Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektdeckblatt Leistungsverzeichnis: 01 Wache Grohnde
Bauvorhaben: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Errichtung eines Wachgebäudes
inkl. Fahrzeugschleuse am Standort Grohnde
Bauherr: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Standort Grohnde
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
Einkauf: PreussenElektra GmbH
Materialwirtschaft
Nuclear Category Manager
Uwe Basche
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
M 0151 - 53 80 48 39
uwe.basche@preussenelektra.de
Projektleitung vor Ort: PreussenElektra GmbH
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co.oHG
Projektleiterin Bautechnische Optimierung BZD & Autarkie:
Anja Heymann
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
T 0 51 55 - 67- 49 20
M 01 75 - 2 10 24 01
anja.heymann@preussenelektra.de
Fachprojektleitung Bautechnik:PreussenElektra GmbH
Systemtechnik / Sicherheitsanalysen
Bautechnik
Heinrich Eggers
Tresckowstraße 5
30457 Hannover
M 01 60 - 90 17 73 89
heinrich.eggers@preussenelektra.de
Bautechnische Projektleitung vor Ort:PreussenElektra GmbH
Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co.oHG
M-Technik / Projekte und Sonderaufgaben
Bautechnik
Egbert Henning
Kraftwerksgelände
31860 Emmerthal
T 0 51 55 - 67- 25 41
egbert.henning@preussenelektra.de
Generalplanung: Cramer Engineering
Ingenieurgesellschaft für Tragwerksplanung mbH
Sölder Strasse 71
44289 Dortmund
Tel.: +49 231 488223-0
E-Mail: C21157-WGB@cramer-engineering.de
Projektleitung: Herr André Cramer
Ausführungstermine für das Wachgebäude & Fahrzeugschleuse Bauabschnitt 1:
Baubeginn: 09.05.2025
Fertigstellung Rohbauarbeiten (Abnahme):20.01.2026
Fertigstellung/Übergabe 08.12.2026
Projektdeckblatt
Einleitung Einleitung
Mit diesem Leistungsverzeichnis werden Bauleistungen für die nachfolgend beschriebene
Baumaßnahme der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung am Standort Grohnde beschrieben.
Beschreibung der Baumaßnahmen
Am Standort des BZD plant die BGZ die Errichtung eines Wachgebäudes und einer Fahrzeugschleuse.
Die geplante Lage ist im Lageplan dargestellt.
Das Baugelände befindet sich südöstlich vom Informationszentrum des KWG und nördlich des
Kraftwerkzaunes. Die derzeitige Parkplatzfläche östlich neben dem Informationszentrum wird in diesem
Bereich teilweise überbaut. In einem ersten Bauabschnitt werden das Wachgebäude und der nördliche Teil
der Fahrzeugschleuse hergestellt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Kabeltrasse mit erdverlegten
Kabelziehrohren und Kabelziehschächten vom beweglichen DFS bis zum BZD herzustellen.
In einem zweiten Bauabschnitt und zu einem späteren Zeitpunkt wird der Kraftwerkszaun am Wachgebäude
bzw. vor der Fahrzeugschleuse geöffnet und der südliche Teil der Fahrzeugschleuse in Bereich des
derzeitigen Kraftwerksgrabens wird fertiggestellt. So entsteht die neue Zufahrt zum BZD. Der
Kraftwerksgraben wird im Bereich der Fahrzeugschleuse und südlich des Wachgebäudes verfüllt. Westlich
der Fahrzeugschleuse und östlich am Wachgebäude werden Stützwände zur Sicherung der
Grabenverfüllung errichtet. Der westliche Graben und der östliche Graben werden im Bereich der
Grabenverfüllung durch kommunizierende Rohrleitungen hydraulisch verbunden.
Die PEL wird die Planung und Errichtung der beschriebenen Anlagen im Auftrag der BGZ durchführen.
Die Wärmeversorgung für das Gebäude erfolgt vom ebenfalls noch zu errichtenden Funktionsgebäude auf
der Parkplatzfläche des Informationszentrums. Von dort kommen auch alle anderen Medienleitungen der
technischen Ausrüstung für das Wachgebäudes. Das Funktionsgebäude ist nicht Gegenstand dieser
Leistungsbeschreibung.
