Rohbauarbeiten
ParkVillen Potsdam
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen: Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für den Neubau von Parkvillen in Potsdam. Anschrift der Baustelle:      Georg-Hermann-Allee 107-119;                                            14469 Potsdam Gesamtbauzeit:         Beginn IV. Quartal 2025 -  Ende 2027 Die Ausschreibende, die Hoch Plus GmbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben. Baubeschreibung Die Brawo RE Development Berlin GmbH beabsichtigt den Neubau von Stadtvillen, sowie den Neubau einer Tiefgarage mit insgesamt 66 Eigentumswohnungen, 53 Apartments und 6 Gewerbeeinheiten. Die Wohnanlage befindet sich in Potsdam Bornstedt mit Anbindung an den Volkspark. Dieses LV betrifft die Häuser 6.6 und 6.7. Im Haus 6.6 und 6.7 entstehen 25 Eigentumswohnungen zwischen 58 m2 und 138 m2.  Die Gebäude werden in massiver, mehrgeschossiger Bauweise mit hochwertiger Ausstattung errichet. Alle Geschosse sind über das innen liegende Treppenhaus und mit einem Aufzug erreichbar. In jedem Haus entstehen mehrere barrierefreie Wohnungen. Alle Erdgeschosswohnungen erhalten Terrassen, die Obergeschosse Balkone und Terrassen, sowie das Flachdach eine extensive Begrünung. Anfahrt Das Baugrundstück ist über die Georg-Herman- Allee zu erreichen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bauleistungen Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise, in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen. Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren. Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden. Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich. Ansprechpartner vor Ort: Projektleiter: Herr Haus / Hochplus Berlin GmbH Handy:              0171 3878105 Abwicklung Angebotsphase, Vertrag und Ausführung: Die Ausschreibung der Gewerke, Bereitstellung Unterlagen, Angebotsabgabe, Vertragsunterlagen und Ausführung erfolgt über die Plattform Cosuno.
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln. 2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. 4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt. 5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich. 6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen. 7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden. 8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. 9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten. 10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich ( immer Freitags ) aufzuräumen. 11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen. 12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma. 13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt. 14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der HochPlusBerlin GmbH statt. 15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. 16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. 17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen.  Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden,  werden nicht vergütet. 19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden. 20. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindenstens zwei Wochen einzuhalten. 21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden. 22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus- fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart. 23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind diese zu ersetzen. 24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. 25. In Räumen der  Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot. 26. Gerichtsstand ist Berlin 27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. ALLGEMEINE HINWEISE Sie sind als solche  Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Es gelten für alle Gewerke und Produkte die entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe und Bauteile. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Sämtliche Preise sind Nettopreise. 2. BESONDERE HINWEISE Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch  Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. Bei allen Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für Arbeiten im Treppenhaus), die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18330 - Maurerarbeiten - ATV DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 1045, Teil 1-2 - Tragwerke aus Beton - DIN 1164 - Zement mit besonderen Eigenschaften - DIN 4226, Teil 1-2 - Gesteinskörnung für Beton und Mörtel - DIN 488, Teil 1-4 - Betonstahl Weiterhin sind zu beachten: - DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 419 - Schallschutz im Hochbau - DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut - DIN 18 218 - Frischbetondruck auf lotrechteSchalungen - DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten - Merkblätter des Bundesverbandes der Porenbetonindustrie e.V. Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045 und DIN 1164 vorrangig. Für alle Stahlbetonarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.Betonqualität ist zu überprüfen, Prüfnachweise sind dem Prüfstatiker vorzulegen. Sämtliche Kosten für die Erstellung von Prüfbefunden,  Betonwürfel oder Zylinder sind einzukalkulieren. (Baustellenbeton BI und BII) Die ausführende Firma muß Bescheinigung über Güteüberwachung BII nachweisen.Die Abnahme der Stahlbewehrungen für Stahlbetonteile hat durch Statiker oder  Prüfstatiker/in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu erfolgen. Organisationdieser Abnahmen hat eigenverantwortlich durch AN zu erfolgen. Verschmutzungen der Betonflächen sind sofort zu entfernen, gegebenfalls sind Ausbesserungsarbeiten durchzuführen.Einzukalkulieren ist weiterhin das Einlegen und Befestigen von bauseits gelieferten Kleineisenteilen, Hülsrohren, Gewindehülsen, Anschweißplatten, Halfeneisen,Gerüsthaltern u.ä., der Einbau bauseits gelieferter Einbauteile jeglicher Art ist einzukalkulieren.Dehnungs-, Anschluß- und Arbeitsfugen absolut senkrecht oder waagerecht mit gebrochenden Kanten und sach- und fachgerechter dauerelastischer Abdichtung oder mit Profilen Preisinhalte Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung: Das Einlegen von einfachen Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung der sichtbaren Stützen und Unterzüge. Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen.Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten inschließlich Spannstähle, Spannglieder und Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund.Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Die  Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen. Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für FertigteileBei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton und Filigrandecken.Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Anschlag (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei Stahlbetonfertigteilen. Bewehrungsstahl: Bewehrungen werden in BSt. 500 (Rippen-Stabstahl) oder M 500 (Bewehrungsmatten) ausgeführt. Die Bewehrungsstähle entsprechen den Bestimmungen der DIN-Normen. Für die Bewehrung sind folgende Punkte zu beachten bzw. mit einzukalkulieren: Betonstahl aus Stabstahl bzw. Betonstahlmatten BSt 500 S und M aller Größen  liefern, schneiden, biegen,lt. Statik fachgerecht verlegen.erforderliche Abstandshalter aller Art sind mit einzukalkulierenGewichte von Distanzhaltern, Bügeln, Bewehrungsanschlüssen und dergleichen aus Stahl sind in die Bewehrungspositionen des jeweiligen Bauteiles ohne Unterschied der Art und ihres Durchmessers mit einzurechnen Die Abrechnung des Bewehrungsstahl erfolgt nach Stahlliste.
Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen
Besondere Hinweise - Beton-/Stahlbetonarbeiten Besondere Hinweise  Beton- und Stahlbetonarbeiten Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als beschrieben. Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf die wird im Leistungsverzeichnis gesondert Bezug genommen. Fehlt diese LV-Aussage, hat der Bieter sich bei Angebotskalkulation mit dem Planungsbüro in Verbindung zu setzen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Entstandene Schäden sind umgehend und vollständig auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Kanten von sichtbaren Stützen, Unterzügen etc. sind zu brechen (Kantenlänge ca. 1,5 - 2,0 cm); die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Wenn Betonwände und Decken unter Putz bleiben, sind alle eventuell beim Betonieren entstehenden Grate sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind umgehend zu schließen und der übrigen Sichtbetonfläche anzupassen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- und sachkundig zu schließen. Alle Decken, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der Bauordnung feuerbeständig sein. Alle unverputzt bleibenden  Decken oder gespachtelten Decken sind deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102 auszuführen. Mehrkosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten; der Stahl wird vergütet. Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich bei  der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges. Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen Rechnung zu tragen. Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkungen und dergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehmen. Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend frei sein von Flecken und Verunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizu- spachteln. Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, der Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und dergleichen. Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. SONSTIGES ZU BETON- UND STAHLBETONARBEITEN Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei witterungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalmaterial, Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc. hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des Auftraggebers zu erfolgen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. ABRECHNUNGS-HINWEISE Für Abrechnungsregelung im einzelnen gelten die ATV - VOB-Teil C, Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331. Arbeits- und Schutzgerüste sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren!
Besondere Hinweise - Beton-/Stahlbetonarbeiten
Besondere Hinweise Maurerarbeiten Besondere Hinweise Maurerarbeiten 1. Allgemeines 1.1 Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten Punkten, sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 1.3 Der Bauherr behält sich vor zur Qualitätssicherung nach der Erstellung des Rohbaus und dem Einbau der Fenster einen Blower Door Test durchzuführen. Die Luftdichtheitsschicht muss bereits im Rohbau gewährleistet sein (Mauerwerksfugen und Anschlüsse). 1.4 Die statische Berechnung wird bauseits geliefert. 2. Zusätzliche Nebenleistungen 2.1 Einmessen und Anlegen aller im Mauerwerk vorgesehenen Aussparungen Öffnungen, Nischen, Schlitze usw.  werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise der Mauerwerkspositionen einzurechnen. 2.2 Öffnungen, Aussparungen usw. sind genau nach Zeichnung anzulegen und herzustellen. Vom AN vergessene Öffnungen und sonstige Aussparungen sind nachträglich ohne zusätzliche Vergütung herzustellen. 2.3 Das Schliessen von Aussparungen für die Haustechnik, in Mauerwerkswänden, ist je nach Baufortschritt und nach bauseits erfolgter Installation sukzessiv durchzuführen. Diese Leistung ist einzukalkulieren. 2.4 Das Herstellen von Anschlägen, Verzahnungen und Leibungen an Tür- und Fensteröffnungen, nach den Plänen bzw. auf Anordnung durch die örtliche Bauleitung, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. . 2.5 Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. 2.6 Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. 2.7 Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. 2.8 Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. 2.9 Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. 2.10 Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten. 2.11 Stein-/ Ziegelstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. 2.12 Kleineisenzeug ist mit einem einmaligen Rostschutzanstrich zu versehen. 2.13 Das Einbauen von bauseits gelieferten Stahlbauteilen, Ankern, Bolzen, Ankerschienen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.14 Ausführung gleitender Deckenanschlüsse von nichttragenden Mauerwerkswänden mittels eines ca. 20 mm starken Dämmstreifens aus Mineralwolle. 2.15 Beim Aufmauern des tragenden Wandmauerwerks offen gelassene Anschlussfuge zum Stb-Deckenbauteil sind nach ausreichender Setzung des Bauwerks, hohlraumfrei zu vermörteln mit Mauermörtel MG IIa. Der Ausführungszeitpunkt ist im Vorwege mit der Bauleitung des AG und dem beauftragten Tragwerksplaner abzuklären.
