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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für den Neubau eines Hotels mit 85
Zimmern in München.
Anschrift der Baustelle: Gärtnerstr. 39;
80992 München/ Moosach
Gesamtbauzeit: I. Quartal 2026 - III.Quartal 2027
Die Ausschreibende, die Hoch Plus GmbH, behält sich
vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die Property Ventures GmbH beabsichtigt den Neubau von
einem Hotel 85 Zimmern, sowie einer einer Tiefgarage
mit 16 PKW- Stellplätzen.
Das Hotel befindet sich im Stadtteil München Moosach.
Dieses Leistungsverzeichnis betrifft die gesamten
Tiefbauarbeiten einchließlich der Verfüllung.
Vor Ausführung der Tiefbauarbeiten wird das
Bestandsgebäude bis Unterkante Sohle bzw. Unterkante
Fundamente abgebrochen.
Das neue Gebäude wird in massiver, mehrgeschossiger
Bauweise mit hochwertiger Ausstattung errichet. Alle
Geschosse sind über das innen liegende Treppenhaus und
mit einem Aufzug erreichbar. In dem Hotel entstehen
mehrere barrierefreie Apartments.
Im Erdgeschoss entsteht ein Frühstücksraum mit
Terrassen. Alle Zimmer erhalten Balkone oder
französische Fenster. Das Flachdach erhält eine
extensive Begrünung.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Gärtnerstraße zu
erreichen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise, in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden
bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich.
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr Avar / Hochplus Berlin GmbH
Handy: 0176 21927007
Abwicklung Angebotsphase, Vertrag und Ausführung:
Die Ausschreibung der Gewerke, Bereitstellung
Unterlagen, Angebotsabgabe,
Vertragsunterlagen und Ausführung erfolgt über die
Plattform Cosuno.
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der
Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich (
immer Freitags ) aufzuräumen.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
HochPlusBerlin GmbH statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind diese zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Berlin
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften
der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden
einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von
Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für Arbeiten im
Treppenhaus), die zur Durchführung der Arbeiten im
Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,
ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- ATV DIN 18330 - Maurerarbeiten
- ATV DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
- DIN 1045, Teil 1-2 - Tragwerke aus Beton
- DIN 1164 - Zement mit besonderen Eigenschaften
- DIN 4226, Teil 1-2 - Gesteinskörnung für Beton und
Mörtel
- DIN 488, Teil 1-4 - Betonstahl
Weiterhin sind zu beachten:
- DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
- DIN 419 - Schallschutz im Hochbau
- DIN 18217 - Betonflächen und Schalungshaut
- DIN 18 218 - Frischbetondruck auf lotrechteSchalungen
- DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
- Merkblätter des Bundesverbandes der
Porenbetonindustrie e.V.
Bei Widersprüchen zwischen DIN-Normen gelten DIN 1045
und DIN 1164 vorrangig.
Für alle Stahlbetonarbeiten sind folgende Bemerkungen
zu beachten bzw. einzukalkulieren:
Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur
bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate,
Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der
Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung
anzumelden.
Betonqualität ist zu überprüfen, Prüfnachweise sind dem
Prüfstatiker vorzulegen. Sämtliche Kosten für die
Erstellung von Prüfbefunden, Betonwürfel oder Zylinder
sind einzukalkulieren. (Baustellenbeton BI und BII)
Die ausführende Firma muß Bescheinigung über
Güteüberwachung BII nachweisen.
Die Abnahme der Stahlbewehrungen für Stahlbetonteile
hat durch Statiker oder Prüfstatiker/in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde zu erfolgen. Organisation
dieser Abnahmen hat eigenverantwortlich durch AN zu
erfolgen.
Verschmutzungen der Betonflächen sind sofort zu
entfernen, gegebenfalls sind Ausbesserungsarbeiten
durchzuführen.
