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Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohneinheiten und gemeinsamer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen in Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
und einer Carportanlage mit 20 Stellplätzen
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138- 40 Wohneinheiten- 25 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage- Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m²- Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller)
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
Beginn Erdarbeiten: Ca. August 2025
Beginn Rohbauarbeiten: Ca. September 2025
Beginn Ihrer Leistung: Ca. Ende März 2026
Projektbeschreibung
Leistungsbeschreibung Grundstücke: Das Baugebiet liegt in der Ursulastr. 136-138 auf dem Flurstück 4062, Flur-Nr. 2 . Im Zuge der Neubebauung wurden die bestehenden baulichen Anlagen im erforderlichen Umfang abgebrochen. Bebauung In diesem Areal soll nach Abbruch der Bestandsgebäude und Freimachung des Grundstücks eine Wohnanlage, bestehend aus zwei Gebäuden mit gemeinsamer Tiefgarage, errichtet werden. In der neu geplanten Wohnanlage sind insgesamt ca. 40 Wohneinheiten in den 2 Mehrfamilienhäusern (Vorderhaus und Hinterhaus) vorgesehen. Das Vordergebäude ist mit 2 Obergeschossen und einem Staffelgeschoss und das Hinterghaus mit 1 Obergeschoss und einem Staffelgeschoss geplant. Jedes Gebäude ist unterkellert. In der Tiefgarage sind ca. 25 Einzelstellplätze vorgesehen. Auf dem etwas entfernt liegendem Carportgrundstück sind weitere 20 Stellplätze als Carportstellplätze mit extensiv begrünten Dachflächen geplant. Die gesamte Wohnanlage wird über 1 neu zu erstellenden Mischwasseranschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal entwässert. Die Regenentwässerung der Dachflächen, Balkone und Freiflächen wird als Regenwasserkanal bis zum Vereinigungsschacht an der südöstlichen Grundstücksgrenze geführt und mit dem Schmutzwasserkanal zusammengeschlossen und als Mischwasserleitung auf den öffentlichen Kanal angeschlossen. Bei der unterirdischen Garage handelt es sich um eine geschlossene, eingeschossige Mittelgarage mit einer Nutzfläche von ca. 640 m2.
Baustellenordnung/SIGE-Koordinator: Für das Bauvorhaben stellt der Auftraggeber einen SIGE-Koordinator, der eine Baustellenordnung erstellen wird. Die auf das Bauvorhaben abgestimmten Sicherheitsbestimmungen und Ordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung hat der betretende AN sämtliche, aus seinem Verhalten resultierenden Konsequenzen, Kosten, USW. ZU tragen.
Baubeschreibung: Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Installation und Inbetriebnahme der gesamten Heizungs-/Lüftungs-/Sanitär-/Feuerlöschanlagen für das Gebäude. Für die Wohnungen, die allgemeinen Bereiche und Anlagen sind die entsprechenden Wasser- und Wärmemessungen mit Passtücken für einen Messtellenbetreiber vorzusehen.
Die Leistungen des Auftragnehmers HLS+FLT umfassen die gesamten zugehörigen Gewerke, beginnend am jeweiligen Hausanschluß, über die Meßeinrichtungen bis zu den Wohneinheiten und die allgemeinen Installationen. Die Heizzentrale mit Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung wird durch die Stadtwerke Hürth erstellt. Ab den Anschlüssen Primärwärmetauscher Heizung und ab den Anschlüssen Trinkwasserbereiter ist die Schnittstelle an der Hausseite zu verstehen. Die Schnittstellen sind in dem Heizzentralenschema explizit dargestellt.
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral durch den Fernwärmeversorger. Die Treppenhäuser erhalten Heizkörper im UG, die Wohnungen erhalten jeweils einen Fußbodenheizungsverteiler in der Einheit. Alle Dusch- und Wannenbäder erhalten einen elektrischen Handtuchtrockner. Es ist derzeit ein Tackersystem geplant, es könnte aber auch preisneutral ein Klettsystem ausgeführt werden. Die raumfremden Heizkreisanbindungen werden gedämmt auf dem Rohfußboden bis zum zugehörigen Raum geführt und da in die Heizebene hochgeführt.
Die Verteilung der Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt im UG und in der Tiefgarage.
Die Schmutzwasserleitungen sind derzeit mit einem schallverbesserten Kunststoffrohr im Schacht und bei den Anbindeleitungen in HT-Safe geplant. Der Brandschutz wird durch Brandschutzmanschetten erreicht. Die Trinkwasserversorgung erfolgt in Edelstahl und Edelstahlfittings in den Strängen und als druckverlustoprimiertes Mehrschichtverbundrohr bei den Anbindeleitungen.
Es wird eine hybride Wohnungslüftung ausgeführt mit Abluftgeräten und mit Push-Pull-Geräten mit WRG.
Bei der Lüftung nach DIN 18017 werden Kleinlüfter mit Grundlast und Bedarfsstufe projektiert. Die Bedarfsstufe wird nach Lüftungskonzept mit Feuchtefühler, Lichtschalteraktivierung oder Intervallschaltung ausgeführt. Der Brandschutz wird mit Deckenschotts geplant.
Die Entlüftungshauben der Stränge nach DIN 18017 und der Schmutzwasserentlüftungen sind im Gewerk Sanitär + Lüftung enthalten und werden vom Dachdecker endmontiert.
Die Regenwasserleitungen ausserhalb des Gebäudes (Balkone, Dächer) sind im Gewerk Spengler/ Dachdecker enthalten. Schmutzwasser und Regenwasserleitungen unterhalb der Rückstaueben sind in dynamisch belasteten Bereichen innerhalb des Gebäüdes mit längskraftschlüssigen Sicherungseinrichtungen zu versehen.
Die innenliegenden Grundleitungen sind im Gewerk Rohbau und die Kanalrohrleitungen sind im Gewerk Kanalbau enthalten. Die Schnittstelle zum aussenliegenden Kanal/ Grundleitungen ist im Gebäude, d.h. Der Kanalbauer dichtet die Rohrdurchführung in der Wand ab und der Sanitärinstallateur schlieest im Gebäude an die Grundleitung an.
Die Wohnungen erhalten je Terrasse zugeordnet gem. Planung einen frostfreien Gartenwasseranschluss. Es wird 1 Allgemein-Gartenwasseranschluss erstellt, der über Strömungsteiler an regelmäßig genutzte Verbraucher/ Stränge angebunden werden.
Die Duschen werden bodeneben und gefliest mit Edelstahlrinne ausgeführt.
Der Müllraum wird mit einer maschinellen Abluftanlage über Dach mit einer Deflektorhaube entlüftet. Der Fortluftkanal ist als Wickelfalzrohr in einen geschosshohen Aussenkaminstein einzuziehen. Die Nachströmung zum Müllraum erfolgt über ein Aussenfenster das dauerhaft geöffnet sein muss.
Der innenliegende Fahrradkeller wird bezgl. Belüftung über die Tiefgarage mit 2 Ü-BSK mit Rauchauslösesystem geplant. Termine In Abstimmung mit dem Bauherrn, Bauleitung
Leistungsbeschreibung
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN ______Arbeitstage Ausführungsdauer Rohinstallation Tiefgarage bzw. KG
______Arbeitstage Ausführungsdauer Schächte und Steigestränge bis Dachfläche
______Arbeitstage Ausführungsdauer Rohinstallation je Etage
______Arbeitstage Ausführungsdauer Montage Wärmeerzeugung
______Arbeitstage Ausführungsdauer: Fußbodenheizung inkl. PE-Folie und Dämmung je Etage bis der Estrichleger beginnen kann
______Arbeitstage Ausführungsdauer Fertiginstallation Tiefgarage bzw. KG
______Arbeitstage Ausführungsdauer Fertiginstallation je Etage
______Arbeitstage Gesamtdauer
Vorgesehene Anzahl Mitarbeiter ______Anzahl
Die Montage erfolgt mit ______eigenen Mitarbeitern ______Subunternehmern
Samstagsarbeit ist ______möglich ______nicht möglich
Erhöhung der Mitarbeiteranzahl um ______Mitarbeiter mit einem Vorlauf von ______Wochen möglich.
BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Vergabe und Projekthinweis
In den kommenden Tagen wird das Projekt Heidestraße 140 ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Heidestraße ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Heidestraße finden Sie unten.
Es wird eine Doppelvergabe beider Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss.
Projektdaten Heidestraße 140:
- 19 Wohneinheiten
- 3 Vollgeschosse + 1-geschossiges Dachgeschoss, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage
- Satteldach
- Gesamtwohnfläche: ca. 1.413 m²
- Kubatur: 8.100 m³ (davon 2.880 m³ Tiefgarage und Keller)
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
Vorbemerkungen Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
Vorbemerkungen
Allgemeine + Technische Vorbemerkungen HLS Fabrikats- und Produktverzeichnis
Der Bieter soll seinem Angebot ein Verzeichnis (eine Aufstellung) seiner angebotenen Produkte und Fabrikate beilegen, sofern er die Bietertextergänzungen unausgefüllt gelassen hat. Alle eingesetzten, installierten Produkte müssen eine Zulassung bzw. ein CE-Kennzeichen haben.
Montage- und Werkstattplanung: Anfertigen der für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattplanung und der dazugehörigen Zeichnungen gemäß VOB/C, DIN 18382, für alle in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Systeme und Anlagen. Die Zeichnungen sind jeweils in dem für die betriebsbereite und gegebenenfalls genehmigungsreife Erstellung der Leistungen erforderlichen Umfang, unter Berücksichtigung der Anlagen und Systeme der anderen am Bau beteiligten Fachfirmen und Unternehmen, auf Basis der aktuell gültigen Ausführungsplanung des Bauherrn bzw. der von ihm beauftragten Architekten und Fachplaner, zu erstellen und ggf. zu überarbeiten.
Bestandsdokumentation: Anfertigen, Zusammenstellen der für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und Systeme erforderlichen Bestandszeichnungen und -unterlagen gemäß VOB/C, DIN 18382. Von jedem diesbezüglichen Dokument (Plan, Liste, Berechnung, Beschreibung, Anleitung u. dgl.) ist jeweils eine Fertigung als Papierdruck und eine digitale Version, Dateiformat pdf, zu übergeben, systematisch nach Anlagen sortiert und geordnet, d.h. alle zu einer Anlage, bzw. einem System, z.B. Brandmeldeanlage, gehörenden Dokumente (s.o.) sind unter einem Register zu sortieren - mit: Grundrißzeichnung, Anlagenschema, Wartungsanleitung, Datenblätter usw. In der Regel genügt eine Aufteilung der Zeichnungen (Pläne) in a) Grundrißdarstellungen (z.B. lnstallationsplan), b) Übersichtspläne, Schematische Darstellungen und c) Details.
Prüfung, Inbetriebnahme und Einweisung: Die Inbetriebnahmen aller im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthaltenen Anlagen und Systeme sind als Nebenleistungen Bestandteil des beschriebenen Leistungsumfangs und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend VOB/C, DIN 18382 sind alle Anlagen und Systeme zu prüfen, die Prüfergebnisse zu dokumentieren und diese dem Auftraggeber auszuhändigen, geordnet und sortiert, wie oben beschrieben. Die gesetzlich und rechtlich geforderten Prüfungen sind vor der Übergabe durchzuführen, erforderliche Änderungen in die Bestandsdokumentation aufzunehmen und die entsprechenden Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, zusammen mit den Bestands unterlagen an den Bauherrn zu übergeben. Die Inbetriebnahmen der Anlagen der einzelnen Mieteinheiten können auch getrennt voneinander und zeitlich versetzt erfolgen. Dies ist mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. Das Bedienungspersonal der Anlagen ist jeweils entsprechend VOB/C, DIN 18382, einzuweisen. Die Einweisung ist zu dokumentieren und diese von den Eingewiesenen zu bestätigen.
Hinweis Schuttbeseitigung: Der AG behält sich vor die fachgerechte Schutt- und Abfallbeseitigung zu Lasten des AN durch einen Dritten vornehmen zu lassen, falls der AN seiner Pflicht, den bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Abfall zu entsorgen, nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Baustelleneinrichtung: Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, einschließlich Vorhalten aller für die Montage notwendigen Geräte und Werkzeuge. Die Baustelleneinrichtung umfasst alle dazu nötigen Nebenleistungen nach ATV DIN 18299 und ATV DIN 18380. Bereitstellen der Material-, Lager- und Aufenthaltsräume als abschließbare Container. Die Größe der Container ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung anzugeben. Eine Lagerung von Material und Werkzeugen in der Baustelle ist nicht gestattet, bzw. nur bedingt in Absprache mit dem Bauherrn.
Inbetriebnahme HLS: Im Rahmen der Projektausführung durch den AN ist ein umfassendes Inbetriebnahmemanagement zu gewährleisten und durchzuführen. Hier ist unter anderem auf eine geordnete, strukturierte und vollständig dokumentierte Inbetriebnahme und Übergabe, einschl. erforderlicher Abnahmen und ausreichenden Probebetriebsphasen zu achten. Zur Inbetriebnahme von technischen Anlagen ist die Partizipation des zukünftigen Mieters/Betreibers zu gewährleisten und durch den AN zu steuern. Grundlage zur Inbetriebnahme bildet eine vollständige Anlagen- und Betriebsdokumentation. Vor der Abnahme durch den Bauherren sollte eine Vorab-Funktionsprüfung durchgeführt werden. Durchführung einer systematischen Funktionsprüfung anhand von Checklisten und Prüfprotokollen im Rahmen des Inbetriebnahme- und Abnahmeprozess. Die Checklisten und Prüfprotokolle sollten die erforderlichen Ergebnisse nach durchgeführter Inbetriebnahme der ausführenden Firmen sowie z.B. Leistungsnachweise und Messwerte von Werksabnahmen der Großkomponenten (z.B. Kältemaschine, Beleuchtung etc.) enthalten. Die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Prüfungen durch Protokolle und Checklisten dokumentiert sind, dient als Voraussetzung für die anschließend durchzuführenden Funktions- und Leistungstests. Vor der SV - Abnahme sind alle Komponente der Technischen Gebäudeausrüstung aufeinander abzustimmen und einzuregulieren. Im Rahmen einer Probebetriebsphase von mind. 14 - 28 Kalendertagen sind die Anlagen und Systeme aufeinander abzugleichen und abzustimmen. Die anschließenden Nachjustierungen sind nach Erfordernis durchzuführen und zu protokollieren. Die Funktions- und Leistungstests der verschiedenen Anlagensysteme sind unter den verschiedenen Betriebsbedingungen und Abhängigkeiten (wie z.B. Volllastbetrieb, Notbetrieb etc.) durchzuführen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. Messungen sind soweit möglich, z.B. bei Lüftungsanlagen auch im Netz durchzuführen. Zur Vorbereitung der Funktions- und Leistungstestes sind frühzeitig Koordinationsrunden durchzuführen. Als Ergebnis des Inbetriebnahmemanagements ist neben den Schulungs- und Einweisungsprotokollen (mit Unterschrift) eine Übersicht mit Schulungsinhalt, geschulten Personen, und Schulungszeitraum zu erstellen. Einschließlich Reinigen aller Anlagenteile des gesamten Leistungsumfangs wie zu Beispiel: Leitungssystem, Aggregate,Behälter, Pumpen, Verteiler, Armaturen etc, Reinigung innen und Außen durchführen, vor der Inbetriebnahme.
Preisbildung: Die vor beschriebenen Inbetriebnahme Leistungsinhalte werden nicht separat vergütet und sind in den Gesamtauftrag einzukalkulieren.
