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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Allgemeine Projektbeschreibung 1 Allgemeine Projektbeschreibung
1.1 Ausgangssituation
Name und Anschrift der Auftraggeber:
C2PD GmbH
Lagerstr. 17
20357 Hamburg
Adresse des Bauvorhabens:
Lohkamp 7
22117 Hamburg
Baubeschreibung
Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen:
„Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung"
- 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen
- 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen
Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein
Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m².
Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus
vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume,
sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein
Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse
im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert.
2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Bauleistungen
In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen
werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben.
Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu
überprüfen
2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten
Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der
Angebotsabgabe.
Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung
einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine
Leistungspflicht.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf
erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder
Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher
Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat.
Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den
vereinbarten Preisen berücksichtigt.
Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf
Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen.
2.3 Terminplan
Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt
2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch
Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen
und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen.
2.5 Sonstige Koordination
Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen.
Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der
Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu
steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen
Besprechungen verpflichtet.
2.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist
Folge zu leisten.
Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen
Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer.
Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine
Nachunternehmer eigenverantwortlich
diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen
und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten.
Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor
Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo
abzustimmen.
1 Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Für die Ausführung der Arbeiten und die verwendeten
Materialien gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften,
Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Vorschriften
der Bauordnungsbehörden in der jeweils neuesten
Fassung, insbesondere z. B.:
DIN 18299 - Allg. Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18451 - Gerüstarbeiten
sowie die DIN 4420 Gerüste/Gerüstordnung in der jeweils
neuesten Fassung.
Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix
und fertiger Arbeit, liefern und Montage,
einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem.
VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt
nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Die Durchführung der Arbeiten in Abschnitten bzw. mit
Unterbrechungen, die sich aus dem Bauverlauf ergeben,
ist zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu
Mehrforderungen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und
zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für
andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der
Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau
zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen
ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere
Gewerke mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden
Unternehmer abzusprechen.
Während der Montage ist die Konstruktion gegen
Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im
erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei
Arbeitsunterbrechungen. Eine gesonderte Vergütung
hierfür erfolgt nicht.
Die von den Bauausführungen ausgehenden Immisionen sind
auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu sind alle
technisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Gerüste sind für verschiedene Gewerke, wie z.B.
Verblendarbeiten, Fenstereinbau, Klempnerarbeiten,
Dachabdichtungsarbeiten u.a. vorgesehen. Deshalb muß
der erforderliche Abstand von der Fassade unbedingt mit
der Bauleitung abgestimmt werden.
Ferner sind alle Maßnahmen entsprechend den
bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B.,
Absperrungen, Leitergänge usw. sowie das Einholen der
erforderlichen Gerüstgenehmigungen für die Dauer der
vorgesehenen Standzeit in die Einheitspreise
einzurechnen.
Ebenso im Preis zu berücksichtigen ist einmal im Monat
eine Pflege aller gestellten Gerüste.
Die Verankerungen sind nach Wahl des Bieters
auszuführen, jedoch so, daß später keine Montagestellen
sichtbar bleiben. Die Art der Verankerung ist mit der
Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke
rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu
überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel
schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies
nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der
Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer
allein, diese Mängel zu beseitigen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung
des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung
beeinflussen könnten, so hat der Bieter den
Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf
hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der
Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder
Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen.
Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen
und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies
betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
Die gesamten Konstruktionen sind sturmsicher
auszuführen. Auf Anforderung ist ein entsprechender
Nachweis zu führen
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen
Unterschrift, daß er die vorgenannten
Vertragsbedingungen samt allen darin genannten
Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit
ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem
nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt
ist, gelten die Bemerkungen.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten
Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport gehören zum Leistungsumfang. Die Eingeschränkte Zugänglichkeit zum Innenhof ist in den Kosten für den Transport
einzurechnen. Ggf. ist ein Transport mit dem bauseitige
Hochbaukran vorzusehen. Hierzu müssen kranbare Materialeinheiten
erstellt werden. Tlw. sind größere Strecken zum Vertragen
der Materialien zu berücksichtigen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise
zur Montage des Gerüstes, inkl. aller erforderlichen
Ausführungszeichnungen ist mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Es wird mit einer Grundstandzeit und einer
Vorhaltedauer gem. Vertragsterminplan gerechnet. Die
Vorhaltung wird als separate Position angeboten. Für
die Abrechnung wird die tatsächliche Standzeit zu
Grunde gelegt.
Grundsätzlich gilt für alle Gerüste:
inkl. Seitenschutz auszufürhren,
inkl. Gerüstbelägen in allen Arbeitslagen,
inkl. Auswechslungen, Bodenbeläge, Wurfplanken,
Steigegänge, Schutzgeländer, Abfangungen etc.
Mindestbreite der Belagsfläche nach DIN 4420,
inkl. aller notwendigen Gerüstverankerungen,
Verankerungsgrund KS-Mauerwerk und Stahlbeton in
Kleinstflächen
Die Einrüstung aller Balkone gemäß den Möglichkeiten
des System- herstellers ist Bestandteil der Positionen.
Lücken mit weniger als 2m Breite werden überbaut.
inkl. einmaligem Umverankern im Zuge der
Fassadenarbeiten,
inkl. abschnittsweisen Einrüsten
inkl. geeigneter Lastabtragung bei Grüststandflächen
auf Dächern
mit Gefälledämmung.
Das Erstellen der erforderlichen statischen Nachweise
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Aufgänge
01.02
Aufgänge
01.03 Bespannungen
01.03
Bespannungen