Innendaemmung und Putzarbeiten
UniBW, Einrichtung Klima-u.Akustiklabor
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Weitere Besondere/ Zusätzliche Vertragsbedingungen - Weitere Besondere / Zusätzliche Vertragsbedingungen -
Weitere Besondere/ Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anmeldung und Zutritt zur Liegenschaft / Baustellenbesichtigung Anmeldung und Zutritt zur Liegenschaft / Baustellenbesichtigung Beschäftigte des AN erhalten nur Zutritt zur Liegenschaft der Universität der Bundeswehr München, wenn diese zuvor rechtzeitig über das Staatliche Bauamt angemeldet und die Anmeldung von der Wache freigegeben wurde. Hierzu sind dem AG mindestens fünf Werktage im voraus Vor- und Nachnamen der betreffenden Personen, sowie KFZ-Kennzeichen zu benennen. Beim Betreten der Liegenschaft ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen, die Wache kann Personen ansonsten den Zutritt verweigern. Vor Abgabe eines Angebotes wird empfohlen, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen. Besichtigungstermine sind mit dem staatlichen Bauamt Freising zu vereinbaren. Die Besichtigung von Baustellen bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mindestens eine Woche vorher anzumelden. Für jeden Bieter ist grundsätzlich nur eine Ortsbesichtigung vorgesehen, wobei zu diesem Termin die Besichtigungen durch die Nachunternehmer eingeschlossen sind. Personen mit der Herkunft aus einem Land mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen generell die Liegenschaft nicht betreten (siehe Staatenliste).
Anmeldung und Zutritt zur Liegenschaft / Baustellenbesichtigung
Zutrittskontrollkarten Zutrittskontrollkarten Im Falle längerfristiger Einsatzzeiten können Zutrittskontrollkarten beantragt werden. Diese werden individuell ausgegeben und dürfen nicht weitergeben werden. Nicht mehr benötigte Zutrittskontrollkarten sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich deren Verlust anzuzeigen.
Zutrittskontrollkarten
Wartezeiten Wartezeiten Beim Betreten der Liegenschaft können auf Grund der Sicherheitsbestimmungen Wartezeiten auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils 30 Minuten pro Einfahrtskontrolle wird nicht gesondert vergütet. Beschäftigte des Auftragnehmers, die an der Wache darüber hinaus aufgehalten werden, müssen sich umgehend bei dem für sie zuständigen Ansprechpartner des Auftragnehmers melden. Eine Behinderung ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Berechtigte Forderungen aus Wartezeiten müssen vom Auftragnehmer innerhalb 1 Woche gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Später geltend gemachte Forderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Als Nachweis gilt die schriftliche Bestätigung des Wachpersonals.
Wartezeiten
Besondere Regelung für Beschäftigten und Materialien Besondere Regelung für Beschäftigten und Materialien Personen mit der Herkunft aus einem Land mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen generell die Liegenschaft nicht betreten (siehe Staatenliste). Es dürfen nur Arbeitskräfte eingesetzt werden, die nicht einem dieser Staaten angehören. Dies gilt auch für Nachunternehmer und Lieferanten. Materialien aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko dürfen nicht verwendet werden (siehe Staatenliste).
Besondere Regelung für Beschäftigten und Materialien
Übergabe von Ausführungszeichnungen Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B werden vom Auftraggeber grundsätzlich in digitaler Form unentgeltlich an den Auftragnehmer übergeben.
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
Fotoaufnahmen Fotoaufnahmen Das Fotografieren außerhalb der Gebäude ist grundsätzlich gestattet, mit Ausnahme des Wachgebäudes. Bei Aufnahmen im Inneren ist zuvor das Einverständnis der Nutzer einzuholen, ebenso wenn Personen abgebildet werden. Für Drohnenaufnahmen sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
Fotoaufnahmen
Einrichtung von Unterkünften Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Einrichtung von Unterkünften
Baustellenbesprechungen Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass auf der Baustelle mit min. 1 Mitarbeiter des AN jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
Baustellenbesprechungen
Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Die Baustelle grenzt an der Teststrecke. Die Fahrspuren (Baustellenzufahrt) müssen auch im Zuge der Arbeiten freigehalten werden. Es dürfen keine Fahrzeuge und kein Material weder im Bereich der Fahrbahnen noch im deren Randbereich abgestellt werden. Verunreinigungen im Zuge von Materialtransport oder Befahrung der Verkehrsflächen müssen unverzüglich beseitigt werden.
Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege
Lage von Leitungen Lage von Leitungen Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten.
Lage von Leitungen
Gerätestunden für Kleingeräte Gerätestunden für Kleingeräte: Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Flex, usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
Gerätestunden für Kleingeräte
Nachträge Nachträge: Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet. AA.BB.CCCC Hierbei bedeutet: AA Los / Bauteil BB Leistungsbereich CCCC Positionsnummer bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden: AA immer 50 BB Nachtragsnummer CCCC Positionsnummer so bedeutet z.B. 50.03.0016 Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016 Nachträge sind elektronisch an Nachtrag@stbafs.bayern.de und bei der Bauleitung einzureichen.
Nachträge
Hinweis zur Verwertung / Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle Hinweis zur Verwertung / Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle: Bei den Arbeiten des AN anfallende nicht gefährliche Abfälle wie z.B. Metall, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle usw. gehen in das Eigentum des AN über und sind einer Verwertung/Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Sie sind getrennt nach Material zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft zu verwerten bzw. zu entsorgen. Die Verwertung/Entsorgung solcher Abfälle wird nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen des LVs mit einzukalkulieren. Nebenkosten für die Verwertung/Entsorgung von Abfällen aller Art, wie z.B. Transport- und Kippkosten, Sortierkosten, Kosten für die Gewichtsermittlung und das Erstellen des Wiegescheines, Nachweis der Verwertung / Entsorgung und Verwertungs- bzw. Entsorgungsgebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen (einschließlich evtl. Verkaufserlöse).
Hinweis zur Verwertung / Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle
Hinweise zum Umgang mit Stäuben Hinweise zum Umgang mit Stäuben: Bei der Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten sind nach dem Stand der Technik generell staubarme Verfahren anzuwenden. Bei Tätigkeiten, bei denen die Freisetzung von Stäuben nicht vermeidbar ist, sind die freigesetzten Stäube an der Entstehungsstelle zu erfassen (GefStoffV, Anh. III Nr. 2). Dies erfolgt z.B. durch handgeführte Geräte (z.B. Fräsen und Schleifmaschinen), die mit Entstaubern der Staubklasse M gekoppelt sind. Die Arbeitsbereiche sind regelmäßig von abgelagerten Stäuben zu befreien, damit die Aufwirbelung und Verfrachtung von Stäuben vermieden wird. Dies erfolgt generell mit Entstaubern der Staubklasse M, das Zusammenkehren ist wegen der damit verbundenen Staubentwicklung unzulässig. Der Auftragnehmer hat seinen Mitarbeitern bei staubintensiven Tätigkeiten getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits- und Straßenkleidung zur Verfügung zu stellen. Bei Arbeiten mit technisch nicht vermeidbarer hoher Staubentwicklung ist geeigneter Atemschutz (i.d.R. Halbmasken mit Partikelfilter P2) einzusetzen.
Hinweise zum Umgang mit Stäuben
Ende der Weiteren Besonderen / Zusätzlichen Vertragsbedingungen - Ende der Weiteren Besonderen / Zusätzlichen Vertragsbedingungen -
Ende der Weiteren Besonderen / Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Baubeschreibung
A) Allgemeine Beschreibung A) Allgemeine Beschreibung Im Gebäude 35 befinden sich wesentliche Einrichtungen der Universität der Bundeswehr München in Neubiberg. Es wurde in den Jahren 1975 - 1977 als zentrales Gebäude für Forschung und Lehre errichtet. Der Gebäudekomplex mit einer Länge von ca. 250 m und einer Breite von ca. 150 m ist unterteilt in Werkgebäude und Lehrgebäude. Das Lehrgebäude besteht aus 4 winkelförmigen Bauteilen (BT 100, 200, 300 und 400), welche durch Übergänge mit dem Werkgebäude (BT 500-700) und durch ein zentrales Foyer (BT 000) miteinander verbunden sind. Das Werkgebäude, im Grundriss rechteckig, besteht aus einem U-förmigen 3-geschossigem Trakt, der eine Werkhalle auf den Seiten Nord, Ost und West umschließt. Am Gebäude schließen auf der Längsseiten Nord und Süd zusätzlichen unterirdischen Räumen: die Schubladen Nord und Süd. Die Schublade Süd ist direkt mit dem Werkgebäude verbunden und hat ausschließlich unterirdische Zugänge aus dem Untergeschoss des Werkgebäudes, die Schublade Nord ist durch einer vertieften Zufahrt vom Werkgebäude getrennt, welche auf Höhe des Kellergeschosses des Werkgebäudes, ca. 4,0 m unter der Geländehöhe verläuft. Der Zugang zu den Räumen der Schublade Nord erfolgt von dem Außenbereich über Türen, die sich auf der nördlichen Seite der Zufahrt öffnen. Die Schublade Nord, besteht aus einer Raumspange mit überwiegender Technik- und Lagernutzung. Die Räumlichkeiten am östlichem Ende der Spange, unterhalb der Verbindungsbrücke zwischen Werkgebäude und Lehrgebäude, BT300 wunden bereits als Laborräume des Instituts EIT1.1 umgenutzt. Jetzt ist es geplant, die Labornutzung am angrenzenden Raum zu erweitern. Dort befindet sich die Neutralisationsanlage für die Aufbereitung des Abwassers der Labore zur Einleitung im öffentlichen Kanal. Die Anlage wurde im Jahr 2015 modernisiert. Die neue Anlage hat einen wesentlich geringen Raumbedarf als die alte Anlage, sodass den frei gewordenen Raum zur Errichtung eines Klima- und Akustiklabors für dem Institut EIT1.1 umgenutzt wird. Gebäudestruktur Bestand: Die Schublade Nord besteht aus eine Nutzebene. Das Gebäude wurde in Stahlbetonmassivbauweise gebaut, mit Mauerwerkswänden als Innentrennwände. Umfang Grundinstandsetzung: Für die Umnutzung müssen die betroffene Räumlichkeiten schadstoffsaniert werden, da der alte Wandanstrich und die Bitumenabdichtung der Decke asbesthaltig sind. Anschließend erfolgt die Betonsanierung der Geschossdecke, welche großen Schäden durch Chloridbelastung aufgrund der alten Nutzung aufweist. Nach der Betonsanierung wird im Erdgeschoss ein eingeschossiges Technikgebäude auf dem Bestandsgebäude gebaut zur Unterbringung der technischen Installationen, die mit der neuen Nutzung verbunden sind und der Raum im Untergeschoss entsprechend ausgebaut. Nach der Errichtung der Stahl-Tragkonstruktion des Kranes, der Innentrennwände aus Mauwerwerk und der Innendämmung aus Kalziumsilikatplatten, können die technischen Installationen an der Decke eingebaut werden und anschließend die Krananlage und die Prüfplatten eingebracht werden. Zum Schluss werden die Installationen im Bodenbereich aufgebaut, der Schaltwartenboden und die Klimakammer eingebracht. Im Ergeschoss wird, nach Erneuerung der Abdichtung, der Schutzbeton auf die Deckenfläche hergestellt und das Gelände wiederhergestellt.
A) Allgemeine Beschreibung
B) Angaben zur Baustelle B) Angaben zur Baustelle Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten: Lage - Bundesland Bayern - Regierungsbezirk Oberbayern - Landkreis München - Gemeinde Neubiberg - Anschrift: Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg. Zufahrt über die Zwergerstraße über das Haupttor oder die beiden Nebentore im Osten und Norden. Der Zugang über die Nebentore ist nur mit Erwerb einer Zufahrtskarte möglich. Der Zugang über mindestens eines der Tore kann während der Bauzeit durch andere Baumaßnahmen in der Liegenschaft eingeschränkt sein (siehe Lageplan). Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Baustelle ist über die Verbindungsstraßen im Uni-Gelände mit LKW anfahrbar. Die Zufahrten zur Baustelle sind gleichzeitig Hauptwege für den Fußgängerverkehr auf dem Uni-Gelände. Hier ist eine vorsichtige Fahrweise, ggf. in Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Die Zufahrt zur Baustelleneinrichtung über die Nordseite vom Werkgebäude ist auf Fahrzeuge der Lastklasse SLW30 eingeschränkt (30 t Gesamtlast). Die Zufahrt zum Innenhof zwischen Werkgebäude und Lehrgebäude ist in ihrer Höhe auf 4,0 m eingeschränkt. Schwere LKW (> 5 t Achslast), Kranfahrzeuge und dergleichen bedürfen der Zustimmung der Bauleitung und des Tragwerksplaners. Darüber hinaus sind die Lastbeschränkungen lt. Lageplan Baustelleneinrichtungsplan unbedingt zu beachten. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Feuerwehrzufahrten sind immer freizuhalten. Angaben zu Lage, Höhe, Zugang, Transportwege: Die Arbeiten sind in folgenden Ebenen auszuführen: E01 Schublade - OK FFB = -7,14 m E01 Zufahrt/E01 Werkgebäude - OK FFB = -5,59 m E0 - OK FFB = -1,38 m Dabei gilt als Bezugshöhe ± 0,00 m die fertige Fußbodenhöhe des angrenzenden Lehrgebäudes BT300. Zugänge und Transportwege - Zugänge: Der Zugang zu den Hauptgeschossen erfolgt vom Außenbereich, entweder aus der Feuerwehrzufahrt an der Nordseite der Werkhalle für das Erdgeschoss oder über die abgesenkte Zufahrt für das Untergeschoss. Die zwei Geschosse sind mit einer internen Treppe, die aus dem mittleren Eingang der Werkhalle zugänglich ist, miteinander verbunden. Diese Treppe kann von den Mitarbeiter des AN benutzt werden unter der Bedingung, dass die Sauberkeit der Räumlichkeiten (Treppe, Vorräume, Türen, Fassade) jederzeit eingehalten wird. - Transportwege: Als horizontale Transportwege stehen für das Erdgeschoss die Feuerwehrzufahrt auf der Nordseite der Werkhalle zur Verfügung, mit Lasteinschränkung SLW 30, sowie die Baustraße zwischen Geb. 37 und Geb. 35-300 zur Verfügung. Diese ermöglicht, den mittlerem Zugang der Werkhalle aus dem Straßennetz der Liegenschaft zu erreichen und hat keine Lasteinschränkung. Für den Untergeschoss die Zufahrt zwischen Werkgebäude und Schublade. Die Zufahrt ist über einer Rampe an der westlichen Seite der Werkhalle zugänglich. Die Zufahrt hat keine Lasteinschränkung, jedoch ist auf 2,70 m Höhe eingeschränkt aufgrund der Zugangsbrücken zur Werkhalle. Als vertikaler Transportweg steht kein Bauaufzug zur Verfügung, Kosten für Hebehilfen wie Autokräne o. Ä. sind in die Einheitspreisen miteinzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Angaben zu Lastbeschränkungen: Belastungsbeschränkungen für Bau- und Endzustand: Es sind folgende Randbedingungen zu beachten und einzuhalten. Kosten, die hieraus entstehen sind bei den jeweiligen Einzelpositionen einzukalkulieren: - Die Regelgeschossdecke über E01 (Kellerdecke) sowie die zugehörigen Treppenanlagen dürfen nur bis zu einer Verkehrslast von SLW30 belastet werden. - Die äußeren Verkehrslasten auf dem umliegenden Gelände im Einflussbereich von Lichtschacht- oder Kelleraußenwänden des Lehrgebäudes Geb. 35 BT300 sind wie folgt beschränkt: unmittelbar an den UG-Wandteilen bis zu einem Abstand von mind. 6,0 m: max. 5,00 KN/m² Flächenlast. Für Lasteintrag außerhalb dieses Bereiches (z.B. für die Aufstellung von Hebezeugen, Baugeräten, Maschinen, Schwerverkehr