtung: 80 µm im Mittel
- Schichtdicke Deckbeschichtung: 2 x 80 µm im Mittel
- Schichtdicke Gesamtsystem: 240 µm im Mittel
Nur der letzte Deckanstrich darf auf der Baustelle
erfolgen, sonst werkseitige Beschichtung.
5.4 Verankerungsteile, Verbindungsmittel:
5.4.1 Verankerungsteile im Innenbereich:
Einbau raumseitig hinter der Abdichtungsebene
Werkstoff: Abschnitte aus Walzstahlprofilen St 37-2,
Querschnitte
nach statischen Erfordernissen; Mindestmaterialdicke:
3 mm.
Oberfläche: Feuerverzinkt, DIN EN ISO 1471.
Montageschweißstellen sind sauber zu entzundern und
durch Kaltverzinkung und 2- fachen Lackanstrich gegen
Korrosion zu schützen.
5.4.2 Verankerungsteile im Außenbereich:
Einbau außenseitig vor der Abdichtungsebene.
Gemäß DIN 18516 sind Anker für Wandbekleidung aus
korrosionsbeständigen Werkstoffen nach Zulassung
herzustellen. Zu verwenden sind Ankerteile aus
rostfreiem Stahl, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571
nach DIN EN ISO
10088, o. glw. korrosionsbeständigen Werkstoffen.
5.4.3 Schrauben und sonstige Verbindungskleinteile:
Fassadenaußenbereich: Edelstahl A 4, Werkstoff Nr.
1.4401 bzw. 1.4571, DIN EN ISO 3506.
Fassadeninnenbereich: Schrauben Edelstahl A 4,
Aluminiumteile, Werkstoff und Oberfläche wie
angrenzende
Metallbauteile.
5.4.4 Verbindung unterschiedlicher Metallwerkstoffe:
Es muss durch geeignete Trennlagen zwischen den
Werkstoffen sichergestellt sein, dass keine
Kontaktkorrosion und
andere ungünstige Beeinflussungen auftreten.
5.5 Dichtungsmaterialien:
5.5.1 Dichtprofile:
Zur Halterung und Abdichtung von Verglasungen,
Brüstungselementen und als Rahmendichtung innerhalb
beweglicher Tür- und Fensterflügel sind ausschließlich
CR (Polychloroprene)- oder EPDM (APTK)-Profile zu
verwenden.
Die Materialeigenschaften der Dichtprofile müssen in
ihren Eigenschaften insbesondere den Anforderungen in
den
nachfolgend genannten Vorschriften entsprechen:
Shorehärte (A) DIN 53505
Zugfestigkeit DIN 53505
Bruchdehnung DIN 53504 Druckverformung ASTM D 395
(Methode B) Wärmealterung DIN 53508 Ozonbeständigkeit
ASTM D 1149 Sprödigkeit ASTM D 746
5.5.2 Dichtungsfolien:
Anschlüsse zwischen Fassadenelementen und Rohbau,
Dach/Attika-Abdichtungen usw. sind unter Verwendung von
CR-, oder EPDM (APTK)-Dichtungsfolien herzustellen.
Die Dichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem
Verwendungszweck der DIN 18531 entsprechen.
Die Verwendung von PVC-Folien wird untersagt.
Elastische Polyethylen-Trägerfolien mit selbstklebender
Kunst-Kautschuk- Bitumenbeschichtung (Bituthene-Folie)
können verwendet werden.
Materialeigenschaften der Dichtungsfolien entsprechend
ZTV-Ziffer 5.5.1. Mindestdicke der CR- bzw.
EPDM-Folien:
Anschlussfolien seitlich, oben und Brüstung 1,0 mm
Anschlussfolien am Fußpunkt und am Übergang zur
Gebäudeabdichtung 1,2 mm
Abweisfolien 0,6 mm
Die Dichtungsfolien dürfen keine aggressiven
Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden
Baustoffen und
Anstrichen verträglich sein. Sie müssen
alterungsbeständig und - soweit sie direkten
Witterungseinflüssen ausgesetzt
sind - gegen diese beständig sein. Die Eigenschaften
hinsichtlich Dampfdiffusion sind entsprechend des
Einsatzzwecks
innen dampfdicht und außen dampfoffen zu wählen.
Die Verklebung der elastischen Dichtungsfolie erfolgt
nach Vorschrift des Herstellers mit Voranstrich
(Primer). Die
Folienkanten am Übergang zum Rohbau sind mit Nahtpaste
abzudichten. Die Dichtungsfolien sind falten- und
blasenfrei einzubauen.
5.5.3 Dichtungsbänder:
Komprimierte Fugenbänder, gemäß DIN 18542 BG1
schlagregendicht auch im Fugenstoß bis 600 Pa.
Material: Offenzelliger Polyurethan-Weichschaumstoff,
imprägniert mit flammhemmend eingestelltem Kunstharz,
vorkomprimiert, einseitig selbstklebend. Farbe:
schwarz.
