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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein
Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude:
Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek
abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen.
Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge-
bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten.
Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge-
schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius-
straße/Bramfelder Chaussee.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen.
Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss.
Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.
allgemeine Angaben
Auszug FLB Auszug FLB
7.1 Wohnungseingangstüren:
7.2 Allgemeine Anforderungen:
- Lichte freie Durchgangsbreite mindestens 90 cm
- Türhöhe: 2,135 m nach Baurichtmaß
- mindestens 100° Öffnungswinkel
- Türbänder
- Sicherheitsklasse RC 2, mit 3-fach Verriegelung, Schallschutzklasse SK3,
RW=37 dB im eingebauten Zustand
- Brandschutz gemäß Brandschutzgutachten, mindestens jedoch dicht-
schließend
- mit Obentürschließer, GEZE TS 5000
- mit Boden-Türstopper
- Türspion
- Ausstattungen in den R-Wohnungen gemäß Anforderungen DIN 18040-2 R
7.3 Anforderungen Türzarge:
- Stahltürzarge als einbruchhemmende Umfassungszarge
- lackiert mit Alkydharzfarbe einfarbig
- Zargenfarbe abweichend zu den Türblattfarben
7.4 Anforderungen Türblatt:
- Türblatt aus beschichtetem Holzwerkstoff (HPL)
- mit Vollholzeinleimer
- innen weiß, außen gem. Angabe AG
- mit Türspion
- Türblatt Klimaklasse III, Beanspruchungsklasse: N
- mit absenkbarer Bodendichtung, höhenverstellbar
7.5 Türdrücker-Garnitur:
- Hoppe-Knauf-Drücker-Garnitur (Amsterdam) als Sicherheitsbeschlag, als
Schutz-Türgriff-Garnitur, mit Langschildgarnitur mit Zylinderabdeckung und
Ziehschutz,
- Außen Edelstahl, Innen Alu
8.1 Wohnungsinnentüren:
8.2 Wohnungs- Innentürelement:
- Türzargen als Stahlzarge und Türblätter aus Röhrenspanplatte, foliert, weiß
- Türhöhe: 2,135 m, Türbreite mind. 88,5 cm (Ausnahme Abstellräume)
- Alle Türen mit Unterschnitt, 10 bis 20 mm gemäß Lüftungskonzept
- Wohnzimmer und Küchentüren mit Glasausschnitt
- Türen abschließbar mit Buntbart-Schloss
- Badtüren mit Badgarnitur
- Türstopper wandseitig (Bumsinchen, falls erforderlich)
- Ausstattungen in den R-Wohnungen gem. Anforderungen DIN 18040-2 R
barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2
- Innentüren: lichte Durchgangsbreite von mind. 0,80 m
- Sanitärräume:
Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen und müssen von
außen entriegelt werden können
rollstuhlgerechte Wohnungen gemäß DIN 18040-2R
- Innentüren: lichte Durchgangsbreite von mind. 0,90 m
- Sanitärräume:
Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen und müssen von außen
entriegelt werden können
Anforderungen an die barrierereduzierte Grundausstattung:
- Innentüren:
Lichte Durchgangsbreite von Innentüren mind. 0,80 m. Diese Anforderung gilt
nicht für das Gäste-WC und den Abstellraum.
8.3 Wohnungs-Innentür-Drückergarnitur:
Türdrücker Garnitur auf Rundrosette, Aluminium Bad- und WC-Türen mit WC-
Garnitur.
Vorgesehenes Fabrikat/Typ: Fa. Hoppe, Amsterdam
9.0 Untergeschoss- und Nebenraum-Türen:
Als pulverbeschichtete Stahlblechtür mit Stahlumfassungszarge, mit Brand-
schutz-Anforderung gemäß Brandschutzkonzept. Die barrierefreie Zugänglich-
keit der entsprechenden KG-Abstellräume muß gemäß Anforderungen DIN
18040-2 R gewährleistet werden.
Auszug FLB
ZTV Metallbauarbeiten ZTV Metallbauarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18360 - Metallbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18358 - Rollladenarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 6935 - Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus Stahl
DIN 18111-2 bis 4 - Türzargen - Stahlzargen
DIN 18232 - Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN 18250 - Schlösser - Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
DIN 18263-1 - Schlösser und Baubeschläge - Türschließer mit hydraulischer
Dämpfung - Teil 1 Oben-Türschließer mit Kurbeltrieb und
Spiralfeder
DIN 18263-4 - Schlösser und Baubeschläge - Türschließer mit hydraulischer
Dämpfung - Teil 4 Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)
DIN 18273 - Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und
Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und
Prüfungen
DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von
Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung
DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Weitere Begriffe
und Definitionen zu DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und
DIN EN ISO 4618-3
DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge -
Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder
Stoßplatte - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe - Teil 1: Allgemeine Begriffe
DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen - Anforderungen
an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen
DIN EN 1154 - Schlösser und Baubeschläge -
Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf - Anforderungen und
Prüfverfahren
DIN EN 1158 - Schlösser und Baubeschläge - Schließfolgeregler -
Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1192 - Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
Normen der Reihe
DIN EN ISO 8501ff - Vorbereitung von Stahloberflächen
vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke:
Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik, Grundlagen und
Metallbauarbeiten
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem abzustimmen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigenLeistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern.
2.3.2 Metallbauarbeiten
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber oder ähnliches sind unzulässig. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern sind druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das
gilt entsprechend bei Schallschutzforderungen.
Beim Aufmaß auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig.
Sind Zargen mit Mörtel zu hinterfüllen und sind die Türblätter eingehängt, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern.
2.3.4 Feuerschutzabschlüsse
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben oder den Prüfnachweis eines zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein.
Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen. Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem Auftraggeber zu entfernen. Werden vom Auftraggeber für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks zusätzliche Schutzvorrichtungen gefordert, so sind das Besondere Leistungen. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche Maßnahme.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung.
2.5 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Metallbauarbeiten
ZTV Tischlerarbeiten ZTV Tischlerarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18355 -
Tischlerarbeiten und der Norm DIN 18055 - Fenster.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN EN 438 - Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpress-stoffe)
Holzwerkstoffe
DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB)
DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen)
DIN EN 636 - Sperrholz - Anforderungen
Dichtstoffe/Dichtungen
DIN 18545-1 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze
Beschläge
DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte
DIN 18273 - Baubeschläge - Türdrückergarnituren für
Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen
Fenster und Türen
DIN EN 1192 - Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN 18111 - Türzargen - Stahlzargen
DIN 68706-2 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil 2:Türzargen; Begriffe, Maße, Einbau
Folgende Merkblätter sind zu berücksichtigen:
BGI 606 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft)
RAL-RG 426 T I - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil I:
Türblätter aus Holz und Holzwerkstoffen - Gütesicherung
RAL-RG 426 T II - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil II:
Türzargen aus Holz und Holzwerkstoffen - Gütesicherung
RAL-RG 426 T III - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen -
Gütesicherung -Teil III: Feucht- und Nassraumtüren
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 besitzen.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, es sind Absauggeräte zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind nach Möglichkeit nach denMalerarbeiten einzubauen.
Schiebetüren von Schränken müssen mit auf das Türgewicht abgestimmten Schiebetürbeschlägen ausgeführt werden. Sofern in dem Leistungstext keine konkreteren Vorgaben gemacht werden, müssen die Führungen mindestens aus Kunststoffprofilen bestehen, einfache Nuten im Holz sind nicht zulässig.
2.3.2 Türen
Falls aus den Vergabeunterlagen nicht erkennbar, ist vor Bestellung oder Fertigung die Öffnungsrichtung festzulegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
OF Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge.
Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftraggeber entfernt wird.
Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1
nachgewiesen werden können.
Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung zu vereinbaren, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
2.3.3 Beschläge
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach
Abschluss der Malerarbeiten einzubauen.
Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen.
Später nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Türen auf Dauer sicherstellen. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein.
Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren (Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.).
Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen. Für Schwellendichtung ohne besondere Anforderungen ist PVC zulässig.
Bei Türen mit Falzdichtung muss das Bandrahmenteil um die Dicke der Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der Dichtung umlaufend zu gewährleisten; alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden.
Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren soll eingeholt werden.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung:
• Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen.
• Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Türen
nach Abschluss der Malerarbeiten.
• Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
• Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge.
Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen
u. dgl.) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen.
2.5 Abrechnungshinweise
Grundsätzlich werden Türen nach dem lichten Rohbaumaß angegeben (Abschnitt 5.1.1.2 DIN 18355).
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Tischlerarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu
unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus der
Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN- Normen
ergeben einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten
verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch
bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung
sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 R4 Holzüren
01
R4 Holzüren
Leitbeschreibung Eingangstüren Einbau in allen Wohnungszugängen
- Brandschutz: dichtschließend und selbstschließend,
mit Obentürschließer, mit Gleitschiene
Fabr. GEZE TS 5000
- Schallschutz: erhöhte Anforderung nach DIN 4109-54:2020
mind 37dB (im eingebauten Zustand, Prüfwert
RwP muß einen mindesters 5dB höheren
Wert erreichen)
Angabe in den Positionen
- Einbruchschutz:RC 2
- Klimaklasse:III
- Beansp.-klasse:N
- min. Durchgangsbreite i.L. >= 90cm
Türblatt - Türblattstärke gem. Anforderung
- Vollspan
- Kante 3 seitig doppelt gefälzt mit Flügelfalzdichtung
verdeckte Vollholz-Einleimer
- Oberfläche: HPL Beschichrtung gem. Bemusterung
innen: HPL weiß
außen: Dekoroberfläche Holz nach Bemusterung
- Dichtung: Auflaufdichtung mit Bodenschiene
Zargen - Stahlumfassungszarge als Rechts-/ Linkszargen, grundiert
zum Einbau in Mauerwerk oder Beton, inkl. Vermörtelung
- Blechdicke 2 mm
- grundiert für bauseitigen Anstrich
- umlaufende 3-seitige Dichtung
- graue Anschlagdichtungen
Beschläge etc.- Sicherheitsstandard (RC2) mit Grundschloss (Zylinder
bauseits)
- mind. zwei 3-teilige Bänder
- Sicherheitsgarnitur mit Zieh- und Anbohrschutz
bestehend aus:
- Außenseite (TH) Knauf in Edelstahl
- Innenseite (WE) Drücker in Alu
- Weitwinkeltürspion h= ca. 1,40m über OKFF
- Schloß mit Mehrfachschließung, in jeder Schlosstellung
schlißbar in Anlehnung an DIN 18251 in Klasse 4
Drückergarnitur: Knauf-Drücker-Garnitur Hoppe Amsterdam
Leitbeschreibung Eingangstüren
Leitbeschreibung Zimmertüren Wohnungsinnentüren als komplettes Türelement liefern und einbauen
Angabe Klimaklasse in Einzelposition
Ausführung Zimmertüren:
Türblatt: - Oberfläche foliert
Oberfläche Farbton weiß nach Wahl AG
- Türblatt mit Röhrenspaneinlage
- Türblatt einfach gefälzt
- mit Unterschnitt nach Planung des Architekten
- Dicke: je nach Oberflächenbeschichtung ca. 40mm
- Türblattgröße nach Rohbauöffnungsmaß
- Badezimmertüren feuchtraumgeeignet
- Wohnzimmer und Küchentüren mit Glasausschnitt
Angebotenes Fabrikat: .....
Zarge: - Stahlzarge als Rechts-/Linkszarge grundiert
- Ausführung einteilig (zweitelig als Zulage)
- Blechdicke min. 1,5mm
- 3 seitige Dichtung
- graue Anschlagdichtung
- Ausführung als Umfassungszarge
Angebotenes Fabrikat: .....
Beschläge etc.:- alle Türbeschläge mit einer Oberfläche aus
Edelstahl
- Bänder: mind. 2 Stück Objektbänder mit
verstellbaren Aufnahmeelementen CE-
zertifiziert, innenliegender, verdrehsicherer
Schraubstift, verdeckt liegende, war-
tungsfreie Axial-Radial-Gleitlager
Dimensionierung entsprechend der
einzubauenden Türblätter
- Drückergarnitur mit Rosette,
Fabrikat: Hoppe Amsterdam
Werkstoff Aluminiumt
- Einsteckschloss mit Buntbartschließung
inkl. Schließblech
- WC Garnitur
Angebotenes Fabrikat: .....
Leitbeschreibung Zimmertüren
01.01 R4 WE Türen
01.01
R4 WE Türen
01.02 R4 Innentüren
01.02
R4 Innentüren
01.03 R4 Holztüren mit BS Anforderung
01.03
R4 Holztüren mit BS Anforderung
01.04 R4 sonstiges
01.04
R4 sonstiges
02 1902 Holztüren
02
1902 Holztüren
02.01 1902 WE Türen
02.01
1902 WE Türen
02.02 1902 Innentüren
02.02
1902 Innentüren
02.03 1902 Holztüren mit BS Anforderung
02.03
1902 Holztüren mit BS Anforderung
02.04 1902 sonstiges
02.04
1902 sonstiges
02.05 Alu-Rahmentür
02.05
Alu-Rahmentür
03 R4 Stahltüren
03
R4 Stahltüren
Leitbeschreibung Stahlblechtüren als komplette funktionsfähige Einheit mit / ohnr Brandschutzanforderung l
iefern und fachgerecht einbauen, inkl. der Zubehörteile, gem. DIN 4102, mit entsprechenden Beschlägen.
Die nachfolgende Positionen beinhalten die Komplettleistungen - auch wenn sie im Detail nicht vollumfänglich beschrieben sind, bestehend aus Stahlzargen,Türblätter, Beschläge, Scharniere, Schloss, Montage der durch den AG bereitgestellten Schließanlage.
Die Auftragsleistung versteht sich als Lieferung und Montage zur zweckbestimmten Nutzung, inkl. aller erforderlichen Vor-, Zusatz- und Nachleistungen, sowie aller erforderlichen Stoffe und Nebenleistungen.
Es gelten ausschließlich die System- und Herstellerrichtlinien - vor Einbau sind diese unaufgefordert der Bauleitung vorzulegen.
- Brandschutz: gemäß Positionsbeschreib
mit Obentürschließer, mit Gleitschiene
- Beanspruchungsklasse : S
Türblatt - Türblattstärke ca. 65mm
- Blechdicke 1,5 mm
- Dünnfalz
- feuerhemmende Dämmung
- vollflächig verklebte Verbundkonstruktion
- Oberfläche: verzinkt, für bauseitigen Anstrich
- gem. Anf. mit Dichtung alsabsenkbare Bodendichtung
Zargen - gem. Angabe in Position als Umfassungs- oder
Eckzarge
- Stahlzarge als Rechts-/ Linkszargen,
grundiert zum Einbau in Mauerwerk oder Beton, inkl.
Vermörtelung
- Blechdicke min. 1,5mm
- grundiert für bauseitigen Anstrich
- Kante 3-seitig einfach gefälzt(Dickfalz)
- SUZ 2-teilig
- nicht sichtbare Montage
Obentürschließer:- OTS als Gleitschienentürschließer
Schließkraft EN 5-7
Beschläge etc.- Beschlag gem. Position (Drücker oder Wechselgarnitur
aus Kunststoff mit Rosette
- Schloß: gem. Anforderung Einsteckschloss mit Wechsel,
Panikschloss etc.
- dreiteilige Bänder bzw. Konstruktionsbänder
mit Kugellager gem. Anforderung
Angebotenes Türfabrikat: ...........................................
Leitbeschreibung Stahlblechtüren
03.01 Stahl- und Funktionstüren
03.01
Stahl- und Funktionstüren
04 1902 Stahltüren
04
1902 Stahltüren
04.01 Stahl- und Funktionstüren
04.01
Stahl- und Funktionstüren