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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Die Hering Immobilien GmbH plant die Erweiterung ihres Betriebes durch den Neubau eines zweigeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes.
Ort und Lage
Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemeinde Burbach, Ortsteil Holzhausen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen. Das Grundstück liegt an der Hoorwaldstraße 48, 57299 Burbach-Holzhausen.
Projektbeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang
Die Anfrage "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" hat u.a. folgende Arbeiten zum Inhalt:
- Pfosten Riegel Fassade
- Brandschutztüren
- Aussentüren ohne Qualität
Die Auflistung stellt den maßgeblichen Liefer- und Leistungsumfangs des AN dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schnittstellen. Abhängigkeiten, Vorleistungen Dritter und Bauablauf
Teile der ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere die Ausführung ab Oberkante Bodenplatte, sind von Vorleistungen und Mitwirkungen Dritter abhängig.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er auf die rechtzeitige, vollständige und mangelfreie Erbringung dieser Vorleistungen keinen Einfluss hat. Diese sind vom Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Dritten termingerecht bereitzustellen.
Die im Terminplan dargestellte Abfolge der Leistungen stellt eine Planungsgrundlage dar. Eine verbindliche Ausführbarkeit setzt voraus, dass sämtliche Vorleistungen entsprechend diesem Terminplan erbracht werden.
Verzögerungen, Behinderungen oder Mehrkosten, die aus nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbrachten Vorleistungen Dritter resultieren, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Ausführungsfristen sowie zur Geltendmachung von Mehrkosten gemäß VOB/B.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Personal, Geräten oder Stoffen über die vereinbarten Zeiträume hinaus besteht nicht.
Die Koordination der Vorleistungen sowie die Sicherstellung eines störungsfreien Bauablaufs obliegt dem Auftraggeber.
Zu sämtlichen Bau- und Montageleistungen gehören auch alle "Besonderen Leistungen" gemäß der DIN 18299.
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anders beschrieben ist, Fertigung, Lieferung, Montage und Dokumentation. Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsfertigen Herstellung erforderlichen Materialien.
Der Begriff "Montage" umfasst den betriebsfertigen Einbau des Materials / des Bauteils, einschl. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur vollständigen Abnahme der Gesamtanlage.
Bei sämtlichen Leistungen gelten die einschlägig bekannten, gewerkespezifischen Richtlinien, Normen und Verordnungen in neuester Fassung. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften, DIN-/EN-Vorschriften, VDI-Richtlinien sowie sonstige Vorschriften und Auflagen sind bei der Ausführung in ihrer jeweils neuesten Ausführung zu beachtet. Für die Ausführung der Arbeiten gelten vorrangig die Vorschriften der VOB, Teil C in der neuesten Fassung, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben wird.
Hinweis Werkbetrieb
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angefragten Arbeiten u. a. während des Werkbetriebes durchzuführen sind. Materiallieferungen und das Zwischenlagern von Materialien und oder Bauteilen sind frühzeitig mit der AG-seitigen Bauleitung abzustimmen.
Örtliche Verhältnisse
Der Bieter hat sich selbstverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse und evtl. daraus resultierende Erschwernisse und Behinderungen vor Ort zu informieren. Nachforderungen, die mit Nichtkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet werden, sind ausgeschlossen.
Das Wahrnehmen eines Orttermins ist Bestandteil des Angebotes.
Entsorgung
Containergestellung und Entsorgung ist eigenständig zu erbringen. Die Entsorgung, erfolgt ausnahmslos durch den Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung hat nachweislich entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu erfolgen. entsorgungsnachweise isnd der Baustellenakte hinzuzufügen.
Leistungsumfang
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Evtl. Rückfragen bezüglich der Planung und Ausschreibung sowie Terminvereinbarungen für eine Besichtigung der Baustelle sind zu richten an:
HERING Bau GmbH & Co. KG
Alexander Pütz
Fon: 02736 / 27 -244
Mobil: 0175 / 7217490
Mail: alexander.puetz@hering-ac.com
www.hering-ac.com
MADAKO
Dahms Koch Fetzer
Partnerschaft von Architekten mbB
Jessica Pierchala
Mobil: 0177 / 3517285
Mail: j.pierchala@madako.de
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung
Der Auftragnehmer hat, außerhalb der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen folgende technischen Bearbeitungen zu leisten:
Allgemein
- Durchführung aller erforderlichen Vermessungsarbeiten für die Ausführung der Arbeiten
(Meterrisse, etc.)
- Baustelleneirichtungsplanung
Gebäude
- Werkplanung für Fertigteile, Fassadenkonstruktionen, Schächten, Vorkonfektionierte Elemente, etc.
Die Leistungen sind Grundleistungen beziehungsweise sind in die Einheitsplreisbildung mit einzurechnen.
Technische Bearbeitung
Dokumentation / Nachweispflicht Dokumentation / Nachweispflicht
Für die zum Einsatz kommenden Materialien sind die geforderten Qualitätsmerkmale durch Prüfzeugnisse oder Gütenachweise der Lieferfirmen nachzuweisen.
Dokumentation / Nachweispflicht
Partnerschaftliche Mitarbeit Partnerschaftliche Mitarbeit
Der AN der Bauarbeiten "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" ist zur Mitarbeit bei der Lösung von Problemen verpflichtet.
Partnerschaftliche Mitarbeit
Beigefügte Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beigefügt:
Objektplanung
Ausführungsplanung:
25.HER.01_AUS_UEB
25.HER.01_AUS_GRU_EG
25.HER.01_AUS_GRU_OG
25.HER.01_AUS_GRU_DAS
25.HER.01_AUS_GRU_FDT
25.HER.01_AUS_SCN
25.HER.01_AUS_ANS
25.HER.01_AUS_DSP_EG
25.HER.01_AUS_DSP_OG
25.HER.01_AUS_BSP_EG
25.HER.01_AUS_BSP_OG
25.HER.01_AUS_WAW_GTW
25.HER.01_AUS_WAW_KUE
25.HER.01_AUS_WAW_WC
25.HER.01_AUS_DET-1
Technischer Ausbau
Ausführungsplanung:
1360_5_s_GR_GL
Statik
Statische Berechnung:
20260213 Statik Sanikonzept
Brandschutz
Brandschutzkonzept
47728$BSK_20260106_sig_ges
GEG-Nachweis
Wärmeschutznachweis
260115 GEG_kfw
260115 Bauteilübersicht
Sommerlicher Wärmeschutz
260115 SommerlicheWaermeschutz
Prüfen der übergeben Unterlagen
Es gelten die textlichen Beschreibungen der Positionen innerhalb der Spezifikation inkl. der dazugehörigen Planung als Gesamtpaket!
Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Leistungen übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten zu überprüfen. Auf bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer innerhalb der Angebotsphase sofort schriftlich hinzuweisen.
Beigefügte Unterlagen
Mehr- oder Minderleistungen Mehr- oder Minderleistungen
Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der abgegebenen Einheitspreise, auch wenn sie im Ausmaß entgegen dem Absatz 2 des § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB über oder unter der 10% Spanne liegen.
Mehr- oder Minderleistungen
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
Die vom AG zu Verfügung gestellten Flächen werden innerhalb des Ortstermins gemeinsam gesichtet und erläutert.
De Ortstermin ist bindend und wertender Bestandteil des Angebotes.
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
SIGEKO / Arbeitsschutz SIGEKO / Arbeitsschutz
Der Sicherheitskoordinator wird bauseits gestellt und hat Weisungsbefugnis!
Sämtliche, sicherheitstechnische Unterlagen sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten zur Prüfung vorzulegen.
SIGEKO / Arbeitsschutz
Sicherheitsordner Sicherheitsordner
Ein Sicherheitsordner ist eigenständig zu erstellen, zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe im Baustellenbereich zu hinterlegen.
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen sind eigenständig und dem Baufortschritt angepasst einzupflegen.
Sicherheitsordner
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
Für die Geamtmaßnahme besteht die die standortspezifische Werksordnung.
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich dieser Ordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Verordnungen durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem AN. Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Grob Fahrlässige Verstöße jeglicher Art werden ggf. mit einem direktem Verweis geahndet. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem Bauherrn ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sind dem Bauherrn und seinen Vertretern unabhängig anderer entsprechender Regelungen, zur Feststellung der Personalien ausweispflichtig.
(Ausweis nach Baustellenordnung, Werkausweis, Personalausweis, Führerschein oder glw. amtliches Dokument).
Arbeiten, die den Betrieb angrenzender Betriebe stören könnten, sind frühzeitig vor Beginn abzusprechen. Die Abstimmung erfolgt zwischen AN und AG-Bauleitung sowie zwischen Betrieb und AG-Bauleitung. Für Betriebsstörung, die nachweislich auf das Verschulden des AN zurückzuführen sind, haftet der AN.
Die Baustellensituation bedingt eine entsprechend enge Koordination des AN mit der AG-Bauleitung.
Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einschließlich der für den Werk-/Dienstleistungsauftrag geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die einschlägigen Umweltschutzgesetze, -Verordnungen, Erlasse und Vorschriften sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz seiner Arbeitnehmer und seiner Subunternehmer.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Tätigkeiten keine Gefährdungen für die Mitarbeiter der angenzenden Betriebe oder andere Auftragnehmer entstehen. Auf sämtliche Gefährdungen und deren kompensationsmaßnahmen ist in den jeweiligen Arbeitserlaubnisscheinen hinzuweisen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die sichere Nutzung aller von ihm benutzten Arbeitsmittel.
Bei schwerwiegendem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften können durch AG-Bauleitung Messungen in den Produktionsräumen und Umfeld veranlasst werden.
Der dadurch enstandene Aufwand sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen geht zu Lasten des AN.
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
Leistungseigenschaften und Gebäudeangaben Angaben zum Gebäude
Gebäudeabmessungen ca.
Breite: ca. 38,62 m
Tiefe:ca 18,62 m
Höhe:ca. 7,50 m
Standort über NN: + 369,45 ü NN
Leistungseigenschaften
Die entsprechenden Nachweise sind, nach Aufforderung durch den AG, diesem, in schriftlicher Form vor Ausführung vorzulegen.
Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nachgenannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten
oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Bei anderen Systemen als das unter dem Punkt Profilserien beschriebene, ist die Gleichwertigkeit zwingend durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1:
Türelement: Ud </= 1,1 W/(m²K)
Glaswerte bzw. Paneelwerte nach DIN EN 673:
Ug1,1 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Maximaler Sonneneintragswert Fc 0,015
Pfosten-Riegelfassade nach DIN EN 13830
Aluminium-Glasfassade: Ucw </= 1,1 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 1,1 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12152 Klassifizierung
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12154 Klassifizierung,
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 13116
Maximaler Sonneneintragswert Fc 0,015
Kann der U-Wert der Aluminiumelemente mit dem genannten Glas nicht erreicht werden, ist ein Glas mit einem entsprechendem Ug-Wert zu verwenden. Dieses ist in der Kalkulation das AN zu beachten.
