Elektrotechnik
Mehringen, RPSA TenneT Konvoi (Siemens)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Qualitätsbeschreibung Qualitätsbeschreibung Bei der Erstellung der elektrischen Anlagen sind nachfolgende Vorschriften zu beachten. Bestimmungen zur Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0100 Bestimmungen zur Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV DIN EN 61936-1 und DIN EN 50522 (alt VDE 0101) Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen DIN VDE 0105-100 und DIN EN 50110-1 2004 und DIN EN 50110-2 20010 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN EN 50172 (alt VDE 0108) Bestimmungen für Fernmeldeanlagen DIN VDE 0800, DIN EN 50310, DIN EN 50174-2 Gefahrenmeldeanlagen DIN VDE 0833 Teil 1 bis 4 Bestimmung für Kabelverteilsysteme für Ton- und Fernsehsignale DIN EN 50083 (alt VDE 0855) Elektroakustische Notfallsysteme DIN EN 60849 (alt VDE 0828) Blitzschutzanlagen-Bestimmungen DIN EN 50164, DIN EN 62305, DIN EN 62561 (alt VDE 0185) VDEW Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten TAB des örtlichen EVUs in allen Teilen Landesbauordnung Vorschriften der zuständigen Feuerwehr UVV, Unfallverhütungsvorschriften EltBauverordnung, Richtlinien Betriebsräume für elektrische Anlagen Das Brandschutzgutachten in allen seinen Teilen Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen  Richtlinie MLAR; neuester Stand) VDEW - Richtlinien Energieerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz des EVUs, Ausführung der Elektroinstallation Der AN führt den Nachweis über die Kurzschlussfestigkeit und Selektivität der Anlage. Das für die Montage erforderliche Klein- und Befestigungsmaterial, Hilfskonstruktionen, Kabelschuhe, Klemmen, Korrosionsschutzmaßnahmen und jeglicher Verschnitt sind im Leistungsumfang enthalten. Kabel- und Leitungswege sind nur senkrecht und waagerecht auszuführen. Die Installationszonen gem. DIN 18015 sind einzuhalten. Die gemäß DIN VDE 0800, DIN EN 50310 aufgeführten Abstände zwischen Stark- und Schwachstromleitungen sind einzuhalten. Sämtliche Installationsarbeiten und Geräte sind zu liefern und betriebsfertig zu montieren, einschl. aller Nebenleistungen sowie erforderliche Bohr- und Stemmarbeiten, Klein- und Befestigungsmaterial wie Schellen, Dübel, Hohlschienen. In nicht genutzte Leerrohre sind Zugdrähte einzuziehen (außer bei der Installation in Beton). Für alle Leistungen gelten die VDE-Vorschriften neuester Fassung. Der grün-gelbe Leiter darf nur als Schutzleiter Verwendung finden. Der Schutzleiter ist in der gesamten Anlage getrennt mitzuführen. Bei der Verlegung von Leitungen in offenen Rohrleitungssystemen sind die Rohrdimensionen entsprechend dieser Leitungen auszulegen und zu montieren. Vor Einführung der Leitungen in Geräte oder Abzweigdosen sind zwecks Zugentlastung Kabelschellen zu verwenden. Alle Leitungen, die durch mechanisches Einwirken gefährdet sind, erhalten Schutzrohre. Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen. Alle Iso-Abzweig- und Schalterdosen sind sauber und lotgerecht auf Putzstärke zu setzen, eine saubere Montage und eine exakte Leitungsführung ist selbstverständlich. Sämtliche Abzweig-, Schalter- und Einbaudosen sind gegen das Eindringen von Beton, Putz und Schmutz abzusichern. Schalter, Steckdosen- und Geräteeinbaudosen sind in einheitlichem Fabrikat zu installieren. Auf Wunsch der Bauleitung sind Muster vorzulegen. Bei Klemmverbindungen innerhalb der Steckdosen sind Schalterklemmdosen bzw. Geräte-Abzweigdosen zu verwenden. Zusätzlich zu der Schraubenbefestigung werden die Steckdosen grundsätzlich noch mit Krallen befestigt. Schalter- und Schukosteckdosen sind mit Abdeckplatten zu versehen. Werden mehrere Schalter oder Steckdosen über oder nebeneinander montiert, sind gemeinsame Abdeckplatten zu verwenden. Werden Rohre auf dem Rohrfußboden verlegt, sind sie gegen Verschiebung mit Isolierstoffschellen zu befestigen. In Betonwänden sind spezielle Dosen und Leerrohre für die entsprechende Bauweise zu verwenden. Die Schutzart ist der entsprechenden Nutzung und Raumart anzupassen. Für Anschlüsse von Geräten sind Anschlussdosen zu verwenden. Haupt- und Stromkreisleitungen für Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN 50172 sind feuerhemmend, nach DIN 4102, in F 30-Schottung bzw. Kanälen zu verlegen. Trassen sind mit entsprechendem Abstand bzw. abgeschottet zu verlegen. Alle freien Leitungsenden müssen mit Lüsterklemmen und Leitungsendschellen versehen sein. Alle freien Leitungsenden für Fremdgewerke müssen zugfest in Dosen enden. Bei allen Deckenauslässen, bei denen Beleuchtungskörper nicht fest montiert werden, sind Deckenhaken mit Innengewinde vorzusehen. Schlitz- und Stemmarbeiten, Kernbohrungen und Durchbrüche Jegliche Schlitz- und Stemmarbeiten, alle erforderlichen Kernbohrungen bis 200 mm Durchmesser und Durchbrüche bis 100x100 mm (soweit nicht bereits im Fertigteil oder Unterzug enthalten) sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten. Notwendige Nachweise des Schall-, Wärmeschutzes sowie der Statik liegen im Aufgabenbereich des Auftragnehmers. Das Verwenden von Stegleitung ist untersagt. Hohlwand- und Zwischendeckeninstallation Kabel und Leitungen in Sammelhaltern (flammwidrig) oder auf Kabelrinnen. In Hohldecken installierte Leitungen sind grundsätzlich wie auf Putz montierte Leitungen in Bahnen zusammenzufassen. Anstelle der offenen Rohrinstallation können hier OBO-Kabelklammern oder Sammelhalterungen verwendet werden. Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen. Der Schellenabstand im Zwischendeckenbereich darf 0,5 m nicht überschreiten. Die Kabel sind so zu verlegen, dass eine Massierung überall dort ausgeschlossen wird, wo aufgrund von behördlichen Auflagen die zulässigen Maximal- Brandlasten überschritten werden könnten. Die Installation in Hohl- oder Ständerwänden bzw. hinter Wandverkleidungen ist grundsätzlich so auszuführen, dass die geforderten Brandklassen oder Schalldämmwerte durch das Einziehen von Kabeln oder das Fräsen von Kreiszuschnitten für den Einbau von Schalter- und Gerätedosen nicht aufgehoben wird. Bei Leitungseinführungen in System-Trennwände mit Rahmenkonstruktionen aus Metall sind sämtliche Durchführungen durch die Tragprofile mit Kantenschutzband zu sichern. Alle Abzweigdosen und -kästen sind, auch unter Berücksichtigung der Lage von Rohren und Kanälen anderer Ausbau-Gewerke so anzuordnen, dass sie jederzeit zugänglich sind. Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf den Deckenkonstruktionen sowie das Befestigen der Leitungen an vorhandene Trageisen und Deckenaufhängungen ist unzulässig. Desgleichen ist die Verlegung u.P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken, ungeschützten Stahlnägeln usw. sowie die Leitungsführung in den Schächten der Heizung, Be- und Entwässerungsanlage und der Regenfallrohre nicht zulässig. Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen verlegte Leitungen sind einwandfrei zu fixieren. Sämtliche Bohrungen im Zuge von Kabelwegen durch Beton-, Mauerwerk- oder sonstige Wände und Decken sind im Pauschalpreis mit einzukalkulieren. Auf-Putz-Installation Kunststoffmantelleitung im Rohr, Kanal oder auf Kabelrinnen verlegt. Kabeltragsysteme Das Verlegen der Kabel und Leitungen in den Zwischendecken erfolgt mittels zugelassener Sammelbefestigungssysteme (flammenwidrig) oder auf Kabelrinnen feuerverzinkt. Für die Befestigung der Kabelrinnen sind nur zugelassene Metalldübel zu verwenden. Das Verlegen der Kabel und Leitungen erfolgt auf Kabelrinnen, in Installationkanälen, in Installationsrohren. Generell sind nur zugelassene und für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete Systeme zu verwenden. Schwachstrom- und Starkstromtrassen sind mittels Trennsteg zu trennen. Die Kabeltrassen sind in Abhängigkeit mit den Gewerken Heizung, Lüftung und Sanitär zu montieren. Kabelkreuzungen der einzelnen Systeme sind mit Kabelbrücken untereinander zu trennen. Die Kabelrinnen, Kanäle und Rohre sind so zu dimensionieren, dass eine ausreichende Belüftung der Kabel- und Leitungszüge jederzeit gewährleistet ist. Die Kabelrinnen müssen mit einer Platzreserve von 30 % projektiert werden. Die Schichtdicke/Verzinkung erfolgt gemäß Spezifikation Korrosionsschutzkonzept "MGEN-RPS03_EC_FR910&MPA010/001". Im Bereich von Steigeschächten werden die Kabel und Leitungen mittels  Kabelleitern mit C-Profil- Schienen verlegt. Steige- und Hauptzuleitungen sind bei der a.P.-Installation grundsätzlich mittels Ankerschienen und Bügelschellen mit kippsicherer Vierpunktaufhängung und Druckwanne zu befestigen (Schellenabstand max 0,5 m). Der Sprossenabstand beträgt max. 60 mm, wobei geringere Abstände möglich sind. Die Aufhängung der Kabelrinnen ist entweder mittels Wandauslegern oder mit Hängestielen und daran angebaute Ausleger vorzunehmen. Verlegesysteme (Brüstungskanal) Stark- und Schwachstromleitungen sind mittels Kunststofftrennsteg getrennt voneinander zu verlegen. Bei Verwendung von Stahlblechkanal ist dieser zu erden. Für Ecken, Endstücke und Abzweige sind grundsätzlich standardisierte Formstücke zu verwenden. Stoßstellen sind mit Verbindern zu versehen. Die Wand- und Deckendurchbrüche sind nach der Kanalmontage aus Gründen des Schall- und/oder Brandschutzes sorgfältig zu verschließen. Je nach geforderter Brandschutzklasse ist bei Brandwänden geeignetes Material nach DIN 4102 zu verwenden. Durchlaufen die Kanäle verschiedene Brandabschnitte, so sind bauaufsichtlich zugelassene Brandschottungen anzuwenden. Eine Weiterleitung des Körperschalls wird durch Unterbrechen des Verbundes (Stoßstelle mit Luftspalt im Bereich der Wanddurchführung) erreicht. Bei Durchdringungen von Raumtrennwänden ist der Schallschutz mit dem systemgebundenen Material herzustellen. Verlegesysteme Rohre Leerrohrleitungen erhalten Zugdrähte aus verzinktem Stahldraht 1 mm Durchmesser. Die nachfolgend aufgeführten Leerrohre sind nach Art und Verwendung in Unter- oder Aufputz, in Betonschalung, auf Rohbetondecke, in vermauerten oder Leichtbauwände zu verlegen. Alle Leerrohrleitungen, Abzweigdosen, Schalter- und Geräteeinbaudosen sind gegen Eindringen von Beton, Putz und Schmutz abzusichern. Es sind für die jeweilige Verlegeart zugelassene Rohre zu verwenden. Kunststoffpanzerrohre müssen der DIN 49016, Teil 2 entsprechen. Bei der Kabelführung durch Wand- oder Deckendurchbrüche sind diese aufzufächern, sofern nicht Kanäle zur gemeinsamen Leitungsführung Verwendung finden. Brandschutz Werden Einzelleitungen durch feuerbeständige Decken bzw. Wände geführt, so ist der noch verbleibende Querschnitt mit temperaturbeständigen, nicht brennbaren Schottungen nach DIN 4102, F-90A zu verschließen. Bei der Durchführung von gebündelten Leitungen bzw. Kabeltrassen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Schottungen sind so vorzunehmen, daß spätere Erweiterungen sowie das Auswechseln ohne größeren Aufwand leicht möglich ist. Bei der Ausführung der Elektroinstallation sind die behördlichen Auflagen, die einschlägigen Richtlinien und die speziellen Angaben wie z.B. Brandabschnitte, Brandwände und Fluchtwege  zu beachten. Es sind nur Brandschotts mit bauaufsichtlicher Zulassung einzusetzen. Durchführungen von Kabel und Leitungen haben bei Bündelung so zu erfolgen, daß jede(s) Kabel/Leitung vollständig und in der gesamten Länge von der Brandschutzmasse umgeben ist. Kabel und Leitungen von Sicherheitsanlagen sind gemäß DIN EN 50172 und den Richtlinien des VdS bei Erfordernis in dem geforderten Funktionserhalt zu führen. Dies betrifft auch die Trassen und das Befestigungsmaterial. Die Funktionserhaltsysteme sind mit einem Prüfsiegel zu versehen. Grundsätzlich sind alle, unter dem entsprechenden Titel der nachstehenden Leistungsbeschreibung aufgezeigten Arbeiten vor deren Ausführung, mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Die Kosten für vorgenannte Maßnahmen und für die einwandfreie und zulassungskonforme Herstellung von Schottungen müssen alle systemgebundenen Bauteile und Materialien enthalten. Dies ist bei der Ermittlung der jeweiligen Einheitspreise zu berücksichtigen. Es sind nur Materialien zulässig, die der DIN 4102 und mindestens F 90 entsprechen und form-, alterungs- sowie korrosionsbeständig sind. Die durch die Brandschottung zu führenden Kabel und Leitungen sind so anzuordnen, dass sie von Brandschutzmaterial umschlossen sind. Öffnungsrestflächen sind rauchgasdicht zu verschließen. Vom AN ist der Nachweis zu erbringen, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten worden sind. Jede Schottung ist mit dem entsprechenden Zulassungsbescheid zu kennzeichnen. Kabel- und Leitungstrassen dürfen nicht durch Brandabschnitte geführt werden, sondern enden ca. 0,10 m vor dem Wand bzw. Deckendurchbruch. Für Brandschotte ist generell eine Dokumentation zu erstellen (nummerieren, fotografieren, Dokumentierung der Lage) Liegen spezielle bauherrnspezifische Vorschriften zur Herstellung von Brandschottungen vor, sind diese zu verwenden. Schutzmaßnahmen Die Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung sind gemäß DIN VDE 0100 und TAB-EVU vorzusehen. Verteilungen Verteilungen sind nach den letztgültigen VDE- Bestimmungen und DIN-Normen auszuführen; die Verteilungen sind in allseits geschlossener Ausführung einschließlich Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausschnitte in den Abdeckplatten sind sauber und gratfrei auszuführen. Die einzubauenden Geräte sind so auf den Geräteträgern zu befestigen, daß eine Auswechslung von vorne jederzeit möglich ist. Mehrere nebeneinander liegende Schaltgeräte gleicher Phase sind mittels Sammelschienen zu verbinden. Alle zum Einbau gelangenden Geräte müssen die