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WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB) WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
Fortsetzung von Ziff. 10 Formblatt 214.H Besondere Vertragsbedingungen
Nr. 1 Nicht genormte Baustoffe
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN- bzw. EN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft vorliegt. Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Genehmigung des AG vor dem Einbau dieser Stoffe und Bauteile einzuholen.
Nr. 2 Produkte innerhalb der Produktgruppe
Die angebotenen Produkte in einer Produktgruppe müssen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, von einem Hersteller sein.
Dies ist aus gestalterischen und technischen Gründen sowie der einheitlichen Lagerhaltung für Ersatzteile zwingend erforderlich.
Nr. 3 Projektraum
Der AG hat für das Projekt einen virtuellen Projektraum (VPR) zum digitalen Austausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet. Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen in den VPR wird eine E- Mail mit dem entsprechenden Link auf den VPR an den AN versendet. Dem AN werden die Planzeichnungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausführungsbeginn kostenlos digital über den VPR zur Verfügung gestellt. Alle Planzeichnungen und Unterlagen sind dann vom AN selbstständig vom Server herunterzuladen und auf Kosten des AN zu vervielfältigen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass auf der Baustelle der jeweils aktuellste Planstand (Index) verwendet wird. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entstehen hieraus Schäden haftet der AN. Die Anmeldung zum VPR erfolgt per Internet - Browser mit einem Benutzernamen und einem Passwort.
Dem AG ist dazu mindestens eine berechtigte Person mit Vor- und Nachnamen sowie der E -Mail-Adresse zu benennen (i. d. R. Kontaktdaten des Projektleiters). Die Nutzung des VPR erfolgt kostenfrei. Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den AN unterschrieben in digitaler Form per E-Mail an die Objektüberwachung des AG zu verschicken.
Nr. 4 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Leistungen AN
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragsvergabe folgende Unterlagen zu erstellen im VPR zur Genehmigung vorzulegen:
- Baustelleneinrichtungsplan
als zeichnerische Darstellung auf Grundlage der Architektenplanung
(u.a. Lagerung des Materials, Art und Weise der Einbringung, Bauzugänge, Kranstandorte etc.)
Nr. 5 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen - Formerfordernis
Vom Auftragnehmer herzustellende Zeichnungen sind in einem DIN A Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0.
Nr. 6 Hinweis zum Brandschutz
1998 ist das Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFWG) dahin gehend geändert worden, dass Einsätze infolge von Fehlalarmen, welche durch private Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden, abgerechnet werden können (Art. 28 Abs. 2 Ziff. 5 BayFWG).
Nr. 7 Unfallverhütungsvorschriften
Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen hingewiesen.
Nr. 8 Koordination der Arbeiten auf der Baustelle
Bei dem Bauvorhaben wird die Baustellenverordnung -BaustellV- angewendet.
Auf die Beachtung des auf der Baustelle aushängenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes wird ausdrücklich hingewiesen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Arbeiten hinsichtlich der Baustellensicherheit wird durch einen benannten Koordinator nach Baustellen-Verordnung Paragraph 3 Abs. 1 vorgenommen.
Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten.
Die Sprache auf der Baustelle ist deutsch. Beschäftigt der Auftragnehmer Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so hat er sicherzustellen, dass eine dolmetschende Person anwesend ist.
Nr. 9 Ver- und Entsorgungsanschlüsse der Baustelle
Versorgungsanschlüsse der Baustelle für Baustrom und Wasser und Entsorgungsanschlüsse für Abwasser sind auf der Baustelle vorhanden.
Die Entnahme hat mit geeigneten, vom AN zu stellenden Messgeräten oder Zählern sowie Sicherheitseinrichtungen gem. Trinkwasserverordnung an Wasserentnahmestellen in Abstimmung mit dem Technischen Betrieb/ Nutzer der jeweiligen Liegenschaft zu erfolgen.
Die Verbrauchskosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Der AN muss mit dem ihm zur Verfügung gestellten Wasser und Energien sparsam umgehen.
Die Anschlüsse für Wasser und Energie dürfen nur für den in Verbindung mit den Ausführungsarbeiten stehenden Verbrauch kostenlos benutzt werden. Die Beleuchtung und Beheizung von Aufenthalts- und Sanitärräumen des Auftragnehmers sind hierin eingeschlossen. Die behelfsmäßigen Anschlüsse und Verteilungen müssen während der gesamten Bauzeit gewartet und vor der Endabnahme abgebaut werden. Die benutzten Anlagen müssen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Nr. 10 Unterbrechung von vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen
Ist es im Zuge der Arbeiten notwendig, vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen zu unterbrechen bzw. abzuschalten, ist dies der Objektüberwachung und dem für die Ver- und Entsorgungsleitungen zuständigen Träger mindestens 5 Werktage vorher, wenn nichts anderes vereinbart wird, mündlich und schriftlich mitzuteilen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Unterbrechung der Ver- und Entsorgungsleitungen die Ver- und Entsorgung benachbarter Bereiche unbeeinträchtigt bleibt.
Unvorhergesehene Unterbrechungen (Beschädigungen) von Ver- und Entsorgungsleitungen durch den AN sind der Objektüberwachung und dem für die Ver- und Entsorgungsleitungen zuständigen Träger unverzüglich mitzuteilen.
Nr. 11 Bereitstellung sanitärer Einrichtungen
Für die gesamte Bauzeit stellt der Auftraggeber eine sanitäre Einrichtung mit WC- und Waschplätzen zur Verfügung.
Falls der Auftragnehmer die Aufstellung eigener sanitärer Einrichtungen beabsichtigt, bedarf dies der vorhergehenden Zustimmung des Auftraggebers. Auf die begrenzte Anschlussmöglichkeit zur Entsorgung von Abwasser wird hingewiesen.
Nr. 12 Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Nr. 13 Abstellen von Fahrzeugen / Betankung
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf befestigten Flächen erlaubt.
Das Betanken von Fahrzeugen und Geräten ist nur auf nach unten abgedichteten Flächen zulässig.
Mineralölbehälter sind in einer dichten Wanne zu lagern, welche die gesamte Menge des gelagerten Mineralöls aufnehmen können muss. Auf der Baustelle ist ausreichend Ölbindemittel bereitzuhalten.
Bei Austritt von Mineralöl ist die Feuerwehr zu verständigen.
Im Falle eines Unfalls müssen austretende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. durch Aufbringen von Bindemitteln, das Einbringen von Gewässersperren usw.).
Reparatur- und Waschplätze, Aborte usw. innerhalb und außerhalb der Baustelle sind so anzulegen, dass keine Verunreinigung des Grundwassers eintreten kann. Das Aufstellen von Tanks und Lagerbehältern mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist dem zuständigen Amt anzuzeigen.
Nr. 14 Vertreter des AN auf der Baustelle
Der AN hat einen auf der Baustelle dauernd anwesenden verantwortlichen Vertreter des AN zu benennen, der fachlich qualifiziert, bevollmächtigt und der deutschen Sprache mächtig ist. Die Bevollmächtigung hat zu gelten, für die Abgabe und Entgegennahme aller, die gesamte Vertragsabwicklung und evtl. Vertragsänderung, erforderlichen Erklärungen sowie falls erforderlich, für die unverzügliche Ausführung von angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen.
Nr. 15 Bauleitung und Stellvertreter
Der verantwortliche Bauleiter muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Diese werden regelmäßig unterstellt, wenn die benannte Person ein Ingenieurstudium erfolgreich beendet sowie über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Projektleiter bei vergleichbaren Bauvorhaben verfügt.
Vom Bauleiter und Stellvertreter muss während der Ausführung der Arbeiten wenigstens einer ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Bauleiter oder sein Vertreter müssen an Sitzungen teilnehmen. Auf Forderung des AG gilt dieses auch für kurzfristig anberaumte Besprechungen. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich nach Bedarf statt.
Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer ein vertrags- und projektbezogenes Organigramm vorzulegen. In diesem sind übersichtlich die wesentlichen Tätigkeitsfelder und das hierfür vorgesehene verantwortliche Personal anzugeben.
Nr. 16 Personalwechsel
Der AG kann verlangen, dass fachlich oder persönlich ungeeignete Arbeitskräfte des AN von der Baustelle abgezogen und durch geeignete Arbeitskräfte ersetzt werden.
Nr. 17 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben.
Das Original erhält der AG.
Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Nr. 18 Abrechnung
Alle Rechnungen sind auf den Auftraggeber ausgestellt in prüffähiger Form als Original einfach und digital im pdf-Format bei der Objektüberwachung bzw. zuständigen Fachbauleitung sowie parallel als Datei im pdf-Format beim AG einzureichen.
Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind dazuzugeben.
Die Abrechnung erfolgt kumuliert und es sind zu jeder Rechnung die entsprechenden farblich gekennzeichneten Aufmaß- und Abrechnungspläne vorzulegen.
In jeder Rechnung sind die kumulativen Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung (ggf. als Kurztext) wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
Nr. 19 Abnahme
Für die beschriebene Bauleistung wird eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt.
Nr. 20 Überwachung der Baustelle - Schliessdienst
Der Bauherr hat um das Baugrundstück einen Zaun errichten lassen, welcher Tore und Türen zur Zufahrt bzw. zum Zugang aufweist.
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich während seiner Arbeitszeit am Morgen bzw. Abend einen Schließdienst zu übernehmen. Dies gilt ebenso für die vom AG gestellten WC-, Dusch- + Sanitätscontainer.
Nr. 21 Arbeitszeit:
Es werden folgende Arbeitszeiten festgelegt:
Mo - Sa: 7.00 bis 20.00 Uhr.
Nr. 22 Basisterminplan
Der vereinbarte Bauzeitenplan ist während der Vertragslaufzeit auf die auftretenden Veränderungen im Bauablauf unabhängig von deren Verursachung nach Bedarf anzupassen und dem AG jeweils vorzulegen.
Der AN hat einen detaillierten Bauablaufplan für sein geschuldetes Werk spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung vorzulegen, der in Bauteile gegliedert ist und das AN-seitig vorgesehene terminliche Abwicklungskonzept zur Umsetzung der AGseitigen Terminvorgaben und vereinbarten Vertragsfristen widerspiegelt.
Der Terminplan ist mit dem AG im Detail durchzusprechen. Die Verantwortung des AN für die Einhaltung der Vertragstermine wird durch die Vorlage des Detailablaufplanes und die Beteiligung des AG an der Termin- und Ablaufplanung nicht berührt.
Der Bauablaufplan wird erst nach einer durch beide Parteien einvernehmlichen schriftlichen Genehmigung (beiderseitige handschriftliche
Unterzeichnung der jeweils rechtsgeschäftlich Zeichnungsberechtigten) zum Vertragsbestandteil.
Der AN hat sämtliche Termine der Abwesenheit an Fenstertagen, Freitagen, Firmenurlaub etc. innerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten mit der BÜ abzustimmen und in seinem Terminplan kenntlich zu machen.
Aus dem Bauzeitenplan müssen zudem
· Planlaufzeiten gemäß Vorgaben des Auftraggebers im Bauablaufplan, also der Zeitbedarf für die technische Bearbeitung (insbesondere Planung, Planprüfläufe, Revisionen, Planfreigabe) ausgewiesen, sein.
Sofern der AN Werkstatt- und Montageplanungen zu erstellen hat, sind diese Vorgänge in entsprechende, in den Bauablauf sinnvoll zu integrierende Planungspakete zu bündeln und detailliert mit entsprechenden Prüfzeiträumen von mindestens 8 Wochen im Terminplan mit zu berücksichtigen und auszuweisen (bezeichnet als "Planung der Planung").
Der Bauablaufplan als Gantt-Balken-Terminplan im mpp-Dateiformat muss zudem mindestens folgende Angaben enthalten:
· Ersteller
· Stand des Bauablaufplanes (Datum u. Index)
· Bauherr
· Projektbezeichnung
· Vertragsbezeichnung (z.B. "Baumeisterarbeiten")
· Vertrags- / Vertragszwischentermine als Meilensteine (Datum)
· Alle für den Gesamtablauf wesentlichen Hauptvertragsleistungen als Einzelleistungsvorgänge
in der Form:
- Vorgangsname
- Dauer (Kalendertage)
- Anfang (Datum)
- Ende (Datum)
- Korrekte Reihenfolge der Leistungen und Abläufe
- Leistungsstand (im Feld "% abgeschlossen")
· Darstellung technisch nachvollziehbarer Abhängigkeiten der vertraglichen Leistungen
(durch Verknüpfungen aller Vorgänge zueinander und Ausweisung deren
Codierungen)
· Ausweisung des kritischen Weges
· Zudem sind als Einzelleistungsvorgänge detailliert auszuweisen, insbesondere
nachfolgende:
- die Arbeitsvorbereitung (insbesondere, Materialisierung, Einrichten und Räumen
der Baustelle)
- die Baustelleneinrichtung und -räumung
- die "Planung der Planung" und mit ausreichend Vorlauf zu berücksichtigen
- die detaillierte Erstellung aller Planungen des AN
- der diesbzgl. jeweilige Planprüflauf
- die seitens des AG erforderlichen Planübergabezeitpunkte
- Detaillierte Angaben über den Ablauf der Bauleistungen
- Pufferzeiten im Bauablauf
- Abhängigkeiten aller Leistungen Dritter / des AG
- Betriebliche Abhängigkeiten
- Logistische Anforderungen
- Inbetriebnahme-/Abnahmevorgänge
Der vereinbarte Bauablaufplan ist während der Vertragslaufzeit auf die auftretenden Veränderungen im Bauablauf unabhängig von deren Verursachung nach Bedarf mindestens jedoch monatlich anzupassen und dem AG jeweils vorzulegen.
