Photovoltaikanlage
Rhiviva2 - Haustyp L Flora
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bieten Sie für die Trockenbauarbeiten von 4 Einfamilienhäusern. Die Bauvorhaben liegen unmittelbar nebeneinander, und befinden sich in 41541 Dormagen, Am Rheinbogen. Die Massen aller ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Erstellung von 4 Häusern. Die als Pauschalen ausgeschriebenen Positionen gelten ebenfalls für 4 Häuser. Bitte beachten Sie auch, dass diverse Positionen als Alternativ-Positionen ausgeschrieben sind.
Projektbeschreibung
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL 1.1 Geltungsbereich, Allgemeines 1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. 1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungs- beschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten. 1.1.4 Werden unter 2.1 des Besonderen Teils - Geltungsbereich - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DINEN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. 1.1.5 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden. 1.1.6 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -. 1.1.7 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA- Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten. 1.1.8 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf. 1.1.9 Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so sollen sie den gesetzlichen Bestimmungen und der VOB/C nicht widersprechen. 1.1.10 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. 1.1.11 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. 1.1.12 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen 2.1 Kalkualtion Es gilt die DIN 18355 in der jeweils neuesten Fassung. 2.2 Ausführungs- und Gütebestimmungen Die in der DIN 18355 und 18350 unter Punkt 2 und 3 aufgeführten DIN-Vorschriften sind ebenso wie die DIN 18350 und 18355 einzuhalten. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind, unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers, einzubauen. Sofern im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben gemacht werden, sind diese zwingend einzuhalten und anzubieten, außer wenn Alternativen ausdrücklich zugelassen sind. Ist in diesem Fall kein Fabrikat durch den Bieter eingetragen, so wird das ausgeschriebene Fabrikat ausgeführt. 2.3 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. 2.4 Aufmaß und Abrechung Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18355 und 18350, wobei jedoch folgende "Besondere Leistungen" einzukalkulieren sind: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bereiche seiner Arbeiten regelmäßig besenrein zu verlassen. Ebenso die Unfallvorschriften einzuhalten, und zur Verhinderung von Gefahrenquellen alle durch seine Arbeiten anfallenden Abfallstoffe, d.h. Reste, Müll und Sonstiges, unentgeltlich, d.h. mit einzukalkulieren, und in Eigenverantwortung ordnungsgemäß abzutransportieren und zu entsorgen. 2.5 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 2.6 Bauzeitenplan Die Ausführung der Arbeiten erfolgt entsprechend der Bauzeitenplanung. Diese ist entsprechend nachstehender Terminierung bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Administration der PV-Anlage Die Administration der PV-Anlage liegt in der Verantwortung des Nachunternehmers. Dazu gehören folgende Punkte: - Anträge (Netzanfrage, Eigenerklärung, Energiewirtschaftliches Datenblatt, Technisches Datenblatt, Bestellung, Bestätigung der betriebsbereiten Montage des Einspeisemanagments, Inbetriebsetzungsprotokoll) beim jeweiligen Netzbetreiber einreichen, dies muss frühzeitig erfolgen - eine Entwurfsplanung erstellen - Bescheinigung der Fertigstellung der PV-Anlage an den Netzbetreiber senden, diese kommt für die Intriebnahme ebenfalls auf die Baustelle - PV-Anlage + Speicher, ggf. Wallbox (bei V2G) ins Marktstammdatenregister eintragen