Gerüstarbeiten
Hegholt Quartier, Hamburg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Projektbeschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind die Gerüstbauarbeiten im Bauvorhaben: Hegholt-Quartier Los 1-4  in HH-Wandsbek. Es werden 4 Neubauten mit bis zu 4 Obergeschossen (168 Wohnungen) und jeweils einem Untergeschoss in WU-Bauweise errichtet. Die Arbeiten sollen im Juli 2026 beginnen.   Die Ausführungsdauer für alle 4 Lose beträgt ca. 7  Monate Der Bauzeitenplan wird zum Vergabegespräch vorgestellt und abgestimmt und wird Vertragsbestandteil. Im Terminplan sind Ausfallzeiten von 10 Werktagen enthalten und verlängern nicht die Ausführungsfristen !
1 Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vertragsbedingungen 1.1 Bei der Auftragserteilung wird dieses Angebot mit den allgemeinen Vorbemerkungen, den technischen Vorbemerkungen, den speziellen Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis Bestandteil des Vertrages zwischen Firma Ditting als Auftraggeber und dem Bieter als Auftragnehmer. 1.2 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B, neueste Ausgabe werden Bestandteil des Vertrages. 1.3 Bei Widersprüchen oder Unklarheiten gelten nacheinander: - Das Auftragsschreiben - Die allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - Die Ausführungszeichnungen in der jeweils gültigen   Ausfertigung - Das Leistungsverzeichnis - Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von                         Bauleistungen (VOB Teil B) - Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen   (VOB Teil  C) - Die für die Ausführung der jeweiligen Arbeiten entsprechenden   DIN-Vorschriften - Die allgemeinen anerkannten Regeln der Bautechnik und Baukunst - Unfallverhütungsvorschriften 1.4 Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Baustelle. Evtl. erforderliche Sonderschichten werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen einzurechnen. 1.5 Der Auftraggeber behält sich vor, auf einzelne Positionen ganz oder teilweise zu verzichten. Hieraus kann der Auftragnehmer keine zusätzlichen Kosten ableiten. 1.6 Der Bieter ist verpflichtet sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeit der Baustelle zu unterrichten. Mit der Begründung, dass die Örtlichkeit nicht ausreichend bekannt gewesen ist, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. 1.7 Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Arbeiten dem festgelegten Bauablauf einzufügen. Die Festlegung von Terminen erfolgt im beiliegendem Bauzeitenplan sowie den wöchtenlichen Baubesprechungen mit der Bauleitung. 1.8 Die Baustelle ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach sind alle Verunreinigungen, Bauabfälle, Bauschutt und dergl., die von seinen Arbeiten herrühren, so ist die Bauleitung berechtigt nach ihrem Ermessen erforderliche Baureinigungen und Aufräumungsarbeiten ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden durch Abzug von seinen Forderungen verrechnet. 1.9 Stundenlohnzettel sind der Bauleitung umgehend nach Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Sonderzuschläge wie Wegegeld, Fahrgeld, Auslösungen und sonstige Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 1.10 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er seine gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt und eine ausreichende Haftpflicht-versicherung abgeschlossen hat. Diese Erklärung ist auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
2. ZTV Gerüstarbeiten B. ZTV Gerüstarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit, BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 2 Vorbereitung und Planung Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgend sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet. Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der AN unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit dem AG herbei: ggf. erforderliches abschnittsweises Abrüsten, erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage, Lage der Gerüstverankerung, Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker), Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher, Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme, Belastungsfähigkeit des Untergrundes, beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete Lasten/Belastungen, ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche, Erfordernis für Belagsverbreiterungen, ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf Abdichtungsflächen, ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb von Gerüstaufstandsflächen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über. Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom AN herbeigeführt, so ist dieser dem AG gegenüber schadensersatzpflichtig. 3.2 Gebrauchsüberlassung Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann. 3.3 Ausführung Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen. Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug vorzurichten. Die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein. Auf Verlangen des AG ist ein Verankerungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den AN erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversetzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen. Der AN informiert sich vor Ausführung der Einrüstung, welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung freigegeben sind und wie Gerüstankerlöcher in Putzflächen zu schließen sind. Für Metallgerüste sind Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B. Blitzeinschlag) vorzusehen. Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder Folien sind unaufgefordert vom AN auszutauschen. 3.4 Gerüststatik und statische Nachweise Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der AG an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m2 Größe anbringen kann. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem AN die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom AG angegeben worden, so holt der AN vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein.
2. ZTV Gerüstarbeiten
01 Gerüstbauarbeiten Haus
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01.01 Arbeitsgerüste Los 1
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01.02 Arbeitsgerüste Los 2
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01.03 Arbeitsgerüste Los 3
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01.04 Arbeitsgerüste Los 4
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01.05 Sonderkonstruktionen und -formen, Daueranker
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01.06 Raumgerüste TG-Einfahrt
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01.07 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
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