1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Cosuno-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziff. 2.1 die “Plattform“) durch die Cosuno Ventures GmbH, Brunnenstraße 24, 10119 Berlin (nachfolgend “Cosuno“). Die durch Cosuno angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit Cosuno die „Parteien“).
- Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Cosuno ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch Cosuno gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn Cosuno in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Plattform oder der Marktgegebenheiten ist Cosuno zur Änderung dieser AGB berechtigt. Cosuno wird dem Kunden eine Änderung dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und Cosuno den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
2. Vertragsschluss, Vertragszweck
- Ein Vertrag über die kostenlose Nutzung der Testversion kommt wie folgt zustande: Im Rahmen der Registrierung zur Plattform bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB für das Vertragsverhältnis mit Cosuno. Eine Online-Registrierung zur Plattform ohne Einbeziehung dieser AGB ist nicht möglich. Mit dem Klick auf den Registrierungs-Button macht der Kunde Cosuno ein Angebot auf Abschluss eines kostenlosen Nutzungsvertrags (sofern der Kunde nur die Testversion abonniert, der „Vertrag“) auf Grundlage dieser AGB. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Cosuno das Angebot des Kunden durch Versand einer Annahmemail angenommen hat.
- Ein Vertrag über das kostenpflichtige Voll-Abonnement der Plattform (sofern der Kunde das kostenpflichtige Voll-Abonnement der Plattform bezieht, der „Vertrag“) kommt zwischen den Parteien durch beiderseitige Unterzeichnung des separaten Angebots von Cosuno zustande.
- Über die Plattform können Bauunternehmer die Beauftragung von Nachunternehmern in Bauprojekten intelligent verwalten (der „Vertragszweck“). Die Plattform beinhaltet im kostenpflichtigen Voll-Abonnement insbesondere die folgenden durch den Kunden nutzbaren Funktionen:
1. Planung des Einsatzes von Nachunternehmern auf Bauprojekten des Kunden
2. Unterbreitung von Angeboten an Nachunternehmer zur Mitarbeit an Bauprojekten des Kunden
3. Kommunikation mit Nachunternehmern zu ausgeschriebenen Angeboten - Der Leistungsumfang der Testversion wird von Cosuno nach freiem Ermessen bestimmt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung bestimmter Funktionen oder die bestimmte Gestaltung der Plattform durch Cosuno.
3. Ansprechpartner
Der Vertragszeichner und die Administratoren fungieren Cosuno gegenüber – jeweils einzelvertretungsberechtigt – als Ansprechpartner für die verbindliche Behandlung aller die Durchführung des Vertrags betreffenden Fragen. Der Kunde ist berechtigt, in Textform andere Ansprechpartner zu benennen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Im Falle eines Wechsels der benannten Personen hat der Kunde Cosuno unverzüglich in Textform zu informieren.
4. Nutzung der Plattform durch den Kunden
- Der Kunde darf den Zugang zur Plattform ausschließlich selbst zum Vertragszweck nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
- Der Kunde darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Cosuno ist zur Sperrung von durch den Kunden eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
- Für eine optimale Nutzung der Plattform rät Cosuno zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform kommen. Cosuno ist für solche Einschränkungen nicht verantwortlich.
- Der Kunde stellt Cosuno von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen Cosuno in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden erhoben werden sollten, frei. Diese Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die Cosuno durch eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, die ihn nach den Ziff. 4.1 bis 4.3 treffenden Pflichten und Empfehlungen an die von ihm eingesetzten Nutzer weiterzureichen.
5. Vertragsschlüsse über die Plattform
- Dem Kunden steht es im kostenpflichtigen Voll-Abonnement (und – sofern die Testversion diese Funktion zum gegebenen Zeitpunkt enthält – in der Testversion) der Plattform frei, über die Plattform Verträge mit Nachunternehmern zur Mitarbeit in Bauprojekten abzuschließen („Nachunternehmer-Vertrag“). Die Testversion enthält Parteien des Nachunternehmer-Vertrags sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Nachunternehmer; Cosuno ist nicht Partei des Nachunternehmer-Vertrags. Der Inhalt des Nachunternehmer-Vertrags richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nachunternehmer. Es liegt dabei in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Nachunternehmers, gesetzliche Bestimmungen in der Vergabe und Bepreisung von Nachunternehmer-Verträgen einzuhalten.
- Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unter dem Nachunternehmer-Vertrag ist alleinige Verantwortung der Parteien des Nachunternehmer-Vertrags. Cosuno schuldet weder die Erfüllung der Pflichten einer Partei unter dem Nachunternehmer-Vertrag noch übernimmt Cosuno hinsichtlich des Nachunternehmer-Vertrags irgendeine Gewährleistung, Garantie oder Haftung.
