Alu-Innentüren, -Innenfenster
BASF Ausbildungslabor
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Neubau eines Laborgebäudes mit zugehörigem Außenlagergebäude für die Ausbildung von Laboranten. Bauherr ist die BASF Wohnen + Bauen GmbH. Das neue Ausbildungslaborgebäude wird als Ersatzgebäude für das bestehende Gebäude innerhalb des Werkes der BASF errichtet. Das Baufeld für den Neubau befindet sich außerhalb des Werksgeländes der BASF SE. Lage: Brunckstraße 51 / Rückertstraße 67063 Ludwigshafen
Bauvorhaben
Das Gesamtprojekt umfasst: 1.  Ausbildungslaborgebäude mit Außenlager Beim Laborgebäude handelt es sich um einen dreigeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 59 m x 30 m, bestehend aus einem Längsriegel in Verlängerung der bestehenden Bebauung und zwei Querriegeln. Im neuen Ausbildungslaborgebäude befinden sich Labore für Biologie-, Chemie- und Physiklaboranten, Büros, Seminar- sowie Besprechungsräume, Sozialräume, Sanitäranlagen, Läger, sowie Bereitstellungsflächen. Auf der Dachebene wird eine Technikzentrale errichtet. Das Gebäude wird durch die BASF genutzt. Das Außenlager ist ein eingeschossigen Baukörper mit den Gesamt-Außenmaßen von ca. 11,75 m x 10,30 m. 2.  Außenanlagen + Feuerwehrumfahrt Um beide Gebäude herum sind die Außenanlagen mit Erschließungsflächen, Bewegungsflächen für Fahrzeuge, Parkplätzen und Grünanlagen zu errichten. 3.  Labormöbel Die Leistung des AN umfasst die Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Labormöbel, inklusive der notwendigen Sicherheitstechnik, Abzüge, Medien- und Elektroversorgung (von oben über Leitungstrassen und Energiezellen).
Das Gesamtprojekt umfasst:
Technische Vorschriften Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungs-verzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Technische Vorschriften
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen Alle zur Leistung gehörenden Geräte, Materialien, Leitungen und dergleichen müssen für deren Verwendung zugelassen sein und Prüf- bzw. Zulassungszeichen tragen. Demzufolge sind alle notwendigen Zulassungsbescheide/ Eignungsnachweise/Prüfberichte/Sicherheitsdatenblätter/ Verarbeitungsrichtlinien und -Hinweise für die verwendeten Materialien vor Ausführung bzw. Bestellung dem GU zur Prüfung vorzulegen. Bedienungsanweisungen für technische Anlagen sowie vom Hersteller gelieferte Wartungs- und Ersatzteillisten sind grundsätzlich dem GU bei der Abnahme auszuhändigen.
Produkte / Muster / Zulassungsbescheide / Eignungsprüfungen / Genehmigungen
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 20.10.2025 11 Uhr Architekturpläne AbLab_5_ARC_GRS_00_000_Grundriss - Erdgescho Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_00_001_Grundriss - Erdgeschoss Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_00_002_Grundriss - Erdgeschoss Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_01_000_Grundriss - 1.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_01_001_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_01_002_Grundriss - 1.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_GRS_02_000_Grundriss - 2.Oberges Übersicht AbLab_5_ARC_GRS_02_001_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 1 AbLab_5_ARC_GRS_02_002_Grundriss - 2.Obergeschos Teil 2 AbLab_5_ARC_SN_AA_000_Schnitt A-A AbLab_5_ARC_SCH_BB_000_Schnitt B-B, Ansicht Innenhof West AbLab_5_ARC_SCH_CC_000_Schnitt C-C, Ansicht Innenhof Ost AbLab_5_ARC_TRH_ XX_ 001_Treppengrundrisse AbLab_5_ARC_TRH_ XX_ 002_Treppenschnitte Sonstiges Anlage B2.09.20Fensterliste_2025_04_10_Innen AbLab_Fensterliste_2025_10_09_V Anlage B2.09.19Türliste_2025_04_10 250926-Treppenhaus Varianten (V3 wird ausgeführt) Brandschutz B2.09.06 - Brandschutzkonzept B2.09.07 - Brandschutzplaene
Folgende Unterlagen liegen bei und werden Vertragsbestandteil: Stand: 20.10.2025 11 Uhr
01 Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren (15 Stk), -Innenfenster (18 Stk)
01
Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren (15 Stk), -Innenfenster (18 Stk)
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen/Fenster) Metall-Glastürelemente (inkl. Brandschutz) Aluminium-Glas-Innentüren Umfang der nachstehenden Beschreibung sind die verglasten Aluminium-Rahmentüren im gesamten Gebäude, in der Türliste Rohrrahmentür. Ausführung Aus dem Betrieb ergibt sich, dass alle überwachungspflichtigen Einbauteile leicht zugänglich und revisionierbar sein müssen. Alle Türen und Elemente sind für hohe Nutzungsbeanspruchung auszulegen. Alle Bauteile müssen im gesamten Projekt einheitlich verwendet werden. Insbesondere elektrische Antriebe und Obentürschließer müssen von einem Hersteller verwendet werden, um die Wartung zu vereinfachen. Alle Beschläge müssen in Objektqualität hergestellt werden. Die Materialien müssen beständig gegen alle zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmittel und unempfindlich gegen die meisten Säuren und Chemikalien sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein. Unterkonstruktionen und Bänder für Türen sind so zu auszuführen, dass sie dauerhaft und ohne Erschütterung der Wandkonstruktion bedienbar sind und bleiben, hier muss von der höchsten Beanspruchung ausgegangen werden. Türmaße Als Türmaße sind in der Türliste Türrohbaumaße (ca. Angaben) angeben und als Mindestbreite einzuhalten. Bei Anlagen mit Seitenteilen, Oberlichtern, etc. sind die Gesamtanlagenmaße angegeben. Die Türflügelmaße sind hier aus der Darstellung in den Grundrissen zu entnehmen. Die angegebenen Höhenmaße beziehen sich auf Oberkante Fertigfußboden. Die lichten Mindestdurchgangsmaße sind eigenverantwortlich durch den AN entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzepts und der Normen, sowie Wünschen durch AG zu gewährleisten. Bei Anlagen mit Oberlichtern, bzw. Blenden mit einem größeren Nennmaß der Anlagenhöhe sind die lichten Durchgangshöhen ungefähr gleich zu den Türen ohne Oberlichter auszuführen. Die erforderlichen lichten Durchgangsbreiten sind zwingend unter Berücksichtigung von einstehendem Türblatt und Türgriff einzuhalten. Die Türen sind 1- und 2-flügelig vorgesehen. Die Türteilung ist mittig vorzusehen, in den schmaleren Flurbereich sind die Türen asymmetrisch geteilt, um eine Mindestdurchgangsbreite des Gangflügels von 1,00 m zu ermöglichen. Brandschutz Die Anforderungen an Brandschutz und Rauchschutz sind entsprechend dem Brandschutzkonzept auszuführen. Die Qualität ist informativ auch in der Türliste abgebildet. Schallschutz Als Mindestanforderung gelten die Vorgaben der DIN 4109. Die geforderten bewerteten Schalldämmwerte (Rw) beziehen sich auf den betriebsfertigen Zustand im Bau des Gesamttürelementes. Konstruktionsmerkmale Die tragende Konstruktion besteht aus stranggepressten, thermisch getrennten Aluminiumprofilen mit geprüftem Werksverbund, bei reinen Rauchschutz-Konstruktionen ist die thermische Trennung nicht erforderlich. In die äußeren Profilkammern werden Isolatoren mit Haltefedern eingebracht. Alle Eck- und T-Verbindungen werden mechanisch und mit sicherer Kleberspritztechnik ausgeführt. Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete Dichtbänder in die Profilnuten eingeschoben. Profil-Bautiefe Rahmen und Flügel: ca. 80 mm (T30) bzw. ca. 65 mm (RS) innen und außen in einer Ebene liegend. Profilansichtsbreiten (Angaben für T30, Profilbreiten RS mit ähnlichen Ansichtsbreiten): •  Blendrahmen: ca. 70 mm •  Flügelrahmen: ca. 75 mm •  Gesamtbreite Blend- + Flügelrahmen: max. 150 mm •  Sockelprofil-Höhe: ca. 100 mm Die prüfbare statische Berechnung der Konstruktionen einschl. Glasstatik gehört zur Leistung des AN, einschl. erforderlicher Zeichnungen. Oberflächenbehandlung: Alle Profiloberflächen pulverlackbeschichtet, Farbton: gem. Wahl AG Verglasung Brandschutzglas entsprechend Brandschutzanforderung gemäß Zulassungsbescheid als Klarglas sowie bis mind. 2 m Höhe als beidseitiges Sicherheitsglas nach DIN 1259 und Verbundsicherheitsglas nach DIN EN ISO 12543, Glasdicken nach statischen Erfordernissen. Das angebotene Brandschutzglas muss grundsätzlich für Beklebung mit selbstklebenden Folien aus PVC oder PET mit max. Dicke von 250 mm zugelassen und geeignet sein. Die Verglasungs-richtlinien sind zu beachten. Die Abdichtung der Verglasungen und/oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM-Dichtungen. Glasleisten stumpf gestoßen. Erforderlicher Glastyp jeweils gemäß Anforderungen und Abmessungen des jeweiligen Elements. Elemente mit reiner Rauchschutzanforderung bzw. ohne Brandschutzanforderung sind mit einer Verglasung aus Verbundsicherheitsglas auszuführen. In der Türliste sind entsprechende Infos hinterlegt. Einbau Einbau in Massivwand bzw. Trockenbau-Ständerwand. Bei Einbau in Trockenbauwänden bzw. unter Trockenbau-Stürzen sind für die Befestigung der Elemente verstärkte Stahlprofile/Stahlrahmen zu integrieren, Bekleidung der Stahlprofil mit Brandschutzbekleidung nach jeweiligem Erfordernis. Die statische Dimensionierung dieser jeweils erforderlichen Stahlprofile ist durch den AN vorzunehmen. Befestigung der Elemente unten auf Estrich, bzw. falls dies gemäß der jeweiligen Zulassung erforderlich ist, auf der Stahlbeton-Rohdecke mit einem Sockelprofil aus Stahlrohr (feuerverzinkt), Höhe passend zur jeweiligen Fußbodenaufbau-Höhe, Sockelprofil verdeckt im Fußbodenaufbau liegend, sofern erforderlich im Türbereich mit Abdeckblech aus Edelstahl, Ausbildung als ebenflächige, bodengleiche Türschwelle mit rutschhemmender Oberfläche (entsprechend Fluchtweg-Anforderung). Anschlussfugen Seitliche und obere Anschlussfugen zwischen Rahmen und Unterkonstruktion gemäß Zulassung, Hohlraumhinterfüllung mit festgestopfter Mineralwolle, nicht brennbar. Einschl. dauerelastischer, rauchdichter Verfugung aller Anschlussfugen zwischen Zarge und Baukörper mit Fugenmaterial auf Silikon-Basis in Brandschutzqualität, Farbton: wie Profil Schloss Rahmeneinsteckschloss als Riegel-Fallenschloss mit Wechselvorrichtung, mit 9 mm Vierkantnuss, mit Antipanikfunktion, gemäß Türliste und gemäß Fluchtwegeplanung, vorgerichtet für Profilzylinder der Schließanlage, geschlossener Kasten, Stulp aus nicht rostendem Edelstahl. 2-flüglige Türen zusätzlich mit Treibriegelschloss und verdeckt liegendem Gestänge im Standflügel-Profil sowie Bodenhülse aus Edelstahl. Funktionsbeschreibung (Vollpanikfunktion): Im abgeschlossenen Zustand wird im Panikfall durch Betätigen des Treibriegels zwangsläufig auch der Gehflügel geöffnet. Die Entriegelung erfolgt über Treibriegel und Treibstange durch den im Standflügel eingebauten Gegenkasten. Die Zwängungsfreiheit der 2-flügligen Tür bei gleichzeitiger Öffnung beider Flügel ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Türbeschlag, Anschluss Kartenleser (offline/online-Wandleser Leistung des AG), E-Öffner, Motorschloss gem. Türliste Panikfunktion für alle Türen in Fluchtwegen Bänder Dreiteilige Rollentürbänder bzw. nur bei T90: dreiteilige Aufsatztürbänder, jeweils mit 3-facher Nachstellmöglichkeit (dreidimensional) für höchste Beanspruchung, verdeckt befestigt, mit Sicherungsbolzen, Bandtyp für