Der Bauablaufplan ist als GANTT-Balken-Terminplan zu erstellen. Die Unterlagen sind im VPR in digitaler Form im Dateiformat PDF und mpp oder kompatibel zu liefern.
Nr. 24 Abkürzungsverzeichnis für Mengeneinheiten
a - Jahr (lat. annus)
cm - Zentimeter
cm2 - Quadratzentimeter
d - Tag (lat. dies)
h - Stunde (lat. hora)
Jr - Jahr (dt. Jahr)
kg - Kilogramm
km - Kilometer
km2 - Quadratkilometer
kwh - Kilowattstunde
kWp - Kilowatt-Peak
l - Liter
m - Meter
m2 - Quadratmeter
m3 - Kubikmeter
mm - Millimeter
Mt - Monat (dt. Monat)
psch - Pauschal
St - Stück
t - Tonne
Wo - Wochen
md - Meter x Tag
mMt - Meter x Monat
mWo - Meter x Woche
m2d - Quadratmeter x Tag
m2Mt - Quadratmeter x Monat
m2Wo - Quadratmeter x Woche
m3d - Kubikmeter x Tag
m3Mt - Kubikmeter x Monat
m3Wo - Kubikmeter x Woche
Sth - Stück x Stunde (Stück x hora)
Std - Stück x Tag (Stück x dies)
StMt - Stück x Monat
StWo - Stück x Woche
St/M - Stück pro Monat
St/J - Stück pro Jahr
ENDE DER WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
BAUBESCHREIBUNG - ALLGEMEIN BAUBESCHREIBUNG - ALLGEMEIN
Das staatliche Bauamt Regensburg (weiterhin AG genannt) errichtet für die Universität Regensburg ein Forschungs- und Lehrgebäude für die Vorklinische Medizin.
Lage der Baustelle:
Universität Regensburg Fakultät für Biologie und vorklinische Medizin
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
Geographische Lage des Baufelds
N: 48° 59' 38''
O: 12° 5' 34''
Das zu bebauende Grundstück mit der Flur-Nr. 125 (Gemarkung 5310 Prüll) liegt im Süden der Stadt Regensburg, zwischen Altstadt/Bahngelände und der BAB 3 auf dem Gelände des Hochschulcampus Regensburg. Dieser befindet sich auf dem Galgenberg zwischen der Universitätsstraße und der Galgenbergstraße.
Das Baufeld für den Neubau der Vorklinischen Medizin liegt im südwestlichen Teil des Hochschulcampus, südlich der Fachbereichsgebäude der westlichen Naturwissenschaften. Im Zuge der Baufeldfreimachung wurde das Bestandsgebäude des Fachbereichs Biologie abgebrochen. Im Süden wird das Baufeld durch die Straße ‚Am Biopark‘ begrenzt. Dieser vorgelagert befinden sich die zu erhaltenden Gewächshäuser der Biologie. Im Osten liegt die mittlere Grünachse des Campus mit ihren Blickbeziehungen zum Regensburger Dom.
Im nördlichen Anschluss liegen die Fachbereichsgebäude der westlichen Naturwissenschaften, an die es wieder anzubauen gilt. Westlich liegt der botanische Garten, der auch erhalten bleiben muss.
Das neu zu errichtende Gebäude ist in einer leiterartigen Struktur konzipiert und besteht aus sechs zwei- bis viergeschossigen Gebäudeteilen, die in Ost-West-Richtung über eine zentrale zweigeschossige Halle verbunden sind. Nördlich wird der Gebäudekomplex direkt an die bestehende Struktur der westlichen Naturwissenschaften angebaut. Zwischen den nördlichen Bestandsgebäuden und der zentralen Halle befinden sich die so genannten F-Bauteile (F0, F1 und F2). Südlich der Halle, die die Bezeichnung Bauteil FG trägt, sind die G-Bauteile (G1, G2 und G3) angeordnet. Alle Bauteile sind über ein flächiges Untergeschoss miteinander verbunden. Abweichend hierzu ist das Bauteil F0 nur punktuell an das Untergeschoss angebunden und ansonsten aufgeständert. In Nord-Süd-Richtung verläuft unterhalb der Bauteile F0 und G1 ein begehbarer Versorgungskanal, der während der Bauzeit nicht überfahren werden kann. Der Versorgungskanal teilt das Baufeld in einen östlichen und einen westlichen Bereich, weshalb zwei Zufahrten erforderlich sind.
