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AT/ FP - Richtlinien "Diese Planung wurde gemäß den Planungsnormen für den Antiterrorschutz von Gebäuden laut
UFC 4-010-01, 12 Dezember 2018, Änderung 2, 30 Juli 2022;
UFC 4-020-01, 11. September 2008; und HQ USEUCOM Antiterrorism Operations Order 23-01 durchgeführt.
Die Planung wurde vom US Army Corps of Engineers geprüft und erfüllt diese Anforderungen."
AT/ FP - Richtlinien
LV Hinweise Hinweis zu technischen Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise für Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen:
Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage, in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage, vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
LV Hinweise
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG :
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Grafenwöhr, East Camp, auf dem neu zu erstellenden Bereich des „ORTC“ ein Unterkunftsgebäude zu errichten.
Der ORTC-Bereich wird in mehreren Bauphasen entwickelt, nachfolgend ist die Phase 1.1.B beschrieben.
Geplant ist die Komplettleistung von Unterkunftsgebäude und Außenanlagen mit Wege- und Straßenführung.
Grundlage für die Gebäudeauslegung ist die Standardplanung 4.8 und die darauf aufbauende 35 %- bzw. 65 % Planung nach US-Gebäudestandards u. a. von UFC und NFPA
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von ca. 87.50 m und eine Breite von ca. 16.70 m, im Mittelteil eine Breite von ca. 21,50 m.
Das Gebäude wird über das mittig angeordnete Haupttreppenhaus erschlossen. An den Giebelseiten sind zwei Fluchttreppenhäuser, die sich außerhalb der Dämmebene befinden, geplant.
Im Mittelteil des DG befinden sich die zentral angeordneten Lüftungsanlagen; in Dachebene mit 4 Lüftungsgauben. Die Technikfläche wird über einen erweiterten Treppenaufgang erschlossen.
In den genutzten Geschossen EG bis 3. OG befinden sich insgesamt jeweils 12 Wohnschlafräume mit unterschiedlichen Größen; zusätzlich pro Stockwerk zwei Offiziersräume mit Sanitärbereich.
Jedes Stockwerk enthält somit acht Schlaf-/Wohnbereiche, in denen jeweils acht Soldaten untergebracht werden können. Zusätzlich sind auf jeder Etage vier Schlaf-/Wohnbereiche für jeweils vier Soldaten ausgewiesen. Zwei weitere Wohn- und Schlafräume, in den jeweils zwei Offiziere unterbracht werden, mit eigenem Sanitärraum, werden im Mittelteil des Gebäudes ausgewiesen. Bei normaler Belegung bietet das Barracks-Gebäude somit insgesamt Platz für 336 Soldaten.
Auf jedem Stockwerk befinden sich vier Sanitärräume. mit insgesamt 24 Duschplätzen,
16 Toiletten und 16 Waschbecken. Ein Waschmaschinenraum mit 8 Waschmaschinen und 10 Wäschetrocknern ist eingeplant; zusätzlich zwei Becken für Handwäsche und zwei Falttische. Auf allen Stockwerken sind zwei weitere Lagerräume und ein Automatenbereich ausgewiesen.
Auf allen Geschossen befindet sich ein Konferenzraum.
Alle Ebenen (außer dem Dachgeschoss) sind über eine Aufzugsanlage mit Unterfahrt angebunden. Der Fahrschacht erhält eine Schachtentrauchung.
Jedes Geschoss verfügt über einen Technikraum für die Heizungsversorgung und Warmwassererzeugung, einen Elektroraum, einen Putzraum, sowie einen TV-Raum zur Medienverteilung und einen Datenraum für die Netzwerkverwaltung.
Im Erdgeschoss ist ein Raum für die BMA und Sprachalarmanlage angeordnet, der von außen erschlossen wird. Haustechnik- und ELT-Raum haben ebenfalls einen direkten Zugang von außen.
An dem Haupteingang werden Stiefelwaschanlagen mit Becken angeordnet. Zusätzlich wird giebelseitig jeweils ein Wasseranschluss zum Stiefelwaschen vorgesehen.
BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird mit einer Flachgründung über umlaufenden Streifenfundamenten gegründet.
Alle Außenwände werden in Stahlbeton erstellt, ebenso alle Decken in Massivbauweise.
Die Anforderungen an „Force Protection“ werden umgesetzt.
Das DG erhält einen Kniestock, Giebelwände und Brandwand sind ebenso in Stahlbeton geplant.
Alle Öffnungen Fenster/Türen werden mit entsprechender FP-Anforderung eingebaut.
DACHKONSTRUKTION
Zur Ausführung kommt ein Pfettendachstuhl, der in Querrichtung abgestützt wird.
Die Horizontalkräfte am Fußpunkt werden über den Stb-Drempel in die Deckenplatte eingeleitet.
Die Dachräume bleiben unbeheizt, im Mittelteil, in dem sich die Lüftungszentrale mit Dachgauben für Zu-/Abluft befinden, wird eine F30-Verkleidung in Trockenbauweise angebracht.
DACHDECKUNG
Vollflächige Dachschalung, darauf Konterlattung/Lattung und Eindeckung mit Tondachziegeln.
Der im Grundriss vorspringende Gebäudeteil erhält auf der Stb-Decke eine Dämmung, darauf ein Alu-Stehfalzdach.
Die Außenwände im EG werden mit der vorgehängten Natursteinbekleidung ausgestattet; die darüberliegenden Geschosse mit WDVS.
Böden und Wände der Sanitärbereiche werden befliest, ebenso die Böden im TH und in den Fluren.
Die Wohn-Schlafbereiche erhalten Linoleumbelag auf Fußbodenheizung.
Alle Räume und Flure mit Ausnahme der Technikräume erhalten abgehängte Decken.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Gipsputze
01
Gipsputze
Vorbemerkung Innenputz Vorbemerkung Innenputz
Nassputzarbeiten im Gebäude
(Innendeckenputz, Innenwandputz)
einschl. der dazugehörigen Anschlußarbeiten.
1.
Fliesenbeläge an Innenwänden werden auf Putz bzw. Vorwandsystem verlegt. Die Wandflächen sind unter
Verwendung von Putzlehren in jeder Richtung absolut
eben fluchtrecht zu verputzen.
Ecken müssen winkel- und fluchtrecht ausgeführt
sein. Putzlehren sind mit in die Positionen
einzukalkulieren.
Wände in Treppen und Fluren werden fliesenbündig
verputzt.
2.
Abweichend von den Festlegungen der DIN 18202 -
Toleranzen im Hochbau, Bauwerke - sollen die Putzarbeiten
mit erhöhten Ebenheitstoleranzen, Winkeltoleranzen und Grenzabmaßen hergestellt werden.
Hierzu werden die erhöhten Anforderungen an
Ebenheitstoleranzen in Tabelle 3, Zeile 7,
Winkeltoleranzen in Tabelle 2,
und Grenzabmaße in Tabelle 1 der DIN 18202 für die Putzarbeiten angesetzt.
Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.
Bei Verwendung von Fertigmörtel werden als
Lieferanten nur Firmen zugelassen, die sich einer
Gütekontrolle unterziehen.
4.
Rohrdurchführungen sind vor dem Verputzen mit
Wellpappe zu umwickeln, die Wellpappe ist sauber
mit der Putzflucht abzuschneiden.
5. Das Abschneiden bzw. Anpassen von Eckschutzschienen und sonst. Putzschienen im Bereich von einzubauenden Fensterbänken wird nicht gesondert vergütet, und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Das Überputzen von Kabeln, unabhängig von der
Anzahl, sowie das zuputzen von Schlitzen inkl. Überspannen mit Putzträger nach Erforderlichkeit und das Anpassen der
Oberflächenstruktur der sichtbaren Flächen an angrenzende Flächen wird nicht gesondert vergütet, und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7. Das Putzen hinter Installationsrohren wird nicht gesondert vergütet, und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
8. Für das Anarbeiten an zum Ausführungzeitpunkt der Innenputzarbeiten bereits gestellten Trockenbauständerwände erfolgt keine gesonderte Vergütung. Weitesgehend wir der Putz vor dem Anschluss von Trockenbauwänden an Außenwände aufgebracht.
9. Mehrdicken die zum Ausgleich von Toleranzen im Rohbau benötigt werden sind Sache des An und werden nicht gesondert vergütet.
10. Arbeitshöhen.
Im Allgemeinen muss von OK Rohdecke bis 15cm über UK Abhangdecke geputzt werden, bis max. ca.3,45m. Teilbereiche liegen tiefer.
Arbeitshöhe im Treppenhaus höher. Gerüst für Arbeitshöhen über 3,50m bei Gewerk Gerüstbau.
Vorbemerkung Innenputz
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Innenwandputz
01.02
Innenwandputz
01.03 Putzprofile / Sonstiges
01.03
Putzprofile / Sonstiges
01.04 Putzträger
01.04
Putzträger
01.05 Schlitze, Durchbrüche
01.05
Schlitze, Durchbrüche