Montage und Werkstattplanung: Die Montage- und Werkstattplanung hat, falls vorgegeben nach den CAD/CAFM Vorgaben des AG zu erfolgen. Auf Grundlage der vom AG erstellten Konzeptpläne, die dem Auftragnehmer ausschließlich in Dateiformat zur Verfügung gestellt werden, muss vom Auftragnehmer die Montage- und Werkstattplanung erbracht und geliefert werden. Hierzu gehört das Übernehmen der aktuellen Bestandspläne der Architektur und das Erstellen der Montage- und Werkstattplanung auf dieser Basis. Der AN hat die Montagezeichnungen bzw. - unterlagen termingerecht zur Genehmigung zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden. Auf korrekte Zeichnungscodierung des Bauvorhabens ist zu achten. Die Montage ist ausschließlich anhand freigegebener Montagezeichnungen durchzuführen.
Revisionspläne und Bestandspläne Vom AN ist zum Projektabschluss eine vollständige und aktuelle Bestandsdokumentation für die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär zu übergeben. Die Dokumentation hat neben den Normvorgaben der VOB folgende Inhalte und Umfänge zu beinhalten: 1) Inhaltsverzeichnis - mit Darstellung und Kennzeichnung aller Dokumente - mit Ortsbezug (Bauteil, Ebene, Einbauort) 2) Ausführungsbeschreibung - Kurzdarstellung der beauftragten Leistung 3) Technische Unterlagen, wie z.B.: - Technische Datenblätter - Prüfatteste, bauaufsichtliche Zulassungen, Gütezeichen, Zertifikate, Zeugnisse - Bescheinigungen und Protokolle, Fachunternehmererklärung, EG-Konformitätserklärung - Gewährleistungsbescheinigungen, Garantieerklärungen - Entsorgungsnachweise 4) Nachweise zu TÜV, VDS, SV-/SK-Prüfungen und behördlichen Genehmigungen 5) Nachweise zu Inbetriebnahme, Abnahme, Übernahme, wie z.B.: - Abnahmeprotokolle - Einweisungsprotokolle, z.B. bei techn. Anlagen 6) Aufstellung aller beteiligten Hersteller, Lieferanten und Nachunternehmer 7) Berechnungen, Regelungen, Schaltunterlagen 8) Betriebserforderliche Unterlagen, wie z.B. - Betriebsanleitungen, Handbücher - Wartungsanleitungen - Instandhaltungsanweisungen - Reinigungs- und Pflegeanweisungen 9) Bestandspläne als pdf+dwg wie z.B.: - Planliste - Bestands- und Revisionspläne - Grundrisse - Detailpläne Übergabe der Pläne auf einem stabilen USB-Stick und zur Vorab-Prüfung als Downloadlink Profilstahl und Rohrschellen (allgemeine Befestigungen):
Für allgemeine Halterungen aus Profilstahl in Form von Winkeleisen, T-Eisen, Doppel-T-Eisen usw. in verschiedener Stärke und Abmessung für Aufhänge-, Unterstützungs-, Befestigungs- und Fixpunkt-Konstruktionen und dergl. in der erforderlichen Zurichtung einschl. des erforderlichen Zuschnittes mit den notwendigen Bohrungen, Schweißungen, Biegungen usw. sowie aller erforderlichen Neben- und Kleinmaterialien wie Befestigungsmaterial jeglicher Art und Schrauben, Muttern, Beilagscheiben, Dübel und dergl. Rohrschellen und Rohrhalterungen, Befestigungskonstruktion in verzinkter Ausführung. Ein erforderlicher statischer Nachweis für die Profilstahlkonstruktion ist durch den AN zu erbringen. einschl. Schrauben, Schellen, Dübel, Schweiß- und Kleinmaterial. Die Abrechnung des Profilstahls erfolgt durch Einkalkulieren in den Gesamtauftrag und wird nicht separat vergütet. Prinzipiell sind für alle Gewerke einheitliche Befestigungssysteme zu verwenden.
Beton-/ Maschinenfundamente: Die Betonfundamente zur Lagerung sämtlicher Kälte/HZG/Sanitär/RLT Aggregate werden von der Rohbaufirma erstellt. Die Fundamentpläne mit Vermaßung, Gewichtsangaben und Aufbau, bezogen auf die Örtlichkeiten sind vom AN bereitzustellen und werden nicht separat vergütet.