Im nordwestlichen Bereich wird das bestehende Forschungsgewächshaus durch eine Pflanzenkulturhalle erweitert. Diese Erweiterung ist nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung. Zeitlich werden die Rohbauleistungen der Pflanzenkulturhalle in die Bauzeit der ausgeschriebenen Leistungen fallen.
Konstruktion
Das Gebäude basiert auf einem Konstruktionsraster von 7,20m x 7,20m.
Alle tragenden und aussteifenden Bauteile sind aus Stahlbeton in F90 geplant.
Zum Teil besteht die Anforderung an Sichtbeton für Stützen, Wände und Decken. Durch den vorangegangenen Abbruch des Bestandsgebäudes ist ein Großteil der benötigten Baugrube bereits ausgehoben. Nach dem Abbruch wird das Bauglände in unplanierter Form an den AN Baumeisterarbeiten übergeben. Die Baugrube ist entsprechend dem Baufortschritt für den Neubau zu ergänzen und herzustellen.
Der Restaushub ist Teil der anzubietenden Leistung des AN Baumeisterarbeiten. Der vorhandene Boden ist größtenteils lehmig sandig und weicht bei Niederschlag extrem auf. Für die anstehenden Arbeiten ist daher zunächst eine Bodenverfestigung und -austausch vorzunehmen, welche anschließend als Arbeitsplanum dienen. Die Bauteile G1 und F0 sind auf einer Tiefgründung, bestehend aus Großbohrpfählen und pfahlartigen Tragelementen aus unbewehrtem Beton, gegründet. Für alle anderen Bauteile ist eine Flachgründung vorgesehen.
Im Anschlussbereich an die Bestandsbebauung sind eine Unterfangung mittels Hochdruckinjektion im Düsenstrahlverfahren sowie eine Bodenverbesserung mittels pfahlartigen Tragelementen notwendig um Setzungsunterschiede zwischen Neubau und Bestandsbebauung zu minimieren. Die Regelgeschoßhöhe für die oberirdischen Geschosse beträgt 3,90m, das Untergeschoss ist mit 4,65m geplant. Die Abdichtung der erdberührten Bauteile erfolgt nach DIN 18533 mit der Wassereinwirkungsklasse W1.2 E. Es ist eine Flächendrainage vorgesehen. Bauteile unterhalb der Bodenplatte (wie z.B. Hebeanlagen, Aufzugsunterfahrten etc.) werden in WU-Konstruktion ausgeführt.
Der Ausbau erfolgt überwiegend in Leichtbauweise mit Gipskartonwänden. Fußbodenaufbauten sind mit Ausnahme der Halle im Erdgeschoss mit Estrich auf Trennlage und Bahnenbelag geplant. Bodenaufbauhöhe in der Regel 8cm.
Die Fassaden sind in geschosshohen Aluminiumfassadenelementen geplant.
Die zentrale Halle erhält zweigeschossige Stahl-Glas-Fassaden.
Labore werden in der Regel ohne abgehängte Decke, S2-Labore werden mit eine Decke auf 2,75m lichter Raumhöhe ausgeführt.
Sichtbeton
Der Neubau wird zu großen Teilen in Sichtbeton errichtet. Darunter fallen sämtliche Treppenhäuser, die zentrale Halle im Bauteil FG (UG bis 1. OG) sowie sämtliche Fassaden. Sichtbetonflächen sind frei von Verschmutzung zu halten.
Bei Arbeiten in Bereichen von Sichtbetonflächen sind Vorkehrungen zutreffen um die Sichtbetonflächen zu schützen. Es ist untersagt Gegenstände an Sichtbetonwände zu lehnen oder zu befestigen. Ebenso untersagt ist das Beschriften und Bekleben der Flächen. Beschädigungen sind umgehend der örtlichen Bauüberwachung zu melden.
Fußbodenniveaus
EG: ±0,00 = 383,00 NN
1. OG: +3,90
2. OG: +7,80
3. OG: +11,70
UG : -4,65
Bauablauf
Die Maßnahme ist in zwei Takte gegliedert. Zunächst sind die Bauteile F0, G1 und G2 (Takt 1) anschließend die Bauteile G3, F1, und F2 (Takt 2) zu errichten, dabei ist eine zeitliche Überlagerung beider Takte zu berücksichtigen. Die Taktbildung wurde hauptsächlich hinsichtlich des weiteren Baufortschrittes mit Fassadenarbeiten, Dachabdichtung und Ausbaugewerken vorgenommen. Da das Baufeld wenig Umgriff hat, stehen für die Maßnahme nur sehr begrenzte Lagerflächen zur Verfügung. Die Lagerflächen sind daher spätestens mit Beginn der Leistung der weiteren Gewerke gemeinsam mit diesen und der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und aufzuteilen. In unmittelbarer Nähe zur Baustelle befindet sich westlich davon eine Lagerfläche. Die Nutzung dieser Fläche erfolgt nach Zuteilung der Bauüberwachung des AG.
Die im nördlichen Anschluss befindlichen Gebäude der Universität sind während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Die Arbeiten für die Neubaumaßnahme dürfen den universitären Betrieb zu keiner Zeit beeinträchtigen.
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Im nordwestlichen Bereich wird das bestehende Forschungsgewächshaus durch eine Pflanzenkulturhalle erweitert. Zeitlich werden die Rohbauleistungen der Pflanzenkulturhalle in die Bauzeit der ausgeschriebenen Leistungen für das Vorklinikum fallen.
Die Zufahrt zum westlichen Teil des Baugeländes erfolgt für beide Baumaßnahmen
über eine vorhandene behelfsmäßige Anfahrt aus Westen von der Universitätsstraße aus.
Der AN hat alle diesbezüglich erforderlichen und hieraus resultierenden Abstimmungen und Koordinationen mit anderen Unternehmen auf der Baustelle selbst zu organisieren.
Der AN hat seine Leistungen, wie auch die gemeinsame Nutzung der Bauflächen, BE-Flächen und Baustellenzufahrten, auf diesem Wege mit den gleichzeitig laufenden Bauarbeiten anderer Unternehmer im Baubereich terminlich und in der Ausführung aufeinander einvernehmlich abzustimmen.
Die Kosten für die vorgenannten Abstimmungs- und Koordinationsprozesse hat der Auftragnehmer in die hierfür vorgesehenen Leistungsverzeichnispositionen oder, wenn solche nicht vorhanden sind, in die Baustellengemeinkostenumlage mit einzukalkulieren.
Aus der parallelen Leistungserbringung, gemeinsamen Nutzung der Bauflächen, BE-Flächen und Baustellenzufahrten sich ergebende Erschwernisse hat der AN in die Einheitspreise der Leistungsverzeichnispositionen der Einzelleistungen mit einzurechnen.
Bauunterhaltsfirmen sowie sonstigen Firmen ist die Zugänglichkeit zum Baufeld sowie den angrenzenden Gebäuden zu gewähren.
Versorgungsanschlüsse:
Baustromversorgung
Es werden für die Baustromversorgung des Neubaus Vorklinikum der Universität Regensburg 2 Stück Baustromhauptverteiler zur Verfügung gestellt.
Die Lage von den Baustromhauptverteilern ist
- an der Südseite vom Hörsaal H51
- an der Stützwand Gewächshaus Biologie
Die Baustromhauptverteilungen haben einen Nennstrom von max. 250A, dies entspricht einer Verbraucherleistung von max. 170kVA.
Abgänge:
1 NH 2 - Sicherungslasttrennschalter 160 A
2 NH 1 - Sicherungslasttrennschalter 100 A
4 NH 00 - Sicherungslasttrennschalter 80 A,
Bauwasserversorgung
Jeweils an der Süd-West-Ecke des Bauteils G3 und an der Süd-Ost-Ecke des Bauteils G1 steht ein Bauwasseranschluss in Form eines Überflurhydranten zur Verfügung.
Leitungsverlegung und Unterverteilungen für den eigenen Bedarf ist Leistung
des AN.
Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten
privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber und ständig in einem
aufgeräumten Zustand zu halten.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern
oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten
Verunreinigungen täglich beseitigt werden.
Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen.
Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen
nicht in die Kanalisation geleitet werden.
Der AN hat unabdingbar für die notwendige Baufreiheit der Nachfolgegewerke zu sorgen.
Kommt der AN, auch nach einer mündlichen Aufforderung durch den AG,
seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, die Schuttbeseitigung
und/oder die Reinigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Arbeitsablauf
Der AN hat die Durchführung seiner Arbeiten in Absprache mit der Objektüberwachung bzgl. den Nachfolgegewerken eigenverantwortlich abzustimmen, so dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
Zugänge zur Baustelle
Alle Zugänge zur Baustelle (Gebäude) sind auch anderen am Bau beteiligten Gewerken zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen daher nur kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, blockiert werden.
Ausführung der Arbeiten
Vor Ausführungsbeginn der ausgeschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Details mit den an der Planung und Durchführung der Baumaßnahme beteiligten Planern, Firmen sowie ggf. mit dem Auftraggeber gemeinsam und nötigenfalls vor Ort durchzusprechen.
Eigenüberwachungsprüfungen
Generell hat der AN vor allen Zwischen- und Endabnahmen unaufgefordert Eigenkontrollen durchzuführen.