ein späteres Einhängen der Türen geeignet, Oberflächen: Edelstahl bzw. nur bei T90: Aluminium, Anzahl entsprechend Türgröße / Türgewicht, mind. 3 Stück je Türflügel. Türdrücker Ausführung als Drücker/Drücker oder Drücker/Knauf entsprechend Türliste. Rahmentür Drückergarnitur in Feuerschutzausführung, Oberflächen: Aluminium, matt, Benutzungskategorie Klasse 4 EN 1906. Drücker innen und außen mit ovalen Rosetten, Drückerform U-förmig gebogen und abgekröpft, Drücker aus Rundrohr, Durchmesser 20 mm, Drücker-Gesamtlänge: ca. 160 mm, Tiefe: ca. 55 mm (am umgebogenen Ende), Drückerende gerade geschlossen. 2-flüglige Türen zusätzlich mit entsprechendem Standflügel-Drücker mit ovaler Rosette. Ausführung analog zur Herstellerserie des Drückers. Die Beschläge müssen die Anforderungen an Notausgänge/ Fluchtwege gemäß DIN EN 179 erfüllen und entsprechend zusammen geprüft sein sowie den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (GUV) der öffentlichen Hand entsprechen. Fabrikat: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. Bodendichtung Bodendichtungen als automatische Senkdichtung. Minimaler Öffnungswinkel: Ein Öffnungswinkel der Türen von mind. 90° ist grundsätzlich zu gewährleisten. Gem. Brandschutzanforderung aus Brandschutzkonzept Obentürschließer (Ausführung bei Angabe OTS in Türliste) Das Erfordernis von Türschließern ist entsprechend den Brandschutzanforderungen und den Eintragungen der Türliste zu berücksichtigen. Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154, beschichtet Farbe nach Wahl AG, mit stufenlos einstellbarer Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag über Ventil stufenlos einstellbar, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung, Größe entsprechend Türgewicht, inkl. Befestigungszubehör und Montageplatte, bei Türflügelbreiten bis einschl. 1,25 m in barrierefreier Ausführung mit stark abfallendem Öffnungsmoment für Öffnen der Tür mit geringem Kraftaufwand unter Einhaltung der nach DIN 18040 max. zulässigen Bedienkräfte, bei 2-flügligen Türen zusätzlich mit in Gleitschiene integrierter mechanischer Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158, über ein von der Schließerhydraulik unabhängiges Schubstangen- Klemm- System mit Überlastsicherung, Türschließer mit durchgehender Bekleidung. Feststellanlage (Ausführung bei Angabe Offenhaltung in Türliste) Obentürschließer für Brandschutztüren mit Gleitschiene wie zuvor beschrieben, jedoch mit Feststellanlage und Rauchmeldezentrale, allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, für die Verwendung an Brandschutztüren, einschl. Abnahmeprüfung der Feststellanlage und dauerhaftes Anbringen des Zulassungsschildes. Elektromechanische Feststellung stufenlos von 80° bis 180° auf exakten Punkt einstellbar. Bei „Ja, Magnete“ in Türliste sind Haftmagnete vorzusehen. Feststellung bei 2-flügligen Türen in beiden Flügeln, geprüft nach DIN EN 1155, einschl. 1 Stück Handauslösetaster, roter Schalter mit der Aufschrift "Feuerschutzabschluss schließen", einschl. integrierter Rauchmeldezentrale in Sturzmontage mit integriertem Netzteil und optischem Rauchmelder zur Ansteuerung der Feststellanlage, mit Anschlussmöglichkeiten für weitere Rauchmelder, potentialfreier Wechselkontakt, Anschluss 230 V AC, Ausgangsspannung 24 V DC, mit durchgehender Bekleidung, einschl. elektrischer Verdrahtung und Inbetriebnahme aller zum Türschließer und Feststellanlage gehörenden Komponenten einschl. Rauchmeldezentrale, Kabelführung verdeckt (Kabelkanal in Zargenprofil eingelegt). Für die Feststellanlagen sind in Abhängigkeit von der Sturzhöhe etc. ggf. zusätzliche Rauchmelder gemäß der DIBT-Richtlinie für Feststellanlagen vorzusehen.