Die Dimensionierung des Fugendichtungsbandes richtet
sich nach der Fugenbreite und Fugentiefe. Vor dem
Einlegen
des Dichtungsbandes in die Fugen sind die Haftflächen
zu reinigen. Dimensionierung des Bandes bei der
Verlegung laut
Herstellervorschrift.
5.5.4 Elastische Dichtungsstoffe:
Es dürfen nur dauerelastische Dichtstoffe verwendet
werden, die in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck und
DIN 17361 und DIN 18540 entsprechen und keine nach DIN
52460 aggressiven Bestandteile beinhalten. Diese Art
der
Dichtung ist für Fugen mit Relativbewegung der
angrenzenden Bauteile nicht zugelassen, es sei denn,
sie wird auf den
der Ausschreibung beigefügten Konstruktionszeichnungen
ausdrücklich angegeben.
Es werden folgende Qualitäten vorgeschrieben:
Ein- und Zweikomponenten-Dichtungsmassen aus
Polysulfid (o. glw.) mit einer praktischen
Dehnfähigkeit von
mindestens 25 % der ursprünglichen Fugenbreite.
Einkomponenten-Dichtungsmasse für den inneren und
Zweikomponenten- Dichtungsmasse für den äußeren
Bereich.
5.6 Wärmedämmstoffe für Außenbereich:
5.6.1 Mineralfaserdämmung:
Zu verwenden sind Mineralfaserdämmplatten, DIN
EN13162, Anwendungstyp WAB nach DIN 4108-10,
durchgehend
wasserabweisend, mit Glasvlies kaschiert, im Verband
stumpf und eng gestoßen in formsteifer Ausführung,
nicht
brennbar, Baustoffklasse A, DIN 4102,
Wärmeleitfähigkeit nach EnEV Nachweis, maximal = 0,035
W/m²K (Rechenwert
nach DIN 4108).
Druckspannung bei 10 % Stauchung CS (10) 0,5 sigma 10
>/= 0,5 kPa DIN EN 826
Die verwendeten Dämmstoffe müssen gemäß DIN alterungs-
und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest,
feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein.
Die Dicke und die Wärmeleitfähigkeit ist dem
Wärmeschutznachweis zu entnehmen. Es sind nur
Mineralfaserdämmstoffe zu verwenden, die nach TRGS 905
des AGS
(Ausschuss für Gefahrenstoffe) beim BMA einen
Kanzerogenitätsindex KI >/= 40 aufweisen und damit
frei von
Krebsverdacht sind. Baustoffe müssen frei von FCKW
sein.
5.6.2 XPS-Dämmung:
Im Sockelbereich bis mind. 30 cm oberhalb des Geländes
bzw. der Flutschutzgrenze ist Wärmedämmung aus
extrudiertem Polystyrol einzusetzen. Einzurechnen ist
die Anpassung der Dämmung an den Untergrund sowie an
die
angrenzenden Bauteile, wie Fenster, Kellerwände o. ä.
Für die Verwendung im erdberührten Bereich muss die
Zulassung eines Prüfinstitutes vorliegen.
Zu verwenden sind XPS-Dämmplatten mit folgender
Spezifikation: Fabrikat: Dow Deutschland Inc. o. glw.
nach Wahl
des AG
Typ: Roofmate SL-A o. glw.
- Anwendungstyp: WD nach DIN 13164-1
- Baustoffklasse: B1 nach DIN 4102
- Wärmeleitgruppe 040
- Wärmeleitfähigkeit: R = 0,040 W/m*K nach DIN 4108
- Diffusionswiderstandszahl: µ = 80-200 nach DIN 12086
- Linearer Wärmeausdehnungskoeffizient: 0,07 mm/m*K
- Druckspannung für Dauerbelastung (Stauchung 2 % nach
50 Jahren) 0,13 N/mm² nach DIN EN 1606
- Druckspannung bei 10 % Stauchung 0,30 N/ mm² nach
DIN EN 826
- Elastizitätsmodul 12 N/ mm² nach DIN 53421.
6. Beschläge:
Für sämtliche Fenster- und Türelemente wird der Einbau
qualitativ hochwertiger Markenbeschläge gefordert.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
- einfache Bedienung
- auf Dauer funktionssichere Wirkungsweise
- dauerhafte Korrosionsbeständigkeit.
6.1 Fensterbeschläge:
Die Bedienkräfte der Fensterbeschläge müssen Klasse 1
nach DIN EN 13115 entsprechen.
Die Dauerfunktion der Fensterbeschläge muss Klasse 2
nach DIN EN 12400 entsprechen mit 10.000 Prüfzyklen.
Die Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen muss
nach EN 14 609 bzw. EN 948 nachgewiesen werden.
7. Verglasung / Paneele:
Die Anforderungen an den Wärmeschutz orientiert sich
an den Anforderungen an das Gesamtsystems.
7.1 Allgemeine Hinweise:
Lieferung und Einbau der gesamten Verglasung gehören
zum Leistungsumfang. Die Verglasung ist vorzusehen für
Andruck-Trockenverglasung mittels CR- oder EPDM-
Dichtungsprofilen.
