Überblick

  1. Was genau ist die VOB?
  2. Worum geht es in der VOB/A?
  3. Die wichtigsten Paragraphen aus der VOB/A
  4. Benötigte Dokumente inkl. Checkliste

1. Was genau ist die VOB?

Die VOB, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, spielt eine entscheidende Rolle in der Baubranche in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A, VOB/B und VOB/C. In VOB/A (§ 34/1) werden die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Bauleistungen festgelegt, während VOB/B (§ 1/22-114) die Standardvertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen enthält. VOB/C (§ 3/3-9) enthält die technischen Vertragsbedingungen, die für die Bauausführung gelten.

Was sind die Unterschiede zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?  

VOB/A, VOB/B und VOB/C unterscheiden sich in ihrem spezifischen Anwendungsbereich in Bezug auf Bauleistungen:

VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

VOB/A regelt die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Bauaufträgen, die Auswahl der Bieter, die Einholung von Angeboten, die Bewertung der Angebote und die Vergabeentscheidungen

VOB/B: Vertragliche Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen  

Teil B enthält die Standardvertragsbedingungen, die zwischen Auftraggeber (z.B. Bauherr) und Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmen) bei Bauverträgen gelten. Hier werden unter anderem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Zahlungsbedingungen, Mängelhaftung, Sicherheiten und vieles mehr geregelt. [VOB/B Verlinken]

VOB/C: Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Teil C enthält technische Vorgaben und Standards für die Ausführung von Bauleistungen. Diese technischen Vorschriften können je nach Art des Bauprojekts variieren und spezifische Anforderungen an die Bauausführung festlegen.

Jeder Teil ist offiziell kein Gesetz, die VOB fungiert allerdings als eine Art Regelwerk rund um das Thema Bauleistungen, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden muss. Sie dient zur Bekämpfung von Korruption, trägt zu mehr Transparenz sowie einem gleichberechtigten Wettbewerb der Vergabe von Bauaufträgen bei.

2. Worum geht es in der VOB/A?  

Die VOB/A regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und in drei verschiedene Abschnitte eingeteilt:

Tabelle mit 3 verschiedenen Abschnitten der VOB/A, Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen
Die drei Abschnitte in die VOB/A eingeteilt ist

Während im Abschnitt 1 Regelungen für nationale Vergabeverfahren, die unter dem sogenannten Schwellenwert von 5.548.000 Euro liegen, getroffen werden, handelt es sich im Abschnitt 2 um europaweite EU-Vergaben. Letztere sind oberhalb der Schwellenwerte von 5.548.000 Euro angesetzt. Abschnitt 3 behandelt verteidigungs- und sicherheitsspezifische Bauaufträge.

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Innerhalb dieser Abschnitte im VOB/A wird beispielsweise der Inhalt und die Form eines Leistungsverzeichnisses geregelt. Außerdem wird festgelegt, aus welchen Teilen eine Ausschreibung zu bestehen hat. Die VOB/A wurde 2019 aktualisiert, die Änderungen haben sich grundlegend positiv auf die Vergabepraxis ausgewirkt. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie die aktuelle VOB/A 2019 bei der Vergabe anwenden, denn die Fassung von 2016 ist teilweise nicht mehr aktuell.

Wer muss die VOB/A anwenden?

Die Einhaltung der VOB wird in der Praxis von verschiedenen Parteien überwacht. Der Auftraggeber (§ 5/10-33) und der Auftragnehmer (§ 1/7-37) sind verpflichtet, die in den Vertragsbedingungen (§ 1/25-110) festgelegten Regeln und Vorschriften einzuhalten. Es gibt auch einen Vertragsausschuss (§ 0/2-6), der für die Überarbeitung und Anpassung der VOB verantwortlich ist.

Die VOB ist in der Regel in öffentlichen Ausschreibungen und Bauverträgen zu finden, um die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln. Bei der Vergabe von Bauleistungen (§ 13/34-114) müssen die Vorschriften der VOB beachtet werden, um eine reibungslose Abwicklung des Bauprojekts sicherzustellen.

Insgesamt stellt die VOB sicher, dass Bauprojekte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 1/2-5) und den technischen Anforderungen (§ 1/3-12) durchgeführt werden. Die Einhaltung der VOB ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und die Qualität und den reibungslosen Ablauf von Bauprojekten zu gewährleisten.

