Abbruch
Umbau und Erweiterung EFH Porstein
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Deckblatt zur Ausschreibung Deckblatt zur Ausschreibung Leistungsverzeichnis – Abbrucharbeiten Bauvorhaben Erweiterung und Umbau eines Einfamilienhauses mit Anbau, Dach- und Fassadenerneuerung, sowie Neugestaltung der Außenanlagen Projektkurzbezeichnung Erweiterung und Umbau EFH Porstein Adresse Schrammsteinblick 54d 01814 Reinhardtsdorf Bauherr Iris und Thomas Porstein Schrammsteinblick 54d, 01814 Reinhardtsdorf Architekt Linear Planungsgesellschaft mbH Friedrich-Wieck-Str. 18 01326 Dresden Tragwerksplanung Ingenieurbüro Liscovius Straße des 17. Juni 25 01257 Dresden Rückfragen zur Ausschreibung Thomas Porstein M: +49 (172) 777 67 87 E: sb54d@porstein.com Ausschreibungsdetails Vergabenummer: 310 Gewerk: Abbrucharbeiten Geplanter Ausführungsbeginn: 11.08.2025 Geplantes Ausführungsende: 29.08.2025 Abgabetermin Angebote: 20.06.2025 12:00 Uhr
Deckblatt zur Ausschreibung
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Allgemeine Beschreibung der Arbeiten Im Rahmen der Umbaumaßnahme am Einfamilienhaus Porstein erfolgt eine umfassende energetische Sanierung sowie eine bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes. Die Arbeiten umfassen den teilweisen Rückbau bestehender Bauteile und die Errichtung eines neuen Anbaus zur funktionalen Erweiterung des Wohnraums. Im Zuge der Sanierung werden die bestehenden Außenwände energetisch ertüchtigt, das Dach komplett erneuert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Sämtliche Fenster und Türen werden durch energieeffiziente Elemente ersetzt. Die gesamte Heizungs- und Sanitärtechnik wird neu installiert und auf aktuelle technische Standards angepasst. Parallel erfolgt eine vollständige Modernisierung des Innenausbaus. Die Außenanlagen werden überarbeitet und teilweise neu gestaltet. Dabei ist unter anderem die Erweiterung der bestehenden Terrasse sowie der Einbau eines Gartenpools vorgesehen. Grundstück: Das Grundstück ist vollständig erschlossen und umfasst ca. 1.100 m². Es befindet sich im Zentrum des Ortes Reinhardtsdorf mit direkter Anbindung an eine öffentliche Straße. Die Zufahrt ist uneingeschränkt möglich. Im hinteren Teil des Baugrundstücks ist ein Zwischenlager für Muttererde und Baugrubenaushub vorgesehen. Baugrund: Der Baugrund besteht aus sandigem, teilweise lehmigem Boden mit durchmischten Felspartien und gilt als ausreichend tragfähig. Besondere Rahmenbedingungen: Es gibt keine Einschränkungen bei den Arbeitszeiten. Schutzmaßnahmen für den Zaun an der Südseite des Nachbargrundstücks und die Fassade des angrenzenden Nachbargebäudes sind – falls notwendig – im Rahmen der eigenen Leistung zu berücksichtigen. Es gelten die Anforderungen der TA Lärm. Die Baustelle liegt in einem Dorfkern; besondere Anforderungen an die Verkehrsführung bestehen nicht.
Projektbeschreibung
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen Besichtigung und örtliche Gegebenheiten Jeder Bieter hat sich vor Abgabe des Angebots eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, die Zuwegung, Transportwege, Lagermöglichkeiten sowie alle sonstigen Einflussfaktoren im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung zu informieren. Mögliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen sowie zu den örtlichen Gegebenheiten sind im Rahmen der Angebotsbearbeitung zu erkennen, schriftlich zu formulieren und mit der örtlichen Bauüberwachung vor Angebotsabgabe zu klären. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass alle Randbedingungen erkannt und in den angebotenen Preisen berücksichtigt sind. Leistungsumfang und Nebenleistungen Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind vollständig und funktionsgerecht auszuführen. Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung erforderlich sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind, sind im Einheitspreis enthalten. Baustelleneinrichtung und Betrieb Alle für die Ausführung erforderlichen Einrichtungen wie Lagerflächen, Gerüste, Schutzvorrichtungen, Transportmittel, Container usw. sind vom Bieter eigenständig vorzuhalten. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich auf dem Grundstück des Bauherrn. Sollten zusätzliche Flächen erforderlich sein, sind diese vom Bieter eigenverantwortlich zu beschaffen. Bauwasser, Baustrom, Sanitäreinrichtungen Bauwasser, Baustrom und Sanitäreinrichtungen werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt über pauschale Umlagen und ist vom Bieter in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Sauberkeit und Umweltschutz Die Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche ist eigenverantwortlich und arbeitstäglich durchzuführen, spätestens jeweils zum Ende der laufenden Woche (Freitag). Die Entsorgung der Bauabfälle hat getrennt nach den geltenden Vorschriften zu erfolgen. Baulogistik Alle notwendigen Materialien, Baustelleneinrichtungen sowie Lagerflächen sind auf dem Baugrundstück in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu organisieren. Öffentliche Flächen stehen nicht zur Verfügung. Wenn weitere Flächen benötigt werden, müssen diese eigenständig besorgt werden. Anlieferzeiten haben die beteiligten Gewerke eigenständig untereinander zu koordinieren. Mögliche Behinderungen sind in gegenseitiger Abstimmung zu vermeiden. Ausführung und Koordination Die Koordination der Arbeiten erfolgt eigenständig in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Gewerken. Sämtliche Abstimmungen sind eigenverantwortlich zu treffen. Die örtliche Bauüberwachung ist über wesentliche Schritte rechtzeitig zu informieren. Emissionen wie Lärm, Staub und Erschütterungen sind auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Baustellentermine Wöchentlich findet eine Baubesprechung vor Ort statt. Der Bieter hat sicherzustellen, dass eine vertretungsberechtigte Person mit Entscheidungsbefugnis daran teilnimmt. Die Teilnahme sowie damit verbundene Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Nachweise und Dokumentation Alle im Rahmen der Bauleistung eingesetzten Produkte sind vollständig zu dokumentieren. Hierzu sind für jedes Produkt folgende Nachweise vorzulegen: - Lieferscheine zur Bestätigung der tatsächlichen Lieferung, - Eignungsnachweise gemäß den geltenden technischen Regelwerken, - Herstellerbescheinigungen über die Produktqualität und Anwendungszulassung, - Prüfzeugnisse unabhängiger Stellen, sofern gefordert. Die Übergabe dieser Nachweisdokumente erfolgt gesammelt, geordnet und in digitaler, maschinenlesbarer Form (z. B. PDF/A, XLSX oder XML) spätestens mit der Schlussrechnung an die Bauüberwachung. Eine strukturierte Ablage nach Bauteilen bzw. Positionen ist sicherzustellen.
Allgemeine Angebotsbedingungen
Vorbemerkung zum Gewerk: Abbrucharbeiten (DIN 18459, DIN 18299) Vorbemerkung zum Gewerk: Abbrucharbeiten (DIN 18459, DIN 18299) 1. Geltungsbereich und Ausführung: Die hier ausgeschriebenen Abbrucharbeiten betreffen Teilabbrüche an einem bestehenden, unterkellerten zweigeschossigen Einfamilienhaus im Zuge eines geplanten Um- und Anbaus. Die Arbeiten sind in beengten Bestandsverhältnissen mit größtmöglicher Rücksicht auf die bestehende Bausubstanz durchzuführen. 2. Arbeitsweise: Sämtliche Abbrucharbeiten sind erschütterungs- und staubarm durchzuführen. Die Trennung erfolgt manuell oder maschinell unter Berücksichtigung statischer Notwendigkeiten. Bauteile, die erhalten bleiben, sind vor Beschädigung zu schützen. Tragende Bauteile dürfen erst nach Freigabe und Sicherung abgebrochen werden. Alle notwendigen Begrenzungsschnitte sind als Trennschnitte auszuführen, insbesondere bei vorhandenem Ziegel- und Porotonmauerwerk sowie im Sichtmauerwerk im Keller. 3. Entsorgung und Nachweise: Alle anfallenden Stoffe sind sortenrein aufzunehmen, zwischenzulagern (sofern erforderlich) und fachgerecht nach geltenden Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgung ist mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Deponiebelege, Wiegescheine) zu dokumentieren. 4. Leistungsgrenzen und Schnittstellen: Leistungen enden an den Bauteilkanten des Bestands oder an konstruktiv vorgesehenen Schnittstellen. Anschlussarbeiten anderer Gewerke (z. B. Rohbau, Fensterbau, Innenausbau) sind in ihren Anforderungen an die Abbruchausführung zu berücksichtigen. Bohr- und Trennschnitte, die vorbereitend für andere Gewerke notwendig sind, sind mit diesen abzustimmen. 5. Baustellenbedingungen: Die Arbeiten sind ausschließlich auf dem Grundstück durchzuführen. Eine Nutzung öffentlicher Flächen ist nicht möglich. Die Lagerung und der Transport der Baustoffe sowie der Einsatz der Geräte erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn.
Vorbemerkung zum Gewerk: Abbrucharbeiten (DIN 18459, DIN 18299)
01 Abbrucharbeiten
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Abbrucharbeiten
01.01 Fußboden
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Fußboden
01.02 Wände
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Wände
01.03 Technische Ausrüstung
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Technische Ausrüstung
01.04 Carport und Balkon
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Carport und Balkon
01.05 Dach
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Dach
01.06 Sonstiges
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Sonstiges

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