01 Würzburg Bayernstraße/Frankenstraße
Würzburg Bayernstraße/Frankenstraße
Die Stadtbau Würzburg GmbH plant den Neubau von 2
Mehrfamilienhäusern mit Kindertagesstätte und
Gemeinschafträumen. Die Gebäude sollen in 97070
Würzburg, Bayernstraße/ Frankenstraße errichtet werden.
Diese werden als schlüsselfertiges, mehrgeschossiges
und barrierefreies Wohnhaus in Holzhybrid-Bauweise
errichtet, mit ca. 2.546,00 m² Wohnfläche.
Die Gebäude werden nach Energiestandard KfW 55
erstellt.
Ausführungstermine: gemäß Bauzeitenplan
Haus A (Wohnungen) 18.08.2025 - 12.09.2025
Haus A (Treppenhaus) 22.09.2025 - 17.10.2025
Haus B (Wohnungen) 04.08.2025 - 29.08.2025
Haus B (Treppenhaus) 01.09.2025 - 19.09.2025
.
Die Stadtbau Würzburg GmbH plant den Neubau von 2
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders
ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich
Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu
kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte,
Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die
komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen
Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders
beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert
vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur
vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN
gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge-
oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom
Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge,
Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /
Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als
Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie
Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind
nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage
und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind
vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind
angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene
Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen.
Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das
Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste
(ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und
vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften
der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der
geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen.
Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu
achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl.
Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der
Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und
von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu
berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN
angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken,
etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und
bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten
verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch
täglich;
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern
und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen
Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen
einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur
Verfügung gestellt
Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den
neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der
Technik sowie den 'Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen' der VOB Teil C
in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung
entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die
Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN
4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der
Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße
sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor
Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe
vorgelegt werden.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders
02 Malerarbeiten Haus A
02.01 Maler- und Lackierarbeiten Kellergeschos
Maler- und Lackierarbeiten Kellergeschos
02.02 Maler- und Lackierarbeiten EG/KITA
Maler- und Lackierarbeiten EG/KITA
02.03 Maler- und Lackierarbeiten Wohneinheiten
Maler- und Lackierarbeiten Wohneinheiten
02.04 Maler- und Lackierarbeiten Treppenhaus
Maler- und Lackierarbeiten Treppenhaus
03 Malerarbeiten Haus B
03.01 Maler- und Lackierarbeiten Kellergeschos
Maler- und Lackierarbeiten Kellergeschos
03.02 Maler- und Lackierarbeiten Wohneinheiten
Maler- und Lackierarbeiten Wohneinheiten
03.03 Maler- und Lackierarbeiten Treppenhaus
Maler- und Lackierarbeiten Treppenhaus
04 Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten