Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad
Kreuznach.
- Hier sollen die Gebäudeteile A,B und C sowie D und E eingerüstet
werden.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
Gerüstbau - Abschnittsweise Ausführung
Die Gerüstarbeiten erfolgen abschnittsweise gemäß nachfolgender
Aufteilung und Reihenfolge:
1. Bauabschnitt:
Errichtung des Arbeits- und Schutzgerüstes entlang der Gebäudeteile D
und E in Richtung des Fluss Nahe.
Nach Fertigstellung der in diesem Bereich vorgesehenen Gewerke bleibt
das Gerüst bis zur vollständigen Abnahme der Arbeiten bestehen.
2. Bauabschnitt:
Nach Abschluss der Arbeiten im Bereich D/E erfolgt der Rückbau des
dortigen Gerüstes.
Anschließend wird das Gerüst im Innenbereich der Gebäudeteile E/C sowie
B/D erneut errichtet.
Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der statischen Anforderungen und
der geltenden Sicherheitsvorschriften.
3. Bauabschnitt:
Im abschließenden Abschnitt wird das Gerüst entlang der Straße / Brücke
im Bereich A/B aufgestellt.
Der Aufbau erfolgt gemäß den technischen Vorgaben und unter
Berücksichtigung der Verkehrsführung im angrenzenden Bereich.
Hinweis:
Die einzelnen Bauabschnitte sind zeitlich auf die Fertigstellung der
jeweiligen Ausbau- und Fassadengewerke abzustimmen. Eine enge
Koordination zwischen den beteiligten Gewerken ist sicherzustellen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 10 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise sind sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt, Ausführung
als wachsendes Gerüst. Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch
zu berücksichtigen (Holzgeländer TRH, Absturzsicherungen an
Deckenkanten etc.).
Die Ausführung der Absperrvorrichtungen der TRH sind
vor Ausführung mit dem Bauleiter abzustimmen.
9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den
zusätzlichen technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu
gehörigen Baustoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut
werden, deren Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und
bei negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den
einwandfreien Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der
Baustelle vorhanden sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene
Konstruktionen ausführen, so muß er vorher die Genehmigung der
Bauleitung einholen und erforderlichenfalls die statischen Berechnungen
und Pläne auf seine Kosten anfertigen. Entstehende
Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der
Bauleitung vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan
vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der
Zufahrten an und auf der Baustelle obliegt dem
Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung bestimmt die Bauleitung.
Sämtliche Baustraßen sind während der Bauzeit zu unterhalten; alle
anschließenden öffentliche Verkehrsflächen sind laufend zu reinigen.
Zur Baustelleneinrichtung gehört ebenfalls die
Aufstellung des bauseits gelieferten Bauschildes.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im
Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen sind
einwandfrei zu schützen. Für Beschädigungen auch durch Zulieferanten
haftet der Auftragnehmer.
Für alle Gerüste und Schutzmaßnahmen wird auf die
bekannten Sicherheitsbestimmungen verwiesen.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die
örtlichen Gegebenheiten zu orientieren.
Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte
Zufahrtstraßen, notwendige Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher
Verkehrsflächen während der Bauzeit und geforderte Absperrungen zur
Sicherung des öffentlichen Verkehrs sind in die Einheitspreise als
Nebenleistungen einzurechnen, soweit keine besonderen Ansätze dafür im
Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben
müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und
entsprechende
Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der
Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Anlegen von Meterrissen in Form eines festen
Meßpunktes (Marker) in den Treppenhäusern, Fluren,Kellerräume,
Tiefgarage, (4 Stück je Etage) nach Angabe der Bauleitung ist in den
Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Anlage 1: Freiflächenplan
- Anlage 2: Grundrisse
- Anlage 3: Ansichten
- Anlage 4 Schnitte
- Anlage 5: Details
Arbeitszeiten:
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der Baustelle
benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur
Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht gesondert
aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten hierfür sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände ist nach Abschluß
der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind während der Bauzeit zu
sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter für die
Gerüstbauarbeiten, sondern allen am Bau beschäftigten
Handwerkern. Evtl. Forderungen der Energieversorgungsunternehmen,
Bauaufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaften
und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne gesonderte Vergütung zu
erfüllen. Sofern gefordert, ist ein
Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung
vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten, dass die von ihm
erstellten Einrichtungen die öffentliche
Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht gefährden und behindern.
Für die Dauer der vertraglich festgelegten
Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese Einrichtungen zu
sichern, zu unterhalten und bei evtl. anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten zu beseitigen.
Während der Arbeiten entstehende
Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind täglich zu
reinigen. Anfallende Schuttmassen sind komplett
(einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu entfernen. Das
Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und
sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluss der Arbeiten nicht selbst entfernen,
so behält sich der Bauherr vor, die Beseitigung
auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung vorgesehen ist
sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der Baustelleneinrichtung nach
Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von Aussparungen,
Absturzsicherungen,
Hebegeräte, Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen innerhalb
des Gebäudes sowie das
Bereitstellen der notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung
der Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN hat mit der
Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss von Lager-u.
Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die erforderlichen
Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die für die
auszuführenden Arbeiten erforderlich sind, frei
Baustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen, sachgemäßer Lagerung und
sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der fertiggestellten
Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in Teilflächen.
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Angaben zur Baustelle
1 Außengerüst
1
Außengerüst
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18451 gültigen Regeln zu beachten.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Gerüst- und sonstige Bauteile sind entspr. den im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer
Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13 Nr.2.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Korrosionsschutz verwendeter Bauteile
Verwendeten Verankerungsbauteile, die im einzurüstenden
Bauwerk verbleiben, müssen ihrem Verwendungszweck
entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise
Unterlagen vom Auftraggeber
Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die
Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:
Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50,
Lageplan, Freiflächenplan, Ansichten und Grundrisse
Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer entspr. DIN
18451 Nr. 3.3 zu prüfen.
Verankerung
Nicht vorgeschriebene Gerüstverankerungen sind so zu
wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen
der Verankerungsbohrungen auf den Fassadenaufbau
abgestimmt sind. Über die gewählte Art der Verankerung
ist der Auftraggeber vor Gerüstaufbau zu informieren.
Gerüstaufstellung auf Bauwerksteilen
Sind Gerüste auf Bauwerksteilen (z.B. Vordächer,
Terrassen, Flachdächer, Decken, u.ä.) aufzustellen, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass max. zulässigen
Belastungen nicht überschritten werden. Im Zweifelsfall
ist die örtliche Bauleitung zu informieren. Vorhandene
Abdichtungen sind durch geeignete Maßnahmen vor einer
Beschädigung zu schützen.
Ausführungshinweise
1._._. 1 Gerüstankerplan Erstellen eines Gerüstankerplanes auf Grundlage der
konstruktiven Gegebenheiten der einzurüstenden Bauteile
1._._. 1
Gerüstankerplan
1,00
psch
1._._. 2 Einholung der Genehmigung für Fußgängertunnel Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen und
verkehrsrechtlicher Anordnungen für die Errichtung,
Nutzung und den Rückbau eines Fußgängertunnels
(provisorischer Überdachungsgang) zur Sicherung des
öffentlichen Fußgängerverkehrs während der
Bauausführung.
Die Leistung umfasst:
Erstellung und Einreichung der erforderlichen
Unterlagen (z. B. Verkehrszeichenplan, Lageplan,
technische Nachweise) bei den zuständigen Behörden.
Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt, der örtlichen
Polizei und ggf. der Tiefbau- oder Ordnungsbehörde.
Übernahme aller im Zuge der Genehmigung anfallenden
behördlichen Gebühren und Kosten.
Bereitstellung der Genehmigungsunterlagen auf der
Baustelle in Papierform und digital.
Einholung der Freigabe vor Beginn der Aufstellarbeiten
des Fußgängertunnels.