Isoliergläser
Auszuführen sind Zweischeiben-Isoliergläser, die gemäß
den Güte- und Prüfbestimmungen Mehrscheiben-Isolierglas
(Gütesicherung, RAL-RG 520) hergestellt sind und den
Anforderungen der Ausschreibung in Bezug auf Statik,
Wärmeschutz, Sonnenschutz, Schallschutz und Sicherheit
entsprechen.
Alle Verglasungen müssen das CE- Kennzeichen tragen.
Im Randverbund sämtlicher Isolierglaseinheiten sind
Hersteller, Herstelldatum, Glastyp- Bezeichnung und
U-Wert
sichtbar einzutragen.
Für den Nachweis der statischen Eigenschaften ist für
die im Projekt ausgeführten Verglasungen eine
Glasstatik zu
erstellen.
Glasdicken
Die angegebenen Glasdicken sind nur Mindestdicken und
sind eigenverantwortlich vom Bieter entsprechend den
statischen oder schallschutztechnischen Anforderungen
zu bemessen und ggf. zu erhöhen. Auf die Anforderungen
in
Bezug auf Wärmeschutz, Schallschutz und Sicherheit
wird gesondert eingegangen. Anforderungen aus der
Verwendung als Brüstungsgläser etc. sind zu
berücksichtigen. Zur Erzielung eines einheitlichen
Bildes sind innerhalb
zusammenhängender Fassaden gleiche Glasstärken und
Aufbauten zu verwenden. Als zusammenhängend gelten
ganze Fassadenseiten.
Die Mindestdicke der äußeren Scheibe einer
Verglasungseinheit beträgt 6 mm, unabhängig von der
Statik oder der
Glasart.
Die angegebenen Glasdicken in der
Leistungsbeschreibung bzw. in den zugehörigen
Leitdetails basieren lediglich auf
einer Vorbemessung und sind vom AN eigenverantwortlich
zu prüfen.
Erscheinungsbild
Generell ist bei der Verwendung von verschiedenen
Glassorten an einem Bauteil die Verwendung von Gläsern
eines
Herstellers vorgeschrieben. Die Gläser sind in Farbe
und Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen, dies gilt
insbesondere auch für die Brüstungsgläser in Bezug auf
die entsprechend benachbarten transparenten Gläser.
Generell sind nur Beschichtungen bei
Isolierverglasungen zugelassen, die auf der dem
Scheibenzwischenraum
zugewandten Seite liegen. Bei den
Verbundsicherheitsscheiben sind farbneutrale, klar
durchsichtige PVB-Folien
einzusetzen. In den Fällen in denen eine Mattierung
gefordert ist sind weißliche, hell- matte PVB-Folien
zu verwenden.
Kantenverletzungen
Zusätzlich zur Kontrolle der Glaskanten bei der
Herstellung sind Kontrollen beim Einbau durchzuführen.
An allen Scheiben sind die Glaskanten auf
Beschädigungen zu kontrollieren und das Ergebnis ist
im Falle von ESG-H zu
protokollieren.
Scheiben mit Kantenverletzungen, die
bei Floatglas (als VSG) tiefer als 15 %
bei TVG tiefer als 15 %
bei ESG-H tiefer als 5 %
bei sichtbaren Glaskanten tiefer als 5 %
der Scheibendicke ins Glasvolumen eingreifen, dürfen
nicht eingebaut werden.
Temperaturwechselbeständigkeit
Die Verglasung ist in Verantwortung durch den AN so
auszuführen, dass keine thermischen Brüche auftreten,
hier
insbesondere in Bezug auf die Glasart,
Sonnenschutzbeschichtungen und Schlagschatten.
Folgende Maßnahmen sind einzurechnen:
Verwendung von beständigen Gläsern
Nachweis der Eignung der gewählten Verglasungen.
Absturzsichernde Vertikalverglasungen
Verglaste Brüstungen, bodenebene Verglasungen sowie
sonstige Vertikalverglasungen, die eine
absturzsichernde
Funktion übernehmen sind entsprechend der DIN 18008-4
in der neuesten Fassung zu bemessen und auszuführen.
Bei
Abweichung von den Regelungen der DIN 18008 ist die
Zustimmung des Prüfingenieurs einzuholen. Sollten
Bauteilversuche nötig werden sind diese in die Preise
einzurechnen.
ESG-Verglasung
Alle ESG-Scheiben, die einzeln oder als Teil einer
Isolierglaseinheit eingebaut werden, sind nach DIN EN
14179 und
nach Bauregelliste A Teil 1 Anlage 11.11 als
heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas, ESG-H
vorzusehen. Als
Mindestdicke von ESG-H sind 6 mm nicht zu
unterschreiten.
TVG- Verglasung:
Die teilvorgespannten Scheiben müssen plan sein.
Alle TVG-Scheiben sind, oben rechts, hintereinander,
mit einem Stempel auf der Scheibeninnenseite zu
kennzeichnen.
