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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
03 LOS 03 - HLS
03
LOS 03 - HLS
Hinweis zur Angebotserstellung Hinweis zur Angebotserstellung
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise behalten bis Ende
der gesamten Bauzeit ihre Gültigkeit.
Die Angebotserstellung sollte über die GAEB-Schnittstelle erfolgen. Dazu
werden dem Bieter das Leistungsverzeichnis als Datei DA83 zur Verfügung
gestellt. Die Datenübertragung ist mit dem Fachingenieur abzustimmen.
Das Angebot soll in schriftlicher Form und zusätzlichem Datenfile nach
DA84 eingereicht werden.
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte schriftlich an:
Ingenieurbüro HAUSTECHNIK
Dipl.-Ing. Kay Barthel
D09217 Burgstädt
Fax: 03724/14731
Email: Barthel@IB-Haustechnik.de
Hinweis zur Angebotserstellung
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) der VOB/C, aktuelle Ausgabe.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für das Angebot und den später auszuführenden Auftrag gelten zusätzlich:
Alle örtlichen Behördenvorschriften, insbesondere die der Bauaufsichtsbehörden (Bauauflagen),
Brandschutzbehörde, Gewerbeaufsicht etc.
Die Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Unfallverhütungsvorschriften).
Die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer.
Die Richtlinien der Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Alle gültigen technischen Regeln und Normen.
STOFFE, BAUTEILE
Alle wesentlichen zur Verwendung kommenden Materialien (z.B. Objekte,
Geräte, Armaturen, Leuchten, Verlegesystem, Befestigungssysteme usw.)
sind nach Absprache mit der Bauleitung zu bemustern, sofern nicht
bereits vom Bauherrn spezielle Vorgaben ergangen sind.
Soweit in der Leistungsbeschreibung vom Bieter Angaben über Hersteller/
Typen verlangt und keine Bieterangaben erfolgt sind, gelten die
vorgegebenen Hersteller/Typ als angeboten.
Abweichungen von beiliegender Bestellspezifikation sind nur in einem
Nebenangebot zulässig, oder wenn im LV "oder gleichwertig" hinzugefügt
wurde.
Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig in den Massen eindeutig festzulegen und zu bestellen, gegen
Quittung zu übernehmen, abzuladen, einzulagern und wieder zu verteilen.
AUSFÜHRUNG
Die Koordination der obliegenden Lieferungen und Leistungen, wie z. B.
Leitungsführungen und Geräteanordnungen untereinander ist nach
Abstimmung mit der Bauüberwachung bzw. Bauleitung Sache der einzelnen
Auftragnehmer.
Bei Mängeln in der Koordination ist der Auftragnehmer für sein Gewerk
verantwortlich, es sei denn, der Nachweis einer Koordination wird von
ihm eindeutig erbracht und vorgelegt.
Ausführungsunterlagen
Als Basis für die Erstellung der Montage- und Werkstattplanung durch den
Auftragnehmer und damit der Ausführung seines Gewerkes gelten:
1. die Ausführungsplanung des Fachingenieurs, welche vom AN überarbeitet
und auf den Stand der Bauausführung zu bringen ist.
2. die Ausschreibung mit ihren Vertragsbedingungen.
3. die Werkpläne des Architekten und hierzu gehörige Details.
4. die Lage-, Garten- und Flächengestaltungspläne (soweit vorhanden).
5. das Raumbuch (soweit vorhanden).
6. die Ausführungsplanung der Nachbargewerke wie z. B. Elektro etc.
sowie deren Detailpläne.
Der Auftragnehmer erhält die Ausführungspläne des Fachingenieurs als
Datenfiles. Das Anfertigen von Datenträgern und Plots durch den
Fachingenieur für den Auftragnehmer wird gesondert nach Aufwand
berechnet.
Alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen sind
vom Auftragnehmer rechtzeitig zu erstellen und müssen im Umfang
entsprechend der beigefügten Planliste und zu dem darauf genannten
Termin der Bauleitung vorgelegt werden.
Im Rahmen der Montage- und Werkstattplanung sind vom Auftragnehmer
anhand der funktionellen Angaben im Leistungsverzeichnis alle zur
Verfügung gestellten Unterlagen rechnerisch und in ihrer Dimensionierung
zu überprüfen.