1._._. 2
Einholung der Genehmigung für Fußgängertunnel
1,00
psch
1._._. 3 Fußgängertunnel Fußgänger- bzw Passantenschutztunnel für die sichere
Unterführung
von Fußgängern und radfahrern im Bereich der
Straßenseite.
Zum Schutz des gegen herabfallendes Material, als
Schutzgerüst
mit Tunnelabdeckung, einseitigen Seitenwänden
Tastleisten
beidseitig und Seitenschutz sowie beidesitigen Rampen.
Passantenschutztunnel unterhalb des Fassadengerüst
Lichte Breite: ca. 60 cm
Lichte Höhe: ca. 2,20 m
Duchfahrt: Breite 4,00 m, Höhe 4,00m
Standfläche: eben, normal Belastbar
Verwendungszweck: Pasantentunnel Gehwegbereich.
Montageort: Straenseite Brückes,
öffenliches Straßenrand
Die Abrechnung erfolgt über das Längenmaß hergestelltem
Schutztunnel.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen,
1._._. 3
Fußgängertunnel
85,00
lfm
1._._. 4 Gebrauchsüberlassung Fußgängertunnel Standzeitverlängerung
85,00 lfm * 12 Wochen= 1.020 lfm
1._._. 4
Gebrauchsüberlassung Fußgängertunnel
1.020,00
lfm
1._._. 5 Fassadengerüst, LK3, W06 Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN
4420-1
als längenorientiertes Standgerüst, Absturzgeländer
gem.
TRBS2121, Lastklasse: 3 (2,0kN/m²), Breitenklasse: W
06, alle
Gerüstlagen genutzt. Einrüstung für Fassadenarbeiten
und
Dacharbeiten, Standfläche waagerecht, Höhenabstand der
Arbeitslagen 2,00 m, Gerüst mit Volleinrüstung als
umlaufendes
Gerüst inklusive Bordbrettern, äußerem Seitenschutz und
Stirnseitenschutz, sowie lastverteilenden Bohlen
unterhalb der
Spindeln. Gerüstsystem nach Wahl des AG
Einrüstung für z.B. Putz-, Dachdeckungs,- Klemptner,-
Fassadenbekleidungs- bzw. Malerarbeiten,
an senkrechten Bauwerksaußenflächen.
An- und Abtransport, Montage, Vorhaltung und Demontage.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen,
Verwendungszweck: 'Arbeits- und Schutzgerüst' ,
Lastklasse: 3,
Breitenklasse: W 06
Höhenklasse: H1,
Zugang: mit Leiter (LA),
Verankerungsgrund: 'Decke Stahlbeton..' ,
Standfläche: eben, normal belastbar, tragfähig,
Abstand Belag zum Bauwerk: '20cm.' ,
Einzurüstende Fläche: senkrecht, kleinere Vorsprünge,
Höhe einzurüstender Fläche: bis 16,00 m,
Gebäudeabmessung: ca. '64,50 m x 44,25 m'
In Teilabschnitten.
Beginn Gebäudeteil D und E ca. 1.550,00 m²
1._._. 5
Fassadengerüst, LK3, W06
4.955,00
m²
1._._. 6 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW09, über vereinbarte
Einsatz zeit Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des vorstehenden
Arbeitsgerüstes
als längenorientiertes Standgerüst gemäß DIN EN 12811-1
für Arbeiten im
Fassadenbereich ohne Bekleidung, bei Veränderung der
Grundeinsatzzeit von 4 Wochen.
Breitenklasse: W 06,
Lastklasse: 3 (q1 = bis 2,00 kN/m2),
Abrechnung: je Quadratmeter Fassadengerüst je
verlängerter Woche
Abrechnung 12 Wochen
4.955,00 m² * 12 Wochen= 59.460,00 m²
1._._. 6
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW09, über vereinbarte
Einsatz zeit
59.460,00
m2/W
1._._. 7 Treppenturm bis oberste Lage ca. 13,50 m Aufbauen und Abbauen Treppenaufgang für Gerüst,
einläufig,
einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche
bis zur obersten Gerüstlage,
Höhe über 11 bis 13 m,
Laufbreite (Stufenlänge) über 0,50 bis 0,75 m, mit
Podesten alle 2 m Höhe.
Lage: nach Absprache mit der Bauleitung
1._._. 7
Treppenturm bis oberste Lage ca. 13,50 m
7,00
St
1._._. 8 Verlängerung Treppenturm Arbeits- u. Schutzgerüst Gebrauchsüberlassung des vg. Treppenturmes über die
Grundeinsatzzeit hinaus
Abrechnung:
1 Stk. x 12 Wochen x EP = GP
1._._. 8
Verlängerung Treppenturm Arbeits- u. Schutzgerüst
96,00
St
1._._. 9 Seitenschutz an freiliegenden Treppenläufen Seitenschutz, in Abmessung und Ausführung nach DIN 4420
"Arbeits- und Schutzgerüste"
bzw. UVV "Bauarbeiten", an freiliegenden Treppenläufen
und -absätzen zur Sicherung
gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung
herstellen,
4 Wochen vorhalten und wieder entfernen. Der
Seitenschutz ist an den Bauteilen so anzubringen,
dass die im Treppenhaus tätigen Gewerke bei der
Ausführung ihrer Leistungen nicht behindert werden.
1._._. 9
Seitenschutz an freiliegenden Treppenläufen
E
1,00
m
1._._.10 Seitenschutz an Wandöffnungen Seitenschutz an Wandöffnungen nach DIN 4420 "Arbeits-
und Schutzgerüste"
zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung
der Bauleitung herstellen,
4 Wochen vorhalten und wieder entfernen. Einzelbreite
bis 1,50 m .
1._._.10
Seitenschutz an Wandöffnungen
15,00
m
1._._.11 Schutzgerüst (Dachdecker-Fangger.), Klasse FL1, SWD 1, über 5 bis 10 m Schutzgerüst als längenorientiertes Standgerüst,
Fanggerüst nach DIN EN 12810,
Fanglagenklasse FL 1 (Absturzhöhe bis 2,0 m), Klasse
Schutzwände SWD 1 (1,0 bis 2,0 m),
verankern nach Wahl des AN.
Einrüstung wie folgt:
Einrüstung für Dacharbeiten, Gerüst bekleidet mit
Schutznetzen, auf geneigten Dächern.
Standfläche waagerecht, Höhe der obersten Gerüstlage
über 8 bis 16 m.
Vorhaltedauer:'.4.'Wochen.
1._._.11
Schutzgerüst (Dachdecker-Fangger.), Klasse FL1, SWD 1, über 5 bis 10 m
217,50
m²
1._._.12 Verlängerung Dachdeckerfangerüst Gebrauchsüberlassung des vg. Dachdeckerfanggerüst über
die Grundeinsatzzeit hinaus
Abrechnung:
1Stk x 12 Wochen x EP = GP
1._._.12
Verlängerung Dachdeckerfangerüst
2.610,00
m²
1._._.13 Umbauen vorbeschriebene Gerüste d. Aus-/Einbauen v.Gerüstlagen Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und
Einbauen von Gerüstlagen,
Maße'.50m.',
Einbauhöhe'..7m-10m.',
Höhenänderung'...2m-3m..',
Dauer der Einsatzzeit'.4 Wochen.',
1._._.13
Umbauen vorbeschriebene Gerüste d. Aus-/Einbauen v.Gerüstlagen
50,00
m²
1._._.14 Umbauen vorbeschriebene Gerüste mit Konsolen einschl. Belag Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und
Einbauen von Konsolen einschl.
Belag'.Konsole.',
Breite'..70cm. ',
Maße'.80m. ',
Einbauhöhe'.7,5m.',
Höhenänderung'..2m. ',
1._._.14
Umbauen vorbeschriebene Gerüste mit Konsolen einschl. Belag
50,00
m²
1._._.15 Umbauen von Seitenschutz d.vorbeschriebenen Gerüstes Umbauen des vorbeschriebenen Gerüstes durch Aus- und
Einbauen von Seitenschutz
Maße'.50m.',
Einbauhöhe'9,5m ',
Höhenänderung'.2m ',
1._._.15
Umbauen von Seitenschutz d.vorbeschriebenen Gerüstes
100,00
m
2 Innengerüst
2
Innengerüst
2._._. 1 Fassadengerüst als Innengerüst im Treppenhaus Arbeitsgerüst, DIN EN 12811-1, als längenorientiertes
Standgerüst, Fassadengerüst, Lastklasse 3
(2 kN/ m²), Breitenklasse W 06,
alle Gerüstlagen genutzt,
einschließlich der Leitergänge,
Abstand der inneren Belagkante zum
Bauwerk max. 0,20 m,
Aufstellgrund: Fliesenbelag
Verankerungsgrund: Stahlbeton
Verankerung nach Wahl des AN,
Grundstandzeit 4 Wochen,
Arbeitshöhe bis max. 12,50 m,
für Maurer- Trockenbau, Putz- und Maler-
Einrüstung Treppenhaus
Aufstellen und nach Abschluss der Bauarbeiten abbauen
und abtransportieren.
Inkludiert:
Ist zum Schutz des Fliesenbelages, Schutzmaterialien
wie
(Vlies, OSB-Platten und Kantenschutz)
Stellung des Gerüsts: 09.02.2026
2._._. 1
Fassadengerüst als Innengerüst im Treppenhaus
348,64
m²
2._._. 2 Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW06, über vereinbarte
Einsatz zeit Verlängerung der Gebrauchsüberlassung des vorstehenden
Arbeitsgerüstes
als längenorientiertes Standgerüst gemäß DIN EN 12811-1
für Arbeiten im
Fassadenbereich ohne Bekleidung, bei Veränderung der
Grundeinsatzzeit von 4 Wochen.
Breitenklasse: W 06(Belagsbreite mind. 0,60 m),
Lastklasse: 3 (q1 = bis 2,00 kN/m2),
Abrechnung: je Quadratmeter Fassadengerüst je
verlängerter Woche
Abrechnung 8 Wochen
348,64 m² * 12 Wochen= 4.183,68 m²
2._._. 2
Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst , LK3, SW06, über vereinbarte
Einsatz zeit
4.183,68
m²/W
3 Rollgerüst
3
Rollgerüst
3._._. 1 Fahrbares Gerüst Systemgerüst DIN 4420-4, Gruppe 3,
flächenbezogenes Nutzgewicht 200 kg/m2,
Belagbreite: 0,60 m
2 bis 3 genutzte Gerüstlagen,
Maße der Gerüstlagen L/B in m ca. 2,0 x 2,00 m
Höhe erste Gerüstlage ca. 1,0 m
Das Gerüst dient Putz-, Trockenbau- und
Malerarbeiten an den Decken und Dachschrägen.
inkl. zweimaligem Auf- und Abbau nach Anweisung durch
die Bauleitung.
Arbeitsfläche ca. 6 m²,
incl. 4 Wo Grundeinsatzzeit
3._._. 1
Fahrbares Gerüst
2,00
St
3._._. 2 Fahrbares Standgerüst, Gebrauchüberlassung über die 4-wöchige Grundstandzeit hinaus.
Überlassungszeit: 12 Wochen
3._._. 2
Fahrbares Standgerüst, Gebrauchüberlassung
12,00
StWo
4 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
4
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
4._._. 1 Meisterstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 1
Meisterstunden Gerüstbau
16,00
h
4._._. 2 Facharbeiterstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 2
Facharbeiterstunden Gerüstbau
10,00
h
4._._. 3 Helferstunden Gerüstbau Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4._._. 3
Helferstunden Gerüstbau
10,00
h