lassen - Zur Verfügungstellung der gesamten Dokumentation inkl. Anträge, Genehmigungen, Planung, Registrierungen, Datenblatt, Modul, Wechselrichter, Protokolle, Messprotokolle, Konfigurationen, Bestätigungen und Bilder Die oben genannte Auflistung ist ggf. nicht abschließend. Zusätzlich notwendige administrative Schritte sind ebenfalls durchzuführen. Von allen administrativen Vorgängen verpflichtet sich der AN dem AG zeitnah eine Kopie des betreffenden Schriftverkehrs/ Protokolls oder sonstige Unterlagen zu übersenden und dem AG auf dem laufenden in den zu erledigen Punkten zu halten. Insbesondere ist die zum Zeitpunkt der Ausführung gültige DIN VDE-AR-N-4105, sowie die damit zusammenhängende DIN VDE-AR-N-4100 anzuwenden. Vertragsgrundlagen sind: 1) die VOB in der neuesten Fassung (2019) 2) die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerkes 3) die anerkannten Regeln der Technik 4) die Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen, unter Berücksichtigung der Technik 5) die DIN 18338 und DIN 18339
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01 Photovoltaik-Anlagen
01
Photovoltaik-Anlagen
01.__. 1 PV-Anlage - Südwest PV-Anlagen mit 8,50 kWp liefern vorhalten und montieren: - Anzahl: 40 Module - Monocrystalline - Glas-Glas-Module - inkl. der gesamten UK und allem Zubehör Einbauort:  Haus 6+7: Südwest Haus 8+9: Südwest
01.__. 1
PV-Anlage - Südwest
40,00
St
01.__. 2 PV-Anlage - Nordost PV-Anlagen mit 3,40 kWp liefern vorhalten und montieren: - Anzahl: 16 Module - Monocrystalline - Glas-Glas-Module - inkl. der gesamten UK und allem Zubehör Einbauort:  Haus 6+7: Nordost Haus 8+9: Nordost
01.__. 2
PV-Anlage - Nordost
16,00
St
01.__. 5 Wechselrichter Wechselrichter für eine PV-Anlage bis 10 kWp liefern und dem Kunden übergeben (Montage durch Elektriker).
01.__. 5
Wechselrichter
4,00
St
01.__. 7 Batteriespeicher Batteriespeicher von ca. 4 kWh Speicher liefern und vorhalten
01.__. 7
Batteriespeicher
4,00
St
01.__. 8 Kleinmengen zum montieren der PV-Module Kleinmengen zum montieren der PV-Module inkl. Kabelführungen etc. Menge: 4 Einfamilienhäuser
01.__. 8
Kleinmengen zum montieren der PV-Module
4,00
St
02 Anschluss PV-Anlage
02
Anschluss PV-Anlage
02.__. 1 Wechselrichter inkl. Material Anschluss und Montage des Wechselrichter inkl. Material
02.__. 1
Wechselrichter inkl. Material
4,00
St
02.__. 2 Batteriespeicher Anschluss und Montage des Batteriespeicher.
02.__. 2
Batteriespeicher
4,00
St
02.__. 3 Energy Meters Installation und Anschluss des Energy Meters
02.__. 3
Energy Meters
4,00
St
02.__. 4 Montage Überspannungsschutz DC-Seitig Montage Überspannungsschutz DC-Seitig (GAK) Überspannungsschutz muss bauseitig gestellt werden.
02.__. 4
Montage Überspannungsschutz DC-Seitig
4,00
St
02.__. 5 Erstellung des Potentialausgleiches Erstellung des Potentialausgleiches für Wechselrichter und Batteriespeicher.
02.__. 5
Erstellung des Potentialausgleiches
4,00
St
02.__. 6 WLAN oder LAN-Netz Erstellung eines WLAN oder LAN-Netz für Wechselrichter und Batteriespeicher.
02.__. 6
WLAN oder LAN-Netz
4,00
St
02.__. 7 PV-Kabeln Verlegung von Zuleitung sowie PV-Kabeln.
02.__. 7
PV-Kabeln
4,00
St
02.__. 8 Abnahme Abnahme zusammen mit dem örtlichen Netzbetreiber
02.__. 8
Abnahme
4,00
St
02.__. 9 Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen Tarifstrom und PV-Strom zusammen nutzbar. Dies kann nur nach Absprache durch den örtlichen Netzbetreiber erfolgen.
02.__. 9
Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen
4,00
St
02.__. 10 Bedarfsposition Austausch der SLS-Schalter zu 35 A.
02.__. 10
Bedarfsposition
E
1,00
St
03 Wallbox
03
Wallbox
03.__. 1 Wallbox Wallbox liefern und anschließen an die PV-Anlage liefern und montieren.
03.__. 1
Wallbox
E
1,00
psch
03.__. 2 Cat 7-Leitung Cat 7-Leitung für Wallbox liefern und montieren.
03.__. 2
Cat 7-Leitung
E
1,00
psch