Die Planungsunterlagen sind inhaltlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben
in seiner Montage- und Werkstattplanung gleichgültig ob ein Sichtvermerk
des Auftraggebers oder seines Beauftragten zur Freigabe dieser
Zeichnungen vorliegt oder nicht.
Soweit während der Bauzeit Änderungen durch den Auftraggeber veranlaßt
werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Änderungen
unverzüglich in die Planungs-unterlagen einzuarbeiten. Sie sind auf
Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.
Schlitz- und Durchbruchspläne
Der Auftragnehmer (Heizung, Sanitär, Elektro usw.) erhält die S+D-
Angaben des Fachingenieurs und hat die Aufgabe, sie zu prüfen und -wenn
erforderlich- Angaben über fehlende bzw. zusätzliche Durchbrüche zu
machen. Schlitz- und
Durchbruchspläne sind vom Fachingenieur mit dem Statiker abzustimmen.
Bestandsunterlagen
Bestandsunterlagen sind in Anlehnung an die BHKS-Regel 2.001 neuester
Stand anzufertigen und zu liefern.
Die Kosten für die Erstellung der Bestandsunterlagen (3fach in Ordnern
und auf Datenträger) sind als Leistungsposition abgefragt.
Die Gliederung der Betriebs- und Bedienungsanweisung ist wie ein
Inhaltsverzeichnis aufzubauen und führt wie ein Leitfaden von
allgemeinen grundlegenden Angaben über die Abnahme bis hin zu den
Bestandsplänen. Sowie anlagenspezifische
Betriebs- und Bedienungsanweisungen erforderlich werden, die die
vorgegebene Gliederung nicht enthalten, sind diese sachlich zugehörig
den jeweiligen Abschnitten anzuhängen.
1. Allgemein
1.1 Vorbemerkungen
1.2 Sicherheitsvorschriften
1.3 Unfallverhütung
1.4 Hinweise zu Anlagenbezeichnung, Sinnbildern, Kurzzeichen
2. Anlagen-Aufbau und Beschreibung
2.1 Vertragsgrundlagen und Gewährleistungsdaten
2.2 Anlagenbeschreibung/Anlagenart und -system
2.3 Aufbau der Anlagen
2.4 Anlagenschemata
2.5 Meß-, Steuer-, Regelsysteme (MSR) und Gebäudeleittechnik (GLT)
3. Daten der Geräte und Anlagen
3.1 Gerätekarten (Bestandsliste, Datehblätter)
3.2 Ersatzteillisten
4. Bedienung und Betrieb der Anlagen
4.1 Grundsätzliche Hinweise
4.2 Inbetriebsetzen
4.3 Außerbetriebsetzen
4.4 Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen
4.5 MSR und GLT
4.6 Wirtschaftlicher Betrieb
5. Wartung der Anlagen
5.1 Wartungsarbeiten, -intervalle und Inspektionen in Form von
Wartungslisten
5.2 Zusätzliche Anweisungen
6. Störungsbeseitigung
6.1 Fehlersuchtabellen
7. Hersteller-Unterlagen
7.1 Auflistung und Anschriften der Hersteller (Verzeichnis)
7.2 Spezielle Herstellerunterlagen für alle wichtigen Bauteile (drehende
und bewegende Teile) z.B. Pumpendaten- und Kennlinien
8. Abnahmeprotokolle
8.1 Verzeichnis der vertraglichen Bescheinigungen und Protokolle
8.2 Verzeichnis weiterer Einstell-/ und Meßprotokolle
9. Bestandspläne
9.1 Verzeichnis der Bestandspläne
9.2 Verzeichnis der MSR- und GLT-Pläne
Weitere Erläuterungen siehe BHKS-Regel 2.001
Checklisten für Betriebs- und Bedienungsanweisungen in der TGA
Technische Vertragsbedingungen
Besondere Bedingungen zum Leistungsverzeichnis Besondere Bedingungen zum Leistungsverzeichnis
Der Anbieter ist verpflichtet, sich von der Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten, evtl. Alternativen, den Arbeits- und Transportmöglichkeiten, an Ort und Stelle zu unterrichten und nach eingehender Prüfung alle preisbildenden Umstände und Faktoren in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für einen reibungslosen Bauablauf sind in Arbeitsbereichen, wo mehrere
Gewerke tätig werden, Abstimmungen vorzunehmen, die eine ordnungsgemäße Arbeit und Anlage gewährleisten. Nachforderungen, die aus Unkenntnis und mangelnder Information bei der Abrechnung zu den einzelnen Positionen geltend gemacht werden, bleiben unberücksichtigt und werden nicht anerkannt.
Mehr- oder Minderleistungen berechtigen nicht zu Nachforderungen oder
Änderungen der Einheitspreise, entgangener Gewinn wird nicht vergütet.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, nach Kenntnis des Ausschrei- bungsergebnisses, einzelne Leistungen ganz oder teilweise entfallen zu lassen, wenn der für das Bauvorhaben vorgegebene Kostenrahmen überschritten wird.
Ansprüche hieraus kann der Auftragnehmer nicht geltend machen.
Der Auftragnehmer hat sofort nach Auftragserteilung den bei der Bauleitung vorliegenden Aussparungsplan für Wand- und Deckendurchführungen, sowie Schlitze und FB-Aussparungen zu überprüfen und Ergänzungen durch Unterschrift anzuerkennen.
Dieser Plan ist dann verbindlich.
Später erforderlich werdende Schlitze und Durchbrüche die auf Grund
von eigennützigen Ausführungsänderungen des Auftragnehmers erforderlich werden, sind kostenlos auszuführen.
Alle sonstigen Aussparungen in bestehenden Decken und Mauerwerken sind
Bestandteil des Leistungsumfanges und werden nach den hierfür vorgesehenen Einheitspreisen des LV. abgerechnet.
Zusätzliche erforderlich werdende Wandschlitze, sowie Wand- und
Deckendurchbrüche sind auf Verlangen der Bauleitung zu fräsen, zu bohren oder zu stemmen.
Die Abrechnung erfolgt wie vor nach den im LV. vorgesehenen Einheitspreisen.
Es ist jedoch immer vor Ausführung von Stemmarbeiten über die Zulassung hinsichtlich der Baukonstruktion und der statischen Belastung des
entsprechenden Bauteiles Rücksprache mit der Bauleitung zu führen.
Die im LV. aufgeführten Massen sind nach den aufgeführten
Zeichnungsunterlagen, ermittelt.
Sollten nach diesen Plänen Änderungen erfolgen, müssen dieselben er
fasst werden.
Die im LV. erfassten Rohrmassen sind genau ermittelt und enthalten keinen Zuschlag für Verschnitt, derselbe ist in die Einheitspreise einzurechnen.
In die Einheitspreise sämtlicher Positionen sind einzukalkulieren:
Das Dichten sämtlicher Leitungen nach DIN-Vorschriften.Das Prüfen der Dichtigkeit und Spülen der Leitungen gemäß den DIN-Vorschriften mit Abnahmebericht an die Bauleitung, Prüfdruck 1,5-fache des zulässigen Betriebsüberdruckes.Verschnitt von Rohrleitungen.Evtl. notwendige Verhandlungen mit den zuständigen Ämtern, wie Bauaufsicht, TÜV oder gleichgestellten Prüfstellen, Gewerbeaufsichtsamt, Stadtwerke, Gasversorgungsunternehmen, Wasserversorgungs- unternehmen, Kreisbranddirektion, Feuerwehr und dergl.Nachprüfung aller vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen. Falls erforderlich, auch die Neuaufstellung von Ausführungsberechnungen auf der Grundlage der hochbaulich freigegebenen Ausführungsunterlagen zur Herstellung der Gebäude-, bzw. Um- und Ausbauten.Anmeldung und Anträge bei Behörden und diesen gleichzusetzenden Stellen einschl. Anfertigen der hierzu notwendigen Unterlagen unter Beachtung der bestehenden bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften (hierunter fallen auch die notwendigen TÜ-Abnahmen oder Abnahmen durch den Industrieverband).Einrichtung und Räumung der Baustelle.Transport der Materialien, Werkzeuge und Rüstzeuge zur Einbaustellen, wenn sie vom Auftraggeber geliefert werden mit Rücktransport.Kosten für Frachten, Verpackung und Transportversicherung.Vorhalten der Kleingeräte, Werkzeuge und Rüstzeuge.Schutz- und Versicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und Polizeivorschriften.Gestellung von Hilfskräften für Transporte, Montagen und Nebenarbeiten.Überwachung der Montagearbeiten.Schutz der ausgeführten Leistungen und der für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Schlussabnahme.Eindübeln von Befestigungen an betonierten und gemauerten Bauteilen, Schießen ist nicht gestattet. (Unfallgefahr)Probeweise Inbetriebnahme der Anlagen und Einregulierung, soweit sie nicht in einer besonderen Position des Leistungsverzeichnisses erfaßt sind. Dabei sind Messprotokolle anzufertigen, die dreifach bei der Abnahme vorzulegen sind.Einweisung der einzelnen Betreiber in die Funktion der Anlagenteile, mit Übergabe einer Betriebsanleitung in dreifacher Ausfertigung, wo bei die Bedienungsanleitungen so zu erstellen sind, dass damit auch nicht fachkundigem Bedienungspersonal die einwandfreie Betreibung und Wartung möglich ist. Bei der Einweisung sind Probeläufe mit sämtlichen Schalt- und Regelvorgängen der Zentralanlagen durchzuführen und zu erläutern.Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen usw. für Montage- und Aufsichtspersonen.Vollständigkeits- und Funktionsabnahme nach Fertigstellung der Anlagen.Aufmaß einschl. Vorhalten der Messgeräte.Funktions- und Leistungsmessung und Wirkungsgradnachweise einschl. Vorhalten von Messgeräten, soweit sie nicht in einer besonderen Position des Leistungsumfanges erfasst sind. Protokolle sind vorzulegen.Die Funktions- und Leistungsmessungen und Wirkungsgradnachweise sind im Beisein eines vom Bauherrn Beauftragten vorzunehmen.Stemmarbeiten für die Rohrbefestigungen der Leitungen, Geräte und Einrichtungen, sowie das Stemmen oder Bohren einzelner Schlitze und Durchbrüche zwischen den Steigesträngen und Objekten, sowie Einrichtungen.Insgemeinkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Einheitspreise verstehen sich also für vollständige, fertige Ausführungen der ausgeschriebenen Leistungen einschl. aller Nebenleistungen.
Bei der Kalkulation des Angebotes sind außer der Lieferung und Montage
der kompl. Anlagen auch alle anderen zur betriebsbereiten Erstellung
notwendigen technischen Leistungen zu erfassen.
Im wesentlichen sind dies:
Eigenverantwortliche Durchführung aller Berechnungen, die zur Ausführung aller Anlagenteile erforderlich sind, sowie Übergabe von kompletten Berechnungsunterlagen für den Ausführungszustand auf der Grundlage geltender Vorschriften, DIN- und VDI-Richtlinien bzw. nach dem Stand der Technik.Anfertigen der Montagepläne (Grundrisse,Schnitte, Zentralen, Strang- und Funktionsschema) im Maßstab 1:50 bei Zentralen, Wandabwicklungen und Detailzeichnungen, Maßstab 1:20 etc.Anfertigen der vollständigen Bestands- und Revisionspläne nach Fertigstellung der Anlage, wobei diese spätestens am Tage der Abnahme vorzulegen sind, so dass damit die Kontrolle und Abnahme der Gesamtanlagen erfolgen kann. Es werden kostenlos 2 Satz Bestandspläne farbig angelegt und 1 Satz pausfähige Bestands- und Revisionspläne gerändelt, sowie 1 Schaltbild farbig angelegt, unter Glas gerahmt, zur Aufhängung in der Zentrale verlangt.
Diese Zeichnungen müssen alle zur Funktion der gelieferten Anlagen
erforderlichen Anlagenteile, auch wenn diese bauseitige Leistungen
sind, enthalten.
Im Einzelnen sind mindestens folgende untereinander übereinstimmende
Unterlagen abzugeben.
Funktionsschema mit Darstellung aller Anlagenteile, mit Angaben über Rohrdimensionen, Wassermengen, Warmwassermengen, Temperaturen, Aufheizzeiten, Durchflußgeschwindigkeiten etc.Regelschema der einzelnen Anlagenteile.Bei verborgen eingebauten Anlagenteile ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit mit den notwendigen Schnitten, Maßstab 1:20 zu erstellen.
Nach Auftragserteilung sind bei der Bauleitung für alle Anlagenteile
Montagepläne in 2-facher Ausfertigung innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen und abzeichnen zu lassen. Ohne diesen Sicht
vermerk dürfen keine Montagearbeiten ausgeführt werden.
Das Angebot hat auf Grundlage der vorliegenden Anlagenbeschreibung zu
erfolgen. Dieses kann in einem zusätzlichen Alternativ-Angebot verändert werden, wenn sich eine günstigere Gesamtlösung, vor allem auch
hinsichtlich der Betriebskosten, ergibt.
Dabei müssen die festgelegten Forderungen und Berechnungsgrundlagen
jedoch eingehalten werden. Änderungen sind mit Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen darzustellen und zu begründen.
Es sind nur normgerechte und aus gängigen, laufenden Herstellungs- programmen stammende und hinsichtlich ihrer Ersatzteilbeschaffung und Wartung keine Schwierigkeiten bereitenden Bauelemente zu verwenden, außerdem ist nur 1.Qualität zulässig.
Der Auftragnehmer hat immer eine den aufgestellten Forderungen
entsprechende, voll funktionsfähige Anlage zu liefern, auch wenn diese
aus nachfolgenden Forderungen und den Ausführungsplänen nicht einwandfrei hervorgeht bzw. nicht aufgeführt ist.
Die Berechnung und Ausführung der Anlage hat unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen, sowie VDI-VDE-Richtlinien zu erfolgen, außerdem
in die baulichen Auflagen und behördlichen Vorschriften zu beachten.
Wenn in der Leistungsbeschreibung darüberhinausgehende Forderungen
aufgestellt werden, so sind diese gültig.
Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen,
sämtliche Bedienungs- und Wartungsanweisungen usw. beigestellt, die
Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und hinsichtlich
ihrer Funktion und Leistung den geforderten Bedingungen entsprechen.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungs- und Wirkungsgrade und
sonstige Garantien sind von dem Auftragnehmer mit von ihm beigestellten, geeichten Meßgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen.
Werden die im Leistungsverzeichnis genannten Werte nicht erreicht, so
hat der Auftragnehmer alle zur Erreichung dieser Werte notwendigen
Maßnahmen kostenlos durchzuführen.
Abänderungen oder Bauschäden, die durch derartige Nacharbeiten notwendig werden, muss der Auftragnehmer durchführen und beheben lassen.
Gelingt dem Auftragnehmer der Nachweis der geforderten Werte und Leistungen nicht, so kann der Bauherr den kostenlosen Ausbau der Anlage
verlangen. Der Auftragnehmer hat dann die für den Einbau der technischen Anlagen entstandenen Baukosten zurückzuerstatten.
Es steht dem Bauherrn auch frei, anstelle des Ausbaues der technischen
Anlagen eine entsprechende Minderung der vereinbarten Lieferungs- und
Einbaukosten und eine etwaige Rückerstattung des überzahlten Betrages
zu fordern.
Am Tage der Abnahme bzw. Teilabnahme sind der Bauleitung folgende Betriebsunterlagen in zweifacher Ausfertigung (bei den Zeichnungen 2
Satz farbig angelegt und 1 Satz Mutterpausen gerändelt, sowie 1
Schaltbild, farbig angelegt unter Glas gerahmt) ohne besondere Berechnung zu übergeben:
a.) Wartungsvorschriften
b.) Wartunspläne und Vorschriften
c.) elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40 719 Teil 1
d.) Anschlußplan nach DIN 40 719 Teil 9
d.) Stücklisten
e.) Strang- und Kanalschema
f.) Detailzeichnungen
g.) Regelungs- und Verdrahtungspläne
h.) Prospekte und Beschreibungen über die eingebauten Aggregate
i.) Betriebsbeschreibung
j.) Protokolle über Dichtheitsprüfung, Einweisung des Bedienungspersonals und über Abgasmessung
Die Zeichnungen müssen alle technische Daten enthalten.
Die Ausfertigungen der Rev.- Unterlagen sind jeweils in beschrifteten
DIN-A4-Ordnern mit Inhaltsverzeichnis abzuheften.
