Baubeschreibung Baubeschreibung
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Die Baustelle SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg
befindet sich in 21339 Lüneburg, Boecklerstraße 7.
Das Gelände ist befestigt und ist über die Zuwegungen
zum SB-Warenhaus zu erreichen.
Die Ausführung der Leistungen soll entsprechend der
Kaufland Baubeschreibung erfolgen:
KaBa 2025 Neubau und Modernisierung,
Stand: 03.03.2025
Gegenstand der Ausschreibung sind die Maßnahmen
der Filialmaßnahme und damit im Zusammenhang
stehende Leistungen.
Baueckdaten:
Submission: 30.03.2026
Techn. Bietergespräche: 13.04.2026
Vergabe: 20.04.2026
Baubeginn: 18.05.2026
Fertigstellung: 26.11.2026
Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus
Kaufland Lüneburg im Zuge der Filialmaßnahme auszuführen.
Sich daraus ergebene Leistungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung.
Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc.
zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung einfach als Papierplan sowie digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriss als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriss ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch Bauleiter und einen Polier tagsüber und bei anfallender Nachtarbeit durch einen Bauleiter des AN in der Zeit von Montag bis Samstag zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann.
Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen.
Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und eventuell betroffene Bauteile zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden nicht separat ausgeschrieben bzw. vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Dies betrifft sämtliche Leistungen und Einrichtungen,
welche für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich sind, z.B. Container für Unterkünfte, Firmenbauleitung, Materiallager, Werkbereiche, Schuttcontainer, Krane, Hebezeuge sowie Zufahrten,
Lager-, Werk-, Wendeplätze, Baustellensicherung, Zwischenreinigung und Grundreinigung der Baubereiche
nach Beendigung der Arbeiten. Die Baubereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Marktes durchgeführt, d.h. der Markt schließt nicht für die Dauer der Baumaßnahme. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.
2.2 Die Arbeiten sind zum Großteil während der Geschäftszeiten des Marktes auszuführen. Lärm- und geruchsintensive Arbeiten bzw. Arbeiten mit großer Staubentwicklung und Arbeiten auf der Verkaufsfläche sind außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes auszuführen.
Öffnungszeiten des Marktes:
Mo - Sa: 07:00 - 22:00 Uhr
2.3 Die jeweiligen Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Marktes abzustimmen.
Dabei ist davon auszugehenden, daß, um die Bauzeit und die Beeinträchtigung des Verkaufsbetriebes gering zu halten, an allen Wochentagen, auch an Feiertagen gearbeitet wird.
Sofern es der Bauablauf und die vorgegebenen Termine es erfordern, ist von Schichtbetrieb, also von mehrschichtiger Tätigkeit auszugehen.
2.4 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb.
2.5 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen.
2.6 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden.
(Haustechnik / Kältetechnik / Ladenbau)
2.7 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.8 Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Die Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden.
2.9 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig.
2.10 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa 2025
Neubau und Modernisierung,Stand: 03.03.2025.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
2.11 Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten 200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten
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200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten
201 Baustelleneinrichtung
201.000 Vorbemerkungen
201.010 Allgemeine Baustelleneinrichtung
Allgemeine Baustelleneinrichtung
201.040 Baucontainer
201.060 Bauzaun
201.070 Schutzmaßnahmen
201.090 Provisorien
201.100 Sonstige
202 Abbrucharbeiten
202.000 Vorbemerkungen
202.020 Tragkonstruktion
202.030 Fassaden
202.060 Innenausbau
202.080 Außenanlagen
202.090 Sonstige
203 Erdarbeiten
203.000 Vorbemerkungen
203.010 Vorbereiten des Baugeländes
Vorbereiten des Baugeländes
203.020 Oberbodenarbeiten
203.030 Bodenbewegungen
203.040 Baugrubenaushub
203.050 Fundamentaushub
203.060 Rohrgrabenaushub
203.080 Tragschichten
207 Entwässerung / Versorgungsleitungen
Entwässerung / Versorgungsleitungen
207.080 Kabelschutzrohre
207.090 Schächte
207.110 Abscheideranlagen
207.130 Sonstige
208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
208.000 Vorbemerkungen
208.010 Bewehrung und Einbauteile
Bewehrung und Einbauteile
208.030 Fundamente
208.040 Bodenplatten
208.160 Filialmaßnahmen
210 Mauerwerk
210.000 Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste
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Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste
auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche.
Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht
separat vergütet
210.010 Innenwände
210.020 Außenwände
210.040 Sonstige
211 Stahlbauarbeiten
211.000 Vorbemerkungen
211.020 Stahlträger
211.050 Tragwerksverstärkungen
211.060 Sonstige
300 - Gebäudehülle und Abschlüsse 300 - Gebäudehülle und Abschlüsse
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300 - Gebäudehülle und Abschlüsse
304 Dachabdichtung
304.000 Vorbemerkungen
304.050 Aufbauten und Einbauten
304.060 Absturzsicherungen
304.080 Sonstige
304.090 Filialmaßnahmen
305 Dachlichtsysteme
305.000 Vorbemerkungen
305.010 Lichtkuppeln
305.050 Abnahme / Inbetriebnahme
309 Metallbauarbeiten
309.000 Vorbemerkungen
309.020 Aluglas-Türelemente
310 Kunststofffenster
310.000 Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste
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Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste
auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche.
Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht
separat vergütet
310.010 Fenster
312 Stahltüren
312.000 Vorbemerkungen
312.010 Innentüren
312.020 Außentüren
312.030 Revisionstüren
312.040 Sonstige
312.050 Abnahme / Inbetriebnahme
312.070 Filialmaßnahmen
313 Holztüren
313.000 Vorbemerkungen
313.010 Innentüren
313.020 Sonstige
400 - Ausbau 400 - Ausbau
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401 Putzarbeiten
401.000 Vorbemerkungen
401.010 Innenputz
402 Trockenbau
402.000 Vorbemerkungen
402.010 Innenwände
402.020 Blenden und Umwehrungen
402.040 GK-Decken
402.050 Mineralfaserdecken
402.060 Metalldecken
402.080 Sonstige
402.090 Filialmaßnahmen
403 Estricharbeiten
403.000 Vorbemerkungen
403.010 Zementestrich
404 Fliesen- und Plattenarbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
404.000 Vorbemerkungen
404.010 Abdichtung
404.020 Wandfliesen
404.030 Bodenfliesen
404.060 Betonwerksteinarbeiten
404.090 Filialmaßnahmen
405 Bodenbelagsarbeiten
405.000 Vorbemerkungen
405.020 PVC-Bodenbeläge
405.030 Linoleum-Bodenbeläge
405.070 Filialmaßnahmen
406 Maler- und Beschichtungsarbeiten
Maler- und Beschichtungsarbeiten
406.000 Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste
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Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste
auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche.
Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht
separat vergütet.
406.010 Außenanstrich
406.020 Innenanstrich
406.040 Lackierarbeiten
406.060 Bodenbeschichtungen
406.090 Filialmaßnahmen
407 Trennwände
407.000 Vorbemerkungen
407.010 WC-Trennwände
408 Schreiner- und Tischlerarbeiten
Schreiner- und Tischlerarbeiten
408.000 Vorbemerkungen
408.010 Rammschutz
408.050 Sonstige
409 Schlosserarbeiten
409.000 Vorbemerkungen
409.010 Treppen
409.020 Bühnen und Stege
409.030 Geländer und Handläufe
409.050 Rammschutz
409.060 Abdeckungen und Vergitterungen
Abdeckungen und Vergitterungen
409.080 Sonstige
410 Kühlräume
410.000 Vorbemerkungen
410.010 Türen
410.020 Kühlräume
410.030 Tiefkühlräume
410.050 Rammschutz
410.070 Filialmaßnahmen
701 Außenanlagen
701.000 Vorbemerkungen
701.010 Randeinfassungen
701.040 Einläufe und Rinnen
701.050 Pflasterbelag
702 Begrünung
702.000 Vorbemerkungen
702.010 Oberbodenarbeiten
702.040 Bäume
702.060 Rasenarbeiten
702.080 Pflege
705 Beschilderung / Markierung
Beschilderung / Markierung
705.000 Vorbemerkungen
705.010 Beschilderungen
705.020 Markierungen
800 - Regiearbeiten 800 - Regiearbeiten
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801 Baureinigung
801.000 Vorbemerkungen
801.030 Fenster und Fassaden
801.040 Sonstige
802 Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
802.010 Kernbohrungen
802.030 Schlitzarbeiten
803 Stundenlohnarbeiten
803.010 Arbeitsstunden
804 Geteilte Leistungen
804.010 Abbruch
804.020 Rohbau