Gerüstbauarbeiten 10-2025
Brückes 2-8
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle - Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme   handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein   Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll. - Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad Kreuznach. - Hier sollen die Gebäudeteile A,B und C sowie D und E eingerüstet werden. - Baustrom und Bauwasser werden   bereit gestellt. - Für die Entsorgung von Bauschutt und   sonstiger Abfälle ist jeweils der   Verursacher verantwortlich. - Sämtliche Arbeitsbereiche sind   besenrein zu hinterlassen. - Die Weitervergabe von Leistungen   und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer   bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung   durch den AG. Gerüstbau - Abschnittsweise Ausführung Die Gerüstarbeiten erfolgen abschnittsweise gemäß nachfolgender Aufteilung und Reihenfolge: 1. Bauabschnitt: Errichtung des Arbeits- und Schutzgerüstes entlang der Gebäudeteile D und E in Richtung des Fluss Nahe. Nach Fertigstellung der in diesem Bereich vorgesehenen Gewerke bleibt das Gerüst bis zur vollständigen Abnahme der Arbeiten bestehen. 2. Bauabschnitt: Nach Abschluss der Arbeiten im Bereich D/E erfolgt der Rückbau des dortigen Gerüstes. Anschließend wird das Gerüst im Innenbereich der Gebäudeteile E/C sowie B/D erneut errichtet. Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der statischen Anforderungen und der geltenden Sicherheitsvorschriften. 3. Bauabschnitt: Im abschließenden Abschnitt wird das Gerüst entlang der Straße / Brücke im Bereich A/B aufgestellt. Der Aufbau erfolgt gemäß den technischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Verkehrsführung im angrenzenden Bereich. Hinweis: Die einzelnen Bauabschnitte sind zeitlich auf die Fertigstellung der jeweiligen Ausbau- und Fassadengewerke abzustimmen. Eine enge Koordination zwischen den beteiligten Gewerken ist sicherzustellen. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet. Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge: a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum     Leistungsverzeichnis. b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung c) die technischen Vorbemerkungen d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik) f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung h) die einschlägigen DIN-Vorschriften 2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab Angebotsabgabedatum. 3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben. 4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN) Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht. 5. EINHEITSPREISE In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes. 6. BAUSEITIGES MATERIAL Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und zu lagern. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die volle Haftung. 7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG, BAUWESENVERS. Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 8. GERÜSTE Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt, Ausführung als wachsendes Gerüst. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen (Holzgeländer TRH, Absturzsicherungen an Deckenkanten etc.). Die Ausführung der Absperrvorrichtungen der TRH sind vor Ausführung mit dem Bauleiter abzustimmen. 9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich und eigenmächtig auf eigene Kosten durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt. 10.ORTSKENNTNIS: Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den Beschaffenheiten vor Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen! Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt! 11.SICHERHEITSEINBEHALT : Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme Weitere Vorbemerkung: Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung. Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein. Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden sein. Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen. Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung. Sämtliche Baustraßen sind während der Bauzeit zu unterhalten; alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen. Zur Baustelleneinrichtung gehört ebenfalls die Aufstellung des bauseits gelieferten Bauschildes. Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer. Für alle Gerüste und Schutzmaßnahmen wird auf die bekannten Sicherheitsbestimmungen verwiesen. Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse, schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind. Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem Nachbargrundstück, die unbeschädigt  erhalten bleiben müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und entsprechende Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Anlegen von Meterrissen in Form eines festen Meßpunktes (Marker) in den Treppenhäusern, Fluren,Kellerräume, Tiefgarage, (4 Stück je Etage) nach Angabe der Bauleitung ist in den Einheitspreisen abgegolten. Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt: - Anlage 1: Freiflächenplan - Anlage 2: Grundrisse - Anlage 3: Ansichten - Anlage 4 Schnitte - Anlage 5: Details Arbeitszeiten: Allgemeine Vorbemerkungen Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu sichern. Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die Gerüstbauarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist ein Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm erstellten Einrichtungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich festgelegten Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett (einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet. Sollte der AN diese nach Abschluss der Arbeiten nicht selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Hinweis: Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten: Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der Bauleitung den angefallenen Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl. bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des Verpackungsmaterials. Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme. Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen. Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise 1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben. 2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm (nach DIN EN 397) und Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder Sicherheitsgummistiefel (nach DIN EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich geschlossener Räume, in denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden. Beschäftigte, die das nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen! Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu benutzen. 3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot ! 4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. 5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. 6. Das Entfernen oder Ändern von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen ist nur befugten Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der Weisungsbefugnis. 7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten. Informieren Sie sich über die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die Standorte der Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw. 8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen! 9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf den Baustellenverkehr. Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit. Das Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht gestattet. 10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge befahren, betreten und verlassen werden. Außerhalb der Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf der Baustelle verboten. 11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält. 12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst entsorgen. Behältnisse für Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen. 13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten: - Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden. - Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder imSanitätsraum. - Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss   eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen. - Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter   Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Außengerüst
1
Außengerüst
Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18451 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile Anzubietende Fabrikate Gerüst- und sonstige Bauteile sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13 Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Verwendeten Verankerungsbauteile, die im einzurüstenden Bauwerk verbleiben, müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise Unterlagen vom Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen: Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, Lageplan, Freiflächenplan, Ansichten und Grundrisse Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entspr. DIN 18451 Nr. 3.3 zu prüfen. Verankerung Nicht vorgeschriebene Gerüstverankerungen sind so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungsbohrungen auf den Fassadenaufbau abgestimmt sind. Über die gewählte Art der Verankerung ist der Auftraggeber vor Gerüstaufbau zu informieren. Gerüstaufstellung auf Bauwerksteilen Sind Gerüste auf Bauwerksteilen (z.B. Vordächer, Terrassen, Flachdächer, Decken, u.ä.) aufzustellen, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass max. zulässigen Belastungen nicht überschritten werden. Im Zweifelsfall ist die örtliche Bauleitung zu informieren. Vorhandene Abdichtungen sind durch geeignete Maßnahmen vor einer Beschädigung zu schützen.
Ausführungshinweise
1._._. 1 Gerüstankerplan Erstellen eines Gerüstankerplanes auf Grundlage der konstruktiven Gegebenheiten der einzurüstenden Bauteile
1._._. 1
Gerüstankerplan
1,00
psch
1._._. 2 Einholung der Genehmigung für Fußgängertunnel Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen und verkehrsrechtlicher Anordnungen für die Errichtung, Nutzung und den Rückbau eines Fußgängertunnels (provisorischer Überdachungsgang) zur Sicherung des öffentlichen Fußgängerverkehrs während der Bauausführung. Die Leistung umfasst: Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen (z. B. Verkehrszeichenplan, Lageplan, technische Nachweise) bei den zuständigen Behörden. Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt, der örtlichen Polizei und ggf. der Tiefbau- oder Ordnungsbehörde. Übernahme aller im Zuge der Genehmigung anfallenden behördlichen Gebühren und Kosten. Bereitstellung der Genehmigungsunterlagen auf der Baustelle in Papierform und digital. Einholung der Freigabe vor Beginn der Aufstellarbeiten des Fußgängertunnels.
1._._. 2
Einholung der Genehmigung für Fußgängertunnel
1,00
psch
1._._. 3 Fußgängertunnel Fußgänger- bzw Passantenschutztunnel für die sichere Unterführung von Fußgängern und radfahrern im Bereich der Straßenseite. Zum Schutz des gegen herabfallendes Material, als Schutzgerüst mit Tunnelabdeckung, einseitigen Seitenwänden Tastleisten beidseitig und Seitenschutz sowie beidesitigen Rampen. Passantenschutztunnel unterhalb des Fassadengerüst Lichte Breite: ca. 60 cm Lichte Höhe: ca. 2,20 m Duchfahrt: Breite 4,00 m, Höhe 4,00m Standfläche: eben, normal Belastbar Verwendungszweck: Pasantentunnel Gehwegbereich. Montageort: Straenseite Brückes, öffenliches Straßenrand Die Abrechnung erfolgt über das Längenmaß hergestelltem Schutztunnel. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen,
1._._. 3
Fußgängertunnel
85,00
lfm
1._._. 4 Gebrauchsüberlassung Fußgängertunnel Standzeitverlängerung 85,00 lfm * 12 Wochen= 1.020 lfm
1._._. 4
Gebrauchsüberlassung Fußgängertunnel
1.020,00
lfm
1._._. 5 Fassadengerüst, LK3, W06 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst, Absturzgeländer gem. TRBS2121, Lastklasse: 3 (2,0kN/m²), Breitenklasse: W 06, alle Gerüstlagen genutzt. Einrüstung für Fassadenarbeiten und Dacharbeiten, Standfläche waagerecht, Höhenabstand der Arbeitslagen 2,00 m, Gerüst mit Volleinrüstung als umlaufendes Gerüst inklusive Bordbrettern, äußerem Seitenschutz und Stirnseitenschutz, sowie lastverteilenden Bohlen unterhalb der Spindeln. Gerüstsystem nach Wahl des AG Einrüstung für z.B. Putz-, Dachdeckungs,- Klemptner,- Fassadenbekleidungs- bzw. Malerarbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen. An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen, Verwendungszweck: 'Arbeits- und Schutzgerüst' , Lastklasse: 3, Breitenklasse: W 06 Höhenklasse: H1, Zugang: mit Leiter (LA), Verankerungsgrund: 'Decke Stahlbeton..' , Standfläche: eben, normal belastbar, tragfähig, Abstand Belag zum Bauwerk: '20cm.' , Einzurüstende Fläche: senkrecht, kleinere Vorsprünge, Höhe einzurüstender Fläche: bis 16,00 m, Gebäudeabmessung: ca.  '64,50 m x 44,25 m' In Teilabschnitten. Beginn Gebäudeteil D und E ca. 1.550,00 m²
1._._. 5
Fassadengerüst, LK3, W06
4.955,00
1._._. 6 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW09, über vereinbarte Einsatz zeit Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des vorstehenden Arbeitsgerüstes als längenorientiertes Standgerüst gemäß DIN EN 12811-1 für Arbeiten im Fassadenbereich ohne Bekleidung, bei Veränderung der Grundeinsatzzeit von 4 Wochen. Breitenklasse: W 06, Lastklasse: 3 (q1 = bis 2,00 kN/m2), Abrechnung: je Quadratmeter Fassadengerüst je verlängerter Woche Abrechnung 12 Wochen 4.955,00 m² * 12 Wochen= 59.460,00 m²
1._._. 6
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW09, über vereinbarte Einsatz zeit
59.460,00
m2/W
1._._. 7 Treppenturm bis oberste Lage ca. 13,50 m Aufbauen und Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 11 bis 13 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,50 bis 0,75 m, mit Podesten alle 2 m Höhe. Lage: nach Absprache mit der Bauleitung
1._._. 7
Treppenturm bis oberste Lage ca. 13,50 m
7,00
St
1._._. 8 Verlängerung Treppenturm Arbeits- u. Schutzgerüst Gebrauchsüberlassung des vg. Treppenturmes über die Grundeinsatzzeit hinaus Abrechnung: 1 Stk. x 12 Wochen x EP = GP
1._._. 8
Verlängerung Treppenturm Arbeits- u. Schutzgerüst
96,00
St
1._._. 9 Seitenschutz an freiliegenden Treppenläufen Seitenschutz, in Abmessung und Ausführung nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" bzw. UVV "Bauarbeiten", an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, 4 Wochen vorhalten und wieder entfernen. Der Seitenschutz ist an den Bauteilen so anzubringen, dass die im Treppenhaus tätigen Gewerke bei der Ausführung ihrer Leistungen nicht behindert werden.
1._._. 9
Seitenschutz an freiliegenden Treppenläufen
E
1,00
m
1._._.10 Seitenschutz an Wandöffnungen Seitenschutz an Wandöffnungen nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstellen, 4 Wochen vorhalten und wieder entfernen. Einzelbreite bis 1,50 m .
1._._.10
Seitenschutz an Wandöffnungen
15,00
m
1._._.11 Schutzgerüst (Dachdecker-Fangger.), Klasse FL1, SWD 1, über 5 bis 10 m Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst, Fanggerüst nach DIN EN 12810, Fanglagenklasse FL 1 (Absturzhöhe bis 2,0 m), Klasse Schutzwände SWD 1 (1,0 bis 2,0 m), verankern nach Wahl des AN. Einrüstung wie folgt: Einrüstung für Dacharbeiten, Gerüst bekleidet mit Schutznetzen, auf geneigten Dächern. Standfläche waagerecht, Höhe der obersten Gerüstlage über 8 bis 16 m. Vorhaltedauer:'.4.'Wochen.