Leistungseigenschaften und Gebäudeangaben
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1 Planungs- und Kalkulationsgrundlagen
Grundlage ist die VOB neuster Fassung.
Die Vorgaben der örtlichen Landesbauordnung (LBO) und die darin genannten Auflagen sind zu erfüllen. Darüber hinausgehende Verordnungen sind mit den zuständigen Baubehörden abzustimmen.
Die UVV (zum Beispiel Schulen GUV-V S1), die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien und Auflagen der Berufsgenossenschaften (zum Beispiel (BG/GUV-SR S2) sind einzuhalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Planung, Herstellung, die Lieferung und die Montage von
Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Ganzglas-Innenanlagen. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Elemente und zugehöriger Leistungen.
2 Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Richtqualität Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten.
Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der ausgeschriebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Zeugnisse zu belegen.
Die angeführten Unterlagen sind zum Eröffnungstermin vorzulegen.
3 Normen und Richtlinien
- VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen).
- VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen)
- Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten
DIN 18008 -1 bis 5 Glas im Bauwesen
- Technische Richtlinien des Instituts des Glaserhandwerks IGH.,
Hadamar VDI Richtlinien
- VGB Vorschriften
- Richtlinien und Vorschriften der
Gemeindeunfallversicherungsverbände
Arbeitsstättenverordnung
- Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des
System-Herstellers geplant
und gefertigt werden.
- Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimmungen
Aluminiumfenster RAL - RG
636/1 entsprechen.
- Die Ausführung ist nach den "anerkannten Regeln der Technik"
durchzuführen
- VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern"
- Güte und Prüfbestimmungen für Fenster, Haustüren, Fassaden und
Wintergarten gemäß
RAL-GZ 695 und die dort verankerten Normen, Richtlinien und
Merkblätter.
- Merkblätter GDA, Düsseldorf
- Richtlinien des i.f.t. Instituts für Fenstertechnik, Rosenheim
- Güterichtlinien für Beschlag RAL - RG 607/3
- Arbeitskreis Feuerschutzabschlüsse
Die Leistungseigenschaften sind gemäß den aktuellen Produktnormen DIN EN 13 830 und DIN EN 14351-1 zu erbringen.
Es gelten jeweils die aktuellsten Ausgaben der entsprechenden Vorschriften.
DIN / Nummer / Beschreibung
DIN EN / 356 / Sicherheitssonderverglasung (Einbruch)
DIN EN / 485 / Bänder und Bleche aus Aluminium
DIN EN / 573 / Aluminiumlegierungen
DIN EN / 755 / Strangpressprofile aus Aluminium
DIN EN / 1991/ Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN / 1063 / Sicherheitssonderverglasung gegen Beschuss
DIN / 1249 / Flachglas im Bauwesen - Glas im Bauwesen
DIN EN 572
DIN EN ISO / 1461 / Korrosionsschutz; Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN EN / 1627 / Einbruchhemmende Fenster, Türen, Abschlüsse
DIN / 4102 / Brandverhalten von Baustoffen
DIN / 4108 / Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN / 4109 / Schallschutz im Hochbau
DIN EN / 1999 / Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken
DIN / 7863 / Nichtzellige Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau
DIN / 7864 / Elastomer-Bahnen für Abdichtung
DIN EN / 12020 / Präzisionsprofile aus EN AW 6060 (AlMgSi0,5)
DIN EN / 12101-2 / Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN EN / 12154 / Schlagregendichtheit (Vorhangfassaden)
DIN EN / 12207 / Fenster und Türen -Luftdurchlässigkeit
DIN EN / 12208 / Fenster und Türen -Schlagregendichtheit
DIN EN / 13830 / Produktnorm Vorhangfassaden (CE-Kennzeichnung)
DIN EN / 14351 / Fenster und Außentüren - Produktnorm
DIN / 17611 / Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium
DIN / 18195 / Bauwerksabdichtungen
DIN / 18202 / Toleranzen im Hochbau
DIN / 18332 / Naturwerksteinarbeiten
DIN / 18336 / Abdichtungsarbeiten
DIN / 18357 / Beschlagarbeiten
DIN / 18360 / Metallbauarbeiten
DIN / 18361 / Verglasungsarbeiten
DIN / 18364 / Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN / 18421 / Wärmedämmarbeiten und Isolierungen
DIN / 18451 / Gerüstarbeiten
DIN / 18516 / Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
DIN / 18540 / Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
DIN / 18542 / Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern
DIN / 18545 / Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN / 52460 / Fugen- und Glasabdichtungen
DIN EN / 1090 / Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
DIN EN / 1993 / Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN EN / 12150 / Einscheibensicherheitsglas (ESG)
DIN EN ISO / 12543 / Verbundglas (VG) und Verbund-Sicherheitsglas (VSG)
DIN EN ISO / 10077 / Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen
DIN EN / 20140 / Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen
DIN EN / 1522 / Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung
DIN EN / 357 / Brandschutzverglasung
DIN 32975:2009-12 Gestaltung visueller Informationen im
öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Für Konstruktionen und Produkte, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. absturzsichernde Verglasungen, sicherheitsrelevante Sonderbauteile, etc.), hat der AN für den AG kostenneutral die Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung einzuholen und die Kosten im Angebotspreis zu berücksichtigen.
4 Qualitätssicherung
Der Nachweis, dass der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 anwendet, ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbau- und Verglasungsarbeiten
1 Anforderungen, Nachweise und Nebenleistungen des AN
1.1 Zusätzliche Unterlagen, die bei Auftragserteilung vorliegen müssen
Der Ausschreibung liegen Systembeschreibungen der einzelnen Konstruktionen zu Grunde.
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl hat nach den aktuellen und gültigen Unterlagen des Systemherstellers zu erfolgen.
Die Eigenschaften des gewählten Systems sind mit folgenden Unterlagen nachzuweisen:
- Prüfzeugnisse der Systemeigenschaften, wie Schlagregendichtheit,
Fugendurchlässigkeit, etc.
- Nachweise der Eigenschaften der Verglasung
- bei Konstruktionen ohne Prüfzeugnisse Eignungsnachweise oder VbG
- Nachweise der U-Werte bei wärmegedämmten Konstruktionen
- Nachweise der Schallschutzeigenschaften
- Konzept für die Montagefolge
- Zertifikat als Nachweis, dass der Systemhersteller inkl. aller
zugehörigen Komponenten
(Beschichtung, Beschläge, etc.) ein Qualitätssicherungssystem nach
DIN EN ISO 9001 anwendet.
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen
- Fachunternehmererklärung nach LBO
- Bauartzulassungen
- Adressen- und Firmenlisten aller am Bau beteiligten Handwerker und
Fachplaner
- Liefernachweise
- Abnahmebescheinigungen, inkl. erforderlicher Protokolle und
Prüfunterlagen
1.2 Statische Nachweise
Der AN hat im Auftragsfalle einen statischen Nachweis der tragenden Bauteile, der Verglasung, sowie der Verankerungen und Einleitung der Kräfte in den Rohbau zu prüfen und nachzuweisen.
Er bestätigt damit, dass bei der Bemessung die Gebäudegeometrie, die Lage, sowie alle auftretenden Belastungen berücksichtigt wurden.
Der AG behält sich vor die Statik durch einen Prüfstatiker prüfen zu lassen.
Die Erstellung der prüffähigen statischen Nachweise wird nicht gesondert vergütet.
Die Kosten der Prüfung durch den Prüfingenieur trägt der AG.
1.3 Ausführungszeichnungen
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3).
Die Schnittstellen zu anderen Gewerken sind vom AN in Zusammenarbeit mit der Bauleitung, den Architekten und den jeweiligen Lieferanten technisch zu klären und terminlich zu koordinieren.
Die Verantwortung für die technischen, bauphysikalischen, funktionalen und formalen Kriterien gemäß den Vorgaben liegt ausdrücklich beim AN.
1.4 Maßaufnahmen und Mengenermittlung
Der AN hat alle Baumaße eigenverantwortlich vor Ort zu bestimmen, zu prüfen und bei der Werkplanung zu berücksichtigen.
Werden bei der Maßaufnahme Abweichungen und Maßtoleranzen ermittelt, die außerhalb der in den Normen DIN 18201, 18202 und 18203 Grenzwerte liegen, so ist dies dem AG schriftlich unverzüglich mitzuteilen.
Die in der Ausschreibung erfassten Stückzahlen und Mengen der einzelnen Bauteile sind vom Bieter mit Hilfe aktueller Pläne und Zeichnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Abweichungen und Unstimmigkeiten sind dem AG vor Vertragsverhandlung mitzuteilen.
Der AN hat frühzeitig vor Montagebeginn zu prüfen, ob alle erforderlichen bauseitigen Vorleistungen, insbesondere die Baufreiheit und die Ausführung der Vorgewerke, erbracht sind
1.5 Schutzvorkehrungen
Alle dekorativen und oberflächenbehandelten Sichtflächen sind während der gesamten Bauzeit sach- und fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Beschädigungen jeglicher Art sind der Bauleitung vor der Erstreinigung anzumelden.
Sämtliche Leistungen und Baustelleneinrichtungen sind des Weiteren vor Diebstahl zu schützen.
Weiterhin hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass durch seine Leistungen nicht andere Gewerke beschädigt, behindert oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen werden.
1.6 Anschlussbereiche
Alle vom AN erstellten Anschlussbereiche zu anderen Gewerken, wie z.B. Putzanschlüsse, Abdichtungen zu hinterlüfteten Fassaden sind vom AN mit geeigneten Mitteln zu schützen um Beschädigungen durch andere Gewerke zu vermeiden.
1.7 Erstreinigung
Die vom AN erbrachten Leistungen sind im sauberen Zustand (innen und außen) zu montieren.
Alle beschichteten Bauteile sind mit geeigneten Schutzfolien oder anderen Vorrichtungen vor
Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
Die Schutzvorrichtungen dürfen erst nach Abstimmung mit der Bauleitung entfernt werden. Dies ist Bestandteil der Angebotspreise.
Eine einmalige fachgerechte und auf die Materialoberflächen und -eigenschaften abgestimmte Erstreinigung ist in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die Richtlinien der Gütegemeinschaft zur Reinigung der Metallfassaden und der Aluminiumzentrale Düsseldorf und der Glashersteller sind einzuhalten.
Der Zeitpunkt der Erstreinigung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und gesondert abzunehmen.
Die Reinigungsmittel sind gemäß den Richtlinien der Systemhersteller, sowie den anerkannten Regeln und Richtlinien der jeweiligen Materialien auszuwählen.
Zu reinigen sind insbesondere alle Falzräume, die Profil- und Glasoberflächen. Zerkratzungen sind zu vermeiden.
2 Materialien
- es dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe und Materialien
verwendet werden. Es sind
nur Baustoffe mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zu
verwenden.
- Verbindungsmittel sind auf die Materialeigenschaften der zu
verbindenden Bauteile abzustimmen. Die Qualitätsfestlegung hat nach
statischen Anforderungen und Korrosionsbelastungen zu erfolgen. Als
Grundlage dient die DIN ISO 3506.
- Bei sichtbaren Verbindungen ist auf ein geordnetes Schraubbild zu
achten.
2.1 Aluminium-Profile und Bleche
Es sind Strangpressprofile gemäß DIN EN 12020, AL-Legierung
EN AW-6060 nach DIN EN 573-3 mit dem Werkstoffzustand T66 nach DIN EN 755-2 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 oder Al 99,5 in Normalqualität zu verwenden.
2.2 Werkstoff Stahl
Werkstoff S235 gemäß EN 10 027-1
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung gemäß Ziffer 1.6.7 vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 50976 erfolgen.
Sämtliche Bauteile außerhalb der dampfdichten Ebene gelten als bewittert.
2.3 Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.B. grundsätzlich Befestigungs- und
Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden(Kaltfassaden) sowie grundsätzlich alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
2.4 Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
2.5 Mineralfaserdämmung
Mineralfaserdämmungen sind nach DIN EN 13162 zu liefern und gemäß DIN 18516-1 mit pressgestoßenen Fugen fachgerecht am Baukörper anzubringen.
Ggf. erforderliche Dämmstoffhalter, sowie das Zuschneiden und Anpassen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Mineralfaserdämmung ist chemisch neutral, unverrottbar, raumbeständig und bei Einsatz in Verbindung mit hinterlüfteten Fassaden im Volumen wasserabweisend zu liefern. Wärmeleitgruppe WLG 035, Baustoffklasse A, nicht brennbar nach DIN 4102.
Verankerung gemäß Einsatz und Herstellerangaben.
2.6 Hartschaumdämmung
Druckbeanspruchte Dämmmaterialien sind als Hartschaumprodukt schwer entflammbar, selbstverlöschend, schraubbar mit einer Druckfestigkeit = 2N/mm² geprüft nach DIN 53 421 auszuführen.
2.7 Dichtungsbahnen
Dichtungsbahnen aus EPDM oder Butyl-Kautschuk.
Zugreißfestigkeit 8N/mm² gemäß ISO 37-2, Bruchdehnung ca. 400% gemäß ISO 37-2, Temperaturbeständig von 40°C bis + 100°C.
Innere Dichtungsbahnen geprüft nach DIN 52615, Mindestdicke 1,2mm
Äußere Dichtungsbahnen UV- und ozonbeständig, bitumenverträglich und Wurzelfest nach DIN 7864.
Bei Einsatz von Dichtungsbahnen innen und außen sind die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahlen gemäß EnEV aufeinander abzustimmen, so dass ein ausreichendes Druckgefälle nach dem Prinzip "innen dichter als außen" entsteht.
Es ist darauf zu achten, dass stets eine unverletzte umlaufende Abdichtungsebene entsteht. Ggf. sind bei komplizierten Eckausbildungen Formteile zu verwenden.
2.8 Spritzbare Dichtstoffe
Einzuhaltende Richtlinien:
DIN EN 26927 DIN EN 27389
DIN EN 27390 DIN EN 28339
DIN EN 28340 DIN EN 28394
DIN EN 29046 DIN EN 29048
DIN 52451, 52452, 52453, 52460
Ausführung mit UV-stabilem, 2-Komponenten- Silikon.
Auf eine Fugenhinterfüllung nach Herstellerrichtlinien und den aufgeführten Normen ist zu achten.
Die Aufnahme von Bewegungen der angrenzenden Bauteile entsprechend der geltenden Normen und Richtlinien ist einzuplanen.
3 Oberflächenbehandlung
3.1 Einbrennlackierung mit Pulverbeschichtung
Die Profilbeschichtung ist mit einer hochwetterfesten (hwr) Pulverbeschichtung auszuführen.
Pulverqualität in
Zulassung nach Qualicoat in Pulverklasse 2
Zulassung nach GSB International e.V.
(Qualitätsgemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen) in Masterqualität
GSB Zertifikat Sea Proof
Um besten Korrosionsschutz und Oberflächenbeschaffenheit zu gewährleisten,
muss der Beschichtungsbetrieb die Zulassung zum Premium-Beschichter der GSB International e.V. besitzen oder nachweislich nach den dort festgelegten Regeln beschichten.
Mindestschichtdicke: 60 µ
Vorbehandlung: mehrstufige Vorbehandlung, chromfrei nach DIN 50 949
Schneiden, Bohren und Fräsen mit sachgemäßen Einrichtungen darf kein Abplatzen des Lackfilms an den Schnittkanten verursachen.
Farbton Festlegung:
Zur genauen Festlegung des Farbtones sind vom AN Farbmuster nach Wahl des AG vorzulegen. Muster wahlweise als Profilabschnitt L= ca. 300mm oder als Blechtafel bxh = ca. 300x400mm.
Diese werden nicht gesondert vergütet.
Angebote, deren Beschichtung nicht der geforderten hwr Qualität entsprechen können ausgeschlossen werden.
3.2 Eloxal
Oberflächenbehandlung mit anodischer Oxydation GS oder GSX Verfahren AN 11.
Ausführung gemäß den Richtlinien der Gütegemeinschaft anodisiertes Aluminium GAA Irrerstraße 17-19, D-90403 Nürnberg
Schichtdicke mind. 20 µ
Es dürfen auf den Sichtflächen keine Ziehrillen oder Kratzer sichtbar werden.
Die anodische Oxidation hat, wenn möglich nach der spanhebenden Bearbeitung der Profile zu erfolgen.
Es sind nur geprüfte Betriebe mit Gütezeichen und Lizenznummer zugelassen.
Farbschwankungen sind durch vertragliche Fixierung einer Hell-/Dunkelgrenze abzugrenzen. Diese ist vorab zu bemustern und wird nicht gesondert vergütet.
3.3 Feuerverzinkung von Stahlteilen
Sämtliche zum Einbau vorgesehene Stahlteile sind gemäß nachfolgend aufgeführten Bestimmungen zu behandeln.
Ausnahmen:
- Sendzimier verzinkte Stahlbleche bis 3mm Stärke
- Stahlbauteile, die
o Statisch untergeordnet
o Zur Nachbehandlung zugänglich
o Nicht dem Außenklima ausgesetzt
o Galvanisch verzinkt
o Ohne besondere Korrosionsanforderungen
sind
Feuerverzinkung hat nach folgenden Richtlinien zu erfolgen:
DIN EN ISO 1461
DIN EN ISO 12944
DIN EN ISO 14713
DIN EN 10142
DIN EN 10147
DIN 267
Schichtdicke in Abhängigkeit der Materialstärke
=45 µm bei < 1,5mm
=55 µm bei = 1,5 bis <3mm
=70 µm bei = 3 bis <6mm
=85 µm bei = 6mm
Bei der Weiterverarbeitung von feuerverzinkten Bauteilen ist grundsätzlich zu verschrauben.
Bei unabwendbaren Schweißungen sind die Schweißstellen zu reinigen, zu passivieren und mit einem 2-fachen Zinkanstrich zu behandeln.
4 Systemkomponenten
4.1 Profilauswahl
Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
In der Verbundzone sind nur C-Stege mit Blasenkontur zulässig, welche mit zusätzlichen Energieflussbremsen ausgestattet sind.
Ausdrücklich ist zusätzliche Falzdämmung in Flügel und Rahmen zur besseren Falzentwässerung zu vermeiden.
Zusätzliche Dämmung in der Verbundzone ist durchgehend, über die komplette innere Systemansichtsbreite auszubilden. Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Bei wärmegedämmten Fenster- und Türprofilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Glasfaser verstärkte Isolierstege durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Schubkräfte müssen zuverlässig übertragen werden.
Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
Beim Einsatz von Pfosten-Riegelkonstruktionen ist darauf zu achten, dass beide Profilquerschnittsformen waagerecht wie senkrecht einsetzbar sind.
Außerdem müssen sie untereinander und zueinander frei kombinierbar sein.
Der Riegel muss unabhängig vom Verbindertyp durch eine Konturauflage eine formschlüssige Lastübertragung auf den Pfosten gewährleisten.
4.2 Profilverbindungen
Eck- und T-Verbindungen sind nachträglich ausspritzbar
(Injektionstechnik).
Metallkleber stabilisiert und dichtet zusätzlich den Verbindungsstoß.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
4.3 Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
4.4 Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fenster- Öffnungsflügeln sowie bei Einzelfenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt durch Öffnungen zur
Außenfläche, die durch Regenkappen abgedeckt werden müssen.
Pfosten- Riegelkonstruktionen:
Bei Fassaden ist darauf zu achten, dass die Drainage über die Riegelprofile in die Pfosten/Elementpfosten im Bereich des Kreuzpunktes der Elemente sichergestellt ist.
Die Entwässerung der Pfosten- Drainageräume erfolgt jeweils am Fußpunkt der Fassadenkonstruktionen bzw. gemäß den jeweiligen Systemherstellerangaben unter
Berücksichtigung der wärmeschutztechnischen Anforderungen.
Bei Pfosten-Pfosten-Kreuzpunkten bzw. Riegel-Riegel-Kreuzpunkten sind nur entsprechende spezielle Dichtstücke zur Kondensatübergabe gemäß den Systembeschreibungen des Herstellers anzuwenden.
Dampfdruckausgleichsöffnungen:
Bei Flügeln (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente etc.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten- Riegelkonstruktionen, Elementfassade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckausgleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der
Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen.
Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass die Dampfdruckausgleichsöffnungen des Paneels in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten
eingebaut werden.
Ansonsten sind bei Verwendung von Standardsystemen die Vorschriften der Systemhersteller zu beachten.
4.5 Beschläge
Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdeckt liegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegungsstücke zu verwenden.
Fensterbeschläge:
Es sind ausschließlich systemneutrale EURO-Nut Beschläge, gemäß QM 328, für die Konstruktionen vorgeschrieben.
Sofern nichts Abweichendes vermerkt, sind dabei handelsübliche Treibriegelbeschläge für die EURO-Beschlagsnut (21/10-10) einzusetzen, verdeckt liegend angeordnet, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder.
Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet, und die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein.
Es sind nur DK Beschläge mit Fehlbedienungssperre zugelassen.
Die Größenangaben der Hersteller, sowie die Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften, sowie der jeweiligen Landesbauordnungen sind einzuhalten.
Die Wahl der Fenstergriffe und anderer sichtbaren Beschlagteile ist im Zuge der Ausführungsplanung beim AG abzufragen. Die Fenstergriffe sind gemäß GUVV Vorschriften und LBO auszuführen.
Sollten die Fenstergriffe nicht vorzeitig abgefragt und eigenmächtig ausgewählt werden, sind diese zu Lasten des AN auszutauschen.
4.6 Dichtungen, Dichtprofile
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Die Mitteldichtungen sind als eckvulkanisierter Komplettrahmen zugelassen.
4.7 Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktionen übertragen werden.
Die Montage der Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Falls im Leistungsverzeichnis angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert und in die Rohbauteile eingelassen.
Ein Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu übergeben.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt,
Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen
4.8 Abdichtung zum Baukörper
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polyurethanbasis zu verwenden. Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile enthalten und müssen mit angrenzenden Stoffen auch mit den Rahmenprofilen und Anstrichen verträglich sein. Die Versiegelung muss unter Beachtung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Fenster und Fassadenelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben der Folien- und Kleber-Hersteller sind zu beachten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Alle Befestigungen (Schrauben usw.) grundsätzlich aus
Edelstahl. Verbindungsteile korrosionsbeständig (A2),
Aluminium, Kunststoff.
Alle bauseitig durch die Fassadenfirma notwendigen
Maßnahmen und Leistungen zur Befestigung der
Sonnenschutz-Anlagen an der Fassade (z.B.
Verstärkungen, Gewinde, Bohrungen für Bolzen, Setzen
von Gewinde bzw. Stehbolzen usw.) sind rechtzeitig
anzumelden und verantwortlich zu klären.
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen
enthalten:
Lieferung sämtlichen Materials frei Baustelle und
betriebsfertiger sach- und fachgemäßer Montage der
kompletten Anlagen in Abschnitten und Teilleistungen
(z.B. Konsolen vorab, Bespannung zu einem späteren
Zeitpunkt, entsprechend dem Bauablauf).
Stellen aller Hilfskräfte, Hilfseinrichtungen,
Werkzeuge, Geräte gem. der Position "Bausteleneinrichtung"
die zur einwandfreien Durchführung
der Arbeiten erforderlich sind.
Kosten für Stromverbrauch durch Montagearbeiten. (Siehe
Vertragsbedingungen).
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
001 Baustelleneinrichtung
001
Baustelleneinrichtung
001.__.0001 Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation Baustelle einrichten und über die gesamte Bauzeit
vorhalten. Das Umräumen und Räumen der Einrichtung
beziehungsweise das Wiederherstellen der Umgebung in den Urzustand ist Bestandteil dieser Leistung.
Maßgeblich sind auch die Standortspezifischen Richtlinien, die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst. mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
Medienversorgung
Die rein für diese Maßnahme notwendigen Medien (Strom
und Wasser) werden gestellt. Entfernung unter 100 Meter
Die Baustromversorgung besteht aus einem
Unterverteiler im Baufeld. Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Unterverteilung bis zur Verwendungsstelle
sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
beschaffen und bereitzustellen.
Der Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und
nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine
Abrechnung des Stroms erfolgt nicht.
Die Auftraggeberin stellt einen Bauwasseranschluss im Außenbereich des Baufeldes. Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Hauptverteilung bis zur Verwendungsstelle sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitszustellen.
An den Übergabepunkten sind durch den Auftragnehmer
entsprechende Verteiler und Zähler zu installieren. Der
Verbrauch ist durch den Auftragnehmer zu erfassen und
nachrichtlich an die Auftraggeberin zu übergeben. Eine
Abrechnungs des Wasserverbrauchs erfolgt nicht.
Personal- / Besprechungs- / Sanitärcontainer
Sämtlich notwendige Container (Personal-, Pausen-, und Sanitäcontainer, etc.) sind hier einzurechnen.
Krangestellung / Hebezeuge
Krangestellung und oder Hebezeuge für die hier angefragten Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen. Die Leistungen umfassendas Aufstellen / Errichten sowie Demontage als auch den Anschläger. auch temporäre Aufstellplätze sind in der BE Planung darzustellen.
Baubeleuchtung
Notwendige Baubeleuchtung unter Berücksichtigung der
BG-Regel "Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und
Sicherheitsleitsysteme" (BGR 113-1 aufstellen und vorhalten) -neueste Fassung- erstellen und aufrechthalten.
Baubesprechung
Die aktive Teilnahme an täglichen Baubesprechungen
sowie an den täglichen morgentlichen Kurzbesprechungen ist gefordert.
ACHTUNG:
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Die Baustellenorganisation umfasst sämtliche Leistungen, die zu einem ordentlich geführten Bauablauf am diesem Standort notwendig sind. Overheadkosten für Bauleitung, Polier und Organisation sind mit einzurechnen.
001.__.0001
Baustelleneinrichtung / Baustellenorganisation
P
1,00
psch
002 Pfosten Riegelkonstruktionen
002
Pfosten Riegelkonstruktionen
002.__.0001 Pfosten Riegelkonstruktion heroal C 50 Wärmegedämmte Aluminium-Fassadenkonstruktion
mit Aussentüranlage
Aufteilung und Ausstattung gem. Planung
Größe
Breite: ca. 5,38 m
Höhe: ca. 6,275 m
Pfosten und Riegel als Rechteck-Rohrformate ausgebildet
mit gerundeten Kanten. Verglasung von außen mit Aluminium-Druckprofilen und nichtrostenden Schrauben
Sämtliche System-Verglasungsdichtungen aus
EPDM-Material.
Oberflächen: pulverbeschichtet
Farbton: RAL nach Wahl des AG
Beschläge: silber (Standard)
Verglasung: GT 21
Sonneneinttragswert F C 0,015
Die Kammern der Isolatoren sind vollständig ausgeschäumt.
Ansichtsbreite der Profile: 50 mm
Bautiefe der Profile:
Standard:
Pfosten 28 - 260 mm,
Riegel 6 - 215 mm
Glas-/Füllungsstärken:
8 - 62 mm
Konstruktionsmerkmale:
- Beim Einsatz von Pfosten-Riegelkonstruktionen ist
darauf zu achten, dass beide Profilquerschnittsformen
waagerecht wie senkrecht einsetzbar sind.
Außerdem müssen sie untereinander und zueinander
frei kombinierbar sein.
- Der Riegel muss unabhängig vom Verbindertyp durch
eine Konturauflage eine formschlüssige Lastübertragung auf den Pfosten gewährleisten.
- Äußere Ansichtsbreite der Fassadenkonstruktion
50 mm
- Druckprofile verdeckt oder sichtbar verschraubt
- Kantenradius für Abdeckprofile im Außenbereich
0,5 mm
- Kantenradius für Pfosten- und Riegelprofile im
Innenbereich = 0,3 mm
- Durchlaufende Dämmebene in Profilkonstruktion und
Füllungen
- Überlappende Verbindung der Riegel auf den Pfosten
mit Formschlussauflage
- Vertikale Montagestöße für ein- und zweiteilige
Pfostenprofile mit Einschubverbindern
- Verglasung von außen zwingend vorgeschrieben
- Tragklötze aus Aluminium, Klotzung nach den
einschlägigen Verglasungsrichtlinien
- Verglasungsdichtungen innen und außen in EPDM
- Innere Verglasungsdichtungen mit Dichtungsecke
- Dichtung außen, senkrecht durchlaufend, horizontal
stumpf gestoßen mit Formendstück
- Einbruchhemmung bis RC 3
- Schallschutz bis 46 dB
Wärmedurchgangskoeffizient EN ISO 10077-2:
Uf= 1,1 W/m²K
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen:
Z-14.4-552 (Klemmverbindung)
Z-14.4-553 (T-Verbindungen)
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
002.__.0001
Pfosten Riegelkonstruktion heroal C 50
2,00
St
003 Brandschutztüren
003
Brandschutztüren
003.__.0001 Brand- und Rauchschutztür T30-RS (D 93 FP) Heroal FireXTech D93
2 flügelige Brand- und Rauchschutztür T30-RS
Größe
Breite: ca. 1,86 m
Höhe: ca. 2,50 mm
Ganzaluminium-Konstruktion
Aufteilung entsprechend Planung
Ausführung nach DIN 18095 und Allgemeiner
bauaufsichtlichen Zulassung/Allgemeine
Bauartgenehmigung Z-6.20-2555
Typbeschreibungen für Profilserien, Oberflächen, Beschläge, Verglasungen, Paneele und Bauanschlüsse entspr. "Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)".
Profilauswahl entsprechend den Beschlaganforderungen, der Bauanschlusssituation und den statischen Erfordernissen.
Profilserie: heroal FireXtech D 93 FP 30
Oberflächen: OF Beschläge: BT 504
Bauanschluss: AS Verglasung: GT40
Herstellen, liefern und montieren, einschl. Verglasung, Einbau- und Wartungsanleitung, mit Typenschild am Türelement.
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
003.__.0001
Brand- und Rauchschutztür T30-RS (D 93 FP)
4,00
Stk
004 Aussentüren
004
Aussentüren
004.__.0001 1-flg. Anschlagtür n.a. öffnend Heroal W/D 72 mit Schwelle liefern und montieren
Größe
Breite: 1,26m
Höhe: 2,50 m
Profilserie: S
Oberflächen: pulverbeschichtet
Farbton: RAL nach Wahl des AG
Beschläge: silber (Standard)
Bauanschluss: AS
Verglasung: GT 31
Sonneneinttragswert F C 0,015
Andichtung und Montage gem. Vorbemerkungen
Herstellen, liefern und montieren, einschl. Verglasung
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
004.__.0001
1-flg. Anschlagtür n.a. öffnend
1,00
Stk
004.__.0002 2-flg. Anschlagtür n.a. öffnend Heroal W/D 72 mit Schwelle liefern und montieren
Größe ca.
Breite 2,01m
Höhe: 2,50 m
Profilserie: S
Oberflächen: pulverbeschichtet
Farbton: RAL nach Wahl des AG
Beschläge: silber (Standard)
Bauanschluss: AS
Verglasung: GT 31
Sonneneinttragswert F C 0,015
Andichtung und Montage gem. Vorbemerkungen
Herstellen, liefern und montieren, einschl. Verglasung
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
004.__.0002
2-flg. Anschlagtür n.a. öffnend
1,00
Stk
005 Stundenlohnarbeiten
005
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Angehängte und selbstständige Stundenlohnarbeiten bzw.
Erweiterungen der Anlage müssen vom Bauherrn angeordnet
werden.
Hierfür sind Nachtragsangebote einzureichen.
Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen täglich
von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der
Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig
anerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten
Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht
berücksichtigt.
Der angegebene Verrechnungssatz enthält:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
- Fahrkostenbeiträge
- Auslösungen
Hinweis
005.__.0001 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters auf Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis, einschl. Unternehmerzuschlag. Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen taglich von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig anzuerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
005.__.0001
Facharbeiterstunden
1,00
h