Die Kanten bei TVG-Verglasung sind nach den
bauaufsichtlichen Zulassungen und Herstellervorgaben
mindestens
jedoch gesäumt auszuführen.
Als Mindestdicke von TVG sind 6 mm nicht zu
unterschreiten.
Verbundsicherheitsglas (VSG):
Die Scheiben bestehen aus zwei oder mehreren
Glasscheiben mit Folienzwischenlage(n) aus
Polyvinylbutyral (PVB).
Beim Verglasen ist der Rand wirksam zu schützen, damit
keine Delaminierung und keine Verfärbung der
Folienzwischenlage eintreten.
Schallschutz
Zur Erfüllung der Schallschutzanforderungen sind keine
Gläser mit Gießharz und keine Schwergase zu verwenden.
Abkürzungen:
VSG Verbundsicherheitsglas
ESG, ESG-H Einscheibensicherheitsglas
TVG Teilvorgespanntes Glas
7.2 Sonnen- Wärme-Schutz-Isolierverglasung:
Die vorgesehenen Glastypen sind in den
Konstruktionsbeschreibungen unter Pkt. 8 beschrieben.
Die Verwendung ist
den Positionsangaben zu entnehmen.
GT 301
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung
Außenscheibe Floatglas
Mittelscheibe Floatglas
Innenscheibe Floatglas
Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 302
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe VSG 8 mm
-mind. 0.38 PVB-Folie
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 303
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe Floatglas
Innenscheibe Floatglas
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 305:
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung
Außenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Mitte Floatglas
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 307
Verglasung Türflügel: GT 307
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe ESG oder VSG aus TVG 8 mm
-mind. 0.38 PVB-Folie
für mieterseitige Folierung vorgesehen
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 308
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung für absturzsichernde
Verglasungen nach TRAV.
Außenscheibe ESG-H nach Glasstatik
Mittelscheibe ESG-H
Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik,
mind. 0.76 PVB-Folie
Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K
g- Wert: 53 %
GT 309
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung .
Außenscheibe ESG bzw. TVG 8 mm, für
mieterseitige Folierung vorgesehen
Mittelscheibe Floatglas
Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik,
mind. 0.38 PVB-Folie
Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K
g- Wert: 53 %
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
1. Pfosten- Riegel- Konstruktionen:
1.1 Konstruktionsmerkmale Fassaden Erdgeschoss (ohne
Türeinsatzelemente):
Im EG werden Fassadenelemente komplett ausgetauscht.
Für die Fassaden im EG wird eine Kombination aus
hochwärmegedämmten Profilen mit Bautiefe 75 mm mit
systemzugehörigen Türprofilen in gleicher Bautiefe
kombiniert, sodass der Flügelrahmen ohne
Flächenversatz zur
umliegenden Rahmenebene zu liegen kommt.
Fassadenprofile mit Wärmedämmende Isolierstege mit
drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die
koextrudierte
Moosgummi-Doppelhohlkammer- Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten
auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels
toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Wärmegedämmtes, im Bereich des Fußbodenaufbaues
eingelassenes Schwellenprofi mit Abdeckprofil zum
Verschließen der Schwelle. Diese Abdeckung ist auf das
Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren.
Die Position der Profile wird über selbstlehrende
Endstücke definiert, die kopfseitig über Kanäle mit den
Abdeckprofilen verschraubt werden. Umlaufende
Mitteldichtung mit Formecken bilde die Dichtebene
zwischen
Fensterflügel und Blendrahmen. Zusätzlich erfolgt eine
untere Abdichtung mit einer automatischen
Absenkdichtung.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne
integriert die mittels einen Rückschlagventiles eine
kontrollierte
Ableitung sicherstellt und außerdem eine
Schlagregendichtheit bis 600Pa gewährleistet.
Barrierefreie Durchgangselemente mit Nullschwelle
müssen nach ift-Richtlinie BA-01/1 2018-10 eine
Überrollbarkeit
der Klasse 6 erreichen
Uf-Wert Rahmen: 0,92 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: Klasse 9A
Windlastwiderstand: Klasse C5/B5
Festigkeit mechanisch: Klasse 4
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3
Widerstandsklasse: RC2
Dichtungsebenen: 3 Stück
Profilsystem Fassade:
- Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig
1.2 Konstruktionsmerkmale Türeinsatzelemente:
Türkonstruktion mit Bautiefe 75 mm ohne Flächenversatz
zur umliegenden Rahmenebene, mit außen umlaufender 7
mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch
angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die
mittels
spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden
sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und
Mittelschale
sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser
Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den
Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf
Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und
zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium
Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die
Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden.
Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K)
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: E750
Windlastwiderstand: Klasse C3/B3
Stoßfestigkeit: Klasse 1
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8
Widerstandsklasse: RC2
Profilsystem Türeinsatzelement:
- Schüco AD UP 75 oder gleichwertig
2. Konstruktionsmerkmale Umbau Fassaden Erdgeschoss
(ohne Türeinsatzelemente):
Im EG werden Fassadenelemente teilweise ausgetauscht,
indem einzelne Fassadenpfosten- und/oder Riegel
ausgetauscht, bzw. auf die erforderlichen Längen
eingekürtzt werden. Verglasungen und
Türeinsatzelemente werden
an diesen Fassaden ausgetauscht.
Für die auszutauschenden Fassadenteile wird eine
Profilsystem mit Bautiefe 60 mm mit systemzugehörigen
Türprofilen in mit Bautiefe 75 mm verwendet, sodass
der Flügelrahmen mit einem raumseitigen Flächenversatz
von 10
mm zur umliegenden Rahmenebene zu liegen kommt.
2.1 Konstruktionsmerkmale Fassadenprofile
Wärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium
Fassade-System als Pfosten-Riegel-Konstruktion für
mehrgeschossige
Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite
von 60 mm.
Konstruktionsmerkmale:
Die Konstruktion ist, entsprechend den Füllungsdicken,
mit Aluminium-Andruckprofile von aussen abzudichten und
mit Deckschalen auszustatten. Eine feldweise
Entwässerung ist sicherzustellen.
Tragwerk:
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus
rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im
Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende
Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind
mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und
Stoßstücken auszuführen.
Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind
entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und
Halbschalen
sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente:
Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente -
sind in der gleichen Ebene angeordnet. Die raumseitigen
Verglasungsdichtungen aus witterungsbeständigem
schwarzem EPDM haben in den Pfosten und Riegeln
ungleiche
Bauhöhen (6 mm Versatz).
Außen werden zwei Einzeldichtungen aus
witterungsbeständigem schwarzem EPDM mit 5 mm Höhe
angeordnet.
Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit
Dichtungskreuzen aus EPDM auszuführen.
Segmentierte Bereiche und Dachverglasungen sind
grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem
Butyl-Dichtband auszuführen.
Belüftung:
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich
erfolgen über die vier Ecken eines jeden
Scheibenfeldes in den
Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in
den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und
Dichtungen
entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Uf-Wert Rahmen: 1,3 W/(m²·K)
Luftdurchlässigkeit: AE
Schlagregendichtheit: RE1200
Windlastwiderstand: 2,0/3,0 (kN/m²)
Stoßfestigkeit: Klasse I5/E5
Widerstandsklasse: RC2
Profilsystem Fassade:
- Schüco FWS 60 oder gleichwertig
2.2 Konstruktionsmerkmale Türeinsatzelemente:
Türkonstruktion mit 10 mm Flächenversatz zur
umliegenden Rahmenebene, mit außen umlaufender 7 mm
Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch
angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die
mittels
spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden
sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und
Mittelschale
sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser
Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den
Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf
Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und
zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium
Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die
Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden.
Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K)
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: E750
Windlastwiderstand: Klasse C3/B3
Stoßfestigkeit: Klasse 1
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8
Widerstandsklasse: RC2
Profilsystem Türeinsatzelement:
- Schüco AD UP 75 oder gleichwertig
3.1 - Konstruktionsmerkmale Fensterelemente 3. und
4.Obergeschoss
Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenstertür-System , mit
75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm
Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite
flächenbündig.,
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden
den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-
Doppelhohlkammer- Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten
auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels
toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Wärmegedämmtes, im Bereich des Fußbodenaufbaues
eingelassenes Schwellenprofi mit Abdeckprofil zum
Verschließen der Schwelle. Diese Abdeckung ist auf das
Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren.
Die Position der Profile wird über selbstlehrende
Endstücke definiert, die kopfseitig über Kanäle mit den
Abdeckprofilen verschraubt werden. Umlaufende
Mitteldichtung mit Formecken bilde die Dichtebene
zwischen
Fensterflügel und Blendrahmen. Zusätzlich erfolgt eine
untere Abdichtung mit einer automatischen
Absenkdichtung.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne
integriert die mittels einen Rückschlagventiles eine
kontrollierte
Ableitung sicherstellt und außerdem eine
Schlagregendichtheit bis 600Pa gewährleistet.
Uf-Wert Rahmen: 0,92 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: Klasse 9A
Windlastwiderstand: Klasse C5/B5
Festigkeit mechanisch: Klasse 4
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3
Dichtungsebenen: 3 Stück
Profilsystem Fassade:
- Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig
Profilsystem Fassade:
- Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig
4.1 - Konstruktionsmerkmale Umbau Fensterelemente 3.
und 4.Obergeschoss
Wärmegedämmtes Aluminium Fenster-System mit 65 mm
Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm
Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite
flächenbündig.
Die großvolumige Hohlkammer-Mitteldichtung wird im
Bereich der Dämmzone angeordnet.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten
auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels
toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern
Profilbautiefen:
Bestehender Blendrahmen, Pfosten, Riegel 65 mm
Flügelrahmen Neu 75 mm
Uf-Wert Rahmen: 1,9 W/(m²K)
Glasstärke max.: 55 mm
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: Klasse 9A
Windlastwiderstand: Klasse C5/B5
Festigkeit mechanisch: Klasse 4
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3
Dichtungsebenen: 3 Stück
5.1 Konstruktionsmerkmale Türelemente:
Türkonstruktion ohne Flächenversatz zur umliegenden
Rahmenebene, mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet,
bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels
spezieller
Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und
Mittelschale
sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser
Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den
Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf
Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und
zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium
Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die
Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden.
Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K)
Glasstärke max.: 53 mm
Luftdurchlässigkeit: Klasse 4
Schlagregendichtheit: E750
Windlastwiderstand: Klasse C3/B3
Stoßfestigkeit: Klasse 1
Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8
Widerstandsklasse: RC2
Profilsystem Türeinsatzelement:
- Schüco AD UP 75 oder gleichwertig
6. Konstruktionsmerkmale Sonnenschutzanlagen
6.1 Konstruktionsmerkmale Raffstoren
Zur Ausführung kommen Schacht-Basis-Raffstoren mit
freitragender Oberschiene oder Schacht-Raffstoren mit
mindestens gleichwertigen technischen
Ausstattungsmerkmalen.
Der Raffstore muss für die Integration in ein
bauseitiges Wärmedämmverbundsystem geeignet sein.
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die
Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden
folgende
Forderungen zwingend vorgeschrieben:
- Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit
schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder und
zur
Befestigung der Stege der Leiterkordeln zu versehen.
Um den einwandfreien Lauf der Lamellen auch bei
Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu
gewährleisten müssen die Führungsprofile mindestens 25
mm
tief sein. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem
Aluminium (kein Zink- oder Aluminium-Blech) vorzusehen.
- Die angebotenen Raffstoren müssen die
Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 -
Abschlüsse außen -
erfüllen.
- Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind
die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem
Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang
auszuführen.
- Für die Produkte liegen über die IVRSA e. V.
Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 und EN
15804+A2
vor.
6.1.1. Oberschiene
59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem,
stranggepresstem Aluminiumprofil ohne
Oberflächenbehandlung
(kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte
Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die
Oberschiene nach
unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist
hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile
ausgeschlossen. Wendewelle aus verzinktem
Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte,
teflonhaltige Lager mit
Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff,
Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen
Verstellung der
Lamellen.
6.1.2. Oberschienenbefestigung
Befestigung der werkseitig vorgefertigten Baugruppe
bestehend aus Universaladapter mit Trägerlasche und
Oberschienenträger durch Einschieben in die
Führungsschiene. Die Anbringung des Raffstores erfolgt
durch Einhängen
der Oberschiene in den Oberschienenträger. Die
Oberschienenträger sind so auszuführen, dass eine
Körperschallübertragung unterbunden wird.
Die max. Breite Hinterkante-Führungsschiene beträgt
4000 mm.
Die Raffstoren müssen bis 3000 mm Breite ohne
bauseitig anzubringenden Träger einsetzbar sein. Ab
2001 mm bis
3000 mm Breite ist die Aussteifungsblende vorzusehen.
6.1.3. Lamellen
60 mm breit, konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt,
aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im
Spezialverfahren korrosionsbeständig
einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in
den Lamellen sind mit
schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder
(Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der
Stege der
Leiterkordel versehen.
Der Raffstore fährt mit nach außen geschlossenen
Lamellen tief und mit nach innen geschlossenen
Lamellen hoch.
Farben gemäß Herstellerkollektion. Es müssen
mindestens 9 Farben zur Auswahl stehen, davon 4 Farben
in matter
Oberfläche.
6.1.4. Leiterkordel
Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz,
in schwerer Sonderausführung mit Doppelstegen. Jede
Lamelle
wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt und
zwischen den Doppelstegen gefädelt.
6.1.5. Aufzugsbänder
Aus spezialbeschichtetem, schwarzem Polyester. Das
Aufzugsband wird durch nur ca. 5x9 mm große,
randgebördelte
Stanzungen geführt, wodurch der Lichteinfall in den
Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum
reduziert
wird. Größere Stanzungen oder Stanzungen ohne
Randbördelung für das Aufzugsband sind nicht zulässig.
6.1.6. Endschiene
60 mm breit, min. 15 mm hoch, aus stranggepresstem
Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus
Kunststoff für
die Endschiene. In den Endkappen sind verschiebbare
Führungsnippeln mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des
Behanges zu verhindern. Um ausreichende
Torsionssteifigkeit zu gewährleisten sind nicht
geschlossene
Endschienenprofile bzw. ein Verschließen durch eine
aufgeclipste Lamelle nicht zulässig.
6.1.7. Seitliche Führung
Seitliche Führung durch schwarze Führungsnippel aus
Kunststoff, schlagfest über 2
Ultraschallverschweißungen mit
den Lamellen verbunden. Bei der Anbindung des
Führungsnippels auf der Lamellenoberseite muss eine
umlaufende
Mindestüberlappung von 1 mm gegeben sein. Zudem müssen
die Führungsnippel flächenbündig in der
Lamellenoberseite eingelassen sein. Geklippte sowie
Druckguss-Führungsnippel sind aufgrund einer erhöhten
Gefahr
des Ausreißens - Druckguss-Führungsnippel zusätzlich
aufgrund einer zu hohen Geräuschentwicklung -
ausgeschlossen.
Lamellen werkseitig genippelt.
Frontseitig einputzbare Führungsschiene mit
2K-Kunststoff-Clipprofil zur Geräuschdämmung. Die
durchgehende
Führungsschiene, pulverbeschichtet mit
wasserableitendem Endverschluss, wird direkt auf dem
Fenster befestigt.
Haltermontage:
Verstärkte Führungsschienen 25-50 aus stranggepresstem
Aluminium mit 2K-Kunststoff-Clipprofil zur
Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen
Führungsschienenhalter.
6.1.8. Antrieb
Verdeckt eingebauter, 230 V-Mittelmotor, Schutzart IP
54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und
beidseitigem
Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und
Thermoschutzschalter. Es sind generell Motore mit
einstellbaren
oberen und unteren Endschaltern einzusetzen.
Es ist eine Kabelüberlänge von 5m vorzuhalten
6.1.9. Bedienung
Hoch- und Tieffahren sowie Wenden der Lamellen durch
Bedienung eines Bedienschalters. Bei Erreichen der
oberen
oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten
Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.
6.1.10. Oberflächenbehandlung
Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet
auszuführen. Es müssen mindestens die
Oberflächenqualitäten
seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest
Feinstruktur zur Auswahl stehen.
Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver
in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die
Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren
nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen.
Die Beschichtung muss die Qualität "GSB - Sea Proof"
erfüllen.
6.1.11. Befestigung
Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium
oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung
zur
Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung
eingesetzt werden.
Fabrikat:
- Warema E 60 A6 S oder gleichwertig
7. Konstruktionsmerkmale Markisolette
Zur Ausführung kommen Vorbau-Markisen als Markisolette
7.1. Elektroantrieb
Rohrmotor 230 V, 50 Hz (Drehmoment und
Leistungsaufnahme auf Anlagengröße abgestimmt),
Schutzart IP 44, mit
integriertem Thermoschutz und eingebautem Kondensator.
Der Motor verfügt über eine mechanische
Endabschaltung.
Der Motor verfügt über eine positionsgesteuerte
Endabschaltung in der unteren und oberen Endlage.
Der Anschluss erfolgt durch eine im Motorkopf
steckbare Anschlussleitung ca. 0,5 m lang mit
vormontiertem Stecker
STAS 3.
Die entsprechende Kupplung für den bauseitigen
Anschluss und das Steckerkupplungsgehäuse liegen bei.
Es ist eine Kabelüberlänge von 5m vorzuhalten
7.2.1 Kastengröße 130, halbrund
Halbrunder Kasten aus stranggepresstem Aluminium,
Abmessung 130x130 mm, Seitenteil aus Aluminium,
pulverbeschichtet. Revisionsblende halbrund, abnehmbar.
7. 2.2 Wellensystem für Kastengröße 130
Tuchwelle aus verzinktem Stahl, Durchmesser Ø85 mm, 1
mm stark.
Die Befestigung des Markisentuches erfolgt mittels
Kedernut, um evtl. Druckstellen durch Klemmleisten
usw. zu
vermeiden.
Die Lagerung der Welle muss über einen federnd
gelagerten Wellenkern erfolgen. Dadurch wird eine
Revision des
Wellensystems nach unten, ohne Demontage des Kastens
(nur Revisionsblende) möglich.
7.3. Acryl-Stoff All Weather
Markisentuch aus 100 % Marken-Acryl-Gewebe,
spinndüsengefärbt, lichtecht, wetterecht und reißfest.
Das Gewebe ist
auf Nano-Basis imprägniert und dadurch
schmutzabweisend, verrottungssicher, schnelltrocknend,
luftdurchlässig und
wasserabweisend. Farbauswahl gemäß der jeweils
gültigen WAREMA Kollektion. Das Stoffgewicht beträgt
ca. 300
g/m², Bahnbreite 1200 mm. Keine Brandschutzklasse. Das
Markisentuch muss schadstoffgeprüft sein nach
ÖKO-Tex-Standard 100. Alle Nähte und Säume sind mit
PTFE (Teflon)-Nähfaden der Firma Gore® herzustellen.
7.4. Führungsschiene mit C-Nut, mit Abstand befestigt
(mit Führungsschienenhalter Abstandsmontage)
Führungsschienen mit C-Nut aus Aluminium, 1-teilig,
stranggepresst. Maximale Führungsschienenbreite 26 mm.
Die
Befestigung erfolgt mittels
Aluminium-Führungsschienenhalter auf der Fassade. In
der Führungsschiene befindet sich
ein extrudiertes PVC-Profil zum Einclipsen in die
C-Nut der Führungsschiene. Endverschluss der
Führungsschiene,
schwarz.
7.5. Ausfallgarnitur
Aus Aluminiumprofilen, pulverbeschichtet. Fallarm den
statischen Erfordernissen entsprechend aus
Aluminium-Winkel-Profil, 30x20x4 mm. Die Abdruckfeder
aus korrosionsbeständigem Stahl ist nahezu unsichtbar
im
Gelenk angeordnet. Ausfallwinkel der Fallarme
kreisförmig bis max. 145°, Ausfall 550 mm. Führung der
Ausfallgarnitur
in den Führungsschienen mit Gleitern aus Kunststoff,
wartungsfrei.
Die Ausfallgarnitur ist zusätzlich bei Auftreten von
Windböen arretiert. Diese Arretierung ist von der
unteren Endlage
der Fallarme mit ca. 145°, bis zur waagerechten
Stellung mit 90° wirksam (nicht nur in der unteren
Endlage). Der
Drehpunkt des Fallarmes ist in der Höhe verstellbar.
Aus Gründen der individuellen Einstellbarkeit der Höhe
ist dies zwingend erforderlich.
7.6. Endschiene, rund für Größe 130
Runde Endschiene aus stranggepresstem Aluminium, Ø 40
mm, pulverbeschichtet oder eloxiert (optional),
sichtbar
oder stoffumschlungen (optional), mit Kedernut.
Seitliche schwarze Kunststoff-Endstopfen, die eine
sichere Führung
innerhalb der Führungsschienen ermöglichen.
7.7. Leitrohr rund für Größe 130
Rundes Leitrohr aus stranggepresstem Aluminium, Ø40
mm, pulverbeschichtet. Das Leitrohr ist mittels
Lagerbolzen
aus Aluminium an den seitlichen Verbindungsschienen
befestigt und gegen Herausfallen arretiert.
7.8 Oberflächen
Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet
auszuführen. Es müssen mindestens die
Oberflächenqualitäten
seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest
Feinstruktur zur Auswahl stehen.
Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver
in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die
Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren
nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen.
Die Beschichtung muss die Qualität "GSB - Sea Proof"
erfüllen.
7.9. Befestigung
Bei Befestigung der Führungsschienenhalter auf Holz,
Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit
Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt
durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Bei Montage
auf
Holz müssen zusätzlich Edelstahl-Distanzhülsen mit
EPDM-Dichtscheibe montiert werden.
Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des
Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen.
7.10. Kunststoffteile
Kunststoffteile sind in Schwarz oder wie vorgenannt
beschrieben anzubieten.
Fabrikat:
- Warema VM oder gleichwertig
8. Glastypen
Folgende Glastypen sind vorgesehen. Die Verwendung ist
den Positionsangaben zu entnehmen.
GT 301
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung
Außenscheibe Floatglas
Mittelscheibe Floatglas
Innenscheibe Floatglas
Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 302
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe VSG 8 mm
-mind. 0.38 PVB-Folie
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 303
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe Floatglas
Innenscheibe Floatglas
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 305:
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung
Außenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Mitte Floatglas
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 307
Verglasung Türflügel: GT 307
Wärmschutz-Isolierverglasung als
2-fach-Verglasung
Außenscheibe ESG oder VSG aus TVG 8 mm
-mind. 0.38 PVB-Folie
für mieterseitige Folierung vorgesehen
Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38
PVB-Folie
Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K
g- Wert: 53%
GT 308
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung für absturzsichernde
Verglasungen nach TRAV.
Außenscheibe ESG-H nach Glasstatik
Mittelscheibe ESG-H
Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik,
mind. 0.76 PVB-Folie
Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K
g- Wert: 53 %
GT 309
Wärmschutz-Isolierverglasung als
3-fach-Verglasung .
Außenscheibe ESG bzw. TVG 8 mm, für
mieterseitige Folierung vorgesehen
Mittelscheibe Floatglas
Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik,
mind. 0.38 PVB-Folie
Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K
g- Wert: 53 %
1. Pfosten- Riegel- Konstruktionen:
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung für den AN
01.01
Baustelleneinrichtung für den AN
01.02 Technische Bearbeitung
01.02
Technische Bearbeitung
01.03 Bemusterung
01.03
Bemusterung
02 Pfosten- Riegel- Konstruktionen
02
Pfosten- Riegel- Konstruktionen
02.01 Fassaden Erdgeschoss
02.01
Fassaden Erdgeschoss
02.02 Umbau Fassaden Erdgeschoss
02.02
Umbau Fassaden Erdgeschoss
03 Fensterelemente
03
Fensterelemente
03.01 Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
03.01
Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
03.02 Umbau Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
03.02
Umbau Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
10 Türelemente
10
Türelemente
10.10 Türelemente 3./4. Obergeschoss
10.10
Türelemente 3./4. Obergeschoss
20 Metallbauarbeiten/ Schlosserarbeiten
20
Metallbauarbeiten/ Schlosserarbeiten
20.01 Metallbauarbeiten
20.01
Metallbauarbeiten
30 Sonstige Leistungen
30
Sonstige Leistungen
30.01 Wartungsangebote
30.01
Wartungsangebote
30.02 Stundenlohnarbeiten
30.02
Stundenlohnarbeiten