VDE- Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Die Sicherungsautomaten sind grundsätzlich in schmaler Bauform einzubauen. Alle Stromkreise in der Verteilung sind über Klemmen zu führen, einschließlich Null- und Schutzleiter- Trennklemmen nach DIN 46 277. Die Anzahl der Abgangsklemmen in der Verteilung ist anhand der Einbauten und der erforderlichen Steueradern vom AN selbst zu ermitteln. Sämtliche Klemmleisten, Schaltgeräte usw. sind dauerhaft, alterungsbeständig und gut leserlich zu bezeichnen. Die Bezeichnungen müssen mit den Schaltplänen identisch sein. Die nachstehenden Verteilungen sind für jedes Netz lichtbogenfest abzuschotten. Alle Verteilungen sind komplett betriebsfertig mit Verdrahtung sowie Anschluß aller Zu- und Abgangsleitungen einschließlich systemgebundenem Zubehör zu liefern und zu montieren. Es ist für jede Ader jeweils eine Klemme zu verwenden. Abgeschottete Teile sind voneinander abweichend farblich zu kennzeichnen und gemäß VDE getrennt abzudecken. Stark- und Schwachstrombereiche sind voneinander abzuschotten. Die Ausführung erfolgt mit einer abnehmbaren Abdeckung, mit Rückwand, als Aufbau-Verteilung. Die an- und abgehangenen Kabel werden in einem separaten Anschlußraum auf Klemmleiste aufgelegt. Die Verdrahtung der Einbaugeräte erfolgt mit flexibler Verdrahtung bis auf die Klemmleiste. Alle Verteilungen mit frontseitigen Türen sind grundsätzlich mit Stangenverschluß und Dreipunktverriegelung mit versenktem Schwenkhebelgriff auszurüsten. Befinden sich die Verteilungen in Räumen, die mit einem Profilzylinder abgeschlossen sind, erhalten die Verteilungen einen Doppelbartzylinder. Ist dies nicht der Fall, werden die Profilhalbzylinder (Fabrikat des Schließzylinder gemäß Angabe des Bauherrn) direkt in die Veteilungen eingebaut. Die maximale Türbreite soll 800 mm nicht überschreiten. Mehrere Türen sind zweiflügelig anzuordnen. Die gesamten Verteilungen sind einheitlich (gleiches Fabrikat) komplett mit allem Systemzubehör auszuführen. Die erforderlichen Klemmen, Verdrahtungen, Klein- und Montagematerialien sind in den Einheitspreisen der Verteilung einzurechnen. Bei Stromkreisen mit Schütz- und Stromstoß-Steuerung ist der Strompfad der Schütze zusätzlich auf Klemmleiste zu führen. Für Parallelanschlüsse sind zu allen Abgängen Mehrfachklemmen (bis zu 5 Stück) vorzusehen. Die Teilung und die Platzeinheiten sind der Nutzung der jeweiligen Einheit anzupassen. Reserven von mindestens 30 % für Einbaugeräte sind vorzusehen. Die geforderte Reserve muß verteilt in allen Einbaufeldern zur Verfügung stehen. Prüfung und Schutzmaßnahmen Hierbei sind nachstehende Prüfvorgänge durchzuführen: 1. thermische Verlustleistung Für die Verteilung sind thermische Verlustrechnungen zu erstellen.Damit weist der AN nach, dass die Verteilungen für den Dauerbetrieb geeignet sind und welche Ausbaureserven bestehen. 2. Nullung: Überprüfen des Nennstroms der Überstromschutzorgane, der Schleifenwiderstände, der Kurzschlussströme, Isolationswiderstände und der Erdungswiderstände 3. FI-Schutzschaltung: Prüfen der Schutzgeräte durch Betätigen der Prüftaste, Messung der Fehlerspannung bzw. des Fehlerstroms (Auslösespannung und Auslösestrom), Isolationsmessung, Erdungswiderstandsmessung (nach dem FI-Schutzschalter darf kein Betriebsmittel seperat genullt sein, siehe VDE 0100/Teil 510). Richtwerte für Widerstands- und Isolationsmessungen Potentialausgleichsleitungen   