Koordination und Ausführungsvorgaben für die Gewerke ELT und MSR: Für die Erstellung der Montageunterlagen, anhand vorliegender Ausführungsplanung sind alle Teilbereiche mit sämtlichen davon betroffenen Gewerken MSR - Raumlufttechnik - Sanitär - Elektro etc. zu koordinieren, wie z.B. die Weitergabe der tatsächlichen Leistungsdaten, Absprache von Montageterminen, Festlegen der Einbausituation von Fühlern, Trassenfeinabstimmung usw. Falls erforderlich, sind auf Verlangen des Bauherrn je ein Satz Montagepläne an die anderen Firmen der jeweiligen Gewerke zu übergeben. Hierfür hat der Auftragnehmer mit einem weisungsbefugten Vertreter an den turnusmäßigen Koordinationsgesprächen teilzunehmen. Bei Fabrikationsänderungen hinsichtlich Größen, Gewichte, Schallwerte etc. seitens des AN gegenüber der vom Planer für die Ausführungsplanung eingesetzten Fabrikate und Typen hat der AN eigenverantwortlich die erforderlichen Umplanungen in Abstimmung mit allen Gewerken vorzunehmen. Überprüfen der bauseits verlegten Elektroleitungen zu den außerhalb der Schaltschränke gelegten, elektrischen Schalt- und Regelgeräte, Motoren, Klappen etc. Absetzen, Einführen, Befestigen, Anschließen und Verdrahten (Klemmen/Löten) aller bauseits verlegten elektr. Leitungen (Kraft/Steuer/Messleitungen) für alle elektr. Mess- und Regelgeräte sowie Motoren etc. unter der Voraussetzung, dass die Leitungen gem. den vom AN erstellten Kabellisten bauseits verlegt und gekennzeichnet sind, einschl. eines evtl. notwendigen Abgleich der Messleitungen. Einweisung der Elektrofirma zur Kabelverlegung. Vorlage von Kabellisten (Start-Zielort und Leistungsangaben der Geräte) Drehrichtungskontrolle aller Antriebe, Messen und protokollarische Erfassung der Stromaufnahme aller Motoren. Einstellen und Funktionskontrolle der Motorschutzeinrichtungen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in den Gesamtauftrag einzukalkulieren.
Trockenbauaussparungen: Für Leitungsführungen HLS sind Abstimmungen mit dem Trockenbauer zu führen und die vorgesehenen Profilaussparungen zu nutzen oder in Abstimmung mit dem Trockenbauer Aussparungen nach Anweisung zu erstellen Die Aussparungen sind so klein als erforderlich zu erstellen. Diese Leistungen werden nicht separat vergütet und sind in den Hauptauftrag einzukalkulieren. Das wieder Verschließen der Öffnungen erfolgt durch das Gewerk Trockenbau.
