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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung
Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bieten Sie für
die Trockenbauarbeiten von
7 Einfamilienhäusern.
Die Bauvorhaben liegen unmittelbar nebeneinander, und
befinden sich in
41541 Dormagen, Am Rheinbogen.
Die Massen aller ausgeschriebenen Leistungen beziehen
sich auf die Erstellung von 7 Häusern.
Die als Pauschalen ausgeschriebenen Positionen gelten
ebenfalls für 7 Häuser.
Bitte beachten Sie auch, dass diverse Positionen als
Alternativ-Positionen ausgeschrieben sind.
Projektbeschreibung
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die
Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen
zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei
Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach
den
Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus
entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit
nicht
eingeschränkt.
Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem
Allgemeinen Teil.
1.1.3
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers
oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen
sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als
Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies
entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner
eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
Während der Dauer der Bauarbeiten muss der
Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich
Leistungs-
beschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit
halten.
1.1.4
Werden unter 2.1 des Besonderen Teils -
Geltungsbereich - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen der
VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen
aufgeführten DIN bzw. DINEN ohne besondere Erwähnung
als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung.
1.1.5
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der
angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung
für eigenes Handeln.
Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt
grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft
befindliche
Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren
Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten
unabhängig
davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt
werden.
1.1.6
Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist,
gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3
(Ausführung)
der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
(VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299 -
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -.
1.1.7
Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und
Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV
angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen
Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B.
im AVA- Programm) und Langtext gelten die Angaben im
Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.8
Sofern mehrere Teile einer technischen Regel
anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel
zitiert. Werden
Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil
Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt
keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte
und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.9
Werden vom Bieter eigene technische
Vertragsbedingungen übergeben, so sollen sie den
gesetzlichen
Bestimmungen und der VOB/C nicht widersprechen.
1.1.10
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen
unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht
richtig sind,
so soll er - ohne befreiende Wirkung für den
Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.11
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an
keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart
ist.
1.1.12
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
2.1 Kalkualtion
Es gilt die DIN 18355 in der jeweils neuesten Fassung.
2.2 Ausführungs- und Gütebestimmungen
Die in der DIN 18355 und 18350 unter Punkt 2 und 3
aufgeführten DIN-Vorschriften sind ebenso wie die DIN
18350 und 18355 einzuhalten.
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind,
unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und
Bedingungen des Herstellers, einzubauen.
Sofern im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben
gemacht werden, sind diese zwingend einzuhalten und
anzubieten, außer wenn Alternativen ausdrücklich
zugelassen sind. Ist in diesem Fall kein Fabrikat durch
den Bieter eingetragen, so wird das ausgeschriebene
Fabrikat ausgeführt.
2.3 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der
Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache
eingesehen
werden.
2.4 Aufmaß und Abrechung
Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18355 und 18350, wobei
jedoch folgende "Besondere Leistungen"
einzukalkulieren sind:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bereiche
seiner Arbeiten regelmäßig besenrein zu verlassen.
Ebenso die
Unfallvorschriften einzuhalten, und zur Verhinderung
von Gefahrenquellen alle durch seine Arbeiten
anfallenden
Abfallstoffe, d.h. Reste, Müll und Sonstiges,
unentgeltlich, d.h. mit einzukalkulieren, und in
Eigenverantwortung
ordnungsgemäß abzutransportieren und zu entsorgen.
2.5 Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der
Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im LV nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
2.6 Bauzeitenplan
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt entsprechend der
Bauzeitenplanung. Diese ist entsprechend nachstehender
Terminierung bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Administration der PV-Anlage
Die Administration der PV-Anlage liegt in der
Verantwortung des Nachunternehmers.
Dazu gehören folgende Punkte:
- Anträge (Netzanfrage, Eigenerklärung,
Energiewirtschaftliches Datenblatt, Technisches
Datenblatt,
Bestellung, Bestätigung der betriebsbereiten Montage
des Einspeisemanagments,
Inbetriebsetzungsprotokoll) beim jeweiligen
Netzbetreiber einreichen, dies muss frühzeitig erfolgen
- eine Entwurfsplanung erstellen
- Bescheinigung der Fertigstellung der PV-Anlage an
den Netzbetreiber senden, diese kommt für die
Intriebnahme ebenfalls auf die Baustelle
- PV-Anlage + Speicher, ggf. Wallbox (bei V2G) ins
Marktstammdatenregister eintragen lassen
- Zur Verfügungstellung der gesamten Dokumentation
inkl. Anträge, Genehmigungen, Planung,
Registrierungen, Datenblatt, Modul, Wechselrichter,
Protokolle, Messprotokolle, Konfigurationen,
Bestätigungen und Bilder
Die oben genannte Auflistung ist ggf. nicht
abschließend. Zusätzlich notwendige administrative
Schritte sind
ebenfalls durchzuführen.
Von allen administrativen Vorgängen verpflichtet sich
der AN dem AG zeitnah eine Kopie des betreffenden
Schriftverkehrs/ Protokolls oder sonstige Unterlagen
zu übersenden und dem AG auf dem laufenden in den
zu erledigen Punkten zu halten.
Insbesondere ist die zum Zeitpunkt der Ausführung
gültige DIN VDE-AR-N-4105, sowie die damit
zusammenhängende DIN VDE-AR-N-4100 anzuwenden.