Einzukalkulieren ist weiterhin das Einlegen und
Befestigen von bauseits gelieferten Kleineisenteilen,
Hülsrohren, Gewindehülsen, Anschweißplatten,
Halfeneisen,
Gerüsthaltern u.ä., der Einbau bauseits gelieferter
Einbauteile jeglicher Art ist einzukalkulieren.
Dehnungs-, Anschluß- und Arbeitsfugen absolut senkrecht
oder waagerecht mit gebrochenden Kanten und sach- und
fachgerechter dauerelastischer Abdichtung oder mit
Profilen
Preisinhalte Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der
DIN-Vorschriften: Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten
als Nebenleistung:
Das Einlegen von einfachen Dreikantleisten in die
Schalung zur Kantenausbildung der sichtbaren Stützen
und Unterzüge.
Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem
Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.
Bei Fertigteilen, auch bei Filigrandecken und -wänden,
die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung,
das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller
Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter
Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der
Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei
Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen.
Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten
inschließlich Spannstähle, Spannglieder und
Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund.
Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen
von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während
dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer,
sofern keine Behinderungen entstehen.
Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4
Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.
Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei
kühler Witterung).
Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen
von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und
Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu
erkennen sind.
Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene
Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche
Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der
Bauleitung abzustimmen.
Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen
für Fertigteile
Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen
von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung
mit Quellmörtel.
Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen
nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.
Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem
Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton und
Filigrandecken.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
ggf. durch Abkleben.
Statische Nachweise für den Montagezustand und für die
Anschlag (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei
Stahlbetonfertigteilen.
Bewehrungsstahl:
Bewehrungen werden in BSt. 500 (Rippen-Stabstahl) oder
M 500 (Bewehrungsmatten) ausgeführt. Die
Bewehrungsstähle entsprechen den Bestimmungen der
DIN-Normen.
Für die Bewehrung sind folgende
Punkte zu beachten bzw. mit einzukalkulieren:
Betonstahl aus Stabstahl bzw. Betonstahlmatten BSt 500
S und M aller Größen liefern, schneiden, biegen,lt.
Statik fachgerecht verlegen.
erforderliche Abstandshalter aller Art sind mit
einzukalkulieren
Gewichte von Distanzhaltern, Bügeln,
Bewehrungsanschlüssen und dergleichen aus Stahl sind in
die Bewehrungspositionen des jeweiligen Bauteiles ohne
Unterschied der Art und ihres Durchmessers mit
einzurechnen
Die Abrechnung des Bewehrungsstahl erfolgt nach
Stahlliste.
Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen
Besondere Hinweise Beton- und Stahlbetonarbeiten
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und -technik, der gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen
nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als
beschrieben.
Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während
der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht
vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und
Nachweise für die geforderten Materialgüten
einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
Auf die wird im Leistungsverzeichnis gesondert Bezug
genommen. Fehlt diese LV-Aussage, hat der Bieter sich
bei Angebotskalkulation mit dem Planungsbüro in
Verbindung zu setzen.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl
besteht kein Einwand, sofern keine Schäden,
Verfärbungen und dergleichen entstehen. Entstandene
Schäden sind umgehend und vollständig auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen.
Die Kanten von sichtbaren Stützen, Unterzügen etc. sind
zu brechen (Kantenlänge ca. 1,5 - 2,0 cm); die Kosten
hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Wenn Betonwände und Decken unter Putz bleiben, sind
alle eventuell beim Betonieren entstehenden Grate
sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind umgehend zu
schließen und der übrigen Sichtbetonfläche anzupassen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- und
sachkundig zu schließen.
Alle Decken, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der
Bauordnung feuerbeständig sein. Alle unverputzt
bleibenden Decken oder gespachtelten Decken sind
deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102 auszuführen.
Mehrkosten hierfür sind in den Angebotspreisen
enthalten; der Stahl wird vergütet.
Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich
bei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges.
Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen
Rechnung zu tragen.
Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkungen und
dergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehmen.
Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugender
Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit
gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend
frei sein von Flecken und Verunreinigungen und mit
weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und
Verteilung). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden,
anderenfalls großflächig beizu- spachteln.
Beim Einbau sind die Vorschriften und
Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten;
des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten
Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt
des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, der
Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und
dergleichen.
Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in
Abschrift oder Kopie vorliegen.
SONSTIGES ZU BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das
Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
witterungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalmaterial,
Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc.
hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des
Auftraggebers zu erfolgen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,
damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen
und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
ABRECHNUNGS-HINWEISE
Für Abrechnungsregelung im einzelnen gelten die ATV -
VOB-Teil C, Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331.
Arbeits- und Schutzgerüste sind in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren!
Besondere Hinweise Beton- und Stahlbetonarbeiten
Besondere Hinweise Maurerarbeiten
1. Allgemeines
1.1 Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten
Punkten, sind in die entsprechenden Leistungspositionen
einzukalkulieren sofern keine gesonderten Positionen
ausgeschrieben sind.
1.3 Der Bauherr behält sich vor zur Qualitätssicherung
nach der Erstellung des Rohbaus und dem Einbau der
Fenster einen Blower Door Test durchzuführen. Die
Luftdichtheitsschicht muss bereits im Rohbau
gewährleistet sein (Mauerwerksfugen und Anschlüsse).
1.4 Die statische Berechnung wird bauseits geliefert.
2. Zusätzliche Nebenleistungen
2.1 Einmessen und Anlegen aller im Mauerwerk
vorgesehenen Aussparungen Öffnungen, Nischen, Schlitze
usw. werden nicht besonders vergütet und sind in die
Einheitspreise der Mauerwerkspositionen einzurechnen.
2.2 Öffnungen, Aussparungen usw. sind genau nach
Zeichnung anzulegen und herzustellen. Vom AN vergessene
Öffnungen und sonstige Aussparungen sind nachträglich
ohne zusätzliche Vergütung herzustellen.
2.3 Das Schliessen von Aussparungen für die
Haustechnik, in Mauerwerkswänden, ist je nach
Baufortschritt und nach bauseits erfolgter Installation
sukzessiv durchzuführen. Diese Leistung ist
einzukalkulieren.
2.4 Das Herstellen von Anschlägen, Verzahnungen und
Leibungen an Tür- und Fensteröffnungen, nach den Plänen
bzw. auf Anordnung durch die örtliche Bauleitung, ist
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
.
2.5 Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf
Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu
lagern.
2.6 Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine
und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder
dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
2.7 Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen,
Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle
eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.
2.8 Wände dürfen nur aus dem in der
Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und
den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen
ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden
einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist
unzulässig.
2.9 Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste
oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen
des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht
zu schließen.
2.10 Es ist eine über den Zeitraum der gesamten
Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der
Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
2.11 Stein-/ Ziegelstürze sind so abzusteifen, dass sie
beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage
gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen
vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen
mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die
Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
2.12 Kleineisenzeug ist mit einem einmaligen
Rostschutzanstrich zu versehen.
2.13 Das Einbauen von bauseits gelieferten
Stahlbauteilen, Ankern, Bolzen, Ankerschienen ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.14 Ausführung gleitender Deckenanschlüsse von
nichttragenden Mauerwerkswänden mittels eines ca. 20 mm
starken Dämmstreifens aus Mineralwolle.
2.15 Beim Aufmauern des tragenden Wandmauerwerks offen
gelassene Anschlussfuge zum Stb-Deckenbauteil sind nach
ausreichender Setzung des Bauwerks, hohlraumfrei zu
vermörteln mit Mauermörtel MG IIa. Der
Ausführungszeitpunkt ist im Vorwege mit der Bauleitung
des AG und dem beauftragten Tragwerksplaner abzuklären.
Besondere Hinweise Maurerarbeiten
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen:
Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern
sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und
Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern
und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß
den Bauaufsichts-, Verkehrs- und
Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe
Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer
der Bauarbeiten anzustreben.
Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den
genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen
einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich
vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die
Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung
ist zu beachten.
Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen,
Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das
Absperren und Sichern.
Für alle darüber hinaus erforderlichen
verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B.: für
Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB,
Ampelanlagen, Umgehungsstraßen usw.).
Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und
Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen
jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im
Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der
erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten.
Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen
Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen
Bedingungen zu beachten
Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um
auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der
gegebenen Situation bei der Preisbildung zu
berücksichtigen.
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung
stehenden Flächen werden vom Auftraggeber (AG)
ausgewiesen. Der Auftragnehmer (AN) hat den AG
innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen
Baustelleneinrichtungsplan zur Bestätigung vorzulegen.
Die Baustelleneinrichtung sowie die Baustelle, inkl.
aller Lager- und Arbeitsplätze sind ordnungsgemäß und
unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift
Bauarbeiten (VBG 37) abzu- sperren, zu beleuchten und
zu beschildern. Die Genehmigung zur Sperrung bzw. zur
Überfahrt von öffentlichen Verkehrswegen ist
rechtzeitig durch den AN zu beantragen.
Auf Anweisung der Bau- und Projektleitung sind aufgrund
der Erschließungsmaßnahmen Materialumsetzungen
unverzüglich nach Aufforderung umzusetzen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den
Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und
oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an
dem AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist
eine Festlegung zu treffen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der
Baustellen- einrichtung oder von wesentlichen Teilen zu
informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür be-
nötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen oder geplanten
Zustand zu versetzen.
Alle erforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen,
Transportmittel, Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste,
etc. sind in den Einzelpreisen des jeweiligen Gewerkes
mit einzukalkulieren.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind bauseits
vorhanden.
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Rohbauarbeiten
2
Rohbauarbeiten
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen
Positionen für die Installations-Durchführungen in den
Beton- bzw. Mauerwerksbauteilen müssen zum gewählten
System passen und unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Systems fachgerecht eingebaut werden.
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen
Die in den folgenden Positionen aufgeführten
Hauseinführungen
dienen der wasserdichten Einführung von Rohrleitungen
in das
Gebäude.
- Liefern und montieren der wasserdichten
Rohrdurchführungen
einschl. Futterrohre Betonwände zur Einführung von
Hausanschlüssen und Schmutzwasserleitungen in bzw. aus
dem Gebäude heraus.
Schnittstellen:
- innerhalb der Gebäude erfolgt die Verlegung der
Rohrlei-
tungen durch das Gewerk Sanitär (KG 410);
- außerhalb der Gebäude erfolgt die Verlegung der
Rohrlei-
tungen durch den Tiefbauer;
- Unterhalb der Gebäude erfolgt die Verlegung der
Rohrlei-
tungen durch den Rohbauer.
Bei der Taktung der Rohbauarbeiten sind die
vorgenannten
Punkte zu berücksichtigen.
Liefern und Einbau von Einlaufgegenständen wie Straßen-
und
Hofabläufen, Rinnen etc. in Aussenanlagen sind nicht
Bestand- teil dieser Leistungsbeschreibung und erfolgen
bauseitig.
Die in den folgenden Positionen aufgeführten
2. 1 Entwässerungsleitungen
2. 1
Entwässerungsleitungen
2. 2 Bodenplatten
2. 2
Bodenplatten
2. 3 Stb-Wände; Unter- und Überzüge;
Ringbalken
2. 3
Stb-Wände; Unter- und Überzüge;
Ringbalken
2. 4 Stb-Stützen
2. 4
Stb-Stützen
2. 5 Decken
2. 5
Decken
2. 6 Balkone
2. 6
Balkone
2. 7 Stahlbetonarbeiten Treppen
2. 7
Stahlbetonarbeiten Treppen
2. 8 Einbauten Aufzugsschächte
2. 8
Einbauten Aufzugsschächte
2. 9 Lichtschächte
2. 9
Lichtschächte
2.10 Fundamenterder
2.10
Fundamenterder
2.11 Maurerarbeiten
2.11
Maurerarbeiten
2.12 Betonstahl und Matten
2.12
Betonstahl und Matten
2.13 Einbauteile
2.13
Einbauteile
3 Stundenlohnarbeiten
3
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