Allgemeine + Technische Vorbemerkungen HLS Fabrikats- und Produktverzeichnis
1 Gewerk Heizung
1
Gewerk Heizung
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Heizung Fernwärmehausanschluss/ Heizzentrale:
·
Stadtwerke Hürth liefern und montieren die Fernwärmestation inkl. Primärregelung. Schnittstelle zu Hausanlage ist der Abgang der Fernwärmestation
· Stadtwerke Hürth liefern und montieren die Warmwasserbereitung inkl. Primärregelung. Schnittstelle zu Hausanlage ist der Abgang der des Warmwasserbereiters
· Die Hauseinführungen Fernwärme und Leitungsverlegung im Keller bis Fernwärmestation ist bei den SWH
Fußbodenheizung/ Estrichleger/ Elektro:
·
Kabelverlegung durch Elektrofirma
· Raumthermostat durch HLS
· Aufklemmen Raumthermostat, Klemmleisten, Stellmotore durch HLS
· Inbetriebnahme FbH HLS
· Estrichlegerleistung ab OK FbH-Rohre
Wärmemengenzähler:
·
Es werden Wärmemengenzählerpassstücke in den Heizkreisen und FbH-Verteilern montiert für bauherrnseitige Montage von Mietzählern
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Heizung
1.1 Armaturen und Zubehör
1.1
Armaturen und Zubehör
1.2 Rohrleitungen und Zubehör
1.2
Rohrleitungen und Zubehör
1.3 Heizflächen und Zubehör
1.3
Heizflächen und Zubehör
1.4 Fußbodenheizung und Zubehör
1.4
Fußbodenheizung und Zubehör
1.5 Wärmedämmung, Brand+Schallschutz Leitungsanlagen
1.5
Wärmedämmung, Brand+Schallschutz Leitungsanlagen
2 Gewerk Sanitär
2
Gewerk Sanitär
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Sanitär Fernwärmehausanschluss/ Heizzentrale:
·
Stadtwerke Hürth liefern und montieren die Warmwasserbereitung inkl. Primärregelung. Schnittstelle zu Hausanlage ist der Abgang der des Warmwasserbereiters
Trinkwasserzähler:
·
Es werden Trinkwasserpasstücke in den Montagebläcken oder UP-Kästen von Gewerk Sanitär montiert für bauherrnseitige Montage von Mietzählern. Gartenwasser und Allgemeinverbraucher werden nicht gezählt.
· Anschluss Gewerk Sanitär an den in das Haus verlegten TW-Hausanschluss der SWH
Dachentlüftungshauben Schmutzwasser/ Entlüftung:
·
Die Entlüftungshauben werden von Gewerk Sanitär/ Lüftung an den Dachdecker zur Montage übergeben. Anschluss flexibel daran durch Gewerk Sanitär/Lüftung
Hauseinführungen Kanal-Schnittstelle Abwasser im Haus:
·
Sämtliche Abwasserleitungen und TFL-Leitung (Erdleitung) werden durch Gewerk Kanal in das Haus geführt mit Rohrstutzen zum Anbinden. Die Abdichtung mittels Doymadurchführung in rohbauseitigem Futterrohr oder Kernbohrung erfolgt durch das Gewerk Kanal. Gewerk Sanitär bindet im Haus an die Rohrstutzen an.
· Anschluss und Doyma-Abdichtung von Deckenabläufen Freifläche durch Gewerk Sanitär. Futterrohre oder Kernbohrung rohbauseits.
Hebeanlagen Regenwasser/ Mischwasser:
·
Die Grundleitungen innen und Hebeanlagenbehälter + Verrohrung HEA-Schächte werden durch das Gewerk Rohbau erstellt. Ebenso Aufsatzstücke, Bodenablauf. Schnittstelle zum Gewerk Sanitär ist oberhalb der Bodenplatte
· Kabelzuführung Steuerung + Tauchpumpen, Regelungsanlage Doppelpumpenanlagen durch Gewerk Sanitär
· Stromversorgung zu Hebeanlagensteuerung durch Gewerk ELT, Anklemmen Gewerk Sanitär
Balkonenetwässerung:
Regenwasserrohre der Balkon- und Dachentwässerung durch Gewerk Spengler.
Schnittstellenbeschreibung Dusche, Badewanne
·
Die Sanitärfirma setzt die Abläufe und Rinne gem. Vorgabe Bauleitung/ Planung in der Fläche und in der Höhe, damit OK Rinne= OK Fliese ist und kürzt die Rinne auf Duschbereichsbreite ein. Die Ablaufleitung wird angeschlossen und fixiert.Das Abdichtungsset für die alternative Abdichtung nach Norm ist bei der Rinne enthalten im Gewerk HLS.Der Estrichleger verlegt den Estrich um den Ablauf und AblaufleitungDer Fliesenleger dichtet an die Rinnendichtsysteme an und fliest an die OK-Rinnenablauf.
· Abdichtungsdurchdringungen Armaturen und Rohrleitungen durch Gewerk Fliesenleger. Hahnverlängerungen und Baustopfen durch Gewerk Sanitär.
· Abdichtung Badewanne an den Umfassungswänden und Estrich durch Fliesenleger
· Verkleidung Badewannen auf Fußgestell durch Fliesenleger.
· evtl. zusätzliches Abdichtset an Badewanne durch Fliesenleger
· Schallschutzset bei Wandanbau der Badewanne durch Gewerk Sanitär
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Sanitär
2.1 Fall- und Verzugsleitungen Schmutzwasser+Regenwasser
2.1
Fall- und Verzugsleitungen Schmutzwasser+Regenwasser
2.2 Armaturen, Pumpen und Absperrorgane
2.2
Armaturen, Pumpen und Absperrorgane
2.3 Kalt- und Warmwasserleitungen
2.3
Kalt- und Warmwasserleitungen
2.4 Feuerlöscheinrichtung
2.4
Feuerlöscheinrichtung
2.5 Wärmedämmung, Brand+Schallschutz Leitungsanlagen
2.5
Wärmedämmung, Brand+Schallschutz Leitungsanlagen
2.6 Hebeanlagen und Zubehör
2.6
Hebeanlagen und Zubehör
2.7 Einrichtungsgegenstände
2.7
Einrichtungsgegenstände
3 Gewerk Lüftung
3
Gewerk Lüftung
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Lüftung Dachentlüftungshauben Schmutzwasser/ Entlüftung: · Die Entlüftungshauben werden von Gewerk Sanitär/ Lüftung an den Dachdecker zur Montage übergeben. Anschluss flexibel daran durch Gewerk Sanitär/Lüftung Müllraumentlüftung: · Müllraumfortluft-Rohrführung oberhalb TG-Decke in bauseitigem Kaminstein mit Abstandshaltern bis auf angegebene Mündungshöhe. Deflektorhaube durch Gewerk Lüftung innenliegend montiert. Einblechung durch Spenglergewerk · Brandschutz- und Überströmklappenmontage inkl. Aufklemmen Gewerk Lüftung · Kabelverlegung nach Kabelliste Sanitär durch ELT Kellerlüftung: · Montage Kellerlüftung Gewerk Lüftung · Lieferung Fensterantriebe an Fensterbauer zur Montage · Verkabelung Lüftung, Fensterantriebe Aussenfeuchtefühler Gewerk ELT · Anklemmen und Inbetriebnahme Gewerk Lüftung Wohnungslüftung DIN 18017: · Verkabelung Lüfter und Schalter Gewerk ELT · Anklemmen und Inbetriebnahme, Einstellungen Betriebsart Lüfter durch Gewerk Lüftung · Anklemmen Schalter Gewerk ELT WRG-Lüftung: · Verkabelung Lüfter und Steuerung Gewerk ELT gem. Kabelliste Gewerk Lüftung · Anklemmen und Inbetriebnahme der Lüfter und Steuerung Gewerk Lüftung · Einbau der Lüftungssteine Gewerk Rohbau oder alternativ Kernbohrungen durch Gewerk Lüftung · Montage WRG-Lüfter mit Aussengitter und Innenabdeckung, Lüftungssteuerung etc. durch Gewerk Lüftung. Steuerung der Lüftungen Wohnungsweise.
Schnittstellenbeschreibung Gewerk Lüftung
3.1 Wohnungslüftung mit Zubehör
3.1
Wohnungslüftung mit Zubehör
3.2 Müllraumlüftung,Fahrradraum, Kellerlüftung mit Zubehör
3.2
Müllraumlüftung,Fahrradraum, Kellerlüftung mit Zubehör
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.1 Sonstige Arbeiten / Besondere Leistungen
4.1
Sonstige Arbeiten / Besondere Leistungen
4.2 Soderwunschausstattung
4.2
Soderwunschausstattung
4.3 Aussparungen, Kernbohrungen, Bauteile Rohbau
4.3
Aussparungen, Kernbohrungen, Bauteile Rohbau
4.4 Wartungsarbeiten
4.4
Wartungsarbeiten
4.5 Mobile Wärmeversorgung
4.5
Mobile Wärmeversorgung
4.6 Stundenlohnarbeiten
4.6
Stundenlohnarbeiten
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