6. Sonderleistungen von Cosuno
- Wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird, erbringt Cosuno zusätzlich zur Bereitstellung der Plattform individuelle Sonderleistungen an den Kunden, z.B. im Bereich der Einrichtungshilfe oder der Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden (die „Sonderleistungen“).
- Cosuno erbringt die Sonderleistungen nach Maßgabe der vereinbarten Konditionen und erhält dafür die im Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung zwischen den Parteien festgelegte Vergütung.
- Der Kunde ist zur unverzüglichen Erbringung sämtlicher für die Sonderleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Mitteilung technischer Informationen zu den IT-Systemen des Kunden) verpflichtet.
- Soweit die Sonderleistungen eine Personalisierung der Plattform durch Verwendung eines Logos und/oder eines Namenszugs des Kunden (Branding) beinhaltet, ist der Kunde für die rechtskonforme Nutzung des Logos und/oder des Namenszugs verantwortlich. Der Kunde gewährt Cosuno das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das Logo und/oder den Namenszug zum Zwecke der Personalisierung zu nutzen.
- Im Übrigen gelten für Sonderleistungen die Nutzungsrechteregelungen in Ziff.14entsprechend. Soweit Sonderleistungen die Nutzbarkeit der Plattform wesentlich beeinträchtigen oder zu Sicherheitslücken an der Plattform führen könnten, ist Cosuno berechtigt die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zunächst vorsorglich einzustellen. Die Parteien werden das weitere Vorgehen in einem solchen Fall einvernehmlich abstimmen.
- Sofern Cosuno im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform Funktionen implementiert, die den wesentlichen Funktionsumfang einer Sonderleistung abbilden, ist Cosuno berechtigt, die Bereitstellung der Sonderleistungen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen einzustellen. Cosuno wird den Kunden über eine solche Änderungen im Vorfeld informieren.
7. Verfügbarkeit
- Cosuno schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt. „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Cosuno bzw. seines Unterauftragnehmers, über dessen Server die Plattform betrieben wird. Für Fehlfunktionen jenseits des Übergabepunkts ist Cosuno nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze selbst verantwortlich. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt der Kunde. Cosuno haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird. Cosuno haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, die ihre Ursache in technischen Fehlern oder Konfigurationsproblemen auf Seite des Kunden haben.
- Die von Cosuno geschuldete Verfügbarkeit der Plattform beträgt im kostenpflichtigen Voll-Abonnement der Plattform mindestens 99% im Vertragsjahresmittel.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Cosuno schuldet lediglich die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziff. 7.2 Unter „Verfügbarkeit“ verstehen die Parteien daher die wesentliche technische Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Funktionen der Plattform. Zeiten, in denen eine Verfügbarkeit der Plattform auf Grund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht gegeben ist, gelten als „Ausfallzeiten“. „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage in Berlin ausgenommen) zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.
- Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt,
1. in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Cosuno nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätigen Drittdienstleister, etc.), nicht zu erreichen ist;
2. die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere auf eine verzögerte oder unvollständige Übermittlung einer Fehlermeldung, zurückzuführen sind;
3. die für Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat anfallen; oder
4. die für Wartungsarbeiten außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat anfallen. - In der Testversion schuldet Cosuno dem Kunden keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform. Es steht Cosuno frei, den Zugang des Kunden zur Plattform jederzeit zu unterbinden oder die Plattform vom Markt zu nehmen.
8. Betrieb und Änderungen der Plattform
- Cosuno ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. Cosuno ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen.
- Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird Cosuno den Kunden im kostenpflichtigen Voll-Abonnement der Plattform über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich informieren (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Cosuno wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach Ziff.8.2 , insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren.
- Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Cosuno dem Kunden die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für Cosuno unzumutbar ist. Dem Kunden steht in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (die „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald Cosuno den Kunden schriftlich über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen; Nutzer-Lizenzerweiterung
- Die Vergütung für die Nutzung der Plattform im kostenpflichtigen Voll-Abonnement durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach dem von den Parteien unterzeichneten Angebot unter Einbeziehung etwaiger nach diesen AGB zulässigen Änderungen (das „Angebot“).
- Das Angebot sieht eine kundenspezifische Anzahl von Nutzern verschiedener Nutzerkategorien vor. Der Kunde ist jederzeit berechtigt (weitere) Nutzer anzulegen. Für den Fall, dass die Anzahl der bestehenden Nutzer die in dem Angebot für die einzelnen Nutzerkategorien festgelegte Anzahl überschreitet, erhöht sich die Nutzungsgebühr automatisch für die restliche Vertragslaufzeit zu den im Angebot für zusätzliche Nutzer jeweils vorgesehenen Preisen. Die Anlage weiterer Nutzer durch den Kunden stellt ein diesbezügliches Angebot und die Freischaltung des Nutzers durch Cosuno die Annahme des Angebots dar. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur von ihm hierfür berechtigte Nutzer weitere Nutzer anlegen.
- Etwaig gewährte Rabatte gelten jeweils – unabhängig von einer etwaigen Verlängerung der Vertragslaufzeit nach Ziff. 16.1 – nur für das erste Vertragsjahr.
- Alle durch Cosuno ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu zahlen, soweit nicht (insbesondere im Angebot) etwas anderes vereinbart ist.
- Cosuno ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Falle von Verlängerungen der Vertragslaufzeit nach Ziff. 16.1 in angemessener Höhe für zukünftige Zahlungsperioden anzupassen. Cosuno wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitteilen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziff. 9.5 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Cosuno behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
- Die Vergütung für Sonderleistungen richtet sich nach dem Angebot oder einer sonstigen Individualvereinbarung zwischen den Parteien, s. Ziff. 6.2
10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
- Cosuno gewährleistet, dass die Plattform nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Plattform für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
- Der Kunde ist verpflichtet, Cosuno auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Cosuno wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Plattform innerhalb angemessener Frist beseitigen.
11. Haftung
- Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Plattform ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Plattform.
- Cosuno haftet auf Schadensersatz bei (i) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren oder (iii) Fahrlässigkeit von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht, (iv) oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung von Cosuno oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
- Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. Cosuno haftet insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Diese Haftungsregelung ist abschließend (Ziff. 5bleibt unberührt). Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cosuno, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Cosuno schriftlich anzuzeigen oder von Cosuno aufnehmen zu lassen, so dass Cosuno möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
12. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
- Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird (z.B. falls der Kunde sich vertragswidrig für eine weitere Testversion nach Ablauf des ersten Testzeitraums registriert), hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.
- Cosuno bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
13. Verjährung
- Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.
14. Nutzungsrechte
- Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist Cosuno. Cosuno steht dafür ein, dass der generelle Betrieb der Plattform rechtlich zulässig ist, gegen keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. Cosuno verpflichtet sich, den Kunden von begründeten Ansprüchen Dritter wegen des Betriebs der Plattform freizustellen und dem Kunden den in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) nach Maßgabe von Ziff. 11zu ersetzen.
- Dem Kunden wird das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht gewährt, die Plattform via Internet für den vereinbarten Vertragszweck zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von Cosuno durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
15. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Cosuno nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Cosuno anerkannt wurde.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziff. 15.1 unberührt.
16. Laufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags und die Kündbarkeit im kostenpflichtigen Voll-Abonnement der Plattform richten sich nach den Bestimmungen des Angebots. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit bzw. zur Kündbarkeit, so beträgt die Vertragslaufzeit ein (1) Jahr und verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn:
1. eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
2. der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Cosuno gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
3. über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
4. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
5. sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt. - Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Cosuno weist den Kunden darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. Cosuno wird im Rahmen des kostenpflichtigen Voll-Abonnements der Plattform in diesem Zusammenhang angemessene Mitwirkungshandlungen unternehmen. Cosuno kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Kunden auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags wird Cosuno keine vom Kunden in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern Cosuno dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).
17. Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von Cosuno.
- Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
1. die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
2. die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. - Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
- Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
- Der Kunde willigt ein, dass Cosuno die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke z.B. in Form einer Pressemitteilung, einer Erwähnung auf der Homepage oder auf Social-Media-Profilen publizieren darf. Der Kunde gestattet es Cosuno, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann seine Zustimmung nach dieser Ziff. 17.5 durch schriftliche Mitteilung an Cosuno jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
18. Datenschutz, Datennutzung
- Cosuno behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben. Cosuno ist nur im Verhältnis zu solchen Kunden, die personenbezogene Daten ihrer Kunden in die Plattform einspeisen, Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist verpflichtet, die Absicht zur Einspeisung personenbezogener Daten von eigenen Kunden in die Plattform Cosuno vorab mitzuteilen; in diesem Fall sind die Parteien zum Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags verpflichtet.
- Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten im Rahmen der Plattform auch anderen Kunden zugänglich zu machen, sofern es sich dabei nicht um personenbezogene Daten handelt und keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.
- Cosuno ist berechtigt, vom Kunden zu dessen Vertragsbeziehungen mit Nachunternehmern in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. Cosuno wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.
19. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.
- Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail.
- Der Vertrag und die sonstigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.
- Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag oder den AGB einschließlich deren Wirksamkeit ist das Landgericht Potsdam ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.
Oktober 2021