Schlosserarbeiten
L62, Augsburg
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HINWEIS Hinweise Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird. Bitte beachten: Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ausführungszeitraum:    Außentreppe Kita 12/25       Lasteinleitung Spielterrasse: 12/25       Kita Rest 02/26 - 04/26       Treppengeländer Wohnungen 08/26 - 09/26 Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung: bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut: Baustrom und Bauwasser Baubeleuchtung Bauzäune Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden) Fassadengerüst Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen. Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren. Pläne:   BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200    BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung  und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben. der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt. Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen und deren vertragsgemäße Ausführung ist, so- weit nicht anderweitig bestimmt, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) neueste Ausgabe, Teil C Allgemeine Techischen Bestimmungen (ATV), insbesondere DIN    18 360   Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten -einschl. aller darin genannten und in Frage kommenden       DIN-Normen DIN    18 357   Beschlägearbeiten (sonst wie vor) DIN   18 364   Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Oberflächenschutzarbeiten (Anstrich) an Aluminiumle-       gierungen (sonst wie vor) sowie die DIN 1050, 1055, 4102, 4108, 4109, 18 082 und 18 361 einschl. aller z.Zt. gültigen  Änderungen und Ergän- zungen Prüfzeugnisse oder Zulassungsbescheinigungen für FH-oder FB-Türen und Tore oder Sonderkonstruktionen sind dem Bauherrn vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Feuerschutztüren dürfen nur mit Zulassungsbe- scheid und Güteschild angeboten, geliefert und eingebaut werden. Amtlich Zugelassene, nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen oder Zulassungen vorhanden sind, hat der Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst nachzuweisen und ist hierfür allein verantwortlich. In den Einheitspreisen inbegriffen sind die kompl. Metallbau- und Schlosserarbeiten, das Herstellen, Liefern, Montage bzw. Einbau am Bau und die stabile, fachgerechte Befestigung einschl. dem kompl. Befestigungs- material sowie sämtliche Nebenmaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Leistungen im Leistungsbeschrieb nicht gesondert erwähnt sein sollten und wenn die Leistungen über die Ausführungen der VOB hinausgehen sollten. Nachfolgende Bedingungen sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzurechnen und mit diesen abgegolten Befestigungs- und Verbindungsmaterialien, alle Bohr- und Dübelarbeiten, Befestigungen sämtlicher Einbau- bzw. Konstruktionsteile auf Stahlbeton hat grundsätzlich mittels eingebohrter Metall-Metalldübel (=Liebig-Dübel mit Innenkonus) zu erfolgen, sofern nicht in den einzelnen Positionen eine andere Befestigungsart vorge- schrieben ist (Befestigungen dürfen keinenfalls angeschossen werden) sowie das Stemmen und Einzemen- tieren bzw. Eingießen von Befestigungen, das Nacharbeiten von Aussparungen, säubern von Kontaktplatten, Halfeneisen usw., Schweißnähte sind, soweit nicht anderes verlangt, sauber flächig zu verschleifen. Dübelbe- festigungen dürfen nur mit vom Institut für Bautechnik zugelassenen Dübel erfolgen. Alle Metallteile, soweit sie nicht aus nichtrostendem Material bestehen oder zumindest feuerverzinkt werden, sind vor Anlieferung an die Baustelle mit einem dauerhaften Korrosionsschutz (mittels eines geeigneten, absolut deckenden Rostschutzanstriches mit Kunstharzmennige) zu streichen. Beschädigungen des Korro- sionsschutzes beim Transport zur Einbaustelle und während der Montagearbeiten sind mit geeignetem Mate- rial fachgerecht und sauber auszubessern bzw. nachzustreichen. Alle Oberflächen die bauseits nicht mehr weiterbehandelt werden, also fertig gestrichene, eloxierte oder gebürstete Flächen, sind durch Kunststoffolie oder geeigneter Beschichtung zu schützen und vor Bezug des Gebäudes auf Weisung der Bauleitung zu entfernen. Alle Konstruktionen und Bauteile müssen in funktioneller als auch in statischer Hinsicht der gestellten Bauauf- gabe und den einschlägigen Vorschriften über Lastannahmen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Verankerungen und Verbindungen sind statisch sicher und mind. korrosionsgeschützt und wo erforderlich aus nichtrostendem Material auszuführen. Rahmenkonstruktionen müssen frei von Spannungen, maß-, lot- und fluchtrecht nach dem bauseits angelegten Meterriß versetzt werden. Grundsätzlich sind alle Konstruktionsteile witterungs- und alterungsbeständig bzw. in der dem Stand der Technik entsprechenden volkommensten Qualität auszuführen. Glasleisten sind entsprechend der erforderlichen Glassorte und -dicke mit den notwendigen Falzmaß zu wäh- len. Sie sind unsichtbar zu befestigen, sichtbare Schrauben oder Klemmprofile dürfen dabei nicht verwendet werden. Die Glashalteleisten müssen sorgfältig eingepasst werden und so ausgebildet sein, daß sie den anfallenden Belastungen standhalten. Eine Ersatzverglasung durch Bruch oder Beschädigung muß ohne weiteres möglich sein. Erforderliche Wandanschluß-Abdeckprofile sind vorzusehen. Abdichtungen (Konstruktionsfugen, Baukör- peranschlüsse, sonstige Fugendichtungen) sind je nach Beanspruchungsart der zu dichtenden Fugen mit dauerplastischem oder dauerelastischem Material einschl. der etwa erforderlichen Hinterfüllung und ggf. notwendigen Versiegelung auszuführen. Dies gilt auch für evtl. vorhandene  Boden- bzw. Sattelschwellen und deren Anschlüsse. Bei der Auswahl und Verarbeitung dieser Stoffe sind die technisch neuesten Erkenntnisse und bei der Verarbeitung die Richtlinien der Hersteller genau zu beachten. Bei den Anschlüssen an Beton o.a. Bauteile sind ggf. entsprechende Vorbehandlung bzw. Haftanstriche durchzuführen um eine einwandfreie Haftung der Dichtung zu gewährleisten. Die Arbeiten sind dem Baufortschritt anzupassen, d.h., die nachfolgenden Arbeiten (Leistungsbereiche) kön- nen z.T. nicht in einem Zuge durchgeführt werden. Die Montage von Mischbauelementen erfolgt in 2 Abschnit- ten: a)   Montage der Stahlkonstruktion b)    Anbringen der Alu-Glasleisten, der Wandanschluß- und Abdeckprofile sowie Endmontage der Beschläge c)   Evtl. Beihilfe bei bauseitigen Verglasungsarbeiten. Erforderliche Abschrankungen und deren Entfernung. Vorhandene Schutzgeländer und Absperrungen im Zuge der eigenen Arbeiten zu entfernen und erforderlichen- falls wieder anbringen. Nachspannen der selbstschließenden (FH bzw. FB) Türen sowie ggf. der Pendeltürblätter und Türschließer nach Abschluß der Ausbauarbeiten. Das Leistungsverzeichnis ist auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. Nachforderungen für aus den Zeichnungen ersichtlichen, jedoch nicht kalkulierten Leistungen bestehen nicht. Alle für Feuerverzinkung vorgesehene Teile sind vor dem Verzinken montagefertig herzustellen, einschl.der Bohrungen, Ausklinkungen und dergl.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
13 KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13
KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13.04 AUSBAU
13.04
AUSBAU
13.07 AUSSENANLAGEN - LANDSCHAFTSBAU
13.07
AUSSENANLAGEN - LANDSCHAFTSBAU
14 TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14
TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14.01 AUSBAU
14.01
AUSBAU
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.06 Gebäudehülle
23.06
Gebäudehülle
26 GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
26
GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
26.07 Schlosser
26.07
Schlosser