Alle Rev.- Pläne sind abzuzeichnen und müssen die Aufschrift tragen:
"Dieser Plan stimmt mit den Ausführungen überein".
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen
Zustand zu halten.
Die Aufforderung zur Beseitigung von Verunreinigungen, die durch die
Arbeiter des Auftragnehmers entstanden sind, kann durch die Bauleitung in einer angemessenen Fristsetzung mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht unverzüglich am selben Tag nach, so berechtigt er den Auftraggeber, den Schutt, Abfall und die Verunreinigung auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, in eigener Verantwortung mit einem Fachkundigen, die zu beseitigende Menge zu ermitteln und die entstehenden Kosten von der Rechnung des Auftragnehmers abzuziehen.
Bei Unklarheiten kann die notwendig gewordene Baureinigung auf alle am
Bauvorhaben beteiligten Firmen anteilig zur Auftragssumme umgelegt
werden.
Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf jeden Einspruch.
Es ist untersagt, daß sich Arbeitskräfte des Auftragnehmers außer der
zu Arbeitsleistung zur Verfügung stehenden Zeit ohne besondere Genehmigung der örtlichen Bauführung auf der Baustelle aufhalten.
Die Errichtung von Wohnbaracken auf dem Baugrundstück bedarf
grundsätzlich der Genehmigung des Bauherrn bzw. der örtlichen Bauführung.
Besondere Bedingungen zum Leistungsverzeichnis
Abnahme Abnahme
Die Abnahme der Anlagen erfolgt gemeinsam mit dem Auftragnehmer durch
die Bauleitung. Bauschäden, die durch die Mängelbeseitigung entstehen,
muss der Auftragnehmer kostenlos beheben lassen.
Mit der schriftlichen Beantragung der Abnahme sind die kompletten
Revisionsunterlagen und die Einweisungsbestätigungen des Bauherrn
vorzulegen.
Baureinigung
Der Auftragnehmer hat die von seiner Arbeit herrührenden Abfälle,
Verpackungsmaterialien usw. laufend zu entfernen und abzufahren.
Abrechnung / Aufmaß
Das Aufmaß ist als Einzelraumaufmaß zu führen und vor Rechnungslegung
dem Fachplaner / AG zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln. Erst nach
Freigabe des Aufmaßes erfolgt die Rechnungslegung.
Allgemein
Der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Produktes ist durch den
Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe zu führen. Die Nachweise sind mit
allen erforderlichen Bestandteilen prüffähig einzureichen,(Leistung,
Güte, Wirtschaftlichkeit im Betrieb, Materialeigenschaften,
Herstellergarantien, und Platzbedarf). Notwendige Aufwendungen für die
Anpassung des Projekts gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Angebots nicht zu
beauftragen, bzw. hinsichtlich der ausgeschriebenen Menge Änderungen
vorzunehmen. Solche Änderungen können auch nach der Auftragserteilung,
innerhalb angemessener Frist vor Montage oder Lieferung, bekannt gegeben
werden. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet,
dann sind sämtliche Teilleistungen komplett mit allen zur
bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und zu
montieren.
Alle gleichen Positionsbeschreibungen sind mit gleichen Einheitspreisen
zu versehen. Die Arbeiten sind nach Montage - Ausführungsplänen, den
Angaben der Fachbauleitung und nach Texten des LV`s auszuführen.
Sämtliche auszuführenden Arbeiten sind durch geeignetes Fachpersonal zu
tätigen und in geprüftem betriebsfertigen, einwandfreien Zustand
termingerecht zu
übergeben. Dabei ist zu beachten, dass die gesamte fertige Anlage nach
den DIN- Normen auf Betriebssicherheit zu prüfen ist.
Abnahme
Inbetriebnahme Inbetriebnahme
Weiterhin gelten die Vorgaben des Bauherren hinsichtlich Erstellung der Revisionsunterlagen.
Inbetriebnahme, vorzeitige Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme und der Probebetrieb hat rechtzeitig vor der Abnahme zu erfolgen und ist mit den Nachbargewerken zu koordinieren. Die Betriebsführung der Anlagen während der Einregulierungsphase bzw. bis zur abgeschlossenen Einweisung des Bedienungspersonals des Auftraggebers erfolgt voll verantwortlich durch den Auftragnehmer.
Zur Inbetriebnahme wird das Bedienungspersonal des Auftraggebers
geschult und in die Funktion, die besonderen Eigenarten und in die
wirtschaftlichste Betriebsweise der von ihm erstellten Anlagen in ihrer
Gesamtheit eingewiesen.
Falls die Anlagen in verschiedenen Jahreszeiten verschiedenartig
betrieben werden, wird die Einweisung durch den Auftragnehmer mehrmals
erfolgen.
Inbetriebnahme
Besondere Leistung Besondere Leistung
Schutz der ausgeführten Leistung
Während der Bauzeit, d. h. bis zur Abnahme der Gesamtanlage, sind alle Bauteile seines Werkes vom Auftragnehmer nicht nur gegen Diebstahl und Beschädigung zu schützen, sondern auch dauerhaft gegen Verunreinigungen jeglicher Art. Offene Anlagenteile sind stets unter Verschluß zu halten.
Vorhalten von Gerät und Werkzeug
Vorzuhalten sind alle für die termingerechte Ausführung erforderlichen Geräte und Werkzeuge.
Beleuchtung der Arbeitsplätze und Zugänge
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze und Zugänge ist vorzunehmen.
Gerüste
Gerüste, Leitern und Arbeitsbühnen, erforderlichenfalls auch über 2 m Höhe, sind vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalulieren. Die von Fremdgewerken eingesetzten Hilfskonstruktionen können nur mit
Zustimmung der Eigentümer benutzt werden. Ein Anspruch auf Benutzung steht dem Auftragnehmer nicht zu.
Befestigungen
Die Befestigung aller vom Auftragnehmer einzubauenden Teile hat unter Einhaltung der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu erfolgen.
Unzulässige Schallübertragungen von Geräten und Rohrleitungen auf bzw. in das Gebäude sind zu vermeiden. Für die Befestigung aller
Rohrleitungen sind verzinkte Rohrschellen mit genügend dicker Schalldämmeinlage und Halterungen zu verwenden (ausreichende Dämmwerte sind auf Verlangen nachzuweisen). Das Anschießen von Befestigungen ist
unzulässig. Es ist für alle Gewerke ein Befestigungsystem zu wählen,
welches mit der Bauleitung abzustimmen ist.
Druckproben
Druckproben sind in allen Rohrleitungsanlagen bzw. Kanalsystemen, erforderlichenfalls in Teilabschnitten dem Baufortschritt entsprechend,
durchzuführen und zu protokollieren (Formblatt nach Absprache mit der Bauleitung). Vor Beginn jeder Druckprobe ist die Bauleitung zu
informieren. Die für die Druckproben erforderlichen Geräte, Arbeitskräfte, Betriebs- und Füllstoffe sind beizustellen. Der Prüfdruck
ist mit dem Bauherrn abzusprechen.
Aufenthalts- und Lagerräume
Ein Anspruch auf Räume innerhalb des Gebäudes besteht nicht.
Aufenthalts- und Lagerräume hat der Auftragnehmer, gleich ob im Gebäude oder außerhalb vorzuhalten. Im Zuge des Baufortschrittes sind diese
Räume ggfs. zu verlegen.
Maßnahmen bei Witterungseinflüssen
Bei Frostgefahr ist die Anlage vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu schützen (z. B. Entleeren, Beheizen).
Stemmarbeiten, Bohr- und Fräsarbeiten
Einspitzarbeiten und Wanddurchbrüche für Anschlußleitungen in den Geschossen, Nachstemmarbeiten von vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sowie Stemm- und Bohrarbeiten für die Befestigungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
Ebenso sind alle erforderlichen Aussparungen bzw. Bohrungen durch Gipskartonplatten vom Auftragnehmer auszuführen.
Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Funktionsmessung
Die Funktionen der Anlage sind im Zweifelsfall nach Anforderung der
Bauleitung durch Funktionsmessungen nachzuweisen.
Besondere Leistung
03.01 Sanitärinstallation
03.01
Sanitärinstallation
03.02 Heizungstechnik
03.02
Heizungstechnik
03.03 Lüftungsinstallation
03.03
Lüftungsinstallation
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