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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Elektroakustische Anlagen / Alarmierungsanlagen
01
Elektroakustische Anlagen / Alarmierungsanlagen
01.__.0010 ELA Anlage Die Elektroakustische Anlage ist entsprechend den aktuellen Normen zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage zu planen und bauen.
Für die elektroakustische Anlage ist ein eigener Technikraum (Wände F90/Tür T30) mit Be- und Entlüftung zu errichten. Der Technikraum muss in Abhängigkeit der eingesetzten Anlage geeignet sein. Der rechnerische Nachweis der Öffnungsquerschnitte für die Be- und Entlüftung ist zu dokumentieren und der Fachbauleitung vorzulegen. Der Raum ist so zu belüften, dass mit der angegebenen Wärmelast die Maximaltemperatur von 25°C nicht überschritten wird. Errichtung des Raumes und der Be- und Entlüftung durch die entsprechenden Gewerke und nicht Leistungsumfang seitens des AN Elektro. (-> siehe Anlage ESH – Infrastruktur allgemein).
Für das Pausensignal, für betriebliche Durchsagen und Evakuierungsdurchsagen erhalten alle Räume und Flure A/B-Lautsprecher. Ausgehend von der neuen ELA-Zentrale ist für die Lautsprecher eine A/B Verkabelung zu installieren. Die Verkabelung bis in den jeweiligen Brandabschnitt erfolgt in Funktionserhalt (E30) mit dafür zugelassenen Kabeltragsystemen. Innerhalb der Brandabschnitte kann konventionell verkabelt werden.
Die Außenseite zum Pausenhof erhält einen Trichterlautsprecher, der über einen separaten Lautsprecherkreis ebenfalls an die ELA-Zentrale angeschlossen wird.
Bei Erweiterungsbauten mit funktionalem Bezug zu bestehenden Gebäuden ist eine funktionale Kopplung an eine bestehende Anlage zu realisieren. Die Beschallung, Gleichmäßigkeit und die ausreichende Sprachverständlichkeit für Durchsagen in allen Räumen, Fluren, Treppenhäusern und im Außenbereich sind
zu gewährleisten. Im Außenbereich muss der Schallpegel den gültigen Schallschutzauflagen entsprechen. Die Pausensignalisierung erfolgt über die Bestandsanlage des Hauptgebäudes (s. auch Punkt c. KG456). Eine Tischsprechstelle mit Sprechtaste und abgedeckter Alarmtaste sind im Büro vorzusehen.
Für Ferienzeiten ist an der Zentrale eine manuelle Abschaltung der Rufkreise über einen frei programmierbaren Taster vorzusehen. Die Funktion der Hausalarmierung darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Eine Sammelstörmeldung der ELA-Anlage ist durch ein Anzeigetableau an einer definierten, während der
Betriebszeit ständig besetzten Stelle, anzuzeigen.
01.__.0010
ELA Anlage
1,00
psch
01.__.0020 Gefahrenmelde- und Alarmierungsanlagen Gemäß Brandschutzkonzept wird im Gebäude eine neue Zentrale für die Alarmierungsanlage errichtet. Diese muss in der Lage sein, eingehende Signale einer bestehenden ELA/SAA des Hauptgebäudes zu verarbeiten und Signale in verarbeitbarer Form an diese zu übermitteln. Bei Erweiterungsbauten mit funktionalem Bezug zu bestehenden Gebäuden ist eine funktionale Kopplung an eine bestehende Anlage zu realisieren.
Darunter fallen folgende Signale:
- Pausengong (eingehend)
- Sprachdurchsagen (eingehend wie ausgehend)
- Alarmierungssignal (eingehend wie ausgehend)
Unabhängig des Handmelders, von welchem die Alarmauslösung erfolgt, hat die Alarmierung im gesamten Schulkomplex zu erfolgen.
An den Ausgängen ins Freie sind Handmelder in Blau zu montieren, die an die neue Hausalarmzentrale angeschlossen werden. Die Alarmierung erfolgt über die Lautsprecher der Pausensignal-/Evakuierungsanlage (KG 454). Das Anschließen an den Bestand und die Inbetriebnahme erfolgt über den Rahmenvertragspartner.
01.__.0020
Gefahrenmelde- und Alarmierungsanlagen
1,00
psch