Fliesen
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.05 Allgemeine Vorbemerkungen
01.05
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) , Baseler Platz, 55120 Mainz - Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant. '‑ Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler  bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu  dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten  Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.  Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne  und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert. Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
01.10 Technische Vorbemerkungen
01.10
Technische Vorbemerkungen
TV Fliesenarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - Fliesenarbeiten Ausführungs- und Gütebestimmungen: ATV DIN 18299Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV DIN 18336Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18352Fliesen- und Plattenarbeiten ATV DIN 18353Estricharbeiten DIN 4108                     Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109                     Schallschutz im Hochbau DIN 18156-2Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbett- verfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel DIN 18164                    Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen-Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN 18195                    Bauwerksabdichtungen DIN 18202                    Toleranzen im Hochbau DIN 18534                    Abdichtung von Innenräumen DIN 18550-2Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen-Teil 2: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-2 für Innenputze DIN 52210-6Bauakustische Prüfungen-Luft- und Trittschall- dämmung-Bestimmung der Schachtpegeldifferenz DIN EN 933Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen DIN EN 1324Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten-Bestimmung der Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen DIN EN 12808Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten DIN EN 13888Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung DIN EN 14411Keramische Fliesen und Platten-Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Konformitäts- bewertung und Kennzeichnung Merkblätter des Fachverbands Fliesen und Naturstein im ZDB („Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten einschl. aller zu den Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. Es gelten ebenfalls sämtliche, in den oben aufgeführten ATV DIN enthaltenen Normenverweise. GUV-I 207-006Bodenbeläge für nass belastete Barfußbereiche GUV-R 108-003 bis 004Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr Industrieverband Keramische Fliesen und Platten e.V. Richtlinien für die Verlegung von keramischen Spaltplatten nach DIN EN 186 ZDB Fachinformationen und Merkblätter des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe: FI Zementäre Fugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten FI Leitfaden: Hinweise für die Planung und Ausführung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtung im Verbund (AIV) FI Großformatige keramische Fliesen und Platten FI Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im Innenbereich FI Bekleidungen und Beläge mit Glasfliesen und Glasmosaiken MB Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen MB Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Gussasphaltestrich (AS) MB Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Calciumsulfat-gebundenen Estrichen MB Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden MB Mechanisch hoch belastbare keramische Bodenbeläge MB Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen ‑Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Treppen aus keramischen Fliesen und Naturstein im Außenbereich Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerkstein IVD Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. (IVD): MB 1        Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen MB 3        Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Sanitärbereich und in Feuchträumen MB 4        Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern MB 5        Abdichtungen mit Butylbändern MB 7        Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen MB 14       Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall MB 16       Anschlussfugen im Schwimmbadbau AGI-Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V. A70         Industrieböden: Bodenbeläge aus Fliesen und Platten - Planung und Ausführung BEB Hinweisblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag 8.5          Verlegung großformatiger Fliesen und Platten auf CS-Estrichen 8.6          Verlegung großformatiger Fliesen und Platten auf Zementestrichen 8.6.1        Fliesen und Platten auf Zementestrichen mit erhöhter Restfeuchte SKO-I       Schnittstellenkoordination im Neubau SKO-II      Schnittstellenkoordination in bestehenden Gebäuden BVF Richtlinien des Bundesverbandes Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. Fachinformationen Industrieverband Klebstoffe e.V. TKB 6      Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten TKB 9      Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen Richtlinie für Flexmörtel IWM Merkblätter des Industrieverbandes WerkMörtel e.V. MB 1        Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen MB 5        Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen Risssanierung aber richtig BVG Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. MB 5        Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau MB 6        Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung MB 9        Oberbeläge auf Fertigteilestrichen BVP Berichte des Bundesverbandes Porenbetonindustrie e.V. Bericht 7  Oberflächen - Putze, Beschichtungen, Bekleidungen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Mit Auftragserteilung sind verbindliche Muster vorzulegen. Diese sind durch den Bauherren freizugeben. Das für die Ausführung gelieferte Material hat den freigegebenen Mustern zu entsprechen. Wenn nicht anders beschrieben, ist Material immer 1. Wahl anzubieten. Fliesenmaterialien dürfen nicht bleihaltig sein. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann. Bauablaufbedingtes Umsetzen und/oder Umlagern von Baustoffen auf Anweisung der Bauleitung wird vom AN kostenfrei durchgeführt. Vor Beginn der Arbeiten sind mit dem AG (Bauleitung) die Meterrisse und Höhenkoten abzustimmen und zu kontrollieren. Ersatzfliesen sind, soweit nicht anders vereinbart, hinter den Revisionsöffnungen zu lagern oder sauber verpackt zu übergeben. 2) Angaben zur Ausführung Boden- und Wandfliesenflächen sind lotrecht, fluchtrecht und waagerecht  oder mit dem angegebenen Gefälle auszuführen. Für Flächen, die im Dünnbettverfahren gefliest werden sollen, sind bei den Vorgewerken (Putz- und Estricharbeiten) Toleranzen an Ebenheit und Winkelgenauigkeit einzuhalten, die geeignet sind, im Gewerk Fliesen/ Platten eine nach der Verkehrssitte als ordnungsgemäß zu bezeichnende Leistung zu ermöglichen. Bei der Verlegung im Dünnbett- oder Klebeverfahren sowie im Mörtelbett sind die erforderlichen Untergrundvorbehandlungen mit einzukalkulieren. Die Untergründe, bzw. die Arbeiten der Vorgewerke sind vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen, so dass Mängel in einem angemessenen Zeitfenster behoben werden können. Das Erstellen einer geeigneten Haftbrücke mit dem Untergrund einschl. Ausgleichen von geringen Unebenheiten ist Sache des AN. Die Belagsarbeiten haben flächig nach Zeichnung oder in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen, mit einheitlich gleichem Fugenbild und im Rahmen der zulässigen Toleranzen. Auf Fugenschnitt hinsichtlich der Lage sanitärer Einrichtungsgegenstände zu Armaturen ist zu achten. Dies gilt insbesondere für Installationsblöcke. Die Einteilung der Wand- und Bodenfliesen hat in Abstimmung mit der Bauleitung so zu erfolgen, dass keine Reststreifen < 5 cm entstehen. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein. Während der Arbeiten ist darauf zu achten, dass alle Abflüsse bis zur Abnahme dauerhaft geschlossen werden. Rohrdurchführungen, Stützen, Entwässerungseinläufe, Schalterdosen, Konsolen etc. sind sorgfältig einzufassen. Bade- und Brausewannen müssen vom Elektriker geerdet sein. Ungeerdete Wannen dürfen nicht eingefliest werden. Das Mörtelbett ist in solcher Zusammensetzung zu erstellen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen ausgeschlossen sind. Wannen oder Brausetassen auf schwimmenden Estrichen sind durch einen geschlossenzelligen Dichtstreifen von ca. 10 mm Dicke von den flankierenden Wänden zu trennen. Abdichtungen in Sanitär- und Feuchträumen sind unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Enthält das LV auch keine besonderen Angaben, so ist jedoch darauf zu achten, dass aus Gründen des Schallschutzes Fugen zu den Wandflächen, Türschwellen, Türrahmen und Einbauteilen nicht hart verfugt und vor der elastischen Versiegelung gründlich gereinigt werden. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Bauherrn festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist vor Ausführung eine Abstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten. Werden flüssige Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese ausreichende Temperaturbeständigkeit, Wasserdruckbeständigkeit und chemische Resistenz (pH-Wert) aufweisen. Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen mit der Abdichtung überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden; das Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein. 3) Bodenbeläge Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden. Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit Pressdichtungsflansch erforderlich. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Bodenbelag dürfen keine starren Verbindungen entstehen (Einhaltung Trittschallschutz).  Vor dem Anbringen der elastischen Versiegelung ist die Fuge auf Sauberkeit und Funktion zu prüfen. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind zu beseitigen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. 4) Wandbekleidungen Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittel- haltigem Tiefgrund abzusperren. Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sind. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Wänden zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen an nicht sichtbaren Leitungen und Rohren entstehen. 5) Arbeiten im Außenbereich Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur Außenbekleidung (Putz u. dgl.) von mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Keramische Platten im Außenbereich dürfen nicht unmittelbar auf Porenbeton geklebt werden. 6) Fugen Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern nichts anderes beschrieben ist. Fugenanordnung und Ausführung für elastische Fugen-Abdichtungen: zwischen Boden und Wand, bei Innenecken und Stahlzargen offene Fugen mind. 5 mm breit Oberhalb von Badewannen, Brausetassen etc. offene Fugen 7 - 10mm breit Im Baukörper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen müssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im keramischen Belag bis zum Verlegegrund durchgehen. Elastischer Fugenverschluss (nach besonderer Pos.) ist mit elastoplastischer Masse, alterungs-, hitze-, frost- und chemikalienbeständig mit ausreichendem Dehnungsvermögen und einwandfreier Haftung am Fugenrand, absolut wasserdicht mit entsprechenden Voranstrichen und nicht verrottbarem Hinterfüllungsmaterial herzustellen. 7) Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als "Nebenleistung": Verfugen der Flächen nach Abschnitt 3.4.1 bis 3.4.3 nach ATV DIN 18352 Abdecken der Flächen mit Malerpapier oder Schutzfolien statt mit Sägespänen; das Entfernen der Abdeckung Erstellen von Verlegeplänen / Fliesenspiegeln für Böden und Wände Nachträgliches Ausspachteln von Fugen einschließlich Vorbehandlung, wenn diese beim Kugelstrahlen beschädigt worden sind Verwendung von Formstücken für die Ausbildung der Ecken am Schnittpunkt vertikaler und horizontaler Kantenschutzwinkel Überprüfen der erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen Sichern von Außenwandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das  Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben Nr. 4.1.5 der ATV DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten. Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten. Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Ergänzend zu Nr. 4.2 der ATV DIN 18352 gelten als "Besondere Leistung": Aufrauen des Untergrundes Trennschichten Einstreuungen, Friese, Bordüren Bekleidungen und Beläge an bzw. auf schwierigen Flächen Ausbilden von Rinnen Verlegen im Gefälle 8) Abrechnungshinweise Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein, fließend deutsch sprechender, Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist und für die Bauleitung als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
TV Fliesenarbeiten
V Alternative Abdichtung Vorbemerkungen zur alternativen Abdichtung Feuchtigkeitsschutz und Abdichtung unter Fliesen und Platten gegen Beanspruchungen, wie sie in Duschräumen, Bädern, Duschbereichen über Badewannen und Räumen mit Bodenabläufen auftreten, mit Dichtmasse eines System-Herstellers. Bei der Anwendung und Verarbeitung sind die Vorschriften des Herstellers zu beachten. Evtl. erforderliche Untergrundvorbehandlungen sind mit einzukalkulieren. Vorausgesetzte Untergründe sind: (Mager-)Beton, Zementestriche, Zement- und Gipsputze (MP75), Gipskartonplatten (Feuchtraum) Die Untergründe, bzw. die Arbeiten der Vorgewerke sind vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen, so dass evtl. noch vorhandene Mängel in einem angemessenen Zeitraum behoben werden können. Das Erstellen einer geeigneten Haftbrücke mit dem Untergrund, einschl. Ausgleichen von Unebenheiten im Rahmen der zulässigen Toleranzen nach DIN 18202, ist Sache des AN. Die Ausbildung von Eckfugen gemäß den Herstellervorschriften (außer bei Fugen zwischen Boden und Wand bei schwimmendem Estrich) sowie Wannenanschlüssen ist im EP für die Flächenabdichtung enthalten. Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich sind so vorzubereiten, dass sie vom Installateur bei der Endmontage ohne Mehraufwand abgedichtet werden können. Abgedichtete Wand- und Bodenflächen müssen gegen Beschädigungen abgedeckt werden. Vorhandene Beschädigungen sind unverzüglich und fachgerecht zu beseitigen.
V Alternative Abdichtung
Auszug aus DGUV 207-006 nassbelastete Barfußbereiche (06/2015) Bewertungs-Mindest-                                        Bereiche gruppeneigungswinkel A   12° Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken) Einzel- und Sammelumkleideräume Beckenböden in Nichtschwimmerbe- reichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken) B   18° Barfußgänge und Sanitärbereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind Duschräume und Duschbereiche Dampfbäder Bereich von Desinfektionssprühanlagen Beckenumgänge Beckenböden in Nichtschwimmerbe- reichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt Beckenböden in Nichtschwimmer-bereichen von Wellenbecken Hubböden Planschbecken Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches soweit diese nicht C zugeordnet sind begehbare Oberflächen von Sprung- plattformen und Sprungbrettanlagen, soweit sie nicht C zugeordnet sind Sauna und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind C   24° Ins Wasser führende Leitern und Treppen Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern in der Länge, die für den Springer reserviert ist. (Die rutschfeste Oberfläche der Sprung- plattformen und Sprungbretter muss um die Vorderkante herumgeführt werden, wo die Hände und Zehen der Benutzer greifen) Durchschreitebecken Kneippbecken, Tretbecken Geneigte Beckenrandausbildung Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung>6 %
Auszug aus DGUV 207-006 nassbelastete Barfußbereiche (06/2015)
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.05 Vorarbeiten
02.05
Vorarbeiten
02.10 Verbundabdichtung
02.10
Verbundabdichtung
03 Fliesen
03
Fliesen
03.05 W + B Fliesen
03.05
W + B Fliesen
03.10 Sauberlaufmatten, -rahmen
03.10
Sauberlaufmatten, -rahmen
03.15 Fuge
03.15
Fuge
03.20 Schnitte, Löcher
03.20
Schnitte, Löcher
03.25 Schienen, Winkel, Ecken
03.25
Schienen, Winkel, Ecken
03.30 Gefälle
03.30
Gefälle
03.35 Spiegel
03.35
Spiegel
04 Treppenhäuser
04
Treppenhäuser
Leitfabrikat Villeroy & Boch Boden Fliesen und Treppenbelag im Treppenhaus Fabrikat: Villeroy + Boch Serie:Solid Tones Bodenfliesen: Abmessung: 30 x 60 / 20 x 60 Art. 2685 / 2621 Oberfläche: PC 61 Sockelfiesen: Abmessung: 5 x 60 Art. 2854 Oberfläche: PC 61 Treppenauftritt: Abmessung: 30 x 120 Art. 2732 Treppenstufen Art. 2350 Oberfläche: PC 61 Bei allen Fliesen gilt oder gleichwertig.
Leitfabrikat Villeroy & Boch
04.05 Bodenbelag
04.05
Bodenbelag
04.10 Treppenstufen
04.10
Treppenstufen
04.15 Sonstige
04.15
Sonstige
05 MB 2
05
MB 2
05.05 Verbundabdichtung
05.05
Verbundabdichtung
05.10 W + B Fliesen
05.10
W + B Fliesen
05.15 Fuge
05.15
Fuge
05.20 Schnitte, Löcher
05.20
Schnitte, Löcher
05.25 Schienen, Winkel, Ecken
05.25
Schienen, Winkel, Ecken
05.30 Spiegel
05.30
Spiegel
06 Estricharbeiten
06
Estricharbeiten
06.05 Abdichtungsbahn (UG)
06.05
Abdichtungsbahn (UG)
06.10 Zementestrich
06.10
Zementestrich
06.15 Dehnfugen und Randdämmstreifen
06.15
Dehnfugen und Randdämmstreifen
06.20 Reparaturen, Beschleunigung
06.20
Reparaturen, Beschleunigung
06.25 Wärmedämmung
06.25
Wärmedämmung
06.30 Trittschalldämmung
06.30
Trittschalldämmung
06.35 Zementestrich
06.35
Zementestrich
06.40 PE-Folie
06.40
PE-Folie
06.45 Dehnfugen und Randdämmstreifen
06.45
Dehnfugen und Randdämmstreifen
06.50 Reparaturen, Beschleunigung
06.50
Reparaturen, Beschleunigung
07 MB 2; Estricharbeiten
07
MB 2; Estricharbeiten
07.55 Wärmedämmung
07.55
Wärmedämmung
07.60 Trittschalldämmung
07.60
Trittschalldämmung
07.65 Zementestrich
07.65
Zementestrich
07.70 PE-Folie / Dämmstreifen
07.70
PE-Folie / Dämmstreifen