Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN... Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung einer
Komplettleistung: Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme
und Dokumentation der Elektrotechnik. Ausführung auch der
unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer
betriebsfertigen Anlage. Die elektrischen Anlagen und Installationen
sind nach den gültigen Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften,
sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der
Nutzung auszuführen. Hergestellt nach den einschlägigen
DIN-Normen und VDE-Richtlinien und der funktionalen
Leistungsverzeichnis anbei. Hier für ein Schulgebäude
in FAGSI Containerbauweise.
Die Blitzschutzarbeiten werden von einem dritten Fachbetrieb übernommen
und sind nicht vom Bieter einzukalkulieren.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter
selbst zu tragen!
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen (VOB)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und
der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV)
Die DIN 18382 "Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Die AIRBUS "TARs"
Es gilt VOB Teil C, insbesondere DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Die elektrische Anlage wird nach VDE 0100 errichtet.
Für die Elektroverteilung bzw. Etagenverteiler gilt die VDE 0660 und die
Vorschriften nach BGV A2. Zur Abnahme wird das Messprotokoll der
betriebsfertigen Anlage vorgelegt.
Als Leitungsmaterialien werden grundsätzlich nur Kunststoffmantelleitung
NYM oder Kunststoffkabel NYY/NYCWY 0,6/1 kV verwendet. Die Verlegung
der Leitungen erfolgt im Zwischendeckenbereich mittels Kabelklammern aus
Polyester, flammenwidrig nach VDE, in Ständerwände sowie in Kunststoffkanälen.
Die Elektroinstallation erfolgt Unter-Putz bzw. im Brüstungskanal, oder über die
Abhangdecke
Bei elektrischen Verbrauchern ab 2 kW wird ein Querschnitt von mindestens
2,5 qmm verwendet.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Die Pläne, Zeichnungen und Dokumente, welche mit der Anfrage
übermittelt wurden gelten mit Angebotsabgabe als gelesen.
Anforderungen hieraus sind mit einzukalkulieren.
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist
entsprechend nachzuweisen!
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.1 Allgemeines
2.1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten.
2.1.2 Vor Bestellung und Einbau von Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Leuchten, Lautsprecher, Regler usw.) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen.
2.1.3 Die Preise sind für den gesamten Ausführungszeitraum bindend.
2.1.4 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern.
2.1.5 Es gelten die Sonderbestimmungen der Städt. Feuerwehr, des Technischen Überwachungsvereines und der Gewerbe- bzw. Bauaufsichtsämter.
2.1.6 Es gelten die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung und Haftpflicht.
2.2 Montagehinweise
2.2.1 Das Befestigen der Schukosteckdosen hat in den Schalterdosen mit Schrauben zu erfolgen.
2.2.2 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen.
2.2.3 Die Anordnung und Höhenlage von Leuchten, Schaltern und Steckdosen sowie die eventuelle Kombination von Schaltern und Steckdosen ist mit der Bauleitung abzustimmen.
2.2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. durch Einsicht der Zeichnungen beim Architekten/Planer über Umfang und Art der Arbeiten zu informieren.
2.2.5 Die Ausführungsfirma erhält Entwurfspläne für die Anlage. Diese Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten in firmeneigener Verantwortung zu prüfen und daraus sind Ausführungspläne zu erstellen. Gültig sind die bei Leistungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegenden Architektenpläne.
2.2.6 Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Fachbaustellenleiter für die gesamte Bauzeit zu stellen, der nur mit dem Einverständnis des Bauleiters gewechselt werden darf.
2.2.7 Die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit und VDE-mäßige Ausführung der Anlage trägt der Auftragnehmer. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausführungsunterlagen ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
2.2.8 Der Auftragnehmer hat sich in der Durchführung seiner Arbeiten dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Ein ggf. erforderlicher Mehreinsatz an Monteuren zur Fertigstellung eines Anlagenteiles muss gewährleistet sein.
2.2.9 Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Einweisung des vom Auftraggeber benannten Bedienungspersonals vorzunehmen.
2.2.10 Materiallagerung und evtl. -umlagerungen an der Baustelle einschließlich der damit verbundenen Transportarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.2.11 Fabrikatshinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig angeboten" dienen nur der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mindestens gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann. Da auch Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Planer erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Die im LV geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ sind auszufüllen. Andernfalls ist das beschriebene Fabrikat mit dem angegebenen Typ zu liefern.
2.2.12 Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird nicht vergütet und muss nach dem Auspacken sofort von der Baustelle entfernt werden.
2.2.13 Die Materialbeschaffung muss unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse ausführungsgerecht erfolgen. Alle Massen sind am Bau zu prüfen.
2.2.14 Nur Materialien, die das VDE-Prüfzeichen tragen, dürfen verwendet werden. Alle mehrfach benötigten Materialien sind in Form, Konstruktion und Farbe vom gleichen Fabrikat und Hersteller zu wählen.
2.2.15 Bei den Installationsarbeiten sind außerdem besonders zu beachten: Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken, Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit zugelassenem Material zu verschließen. Über das verwendete Material ist ein gültiges Prüfzeugnis bzw. vorzulegen. Der konstruktive Brandschutz im Zusammenhang mit der Stahlbauweise ist zu beachten.
2.2.16 Durchbrüche im Trockenbau sind eigenverantwortlich zur erstellen sowie zur verschließen.
2.2.17 Anfallender Bauschutt ist ohne besondere Aufforderung umgehend zu dem von der Bauleitung anzugebenden Platz zu schaffen.
2.2.18 Der AN sorgt eigenverantwortlich für alle zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Montagehilfen, wie Leitern, Gerüste usw. auch für Arbeiten über 7 m. Er informiert sich über die anfallenden Arbeitshöhen für die Montagen in seinem Gewerk.
2.4 Revisionsunterlagen
2.4.1 Alle Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in digitaler Ausführung übergeben werden. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und müssen den Endzustand der Montage darstellen. Im einzelnen bestehen die Unterlagen aus: - Grundrisszeichnungen mit Eintragung der Elektroinstallation - Verteilungsplänen und Schaltschemen - Stromlaufplänen - Bedienungs- und Wartungsanweisungen einschl. Checklisten
2.4.2 Die Revisionsunterlagen müssen dem AG 7 Tage vor Abnahme übergeben werden.
2.5. Prüfungen und Abnahmen
2.5.1 Vor Beginn der Anstreicherarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Funktionsprüfung der Anlage vorzunehmen. Messungen sind durch Prüfprotokolle nachzuweisen. Messgeräte sind vom Auftragnehmer beizustellen.
2.5.2 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen.
2.5.3 Für Aggregate, werkstatt- oder fremdgefertigte Anlagen wie Verteilungen usw. sind prüffähige Unterlagen in deutscher Schrift vorzulegen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN...
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN BAUBESCHREIBUNG
Die vorliegende Planung sieht die Errichtung einer temporären Containeranlage vor, welche als Übergangseinrichtung für die derzeitigen Schüler dienen soll. Um die Aufgabe im geforderten Zeitrahmen zu realisieren, wurde eine Umsetzung des Bauvorhabens in modularer Containerbauweise gefordert. Die vorliegende Planung einschließlich der nachfolgenden Bau- und Leistungsbeschreibung beschreibt die Errichtung eines 1-geschossigen temporären Neubaus. Welcher als Ersatz auf einer freien Fläche errichtet werden soll.
Die System-Module werden zum Großteil Teil im Werk vormontiert. Dies bedeutet, dass innerhalb der Module die Leerrohre mit den Anschlussdosen verlegt werden, durch die später vor Ort die Verkabelung stattfindet. Das Zusammenfügen der Module und die Endmontage erfolgt am jeweiligen Bestimmungsort.
Die Ausführung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistung Elektro
splittet sich wie folgt.
Planungsleistung:
Ausführungsplanung sowie Werks- und Montageplanung
Installation auf der Baustelle:
Verlegen der notwendigen Leerrohre, Zuleitungen und Stammkabel für die einzelnen Container inkl. Ausbau der Leitungswege.
Einziehen und Endverlegen der Kabel der einzelnen Module bis zur jeweiligen UV. Betriebsfertiger Anschluss der Verteilung. Anschluss und Montage der Beleuchtungskörper in den Allgemeinbereichen. Komplette Inbetriebnahme des Gebäudes. Anfertigen der notwendigen Mess- und Prüfprotokolle. Ausführen der notwendigen Brandschutzarbeiten.
Errichten und Betreiben einer Baustromversorgung innerhalb der Gebäude von Beginn bis Ende der Baustelle.
Einrichten und Vorhalten einer Baubeleuchtung für die laut UVV und ASR notwendigen Bereiche wie Flure und Treppenhäuser.
Alle Leistungen des Auftragnehmers sind in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen und in Absprache mit dem Bauherrn durchzuführen. Bei Ausführung aller Arbeiten sind die gültigen VDE- und DIN-Vorschriften sowie die Leitungsanlagenrichtlinie und die Baugenehmigung zu berücksichtigen.
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN
Gebäudezuleitung Die Gebäudezuleitung wird bauseits gestellt, und wird nach Fertigstellung
des Elektrikers, durch den Bauherr an den zu liefernden Verteiler angeschlossen.
Gebäudezuleitung
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 Hauptverteilung und Containereinspeisungen
01.01
Hauptverteilung und Containereinspeisungen
01.02 Außenbeleuchtung
01.02
Außenbeleuchtung
01.03 Innenleuchten
01.03
Innenleuchten
01.04 Installationsarbeiten
01.04
Installationsarbeiten
01.05 Weitere Arbeiten
01.05
Weitere Arbeiten
01.06 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
01.06
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen