Fenster, Aussentüren
Gebäude E1, Ingolstadt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Projektinformationen Projekt: Erweiterung der Verkaufsräume E1 und Abbruch sowie Neubau Sanitäranlagen im Ingolstadt Village Standort: Ingolstadt Village, Otto-Hahn-Straße 1, 85055 Ingolstadt Objektart: Verkaufsraum / Retailfläche mit Nebenräumen (Sanitär) 1. Maßnahmenbeschreibung Ziel des Bauvorhabens ist die Erweiterung der bestehenden Verkaufsräume E1 im Ingolstadt Village zur Verbesserung der Flächenstruktur und zur Anpassung an geänderte Anforderungen des Einzelhandelsnutzers. Im Zuge der Maßnahme wird außerdem der Abbruch der bestehenden Sanitäranlagen durchgeführt und ein Neubau von modernen Sanitäranlagen umgesetzt. Die Abbrucharbeiten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Durch den Abbruchunternehmer findet der Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie die Herstellung der Baugrube statt. 2. Geplanter Bauumfang 2.1. Erweiterung der Verkaufsfläche Erweiterung der bestehenden Einheit E1 in westlicher Richtung Ausführung in Stahlrahmenbauweise mit tragenden Porenbetondielen (Decke und Wände) Dachtragwerk in Stahl / Trapezblech mit Wärmedämmung gemäß EnEV / GEG Außenfassade analog Bestand (Klinkerriemchen / Putzsystem / Sonderbekleidungen) Anpassung der Bodenplatte / Fundamente in Betonbauweise Integration von gebäudetechnischen Anlagen (HLSE) gemäß Shop-Konzept Anschluss an bestehende Medien und Erschließungseinrichtungen 2.2. Neubau Sanitäranlagen Neubau von modernen, barrierefreien Sanitäreinrichtungen für Kunden und Personal Neue Raumaufteilung inkl. Installationswände, abgehängten Decken, rutschhemmenden Fliesenbelägen, LED-Beleuchtung und Sanitärkeramik Einbindung in die bestehende Gebäudetechnik (Abwasser, Trinkwasser, Lüftung, Elektro) Anpassung / Erweiterung von Heiz- und Lüftungssystemen nach gültigen DIN-Normen 3. Konstruktionssystem / Materialien Tragwerk: Stahlrahmenkonstruktion gemäß statischer Berechnung Decken / Wände: Raumabschließende Porenbetondielen, mit tragender Stahlkonstruktion. Zwischendecke als Holoribdecke Fassade: Anpassung an bestehendes Design, nicht tragend Innenausbau: Trockenbau, Fliesen, Anstriche, Sanitäreinbauten Boden: Industrieestrich / Fliesenbelag in Sanitärbereichen Dach: Flachdach mit Bitumen- oder Kunststoffabdichtung, ggf. extensiv begrünt (nach Vorgabe) 4. Technische Ausstattung Sanitär: Neue Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitärgegenstände Druckerhöhungsanlagen falls erforderlich Elektro: LED-Beleuchtung, Schalter- und Steckdoseninstallation, Belüftungssteuerung, Erweiterung BMA und Sicherheitsbeleuchtung Lüftung: mechanische Be- und Entlüftung für Sanitärbereiche Heizung/Klima: ggf. Erweiterung bestehender Anlagen oder Integration eines lokalen Heizsystems Barrierefreiheit: Umsetzung nach DIN 18040, barrierefreier Zugang, Behinderten-WC 5. Besondere Anforderungen / Rahmenbedingungen Bauausführung unter laufendem Betrieb im Umfeld Abstimmung mit Center Management (Zugang, Sicherheit, Logistik) Einhaltung der Vorgaben des gestalterischen Masterplans Ingolstadt Village Hohe Ausführungsqualität im Innen- und Fassadenbereich (CI-gerechtes Design) Terminkritische Fertigstellung zur [z. B. Saisoneröffnung / Shop-Eröffnung] 6. Übergabe und Inbetriebnahme Übergabe schlüsselfertig an den Mieter / Betreiber Durchführung aller Prüfungen, Abnahmen, Funktionsprüfungen Dokumentation, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise Ggf. Unterstützung beim Mieterausbau / Shop-Design ENDE ALLGEMEINE PROJEKTINFORMATIONEN
1. Allgemeine Projektinformationen
2. Allgemeine Angaben 1 Vergabeart Vergabe in zwei Losen. Hier: Vergabe der Gebäudehülle mit Fenster, Aussentüren, Putz, Abdichtung und Estrich sowie der Zwischendecke. Das zweite Los beinhaltet den Ausbau der Sanitäranlagen. Freihändige Ausschreibung an einen Generalunternehmer Grundlage für die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Bauleistungen ist die VOB in ihrer derzeit gültigen Fassung. Diese Hinweise gelten für sämtliche nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche. 2 Einwände, Bedenken Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 3 Leistungsverzeichnis Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. 4 Preise Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gemäß dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz gesondert auszuweisen. 5 Nachträge: Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Das Angebot sowie die Beauftragung bedürfen der Schriftform. 6 Kostenabgrenzung Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes durch den AN ist mit den Preisen abgegolten. Die Pläne, die durch den AG digital zur Verfügung gestellt werden, sind eigenverantwortlich von dem AN auf die Baustelle zu bringen. Etwaige Gebühren für Genehmigungen von Behörden (verkehrsrechtliche Genehmigungen etc.), die im Zusammenhang mit den beschriebenen Arbeiten stehen, werden vom AG getragen. Der AN hat diese rechtzeitig zu beantragen, bzw. seinen für die Beantragung bzw. Erlangung der Genehmigungen erforderlichen Personal- bzw. Verwaltungsaufwand in die Einheitspreise seines Angebotes einzukalkulieren. Kosten für Bauwasser und Baustrom trägt der AG, behält hierfür einen vorgenannten Abschlag bei den geprüften Abschlagszahlungen und der Schlussrechnung ein. 7 Abfallmaterial aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18 299). Zu beachten sind die Anforderungen für den Abfallwirtschaftsplan entsprechend dem Nachhaltigkeitshandbuch. 8 Rauch- und Essverbot auf der Baustelle Innerhalb der Gebäude der Baustelle ist es strikt verboten zu Rauchen und Nahrung zu sich zu nehmen (Brandgefahr und Verunreinigungen). Im gesamten Baustellenbereich herrscht striktes Alkoholverbot. 9 Aufstellen von Unterkünften Das Aufstellen von Wohnunterkünften, wie Container, Wohnwagen, Fahrzeugen oder Baracken zur zeitweisen oder dauerhaften Unterbringung von Personal auf dem Baugrundstück, ist dem AN untersagt. Dies gilt auch im Bereich des Umfeldes der angrenzenden Grundstücke und Verkehrsflächen. Während der Bauzeit können die bestehenden Sanitäranlagen im Nachbargebäude genutzt werden. 10 Parkverkehr Es sind keine privaten Pkw von Arbeitnehmern der Auftragnehmer im gesamten Baustellenbereich zugelassen. Firmenfahrzeuge können nur so weit es für das unmittelbare Be- und Entladen erforderlich ist abgestellt werden. 11 Baukran Die Kranstellung erfolgt durch den AN und ist im Zuge der Baustelleneinrichtung für sämtliche Arbeiten zu kalkulieren, Kranstellungen sind mit einem Vorlauf von mindestens 10 Werktagen vor Aufstellung bei der Bauleitung anzumelden und abzustimmen. Die Einholung behördlicher Genehmigungen für die Kranstellung ist Sache des AN. Dies ist einschließlich etwaiger Gebühren in die EP einzukalkulieren. 12 Bestandsleitungen: Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbelreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu erkundigen. Beschreibung in gesonderter Position. 13 SiGeKo Der AN hat zur Umsetzung der Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzusetzen. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen überprüfen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo unverzüglich schriftlich und telefonisch zu melden. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 (ehem. VBG 1) zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Dieser VBG-Koordinator ist dem SiGeKo zu benennen und hat sich mit diesem abzustimmen. Gemäß BaustellV ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Die Regelungen des SiGe-Planes sind für alle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und unbedingt einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt werden; die Einweisung der Firmen in den SiGe-Plan erfolgt durch den SiGeKo. Sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gem. Anweisung der Bauleitung vorzuhalten, einschl. eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur. Jeder Auftragnehmer hat die notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen während der Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Außerdem sind dem SiGeKo die erforderlichen Ersthelfer auf der Baustelle zu benennen Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein. 14 Arbeitszeiten Es werden folgende Arbeitszeiten festgelegt: Im Allgemeinen gibt es im Village keine Sperrzeit für Bauarbeiten; Sie können 24/7 Arbeiten ausführen. Zu beachten ist, dass die geräuschvollen und geruchsintensive Arbeiten möglichst außerhalb der Öffnungszeiten des Village (vor 10:00 morgens, nach 20:00 abends) durchzuführen sind. 15 Vom AN vorzulegende Unterlagen Vor Beginn der Baustelle sind vorzulegen - der Baustelleneinrichtungsplan - die Nachweise des betrieblichen Arbeitsschutzes, insbesondere: - Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, - Unterweisung der Arbeiter vor Beginn der Baustelle, - Übertragung der Unternehmerpflichten, - Bestellung der für die Baustelle zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Sicherheitsbeauftragten und des/der Ersthelfer, - Benennung des Aufsichtsführenden für die Baustelle, - Organisation erste Hilfe gem. Bausteine der BG-Bau. 16 Wichtiger Hinweis an den Bieter: Es besteht die Möglichkeit, sich vor Abgabe seines Angebotes vor Ort über die Bestandssituation zu informieren. Dies kann nach telefonischer Voranmeldung / Terminvereinbarung mit der Vergabestelle zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Rückfragen können bzw. werden bei dieser Möglichkeit vor Ort aber nicht beantwortet. Diese sind offiziell über die in den Vorbemerkungen angegebene Auskunftsstelle anzufragen. 17 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten, deutschsprechenden Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich im Baubüro statt. 18 Auftragsunterlagen Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erbringendeLeistung folgende Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung: Bauzeitenplan vom 24.09.2025, AMY Architekten GmbHAusführungspläne vom 29.10.2025, AMY Architekten GmbHGrundrisse M 1:50Ansichten M 1:50Schnitte M 1:50Detailzeichnungen M 1:10-1:20 Tragwerkplanung vom 22.10.2025, IB Zellerer GmbH Fundamentplan Erweiterung M 1:50 Fundamentplan Bodenplatte und Decke M 1:50 Schalplan Wandscheiben westliche Erweiterung M 1:50 Positionsplan Stahlbau Grundrisse Ansichten und Schnitte M1:50 Bodengutachten vom 17.02.2003 und 27.09.2007, Grundbaulabor München Brandschutznachweis vom 16.09.2025, Kersken & Kirchner Spartenpläne Entwässerung vom 12.01.2006, S&F Tiefbau GmbH Gas vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Wasser vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Strom vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Informationsanfrage - Fragebogen vom 28.10.2025, Turner & Townsend Site plan Village Richtlinie für die Service Yards Ingolstadt Village Value Retail. IV_Sustainability Handbook_DE_20231127-1 19 Baufristenplan Der AN hat bei der Kalkulation seiner Leistungen davon auszugehen, dass eine durchgehende Ausführung ohne Unterbrechung nicht immer möglich sein wird. Die terminliche Abwicklung und zeitliche Kontrolle der Baudurchführung erfolgt mittels der von der Bauleitung aufgestellten Terminpläne. 20 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 21 Maßangaben Alle Maßangaben sind ca. Angaben. 22. Anlieferung Siehe Anlagen Site plan Village und Richtlinie für die Service Yards Ingolstadt Village Value Retail. Tor 1 dient für den Baugebiet als Einfahrt, und Tor 2 als Ausfahrt. LKWs bis zu 40 Tonnen sind im Serviceyard erlaubt. (Sie dürfen reinfahren, entladen, und wieder ausfahren. Parken im Serviceyard ist nicht erlaubt.) Größere Fahrzeuge müssen für die Dauer draußen parken und dort entladen. Zu beachten ist die Service Yard Policy, und Serviceyard Siteplan mit Ein- & Ausgänge zum Serviceyard. Während der Öffnungszeiten muss alles über den Service Yard transportiert werden. Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen die Materialien ausnahmsweise durch das Village transportiert werden. (vor 09:00 Uhr morgens, nach 20:00 Uhr abends) 23. Registrierung Vor Ort ist eine Security anwesend. Diese wird über die Arbeiten informieren. Dafür ist eine Kontaktliste der zuständigen Firmen und der Bauzeitenplan vorzulegen. Die Handwerker vor Ort, müssen sich täglich bei unser Security anmelden. (Je ein Handwerker pro Firma muss sich bei Security in die Liste eintragen und auch wieder abends austragen.) Im Falle von Funkenproduzierende Arbeiten muss der Schweisserlaubnissschein bei Security ausgefüllt werden. (jeden Tag, von jeder Person die diese Arbeiten ausführt) 22 Abkürzungsverzeichnis AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer GU: Generalunternehmer ENDE ALLGEMEIN ANGABEN
2. Allgemeine Angaben
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil des Vertrages in nachstehender Rangfolge: Bauvertrag mit AnlagenDiese zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß VOB/BTechnische Vertragsbedingungen gemäß VOB/CLeistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne, Baubeschreibung, AnlagenWeitere technische Richtlinien, z. B. DIN-Normen, MLAR, LBOSchriftliche Auftragsklärung, Protokolle, Erläuterungen 2. Leistungsumfang des Generalunternehmers Der GU schuldet die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens gemäß Leistungsverzeichnis und Planung. Inkl. aller erforderlichen Baunebenkosten, Hilfsleistungen, Baustelleneinrichtung, Koordination von Nachunternehmern. Der GU trägt das Risiko für Kosten, Termine und Qualität. Der GU übernimmt die Gesamtverantwortung für Planung (wenn beauftragt), Ausführung, Mängelbeseitigung und Übergabe Eventuelle Zusatzleistungen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und schriftlich freizugeben. 3. Ausführungsfristen / Vertragsstrafe Der Fertigstellungstermin ist verbindlich: [Datum] Vertragsstrafen bei Überschreitung der Ausführungsfrist: 0,2 % der Netto-Auftragssumme pro Kalendertag, max. 5 % Zwischentermine gemäß Bauzeitenplan sind verbindlich und einzuhalten 4. Baustellenorganisation Der GU ist für die komplette Baustellenlogistik, Verkehrsführung, Absicherung und Reinigung verantwortlich Anlieferungen sind mit dem Bauherrn/Betreiber abzustimmen Arbeiten sind auf Rücksicht auf laufenden Betrieb (falls zutreffend) zu koordinieren Ein verantwortlicher Bauleiter ist zu benennen und dauerhaft verfügbar zu halten Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend 5. Planungsunterlagen / Ausführungsplanung Soweit vereinbart, erstellt der GU erfordelriche Montagepläne (ggf. in Abstimmung mit Architekt/Fachplanern) Pläne sind dem AG mindestens 2 Wochen vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG Der GU trägt die Verantwortung für Maßhaltigkeit, Ausführbarkeit und Koordination der Planstände 6. Qualitätsanforderungen / Ausführung Es gelten die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN- und VDE-Vorschriften, sowie besondere Anforderungen aus CI-Vorgaben oder Nutzervorgaben Baustellenkontrollen, Materialfreigaben, Musterabnahmen durch AG sind verbindlich GU hat ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen oder gleichwertige Maßnahmen zu dokumentieren 7. Abnahme und Mängel Der GU hat die Abnahme schriftlich zu beantragen Vorher: vollständige Fertigstellung, Prüfprotokolle, Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu beseitigen Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, sofern keine andere Frist vereinbart ist 8. Abrechnung und Zahlungen Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt und geprüfter Aufmaßberichte Zahlung erfolgt innerhalb von 21 Kalendertagen nach prüffähiger Rechnung Sicherheitseinbehalt von 5 % der Abrechnungssumme, aufteilbar in 3 % für Mängelansprüche (kann durch Bürgschaft abgelöst werden) 2 % für Vertragserfüllung (wird mit Abnahme freigegeben) 9. Nachunternehmer Der GU ist zur Vergabe an Nachunternehmer berechtigt, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner Wesentliche Nachunternehmer sind dem AG zu benennen und bedürfen ggf. der Zustimmung Der GU haftet vollumfänglich für Leistungen der Nachunternehmer 10. Dokumentation / Übergabe Übergabeprotokoll mit Mängelliste, Bedienungsanleitungen, Prüf- und Wartungsprotokollen Digitale Übergabe: Pläne (DWG + PDF), Revisionsunterlagen, Wartungshandbuch Schulung des Betreibers (z. B. Haustechnik) ist durch den GU zu gewährleisten Abnahme erfolgt schriftlich - Teilabnahmen sind nur in Abstimmung zulässig 11. Sonstige Regelungen Vertraulichkeit: Alle projektrelevanten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln Datenschutz: Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO Arbeitsschutz: GU verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, SiGeKo-Anforderungen Versicherung: Der GU hat eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen (Mindestdeckungssumme: z. B. 5 Mio. €) 12. Gerichtsstand und Rechtswahl Es gilt deutsches Recht Gerichtsstand ist Ingolstadt Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform 13 Anlagen: Bei der Erstellung des Angebots sind folgende Anlagen zu berücksichtigen und in den Pauschalpreisen einzukalkulieren: Bauzeitenplan vom 24.09.2025, AMY Architekten GmbHAusführungspläne vom 29.10.2025, AMY Architekten GmbHGrundrisse M 1:50Ansichten M 1:50Schnitte M 1:50Detailzeichnungen M 1:10-1:20 Tragwerkplanung vom 22.10.2025, IB Zellerer GmbH Fundamentplan Erweiterung M 1:50 Fundamentplan Bodenplatte und Decke M 1:50 Schalplan Wandscheiben westliche Erweiterung M 1:50 Positionsplan Stahlbau Grundrisse Ansichten und Schnitte M1:50 Bodengutachten vom 17.02.2003 und 27.09.2007, Grundbaulabor München Brandschutznachweis vom 16.09.2025, Kersken & Kirchner Spartenpläne Entwässerung vom 12.01.2006, S&F Tiefbau GmbH Gas vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Wasser vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Strom vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Informationsanfrage - Fragebogen vom 28.10.2025, Turner & Townsend Site plan Village Richtlinie für die Service Yards Ingolstadt Village Value Retail. IV_Sustainability Handbook_DE_20231127-1 ENDE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
4. Allgemeine technische Vorbemerkungen 1 Ausführungsunterlagen Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen bzw. Werkpläne und Montageunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten bzw. Fachplaners tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 2 Staubentwicklung, Staubschutzmaßnahmen Die bei den Bau- und insbesondere auch bei den Reinigungsarbeiten auftretende Staubentwicklung ist so gering wie möglich zu halten. Notfalls sind Staubschutzwände eigenverantwortlich aufzustellen. Nach technischen Möglichkeiten dürfen nur Geräte mit Staubabsaugung verwendet werden. Es gelten die örtlichen Auflagen zur Staubminderung bei Baustellen. 3 Vorbeugender Brandschutz Leicht entflammbare Materialien dürfen im Gebäude nur für den täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden, damit sie einer ständigen Aufsicht unterliegen. Verpackungen sind sofort zu beseitigen. Entflammbare Lösungsmittel und dergleichen sind an jedem Arbeitstag mit Beendigung der Arbeiten aus dem Gebäude zu entfernen. Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Gütern und Schweißarbeiten ist ein 12-kg-Feuerlöscher betriebsbereit an der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme ist eine Aufsichtsperson beizustellen. ENDE ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
4. Allgemeine technische Vorbemerkungen
5. Termine Bauausführung 5.0 TERMINE BAUSAUSFÜHRUNG Termine für Baubeginn der Bauabschnitte: Beginn: Januar 2026 vorbehaltlich erteilter Baugenehmigung Fertigstellung: Ende April ENDE TERMINE BAUAUSFÜHRUNG
5. Termine Bauausführung
6. Angebotsgrundlagen Folgende Unterlagen sind Grundlage für die Angebotserstellung Bauzeitenplan vom 24.09.2025, AMY Architekten GmbHAusführungspläne vom 29.10.2025, AMY Architekten GmbHGrundrisse M 1:50Ansichten M 1:50Schnitte M 1:50Detailzeichnungen M 1:10-1:20 Tragwerkplanung vom 22.10.2025, IB Zellerer GmbH Fundamentplan Erweiterung M 1:50 Fundamentplan Bodenplatte und Decke M 1:50 Schalplan Wandscheiben westliche Erweiterung M 1:50 Positionsplan Stahlbau Grundrisse Ansichten und Schnitte M1:50 Bodengutachten vom 17.02.2003 und 27.09.2007, Grundbaulabor München Brandschutznachweis vom 16.09.2025, Kersken & Kirchner Spartenpläne Entwässerung vom 12.01.2006, S&F Tiefbau GmbH Gas vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Wasser vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Strom vom 20.01.2020, Stadtwerke Ingolstadt Informationsanfrage - Fragebogen vom 28.10.2025, Turner & Townsend Site plan Village Richtlinie für die Service Yards Ingolstadt Village Value Retail. IV_Sustainability Handbook_DE_20231127-1 ENDE ANGEBOTSUNTERLAGEN
6. Angebotsgrundlagen
17 Fenster, Außentüren
17
Fenster, Außentüren
Vorbemerkungen Aussenfenster - und Türen Ausführungsbedingungen Trockene und geschützte Lagerung vor Montage Einbau nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen Abstimmung mit angrenzenden Gewerken Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften Nachweise / Dokumentation Materialnachweise (Holzherkunft, Lackzertifikate) Prüfzeugnisse zu Wärmedämmung, Dichtheit, Einbruchschutz Montageprotokolle und Funktionsprüfungen Abnahmeprotokoll Besondere Hinweise Farb- und Lackmuster vor Auftrag abstimmen Schutzfolien während der Bauzeit verwenden Wartung und Nachstreichen empfohlen Denkmalschutz oder besondere Gestaltungsvorgaben beachten
Vorbemerkungen Aussenfenster - und Türen
31 Leistungsbeschreibung Außenfenster Holz
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Leistungsbeschreibung Außenfenster Holz
E
17.__.0001 Fenster Der Pauschalpreis versteht sich einschl. aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Nebenleistungen und besonderen Leistungen.
17.__.0001
Fenster
P
R
1,00
psch
32 Leistungsbeschreibung Außentüren aus Holz - Verkaufsstä
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Leistungsbeschreibung Außentüren aus Holz - Verkaufsstä
E
17.__.0002 Außentüren Verkaufsstätte Der Pauschalpreis versteht sich einschl. aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Nebenleistungen und besonderen Leistungen.
17.__.0002
Außentüren Verkaufsstätte
P
R
1,00
psch
33 Leistungsbeschreibung Außentüren aus Holz - Sanitärbere
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Leistungsbeschreibung Außentüren aus Holz - Sanitärbere
E
17.__.0003 Außentüren Sanitärbereich und Rettungsweg Der Pauschalpreis versteht sich einschl. aller für die vorgenannte Leistung erforderlichen Nebenleistungen und besonderen Leistungen.
17.__.0003
Außentüren Sanitärbereich und Rettungsweg
P
R
1,00
psch