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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt
Leistungsverzeichnis
Bauherr / Auftraggeber: Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Der Landrat –
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Vorhaben: Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum
am Standort Neustadt-Glewe
Ort: An der K38
19306 Neustadt - Glewe
Leistung: Los 303 - Erweiterter Rohbau (Bauteil 2)
Deckblatt
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Kurzbeschreibung Vorhaben
Der Landkreis Ludwigslust – Parchim plant den Neubau eines Feuerwehr-Service-Zentrums (FSZ) am Standort Neustadt – Glewe. Zu dem FSZ gehören im ersten Modul die Feuerwehr-Technik-Zentrale (FTZ) sowie das Ausbildungszentrum (Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz - AZBK).
Die Herstellung der FSZ erfolgt auf einem ca. 6 ha großen Grundstück in Neustadt-Glewe und erhält im ersten Schritt das Modul 1 (FTZ/AZBK). Das Grundstück ist so ausgelegt, dass anschließend weitere Module (Kreisfeuerwehrverband, Gefahrengutzug, Katastrophenschutzlager) hergestellt werden können.
Das Baugrundstück befindet sich südlich von der Landeshauptstadt Schwerin in der Stadt Neustadt-Glewe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Es befindet sich am südöstlichen Stadtrand (Liebssiedlung) auf einer Wiesenfläche. Nördlich verläuft die K38.
Ausführungszeitraum gem. beiliegendem Rahmenterminplan
In der FTZ werden die Wartungen und Prüfungen der auf dem Feuerwehrfahrzeugen befindlichen Gegenstände/Ausrüstungen durchgeführt. Im AZBK werden die Schulungen der Kameraden des gesamten Landkreises durchgeführt. Hierzu gehört u.a. der Bereich der Atemschutzübungen.
Die FTZ besteht aus 5 Bauteilen, welche getrennt voneinder geplant, ausgeschrieben und ausgeführt werden. In diesem Leistungsverzeichnis sind lediglich die Rohbauarbeiten für Bauteil 2 enthalten!
Bauteil 2
Das BT2 wird zweigeschossig ausgeführt. Über die gesamte Gebäudelänge (Achse 1 – 22) werden Prüfplätze in einem hallenartigen Durchfahrtsbereich angeordnet.
Seitlich des Durchfahrtsbereich befinden sich (ebenfalls mit doppelter Geschosshöhe) der Pumpenprüfplatz und der Leiterprüfstand (Achse 17 – 22). Im Bereich des Leiterprüfplatzes soll ein Kran mit einer Hublast von 500 kg angeordnet werden (Achse 19 -20).
An den Außenseiten werden sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss Werkstätten und Lager angeordnet. In beiden Geschossen befinden sich Verkehrsflächen und Technikräume. Es gibt vier Treppenhäuser im BT2, wobei nur das mittige Treppenhaus (Achse G – I) über einen Aufzug verfügt.
Bis auf die Dachkonstruktion wird das gesamte Bauteil als Massivkonstruktion geplant. Die Dachkonstruktion wird mit Holzbinder im Achsabstand von 3,60 m realisiert. Im Bereich der Durchfahrten werden Deckenstrahlplatten an den Holzbindern abgehängt. Als Bedachung ist eine Konstruktion mit
Trapezprofilen und extensiver Dachbegrünung geplant. Auf dem Dach im Bereich der Büros ist die Anordnung einer PV-Anlage vorgesehen.
Abmessungen: ca. 76,23m x 28,13m
Erschließungssituation
Alle benötigten Medien werden auf das Baugelände verbracht. Bauwasser- und Baustromanschlüsse werden durch die Zentrale Baustelleneinrichtung bereitgestellt.
Durch das Gewerk Tiefbau wurde bereits der Oberboden abgetragen. Das Gewerk Zentrale Baustelleneinrichtung richtet die Baustraße, die BE-Flächen und teilweise Lagerflächen ein. Ein Baustelleneinrichtungsplan liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Die auf dem mitgelieferten Baustelleneinrichtungsplan gelb gekennzeichneten Lagerlächen (nördlich von BT1 und im Innenhof aller BT) werden durch das Gewerk Zentrale Baustelleneinrichung erstellt.
Die blau gekennzeichneten Lagerflächen (südlich der Flächen für die Container sowie südlich von BT2) stellen optionale Lagerflächen dar. Diese sind nicht Leistungsbestandteil der Zentralen Baustelleneinrichtung. Sollte der AN diese optionalen Flächen benötigen, können diese genutzt werden.
Das Herrichten, Vorhalten und Beräumen dieser Flächen sind Sache des AN und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der urspüngliche Zustand ist nach Abschluss der Arbeiten wieder herzustellen.
Folgender Hinweis zu den optionalen Flächen (blau gekennzeichnet):
- Fläche südlich der Container: Hier finden Tiefbauarbeiten statt. Die Fläche kann erst nach Fertigstellung
dieser Arbeiten (voraussichtlich 2027) genutzt werden. Der Oberboden einschl. Grasnarbe wurde bereits
abgeschoben.
- Fläche südlich von BT2: Diese Fläche steht während der Bauzeit komplett zur Verfügung. Auf dieser
Fläche wurde der Oberboden einschl. Grasnarbe noch nicht abgeschoben. Dies wäre ebenfalls Sache
des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Gemäß Baugrundgutachten hat der Oberboden (Schicht 1) eine Stärke von 0,25-0,60m (überwiegend 0,30-0,40m). Die darunterliegende Schicht (2) besteht aus eng gestuften bis schwach schluffigen Sanden. Schicht 1 (Oberboden) entspricht aufgrund des TOC-Gehaltes dem Zuordnungswert Z2 der TR LAGA Boden 04. Schicht 2 kann aufgrund des pH-Wertes der als Z1.2-Material eingestuft werden.
Wasserstände gemäß Baugrundgutachten wurden in Tiefen von 0,90m bis 2,10m Tiefe unter GOK gelotet. Die Prognose der Wasserstände:
- Mittlerer Grundwasserstand = 32,90m NHN
- Mittlerer höherer Grundwasserstand = 33,50m NHN
- Höchster Grundwasserstand = 33,95m NHN
Aufgrund dessen können Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Für die Bauzeit gilt hier der mittlere höhere Grundwasserstand (33,50m NHN) als maßgebend.
Es besteht Kampfmittelfreiheit.
Vorschriften, Empfehlungen, Gutachten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt unter Einhaltung der DIN-Vorschriften und der VOB.
Für alle Ausführungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle behördlichen Vorschriften sowie die Vorschriften der DGUV zu berücksichtigen.
Vollständigkeitsprüfung, Baustellenbegehung
Das Angebot umfasst alle zur Umsetzung beschriebenen Arbeiten notwendige Leistungen einschl. aller Grund- und Nebenleistungen und Baubehelfe. Die für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erkennbaren zusätzlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe seines Angebotes mit den örtlichen Verhältnissen der Baustelle, der Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie den Einsatzmöglichkeiten der vorgesehenen Technik und der gewählten Verfahren vertraut zu machen und diese der Kalkulation zugrunde zu legen.
Gleichzeitig ist die Ausschreibung auf Eindeutigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkannte Unstimmigkeiten, Widersprüche bzw. offene Fragen sind vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle abzuklären. Unterlassene Klärungen sind während der Vertragsdurchführung dem Unternehmer anzulasten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von diesbezüglichen Nachtragsforderungen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass er sich über die örtlichen Verhältnisse, die Baustellenbedingungen inkl. Transportmöglichkeiten und Wege etc. ausreichend informiert hat.
Zentrale Baustelleneinrichtung
Auf dem Baugelände wird bauseitig eine zentrale Baustelleneinrichtung errichtet. Über diese zentrale BE werden Sanitäreinrichtungen, Erste-Hilfe-Container, Beleuchtung Baugelände und Anschlusspunkte für Verbrauchsmedien zur Verfügung gestellt. Über die bietereigene BE sind weiterhin die notwendigen Unterverteilungen der Verbrauchsmedien, die eigenen Zufahrten, Lagerflächen etc. sowie die Lager-, Unterkunfts- und Bürocontainer zu kalkulieren.
Hinweise
Für die Bearbeitung des Angebotes sind insbesondere zu erkunden und in die Einheitspreise einzurechnen:
- Positionen, denen die Mengeneinheit „1 pauschal“ zugeordnet ist, gelten für beide Bauteile.
Ansonsten sind in den Mengenansätzen bereits beide Bauteile erfasst.
- Für Sichtbetonflächen werden Ansichten durch den Architekten erstellt.
Diese Vorgaben sind zu beachten.
- Der SiGeKo sowie eine ökologische Baubegleitung (öBB) werden durch den AG bestellt.
Die Festlegungen des SiGeKo und der öBB sind zu beachten und einzuhalten.
- Die Baustelle wird seitens des Bauherrn nicht bewacht. Das Gewerk, welches morgens zuerst auf
der Baustelle eintrifft, öffnet die Baustelle. Das Gewerk, welches die Baustelle als letztes verlässt,
ist für das ordnungsgemäße Verschließen verantwortlich. Die Sicherung der Baustelle erfolgt über
Schlösser an den Bauzäunen.
- Die Baustelle unterliegt witterungsbedingten Einflüssen. Die normalen, der Jahreszeit entsprechenden
Auswirkungen dieser Einflüsse wie Niederschläge, Nebel, Wind, Frost und Schnee sind, soweit diese
die 20-jährigen Spitzenwerte nicht überschreiten, der Kalkulation zugrunde zu legen. Zu den
vertraglichen Pflichten, die mit den Preisen abgegolten sind, gehört die Beseitigung von Schnee und Eis
im Bereich der unmittelbaren Arbeitsplätze sowie der Schutz der Bauteile vor witterungsbedingten
Schäden. Diese Behinderungen geben dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung
bzw. Bauzeitverlängerung.
- Genehmigungen, Zulassungen, Abnahmen aller Art werden vom AN rechtzeitig eingeholt bzw.
veranlasst. Im Besonderen vor der Betonage von Betonbauteilen ist vom AN die Abnahme durch
den Prüfingenieur zur erwirken. Die örtliche Bauleitung des AG ist von allen diesbezüglichen
Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Dafür anfallende Aufwendungen, Kosten, Gebühren u. ä.
sind Bestandteil des Angebots. Die Kosten / Gebühren trägt der AN.
- Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage.
Als Umlagen werden folgende Kosten mit den Abschlagszahlungen und mit der Schlussrechnung anteilig bei allen Firmen in Abzug gebracht:
- für Baustrom: 0,2% der Bruttoabrechnungssumme
- für Bauwasser: 0,2% der Bruttoabrechnungssumme
- für die Bauwesensversicherung: 0,2% der Bruttoabrechnungssumme
Sofern in der Leistungsbeschreibung Positionen enthalten sein, die erst nach besonderer Anordnung des AG ausgeführt werden sollen, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist.
Baustellenpersonal
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Baustelle ständig von einem fachkundigen und hinreichend qualifizierten, der deutschen Sprache mächtigen Bauleiter beaufsichtigt und geleitet wird. Vor Beginn der Arbeiten ist dieser der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Es ist täglich ein Bautagebuch zu führen (Inhalt: Fortgang der Arbeiten, Zahl der Beschäftigten, Witterungsverhältnisse, besondere Vorkommnisse und Anordnungen). Der AN händigt der BÜ wöchentlich unaufgefordert das Bautagebuch aus. Die Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen ist sicher zu stellen und während der Leistungszeit für den Leistungserbringer verpflichtend.
Zum Verhalten aller am Bau Beteiligten gelten folgende Bedingungen:
- Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der Unternehmer die benachbarten Straßen unbedingt
frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten.
- Die arbeitstägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Entsorgung von Schutt etc. ist durch
den Auftragnehmer sicherzustellen.
- Flex- / Heißarbeiten sind nur mit entsprechendem Erlaubnisschein auszuführen.
Diesen stellt die BÜ des AG aus.
- Sprossenleitern sind auf der kompletten Baustelle nicht gestattet. Es sind Stufenleitern
oder Rollrüstungen zu verwenden.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
MITGELIEFERTE UNTERLAGEN MITGELIEFERTE UNTERLAGEN
01_Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis im Format PDF & GAEB
2025-04-28-Bauablaufplan-FSZ LUP-Rohbaustart 19.01.26-ausgeklappt
2025-04-28-Bauablaufplan-FSZ LUP-Rohbaustart 19.01.26-eingeklappt
2025-06-11-BE-Plan Entwurf
02_Planunterlagen
+01_Architektur
|+01 Grundrisse
| | 2023-0236 10 5 AN ZGRU 01 0030 b G - Grundriss Obergeschoss Übersicht-250912
| | 2023-0236 10 5 AN ZGRU DA 0040 a G - Dachaufsicht Übersicht-250925
| | 2023-0236 10 5 AN ZGRU EG 0020 b G - Grundriss Erdgeschoss Übersicht-250912
| | 2023-0236 10 5 AN ZGRU GF 0010 d G - Grundriss Fundamente Übersicht-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU 01 0033 j G - Grundriss Obergeschoss BT 2 - Teil 1-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU 01 0034 e G - Grundriss Obergeschoss BT 2 - Teil 2-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU DA 0043 c G - Dachaufsicht BT 2 - Teil 1-250924
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU DA 0044 c G - Dachaufsicht BT 2 - Teil 2-250924
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU EG 0023 l G - Grundriss Erdgeschoss BT 2 - Teil 1-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU EG 0024 m G - Grundriss Erdgeschoss BT 2 - Teil 2-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU GF 0013 g G - Grundriss Fundamente BT 2 - Teil 1-250912
| | 2023-0236 12 5 AN ZGRU GF 0014 i G - Grundriss Fundamente BT 2 - Teil 2-250912
|+02 Schnitte
| | 2023-0236 12 5 AN ZSCH XX 0063 e G - Schnitte BT 2 - Längsschnitt Galerie-250905
| | 2023-0236 12 5 AN ZSCH XX 0064 d G - Schnitte BT 2 - Längsschnitt Prüfplätze-250905
| | 2023-0236 12 5 AN ZSCH XX 0065 d G - Schnitte BT 2 - Querschnitte-250905
| | 2023-0236 12 5 AN ZSCH XX 0066 f G - Schnitte BT 2 - Teilschnitte-250905
|+03 Ansichten
| | 2023-0236 12 5 AN ZANS XX 0084 c G - Ansichten BT 2-250916
| | 2023-0236 12 5 AN ZANS XX 0088 b G - Ansichten BT 2 Rohbau-250916
| | P026574-01-BT2-PP3-a-250912
| | P026574-01-BT2-PP4-a-250912
|+04 Details
| 2023-0236 10 5 AN ZDAL XX 0901 0 B - Rammschutz-250618
| 2023-0236 10 5 AN ZDAL XX 0902 0 B - Tränenblech-250606
| 2023-0236 10 5 AN ZDDA XX 0804 0 B - Dachaufbauten-250729
| 2023-0236 10 5 AN ZDFE XX 0501 a B - Fenster ohne Sonnenschutz-250916
| 2023-0236 10 5 AN ZDFE XX 0502 a B - Fenster mit Sonnenschutz-250916
| 2023-0236 10 5 AN ZDFU GF 0101 Aktuelle Änderung F - Gründung und Sockel-250918
| 2023-0236 10 5 AN ZDFU GF 0102 a B - Gründung und Sockel Sektionaltor-250918
| 2023-0236 10 5 AN ZDFU GF 0104 Aktuelle Änderung B - Bauwerksabdichtung Bodenplatte-250917
| 2023-0236 10 5 AN ZDFU GF 0106 Aktuelle Änderung B - Rohrdurchführung Bodenplatte-250916
| 2023-0236 11 5 AN ZDDA XX 0801 a B - Dach und Attika BT 1_250805
| 2023-0236 11 5 AN ZDDA XX 0805 b F - Hauptentwässerung Bauteil 1, Achse 10-250922
| 2023-0236 11 5 AN ZDDA XX 0806 Aktuelle Änderung B - Notentwässerung Bauteil 1,
Achse 10-250714
| 2023-0236 11 5 AN ZDFA XX 0204 0 B - Fassadenschnitt BT 1 - Achse P-1-250711
| 2023-0236 11 5 AN ZDFA XX 0206 0 B - Fassadenschnitt BT 1 - Achse 1-V-250711
| 2023-0236 12 5 AN ZDDA XX 0810 Aktuelle Änderung B - Schwanenhals ELT für PV-Anlage-250922
| 2023-0236 12 5 AN ZDFE XX 0503 b B - PR-Konstruktion BT2-250911
| 2023-0236 12 5 AN ZDMS 01 0878 Aktuelle Änderung B - Steigleiter Dachzugang BT 2-250915
| 2023-0236 13 5 AN ZDDA XX 0808 0 B - Lichtband BT 2-250711_agheal
+02_TWP
| 2023-0236 12 5 SP ZSCH 01 3222 - B_BT2 Schalplan 1. Obergeschoss 1 - Schnitte
| 2023-0236 12 5 SP ZSCH EG 3312 - B_BT2 Schalplan Erdgeschoss 3 - Schnitte
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL 01 3220 - B_BT2 Schalplan 1. Obergeschoss 1
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL 01 3221 - B_BT2 Schalplan 1. Obergeschoss 2
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL EG 3210 - B_BT2 Schalplan Erdgeschoss 1
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL EG 3211 - B_BT2 Schalplan Erdgeschoss 2
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL GF 3200 - B_BT2 Schalplan Gründung 1
| 2023-0236 12 5 SP ZSPL GF 3201 - B_BT2 Schalplan Gründung 2
+03_Gutachten
+Baugrundgutachten
| 2023-0236 00 5 CS DBER AU 0001 0B_Geotechnischer Bericht_240131
| 24001_Anl_1
| 24001_Anl_2_1
| 24001_Anl_2_2
| 24001_Anl_3
| 24001_Anl_4
| 24001_Anl_5
| 24001_Anl_6
+Baulicher Schallschutz
| 2024-09-30_Schalschutz1958_FSZ LUP Neustadt-Glewe_BA
| Anl 1 Pläne Schallschutz BT1
| Anl 2 Pläne Schallschutz BT2
| Anl 3 Pläne Schallschutz BT3
| Anl 4 Pläne Schallschutz BT4
+Brandschutz
240913 BSK Anlagen
240913 BSK FTZ LUP
MITGELIEFERTE UNTERLAGEN
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Wasserhaltung
02.02
Wasserhaltung