Vertragsgrundlagen sind:
1) die VOB in der neuesten Fassung (2019)
2) die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerkes
3) die anerkannten Regeln der Technik
4) die Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen,
unter Berücksichtigung der Technik
5) die DIN 18338 und DIN 18339
2. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01 Photovoltaik-Anlagen
01
Photovoltaik-Anlagen
01.__. 1 PV-Anlage - Doppelhäuser PV-Anlagen mit 5,10 kWp liefern vorhalten und
montieren:
- Anzahl: ca. 24 Module
- Monocrystalline
- Glas-Glas-Module
- inkl. der gesamten UK und allem Zubehör
Einbauort: Haus 1+2: Südwest
Haus 10+11: Südwest
01.__. 1
PV-Anlage - Doppelhäuser
24,00
St
01.__. 2 PV-Anlage - Doppelhäuser PV-Anlagen mit 6,80 kWp liefern vorhalten und
montieren:
- Anzahl: 32 Module
- Monocrystalline
- Glas-Glas-Module
- inkl. der gesamten UK und allem Zubehör
Einbauort: Haus 1+2: Nordost
Haus 10+11: Nordost
01.__. 2
PV-Anlage - Doppelhäuser
32,00
St
01.__. 3 PV-Anlage - Reihenhäuser PV-Anlagen mit 4,68 kWp liefern vorhalten und
montieren:
- Anzahl: 11 Module
- Monocrystalline
- Glas-Glas-Module
- inkl. der gesamten UK und allem Zubehör
Einbauort: Haus 3-5: Südwest
01.__. 3
PV-Anlage - Reihenhäuser
11,00
St
01.__. 4 PV-Anlage - Reihenhäuser PV-Anlagen mit 11,48 kWp liefern vorhalten und
montieren:
- Anzahl: 27 Module
- Monocrystalline
- Glas-Glas-Module
- inkl. der gesamten UK und allem Zubehör
Einbauort: Haus 3-5: Nordost
01.__. 4
PV-Anlage - Reihenhäuser
27,00
St
01.__. 5 Wechselrichter - Doppelhäuser Wechselrichter für eine PV-Anlage bis 10 kWp liefern
und dem
Kunden übergeben (Montage durch Elektriker).
01.__. 5
Wechselrichter - Doppelhäuser
4,00
St
01.__. 6 Wechselrichter - Reihenhäuser Wechselrichter für eine PV-Anlage bis ca. 12 kWp
liefern und
dem Kunden übergeben (Montage durch Elektriker).
01.__. 6
Wechselrichter - Reihenhäuser
3,00
St
01.__. 7 Batteriespeicher - alle Häuser Batteriespeicher von ca. 4 kWh Speicher liefern und
vorhalten
01.__. 7
Batteriespeicher - alle Häuser
7,00
St
01.__. 8 Kleinmengen zum montieren der PV-Module Kleinmengen zum montieren der PV-Module inkl.
Kabelführungen etc.
Menge: 7 Einfamilienhäuser
01.__. 8
Kleinmengen zum montieren der PV-Module
7,00
St
02 Anschluss PV-Anlage
02
Anschluss PV-Anlage
02.__. 1 Wechselrichter inkl. Material Anschluss und Montage des Wechselrichter inkl. Material
02.__. 1
Wechselrichter inkl. Material
7,00
St
02.__. 2 Batteriespeicher Anschluss und Montage des Batteriespeicher.
02.__. 2
Batteriespeicher
7,00
St
02.__. 3 Energy Meters Installation und Anschluss des Energy Meters
02.__. 3
Energy Meters
7,00
St
02.__. 4 Montage Überspannungsschutz DC-Seitig Montage Überspannungsschutz DC-Seitig (GAK)
Überspannungsschutz muss bauseitig gestellt werden.
02.__. 4
Montage Überspannungsschutz DC-Seitig
7,00
St
02.__. 5 Erstellung des Potentialausgleiches Erstellung des Potentialausgleiches für Wechselrichter
und
Batteriespeicher.
02.__. 5
Erstellung des Potentialausgleiches
7,00
St
02.__. 6 WLAN oder LAN-Netz Erstellung eines WLAN oder LAN-Netz für Wechselrichter
und
Batteriespeicher.
02.__. 6
WLAN oder LAN-Netz
7,00
St
02.__. 7 PV-Kabeln Verlegung von Zuleitung sowie PV-Kabeln.
02.__. 7
PV-Kabeln
7,00
St
02.__. 8 Abnahme Abnahme zusammen mit dem örtlichen Netzbetreiber
02.__. 8
Abnahme
7,00
St
02.__. 9 Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen
Tarifstrom und PV-Strom zusammen nutzbar. Dies kann nur
nach Absprache durch den örtlichen Netzbetreiber
erfolgen.
02.__. 9
Umbau Zählerschrank zu Meßkonzept 8, Wärmepumpen
7,00
St
02.__. 10 Bedarfsposition Austausch der SLS-Schalter zu 35 A.
02.__. 10
Bedarfsposition
E
1,00
St
03 Wallbox
03
Wallbox
03.__. 1 Wallbox Wallbox liefern und anschließen an die PV-Anlage
liefern und
montieren.
03.__. 1
Wallbox
E
1,00
psch
03.__. 2 Cat 7-Leitung Cat 7-Leitung für Wallbox liefern und montieren.
03.__. 2
Cat 7-Leitung
E
1,00
psch