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenwandöffnungen (Türen/Fenster)
Vorgaben aus FLB 8.9.8 KG 399 - Sonstiges (Schließanlagen) Schließanlagen Die offline Schließzylinder, die Profilzylinder, sowie die online- Wandleser der Zugangskontrolle gemäß B2.09.19 Türliste werden durch den AG geliefert und eingebaut. Der AN hat die in 9.5 KG 450 beschriebene Verkabelung und die gesamte Infrastruktur für die Ansteuerung der Türen zu liefern. Außerdem sind folgende Elemente des Schließsystems Leistung des AN: •  Blindzylinder an allen Brand- und Rauchschutztüren, sowie an allen Türen die relevant sind für die baurechtliche Abnahme, ggf. werden diese zu einem späteren Zeitpunkt vom AG durch Profilzylinder getauscht.
Vorgaben aus FLB 8.9.8 KG 399 - Sonstiges (Schließanlagen)
Vorgaben aus FLB 9.5.6 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Zutrittskontrollanlage) Zutrittskontrollanlage Der Zutritt zum Gebäude und zu bestimmten Räumen wird durch eine elektronische Zugangskontrollanlage der BASF SE gesichert. Die aktiven Komponenten (Online-Wired-Kartenleser, Konzentratoren/Controller, etc.) liefert und montiert der AG. Der AN stellt die notwendige Verkabelung im Gebäude und den Türen, sowie die benötigten Geräteinstallationsdosen für Kartenleser her. Ebenso gehören die notwendigen Motorschlösser mit Überwachungsfunktion von Falle, Riegel, Zylinder und Drücker bzw. E-Öffner inklusive jeweiligem Netzteil und Controller zum Liefer- und Leistungsumfang des AN. Zusätzlich werden einige Türen im Gebäude durch eine batteriebetriebene Offline-Zugangskontrolle gesichert. Der vom AG verwendete Hersteller der Zutrittskontrollanlage ist Fa. Interflex. Die Ausführungsplanung ist vor allem hinsichtlich Positionierung der Controller etc. mit dem AG abzustimmen.
Vorgaben aus FLB 9.5.6 KG 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen (Zutrittskontrollanlage)
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenfenster Je nach Einbauort und Baukonstruktion (GK-Wand) sind die Innenfenster entsprechend zu beplanen. Aluminiumprofilsystemen, Schallschutzverglasung, nach Berechnung. Das Raumbuch bzw. die Fensterliste dient als Grundlage und ist entsprechend zu berücksichtigen. Farbton: RAL 9007 Graualuminium oder nach Wahl AG Verdunklungen/Verschattungen sind gem. Fensterliste (Anlage B2.09.20) entsprechend zu berücksichtigen. Des Weiteren sind Anforderung an den Brandschutz gemäß Brandschutzkonzept zu berücksichtigen.
Vorgaben aus FLB 8.4.4 KG 344 - Innenfenster
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz Der Schallschutz ist entsprechend den eingängigen Vorschriften auszuführen. Die Vorgaben der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sind als Mindestwerte einzuhalten.
Vorgaben aus FLB 3.6.1 Schallschutz
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit Das Laborgebäude ist barrierefrei gemäß den Anforderungen der DIN 18040, Teil 1 zu errichten. Ein rollstuhlgerechter Ausbau aller Räume ist nicht erforderlich. Im Außenlager ist keine Barrierefreiheit erforderlich, jedoch könnten auch diese Bereiche mittels Rollstuhls befahren werden.