Diese sind zu dokumentieren und nachzuweisen.
Es gelten für Eigenüberwachungsprüfungen insbesondere die aktuell anerkannten Regeln der Technik, Richtlinien und Normen (z.B. DIN, usw.).
Materiallieferung
Materialien sind, soweit es sich nicht um vom Auftragnehmer selbst gefertigte oder bearbeitete
Bauteile handelt, in Originalverpackungen des Herstellers anzuliefern. Der Auftraggeber bzw. die
Objektüberwachung behält sich vor, Materialien vom Hersteller prüfen zu lassen.
Lagerung von Material
Das zu lagernde Material ist vor den die Qualität beeinflussenden Witterungseinflüssen, insbesondere vor
Feuchtigkeitszutritt bzw. UV-Strahlen, zu schützen und daher bis kurz vor der Verwendung in der Originalverpackung aufzubewahren.
Die Lagerung des Materials innerhalb des Gebäudes ist nur in begrenztem Umfang möglich.
Die Lagerflächen werden von der Objektüberwachung des Bauherrn zugewiesen.
Bei der Lagerhaltung auf den Geschossdecken ist die maximal zulässige Deckenlast zu beachten.
Die Zwischenlagerung von Materialien auf den Flachdächern ist grundsätzlich verboten.
Verwendete Stoffe
Sämtliche einzubauenden Materialien müssen zugelassen sein. Die Nachweise für die Einbaumaterialien sind vom AN zu liefern. Die Nachweise sind der Objektüberwachung vor Beginn der Baumaßnahme unaufgefordert zu übergeben. Die Objektüberwachung kann Proben von Baustoffen und Bauteilen, soweit erforderlich, aus fertigen Bauteilen entnehmen und von einer Materialprüfanstalt prüfen lassen.
Betreten des Medienkanals
Bei Arbeiten im Medienkanal ist zwingend die Sicherheitsunterweisung der Universität Regensburg zu beachten. Das Betreten ist nur erlaubt, wenn sich min. zwei Personen gleichzeitig und miteinander im Kanal befinden.
Die Sicherheitsunterweisung ist bei Bedarf bei der Universität einzuholen.
ENDE DER BAUBESCHREIBUNG - ALLGEMEIN
BAUBESCHREIBUNG - ALLGEMEIN
BAUSTELLEN-LOGISTIKKONZEPT BAUSTELLEN-LOGISTIKKONZEPT
Der Baustelleneinrichtungsplan liegt dem LV bei. Die dort beschriebenen und aufgezeichneten Bauabläufe sind im Allgemeinen einzuhalten. Dort sind z.B. Verkehrswege zur und innerhalb der Baustelle eingezeichnet. Die Überfahrbarkeit des Medienkanals ist eingeschränkt. Vorgaben hierzu sind unbedingt einzuhalten.
Der Baustelleneinrichtungsplan (Logistikkonzept) stellt lediglich ein Gesamtkonzept dar, an das sich der AN im Allgemeinen zu richten hat. Die eigene Baustelleneinrichtung des AN obliegt dessen Eigenverantwortlichkeit.
Dies gilt insbesondere für die Koordination der Arbeiten innerhalb der Baugrube (z.B. Förderwege innerhalb der Baugrube/Umsetzen von Geräten etc.)
Die gesamte Ver- und Entsorgung der Baustelle hat über die ausgewiesene Baustellenzufahrten zu erfolgen.
Die Zufahrt zum westlichen Teil des Baugeländes erfolgt für beide Baumaßnahmen über eine vorhandene behelfsmäßige Anfahrt aus Westen von der Universitätsstraße aus. Die Baustraße liegt im Verantwortungsbereich des Gewerks "Zentrale Baustelleneinrichtung". Die behelfsmäßige Anfahrt liegt auf dem Universitätsgelände und ist die ersten 80m, von der Universitätsstraße aus, nur einspurig befahrbar. Bei der Ausfahrt kann man nur rechts in die Universitätsstraße abbiegen. Des Weiteren befindet sich im Baubereich, die behelfsmäßige Anfahrt kreuzend, ein öffentlicher Rad- und Gehweg, der während der Baumaßnahme weiterhin zur öffentlichen Benutzung steht und gegen alle Gefahren aus dem Baustellenbetrieb (Baugeräte, Baupersonal, Baumaterial) zu sichern ist.
Es ist daher von zeitweisen Einschränkungen im Bereich der Zufahrt auszugehen. In der Lagerfläche befindet sich eine Zisterne, die während der gesamten Bauzeit zu schützen ist.
Der östliche Teil wird durch eine Zufahrt von der Straße "Am Biopark" aus erschlossen. Dieser Teil dient hauptsächlich als Zufahrt und Lagerfläche für die Errichtung des Bauteils G1.
Lager- und Arbeitsplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Innerhalb des Gebäudes stehen keine Flächen für Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Für Aufenthalts-, Lager- und Werkstattcontainer des Auftragnehmers werden Stellplätze zur Verfügung gestellt. Dies hat der AN mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten. Die Aufstellung muss gegebenenfalls mehrstöckig erfolgen.
Die Lagerung chemischer und brennbarer Flüssigkeiten und Stoffe ist
genehmigungspflichtig und nur bedingt möglich. Grundsätzlich gilt für alle Gewerke, dass nur ein Wochenvorrat an Material auf der Baustelle gelagert werden darf. Bei Zuwiderhandlung tragen die Verursacher sämtliche Kosten aus Forderungen anderer Gewerke wie z.B. Montagebehinderung, Materialumlagerung oder Kosten für gestörte Trocknungsprozesse. Im diesem Zusammenhang sind die Behinderungen durch die Wochenbevorratung anderer Gewerke in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Abschluss der Arbeiten einer Bauteilebene, ist der Bereich dem Folgegewerk frei von Material, besenrein zu hinterlassen.
Es werden bauseits keine abschließbaren Lagerflächen zur Verfügung gestellt.
Die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Aufstellplätze der Kräne stellen nur ein Konzept dar. Die tatsächlichen Kranstandorte sind durch den AN Baumeisterarbeiten festzulegen und sind mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf mit der Universität und mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Gleiches gilt für die Aufstellungen im Bereich der Container und Lagerflächen.
Bauzäune und Zufahrten
Das gesamte Baugrundstück ist mit einem Bauzaun und entsprechenden Toren umgeben. (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Zaunanlage wird laufend unterhalten. Alle angelagerten Flächen der Baustelleneinrichtung sind im Baustellenplan dargestellt, und stehen auch anderen ANs zur Verfügung.
Bei der Planung der Baustellenzufahrt wurde auf eine strikte Trennung zum Verkehr innerhalb des Universitätsgeländes geachtet. Trotzdem kann es zu Störungen z.B. mit der Andienung der Gewächshäuser zu Versorgungszwecken wie auch durch die Feuerwehr im Notfall kommen.
Das westliche Baufeld des Neubaus Vorklinikum wird über die im Vorfeld bauseits eingerichtete Baustraße erschlossen (siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Baubegleitend werden Feuerwehrzufahrten und -wege, sowie die Erreichbarkeit von Hydranten mit der Feuerwehr, SiGeKo und Bauleitung abgestimmt. Zur Information der AN liegt hierzu im Bauleitungsbüro ein Plan aus. Die Feuerwehrzufahrten- und Angriffswege sowie Hydranten sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten.
Kranstellung
Im Bereich des bestehenden Hörsaals befindet sich ein Kranfundament, welches verwendet werden kann. Das Fundament hat die Abmessungen 7,50x7,50 m und ist für folgende Kranlasten ausgelegt.
Ausleger 55,00m
Zahl der Turmstücke 4
Hakenhöhe: 32,56m
Zentralballast: 27,97to
Eckdrücke in Betrieb [kN], MD=275kNm
Horizontalkraft: 45kN
Ecke Auslegerstellung
1 2 3
A 245 373 93
B 503 468 421
C 269 141 421
D 12 46 93
Eckdrücke außer Betrieb [kN], MD=0
Horizontalkraft: 90kN
Ecke Auslegerstellung
1 2 3
A 229 306 153
B 347 306 306
C 229 153 306
D 112 153 153
Für die Benutzung von Mobilkränen ist deren Aufstellung mit der
örtlichen Objektüberwachung, dem Tragwerksplaner, Bodengutachter sowie mit der Universitätsverwaltung abzustimmen.
Schutz von Bäumen
Auf bestehende Bäume und deren Schutzeinrichtungen entlang der
Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsflächen ist Rücksicht zu
nehmen.
ENDE BAUSTELLEN-LOGISTIKKONZEPT
BAUSTELLEN-LOGISTIKKONZEPT
01 BODENBESCHICHTUNGSARBEITEN
01
BODENBESCHICHTUNGSARBEITEN
01.00 UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
01.00
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
01.01 EPOXIDHARZVERSIEGELUNG
01.01
EPOXIDHARZVERSIEGELUNG
01.02 EPOXIDHARZBESCHICHTUNG
01.02
EPOXIDHARZBESCHICHTUNG
01.03 SONSTIGES
01.03
SONSTIGES
01.04 DOKUMENTATION
01.04
DOKUMENTATION
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