Wachgebäude
Das zweigeschossige Wachgebäude für die zukünftige Zugangskontrolle zum BZD hat im Wesentlichen im
Erdgeschoss Wachräume, einen Empfangsbereich mit Räumen für die Belehrung und für die
Personenkontrolle, einen Besprechungsraum sowie Toilettenräume und einen Durchgangsflur mit
Drehkreuzanlage. Im südlichen Teil befinden sich Neben- und Technikräume sowie das Treppenhaus. Im
Obergeschoss befinden sich Büroräume, ein Aufenthaltsraum sowie Umkleide- und Sanitärräume und
weitere Neben- und Technikräume.
Das Gebäude ist als Massivbau aus Mauerwerk und Stahlbeton geplant. Es erhält eine vorgehängte und
gedämmte Fassade. Der nördliche Empfangsbereich erhält ein Schrägdach in Stahlbauweise mit Lichtband
und einer Dacheindeckung aus Trapezblech. Das südliche Flachdach erhält eine Gefälledämmung und eine
Folienabdichtung. Auf dem Flachdach wird eine Photovoltaik-Anlage montiert. Das Gebäude wird auf einer
Fundamentplatte gegründet.
Die Abmessungen sind ca. 21,8 m (nordwestlich Länge) bzw. ca. 27,5 m(südöstliche Länge) x ca. 21,5 m
(Breite).
Für die Wände, Türen und Fensteröffnungen sich die notwendigen Objektschutzanforderungen zu beachten.
Die Anforderungen werden von der PEL vorgegeben und dem AN zur Verfügung gestellt.
Fahrzeugschleuse
Die Fahrzeugschleuse zur Kontrolle der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erhält eine Umschließung in Form
einer Zaunanlage mit nördlichem Flügeltoren und einer Durchgangstür. Die Fahrzeugschleuse wird nicht
überdacht. Die Flächenbefestigung muss für Schwerlastverkehr SLW 60 ausgelegt sein. Sie wird über
Straßenabläufe entwässert. Westlich der Fahrzeugschleuse in Richtung des Informationszentrums wird
voraussichtlich ein Geländeanschnitt erforderlich sein, der mit einer Stützmauer zu sichern ist.
Kabeltrasse
Die Kabeltrasse zwischen dem Wachgebäude und dem BZD verläuft vom BZD in der bestehenden Straße in
östliche Richtung. Sie knickt in Höhe des beweglichen DFS in nördliche Richtung ab und endet östlich vom
Wachgebäude. Die Länge beträgt ca. 110 m. In der Haupttrasse liegen Kabelziehrohre mit Kabelziehdraht
nebeneinander in mehreren Lagen. Die Überdeckung der oberen Lage der Kabelziehrohre muss 85 cm betragen.
An den Knickpunkten und am Wachgebäude befinden sich Kabelziehschächte.
In der Haupttrasse sind die Schächte und die Schachtabdeckungen für einen SLW 60 auszulegen.
Einleitung
Anlage Anlage
Anlage
01 Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
01
Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungen (nur AN):
sind alle Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung des AN erforderlich sind.
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen:
sind Hilfseinrichtungen für Zwecke des AG oder für andere AN. Sie werden vom AG zusätzlich gefordert (insbesondere Bauzäune, Blenden, Überfahrten, Container, Sanitärcontainer).
Der AG bestimmt, welche Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen.
Abrechnung:
gemäß VOB/C DIN 18299, Abschnitt 5
Die Vorhaltezeit für zusätzliche Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Nutzbarkeit, jedoch frühestens an dem Tag, zu dem die Nutzbarkeit vereinbart ist. Die Vorhaltezeit endet mit der Freigabe durch den AG.
Nebenleistungen:
Folgende Leistungen werden als Nebenleistungen vereinbart. Sie gehören zur vertraglichen Leistung des AN und sind durch die vereinbarten Preise ohne zusätzliche Vergütung abgegolten.
Nebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der ATV 18 299 der VOB/CNebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der mitgeltenden ATV´s der VOB/CMessungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und Stellens der Arbeitskräfte.Baubegleitende Reinigung der (De-)Montagebereiche, einschl. der Feinreinigung der vom AN verunreinigten Wege und FlächenSchutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie den behördlichen Bestimmungen und der Gesundheitsschutzplanung, einschl. provisorischen Absperrungen/Abschrankungen/Absturzsicherungen an Gefahrenstellen.Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Genehmigungsauflagen der Werkfeuerwehr bei thermischen Arbeiten.gemeinsame Begehungen mit der Bauleitung des AG zur Festlegung der Demontageumfänge, etc.und zur Schnittstellenkoordination mit Fremdgewerkengemeinsame Sicherheitsbegehungen mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-KoordinatorHerstellung einer Bautafel als Anschlag für Aushänge der Bauleitung des AG und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
ZTV Baustelleneinrichtung
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser wird vom AG bereitgestellt und mit der Bauleitung des AG vor Ort abgestimmt.
Übergabepunkte bis in 100m Entfernung.
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Die Baustromversorgung ist vor der Ausführung mit dem Auftrageber und dem SiGeKo gem. Baustelleineinrichtungsplan abzustimmen.
Zur Versorgung der Baustelle mit elektrischer Energie wird vom AG ein Übergabepunkt mit den Sicherungslastschaltleisten bereitgestellt. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie auf der Baustelle obliegt dem AN. Die Baustrom - Haupt- und Unterverteiler sind auch anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Baubeleuchtung/Gebäudeerstbeleuchtung
Während der Bauzeit ist vom AN eine raumbezogene und flächendeckende Baubeleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke min. 20 Lux) zu installieren. Eine Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom jeweiligen Unternehmer (Teilgewerke) eigenverantwortlich mitzuliefern.
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung eines Beleuchtungsplan der Baustelle. Dieser ist dem AN und SiGeKo vorzulegen und freizugeben zu lassen.
Wartung/Prüfungen
Während der gesamten Bauzeit ist vom AN eine Betreuung/Wartung einschliesslich Prüfungen gem. den gültigen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Baustromversorgung und -beleuchtung zu gewährleisten.
Die Demontage kann erst erfolgen, wenn die allgemeine Stromverversorgung und Beleuchtung in Funktion und in Betrieb genommen ist.
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Hinweis zum Container Wachschutz Für die Gewährleistung der Werkssicherheit ist durch den AG die Aufstellung eines Containers für den Wachschutz im Baustellenbereich vorgesehen.
Aufstellungstermin und Ort sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Der erforderliche Platz ist bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Hinweis zum Container Wachschutz
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal Tätigkeiten innerhalb des Sicherungbereiches dürfen nur von zuverlässigkeitsüberprüften Personal erfolgen.
Dazu gehören der Bereich der Kabeltrasse südlich des Werkzaunes und das Wachgebäude selbst in später Ausbauphase. Dafür ist in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einzusetzen.
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal
14 Metallbau - und Schlosserarbeiten
14
Metallbau - und Schlosserarbeiten
ZTV Stahlbauarbeiten DIN 18 335 und Metallbauarbeiten DIN 18 360 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten DIN 18 335 und Metallbauarbeiten DIN 18 360
Ausführung:
Die Arbeiten sind auszuführen nach:
ATV DIN 18 299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für BauleistungenATV DIN 18 335 StahlbauarbeitenATV DIN 18 360 MetallbauarbeitenATV DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an StahlbautenDIN 18 202 Toleranzen im Hochbau, BaugewerkeDIN EN 1090-1 Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke - Teil 1: Regelung des CE-KonformitätsnachweisverfahrenDIN EN 1090-2 Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke - Teil 2: Technisch Regeln für die Ausführung von StahltragwerkenDIN EN 1993 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbautensonstige zugehörigen Normen und Materialnormen
Alle HV-Verbindungen (Garnituren) sind auf 1,0 Fv Vorspannkraft anzuziehen.
Für die Prüfung zur Abnahme wird folgende Vorgehensweise festgelegt:
Alle Verbindungen sind nach den o. g. Kriterien zu prüfen und zu dokumentieren. Die überprüften HV-Verbindungen sind mit einer Markierung nach Angabe AG, zu kennzeichnen. Die Schraubverbindungen ohne Anforderung erhalten ebenefalls eine Markierung.
Für stichprobenartige Kontrollen sind dem AG Geräte und Personal unentgeltlich bereit zu stellen.
Alle erforderlichen Materialien, Geräte, Hebezeuge und Hilfsmittel, Dübel, Schraub- und Verbindungsmittel, Rippen-, Verstärkungs-, Kopf- und Fußplatten, Schweiß- und Schneidarbeiten zur Herstellung und Montage der beschriebenen Leistungsposition sind in den Positionen zu berücksichtigen.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18 335 und 18 360 nach Bauteilen, sofern in den Positionen die Abrechnungsart nicht direkt festgelegt ist.