Besondere Hinweise Maurerarbeiten
Kalkulationshinweise Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen: Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzustreben. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das Absperren und Sichern. Für alle darüber hinaus erforderlichen verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B.: für Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB, Ampelanlagen, Umgehungsstraßen usw.). Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten. Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Kalkulationshinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Besondere Hinweise - Baustelleneinrichtung Besondere Hinweise  Baustelleneinrichtung Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen werden vom Auftraggeber (AG) ausgewiesen. Der Auftragnehmer (AN) hat den AG innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Bestätigung vorzulegen. Die Baustelleneinrichtung sowie die Baustelle, inkl. aller Lager- und Arbeitsplätze sind ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (VBG 37) abzu- sperren, zu beleuchten und zu beschildern. Die Genehmigung zur Sperrung bzw. zur Überfahrt von öffentlichen Verkehrswegen ist rechtzeitig durch den AN zu beantragen. Auf Anweisung der Bau- und Projektleitung sind aufgrund der Erschließungsmaßnahmen Materialumsetzungen unverzüglich nach Aufforderung umzusetzen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an dem AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der Baustellen- einrichtung oder von wesentlichen Teilen zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür be- nötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen oder geplanten Zustand zu versetzen. Alle erforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen, Transportmittel, Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, etc. sind in den Einzelpreisen des jeweiligen Gewerkes mit einzukalkulieren. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind bauseits vorhanden.
Besondere Hinweise - Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Rohbauarbeiten- Haus 6.6
02
Rohbauarbeiten- Haus 6.6
02.01 Fundamente
02.01
Fundamente
02.02 Bodenplatten
02.02
Bodenplatten
02.03 Stb-Wände
02.03
Stb-Wände
02.04 Stb-Stützen
02.04
Stb-Stützen
02.05 Decken
02.05
Decken
02.06 Balkone
02.06
Balkone
02.07 Stahlbetonarbeiten Treppen
02.07
Stahlbetonarbeiten Treppen
02.08 Einbauten Aufzugsschächte
02.08
Einbauten Aufzugsschächte
02.09 Lichtschächte
02.09
Lichtschächte
02.10 Fundamenterder
02.10
Fundamenterder
02.11 Maurerarbeiten
02.11
Maurerarbeiten
02.12 Betonstahl und Matten
02.12
Betonstahl und Matten
02.13 Einbauteile
02.13
Einbauteile
02.14 Abdichtungsarbeiten Sockel
02.14
Abdichtungsarbeiten Sockel
03 Rohbauarbeiten- Haus 6.7
03
Rohbauarbeiten- Haus 6.7
03.01 Fundamente
03.01
Fundamente
03.02 Bodenplatten
03.02
Bodenplatten
03.03 Stb-Wände
03.03
Stb-Wände
03.04 Stb-Stützen
03.04
Stb-Stützen
03.05 Decken
03.05
Decken
03.06 Balkone, Vordächer
03.06
Balkone, Vordächer
03.07 Stahlbetonarbeiten Treppen
03.07
Stahlbetonarbeiten Treppen
03.08 Einbauten Aufzugsschächte
03.08
Einbauten Aufzugsschächte
03.09 Lichtschächte
03.09
Lichtschächte
03.10 Fundamenterder
03.10
Fundamenterder
03.11 Maurerarbeiten
03.11
Maurerarbeiten
03.12 Betonstahl und Matten
03.12
Betonstahl und Matten
03.13 Einbauteile
03.13
Einbauteile
03.14 Abdichtungsarbeiten Sockel
03.14
Abdichtungsarbeiten Sockel
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten