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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
16 Stahlbauarbeiten
16
Stahlbauarbeiten
ZTV Stahlbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,bauforumstahl e. V.,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen.
Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik.
Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachabdichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig.
3.2 Konstruktive Ausführung
Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützen Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen.
3.3 Trapezblechprofile
Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten:
Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlich, ist mit dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher Oberflächenschutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile wasserführend ist,Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen,Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften, insbesondere in Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten. Nicht innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter Dach zu lagern,Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse, Aufkantungen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu erbringen,Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasserstrahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln zur Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes.
3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung
Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitg dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl.
Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu verstärken.
3.5 Material, Güte
Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist.
Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen.
Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen.
3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen.
Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden.Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein.
3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
ZTV Stahlbauarbeiten
16.01 Werkplanung
16.01
Werkplanung
16.02 Dachkronen
16.02
Dachkronen
16.03 Lüftungsbauwerk
16.03
Lüftungsbauwerk
16.04 Fluchtreppe klein
16.04
Fluchtreppe klein
16.05 Fluchtreppe groß
16.05
Fluchtreppe groß
16.06 Treppe Garage
16.06
Treppe Garage
16.07 Rampe
16.07
Rampe
16.08 Stahlrahmen Garage Bestand
16.08
Stahlrahmen Garage Bestand
16.09 Gitterrostpodest MSHV
16.09
Gitterrostpodest MSHV