usw.) hat der AN eigenverantwortlich die erforderlichen Recherchen (z.B. Spartenerkundungen, unterirdische Einbauten usw.) und Genehmigungen einzuholen. - Sollen in Sonderfällen Belastungen aufgebracht werden, die über die vorgegebenen Grenzen hinausgehen, ist dies der Bauleitung anzuzeigen, bzw. muss die Zustimmung des Statikers eingeholt werden. Aufwendungen durch diesbezüglich bedingte Sondermaßnahmen wie Abstützungen, Verstärkungen, statische Sicherungen usw. sind vom Bieter zu tragen. Ein Anspruch auf Zustimmung kann dabei nicht hergeleitet werden. Eventuelle statische Nachweise hierzu sind vom AN zu erbringen. Im Zweifelsfall oder bei strittigen Belastungs- und Berechnungssätzen behält sich der AG vor, diese Berechnungen durch einen unabhängigen Prüfingenieur prüfen zu lassen. Die Prüfanmerkungen sind durch den AN verbindlich einzuhalten. - Alle vorstehenden Lastbeschränkungen gelten auch für den Baubetrieb, für Abbruchmaßnahmen usw. (kein Abbruchmaterial, keine Stapellasten, kein Baumaterial usw. oberhalb der Belastungsgrenzwerte) sowie für den Endzustand. Insbesondere sind Lastkonzentrationen (z.B. örtl. Anhäufung von Baumaterial, Abbruchgut) unzulässig. - Ein direktes Ablasten von Behelfsabstützungen oder gleichwertiges auf Geschossdecken ist - sofern es nicht planmäßig vorgesehen ist - unzulässig. Ebenso ist das Anhängen von maßgeblichen Belastungen an Träger oder Deckenkonstruktionen nicht gestattet. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Bauwasser: Zwei Wasserentnahmestellen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Wasserverbrauch trägt der AG. Baustrom: Baustellenverteiler werden in den Ebenen E01 und E0, im Außenbereich mit Lichtstrom- und CEE-Steckdosen (bis 32A) zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Stromverbrauch trägt der AG Baubeleuchtung: Die Grundbeleuchtung des Bauplatzes und der Fluchtwege im Gebäude wird zur Verfügung gestellt, für die Beleuchtung der Arbeitsplätze muss der AN sorgen. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: Aufenthalts- und Lagerräume werden nicht zur Verfügung gestellt. WC-Räume und ein Duschcontainer werden vom Gewerk Rohbau eingerichtet und für alle AN zur Verfügung gestellt. Es dürfen ausschließlich die Toiletten der Baustelleneinrichtung benutzt werden. Die Nutzung der Toiletten im genutzten Bestand vom Gebäude 35 bleibt ausdrücklich untersagt. Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen: In der BE-Fläche können in Absprache mit der Bauleitung Personal-, Material- und Abfallcontainer aufgestellt werden. Bewachung, Verwahrung und Versicherung der Container, Geräte, Anlagen etc. des AN und seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, obliegt dem AN. Der Bauherr ist hierfür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden.
B) Angaben zur Baustelle
C) Auszuführende Leistungen C) Auszuführende Leistungen Abrechnung, Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach bestätigtem Aufmaß. Für die Abrechnung von Leistungen in später nicht mehr zugänglichen Bereichen sind vom AN geeignete Nachweise (z.B. Skizzen / Fotos / Abrechnungszeichnungen) zu erstellen. Aus den Unterlagen müssen die Lage im Bauwerk (Achse/ Raumbezeichnung) und die Art der ausgeführten Leistungen hervorgehen. Art der vom AG veranlassten Vorarbeiten: Baustelleneinrichtung Baumeisterarbeiten Schadstoffsanierung TGA- und ELT-Installation (Vorabmaßnahmen/Umverlegungen) Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Rohbauarbeiten Stahlbauarbeiten Stahl- und Fassadentüren Hohlraumboden Malerarbeiten TGA- und ELT-Installation Kranbau Prüfplatten Angaben zu den auszuführenden Leistungen Die geplanten Arbeiten beinhalten folgende Leistungen: - Einbau von Innenputz als Kalkzementputz an der Mauerwerkswand zwischen Prüfraum und Auswerteraum im Untergeschoss. - Einbau von Innen- und Außenputz an der Mauerwerkswand am Rücksprung der Fassade der Seite Nord des Technikgeschosses im Erdgeschoss. - Einbau einer Innendämmung