Vorgaben aus FLB 3.7 Barrierefreiheit
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste KG               Bauwerk          Anzahl     Bemusterung mit                                                          Handmustern 338              Blendschutz          3Farb-/Materialmuster 342              Innenfenster          3        Farb-/Materialmuster 344              Innentüren (Oberflächen) 3 Farb-/Materialmuster 344              Türbeschläge       1je Beschlagsart 344              Türstopper            1         je Beschlagsart Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen.
Vorgaben aus B2.08 - Bemusterungsliste
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept 7.1.5 Türen in Rettungswegen Türen im Zuge des 1. Rettungsweges werden in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen im Verlauf von Rettungswegen werden sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungseinrichtung gut erkennbar und an zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere  Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen), sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich und das Öffnen mit nur geringer Kraft möglich ist. Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person geöffnet werden kann. Es wird sichergestellt, dass die Notausgänge in dem Gebäude immer freigehalten werden (z.B. Kennzeichnung am Boden). 7.1.7 Elektrische Verriegelungen Elektrische Verriegelungen an Türen im Zuge von Rettungswegen (Ausgangs- und Zugangssicherungen) werden den bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen entsprechen. Es werden nur Verriegelungs-Systeme eingebaut, die einen  Eignungsnachweis einer sachverständigen Stelle  (Baumusterprüfung) besitzen, der in Abschrift der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wird. Ausgangs- und Zugangssicherungen werden Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr nicht behindern. Für jedes Verriegelungs-System wird ein Prüfbuch angelegt, in welchem sich das Prüfzeugnis der Baumusterprüfung, sowie Formblätter befinden, auf denen Reparaturen, Wartungen und Prüfungen eingetragen und nachgewiesen werden. 7.3 Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) 7.3.1 Einbaubestimmungen Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) dürfen in die nach der Norm bzw. des Verwendbarkeitsnachweises der Tür vorgesehenen Wände eingebaut werden. Die Einbaubestimmungen der Zulassungsbescheide,  Verwendbarkeitsnachweise sowie der Einbau-, Montage- und Betriebsanleitung sind genauestens zu beachten und durch eine Bescheinigung des Ausführenden nachzuweisen. Es dürfen nur Feuer und Rauchschutztüren (Drehflügelabschlüsse) eingebaut werden, die mit einer Prüfzyklenanzahl für die Dauerfunktionsprüfungen  C5 (200.000 Zyklen) geprüft wurden. Sonstige Feuerschutz-/ Rauchschutzabschlüsse (z. B. Klappen, Tore) müssen mit einer Prüfzyklenanzahl für die Dauerfunktionsprüfungen C2 (10.000 Zyklen) geprüft sein. Der Nachweis wird durch Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vom Deutschen Institut für Bautechnik gegenüber der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wandbauart, Türzarge und Türblatt müssen gemeinsam der Zulassung entsprechen. Hinweis zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen (Brandschutztüren): Dieses  Brandschutzkonzept  sieht  feuerhemmende  Türen  in  hochfeuerhemmenden Wänden vor. Sofern im Verwendbar-keitsnachweis der zur Ausführung vorgesehenen Brandschutztür der Einbau ausschließlich in feuerbeständigen Wänden geregelt ist, ist die jeweilige Wand zumindest im Einbaubereich der Tür feuerbeständig auszuführen. Feuerschutzabschlüsse (Brandschutztüren) werden mit Blind-  oder Schließzylindern auszustatten. Der Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss darf mit einer für den Feuer- und/ oder Rauchschutzabschluss geeigneten  Feststellanlage ausgeführt werden, deren Anwendbarkeit nachgewiesen ist, z. B. durch eine allgemeine Bauartgenehmigung. 7.3.2 Türschließer, Schließfolgeregler Türschließer oder Federbänder von Feuerschutzabschlüssen oder rauchdichten Türen werden  nach  dem  Einbau  so  eingestellt,  dass  die  Türen,  gemäß  den  Angaben  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, mit der Schlossfalle in die Zarge einrasten. 