maximal  2 Ohm Leuchten     mindestens  1 MOhm Wärmegeräte     mindestens  500 kOhm Haushaltsgeräte mit Elektromotor  mindestens  220 kOhm Isolationswiderstand    mindestens  1 kOhm je Volt Betriebsspannung ableitfähiger Fußboden   mindestens 50 kOhm maximal 1 MOhm Im 230/400V-Netz gilt für die Isolationswerte je Stromkreis: Außenleiter gegen Außenleiter   mindestens  400 kOhm Außenleiter gegen Mittelpunktsleiter  mindestens  230 kOhm Abgetrennter Mittelpunktsleiter gegen Erde mindestens 230 kOhm Zu jedem gelieferten elektrischen Schaltgerät (Elektroverteilungen, Sicherheitslichtgeräte usw) sind die potentialfreien Schnittstellen gemäß DINEN ISO 16484, Blatt 2, herzustellen. Soweit erforderlich, sind alle am Schaltgerät/ Schaltschrank angeschlossenen Sensoren potentialfrei zu verdoppeln. Für die endgültige Festlegung der genauen Anzahl und der Standorte aller Meßpunkte für ZLT ist das jeweilige Anlagenschema dem AG rechtzeitig zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Zu allen elektrischen Schaltgeräten/ Schaltschränken sind die kompletten Stromlauf- und Klemmpläne vor Beginn der Fertigung ebenfalls zur Abstimmung und Genehmigung rechtzeitig, vollständig und geprüft vorzulegen. Niederspannungsinstallation Grundsätzlich ist die gesamte Installation nach den Leitsätzen der DIN VDE 0100,und der DIN EN 50172 auszuführen.  Dabei sind die Querschnitte der Leitungen und Kabel so auszulegen, dass entsprechend der auftretenden Belastungen dem maximal zulässigen Spannungsabfall von 3 % sowie die DIN VDE 0100, Teil 520 (HD 60364-5-53), und der DIN 18015 Rechnung getragen wird. Die Ermittlung der Strombelastbarkeit sämtlicher verwendeter Leitungen hat nach DIN VDE 0298 Teil 2, die hiermit verbundene Zuordnung von Schutzorganen nach DIN EN 60898-2 bzw. DIN VDE 0636 und DIN VDE 0100- 430, bei einer maximalen Umgebungstemperatur von 30° C zu erfolgen. Installationsmaterialien Bei den auszuführenden Elektroinstallationsarbeiten ist grundsätzlich folgendes zu beachten: - Leuchtenauslässe (nicht abgehängte Deckenkonstruktion) sind mittels Gerätedosen mit einschraubbarem Deckenhaken und Dosendeckel vorzusehen. - Wandauslässe mit Anschlussdosen - Schalterklemmdosen für Schukosteckdosenmontage - Klemmstellen für die Beleuchtungsanlage sind in den Deckendosen vorzusehen und wo dies nicht möglich ist, sind Abzweigdosen bzw. Schalterklemmdosen vorzusehen - Die Installationsgeräte haben den gültigen Vorschriften DIN EN 60669 zu entsprechen und müssen das VDE-oder GS-Zeichen tragen. - Die Anschlussklemmen sind schraubenlos auszuführen. Bei Leitungsdurchschleifung sind die Anschlussklemmen als Verbindungsklemmen auszuführen. - Schalter und Taster sind für 250V/10A AC auszulegen. - Schutzkontaktsteckdosen sind für 250V/16A AC, 2- polig, auszulegen. Für die Installationsgeräte Unterputz sind folgende Punkte einzukalkulieren: - Montage einschließlich Material, Schalterdose und Fräsarbeiten, - Schalter- bzw. Gerätedosen dürfen nur Kunststoffdosen mit Schraubbefestigung für Schalter und Steckdosen verwendet werden. Schalter-, Geräte- und Abzweigdosen sind nur mit Zementmörtel einzusetzen. Alle Leerdosen und Abzweigdosen sind mit entsprechenden Verschlussdeckel zu versehen. Das gesamte zu liefernde und zu montierende Schaltermaterial ist als Flächenprogramm komplett, einschließlich Abdeckplatten für Einzel- und/oder Kombinationsanordnung, anzubieten. Die Montage der Steckdosen erfolgt zusätzlich mit Schrauben-Krallenbefestigung Für die Installationsgeräte Aufputz sind folgende Punkte einzukalkulieren: Montage einschließlich Befestigungsmaterial und Kleinteile, sowie aller notwendigen Hilfsmaterialien und Zubehör. Alle Installationsgeräte sind als FR- Installationsgeräte auszuführen. Für die Installationsgeräte im Brüstungskanal sind folgende Punkte einzukalkulieren: - Geräteeinbaudosen, Ausführung mit Zugentlastung für Leitungseinführungen und Geräteträgerschiene, - Schraubbefestigung für Geräteeinsätze, - anteilige Kanalabdeckung mit Ausschnitt für den Geräteeinbau in die Kanalabdeckung, Größe des Ausschnittes ist so ausgeführt, dass die Steckdosen und Geräteabdeckungen über den Ausschnitt übergreifen und diesen vollständig abdecken. - Sowohl diese Geräteeinbaudosen, als auch alle Befestigungsmaterialien, Kleinteile und alle notwendigen Hilfsmaterialien, sowie Abdeckrahmen (bis 3-fach Kombination) für Kanalinstallation, Zubehör und betriebsfertiger Anschluss. Für Installationsgeräte in Hohlwänden sind folgende Punkte einzukalkulieren: - Hohlwanddosen mit Zugentlastung und mit einer Feuerbeständigkeit bis 850 Grad. - Die beidseitige Montage von Installationsgeräten in Hohlwände/Ständerwände ist zu vermeiden. - Werden Installationsgeräte in Brandwände installiert, so ist die Schalterdose mit Spezialmörtel (F90) zu verkleiden, so das die F90-Brandschottung wieder hergestellt wird. Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen Absprachen und Koordinierungen Enthalten sind alle für die Erzielung der termingerechten Erstellung des Bauwerkes erforderlichen Absprachen mit den Behörden, der Feuerwehr, dem Brandschutz, den Medien und den am Bau beteiligten Gewerken, dem Bauherrn und den Fachbauleitungen. Montageunterlagen Vom AN sind rechtzeitig vollständig und geprüft vor Montagebeginn (mindestens 14 Tage vorher) die Montageunterlagen anzufertigen und auszuhändigen, sodaß der AG in angemessener Zeit eine Prüfung dieser Unterlagen vornehmen kann. Zu den im Auftrag enthaltenen Montageunterlagen gehören: 1. Montage- und Einbauzeichnungen, 2. Installations- und Übersichtspläne auch von nicht in der Ausführungsplanung dargestellten Einzelanlagen, 3. Dreipoliger Stromlaufpläne, Aufbaupläne, Gerätelisten, Herstellerbescheinigungen, Datenpunktlisten, Datenblätter, thermische Verlustrechnung, Berechnungen, Schemata 4. Anpassung und Vervollständigung von Berechnungen für Planungsdetails, die nach dem Abschluss der Ausführungsplanung geändert werden. Diese Aufstellung präzisiert sich durch Ausführungsvorschriften des Bauherrn, wenn diese vorhanden sind. Die Unterlagen sind entsprechnd den gültigen Normen der Technik auszuführen und vor Aufnahme der Werkstatt- bzw. Montagearbeiten dem AG unaufgefordert in 2-facher Ausfertigung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Die Zeichnungen und Listen sind immer auf dem jeweils letzten Stand der Architektenpläne und den gewerkespezifischen Detailklärungen zu halten. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind, wenn sie noch nicht separat als Position angefragt werden, mit den Einheitspreisen abgegolten. Es wird ausschließlich nach freigegebenen Montagepläne gearbeitet. Mit Erstellung der Montagepläne übernimmt der AN die Haftung für eventuelle Planungslücken. Nachforderungen aus nachträglichen Planungspräzisierungen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich angewiesen wurden (genehmigte Nachträge). Sachverständigenabnahmen Die Sachverständigenabnahme müssen vollständig und mangelfrei am Übergabetag für nachfolgende Anlagen (nur die Zutreffenden) sein: - Elektrotechnische Anlagen - Blitzschutz- und Erdungsanlage - Sicherheitsbeleuchtung - Brandmeldeanlage - Alarmierungsanlage (Leitungsnetz) - Netzersatzaggregate - Entrauchung (Funktion der Ansteuerung gemäß Brandschutzgutachten und Baugenehmigung) - Feuerwehrfunk Alle Kosten für eventuelle weitere Abnahmen hat der AN zu tragen. Beleuchtungsmessung Für das gesamte Bauvorhaben (einschließlich Aussenanlagen) ist die Beleuchtungsstärke aufzunehmen und per Protokoll festzuhalten. Desweiteren sind die Messpunkte und Messergebnisse in Plänen festzuhalten. Am Tag der Übergabe sind die Messdaten 2-fach vorzulegen. Ausführungspläne Die Ausführungspläne werden vom Auftraggeber als pdf- Dokument und DWG-Format übergeben und sind durch den Auftragnehmer selbstständig in der benötigten Stückzahl und Qualität auszuplotten. Vom AG werden keine Pläne in Papierform übergeben. Revisionsunterlagen Die nachfolgend aufgeführte Aufstellung der Revisonsunterlagen präzisiert sich durch Vorgaben des Bauherrn, wenn diese vorhanden sind und diesem LV beiliegen. Zu den Leistungen gehört die Überarbeitung und eventuelle Neuerstellung von Ausführungszeichnungen, Strangschemen, Kabelplänen und Verteilerzeichnungen. Bei Übergabe der Anlage an den Bauherren sind vollständige Unterlagen von den Elektroanlagen abzugeben: Die Revisionszeichnungen sind 3-fach in Ordner gebunden und 2-fach auf CD mit : - Inhaltsverzeichnis - Fachbauleiterbescheinigungen - Errichterbescheinigungen - Sachverständigen-Abnahmeberichte mit Dokumentation der Mängelbeseitigung - Prüf- und Meßprotokolle - Selektivitätsnachweise - abschließende thermische Verlustrechnungen aller Verteilungen, - Dokumentation Sicherheitsbeleuchtung, - Installationszeichnungen - Verteilerpläne - Innenschaltbilder - Strangschemata mit Haupt- und Unterzählern und deren Zählernummern - Stromlauf- und Wirkschaltpläne - Bedienungsanleitungen - Ersatzteilelisten - Prüfübersichten und Wartungspläne - Brandschutzdokumentation mit Fotodokumentation, Nummerierung und Lageplan, - Software-/Programmierung des EIB oder LCN und für Sicherheitslichtgeräte Kennzeichnung elektrischer Betriebsräume Alle elektrischen Betriebsräume bzw. Aufstellflächen sind gemäß VDE und UVV zu kennzeichnen. Dies erfolgt mittels unverlierbarer Klebeschilder bzw. Prägeschilder. Bauzeit Da die Bausumme voraussichtlich nicht für eine dauerhafte Besetzung der Baustelle ausreichend ist, ist eine periodische Baustellenbesetzung einzukalkulieren. Für wiederholte Baustelleneinrichtungen, zusätzliche An- und Abfahrten und Wartezeiten können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden.
Qualitätsbeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 KG 440 / 450 - Elektrotechnik
02
KG 440 / 450 - Elektrotechnik
02.01 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
02.01
444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
02.02 445 - Beleuchtungsanlagen
02.02
445 - Beleuchtungsanlagen
02.04 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.04
456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.05 490 - Elektrotechnik, sonstiges
02.05
490 - Elektrotechnik, sonstiges
04 Netzwerkschrank
04
Netzwerkschrank
04.01 Netzwerkschrank
04.01
Netzwerkschrank