aus verputzten Calciumsilikathydratplatten, Dicke 80 bzw. 40 mm an Wände und Decke der Räumlichkeiten im Untergeschoss. Die Dämmung wird in Großteil der Fläche in einem frühen Zeitpunkt ausgeführt, vor Einbau der Installationen und ist zu einem späteren Zeitpunkt in Teilbereichen zu ergänzen, wie z. B. an den Fassadenöffnungen oder im Bereich mancher Installationsdurchführungen. - Einbau einer Innendämmung aus Glasschaumplatten, d. 80 mm, mit oberseitiger Spachtelung auf der Bodenfläche des Auswerteraumes im Untergeschoss. - Einbau einer Innendämmung aus verputzten Calciumsilikathydratplatten, Dicke 40 mm an den Wänden der Traforäume im Erdgeschoss. - Einbau einer Außendämmung aus verputzten Calciumsilikathydratplatten, Dicke 40 mm an der Unterseite der Decke am Rücksprung der Fassade der Seite Nord des Technikgeschosses. Angaben zur zeitliche Reihenfolge der Arbeiten Als erste Leistungen sind die Innen- und Außenputzarbeiten geplant, diese gelten als Vorleistung zum Einbau der Innen- und Außentüren und für die darauffolgende Innendämmung im Untergeschoss und Erdgeschoss. Direkt nach den Putzarbeiten ist die Ausführung der Innen- und Außendämmung an Wände und Decke im Untergeschoss und Erdgeschoss geplant. Die Fertigstellung der Dämmung gilt als Vorleistung zum Beginn der TGA- und ELT-Installation. Ein Teil der Innendämmung der Wandflächen im Untergeschoss kann bauablaufbedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden, z. B. im Bereich der Fassadenöffnungen oder im Bereich der provisorischen Rohrtrasse, die durch dem Prüfraum verläuft. Diese Ergänzungen sind kleinflächig auszuführen über mehrere Einsätze, in Abhängigkeit des Baufortschritts und auf Anweisung der Bauleitung des AG. Die Innendämmung der Bodenfläche ist zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen, nach Einbringung der Prüfplatten und wird in einem Einsatz abgerufen.
C) Auszuführende Leistungen
D) SiGeKo / nach Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen D) SiGeKo / nach Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Der Auftraggeber hat für die Bauzeit einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV bestellt. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird an der Baustelle ausgehängt. Auf der Baustelle hat stets ein Bediensteter mit der erforderlichen Ersthelferausbildung anwesend zu sein, der dem SIGEKO namentlich zu benennen ist. Gemeinsam mit anderen Auftragnehmern genutzte Sicherheitseinrichtungen sind stets nach Benutzung in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Entsprechen Sicherheitseinrichtungen nicht den individuellen Anforderungen, ist sofort die Bauleitung und der SIGEKO darüber zu informieren und vor Aufnahme der Arbeiten Abhilfe zu schaffen.
D) SiGeKo / nach Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
01 Allgemein
01
Allgemein
01.01 Schutzmaßnahmen
01.01
Schutzmaßnahmen
01.02 Gerüste
01.02
Gerüste
01.03 Dokumentation
01.03
Dokumentation
02 Innendämmung
02
Innendämmung
02.01 Innendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Wand- und Deckenflächen, Ebene E01
02.01
Innendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Wand- und Deckenflächen, Ebene E01
02.02 Innendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Wandflächen, Ebene E0
02.02
Innendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Wandflächen, Ebene E0
02.03 Außendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Deckenuntersicht, Ebene E0
02.03
Außendämmsystem aus verputzten Mineralschaumplatten an Deckenuntersicht, Ebene E0
02.04 Innendämmsystem aus gespachtelten Glasschaumplatten an Bodenfläche, Ebene E01
02.04
Innendämmsystem aus gespachtelten Glasschaumplatten an Bodenfläche, Ebene E01
03 Putzarbeiten
03
Putzarbeiten
03.01 Innenputz Ebene E01
03.01
Innenputz Ebene E01
03.02 Innenputz Ebene E0
03.02
Innenputz Ebene E0
03.03 Außenputz Ebene E0
03.03
Außenputz Ebene E0
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten

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