Was das Lieferkettengesetz für Bauunternehmen bedeutet und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten
Das Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bestimmt, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet sind, ihre Lieferketten auf Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überprüfen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Unternehmen müssen daher ein Risikomanagement einführen und regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferanten und Zulieferer ihren Pflichten nachkommen.
Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland oder mehr als 1.000 Mitarbeitern, wenn sie im Ausland tätig sind. Die Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette, also auch die Zulieferer ihrer Zulieferer, auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards untersuchen. Sollten Verstöße festgestellt werden, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Unternehmen von ihren Lieferanten verlangen, die Bedingungen in ihren Fabriken zu verbessern oder sich von diesen trennen.
Für die Bauindustrie bedeutet das konkret, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette auf mögliche Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards untersuchen müssen. Dabei müssen sie auch die Bedingungen berücksichtigen, unter denen die Produkte hergestellt werden, die in der Bauindustrie zum Einsatz kommen. Hierzu gehören beispielsweise Stahl, Beton und Kies. Die Herstellung dieser Produkte kann mit Umweltbelastungen verbunden sein, wie etwa hohen CO2-Emissionen oder der Zerstörung von Naturräumen.
Die Bauindustrie ist zudem bekannt für den Einsatz migrantischer Arbeitskräfte. Das Lieferkettengesetz soll dazu beitragen, dass diese Arbeitskräfte nicht unter unzureichenden Arbeitsbedingungen arbeiten und angemessen entlohnt werden. Bauunternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Arbeits- und Menschenrechte ihrer Mitarbeiter respektieren und keine Formen von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit zulassen.
Bauunternehmen müssen also ihre gesamte Lieferkette, also auch die Zulieferer ihrer Zulieferer, auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards untersuchen. Sollten Verstöße festgestellt werden, müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben. Hierbei können auch Kooperationen mit Zulieferern und Partnern hilfreich sein, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Insgesamt soll das Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass die Bauindustrie in Deutschland ihrer Verantwortung in globalen Lieferketten gerecht wird und zu einer Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Umweltschutz beiträgt. Unternehmen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen oder Organisationen.
Das Inkrafttreten des neuen Lieferkettengesetzes hat auch Auswirkungen auf Generalunternehmer in der Bauindustrie. Als Teil der Lieferkette sind sie ebenfalls verpflichtet, ihre Lieferanten und Zulieferer auf Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards zu überprüfen und ein Risikomanagement einzuführen.
Als Generalunternehmer haben sie auch eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Auftraggebern und können daher auch von diesen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn in ihrer Lieferkette Verstöße gegen das Lieferkettengesetz vorliegen. Zudem können sie als Bindeglied zwischen ihren Lieferanten und Auftraggebern dazu beitragen, dass Arbeits- und Menschenrechte sowie Umweltstandards eingehalten werden und so einen positiven Einfluss auf die gesamte Lieferkette haben.
Generalunternehmer müssen daher sicherstellen, dass ihre Zulieferer und Lieferanten die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu beheben. Hierbei können auch Kooperationen mit Zulieferern und Partnern hilfreich sein, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass Generalunternehmer verstärkt in die Pflicht genommen werden, die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sicherzustellen und Verstöße zu vermeiden. Unternehmen, die sich nicht an die Anforderungen des Lieferkettengesetzes halten, können mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen rechnen, die für Generalunternehmer erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Das Lieferkettengesetz ist auch ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und stärkt die Bedeutung von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) für Unternehmen. Nachhaltigkeitskriterien werden immer wichtiger für Investoren und Kunden, die vermehrt Wert auf umweltfreundliche und sozialverträgliche Baupraktiken legen. Durch das Lieferkettengesetz werden Unternehmen dazu angehalten, ihre Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards in ihrer Lieferkette wahrzunehmen und dazu beizutragen, dass diese Standards eingehalten werden. Das Gesetz trägt somit auch zu einer positiven Entwicklung im Bereich ESG bei und kann dazu beitragen, dass Unternehmen in der Bauwirtschaft nachhaltiger und verantwortungsbewusster agieren.