Fuß- und Kopfplatten, Steg-, Fahnen-, Verstärkungsbleche sowie sonstige Deckbleche oder weitere Anbauteile werden den Bauteilpositionen zugeordnet und nicht gesondert vergütet.
Sämtliche erforderlichen Befestigungsmittel für Befestigungsuntergründe aus Stahl, Stahlbeton und Mauerwerk werden nicht gesondert vergütet.
Die Abrechnung von Gitterrosten erfolgt nach dem AGI-Arbeitsblatt H 10.
Auftraggeberzeichnungen/-unterlagen:
Vom AG werden bei Bedarf gestellt:
statische Vorbemessung (Stabstatik)Übersichts- und Positionspläne
Auftragnehmerzeichnungen/-unterlagen:
Vom AN sind auf Grundlage der vom AG übergebenen Planungsunterlagen
u. A. folgende Unterlagen anzufertigen bzw. zu liefern:
WerkstattzeichnungenStücklisten, SchraubenlistenKnoten- und AnschlussstatikZulassungsbescheide
Oberflächenbehandlung:
gemäß DIN EN ISO 12944,soweit in debern Einzelpositionen nichts anderes beschrieben.
Fertiganstrich innenliegende Konstruktion:
Flächen reinigen und entrosten, Entrostungsgrad SA 2 1/2Grundanstrich, Schichtdicke 40 µmFertiganstrich mit Kunstharzlack, Schichtdicke 40 µm, im RAL-Farbton nach Wahl des AG oder Einschichtlackierung, Schichtdicke > 80 µm
Fertiganstrich Außenkonstruktion:
Anforderung wie innenliegende Konstruktion, jedoch Schichtdicke 120 µm, sofern eine in der Position geforderte Korrosionsschutzklasse nicht höhere Schichtdicken bedingen.
Die Ausführung der Grund- und Deckbeschichtung ist im Herstellerwerk auszuführen.
Der Nachweis der ausreichenden Schichtdicke ist vom AN zu erbringen.
Auf der Baustelle zusammengefügte Teile sind nachzustreichen.
Es sind VOC-arme/freie Kunstharzlacke zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung zu verwenden.
Die Beschichtung erfolgt in RAL-Farbtönen nach Wahl des AG, auch in unterschiedlichen Farbtönen.
Alle Kontaktflächen/Stöße sind reibfest grundiert auszuführen.
Feuerverzinkung:
gemäß DIN EN ISO 1461
Schweißanforderung:
Der Nachweis für das Schweißen von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2 ist gemäß DIN EN ISO 3834 zu erbringen.
Für die Überwachung und Prüfung aller Schweißnähte während und nach der Ausführung der Schweißarbeiten ist vom AN eine geprüfte und zugelassene Schweißaufsicht gemäß DIN EN ISO 14731 und geprüfte Schweißer nach DIN EN ISO 9606-1 einzusetzen.
Ausführungsklassen:
Bei der Kalkulation ist die Ausführungsklasse EXC2 als Mindestanforderung zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Sind Anforderungen der Ausführungsklasse EXC3 erforderlich, wird diese Ausführungsklasse in den Positionen beschrieben bzw. Über eine Zulageposition vergütet.
Nebenleistungen:
Folgende Leistungen werden als Nebenleistungen vereinbart. Sie gehören zur vertraglichen Leistung des AN und sind durch die vereinbarten Preise ohne zusätzliche Vergütung abgegolten.
Nebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der ATV 18 335 und 18 360 der VOB/C Nebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der mitgeltenden ATV´s der VOB/CDie Überprüfung des Unterbaus und der Stützkörper für die Stahlbauarbeiten und die dafür notwendigen Vermessungsarbeiten wie Höhenmarken, Mittellinien und Achsen.Die Durchführung von Kontrollmessungen während der Bauausführung auf Anordnung des AG/der Bauleitung.Abschrankungen/Absturzsicherungen an Treppen, Podesten, Bühnen und sonstigen Öffnungen. Die Sicherung von Aussparungen in horizontalen Bauteilen, die Vorhaltung bis zur Abnahme auch für andere AuftragnehmerDer Oberflächenschutz gemäß DIN und ZTV.Planungsleistungen des AN, Pläne, Listen und Vervielfältigungen (sofern die Leistung nicht separat beschrieben worden ist).Herstellung von Sonderschweissnähten mit BauteilvorbehandlungenNotwendige Überhöhungen weit gespannter Bauteile nach Angabe des Statikers/AGZerstörungsfreie Prüfung/Nachweis ungewollter Materialeinschlüsse, insbesondere bei Materialdicken > 40 mm.Zusätzl. Schutzmaßnahmen, Sicherheits- und Montageabstützungen an noch nicht verschlosserten Bauteilen, sofern diese durch den Bauablauf erforderlich werden.Ausrichten, Verschlosserung und Freigabe einzelner Bauabschnitte. Die Bauabschnitte sind entsprechend des Bauablaufs mit dem Bauleiter des AG zu vereinbaren und für Nachfolgegewerke zu übergeben.Vor Montage der Stahlbauteile sind die Stahlbauteile auf Korrosionsschutzbeschädigungen und Verunreinigungen durch Transport und Zwischenlagerung zu kontrollieren und vor Montagebeginn zu beseitigen.Überprüfung und Beseitigung sämtlicher Stahlbauteile auf Korrsionsschutzbeschädigungen und Verunreinigungen durch Transport und Zwischenlagerung.Werkstattmäßige Herstellung von Bohrungen und Aussparungen für Folgegewerke in Stahlkonstruktionen, bis 50 mm Durchmesser.Durch örtlliches Aufmass erkennbare, erforderliche Toleranzausgleichsmassnahmen an AnschlussbauteilenLieferung und Überlassung von Handmusterproben zur bauseitigen Untersuchung auf bei Verdachtsprodukten.Eigenverantwortliche Benachrichtigung und terminliche Abstimmung mit dem Prüfingenieur bezüglich der abnahmerelevanten Bauteile.Alle zur Montage erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel (auch nicht rostende) sowie sowie alle HV-Schraubenverbindungen und HV-Anschlüsse. Der AN hat die Größe, Lage und Einteilung der Befestigungs- u. Verbindungsmittel eigenverantwortlich zu ermitteln.Erstellung eines örtlichen Aufmasses nach Erfordernis und Einarbeitung in WerkplanungÖrtliches anreißen der MaßeHerstellung von Anschlussbohrungen und -befestigungen an Bestandsbauteilennotwendige Ausbesserungen in der Grund- und Deckbeschichtung bei BestandsanschlüssenBohrstaub und Bohrspäne sind unverzüglich zu beseitigen und ggfl. mit 2. AK mittels Staubsauger aufzunehmen.Alle notwendigen Einmesss- und Bauvermessungsleistungen für die eigene Leistung/Gewerk.Dem AN wird innerhalb des Baufeldes 1 Höhenmarke und 2 Hauptachsen als Bezugsmaß zur Verfügung gestellt.Kennzeichnung des Stahltragwerks durch das CE-Konformitätssymbol entsprechend EN 1090-1.
ZTV Stahlbauarbeiten DIN 18 335 und Metallbauarbeiten DIN 18 360
Ausführungs- und Kalkulationshinweis: Treppen, Geländer, etc. Ausführungs- und Kalkulationshinweis: Treppen, Geländer, etc.
Bei allen Positionen dieses Abschnitts sind in die Einheitspreise einzurechnen:
Oberflächenbehandlung gemäß ZTV Stahl- und Metallbauarbeiten gemäß Korrosionschutzbeschreibung für innenliegende Konstruktionen mit Fertiganstrich (sofern in der Position nicht abweichend beschrieben)GehrungenKrümmungen, BögenÜbergänge von waagerecht in die Schräge,An- und Abschüsse,Pfostenabschlüsse oben und unten,Ausführung der Pfosten, Knieleisten und Handläufe mit geschlossenen Enden.
Ausführungs- und Kalkulationshinweis: Treppen, Geländer, etc.
14.01 Vorleistung
14.01
Vorleistung
14.02 Treppengeländer Treppenhaus
14.02
Treppengeländer Treppenhaus
14.03 Treppenüberstieg Lüftungsleitungen Dach
14.03
Treppenüberstieg Lüftungsleitungen Dach
14.04 Gitterrost Installationsschacht
14.04
Gitterrost Installationsschacht
14.05 Vordächer
14.05
Vordächer
14.06 Steigleiter
14.06
Steigleiter
14.07 Schutzgeländer
14.07
Schutzgeländer