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Unterschied VOB/A und DIN 1960

Die VOB/A wird als DIN 1960 herausgegeben und sind unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Bestimmung. Wahrscheinlich sind Ihnen die Begriffe VOB/A und DIN 1960 schon einmal im selben Zusammenhang untergekommen. Prinzipiell bezeichnen beide Begriffe die gleiche Verordnung, dennoch gibt es einen feinen Unterschied. Während die VOB/A den Teil A der Vergabeordnung für Bauleistungen bezeichnet, ist DIN die Abkürzung für das Deutsche Institut für Normung, die bedeutendste Normungsorganisation in Deutschland.

3. Die wichtigsten Paragraphen der VOB/A

Die VOB/A ist für die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen relevant, besteht allerdings aus einer Vielzahl von Seiten und Texten. Deshalb haben wir einmal die drei wichtigsten Paragraphen aus dem Abschnitt 1 und 2 für Sie zusammengefasst:

VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen)

§ 1/22-114: Dieser Abschnitt legt die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Bauleistungen fest. Hier werden die Auswahl der Bieter, die Einholung von Angeboten, die Bewertung der Angebote und die Vergabeentscheidungen geregelt.

§7 VOB/A Leistungsbeschreibung: Hier wird unter anderem die grundlegende Form einer Leistungsbeschreibung erklärt. Das Erstellen von Leistungsbeschreibungen ist eine zentrale Aufgabe im Einkauf und gleichzeitig oft eine Herausforderung. Die Leistungsbeschreibung sollte nämlich einerseits DSGVO-konform und andererseits klar und verständlich für den Nachunternehmer sein.

„Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.” §7 1 VOB/A

§ 13/34-114 VOB/A Vergabe von Bauleistungen: Dieser Paragraph behandelt die Verfahren und Anforderungen zur Vergabe von Bauleistungen und ist für Auftraggeber und Bieter von großer Bedeutung.

§16 VOB/A Ausschluss von Angeboten: Der Paragraph 16 regelt im Detail, wann Angebote, die von einem Bieter abgegeben wurden, auszuschließen sind. Fälle, in denen Angebote nicht berücksichtigt werden müssen, sind beispielsweise:

1️⃣  „Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,” §16 1 (1) VOB/A2️⃣  „Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,” §16 1 (5) VOB/A3️⃣  „Angebote von Bietern, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben” §16 1 (10) VOB/A

§ 6e VOB/A EU Ausschlussgründe: Während die beiden oberen Paragraphen auf die nationale Vergabe bezogen ist, ist der Paragraph §6e VOB/A EU Ausschlussgründe auf die europaweite Vergabe von Bauleistungen bezogen. In genannten Paragraphen werden Gründe für das Ausschließen eines Unternehmens bei einer öffentlichen Vergabe genannt.

„Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:” §6e VOB/A

Zu diesen Gründen gehören beispielsweise:

  • Geldwäsche §6e (3) VOB/A
  • Betrug §6e (4) VOB/A oder
  • Bestechlichkeit §6e (6) VOB/A

Die Einhaltung dieser Paragraphen ist entscheidend, um Konflikte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu minimieren und sicherzustellen, dass Bauprojekte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den technischen Anforderungen durchgeführt werden. Die VOB bietet klare Rahmenbedingungen für die Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen und trägt zur Transparenz und Rechtskonformität in der Baubranche bei.

4. Benötigte Dokumente inkl. Checkliste

Um notwendige Informationen und Dokumente in einer Ausschreibung unterzubringen, sollte man sich an den Bestimmungen nach VOB/A §8 Vergabeunterlagen orientieren.

Die Vergabeunterlagen bestehen aus:

  1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Abs.2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Abs.2 Nummer 6) und
  2. den Vertragsunterlagen (§§7 bis 7c und 8a). Dazu gehört als eines der wichtigsten Dokumente die Leistungsbeschreibung.


Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung

Das Leistungsverzeichnis ist ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Im LV sollten alle erforderlichen Teilleistungen detailliert aufgeführt werden, die im Rahmen eines Auftrags erbracht werden müssen (ibau).

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Die VOB/A ist ein komplexes Regelwerk, welches im Detail studiert werden sollte, um DSGVO-konform und verständlich für den Bieter auszuschreiben. Öffentliche Auftraggeber sollten darauf achten, die aktuelle Fassung der VOB/A 2019 bzw. DIN 1960 zu verwenden.

Nach der Vergabe folgt im nächsten Schritt die Ausführung von Bauleistungen, die in der VOB/B geregelt wird. Vor allem diese Komponente wird häufig auch von privaten Auftraggebern angewendet. Mehr dazu erfahren Sie in einem unserer Artikel über die VOB/B.

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Bastian Bornkessel

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