1._._.11
Schutzgerüst (Dachdecker-Fangger.), Klasse FL1, SWD 1, über 5 bis 10 m
217,50
1._._.12 Verlängerung Dachdeckerfangerüst Gebrauchsüberlassung des vg. Dachdeckerfanggerüst über die Grundeinsatzzeit hinaus Abrechnung: 1Stk x 12 Wochen x EP = GP
1._._.12
Verlängerung Dachdeckerfangerüst
2.610,00
1._._.13 Umbauen vorbeschriebene Gerüste d. Aus-/Einbauen v.Gerüstlagen Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und Einbauen von Gerüstlagen, Maße'.50m.', Einbauhöhe'..7m-10m.', Höhenänderung'...2m-3m..', Dauer der Einsatzzeit'.4 Wochen.',
1._._.13
Umbauen vorbeschriebene Gerüste d. Aus-/Einbauen v.Gerüstlagen
50,00
1._._.14 Umbauen vorbeschriebene Gerüste mit Konsolen einschl. Belag Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und Einbauen von Konsolen einschl. Belag'.Konsole.', Breite'..70cm. ', Maße'.80m. ', Einbauhöhe'.7,5m.', Höhenänderung'..2m. ',
1._._.14
Umbauen vorbeschriebene Gerüste mit Konsolen einschl. Belag
50,00
1._._.15 Umbauen von Seitenschutz d.vorbeschriebenen Gerüstes Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und Einbauen von Seitenschutz Maße'.50m.', Einbauhöhe'9,5m ', Höhenänderung'.2m ',
1._._.15
Umbauen von Seitenschutz d.vorbeschriebenen Gerüstes
100,00
m
2 Innengerüst
2
Innengerüst
2._._. 1 Fassadengerüst als Innengerüst im Treppenhaus Arbeitsgerüst, DIN EN 12811-1, als längenorientiertes Standgerüst, Fassadengerüst, Lastklasse 3 (2 kN/ m²), Breitenklasse W 06, alle Gerüstlagen genutzt, einschließlich der Leitergänge, Abstand der inneren Belagkante zum Bauwerk max. 0,20 m, Aufstellgrund: Fliesenbelag Verankerungsgrund: Stahlbeton Verankerung nach Wahl des AN, Grundstandzeit 4 Wochen, Arbeitshöhe bis max. 12,50 m, für Maurer- Trockenbau, Putz- und Maler- Einrüstung Treppenhaus Aufstellen und nach Abschluss der Bauarbeiten abbauen und abtransportieren. Inkludiert: Ist zum Schutz des Fliesenbelages, Schutzmaterialien wie (Vlies, OSB-Platten und Kantenschutz) Stellung des Gerüsts: 09.02.2026
2._._. 1
Fassadengerüst als Innengerüst im Treppenhaus
348,64
2._._. 2 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW06, über vereinbarte Einsatz zeit Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des vorstehenden Arbeitsgerüstes als längenorientiertes Standgerüst gemäß DIN EN 12811-1 für Arbeiten im Fassadenbereich ohne Bekleidung, bei Veränderung der Grundeinsatzzeit von 4 Wochen. Breitenklasse: W 06(Belagsbreite mind. 0,60 m), Lastklasse: 3 (q1 = bis 2,00 kN/m2), Abrechnung: je Quadratmeter Fassadengerüst je verlängerter Woche Abrechnung 8 Wochen 348,64 m² * 12 Wochen= 4.183,68 m²
2._._. 2
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW06, über vereinbarte Einsatz zeit
4.183,68
m²/W
3 Rollgerüst
3
Rollgerüst
3._._. 1 Fahrbares Gerüst Systemgerüst DIN 4420-4, Gruppe 3, flächenbezogenes Nutzgewicht 200 kg/m2, Belagbreite: 0,60 m 2 bis 3 genutzte Gerüstlagen, Maße der Gerüstlagen L/B in m ca. 2,0 x 2,00 m Höhe erste Gerüstlage ca. 1,0 m Das Gerüst dient Putz-, Trockenbau- und Malerarbeiten an den Decken und Dachschrägen. inkl. zweimaligem Auf- und Abbau nach Anweisung durch die Bauleitung. Arbeitsfläche ca. 6 m², incl. 4 Wo Grundeinsatzzeit
3._._. 1
Fahrbares Gerüst
2,00
St
3._._. 2 Fahrbares Standgerüst, Gebrauchüberlassung über die 4-wöchige Grundstandzeit hinaus. Überlassungszeit: 12 Wochen
3._._. 2
Fahrbares Standgerüst, Gebrauchüberlassung
12,00
StWo
4 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
4
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
4._._. 1 Meisterstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 1
Meisterstunden Gerüstbau
16,00
h
4._._. 2 Facharbeiterstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 2
Facharbeiterstunden Gerüstbau
10,00
h
4._._. 3 Helferstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 3
Helferstunden Gerüstbau
10,00
h