Gerüstbauarbeiten
Neubau eines Einkaufzentrums
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebs- stoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bau- seitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherr- schaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei  Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abge- fahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Alle Erschwernisse (z.B. Stellfläche, Hanflage, Vordach usw.) sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Montagemittel und sonstige Befestigungsmaterialien sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtl. vom Auftragnehmer entstandener Abfall zu dessen Lasten fachgerecht entsorgt werden muss. Fenster sind vor Beschädigungen und vor Verschmutzungen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Einrüstung des Objektes erfolgt Etagenweise. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. Für alle zu errichtenden Gerüste gelten die derzeit gültigen DIN-Normen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Besonders zu beachten sind die Normen: - DIN 18451 Gerüstarbeiten - DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste - DIN 4421 Traggerüste, Berechnungen, Konstruktion und Ausführung - DIN 4422-1 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - DIN EN 39 System-unabhängige Stahlrohre für Trag- und Arbeitsgerüste - DIN EN 1263-1 Schutznetze - Teil 1 - Die UVV der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Behörden etc. Technische Vorbemerkungen Die Gerüste sind in der jeweils für deren Einsatzzweck vorgesehenen Bauart, Arbeitstiefe, Belastbarkeit, Höhe und unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften entsprechend den jeweiligen Forderungen herzustellen und vorzuhalten. Alle zu errichtenden Gerüste, gleich welcher Bauart und in welchem Umfang, müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft uneingeschränkt genügen. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für die Sicherheit aller Gerüste, er überwacht deren einwandfreie, gefahrenfreie Nutzbarkeit und sorgt nach unzulässigen Entfernungen von Gerüstbauteilen für deren sofortige Wiedermontage. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einkaufszentrums in 14770 Brandenburg an der Havel, Am Neuendorfer Sand 2A. Dabei handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes (GREEN BUILDING, Typ B), den Neubau eines Rossmann-Drogeriemarktes und den Neubau eines Tedi-Marktes in zwei getrennt voneinander stehenden Gebäuden. Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt. Der REWE-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne Unterkellerung. Der Rossmann-Drogeriemarkt mit Tedi-Markt ist eingeschossig, ohne Unterkellerung. Die Außenwände des REWE-Marktes werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung ausgeführt. Die Außenwände des Rossmann-Drogeriemarktes und TEDI.Marktes werden aus POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig und außenseitig verputzt. Die Innenwände der Gebäude werden aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden ausgeführt. Das Dach des REWE-Marktes wird mit einer Leimholzbinder-Konstruktion mit einem Warmdachaufbau und einer Dachtragschale aus Stahltrapezblech bzw. einer Stahlbetondecke ausgeführt. Das Dach wird als flach geneigtes Pultdach ohne Attika und als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt. Das Dach des Rossmann-Drogeriemarktes und des TEDI-Marktes wird mit einer Fachwerkbinder-Konstruktion mit einem Kaltdachaufbau und einer Dachtragschale aus einer Brettschalung ausgeführt. Das Dach wird als flach geneigtes Satteldach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt. Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt:
VORBEMERKUNGEN
470 Gerüstbauarbeiten
470
Gerüstbauarbeiten
470.10 Gerüstbauarbeiten, REWE
470.10
Gerüstbauarbeiten, REWE
470.20 Gerüstbauarbeiten, Rossmann/TEDI
470.20
Gerüstbauarbeiten, Rossmann/TEDI
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z. B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL. VORBEMER- KUNGEN) SEITE 1 - 15 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den ............. ....................................................................            - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und