2-flüglige Feuerschutzabschlüsse oder rauchdichte Türen werden mit bauaufsichtlich zugelassenen Schließfolgereglern versehen. 7.3.3 Wartung Um die ordnungsgemäße Funktion der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Brand- und Rauchschutztüren)  sicherzustellen,  werden  diese  nach  den Verwendbarkeitsnachweisen  (Zulassung,  Einbau-  und  Wartungsanleitung)  jährlich gewartet.  Für  die  fachgerechte  Wartung  und  Instandhaltung  dieser  Feuer-  und Rauchschutzabschlüsse ist der Bauherr/ Betreiber verantwortlich. Die Wartungen sind zu dokumentieren. 7.3.4 Feststellanlagen Feststellanlagen zur Verwendung innerhalb von Gebäuden für Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse  und  Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen sowie andere Abschlüsse, die die Eigenschaft „selbstschließend“ aufweisen, müssen die Anforderungen der Rheinland-Pfälzischen Verwaltungsvorschrift  Technische  Baubestimmungen  (VV  TB  RP)  Anhang  4 entsprechen. Sofern der Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss bereits herstellerseitig mit einer Feststellvorrichtung  ausgestattet  ist,  wird diese den Bestimmungen des Anwendbarkeitsnachweises,  z.B.  der  allgemeinen  Bauartgenehmigung  der verwendeten Feststellanlage entsprechen. Die  Feststellanlagen  sind  vom  Betreiber  entsprechend  den Verwendbarkeitsnachweisen (Zulassung, Einbau- und Wartungsanleitung) ständig betriebsfähig zu halten auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. Weiterhin ist der Betreiber verp ichtet, in Abständen von  maximal 12 Monaten eine Prüfung  der Feststellanlage auf  ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die jährliche Prüfung/ Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt  werden. Die Überprüfung/ Wartung ist zu dokumentieren und vom Betreiber aufzubewahren. 7.3.5 Dichtschließende Türen Türen sind dann dichtschließend oder schließen dicht, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die  aufgrund  ihrer Form (Lippen-/Schlauchdichtung) und des Dichtungsweges bei geschlossenen Türen nach dem Einbau sowohl  an  den  Zargen  als  auch  an  den Türflügeln anliegen. Türblätter  sind  dann  formstabil,  wenn sie geschlossen sind  und Verformungen  4 mm, bezogen auf die Türblattebene in Längsrichtung (im Sinne von RAL-GZ 426/1), aufweisen. 13 Abweichungen [...] Die Türen im Zuge dieser Rettungswege werden mit Blindzylindern ausgestattet, sodass diese immer ohne Hilfsmittel nutzbar sind.
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke Die Verkabelung im Gebäude erfolgt bauseits durch NU Elektro. Folgende Leistungen sind vom NU Aluminium-Innentüren zu erbringen, die Kosten sind in die EPs der Tür-Positionen einzurechnen: - Abstimmung mit dem NU Elektro - Anschlüsse Stromverbraucher (elektr. Türen, Türen mit    Feststellanlage, etc.): Auflegen Elektrokabel - Inbetriebnahme - Rauchmelder bei betrieblich offen stehenden Türen - Einbruchmeldeanlagen Lieferung Kontakte Türen - Einbruchmeldeanlagen Einbau Kontakte Türen    einschl. Kabel aus Rahmen - RS-Türen Einbau und Inbetriebnahme
Vorgaben zu Schnittstellen benachbarter Gewerke
Fabrikate des Bieters Fabrikat Türen: ...................................................................................................... Fabrikat Türgriffe: Vorgabe: FSB AGL, Modell 1016, Aluminium o. glw. ...................................................................................................... Fabrikat Innenfenster F0: ...................................................................................................... Fabrikat Innenfenster F60: ......................................................................................................
Fabrikate des Bieters
01.01 Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren, T0 (7 Stk)
01.01
Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren, T0 (7 Stk)
01.02 Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren, T30 RS (8 Stk)
01.02
Aluminium-Rohrrahmen-Innentüren, T30 RS (8 Stk)
01.03 Aluminium-Innenfenster, F0 (12 Stk)
01.03
Aluminium-Innenfenster, F0 (12 Stk)
01.04 Aluminium-Innenfenster, F60 (6 Stk)
01.04
Aluminium-Innenfenster, F60 (6 Stk)
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges