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Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
Erweitertes Bauhauptgewerbe
JHE
Bauvorhaben:Ersatzneubau Jugendhilfeeinrichtung /
Sanierung und Umbau zur Kindertagesstätte
Schmidtstraße 10
10179 Berlin
Bauort: Schmidtstraße 10
10179 Berlin
Bauherr: Bezirksamt Mitte von Berlin
SE Facility Management
Kapweg 3
13405 Berlin
Leistungsverzeichnis
Baustellensituation und Allgemeine Vorbemerkungen Baustellensituation und Allgemeine Vorbemerkungen
1.Angaben zum Bauvorhaben
Das Bezirksamt Mitte von Berlin
plant im Rahmen der Baumaßnahme "Ersatzneubau Jugendhilfeeinrichtung sowie Sanierung und Umbau zur Kindertagesstätte " auf dem Grundstück der Schmidtstraße 10 in 10179 Berlin, Bezirk Mitte , den Neubau eines zweigeschossigen Erweiterungsbaues und
die Sanierung des vorhandenen Bestandsgebäudes.
Die Ausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten:
1. BA: Bauteil 2 - Ersatzneubau Jugendhilfeeinrichtung
2. BA: Bauteil 1 - Sanierung und Umbau Kindertagestätte
Es ist notwendig, den Bau in zwei Bauabschnitten einzuteilen, um den Betrieb des bestehenden Mädchenwohnheimes mit möglichst geringen Einschränkungen bis zur Fertigstellung des Neubaus zu ermöglichen.
Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind die erforderlichen Leistungen zur Errichtung des Rohbaus für den 1. BA Ersatzneubau.
2.Angaben zu den Gebäuden
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um einen zweigeschossigen Erweiterungsbau.
Ausführung der Bodenplatte aus WU - Beton und unterseitiger Wärmedämmung.
Tragende Außenwände aus Porotonsteinen. Fassadenstützen aus Stahlbeton.
Tragende Innenwände und - stützen aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk gemäß statischen Vorgaben.
Deckenkonstruktionen aus Stahlbeton
Außenwandverkleidungen aus vorgefertigten Nut- / Feder Holztafelkonstruktionen,
Fensterkonstruktionen aus Holz mit 3 - Scheiben Sonnenschutzverglasung
Ausführung der Bodenbeläge, überwiegend aus Gußasphalt mit geschliffener Oberfläche
Dachkonstruktion aus Stahlbeton mit Gefälledämmung und Bitumendachbahnen und extensiver Begrünung.
3.Baustelleneinrichtung
Die in den "Allgem. Hinweisen zur Zufahrt und Anlieferung" aufgeführten Hinweise sind bei der Kalkulation der Angebotspreise sowie im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen zwingend zu beachten!
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung die von ihm beanspruchte Baustelleneinrichtungsfläche in einem Baustelleneinrichtungsplan einzutragen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Da die zur Verfügung stehende Fläche der Baustelleneinrichtung knapp bemessen ist, dürfen als Aufenthalts- und Lagercontainer sowie sonstige Container für die Baustelleneinrichtung der Firmen ausschließlich stapelbare Metallcontainer verwendet werden. Die Anzahl der Aufenthalts- und Lagercontainer ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Bauwagen sind nur nach Genehmigung durch die Bauleitung zulässig.
Bei Aufstellung mehrerer Container sind diese 2-lagig zu stapeln und mit Laufstegen / Treppen zu versehen.
Bauwagen sind nur nach Zustimmung durch die örtlichen Bauleitung zulässig.
Alle zum Aufstellen der Container notwendigen Nebenleistungen und Materialien sind vom AN zu erbringen und kostenmäßig zu tragen.
Der Aufstellort für die Container und die erforderlichen Materiallagerplätze sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Nicht von der Bauleitung genehmigte Materiallagerplätze sind auf Forderung der Bauleitung unverzüglich zu beräumen. Sollte einer derartigen Aufforderung nicht unverzüglich nachgekommen werden, so wird der nicht genehmigte Baustelleneinrichtungsplatz zu Lasten des AN kostenpflichtig geräumt.
Die Beheizung der Container mit Holz, Kohle oder Öl ist nicht zulässig. Elektrische Beheizung ist nur über eine separate Zählereinrichtung möglich.
Durch den Baufortschritt bedingte Umräumarbeiten auf dem Baustelleneinrichtungsplatz bzw. in den einzelnen Bauabschnitten sind auf Weisung der örtlichen Bauleitung durchzuführen.
Die Zufahrt zur Fläche der Baustelleneinrichtung ist nur über die von der Bauleitung genehmigten Wege sowie durch die im Bauzaun vorhandenen Tore zulässig. Ein Öffnen der Bauzäune ist untersagt. Entstehende Kosten für Instandsetzungsarbeiten des Bauzaunes aufgrund unzulässiger Bauzaunöffnungen gehen zu Lasten des AN und werden von der Schlussrechnung zum Abzug gebracht.
Jeder AN hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind - falls erforderlich - täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben alle bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen sowie allen Schutt und Müll, alles Verpackungsmaterial usw. unmittelbar abzufahren.
Lagerräume oder Umkleideräume werden im Bau selbst nicht zur Verfügung gestellt. Keinesfalls dürfen bereits fertig gestellte oder leere Räume benutzt werden. In Ausnahmefällen kann eine zeitlich begrenzte Lagerfläche im Bau zur Verfügung gestellt werden. Eine Abstimmung und die Genehmigung durch die örtliche Bauleitung sind dafür zwingend erforderlich.
Alle Auftragnehmer haben für den Transport ihrer Materialien, Werkzeuge usw. selbst zu sorgen. Bauseits werden, wenn nicht besonders beschrieben, keinerlei Gerüste, Hebewerkzeuge, Kräne (stationär oder mobil), einschl. deren Aufstellfläche o.ä. zur Verfügung gestellt.
Im Baustellenbereich befinden sich zu erhaltene Bäume. Die Bäume werden durch entsprechende Baumschutzkonstruktionen bzw. Bauzäune geschützt. Im unmittelbaren Bereich der Baumstämme (Radius Baumkrone) ist eine Lagerung von Materialien nicht zulässig.
Dem AN ist es untersagt, Firmenschilder oder sonstige Werbung auf der Baustelle anzubringen.
Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung sind, soweit nicht im Titel Baustelleneinrichtung aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
5.Baustrom / Bauwasser
Die Versorgung der Baustelle während der gesamten Bauzeit mit Baustrom und Bauwasser erfolgt bauseits.
Zur Stromversorgung steht in jedem Geschoss min. Baustromverteiler zur Verfügung.
Für die Verbrauchskosten für Bauwasser und Baustrom wird dem Auftragnehmer ein Betrag in Höhe von 0,4 % der Brutto-Schlussabrechnungssumme zum Abzug gebracht. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Zwischenrechnungs- und Schlussrechnungsprüfung.
6.Arbeitssicherheit, Bauleitung, Baubesprechungen
Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert zu benennen, die auch der zuständigen Bauberufsgenossenschaft und dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit mit voller Anschrift mitzuteilen sind. Kopien der Mitteilungen sind der Bauleitung unaufgefordert spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung zu übergeben.
Der Auftragnehmer oder ein von ihm bestellter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend oder stets kurzfristig erreichbar sein. Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an anfallenden Baubesprechungen teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die Bauleitung einlädt. Es finden wöchentlich Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten statt. Alle Auftragnehmer müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten Partner entsenden. Die örtliche Bauleitung erstellt jeweils über die Baubesprechungen ein Protokoll welches den Auftragnehmern zugesandt wird.
Baustellensituation und Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1.Normen und Regeln
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
VOB
Es gilt die VOB in ihrer Gesamtheit in der z.Zt. gültigen Fassung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Bauordnung
Zu beachten ist die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde.
2.Anforderungen
Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen und Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei höhere Anforderungen und strengere Vorschriften als in der betreffenden DIN-Norm abverlangt werden.
2.1Allgemein
Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verarbeitet werden.
Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen zu verarbeiten.
Zusätzliche Maßnahmen und Baustoffe, die durch Herstellervorschriften für Bauteile und Baustoffe notwendig sind bzw. werden, sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert und in prüffähiger Form vorzulegen.
3. Zeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung Architektenpläne und Details in digitaler Form auf der Vergabeplattform beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende Architektenplanung gibt die formalen und technischen Lösungen als Grundkonzeption vor. Diese Grundkonzeption ist die verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf. Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt keine vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar, sondern definiert das zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick auf Funktion, Mindestqualität und Gestaltung in Verbindung mit der Architektenplanung. Sämtliche anderen Punkte sind vom AN sinngemäß auszuführen, dies bedeutet, dass der AN die Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmende Stellen und dergleichen dem Handwerk und den geltenden Vorschriften entsprechend eigenverantwortlich auszubilden hat.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
3.1Ausführungsplanung, Details
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche Druck- und Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung zu melden.
3.2Werksplanung, Details
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen, Details und Berechnungen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung in Papier sowie in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form - PDF, DWG - zu übergeben.
4.Montagehilfen, Arbeitsschutz
In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung erforderlich (Anseilschutz).
Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator abzustimmen.
4.1Schutzmaßnahmen
Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer.
Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden.
Bei der Verarbeitung und Verlegung von Schweißbahnen sind entsprechend dimensionierte Feuerlöscher ständig in Bereitschaft zu halten.
5.Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
6.Abrechnungen
Ergänzend zu den in der VOB geregelten Abrechnungsmodalitäten wird Folgendes festgelegt:
Die Abrechnung erfolgt nach Massen und Einheitspreisen. Sollten sich Abweichungen von Massen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung erfolgen kann.
Alle in den Technischen Vorbemerkungen aufgeführten Leistungen sind, soweit in den Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Werden Aufmaße, insbesondere von Abbrucharbeiten, ohne die Bauleitung durchgeführt, so gilt im Streitfall das Aufmaß der Bauleitung. Ergeben sich bei den Ausführungen nichtvorhersehbare Massenmehrungen, so ist die Bauleitung hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf mit der Bauausführung begonnen werden.
Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht anerkannt.
7.Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten
Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese Tagesberichte müssen insbesondere enthalten:
- Datum
- Arbeitszeit
- Temperaturen
- Anzahl und Namen der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen)
- ausgeführte Arbeiten
- Geräte
- besondere Vorkommnisse und Anordnungen
Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung im Bauleitungsbüro mindestens einmal pro Woche abzugeben.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln am darauffolgenden Tag nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf den Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu beschreiben.
Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für diese Arbeiten typischen Berufsgruppen ausgeführt werden.
08. Dokumentation
Für sämtliche gelieferten Materialien, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Bauleitung unaufgefordert die entsprechenden Gewährsleistungsbescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen.
Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu erfolgen.
Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage als Nebenleistung zu dokumentieren.
Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung in Ordnern per Papier 2-fach zu übergeben. Weiterhin in DWG, PLT und PDF-Format auf CD 2-fach.
Inhalt:
- Inhaltsverzeichnis
- die komplette Werk- und Montageplanung gleichgestellt mit den letzten
Prüfeintragungen des Bauherrn, Architekten und Fachplaner
- die geprüften statischen Berechnungen mit Freigabevermerken des
Prüfingenieurs
- Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien, Oberflächen und Systeme
- Berechnungen zum U-Wert und Schallschutz der Konstruktionen
- Prüfzeugnisse bezüglich Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Windwiderstand, etc.
- erteilte Zustimmungen im Einzelfall / Zulassungen
- Abnahmeunterlagen aller Art
- Revisionsunterlagen / Schaltpläne
- Betriebsangaben, Bedienungsanleitungen
- Wartung-, Pflege- und Reinigungshinweise und Vorschriften im Einzelnen
bezogen auf die Bauteile wie Antriebe, Sonnenschutzanalgen, Beschläge,
Glas, Oberflächen, usw.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Allgem. Hinweise zur Zufahrt und Anlieferung Allgem. Hinweise zur Zufahrt und Anlieferung
Die Baustelle - Schmidtstraße 10 - in 10179 Berlin - befindet sich in einem innerstädtischen Wohngebiet und ist umgeben von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern, Kindertagestätten und Spielplätzen. Die sich hieraus ergebenden verstärkten Sorgfaltspflichten sind zu beachten und einzuhalten. Das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Neubau vorhandene Bestandsgebäude der Jugendhilfeeinrichtung ist während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Entsprechende Sorgfalt und Rücksichtnahmen sind erforderlich.
Der AN ist verpflichtet seine Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten entsprechend zu informieren und anzuweisen. Der schriftliche Nachweis hierzu ist auf Anforderung des AG vorzulegen.
Umgebende Hauptverkehrsstraßen sind:
- Heinrich Heine Straße
- Annenstraße
- Köpenickerstraße
Bei der Schmidtstraße handelt es sich um eine schmale
Anwohnerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen mit seitlichen Parkzonen.
Bei der Kalkulation sind die Zufahrtsmöglichkeiten, sowie der angefügte Baustelleneinrichtungsplan mit den Angaben zur Schleppkurve im Zufahrtsbereich zu beachten.
Soweit zur Anlieferung größerer Transporte, Kraneinsätze, etc. zeitweise Straßensperrungen und die Einrichtung von Parkverbotszonen erforderlich werden, liegt dies im Verantwortungs - und Zuständigkeitsbereich des AN. Hilfsmittel zum Transport von Materialien werden nicht zu Verfügung gestellt. Eventuell notwendige Straßensperrungen, etc. sind eigenverantwortlich zu beantragen, wobei Kurvenradien, Rampen, parkende Autos, Durchfahrtshöhen, Versorgungsleitungen etc. zu beachten sind.
Im Straßenbereich ist von einer Tonnagebeschränkung für Anlieferungsfahrzeuge gem. § 34 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszugehen. Vor der Einrichtung von Straßensperrungen und Parkverbotszonen für die Anlieferung größerer Transporte ist ein Pflasterprotokoll zu erstellen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu übersenden.
Die Lieferfahrzeuge sind umgehend zu entladen und müssen das Gelände unmittelbar nach dem Entladevorgang verlassen. Da die Baustelleneinrichtungsfläche begrenzt ist, dürfen keinerlei LKW oder Privatfahrzeuge auf dem Gelände abgestellt werden. Die AG Bauleitung wird unberechtigt abgestellte Fahrzeuge umgehend kostenpflichtig von dem Gelände entfernen lassen.
Auf dem gesamten Gelände gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt.
Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und Straßenbereich, sowie auf dem Gelände ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer verschmutzten Straßenflächen sind täglich zu reinigen. Dies beinhaltet sowohl die internen Erschließungswege auf dem Gelände, als auch sämtliche öffentlichen Anlieferungs- und Zufahrtstraßen.
Alle erforderlichen Anlieferungen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es dürfen nur die abgestimmten und von der örtlichen Bauleitung genehmigten Zufahrten bzw. Wege benutzt werden.
Die gelieferten Bauteile sind auf Stückzahl, Positionen und evtl. Beschädigungen zu überprüfen und ggf. im Lieferschein zu kennzeichnen.
Allgem. Hinweise zur Zufahrt und Anlieferung
Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
1.Mitgeltende Normen und Regeln
Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
2.Allgemeines
2.1 Zur Aufstellung von Bauhilfsmitteln wie Baukränen, Mobilkränen, Gerüsten etc. sind - soweit erforderlich - die notwendigen behördlichen Genehmigungen vom AN zu beantragen.
2.2Die Baustelle ist mit einer ausreichenden Anzahl permanent anwesender Poliere sowie einer ausreichenden Anzahl permanent anwesender Bauführer zu besetzen. Die Kosten hierfür sind in die Preise der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
2.3Bei Bauarbeiten, die mit öffentlichen Straßen in Berührung kommen, sind die vorgeschriebenen Sperrmaßnahmen anzuwenden. Beginn und Ende der Bauarbeiten sind vom Auftragnehmer dem zuständigen Tiefbauamt mind. drei Tage vorher anzuzeigen.
2.4Alle notwendigen Flächen zur Aufstellung von stationären oder mobilen Kränen und sonstiger Transporte sowie die notwendigen Aufstellungsflächen für Transportfahrzeuge sind eigenverantwortlich vom AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes zu erstellen und - soweit nicht mehr erforderlich - zu beräumen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
2.5Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
2.6Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
2.7Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
2.8Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
2.9Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
2.10Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
2.11Die Reinigung von Betonmischfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht zulässig bzw. nur unter Einhaltung der Forderungen aus der Wasserschutzgebietsverordnung.
2.12Das Parken auf der Baustelleneinrichtungsfläche von Privatfahrzeugen ist nicht zulässig.
2.13Der AN hat seine Mitarbeiter bzw. Nachunternehmer und Lieferanten über die vertraglichen Regelungen der Leistungsbeschreibung zu informieren.
3.Sicherung
3.1In den Treppenhäusern sind nach Einbau der Geschosstreppen Schutzgeländer zu montieren, für Kellerlichtschächte sowie Dach- und Deckenöffnungen sind Umwehrungen bzw. Abdeckungen herzustellen, zu unterhalten bzw. instand zu setzen sowie nach Aufforderung durch die Bauleitung auch in Teilabschnitten zu demontieren und zu entsorgen.
3.2Der Auftragnehmer ist für die Verkehrssicherung der Baustelle bis zum Rückbau der Baustelleneinrichtung (Bauzäune, etc.) verantwortlich. Die permanente Zugänglichkeit der Baustelle und der Baustelleneinrichtungsflächen ist sicherzustellen, einschl. Schneeberäumung, etc. Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
3.3 Der AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes hat sicherzustellen, dass der Bauzaun der Baustelleneinrichtungsfläche ständig verschlossen ist. Die Zugangstore und -türen zur Baustelle sind vom AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes zum Arbeitsbeginn zu öffnen und zum Arbeitsende zu verschließen. Die Verantwortung zum Verschluss des Bauzaunes und der Zugangstüren und -tore liegt bis zur Beendigung der beauftragten Leistungen beim AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes. Die hieraus entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.4Der AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes hat anfallende, insbesondere durch den Anlieferungsverkehr entstandene Verschmutzungen unverzüglich zu entfernen. Dies betrifft insbesondere die umliegenden öffentlichen Verkehrswege und Straßen.
4.Absteckung
4.1Das Abstecken der Baufluchtlinie erfolgt im Auftrag des AG durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Das Einmessen der Neubauten inkl. der erforderlichen Schnurgerüste ist vom AN zu erbringen.
4.2Vor Baubeginn ist die Grundrissfläche und die in den Bauvorlagen festgesetzte Höhenlage der Bodenplatte auf der Baustelle vom AN einzumessen und dauerhaft zu kennzeichnen.
5.Meterpunkte
In sämtlichen Geschossen sind je Gebäude in ausreichender Anzahl Meterpunkte (siehe entsprechende Leistungsposition) an Stützen, Türöffnungen, Treppenhäusern, Aufzugsschächten in Abstimmung mit der Bauleitung sicher und dauerhaft anzubringen und über die Bauzeit vorzuhalten. Auf Anweisung der Bauleitung sind die Meterpunkte zu demontieren und zu entsorgen. Die Wandflächen sind entsprechend des geforderten Qualitätsanspruches nachzuarbeiten.
In sämtlichen Geschossen sind je Gebäude eine ausreichender Anzahl (siehe entsprechende Leistungsposition) von Gebäudeachsen an Rohbauflächen aller Geschosse innen- sowie fassadenseitig für die nachfolgenden Gewerke einzumessen und zu kennzeichnen. Die Markierung und Kennzeichnung erfolgt dauerhaft und wasserfest.
Die Einmessung der Meterpunkte und Achsen ist durch einen staatlich anerkannten Vermessungsingenieur auszuführen.
Abrechnung über die entsprechenden Leistungspositionen.
6.Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
7.Baustelleneinrichtungspläne
Die der Ausschreibung beigefügten Baustelleneinrichtungspläne haben im Hinblick auf eingezeichnete Geräte und Kräne nur empfehlende Funktion.
Die Angaben zu Befahrbarkeit der umliegenden Straßen sind verbindlich und einzuhalten. Die erforderliche Baustelleneinrichtung zur Ausführung der eigenen Leistung ist vom Bieter / Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen und mit der Bauleitung abzustimmen. Der Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN spätestens 2 Wochen nach Auftragsvergabe zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Die Belange zur Herrichtung der Außenanlagen sind bei der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplanes zu beachten und mit der örtlichen Bauleitung des AG bzw. mit den Fachplanern der Außenanlagen abzustimmen.
8.Angaben zur Abrechnung
In den Preis einzurechnen sind sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung.
9.Pflasterprotokoll
Vor Beginn der Arbeiten, Erstellung der Baustelleneinrichtung und Überdeckung von Gehweg- und Straßenflächen ist vom AN des Erweiterten Bauhauptgewerbes ein Pflasterprotokoll zu erstellen. Vor Erstellung des Pflasterprotokolls ist das zuständige Tiefbauamt sowie die AG Bauleitung rechtzeitig zu informieren und ein gemeinsamer Begehungstermin terminlich mit diesen abzustimmen.
Das Pflasterprotokoll muss mind. umfassen:
- Lageplan mit Kennzeichnung von Schadstellen
- Schadstellenbeschreibung mit eindeutiger Zuordnung
- Fotodokumentation
Sollte ohne Erstellung eines Pflasterprotokolls gebaut werden, sind alle nach Beendigung der Bauarbeiten festgestellten Schäden dem Bauvorhaben zuzurechnen und werden entsprechend zu Lasten des AN Erweitertes Bauhauptgewerbe behoben.
Das Pflasterprotokoll ist dem Auftraggeber nach Erstellung in 3-facher Ausführung in Papier- und digitaler Form zu übersenden.
10.Gerüste, Hebewerkzeuge, Kräne
Der Auftragnehmer hat für den Transport seiner Materialien, Werkzeuge usw. selbst zu sorgen. Bauseits werden keinerlei Gerüste, Hebewerkzeuge, Kräne (stationär oder mobil), einschl. deren Aufstellfläche o.ä. zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
1.Baugrund, Aushub, Gründungssohle
Auf dem Baugrundstück soll an die östliche Giebelwandseite des unterkellerten Bestandsgebäudes in der Schmidstraße 10 ein nicht unterkellerter Anbau angeschlossen werden. Im Gründungsbereich des vorgesehenen Anbaues wurden mittels Kleinbohrungen und Sondierungen durchgeführt und ein Boden-, Baugrund- bzw. Gründungsgutachten erstellt.
Der Standort des Bauvorhabens befindet sich im Bereich des BERLINER URSTROMTALES. Innerhalb dieses "Urstromtales" wurden postglazial fluviatile Sande (Niederungssande) in größerer Mächtigkeit abgelagert. Oberflächennah sind anthropogene Auffüllungen in unterschiedlicher Mächtigkeit zu erwarten.
1.1 Schichtenfolge
Zur Feststellung des genaueren Schichtenaufbaus wurden drei Kleinbohrungen ausgeführt. Die Kleinbohrungen wurden teilweise aufgrund angetroffener Hindernisse z.T. mehrmals versetzt. Die Auffüllung konnte im Bereich des geplanten, nicht unterkellerten Anbaus aufgrund der Hindernisse nicht durchörtert werden. Im Grundrissbereich des geplanten Foyers im Anschluss an das Bestandsgebäude konnte innerhalb eines angelegten Schurfes auf dem Treppenabsatz zum Kellergeschoss eine Kleinbohrung bis in den gewachsenen Baugrund ausgeführt werden.
Die Aufschlusstiefe der Kleinbohrungen reicht von der vorhandenen Geländeoberfläche bis max. 3,3 m Tiefe unter Gelände hinab. Im Bereich der Kleinbohrungen wurde bis zur jeweiligen Endtiefe aufgrund von Hindernissen zwischen 0,4 m und 3,3 m Tiefe eine sandige, schwach humose, mit Ziegel- und Betonbruch versetzte Auffüllung festgestellt.
Der Ansatz der Kleinbohrung im Bereich der Kellertreppe erfolgte bei rd. 2,5 m unterhalb der Geländeoberfläche. Die Aufschlusstiefe dieser Kleinbohrung reicht somit bis in ca. 5 ,5 m Tiefe unter Gelände hinab. Im Bereich dieser Kleinbohrung folgt unterhalb der 50 cm starken Kellertreppensohle aus Beton feinsandiger, grobsandiger Mittelsand.
Zur Bestimmung der Lagerungsdichte der Sande wurden sechs Sondierungen mit der leichten Rammsonde durchgeführt. Nach den durchgeführten Sondierungen kann die Lagerungsdichte der durchfahrenen Bodenschichten wie folgt beurteilt werden:
Die Lagerungsdichte der bei den Aufschlussarbeiten durchfahrenen Auffüllungen kann nach Auswertung der Sondierergebnisse als überwiegend locker, örtlich auch als mitteldicht bis dicht bezeichnet werden. Die unterhalb der Auffüllungen anstehenden Sande weisen eine annähernd mitteldichte Lagerung auf.
Zur Feststellung der Fundamentgeometrie des Bestandsgebäudes wurde eine Schurfgrube im Bereich des Kellertreppenabsatzes erstellt.
Die Unterkante des Altbaues wurde auf folgender Ordinate festgestellt:
Fundamentunterkante unter Gelände: -3,0 m
Fundamentunterkante (mNHN):+32,40 m
Im Bereich der Kleinbohrungen wurden zunächst bis in 2,7 m bis 2,9 m Tiefe unter Gelände Auffüllung aus humosen, mit Ziegelbruch versetzten Mittelsanden festgestellt. Anhand der vorliegenden Korngrößenverteilungen lässt sich das Probenmaterial im Auffüllungsbereich als überwiegend grobsandiger, feinsandiger Mittelsand und mittelsandiger Feinsand charakterisieren.
Unterhalb der angetroffenen Auffüllungen folgen mittelandige Feinsande. Der gewachsene Boden ist aus grobsandigem, feinsandigem Mittelsand zusammengesetzt, der aufgrund seiner geologischen Entstehung und Transportvorgänge als "Niederungssand" zu bezeichnen ist.
1.2 Grundwasserverhältnisse
Der Grundwasserspiegel befindet sich in der weiteren Umgebung der geplanten Bebauung nach der "Flurabstandskarte" im Allgemeinen in Tiefen zwischen 3,0 m und 4,0 m unter Gelände. Der aktuelle Grundwasserspiegel wurde während der Aufschlussarbeiten bei ca. 1 m Tiefe unter Bohransatzpunkt bzw. 3,5 m Tiefe unter Gelände angeschnitten. Dies entspricht einer Ordinate von etwa +31,9 m NHN.
Aus den uns vorliegenden Angaben bezüglich der Festlegung des Bemessungswasserstandes (zeHGW) durch die entsprechende Wasserbehörde für verschiedene nahegelegene Bauvorhaben geht hervor, dass der aus Interpolationen ermittelte höchste ungespannte Grundwasserspiegel bei rd. +32,6 m NHN angenommen werden kann.
1.3 Geomechanische Bewertung des Baugrundes
Anhand der durchgeführten Felduntersuchungen sowie unserer Erfahrungen mit bodenmechanisch gleichartigen Böden kann der anstehende Baugrund wie folgt klassifiziert werden:
Auffüllunen locker:
- Bodenart nach DIN 4022 / 4023:
A,S,h', Ziegel- und Betonreste
- Bodengruppe nach DIN 18196:
SE
- Bodenklasse nach DIN 18300-2012:
3, 7 (gilt für Fundamentreste > 0,1 m7)
- Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB-09:
F1 (nicht frostempfinlich)
- Lagerungsdichte:
Keine Angabe, da in der Auffüllung keine Gründung vorzunehmen ist.
- Wichte des feuchten Bodens:
18 cal y(kN/m3)
- Wichte unter Auftrieb:
10 cal y(kN/m3)
- Reibungswinkel:
30 cal y'(°)
Sande mitteldicht:
Bodenart nach DIN 4022 / 4023:
mS, fs, gs
- Bodengruppe nach DIN 18196:
SE
- Bodenklasse nach DIN 18300-2012:
3
- Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB-09:
F1 (nicht frostempfinlich)
- Lagerungsdichte:
mitteldicht
- Wichte des feuchten Bodens:
19 cal y(kN/m3)
- Wichte unter Auftrieb:
11 cal y(kN/m3)
- Reibungswinkel:
34 cal y'(°)
1.4 Vorsehene Gründung
Da die vorgefundenen Auffüllungen für eine Gründung nicht geeignet sind und der komplette Austausch der Auffüllung als unwirtschaftlich angesehen werden muss, ist die Ausführung einer Sondergründung als Brunnengründung vorgesehen.
Auf den Brunnengründungen ist die Ausführung einer druckfesten Dämmung und als Fundamentgründung eine Bodenplatte und aufgehenden Bauteile vorgesehen.
1.5 Gründungssohle
Die Zwischenräumen zwischen den Brunnengründungen sind nachzuverdichten.
Im Anschluss des Neubaus zum Altbau erfolgt eine Abtreppung mittels eines Betonpolsters im 30°-Winkel.
Grundsätzlich sind alle Gründungssohlen durch den vom Bauherrn beauftragten Bodengutachter abzunehmen.
1.6 Hinweise zur Durchführung der Erd- und Gründungsarbeiten
1.6.1 Nachbarbebauung und Verbau
Die Standsicherheit der Altbebauung muss in jeder Phase der Errichtung des Neubaus gewährleistet sein. Diesbezüglich und insbesondere bei der Herstellung der Gründung entlang der vorhandenen Bebauung wird auf die DIN 4123 "Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen", deren Angaben genauestens zu befolgen sind, verwiesen.
Im Anschlussbereich von Alt- zu Neubau ist daher möglichst erschütterungsarm zu arbeiten. Vor Baubeginn erfolgt eine gutachterliche Bestandsaufnahme.
1.6.2 Erdarbeiten
Die oberflächennah anstehende Auffüllung aus humosem, mit Bauschuttresten versetzten Sand ist zur Wiederverfüllung der Arbeitsräume nicht geeignet ist. Die angetroffenen gewachsenen Sande können jedoch aus bodenmechanischer Sicht für den Wiedereinbau z.B. im Bereich von Arbeitsräumen oder der Gründungsebenen verwendet werden. Generell sind Auflockerungen an der Gründungssohle, die z.B. durch den Baubetrieb entstehen können, durch entsprechende Verdichtungsmaßnahmen rückgängig zu machen.
Bei der Herstellung von Bodenaustauschmaßnahmen sind die einschlägigen Vorschriften und Normen sorgfältigst einzuhalten. Für freiabböschbare Bereiche ist gemäß der DIN 4124 "Baugruben und Gräben" für den hier überwiegend anstehenden nicht bindigen Boden (Sande) ein Böschungswinkel von ß < 45° vorzusehen.
Sollten aufgrund der örtlichen Verhältnisse Böschungswinkel von ß > 45° geplant werden, so sind hierfür besondere erdstatische Nachweise erforderlich. Bei der Herstellung und bei der Ausbildung von Baugrubenböschungen sind die Angaben der o.g. Norm genauestens zu befolgen. Die Böschung bzw. die Böschungsschulter ist gegen Schlagregen und Austrocknen, z.B. durch eine Folienabdeckung zu sichern.
1.6.3 Verbau
Sollten nicht genügend Freiflächen für eine natürliche Abböschung zur Verfügung stehen, ist eine geeignete Baugrubensicherung vorzunehmen.
Im Bereich der Abtreppung zum Bestandsgebäude ist ein Verbau vorzusehen. Die Baugrubenwände sind durch einen geeigneten Verbau (z.B. Trägerbohlwand = Berliner Verbau) zu sichern, wobei dessen Dimensionierung mit den o.a. bodenmechanischen Kennwerten vorzunehmen ist. Die dazu benötigten Träger müssen auf ihrer gesamten Länge in zuvor erstellte Bohrlöcher eingestellt werden. Es dürfen keinesfalls rammende, rüttelnde oder schwingende Verfahren zur Einbringung der Träger angewandt werden, um Schäden an der Nachbarbebauung zu vermeiden.
1.6.4 Kranaufstellung
Bei einer geplanten Kranaufstellung ist das ggf. ungünstige Tragverhalten der oberen Bodenschichten zu berücksichtigen!
Es ist dazu die Ausführung einer Brunnengründung für die Kranaufstellfläche vorgesehen - siehe gesonderte Positionen der Leistungsbeschreibung.
1.7 Ausführung
Bei der Durchführung aller Arbeiten hat der AN zu beachten, dass in einigen Bereichen Medien bzw. Versorgungsleitungen vorhanden sein könnten. Der AN hat ohne besondere Vergütung alle Vorsichtsmaßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, damit bei Durchführung seiner Arbeiten die Medien nicht beschädigt werden. Evtl. Beschädigungen sind auf Kosten des AN zu beseitigen. Bestandspläne liegen nicht vor. Der AN hat sich mit den Verwaltungen in Verbindung zu setzen und aktuelle Leitungspläne abzufordern. Die Ausführungs- und Schutzvorschriften der Leitungsverwaltungen sind zu beachten.
Sollten in Teilbereichen stillgelegte Gasleitungen angetroffen werden, so ist umgehend die AG Bauleitung zu informieren. Die Leitungen werden mit einer Woche Vorankündigung vom Netzbetreiber demontiert. Ggf. erforderliche Suchschachtungen sind vorzusehen und über die entsprechenden Leistungspositionen abzurechnen.
Wegen des begrenzten Platzes ist eine Lagerung von Aushubmaterial nur in sehr kleinem Umfang bzw. gar nicht möglich.
Die Gründungs- und Erdarbeiten sind unter Beachtung des Baugrundgutachtens auszuführen. Das Baugrundgutachten wird dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung übergeben.
Durch den AN ist zu veranlassen, dass zur Abnahme sämtlicher Gründungssohlen der beauftragte Bodengutachter hinzugezogen wird.
Die Aushubtiefe ist vom Auftragnehmer entsprechend Statik und Architektenplan herzustellen.
1.8.Wasserhaltung
Unter Berücksichtigung emes Sicherheitsabstandes von 0,3 m befindet sich die geplante Aushubsohle ( + 32,3 m NHN) noch oberhalb eines möglichen Grundwasserspiegels ( + 32,2 m NHN), auf eine Wasserhaltung kann somit verzichtet werden.
1.9. Altlasten Baugrubenaushub
Bei den Erdarbeiten sind die Hinweise der DIN 4124 zu beachten.
Die Beprobung erfolgte durch Entnahme von Sonderproben aus fünf durchgeführten Kleinbohrungen (wie oben beschrieben).
Die Einzelproben wurden organoleptisch angesprochen. Die organoleptische Bodenansprache ergab keine Auffälligkeiten.
Aus den entnommenen Einzelproben wurde eine Gesamtmischprobe aus der Auffüllung zwischen Geländeoberkante und max. 3,3 m Tiefe gebildet und hieraus wiederum jeweils eine Teilprobe sowie eine Rückstellprobe gebildet.
Die Bodenmischprobe wurde auf die in der LAGA M20 aufgeführten Mindestparameter zuzüglich Eluat untersucht. Die Beurteilung der Laborergebnisse erfolgt im Hinblick auf die Grenzwerte der "LAGA M 20, Zuordnungswerte für Feststoff Boden.
Aus den Untersuchungen geht hervor, dass die Bodenmischprobe aufgrund eines erhöhten Kupfergehalts im Eluat den Zuordnungswert ZI.2 erhält.
Vor Ausführung der Erdarbeiten erfolgt durch den vom Bauherrn beauftragten Schadstoffgutachter eine Rasterfeldbeprobung.
Der Abtransport ist entsprechend der Leistungspositionen anzubieten.
1.10. Baubegleitende Überwachung
Nach Aushub der Baugrube ist von dem vom Bauherrn beauftragten Baugrundgutachter zu prüfen, ob die aufgrund der geotechnischen Untersuchung getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der Bodenschichten zutreffen.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig Kontakt mit dem Baugrundgutachter zur terminlichen Eintaktung der Untersuchungen aufzunehmen.
2.Angaben zur Ausführung
2.1.Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
2.2.Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die AG Bauleitung zu verständigen.
Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statikbüro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von dem durch den Auftraggeber vorgegebenen Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw. vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragnehmer beschafftem Material ist die Zustimmung des Auftraggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt.
2.3.Rohrgrabenverfüllung
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird.
Rohrendungen sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
2.4.Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.
Die permanente Zugänglichkeit der Baustelle und der Baustelleneinrichtungsflächen ist sicherzustellen, einschl. Schneeberäumung, etc.. Dazu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
2.5Aufmaße
Die Aushub- und Einbaumengen werden nach festen Massen im Einbauzustand abgerechnet, ein Auflockerungszuschlag wird nicht gewährt.
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten
1.Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Stein- / Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Steine / Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern.
2.Ausführung
Die Innenmauerflächen zum Altbau werden mit einem Putz versehen.
Die erforderlichen Gerüste für die Mauerarbeiten im Innenbereich sind einzukalkulieren. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Die Baustelle ist durch ständiges Beseitigen des Eigenschmutzes sauber zu halten.
Zur Gewährleistung eines guten Haftverbundes zwischen Stein und Mörtel sind die Mauerwerkswände grundsätzlich vollfugig und hohlraumfrei im Verband aufzumauern. Dabei sind die nach der geltenden Normung bzw. der jeweiligen Zulassung erforderlichen Steinüberbindemaße zwingend einzuhalten. Generell ist eine halbsteinige Überbindung auszuführen, da diese die größtmögliche scherkraftübertragende Fläche zwischen Stein und Lagerfugenmörtel ergibt und somit am rissunempfindlichsten ist.
Eine Abstimmung zur Ausführung ist eigenverantwortlich vom AN mit dem beauftragten Statiker zu führen.
Alle Befestigungen sind im eingebauten Zustand nicht sichtbar auszuführen.
Das Anarbeiten an bauseits vorhandene Technikinstallationen (Rohre, Kanäle etc.) im Zuge der auszuführenden Mauerarbeiten ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen.
Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen.
Bei Frost, auch unter Beachtung von Abschnitt 9.4 DIN 1053-1, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers gemauert werden.
3.Stürze
Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene Schalung eingebaut werden.
Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen.
Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.Ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
1.Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u.dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zementmerkblatt B 7 Ausgabe 8.2002 zu erfolgen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
2.Angaben zur Ausführung
2.1.Allgemeines
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Werden alternative Ausführungen vom Auftragnehmer vorgeschlagen, so kann dieses nur in verbindlicher Abstimmung mit dem AG, den Architekten, der Bauleitung und dem Statiker erfolgen. Mehrkosten für Statik und Prüfstatik sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Die gesamte Tragkonstruktion ist, soweit nicht anders beschrieben, grundsätzlich in Betongüte > C 30/37 (BII-Baustelle) auszuführen. Alle hieraus entstehenden Forderungen und Vorschriften der gültigen DIN- Vorschriften, die Forderungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton etc. werden Vertragsbestandteil. Die sich hieraus ergebenden Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer (AN) kostenlos zu erbringen und der Bauleitung unaufgefordert in prüffähiger Form vorzulegen.
Die Baustelle ist für die Überwachungsklasse 2 nach DIN 1045-3 anzumelden. Die Einrichtung einer BII-Baustelle ist erforderlich. Die hieraus entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der überwiegende Teil der auszuführenden Wandbauteile sind in Ortbetonbauweise vorgesehen. Die Decken werden weitestgehend als Stahlbetondecken in Ortbeton ausgeführt. Die technischen Erläuterungen der Konstruktionen und die Beschreibungen der Statik sowie die darin enthaltenen Arbeitsabläufe sind zu beachten und entsprechend auszuführen.
Sämtliche Aussteifungen, Abstützungen usw. entsprechend den Vorschriften und Forderungen der gültigen DIN-Normen, der Bauberufsgenossenschaft sowie sonstiger Merkblätter und Richtlinien, die bei der Herstellung der Fundamente, Wände, Stützen, Decken usw. erforderlich sind, hat der Auftragnehmer in ausreichendem Maße über die gesamte Bauzeit bzw. zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Betonarbeiten vorzuhalten.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Das Anarbeiten an bauseits gestellte und montierte Anlagenteile wie Einläufe, Klappen, Rohrleitungen, Roste usw. ist eine Nebenleistung, wenn in den Positionen nicht gesondert erfasst.
Zur Herstellung des Betons ist nur Schalöl zu verwenden, das keine negativen Einflüsse auf die im Titel Abdichtungsarbeiten bzw. Dämmarbeiten verwendeten Materialien ausübt. Auch müssen schädliche Einflüsse, z.B. auf Anstricharbeiten ausgeschlossen werden. Unebenheiten im Beton sind vor Ausführung der Abdichtungs- und Wärmedämmarbeiten auszugleichen. Im Beton befindliche Löcher von Mauerspreizen sind zu schließen. Im Bereich von Fundamentüberschneidungen sind die dickeren jeweils durchzuführen.
Die Angaben zu den erforderlichen Schalungsqualitäten sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren
2.2Blitzschutz
Das Verlegen von Blitzschutzleitungen, die Fundamenterdungsanlage, etc. werden durch den Auftragnehmer im Zuge der Schal- und Betonierarbeiten ausgeführt - siehe entsprechende Positionen des Leistungsverzeichnisses.
2.3Einbauteile
Die Fundamenterdungsanlage sowie die Arbeiten zur Erstellung der Grundleitungen werden durch den Auftragnehmer im Zuge der Schal- und Betonierarbeiten ausgeführt - siehe entsprechende Positionen des Leistungsverzeichnisses.
2.3.1Inbetoninstallationen
Die Verlegung von Leerrohren, der Einbau von Betondosen erfolgt durch den Auftragnehmer und ist entsprechend den Leistungspositionen abzurechnen.
2.4Durchbrüche, Schlitze
Alle vor dem Betonieren aus den Schalplänen ersichtlichen bzw. während der Bauzeit durch die Bauleitung bzw. durch die Fachingenieure angegebenen Durchbrüche und Schlitze sind herzustellen und nach Beendigung der Installationsarbeiten wieder mit Beton (F90) bzw. Mauerwerk zu schließen, ohne Größenbegrenzung. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechenden Leistungspositionen.
Beim Schließen der Durchbrüche ist generell der Feuer- und Schallschutz zu beachten. Der Auftragnehmer hat vor Erstellen der einzelnen Bauteile die Aussparungspläne auf Vollständigkeit zu prüfen.
Die vom Aussparen der Durchbrüche stammenden Restmaterialien sind restlos und sauber zu entfernen und abzufahren. Vor Herstellung von nachträglich angeordneten Wand- und Deckendurchbrüchen, Schlitzen usw. in nicht dafür vorgesehenen Bereichen sind die entsprechenden Durchbrüche, Schlitze usw. in die Schal- und Bewehrungspläne einzutragen und dem Prüfstatiker zur Kontrolle zu übergeben.
2.5Schalung
Die Schalung ist so zu wählen, dass Einbauteile für Dosen, etc. im Zuge der Schalungsarbeiten geliefert und eingebaut werden, durch Annageln, Anschrauben, etc. abgleitsicher befestigt werden können. Evtl. Mehrkosten die aufgrund von, für die Montage von Einbauteilen, ungeeigneten Schalungen entstehen, gehen zu Lasten des AN Betonarbeiten.
Der Auftragnehmer ist für die geeignete Schalungswahl in Bereich von Betonflächen ohne Sichtbetoneigenschaften selbst verantwortlich.
Die Oberflächen der Stahlbetonwände sind mit einer einheitlichen Schalung aus nicht saugenden Schaltafeln herzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Wandflächen ohne Sichtbetoneigenschaften weitestgehend gespachtelt oder geputzt werden.
Alle zur einwandfreien Betonoberfläche sowie Bauteilherstellung erforderlichen Hilfsmittel, Unterkonstruktionen, Spannstäbe, Abstandshalter usw. sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Schalungsöle und sonstige chemische Beimengungen sind entsprechend den Allgemeinen Vorbemerkungen zu verwenden.
Soweit nicht besonders beschrieben, sind alle sichtbaren und freien Kanten von Bauteilen mit Sichtbetoneigenschaften und Bauteilen mit Spachtelung mit einem Radius von 2 mm herzustellen.
Sofern nicht anders beschrieben, sind ausschließlich Kunststoff-Abstandshalter zu verwenden, einschl. Verschließen der Löcher nach dem Ausschalen. Für die Decken sind ausdrücklich keine schlangenförmigen Faserzementabstandhalter zu verwenden!
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
2.6Beton
Die Ausführung der tragenden Außenwände sind weitestgehend in Ortbeton (Lieferbeton), in der Regel Betongüte C 30/37 bzw. C 35/45 zu verwenden. Die Hinweise der Planunterlagen sowie Anforderungen gem. statischer Berechnung sind genauestens zu beachten. Ein Mehrverbrauch an Beton und Stahl als statisch erforderlich wird nicht anerkannt.
Die Verwendung von Betonzusätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauleitung. Prüfzeugnisse und Zulassung sind hierbei vorzulegen. Frostschutzmittel dürfen nicht verwendet werden. Der Genehmigung durch die Bauleitung unterliegen auch Härtemittel- und Sperrmittelzusätze.
2.7Bewehrung
Der Betonstahl der Ortbetonteile ist gemäß Bewehrungsplänen zu schneiden, zu biegen und zu verlegen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die statisch und konstruktiv richtige Anordnung der Bewehrung sowie deren Abnahme.
Für Betonstahlabrechnungen gelten die DIN-Gewichte. Konstruktive Bewehrungsteile wie Verschnitt, Montageeisen, Bindedraht, Abstandshalter, Transportbewehrung, Abstandsböcke, Bewehrungsanschlüsse usw. werden nicht vergütet. Anschlussbewehrungen, die nicht unmittelbar einbetoniert werden, sind mit Zementschlämme zu schützen.
Abrechnung nach Stahllisten ohne Verschnitt.
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN EN 1992 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen.
Die Abnahme der Bewehrung hat der Auftragnehmer beim Prüfstatiker rechtzeitig in eigener Verantwortung zu beantragen. Die Auflagen des Prüfstatikers auch bei der Bewehrungsabnahme sind durch den AN zu erfüllen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Über die jeweiligen Abnahmen sind der örtlichen Bauleitung umgehend unaufgefordert Protokolle vorzulegen.
2.8Gründungen
Der Aufbau der Bodenplatte und der Fundamente ist nach Angaben des Architekten und der Statik auszuführen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die AG Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Nach Fertigstellung der Fundamente erfolgt die Verlegung der Grundleitungen, Montage von Anschlusskonstruktionen, etc.. Die Betonage der Bodenplatten darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung und der fachtechnischen Gewerke erfolgen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
2.9Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.
In wasserdichten Bauteilen sind Arbeitsfugen durch spezielle Fugenbänder zu dichten. Ihre Lage und Ausbildung ist mit der Bauleitung oder dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Besteht in langgestreckten Bauteilen die Gefahr von Spaltrissen (abhängig von Jahreszeit, Anzahl der Fugen), so ist dem durch geeignete Maßnahmen (W/Z-Faktor, Zement mit niedriger Hydratationswärme, längere Ausschalfristen) entgegenzuwirken.
Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung; sie gelten jedoch im Zusammenhang mit - aus statischen, bauphysikalischen oder aus gestalterischen Gründen - geforderten Fugen als Besondere Leistung.
2.10Transportbeton
Der Lieferer ist auf den Verwendungszweck hinzuweisen! Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt!
Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis über die Herkunft von Transportbeton zu führen, die Rezeptur und die Kornzusammensetzung nachzuweisen.
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf ausschließlich an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Hinweise, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gem. "Baustellensituation und Allgemeine Vorbemerkungen" sind zwingend zu beachten.
2.11Wasserundurchlässiger Beton
Keller-, Sockelwände und Bodenplatten des teilunterkellerten Bereiches werden aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (WU-Beton) hergestellt. Alle hieraus entstehenden Forderungen und Vorschriften der gültigen DIN- Vorschriften, die Forderungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton etc. werden Vertragsbestandteil. Die sich hieraus ergebenden Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer (AN) kostenlos zu erbringen und der Bauleitung unaufgefordert in prüffähiger Form vorzulegen.
Die Gewährleitung der Dichtigkeit der "Weißen Wanne" liegt ausschließlich bei der bauausführenden Firma. Planung, Ausführung inkl. Fremdüberwachung der Konstruktion, Schnittgrößenberechnungen sowie Erstellung der Bemessungen für die "Weiße Wanne" durch den AN - Abrechnung über die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Vor Erstarrungsbeginn, d.h. bis zu einem Betonalter von ca. 1,5 - 4,0 Stunden ist eine Nachverdichtung vorzunehmen. Mechanische Beanspruchungen und Erschütterungen durch Bauprozesse sind in den ersten Tagen zu vermeiden.
Falls das Betonieren aus technologischen oder vom Auftragnehmer zu vertretenden zeitlichen Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind wasserundurchlässige Fugen mit Fugenbändern oder -blechen herzustellen; eine besondere Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.
Technische Anforderungen:
Beanspruchungsklasse 1, drückendes Wasser, Überwachungsklasse ÜK2
Nutzungsklasse A: kein Wasserdurchtritt in flüssiger Form, keine Feuchtstellen (Dunkelfärbung, Wasserperlen)
2.11.1Besondere Hinweise für die Ausführung einer wasserundurchlässigen Betonkonstruktion ("Weiße Wanne")
Maßgebend für die Planung und Bauausführung einer "Weißen Wanne" ist die DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Rili) in Verbindung mit den aktuellen Betonnormen sowie Heft 555 des DAfStb.
Um die Qualität einer wasserdichten Konstruktion zu erreichen, bedarf es betontechnologischer Anforderungen, einer sorgfältigen Bauausführung inkl. Nachbehandlung sowie einer lückenlosen Führung der Fugenbänder, -bleche und Injektionsschläuche entlang der vorgegebenen Arbeits- und Dehnfugen.
Alle Betonbauteile der "Weißen Wanne werden als Beton C 30/37 bis C 50/60 mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN 1045-2, 5.5.3 ausgeführt. Die Wassereindringtiefe ist auf ew = 30 mm zu begrenzen. Die Betonrezeptur ist in Abhängigkeit von den geforderten Randbedingungen durch den Betontechnologen des ausführenden Unternehmens in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner festzulegen. Empfehlungen für die Zusammensetzung des WU-Betons siehe baustatischer Vorbericht, VI. Baustoffe aufgeführt.
Im Zuge der statischen Berechnung werden die auftretenden Spannungen aus Hydratation für die Betonbauteile der "Weißen Wanne berechnet und bewehrungstechnisch erfasst. Die Nachweise der Rissbreitenbegrenzung erfolgen nach den gültigen Vorschriften, die zulässige Rissbreite wird entsprechend des vorhandenen Druckgefälles nach WU Richtlinie festgelegt.
Auch bei einer Bemessung als "Weiße Wanne werden Rissbildungen in den Betonbauteilen entstehen. Größere Rissbildungen können aus ungewollten Zwangsbeanspruchungen (z.B. Temperaturlastfällen während der Bauzeit oder Baugrundsetzungen) resultieren. Sollten ungewollte Risse größer als die rechnerisch zulässige Rissbreite entstehen, so müssen diese nach Fertigstellung des Rohbaus verpresst werden.
Grundanforderungen an den Beton sind ein dichtes Gefüge und eine gute Verarbeitbarkeit. Alle Angaben und Randbedingungen gem. DBV-Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper und der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Rili) sind bei der Planung und Bauausführung der "Weißen Wanne" zwingend zu beachten. Bei der Bauausführung ist auf eine sorgfältige Einbringung und Verdichtung des Betons zu achten. Der Einbau des Betons sollte möglichst ohne Unterbrechungen erfolgen. Insbesondere bei Bauarbeiten im Sommer ist zwingend auf eine niedrige Frischbetontemperatur zu achten.
Um die Bewehrung der Bodenplatte in der richtigen Lage zu halten, ist die Anordnung einer Sauberkeitsschicht aus Magerbeton C8/10 oder C12/15 mit einer Mindestdicke von 5 cm erforderlich - siehe entsprechende Positionen der Leistungsbeschreibung.
Zwischen der Sauberkeitsschicht und der Bodenplatte ist eine 2-lagige PE-Folie zur Reduzierung von Schwind- und Zwangsbeanspruchungen einzubauen - siehe entsprechende Positionen der Leistungsbeschreibung.
Von entscheidender Bedeutung für die schadensfreie Herstellung einer "Weißen Wanne ist die sofortige und ausreichende Nachbehandlung. Wird dies nicht beachtet, wird es trotz rechnerischem Rissbreitennachweis und eingelegter Mindestbewehrung zu breiten Rissen kommen. Die Nachbehandlung hat nach DIN 1045-3, Ziff. 8.7 und Tab. 2 zu erfolgen. Bei massigen Betonbauteilen ist grundsätzlich auf eine niedrige Frischbetontemperatur zu achten.
Die Schalung der Betonbauteile soll möglichst glatte und ebene Betonflächen ermöglichen. Generell wird empfohlen, eine gut saugende Holzschalung zur Erzielung einer optimalen Oberflächengüte zu verwenden. Alternativ kann eine Stahlschalung mit Schalungsvlies (CEM-Drain o.glw.) eingesetzt werden.
Alle Schalungsanker müssen Wasser sperrend ausgebildet werden. Kanten und Ecken sollten stets durch Dreikantleisten gebrochen werden. Wir weisen darauf hin, dass alle Durchbindeöffnungen der Schalungen mindestens 1,0 m von OK Wandkopf entfernt sein müssen, um Schwächungen im Wandkopfbereich zu vermeiden.
Die freie Fallhöhe ist durch Schüttrohre auf 1,0 m zu begrenzen. Der Beton ist sorgfältig zu verdichten und zum richtigen Zeitpunkt nachzuverdichten. Die Verdichtung sollte mit einem Hochfrequenz-Innenrüttler nach DIN 4235 erfolgen. Unterhalb großer Aussparungen in den Außenwänden ist zur Vermeidung von Fehlstellen der Beton besonders sorgfältig von einer Seite durchzutreiben. Als Abstandhalter dürfen generell nur Faserbetonabstandhalter zum Einsatz kommen.
Die Wände sollten möglichst lange in der Schalung gehalten werden. Sofort nach dem Ausschalen der Wände ist die Betonfläche durch Folien abzudecken. Die Ausschalfristen der Betonbauteile nach DIN 1045 sind zwingend einzuhalten. Bei niedrigen Temperaturen (= 5°C) sind die Ausschalfristen zu verdoppeln. Tritt während des Erhärtens Frost ein, so ist die Ausschalfrist mindestens um die Zeit des Frostes zu verlängern.
Die Bodenplatte ist nach erfolgter Oberflächenbehandlung mit Folien abzudecken. Bei niedrigen Temperaturen (= 5°C) sind Frostschutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. Thermofolien zu verwenden. Wahlweise darf ein zugelassenes Nachbehandlungsmittel aufgesprüht werden.
Auf Grund der Zwangsbeanspruchung infolge abfließender Hydratationswärme ist darauf zu achten, dass bei größeren Bauteilen die einzelnen Betonierfelder möglichst quadratisch gewählt werden.
Der zeitliche Abstand zwischen dem Betonieren zweier Arbeitsfugen sollte mindestens 2 Tage betragen.
Alle Arbeits- und Dehnfugen in der "Weißen Wanne müssen durch außen oder innen liegende Arbeits- bzw. Dehnfugenbänder, Arbeitsfugenbleche oder Injektionsschläuche gegen drückendes Wasser abgedichtet werden. Arbeitsfugen in den Wänden sollten in Abschnitten < 10,0 m angeordnet werden. Arbeitsfugen in der Bodenplatte müssen in Absprache mit dem Tragwerksplaner festgelegt werden.
Bei langen Wänden empfehlen wir zur Vermeidung von Vertikalrissbildungen die Festlegung von konstruktiven Sollbruchstellen durch den Einbau von Schwindrohren im Abstand der zweifachen Wandhöhe. Die Schwindrohre sind als wasserdichte Schwindrohrkonstruktion nach Herstellerangaben auszuführen.
Sämtliche Aussparungen in den wasserdichten Betonbauteilen müssen druckwasserdicht geschlossen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ausschließlich geeignete und zugelassene, druckwasserdichte Bauteile zu verwenden sind.
Auf Grund der i.d.R. hohen Bewehrungsdichte in den Betonbauteilen der "Weißen Wanne" ist das Anlegen von Rüttelgassen und Betoneinbringöffnungen notwendig. Der Auftragnehmer hat vor Bauausführung die Rüttelgassen und Einbringöffnungen mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Die vorgenannten Hinweise und Erläuterungen sind bei der
Planung und Bauausführung unbedingt zu berücksichtigen.
2.12 Sichtbeton
Für sämtliche Bauteile, für die Sichtbetoneigenschaften definiert werden, gilt das Merkblatt Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. Merkblatt Sichtbeton Ausgabe August 2004, 1. Nachdruck von 2006 als vertraglich vereinbart!
Die Einstufung der Bauteile in Sichtbetonklassen erfolgt entsprechend der Vorgabe des Merkblattes in die Sichtbetonklassen 1-4, d.h. der AN hat gemäß der in den Positionen benannten Sichtbetonklassen die zugehörigen Anforderungen an Textur, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Arbeits- und Schalhautfugen zu erfüllen.
Der z.T. kleinteilige, raumweise Wechsel unterschiedlicher Sichtbetonqualitäten von Wand- und Deckenflächen ist bei der Kalkulation und Ausführung der Leistungen zu beachten.
3.Verkehrssicherung
Zur Verkehrssicherung im Rahmen der beauftragten Leistung gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
4.Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechend erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen und Schrankungen von Treppen, provisorischen Brüstungs- und Treppengeländer, insbesondere im Fassadenbereich, Entrauchungs- und Aufzugsschachtzugängen sowie das Abdecken von Montage-Einbringöffnungen bzw. Deckendurchbrüchen usw. während der gesamten Bauzeit bis zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der AN sicherzustellen. Vor Ausführung der Schutzabdeckungen bzw. Umwehrungen ist eine Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und der technischen Fachbauleitung erforderlich. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Sämtliche Schachtgruben sind zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (z.B. Aufzugsmontagen) in einem sauberen und trockenen Zustand zu halten.
Alle im Einzelfall erforderlichen Schutzmaßnahmen, die für eine Weiterbearbeitung bei kühler Witterung und bei Frost erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der Betoneigenschaften ausschließen, sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Der eingebrachte Beton ist entsprechend den gültigen DIN-Normen, Richtlinien usw. gegen Wärmeverluste, Durchfrieren und Austrocknen zu schützen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Es ist dem AN dabei freigestellt, in welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
5.Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18331 gelten als Nebenleistung:
-Das Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben.
-Schließen von Löchern in der Betonwand, hervorgerufen durch Abstandhalter, Abstandhalter von Spannöffnungen, etc. in F-90 Qualität und Oberflächenqualität entsprechend den Leistungspositionen und gem. Angaben in den Ausführungsplänen.
-Bei Fertigteilen, Filigrandecken und -wänden, die werkseitig eingebrachte Bewehrung, die Schalung, das Herstellen der Auflager mit Ausnahme spezieller Gleitlager oder Knoten, das Vergießen montagebedingter Aussparungen sowie das Schließen der Fugen an der Untersicht bei Decken und der Stoß- und Lagerfugen bei Wänden mit Ausnahme von Dehnfugen.
-Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
-Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
-Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen.
-Das Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.
-Der Schutz des Betons gegen Austrocknen (besonders bei kühler Witterung).
-Das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen.
-Das Reinigen von Fugen - bei Bedarf auch das Beseitigen von Betonbrücken - wenn Maßnahmen des Schall- und Wärmeschutzes ausgeschrieben oder aus den Plänen zu erkennen sind. Das gilt analog bei der Ausbildung von Gerbergelenken.
-Das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist. Die Leistung entfällt nur dann, wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen.
-Auf- und Abbau sowie Vorhaltung von Montagehalterungen für Fertigteile
-Bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim Einziehen von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel.
-Das Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen; die Schienen sind zu säubern.
-Hilfskonstruktionen, wie Hilfsstützen, nach dem Ausschalen oder Unterstützungen von Stahlbeton- und Stahlbetonhohldielendecken.
-Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
-Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Anschlag- (Lastaufnahme-) Vorrichtungen bei Stahlbetonfertigteilen.
-Das Anarbeiten an bauseits gestellte und montierte Anlagenteile wie Einläufe, Klappen, Rohrleitungen, Roste usw. ist eine Nebenleistung, wenn in den Positionen nicht gesondert erfasst.
6.Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Sie gilt ebenfalls nicht, wenn sich die Mengenänderung nicht aus der Abwicklung des Bauvertrages ergibt, sondern auf Änderungen des Bauvertrages oder sonstigen Anordnungen des Auftraggebers bis hin zu wesentlichen Änderungen der Pläne beruht.
Bei Stützen unter Unterzügen wird die Stützenlänge bis Unterkante Unterzug gemessen. Anschlüsse von Fertigteilen an Ortbetonteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Stahlbetonkonstruktionen sind in feuerbeständiger Ausführung (F90A) anzubieten. Alle für die Ausführung der beschriebenen Betonarbeiten erforderlichen Rüstungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ideelle Balken werden nach den Positionen für die Decke abgerechnet, weil dafür keine besondere Schalung erforderlich ist.
Werden Durchbrüche oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach m ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge. Gleiches gilt, wenn die Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt. Technologische Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden.
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, wird in allen Fällen der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Werden Schubbewehrungen mit Sonderzulassung verwendet, so sind sie als Bewehrungsstahl und nicht als Kleineisenteile abzurechnen. Schalungen für Aussparungen werden auch für übermessene Öffnungen abgerechnet.
Werden Einwegschalungen, z.B. PE-beschichteter Karton eingesetzt, ist keine Zulage für verlorene Schalung zu berechnen.
Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
Technische Vorbemerkungen Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkungen Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten
1.Angaben zur Ausführung
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Der Beginn der Abdichtungs- und Wärmedämmarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann.
Bevor Abdichtungen und Wärmedämmungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Die Prüfungen nach ATV DIN 18336, Abschnitt 3.1.2, sind zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind der Bauleitung spätestens zur Abnahme zu übergeben.
Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile, z.B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben u.dgl.
Der Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen ist verboten, sofern das Eindringen in Boden und Grundwasser nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher verhindert wird.
Technische Vorbemerkungen Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Putzarbeiten Technische Vorbemerkungen Putz- und Spachtelarbeiten
1.Ausführung
Die nachfolgend beschriebenen Innenputzarbeiten und Spachtelarbeiten sind in allen Geschossen nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten auszuführen. Die Ausführung erfolgt nur in geringem Umfang entsprechend den beschriebenen Leistungspositionen.
Es werden Gips- und Zementputze bzw. -spachtelungen in unterschiedlichen Oberflächenqualitäten ausgeführt.
Als Oberflächenqualität für sämtliche geputzte und gespachtelte Flächen der Obergeschosse gilt Q2 und Q3, mit Ausnahme von Putzflächen zur Aufbringung von Fliesen Q1.
Alle in den Technischen Vorbemerkungen aufgeführten Leistungen werden nicht besonders vergütet.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Fertig gestellte Räume bzw. Bauteile sind unmittelbar nach Fertigstellung der Innenputzarbeiten zu räumen und von entstandenen Verschmutzungen zu reinigen, Rest- und Abfallmaterialien sind abzufahren.
Alle erforderlichen Untergrundbehandlungen, wie z.B. Haftgrundierungen etc. zur Ausführung der beschriebenen Putzarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden!
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
2.Innenputz, Spachtel- und Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen und Spachtelungen in der Qualitätsstufe Q2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von verputzten und gespachtelten Wandflächen vorgesehen:
Innendispersionsanstrich, Nassabriebklasse 2, scheuerbeständig und desinfektionsmittelbeständig. In Fluren und Treppenhäusern Latexfarbe.
In Teilbereichen werden Fliesen auf Putz ausgeführt.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse, -punkte) dürfen nicht überputzt werden und sind auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten und dergleichen sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist - sofern mit der Bauleitung nicht anders abgestimmt - bis auf den Rohfußboden zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von dem Rohfußboden vor der Erhärtung zu entfernen.
Bei Abnahme der Putz- und Spachtelarbeiten sind die Räume besenrein zu übergeben.
Die Raumhöhen betragen:
EG bis ca. 2,84 m
1.OG bis ca. 2,86 m
Die erforderlichen Rüstungen sind - soweit in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert beschrieben - in die Einheitspreise (Titel Putzarbeiten) einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen Putzarbeiten
Anlagen- und Planliste Anlagen- und Planliste
Die nachfolgend aufgeführten Anlagen und Pläne sind auf der Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt:
Pläne:
Baustelleneinrichtung:
AR_A_BE_1.BABaustelleneinrichtungsplanM 1:500
Lageplan :
AR_A_LLageplanM 1:500
Ausführungsplanung
G - Grundrisse
AR_A_G_00_NGrundriss UG - NeubauM 1:50
AR_A_G_01_NGrundriss EG - NeubauM 1:50
AR_A_G_02_NGrundriss OG - NeubauM 1:50
AR_A_DA_NDachaufsicht - NeubauM 1:50
S - Schnitte
AR_A_S_01Schnitt S1 & Schnitt S2M 1:50
A - Ansichten
AR_A_A_01Ansichten Süd & OstM 1:50
AR_A_A_02Ansicht Nord & West,
Schnitt S3M 1:50
Detailplanung
AR_A_D_200-299Bodenaufbauten / Bauwerksabdichtung
AR_A_D_206Fußbodenaufbauten Treppenlauf
& Podeste UG - OG NeubauM 1:10
AR_A_D_215Abdichtung Bauwerksfuge UG,
Achse 10 / E - FM 1:5
AR_A_D_216Abdichtung Bauwerksfuge EG,
Achse 10 / D - GM 1:5
AR_A_D_400-499Treppen / Rampen / Geländer
AR_A_D_401Treppenhaus 2 Gartenfoyer
Kita Bauteil 2.1 GrundrisseM 1:25
AR_A_D_401.1Treppenhaus 2 Gartenfoyer
Bauteil 2.1 SchnitteM 1:25
AR_A_D_402Treppenhaus 3 Mädechen-
wohnen Bauteil 2 GrundrisseM 1:25
AR_A_D_402.1Treppenhaus 3 Mädchen-
wohnen Bauteil 2 SchnitteM 1:25
AR_A_D_500-599Fassaden / Fenster / Außentüren
AR_A_D_500-519Außenfassaden Fassadenschnitte
AR_A_D_501.1Fassadendetail West,
Balkon - Neubau M 1:25
AR_A_D_501.3Fassadendetail Süd, Vielfalt
Mädchenwohnen - Neubau M 1:25
AR_A_D_510Fußpunkt Holzfassade -
Sockel NeubauM 1:10
AR_A_D_700-799Dächer
AR_A_D_702Attika Notüberlauf - NeubauM 1:10
AR_A_D_704Attika Pultdach, Flachdach,
Achse 11 / D-E - NeubauM 1:10
AR_A_D_704.1Attika Pultdach, Flachdach,
Achse 11 / E-G - NeubauM 1:10
JHE_TGZ_5Blitzschutz
JHE_TGZ_5_GR_01_7Blitzschutz Grundriss EGM 1:50
JHE_TGZ_5_GR_03_7Blitzschutz Grundriss
DachaufsichtM 1:50
JHE_TEB/TET/TGH/TGS/TGW_5Grundleitungen
JHE_TEB_5_GR_00_N_7BMA Grundriss UntergeschossM 1:50
JHE_TET_5_GR_00_N_7Kabeltragsystem Grundriss
UntergeschossM 1:50
JHE_TGH_5_GR_00_N_7Heizung Grundriss
UntergeschossM 1:50
JHE_TGS_5_GR_00_7Sanitär Grundriss
UntergeschossM 1:50
JHE_TGW_5_GR_00_N_7Fernmeldeanlage Grundriss
UntergeschossM 1:50
JHE_TLP_5Leerrohrplanung
JHE_TLP_5_GR_01Leerrohrplanung Grundriss
ErdgeschossM 1:50
JHE_TLP_5_GR_02Leerrohrplanung Grundriss
1. ObergeschossM 1:50
JHE_TGD_5Durchbruchsplanung
JHE_TGD_A_GR_00_5Schlitz- und Durchbruchs-
planung UntergeschossM 1:50
JHE_TGD_A_GR_01_5Schlitz- und Durchbruchs-
planung ErdgeschossM 1:50
JHE_TGD_A_GR_02_5Schlitz- und Durchbruchs-
planung 1.ObergeschossM 1:50
JHE_TGD_A_GR_DA_5Schlitz- und Durchbruchs-
planung DachM 1:50
Pläne Genehmigungsstatik
ST_G_G_00_NNeubau - Gründung Brunnen-
ringe, AufzugsunterfahrtM 1:50
ST_G_G_01_NNeubau - Gründung Boden-
platte, Decke über UGM 1:50
ST_G_G_02_NNeubau - Decke über EGM 1:50
ST_G_G_03_NNeubau - Decke über OGM 1:50
ST_G_S_00_NNeubau - SchnitteM 1:50
Anlagen- und Planliste
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
02 Erdarbeiten nach DIN 18300
02
Erdarbeiten nach DIN 18300
02.01 Ausbau
02.01
Ausbau
02.02 Verbau
02.02
Verbau
02.03 Einbau
02.03
Einbau
02.04 Entsorgung und Transport Abfall
02.04
Entsorgung und Transport Abfall
03 Mauerarbeiten nach DIN
03
Mauerarbeiten nach DIN
03.01 Mauerarbeiten
03.01
Mauerarbeiten
04 Beton- und Stahlbetonarbeiten nach DIN 18331
04
Beton- und Stahlbetonarbeiten nach DIN 18331
Hinweis: Duchsteifung Bauzustände Die Stb.-Wände, Wandartige Träger, Decken und Unter- / Überzüge sind bis zum Erreichen der Endfestigkeiten grundfest durchzusteifen und abzustützen. Die Ausschalfristen sind zwingend zu beachten.
Die Aussteifung der Decken mit Überhöhung und aufstehenden Wänden darf eine Dauer von mindestens 28 Tagen nicht unterschreiten.
Hinweis: Duchsteifung Bauzustände
04.01 Gründungen
04.01
Gründungen
04.02 Stahlbetonwände und -stützen
04.02
Stahlbetonwände und -stützen
04.03 Stahlbetondecken, -balken, -unterzüge
04.03
Stahlbetondecken, -balken, -unterzüge
04.04 Treppen
04.04
Treppen
04.05 Sonstige Konstruktionen
04.05
Sonstige Konstruktionen
04.06 Baustahl
04.06
Baustahl
05 Bauseitige Hilfeleistungen Technische Gewerke
05
Bauseitige Hilfeleistungen Technische Gewerke
Hinweis Öffnungen / Aussparungen Herstellen Die Aussparungen und Schlitze müssen wegen der erforderlichen Maßgenauigkeit abgeschalt werden. Die Kanten der Aussparungen sind scharfkantig auszuführen. Bei Unstimmigkeiten bezüglich einzelner Aussparungen und Anschlüsse in den Ausführungsplänen des Architekten bzw. der Fachingenieure ist der AN vor den Betonierarbeiten zur Rücksprache und Klärung mit der Bauleitung AG verpflichtet.
Hinweis Öffnungen / Aussparungen Herstellen
05.01 Bauseitige Hilfeleistungen
05.01
Bauseitige Hilfeleistungen
06 Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336
06
Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336
06.01 Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten
06.01
Wärmedämm- und Abdichtungsarbeiten
07 Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350
07
Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350
07.01 Putz- und Stuckarbeiten
07.01
Putz- und Stuckarbeiten
08 Lohnstunden
08
Lohnstunden
08.01 Lohnstunden
08.01
Lohnstunden
09 KG 440 - Elektrische Anlagen
09
KG 440 - Elektrische Anlagen
Vorbemerkungen Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße
sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen
des Auftraggebers einen Baustellen-einrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis
zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer hat auf
Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu
erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf
der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Dieser Bauterminplan muss Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke
berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und
dergleichen enthalten
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
zulässig
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die
durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche
Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen
oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299
(aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN
dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt
Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und
anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde
gelegt. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung
Abfälle zu vermeiden. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen,
um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu
erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die
nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen
Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem
Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren
gesetzlichen Ver- pflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Vor- aussetzungen erfüllen. Der
Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich
Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb
eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers
gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm
übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat
zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten
Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für
die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine
Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und
Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der
Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und
Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig
zu beantragen.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Siehe Gesamttermine Projektleitung
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesen- versicherung
(1) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch
höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat
dieser für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach § 6 Absatz 5;
für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.
(2) Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der
baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen
Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.
Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht
eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung und
Absteckungen. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören
ebenfalls nicht Hilfskonstruktionen und Gerüste, auch wenn diese als Besondere
Leistung oder selbständig vergeben sind.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden
von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs
abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Auftragnehmer stellt den
Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus
schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich
frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an
Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2
VOB/B).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden
entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern
zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf
Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen,
wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser
vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B
beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt
werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit
genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem
Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher
Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder
Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für
Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren, beginnend ab der
Abnahme, vereinbart. Diese Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch
vereinbart für wartungsrelevante Teile, selbst wenn der Auftraggeber dem
Auftragnehmer die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Maßgebend für die Lieferungen, Ausführungen und Garantieleistungen sind
nachstehende Bedingungen und Richtlinien in jeweils neuester Fassung:
1. Die Landesbauordnung
2. Die einschlägigen DIN-, VDI- und VDE-Richtlinien
3. Die Arbeitsstättenrichtlinien
4. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR 2005)
5. Die TAB - gemäß zuständigem VNB
6. Die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen des
Brandschutzes
7. Die nachfolgenden technischen Vertragsbedingungen
Materialien
Zum Einbau dürfen nur einwandfreie fabrikneue Markenerzeugnisse erwendet
werden. Vor Bestellung von sichtbarem Material ist mit der Bauleitung
Rücksprache zu halten. Sämtliche elektrischen und mechanischen Teile, wie
Motoren, Maschinen, usw. sind sorgfältig aufeinander abzustimmen. Elektrische
sowie mechanische Anschlusswerte sind den beteiligten Unternehmen rechtzeitig
anzugeben.
Fachbauleiter
Zur Leitung und Aufsicht aller Arbeiten ist ein verantwortlicher Fachbauleiter zu
benennen, der über eine umfassende Vollmacht verfügt.
Montagegerüste
Gerüste/ Hebebühnen für alle notwendigen Arbeiten sind in die Kalkulation mit
einzurechnen, erforderliche Maßnahmen hierfür hat der Auftragnehmer selbst zu
erbringen
Abstimmung mit anderen Gewerken
Eine Abstimmung mit den anderen gebäudetechnischen Gewerken ist vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Sollte dieses nicht möglich
sein, ist die Bauleitung schriftlich zu informieren.
Abnahme
Die förmliche Abnahme der Installation erfolgt nach deren kompletter
Fertigstellung. Alle Revisionsunterlagen, Bedienungs- und Wartungs-anweisungen
etc. sind spätestens zur Abnahme vorzulegen
Technische Vorbemerkungen
09.01 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
09.01
446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
10 LV Grundleitungen
10
LV Grundleitungen
Allgemeine Vorbemerkungen ATV
Für die Ausschreibungen, Ausführungen und Abrechnungen der Arbeiten liegen zugrunde
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB ),
- DIN 1960, Teil A, VOB DIN 1961 Teil B
- VOB Teil C: ATV DIN 18305, 18306, 18307, 18326, 18340, 18379, 18380, 18381, 18421, 18448 und 18459
- Unfallverhütungsvorschriften, allgemeine Baustellenordnung des AG
- das Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen sowie die ortspolizeilichen Bestimmungen der Tiefbauämter, Gas- und Wasserbetriebe, und sonstiger Aufsichtsbehörden.
ZTV TGA
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Bestandteil der Einheitspreise.
Inhalt:
1. Gleichwertigkeit, Punktfolgen, Alternativen
2. Montageplanung
3. Koordinierung, Abstimmung
4. Baustellenbetreuung
5. Ausführungszeiten
6. Installationen
7. Durchbrüche, Bohrungen
8. Befestigungen
9. Reinigung
10. Abfall
11. Abnahme
12. Abrechnung
1. Gleichwertigkeit, Punktfolgen, Alternativen
Für gleichartige Anlagenteile sind einheitliche Fabrikate und Bauarten anzubieten. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen. Bei Alternativen muss der Bieter die Abweichungen zur Ausschreibung im Detail darstellen und erläutern, ggf. auch durch Zeichnungen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen mit denen europäische Normen umgesetzt werden, Europäischetechnische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen (VOB/C, DIN 18299, Pkt. 0).
2. Montageplanung
Der AN erhält die Ausführungsplanung, diese ist Grundlage für die Montageplanung. Teil der Montageplanung ist die Überprüfung der übergebenen Berechnungen, die Auslegung von Komponenten ist erneut durchzuführen. Die Montageplanung ist gemäß den Festlegungen des BHKS (BHKS-Therm-Report 21) zu erstellen. Folgende Angaben zu den vorgesehenen Anlagen und Anlagenkomponenten sind vorzulegen:
- Schallpegel,
- Angaben zu Schwingungen,
- Angaben zu Wirkungsgraden und Leistungszahlen,
- Gütezeichen, Prüfzeichen,
- Zertifikate, Konformitätserklärungen.
3. Koordinierung, Abstimmung
Der AN ist verpflichtet, mit den beteiligten Firmen eine Koordination durchzuführen. Das betrifft insbesondere:
- Montagereihenfolge,
- Baufreiheit,
- Trassen- und Leitungsführung,
- Fertigstellung von Teilleistungen (Fertigstellungsmeldung durch Farbkennzeichnung vor Ort oder in Plänen),
- Mitwirkung bei Einregulierungen und Inbetriebnahmen anderer Gewerke, die mit der eigenen Leistung in Zusammenhang stehen (z.B. MSR).
- Abstimmungen mit Versorgungsunternehmen und Behörden sind Leistungsbestandteil des AN.
4. Baustellenbetreuung
Der Auftragnehmer benennt zu Beginn der Ausführungszeit namentlich einen Projektleiter. Dieser hat eine abgeschlossene Ausbildung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und eine mindestens 3-jährige Baustellenerfahrung mit vergleichbaren Objekten. Als Ansprechpartner der Bauleitung nimmt der Projektleiter an allen Baubesprechungen teil, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Der bauleitende Monteur des Auftragnehmers hat ein Baustellentagebuch zu führen, welches wöchentlich vorzulegen ist. Für Abnahmen sind Fachpersonal, Messgeräte, Prüfeinrichtungen etc. beizustellen.
5. Ausführungszeiten
Die Erbringung der Leistungen ist nicht gleichmäßig über den Vertragszeitraum verteilt. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise, mit unterschiedlicher Baustellenbesetzung und mit mehrmaligen Unterbrechungen der Montage.
6. Installationen
Leitungen sind parallel bzw. rechtwinklig untereinander und zu anderen Installationen und Bauteilen zu verlegen. Der Abstand von Leitungen und Leitungsträgern ist so groß zu wählen, dass die notwendige und vorgeschriebene Isolierung ohne Behinderung erfolgen kann und der nötige Platz für Revision und Bedienung auch anderer Komponenten gegeben ist. Bei allen Installationen wird eine saubere Ausführung gefordert.
7. Durchbrüche, Bohrungen
Der Auftragnehmer haftet bei Durchbrüchen, Stemmarbeiten usw. für die Standsicherheit der bestehenden Bauteile, wenn diese durch seine Arbeiten unmittelbar betroffen sind. Werden derartige Arbeiten erforderlich, sind diese erst nach Freigabe durch den Statiker auszuführen. Tragende Stützen und Wände dürfen nicht beschädigt oder geschwächt werden.
8. Befestigungen
Für Befestigungen dürfen nur Metalldübel verwendet werden. Das Anschießen ist nicht zugelassen. Das Bohren aller Löcher für Befestigungen ist Bestandteil der Einheitspreise. Befestigungen von Bauteilen an Brandschutzdecken sind entsprechend der Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils auszuführen. Der AN hat die Prüfbescheinigung für die jeweilige Ausführung des Brandschutzes vorzulegen. Einbauvorschriften sind eigenverantwortlich an Fremdgewerke weiterzugeben.
9. Reinigung
Vor Inbetriebnahme sind Anlagen und Anlagenteile zu reinigen. Diese Leistungen sind Leistungsbestandteil und werden nicht besonders vergütet.
10. Abfall
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Abfall (Bauschutt, Verpackungsmaterial, Kleinteile von Altanlagen und sonstige Abfälle) ist täglich wegzuräumen, in Schuttbehältern des AN zu sammeln und regelmäßig abzutransportieren. Unzureichende Abfallentfernung wird auf Anordnung der Bauleitung durch Dritte zu Lasten des AN durchgeführt.
11. Abnahme
Die Voraussetzung für die Abnahme ist die vollständig abgeschlossene Leistung, dazu gehören:
- Inbetriebnahme,
- gewerkeübergreifende Einregulierung,
- Einweisung des Betreibers,
- erforderliche Abnahmen durch Sachverständige,
- Bestandsunterlagen.
12. Abrechnung
Die Aufmaßprüfung erfolgt in der Regel nach Plan, in Sonderfällen vor Ort. Dafür wird seitens AN ein Plansatz Montagepläne zum 1. Aufmaß vorgelegt, diese Aufmaßpläne werden bis zur Fertigstellung der Leistung fortgeschrieben. Dies bedingt, dass die Aufmaßpläne dem tatsächlichen Einbauzustand entsprechen. Sämtliche Komponenten, Leitungen, Isolierung etc. sind im Plan mit entsprechenden Hinweisen (Pos.-Nr., Längen, Typ, Anzahl etc.) übersichtlich zu kennzeichnen. Nicht dargestellte Teile werden nicht bezahlt. Das Aufmaß wird vor Erstellung und Vorlage der Rechnung zur Prüfung vorgelegt und durch die Bauleitung geprüft. Auf der Grundlage der geprüften Aufmaße erfolgt die Rechnungslegung. Eingereichte Rechnungen ohne geprüftes Aufmaß werden zurückgewiesen. Werden während der Ausführung wegen Änderungen Leistungen erforderlich, zu denen keine Einheitspreise vereinbart sind, ist ein Nachtrag vorzulegen. Zu jeder Position ist ein Kalkulationsnachweis mit Aufgliederung von Lohn- und Materialkosten sowie Nachweise der Materialkosten anhand von Händlerangeboten oder Preislisten erforderlich.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen 2 Technische Spezifikation
Die Systematik der nachfolgend aufgeführten technischen Spezifikation orientiert sich für alle Gewerke
an der hier beispielhaft aufgezeigten Gliederung.
- Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
- Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen
- Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen
- Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
- Besonderheiten
- Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
2.1 Kostengruppe 410; Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
2.1.1 Kostengruppe 411; Abwasseranlagen
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Schmutzwasser (SW)
In der KiTa und im Mädchenwohnheim sind WC- und Duschanlagen, Ausgussbecken, und ein
Küchenbereich mit Spülen, Geschirrspülmaschinen und Bodeneinläufen zu entwässern. Die
Entwässerungsgegenstände werden in den Sanitärbereichen an Installationswänden montiert. Die
Anschlussleitungen verlaufen in der Vorwandinstallationen. Anschließend wird das Abwasser über
Fall- und Sammelleitungen in das Kellergeschoss der KiTa geführt, wo die Leitungen an eine
Sammelleitung im Flur angeschlossen werden und im Raum TF6 UG Technik an die Grundleitung
angeschlossen werden.
Der Küchenbereich wird wegen des anfallenden fetthaltigen Abwassers separat entwässert. Die
Anschlussleitungen der Küchengegenstände werden an der Kellerdecke an eine
Sammelanschlussleitung geführt und von dort aus in einen außenliegenden Fettabscheider mit
zugehörigem Technikschacht geführt. Nach dem Fettabscheider wird der notwendige Freiraum für
eine biologische Abwassernachbehandlungsanlage eingeplant. Falls der von der Abwassersatzung
vorgegebene Maximalwert für lipophile Stoffe von 300 mg/l trotz Fettabscheider nicht eingehalten
werden kann, muss diese nachgerüstet werden.
Die Entwässerungsgegenstände im Untergeschoss liegen unterhalb der Rückstauebene (35,63 m
ü.NHN) und werden über eine Hebeanlage geführt. Die Grundleitungen des Mädchenwohnheims
werden unter dessen Bodenplatte zusammengeführt und im Außenbereich parallel der KiTa an die
Grundleitung der KiTa angeschlossen. Die Hauptschmutzwassergrundleitung wird im Trennsystem in
Richtung der Annenstraße geführt. Vor der Grundstücksgrenze wird ein Übergabeschacht gesetzt, in
dem Schmutz- und Regenwasser zusammengeführt und anschließend an den Straßenkanal
angeschlossen werden. Ein Reinigungszugang für die Schmutzwassergrundleitung z.B. über eine
Reinigungsspirale ist vorgesehen.
Regenwasser (RW)
Die Dachentwässerung erfolgt für den Bestandsumbau über eine außenliegende Entwässerung und
für den Neubau über eine innenliegende Entwässerung.
Beim Bestandsbau werden die Regenwasserfallleitungen bis zum Anschluss an das Standrohr vom
Architekten geliefert. Das vom Dach kommende Regenwasser fließt in das Standrohr und wird
anschließend an die Regenwassergrundleitung angeschlossen. Diese wird wie von den Berliner
Wasserbetrieben gefordert bis zur Straße getrennt vom Schmutzwasser geführt, vor der
Grundstücksgrenze in einem Übergabeschacht mit dem Schmutzwasser zusammengeführt und an
den Straßenkanal angeschlossen.Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau
zur KiTa
Blattgröße Maßstab
TGS_3_0_GR_UG Sanitär Grundriss Untergeschoss und
Außenanlagen
A0 1:100
TGS_3_0_GR_EG Sanitär Grundriss Erdgeschoss A0 1:100
TGS_3_0_GR_OG Sanitär Grundriss Obergeschoss A0 1:100
TGS_3_0_GR_DG Sanitär Grundriss Dachaufsicht A0 1:100
TGS_3_0_SC_XXX_01 Sanitär Schema Schmutzwasser A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Der Schmutzwasserabfluss VS Gesamt beträgt: ca. 9,54 l/s
Der Regenwasserabfluss beträgt: ca. 25,74 l/s
Regelwerke Abwassersystem u.a.: DIN 1986-100 und DIN EN 12056-1 bis 5
Schallschutz: DIN 4109, Beiblatt 2
Brandschutz: gemäß MLAR 11/2005.
Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
- Anschlussleitungen aus schallgedämmten Kunststoffrohren (z.B. Geberit "dB 20") mit
Verbindungsschellen und Gussleitungen in Bereichen mit Brandschutzanforderungen (SML)
- Fall- und Sammelleitungen aus schallgedämmten Kunststoffrohren (z.B. Geberit "dB 20") mit
Verbindungsschellen und Gussleitungen in Bereichen mit Brandschutzanforderungen (SML)
- Leitungen für fetthaltiges Abwasser werden gusseiserne Abflussrohre mit Sonderbeschichtung
verwendet (z.B. Saint Gobain "KML")
- Die erdverlegten Leitungen werden in KG 2000 ausgeführt
- sämtliche Bodeneinläufe werden mit einem Geruchsverschluss geplant
Weitere Bauteile: Festpunkte, Beruhigungsstrecken, Reinigungs- und Inspektionsöffnungen,
Brandschutzmanschetten, Dämmung gegen Schwitzwasser z.B. bei Kaltlufteinfall an den
Entlüftungsrohren auf dem Dach und bei innenliegenden Regenwasserleitungen.
Besonderheiten
-keine-
Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
Alle im Bestand befindlichen Schmutz- und Regenwasserleitungen werden demontiert und
fachgerecht entsorgt. Für die Aufrechterhaltung der Entsorgung von Regenwasser während der
Baumaßnahme sind Provisorien und Umschlüsse erforderlich. Während der Sanierung des
Bestandsbaus wird der bis dahin errichtete Neubau mittels Provisorien entwässert.
2.1.2 Kostengruppe 412; Trinkwasseranlagen
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Trinkwasser (PWC, PWH und PWH-C)
Zur Trinkwasserversorgung aller Sanitärobjekte in den Sanitärbereichen der KiTa und des
Mädchenwohnheims ist eine neue Trinkwasseranlage und Warmwasserbereitung geplant. Beginnend
am Trinkwasserhausanschluss im Raum TF6 UG Technik verläuft die Hauptleitung innerhalb der
Technikzentrale über einen Wasserzähler und Filter und eine zentrale Enthärtungsanlage zu einem
Trinkwasserverteiler. Dabei wird ein Abgang für das Kaltwasser der KiTa, einer für die Warmwasserbereitung der KiTa und einer für die Kalt- und Warmwasserbereitung des
Mädchenwohnheims verwendet.
Die Warmwasserbereitung erfolgt über Frischwasserstationen. Dabei wird für die KiTa im Raum TF5
UG Technik Frischwasserstationen im Durchlaufprinzip als Kaskade mit Pufferung des
Heizungswassers ausgeführt. Für das Mädchenwohnheim reicht eine Frischwasserstation im
Durchlaufprinzip aus, bei der ebenfalls das Heizwasser gepuffert wird.
Die Auslegung der Frischwasserstationen erfolgt nach folgenden Kriterien: in der KiTa wird als
Dauerleistung des Spitzenvolumenstroms 15min angesetzt, daraus ergibt sich Speichervolumen von
800 Litern. Als Füllzeit des Speichers werden 2h angesetzt. Im Mädchenwohnheim wird Dauerleistung
des Spitzenvolumenstroms von 25 min angesetzt, da hier auch Duschen vorliegen. Daraus ergibt sich
ein Speichervolumen von 800 Litern. Als Füllzeit des Speichers werden ebenfalls 2h angesetzt.
Die Verlegung der Trinkwasserleitungen erfolgt im Kellergeschoss sichtbar unter der Decke. In allen
anderen Bereichen verlaufen die Leitungen innerhalb von Schächten oder Installationswänden und
schließen dort an die jeweiligen Sanitärgegenstände an. Abgesehen von den Technikzentralen
werden alle Sanitärgegenstände mit Warm- und Kaltwasser versorgt.
Alle Trinkwasserleitungen werden durchgeschleift, um einen ausreichenden Hygienestandard nach
VDI/DVGW 6023 zu erhalten. Als letzter Sanitärgegenstand eines jeden Fließweges wird ein WC mit
automatischer Spülung im Spülkasten geplant, die die Kaltwasserleitung in einem zeitlichen Intervall
(vorzugsweise alle 3 Tage) spült. Die Spülmenge kann eingestellt werden und ein Spülprotokoll wird
nachweisbar gemäß VDI/DVGW 6023 aufgezeichnet. Die Durchspülung der Warmwasserleitung wird
über eine Zirkulationsleitung sichergestellt.
Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen, Tabellen, Raumbuch
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau
zur KiTa
Blattgröße Maßstab
TGS_3_0_GR_UG Sanitär Grundriss Untergeschoss und
Außenanlagen
A0 1:100
TGS_3_0_GR_EG Sanitär Grundriss Erdgeschoss A0 1:100
TGS_3_0_GR_OG Sanitär Grundriss Obergeschoss A0 1:100
TGS_3_0_SC_XXX_02 Sanitär Schema Trinkwasser A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Spitzenvolumenstrom Trinkwasser, gesamt: 5,52 l/s
erforderliche Hausanschlussdimension: DN 50
Objektanschlüsse Trinkwasser: DN 12
Ruhedruck (Angabe Wasserwerke Berlin) 4,5-5,5 bar
Fließdruck: keine Angabe erhalten
Härtegrad vor der Enthärtung (Stadtwasser): 19,2°dH
Enthärtung: ist vorgesehen
Regelwerke Trinkwasser u.a.: DIN 1988-100 bis 300, DIN EN 1717, DVGW/VDI 6023
TrinkwV, DVGW W 551 und 553, GEG 2020
Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
- Leitungsmaterial ist vorwiegend Edelstahl als Pressfittingsystem, nur in den Installationsvorwänden
kommt ein Kunststoff-Aluminiumverbundrohr als Stecksystem zum Einsatz
- Probenahmeventile aus Edelstahl sind gemäß DVGW W551 eingeplant
- als Wärmedämmung kommt nichtbrennbare alukaschierte Mineralwolle zum Einsatz nach DIN
1988-200 und GEG 2020 und geschlossenzellige Isolierung für Trinkwasser kalt.
- ein verzinkter Blechmantel wird in den Technikräumen, im UG und in Bewegungszonen zum
Schutz und der Langlebigkeit der Dämmung angebracht
- Die geplanten Installationswände inkl. Montagegestelle sind aus einem System mit
Schallschutzprüfung, erhalten eine Beplankung, die verfliesungsfähig ist. In Duschbereichen wird
zusätzlich für starke Nässe geeignete Oberflächenbehandlungen bauseits vorgesehen.
- die Objekte sind aus Sanitärkeramik
- die neuen Sanitärobjekte werden in der beigefügten Bemusterungsliste vorgestellt
Besonderheiten
Von den Berliner Wasserwerken konnte nur eine Auskunft über den Ruhrdruck des Trinkwassers in
der Straße erhalten werden (4,5-5,5 bar; s.o.)). Am nächstgelegensten Druckmesspunkt
(Michaelkirchstraße 2) seien 5,09 bar Ruhrdruck gemessen worden. Laut Rohrnetzberechnung ist ein
Mindestfließdruck von 4,7 bar erforderlich, um den Mindestversorgungsdruck am ungünstigen
Gegenstand (Dusche im Duschbad/WC im OG des Mädchenwohnheims), bei Anschlussnennweite
DN12 zu erreichen.
Da der tatsächliche Trinkwasserfließdruck sehr ungewiss ist und selbst der üblicherweise etwas höher
ausfallende Ruhedruck die Mindestanforderungen nicht sicher erfüllt, empfehlen wir den Einbau einer
Druckerhöhungsanlage im Hausanschlussraum.
Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
Alle im Bestand befindlichen Trinkwasserleitungen, Einbauteile, Objekte etc. werden demontiert und
fachgerecht entsorgt. Während der Sanierung des Bestandsbaus, wird der bis dahin errichtete
Neubau mittels Provisorien versorgt.
2.2 Kostengruppe 420; Wärmeversorgungsanlagen
2.2.1 Kostengruppe 421; Wärmeerzeugungsanlagen
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Das Bestandsgebäude wird über Fernwärme versorgt und wird im Zuge der Maßnahme weiterhin mit
diesem Anschluss betrieben. Die Fernwärmeübergabestation, welches Eigentum von Vattenfall ist,
bleibt erhalten. Die nachfolgende Hauszentrale besteht aus einem Wärmeübertrager, der das
Fernwärmenetz vom Wärmenetz des Gebäudes trennt. Die Hauszentrale wird in der
Umbaumaßnahme inklusive aller notwendigen Komponenten erneuert. Nach der Hauszentrale folgt
der Erzeugerkreis und speist den Heizungsverteiler. Dieser bildet das Bindeglied zu den separaten
Heizkreisen.
Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen, Tabellen, Raumbuch
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau
zur KiTa
Blattgröße Maßstab
TGH_3_0_GR_UG Heizung Untergeschoss A0 1:100
TGH_3_0_SC_XXX_01 Heizungsschema Heizzentrale A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Berechnete Heizlast KiTa (sanierter Bestandsbau): ca. 30 kW
Berechnete Heizlast Mädchenwohnheim (Neubau): ca. 30 kW
Erforderliche Leistung Lüftungsgerät Küche: ca. 20 kW
Erforderliche Leistung Warmwasserbereitung KiTa und MWH ca. 95 kW
Erforderliche Gesamtleistung: ca. 175 kW
Anschlussleistung Fernwärmestation: 175 kW
Derzeit liegt die Anschlussleistung bei 120 kW. Nach Rücksprache mit Vattenfall vom XX.XX.2021
kann die nun erforderliche Anschlussleistung ohne Einschränkungen abgedeckt werden. Eine
Präzisierung findet in der Lph.5 Ausführungsplanung statt.
2.2.2 Kostengruppe 422; Wärmeverteilnetz
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Das geplante Wärmeverteilnetz dient zur Versorgung der Heizkörper in der Kita und der
Jugendhilfeeinrichtung, der Warmwasserbereitung und des Heizungsregisters der Lüftungsanlage.
In der Heizzentrale wird ein Verteiler mit 4 Abgängen geplant. Der erste Abgang versorgt die
Heizkörper des Bestandsgebäudes, der zweite Abgang versorgt die Heizkörper im Neubau, der dritte
versorgt das Lüftungsgerät der Küche auf dem Dach über EG und der vierte Abgang versorgt die
Warmwasserbereitung der Kita im Untergeschoss und der Warmwasserbereitung des Neubaus. Alle
Heizungsleitungen werden im Untergeschoss sichtbar an der Rohdecke installiert und gedämmt. Die
Hauptversorgungstrassen verlaufen im Flurbereich.
Die Versorgung des Bestands erfolgt von den Haupttrassen aus über Stichleitungen bis ins
Obergeschoss. Eine Abkofferung oder Verlegung in einer Abhangdecke ist nicht vorgesehen. Die Anbindung der Heizkörper erfolgt über eine Sockelleiste. Die Warmwasserbereitung des
Bestandsbaus befindet sich im Untergeschoss des Bestandsgebäudes im Raum TF5 UG.
Die Versorgung des Neubaus erfolgt durch eine Hauptrasse im Flur des Untergeschosses, wird über
einen Tunnelschacht in den Neubau geführt und verspringt dort an die Decke des Erdgeschosses.
Von dort aus wird die Warmwasserbereitung des Neubaus, im Raum 23 Technik lokalisiert. Die
Haupttrassen verlaufen im Flurbereich und versorgen die Heizkörper im Erdgeschoss und
Obergeschoss durch Stichleitungen. Die Anbindung der Heizkörper erfolgt durch eine Sockelleiste und
in Ausnahmefällen durch Deckendurchbruch von unten.
Das Lüftungsgerät wird über eine Steigleitung durch einen alten Aufzugsschacht im Bestandsgebäude
versorgt.
Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen, Tabellen, Raumbuch
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau
zur KiTa
Blattgröße Maßstab
TGH_3_0_GR_UG Heizung Untergeschoss A0 1:100
TGH_3_0_GR_EG Heizung Erdgeschoss A0 1:100
TGH_3_0_GR_OG Heizung Obergeschoss A0 1:100
TGH_3_0_SC_XXX_01 Heizungsschema Heizzentrale A0 o.M.
TGH_3_0_SC_XXX_02 Heizungsschema Verteilung Kita A0 o.M.
TGH_3_0_SC_XXX_03 Heizungsschema Verteilung
Mädchenwohnheim
A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Schallschutz nach: DIN 4109, Beiblatt 2
Brandschutz gemäß: MLAR 04/2016
Rohrnetz 60/ 40°C (Kita), 60/ 40 °C (MWH), 75/ ca.35 °C (Lüftung), 75/ ca.55°C (WWB)
Nenndruck PN 6
Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
Die Abgänge der Verteiler erhalten jeweils Absperrarmaturen, Mischer, elektronisch geregelte
Umwälzpumpen, Schwingungsdämpfer, Schmutzfänger, Wärmemengenzähler, Thermometer,
Manometer, Entlüftungstöpfe und Regelungsfühler. Innerhalb der Heizzentrale ist nahtloses
schwarzes Stahlrohr geplant und wird geschweißt. Die Wärmeverteilung wird als Pressfitting Kupfer-
Rohrsystem ausgeführt. Die Wärmedämmung erfolgt mit alukaschierter Mineralwolle 100% nach GEG
2020. In den sichtbaren Bereichen im UG v.a. in Bewegungszonen und in der Technikzentrale ist ein
verzinkter Stahlblechmantel zum Schutz der Wärmedämmung vorgesehen.
Besonderheiten
- die Wärmeversorgung des Bestandsgebäudes und des Neubaus werden jeweils über separate
Wärmemengenzahler erfasst. Dies gilt auch für die Speisung der Warmwasserversorgung
Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
Alle im Bestand befindlichen Heizungsleitungen, Einbauteile, etc. werden demontiert und fachgerecht
entsorgt. Während der Sanierung des Bestandsbaus, wird der bis dahin errichtete Neubau mittels
Provisorien versorgt.
2.2.3 Kostengruppe 423; Raumheizflächen
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Zur Übertragung der Wärme in allen zu beheizenden Räumen, werden neue Heizkörper vorgesehen.
Dabei werden gut zu reinigende Plan-Heizkörper verwendet. In den Bädern mit Dusch- oder
Bademöglichkeit werden Handtuchheizkörper vorgesehen. In Flur, Foyer und Küche werden vertikale
Heizwände wegen höherer Einschränkung durch Türen, etc. geplant. In den Wohnräumen der
Klientinnen werden aufgrund enger Platzverhältnisse und niedriger Brüstungshöhe Kompakt-
Konvektoren verwendet.
Die neuen Heizkörper erhalten Thermostat-Ventilanschlüsse, voreinstellbar und
Rücklaufverschraubungen. Es ist der Standardfarbton RAL 9010 (weiß) geplant.
Die Befestigung der Heizflächen erfolgt an der Wand. Der Abstand von OKFFB bis Unterkante
Heizkörper soll nicht kleiner 14 cm sein, damit eine Fußbodenreinigung unterhalb der Heizkörper
problemlos stattfinden kann.
Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen, Tabellen, Raumbuch
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau
zur KiTa
Blattgröße Maßstab
TGH_3_0_GR_EG Heizung Erdgeschoss A0 1:100
TGH_3_0_GR_OG Heizung Obergeschoss A0 1:100
TGH_3_0_SC_XXX_02 Heizungsschema Verteilung Kita A0 o.M.
TGH_3_0_SC_XXX_03 Heizungsschema Verteilung
Mädchenwohnheim
A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Heizkörperbefestigungen: VDI 6036
Heizkörperauslegungstemperaturen: 80/60°C (Neubau), 60/ 45 °C (Bestand)
Nenndruck PN 6
Heizkörperanschlussdimension: DN 12 und DN 15
Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
Plan-Heizkörper und Bad - Designheizkörper.
Besonderheiten
Die Heizkörperabmessungen werden zur besseren Handhabung auf der Baustelle in ihren
Abmessungen vereinheitlicht. Die Bauhhöhe bleibt identisch, die Bautiefe varriert zwischen drei
Ausführungen (Typ 10, 20, 30) und die Baulänge wird je nach Bereich auf 805 mm oder 1805 mm
fixiert. Kleinere Unter- bzw. Überversorgungen sind dadurch vorhanden liegen aber innerhalb einer
tolerierbaren Differenz.
Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
Die Bestandsheizkörper werden demontiert und fachgerecht entsorgt.
2.3 Kostengruppe 430; Lüftungstechnische Anlagen
2.3.1 Kostengruppe 431; Lüftungsanlagen
Allgemeine Beschreibung über Zweck, Anfang, Verlauf, Ziel
Zur Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung in der KiTa, zur Sicherstellung des
Feuchteschutzes im Neubau (Mädchenwohnheim) und zum Abtransport der beim Kochen
entstehenden Aerosole aus der Küche werden folgende Lüftungsanlagen geplant:
Mädchenwohnheim - dezentrale Lüftung gemäß DIN 1946-6 über Abluftventilatoren und
Außenluftelemente:
Im EG wird über Abluftventilatoren in den Ablufträumen (Bäder, WCs, Küchen) die Abluft entnommen
und über Dach ins Freie geführt. Die Zuluftnachströmung erfolgt über Außenluftdurchlässe, die in die
Fensterfalz der Fenster der Zulufträume eingebaut werden. Die Überströmung zwischen den Räumen
erfolgt über Türunterschlitze oder in schallgeschützten Bereichen über Überströmöffnungen zum
Wandeinbau mit Schallschutzeinsatz. Im Obergeschoss ist eine Überströmung aus den Zulufträumen
wegen der vorliegenden Brandschutzgrenzen nur begrenzt möglich, daher wird die Abluft aus jedem
Raum separat entnommen und über die zuvor beschriebenen Fensterfalzöffnungen nachgeströmt. Die
Auslegung des Volumenstroms erfolgt dabei allein zum Feuchteschutz des Gebäudes. Um eine
ausreichende Luftqualität (z.B. in Bezug auf CO2 Gehalt) für den Aufenthalt von Menschen zu
erhalten ist eine zusätzliche Lüftung durch Fensteröffnen erforderlich.
KiTa Sanitärbereiche - dezentrale Abluftventilatoren mit Fensternachströmung
Luftvolumenströme nach ASR:
In der Kita werden die Sanitärräume über Abluftventilatoren entlüftet. Die Zuluftnachströmung erfolgt
über Außenluftelemente in der Fensterfalz der Fenster in den Fluren der KiTa (Nordostseite) und im
EG teilweise über die Multifunktionsräume und den Raum Personal/Beratung. Die Auslegung der
Abluftvolumenströme erfolgt nach ASR 3.6.
KiTa übrige Räume - Fensterlüftung
Alle Kitaräume, die keine Sanitärbereiche sind, werden über Fensterlüftung Be- und Entlüftet. Um
einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten, ist der Nutzer regelmäßig zu unterweisen.
Zudem sollen als Orientierungshilfe CO2-Ampeln aufgestellt werden, bei denen je nach angezeigter
CO2-Konzentration ein Stoßlüften durchgeführt wird.
Küche - Küchenlüftungsanlage nach VDI 2052 und DIN EN 16798:
Im Küchenbereich wird die beim Kochen entstehende mit Aerosolen belastete Abluft über
Ablufthauben über den Koch- und Spülgeräten aus dem Küchenbereich entnommen und über
Abluftventilatoren auf dem Dach über dem EG des Küchenanbaus an die Außenluft abgegeben. Die
entnommene Abluft wird über eine mechanisch in den Raum gebrachte Zuluft ersetzt. Das Zuluftgerät
auf dem Küchendach aufgestellt. Die Außenluft wird gefiltert, auf Raumtemperatur gebracht und über
Deckendrallauslässe und Zuluftgitter in den Raum gebracht. Sind die Ablufthauben ausgeschaltet, so
läuft das Zuluftgerät auf einem geringeren Volumenstrom nach DIN EN 16798. Die Entnahme der
Abluft erfolgt dann über Überströmung in die Personalumkleide und Personal WC. Die Be- und
Entlüftung der Küchennebenräume ist ebenfalls nach DIN EN 16798-3 ausgelegt und erfolgt über die
genannten Abluftventilatoren sowie Zuluftnachströmung über Fensterfalzlüfter. Zur Einhaltung der
Luftqualität bei Aufenthalt von Menschen im Multifunktionsraum MF 1.1 ist zusätzlich eine
Fensterlüftung erforderlich.
Als Abluftvolumenstrom für die Ablufthaube in der Küche ergibt sich 1.500 m³/h, in der Spülküche 380
m³/h. Damit Gerüche oder Belastete Küchenluft weniger in andere Bereiche überströmt, wird die
Zuluft ca. 5% geringer ausgelegt. Für den Küchenbereich ergibt sich ein Zuluftstrom von 1.430 m³/h,
für die Spülküche von 360 m³/h. Das Zuluftgerät hat also einen maximalen Zuluftvolumenstrom von
1.800 m³/h. Bei abgeschalteten Hauben ergibt sich für den Küchenbereich inkl. Nebenräume ein
Gesamtvolumenstrom von 330 m³/h.
Keller - kontrollierte Kellerlüftung zur Entfeuchtung
Um im Keller einen Luftaustausch zum Schutz vor Feuchteschäden zu schaffen, wird je ein
feuchtegeführter Abluftventilator mit einem Volumenstrom von ca. 92m²/h pro Nutzungsbereich eingesetzt. Dabei werden 2 Nutzungsbereiche definiert, in denen unterschiedliche Innenraumfeuchten
zu erwarten sind: die Lagerräume der Küche und der restliche Keller. Der feuchtegeführte
Abluftventilator misst die Innen- und Außenluftfeuchte und schließt, sobald die Außenluftfeuchte die
Innenluftfeuchte übersteigt, oder eine Innenlufttemperatur von 5°C unterschritten wird.
Damit sich der Herstellerempfehlung der Luftmenge von 3,3 - 3,5 m³/h*m² angenähert werden kann,
werden für den "restlichen Kellerräume" zusätzliche, preisgünstigere Ventilatoren ohne
Feuchteregelung eingeplant. Diese werden an die Feuchteregelung des o.g. Ventilators
angeschlossen, sodass sie bei Reaktion des feuchtegeführten Ventilators ebenfalls reagieren.
Die Nachströmung erfolgt über passive Zuluftöffnungen in jeweils benachbarten Kellerräumen der
Räume mit Ventilatoren. Die Nachströmöffnungen sind mit einer automatischen Innenklappe
versehen, die ebenfalls schließt, sobald die Ventilatoren abschalten.
Hinweise auf die betreffenden Zeichnungen, Tabellen, Raumbuch
Die folgenden Zeichnungen werden für diese Leistung benötigt:
Ersatzneubau, Sanierung und Umbau zur
KiTa
Blattgröße Maßstab
TGL_3_0_GR_UG Lüftung Grundriss Untergeschoss A0 1:100
TGL_3_0_GR_EG Lüftung Grundriss Erdgeschoss A0 1:100
TGL_3_0_GR_OG Lüftung Grundriss Obergeschoss A0 1:100
TGL_3_0_GR_DG Lüftung Grundriss Dachaufsicht A0 1:100
TGL_3_0_SC_XXX Lüftung Schema A0 o.M.
Nennung der vorläufigen technischen Hauptdaten und Normen:
Luftkanäle rund (Wickelfalzrohr) nach DIN EN 1506
Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit nach DIN EN 1507 (eckige Kanäle)
Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit nach DIN EN 12237 (runde Kanäle)
Luftdichtheitsklasse C
Es gilt die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR).
Beschreibung und Nennung der Materialien, Typen, Fabrikate
- zur Vermeidung von Wärmeverlust werden alle Zuluftkanäle mit einer Dämmdicke von 30mm
gedämmt. Die Abluftleitungen erhalten keine Dämmung, da diese ausschließlich in Bereichen mit
einer Raumtemperatur von mindestens 20°C verlaufen. Dort, wo Abluftleitungen über Dach geführt
werden, wird bis 3m unter die Dachoberkante eine Schwitzwasserdämmung mit einer Dämmdicke von
32mm angebracht. Die Fort- und Außenluftleitungen erhalten ebenfalls eine Schwitzwasserdämmung
mit einer Dämmdicke von 32mm.
Besonderheiten
Als Außenluftqualität wurde laut den aktuellen Luftmesswerten der Luftmessstationen Mitte, Neukölln
und Frankfurter Allee des Luftmessgütenetzes Berlin ein Außenluftwert in Bezug auf Gaspartikel und
Feinstaubpartikel von ODA2 ermittelt. Laut der DIN 16798-3 ist bei diesem Wert für
Nichtwohngebäude eigentlich mindestens eine Feinstaubfilterung erforderlich.
Demontage-, Sanierungs-, Umbauleistungen
Demontage und fachgerechte Entsorgung der Bestandsabluft in der Bestandküche.
Technische Vorbemerkungen
Hinweise zum Leistungsverzeichnis Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Es sind keine Kosten Bauwasser, -abwasser und -strom enthalten
Die Kosten für Rohrgrabenaushub sind nicht enthalten.
Nicht aufgeführt sind die Kosten für die Technischen Anlagen in Außenanlagen.
Alle Einheitspreise verstehen sich komplett, liefern und montieren inkl. Befestigungsmittel und Verschnitt.
Alle Befestigungsmittel sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik den vorherrschenden Normen und nach Art und Umfang der zu befestigenden Systeme und Untergründe entsprechend zu wählen.
Alle Einheitspreise verstehen sich wenn hingewiesen mit Arbeiten in großen Höhen und den dazu erforderlichen Hebebühnen/ Gerüste
Leistungsgrenze zwischen den gebäudetechnischen Anlagen und den Außenanlagen ist 1 Meter ab der Gebäudekante
Der AN muss bei Leistungen auf das zeitgleiche Arbeiten mit anderen Gewerken achten und in Absprache mit diesen agieren.
Hinweise zum Leistungsverzeichnis
10.01 KG 400 - Technische Anlagen
10.01
KG 400 - Technische Anlagen
11 Leerrohrplanung SAMK
11
Leerrohrplanung SAMK
Allgemeine Vorbemerkungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Auf die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft wird hingewiesen; die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Al-
le Leistungen der damit verbundenen Baustellenverordnung "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"
in der aktuellen Fassung - auch die des Auftraggebers - obliegt in eigener Verantwortung.
Bauordnung
Es gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) mit allen ergänzenden Vorschriften!
Baugrobreinigung
Grobreinigung über die Bauzeit ist wöchentlich Freitags einzutakten.
Bauschutt und überschüssige Materialreste müssen dabei entfernt werden. Im Besonderen sei auf die jeweils zügige und ordnungsgemäße Entsorgung des Abbruchmaterials hingewiesen. Diese Materialien sind mit der nötigen Sorgfaltspflicht und Umsicht für verbleibende Bauteile zu entsorgen.
Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202.
Schutt- und Abfallmanagement
Die Schutt- und Abfallentsorgung wie Abbruch-, Schalungs-, Beton- Mauerwerksreste sind, wie in den einzelnen Positionen, vollständig durch den AN zu entsorgen.Diese Abfälle werden am Entstehungsort getrennt gesammelt. Volle, durch die ELG (Entsorgungslogistik) zur Verfügung gestellte
Sammelbehälter werden gegen Gebühr von der ELG abgeholt. Dort werden sie durch Mitarbeiter der ELG erfasst. Die Erfassung von Abfallmengen und die Dokumentation erfolgt ebenfalls durch die zentrale Entsorgung. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt mit der ELG nach Entsorgungsaufkommen oder über eine im Zuge der Angebotskalkulation mit dem Bieter festzulegende Umlage
Meldepflicht
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuche hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen und Behörden vorzunehmen. Die Bauleitung ist davon zu unterrichten.
Vorzulegende Nachweise
Der AG kann jederzeit Nachweise darüber verlangen, dass die zur Anwendung vorgesehenen Baustoffe und die angewandten Verfahren den Normen und/oder den geforderten Qualitäten entsprechen.
Die Nachweise sind u.a. für folgendes zu erbringen:
- Prüfzeugnisse amtl. oder anerkannter Prüfinstitute
- bauaufsichtliche Zulassungen
- Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter Güteprüfstellen
- Rechnerische oder vergleichbare Nachweise
- Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen
- Güteüberwachung nach Bestimmungen o. Zulassungen
- Nachweis, dass das eingesetzte Aluminium zum überwiegenden Teil aus
Sekundäraluminium hergestellt wurde
- Fachbauleitererklärung/ Gewährsbescheinigung
- Werk-/ Montagepläne einschl. Planliste
- Liste der eingebauten Materialien / Fabrikate mit Wartungs- und Pflegehinweisen
- Fabrikats-/ Produktnachweise / Prüfzeugnisse
- Fenster-/ Türlisten (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung absturzsichernde Verglasung, Brüstung (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung Brandschutzverglasung (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung Widerstandsklassen (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung Brandschutztüren, -tore (T30, T90, RST, etc.)
und Fluchttüren (entsprechend Gewerk)
- Kraftbetätigte Türen/ Tore mit Prüfbuch (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung Brandschutzbauteile (entsprechend Gewerk)
- Nachweis/ Bescheinigung Klassifizierung GK-Wände/ -Decken (entsprechend Gewerk)
- Einweisungsprotokolle (entsprechend Gewerk)
- Angebot Wartungsvertrag (entsprechend Gewerk)
- vertragliche Abnahmeprotokolle
Die Dokumentationsunterlagen sind vollständig zu übergeben. Alle hierbei anfallenden Leistungen des AN sind einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat sämtliche Datenblätter, Produktbeschreibungen und sonstigen Eigenschaftsnachweise über die vom AN bei Ausführung seiner Leistungen verwendeten Bauteile, Bauprodukte und -materialien unmittelbar nach der jeweils erfolgten Materialprüfung
(und dergl.) und zugleich rechtzeitig, mindestens aber zwei Wochen vor der geplanten Ausführung bzw. der erforderlichen Bestellfrist dem AG vorzulegen.
Soweit im Vertrag und seinen Anlagen nicht anders festgelegt, hat der AN nach Fertigstellung seiner Leistungen die seine Leistungen betreffenden kompletten Ausführungsunterlagen, Bestands- und Revisionspläne mit dem Vermerk "so wie gebaut" zu erstellen, zusammenzustellen und einen ersten Teil (auch Vorabzug) spätestens zwei Wochen vor der rechtsgeschäftlichen bzw. geplanten Inbetriebnahme / Schulung oder Abnahme seiner Leistungen dem AG auszuhändigen. Alle für den Betrieb und die Sicherheit des Gebäudes erforderlichen Unterlagen gehören zum ersten Teil.
Sämtliche Unterlagen sind auf Datenträger, und, auf Wunsch des AG, ergänzend auf Papier in zweifacher Ausfertigung, in geordneter und katalogisierter Form mit Inhaltsverzeichnis entsprechend den Vorlagen der Richtlinie für die Gebäudedokumentation, die als Anlage zum Vertrag Vertragsbestandteil wird, auszuhändigen. Rechtzeitig, spätestens aber zwei Wochen vor der rechtsgeschäftlichen Abnahme wird der AN dem AG die öffentlich-rechtliche Schlussabnahmebescheinigung sowie alle sonstigen Prüfatteste, Abnahmebescheinigungen usw. von staatlichen oder hierfür bestimmten Stellen aller seiner Leistungen und Anlagen, die einer solchen Abnahme bedürfen, übergeben. Die Unterlagen müssen von einer Qualität sein, die die Beurteilung erlaubt, dass es sich bei etwa noch bestehenden Mängeln oder notwendigen Restarbeiten um keine Umstände handelt, die der uneingeschränkten Nutzung und Inbetriebnahme der Leistung entgegenstehen.
Lärmschutz
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz, die TA-Lärm und die AVV-Baulärm. Grundsätzlich sind folgende Rahmenbedingungen
zu beachten und einzuhalten:
- Gemäß AVV Baulärm dürfen in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber (7 bis 20 Uhr) 55 dB(A) und nachts (20 bis 7 Uhr) 40 dB(A) nicht überschritten werden.
- Gemäß 32. BimSchV dürfen in allgemeinen Wohngebieten Baumaschinen täglich in der Zeit von 20 bis 7 Uhr sowie Sonn- und feiertags ganztägig nicht betrieben werden.
Die Rahmenarbeitszeit ist unter Punkt 3. festgeschrieben. Zudem gilt in Hinsicht auf den Lärmschutz allgemein, dass Arbeiten, die an Samstagen ausgeführt werden sollen, im Vorfeld mit der Objektüberwachung (OÜ) des Auftraggebers (AG) abzustimmen sind.
Darüber hinaus gilt generell:
- Gemäß BImSchG müssen Anlagenbetreiber darauf achten, dass diejenigen schädlichen Umwelteinwirkungen (und hierunter fällt auch Baulärm), die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, auch tatsächlich unterbleiben. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Sobald Nachbargebäude in der Umgebung oder in dem Gesamtbauvorhaben selbst fertig gestellt werden und ihrer Funktion überlassen werden, sind seitens des AN die auf diese Nachbargebäude hin festgelegten Regelungen bezüglich Lärmschutz zu berücksichtigen.
Berichtswesen des AN:
Der AN verpflichtet sich, tägliche Bautagesberichte zu erstellen und der örtlichen Objektüberwachung wöchentlich zur Baubesprechung - soweit nichts Anderes vereinbart wurde - mit 2 Durchschriften, vorzulegen. Die Bautagesberichte sollen Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ergebnisse des Bauablaufs lückenlos festhalten.
Störungen des Bauablaufes:
Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Fristen. Der Arbeitskräfteeinsatz ist entsprechend so zu kalkulieren, dass die Gesamtleistung innerhalb der geforderten Fristen fertiggestellt werden kann. Ein gleichmäßiger durchgängiger Bauablauf kann jedoch nicht garantiert werden.
Gewerkebedingte Arbeitsunterbrechungen im üblichen Umfang sind daher einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Flucht-/ Rettungswege:
Flucht- und Rettungswege im Gebäude sind durchgängig frei zu halten.
Bestandsleitungen:
Bei Tiefbau- und Abbrucharbeiten hat der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn die Lage etwa vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen festzustellen, sie sind zu schützen oder provisorisch umzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorschriften Allgemein
Vor Installationsbeginn sowie insbesondere während der Montagezeiträume,
sind eigenständig alle notwendigen Koordinierungen in Bezug auf die
angrenzenden beteiligten Nachbargewerke durchzuführen.
Betoneinlegearbeiten
Die Installationsarbeiten sind direkt an den Bauablauf gekoppelt und können
nur im Zuge des Baufortschrittes ausgeführt werden. Daher ist mit
Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Dieser Umstand ist kalkulatorisch zu
berücksichtigen.
Die Termine sind täglich mit der örtlichen Bauleitung und der ausführenden
Baufirma abzustimmen.
Alle Installationsarbeiten sind mit dem zuständigen Rohbauunternehmer zu
koordinieren.
Erstellung des Installationssystems gemäß den nachfolgend aufgeführten
Normierungen in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen
Fassungen:
DIN VDE 0605 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Installationen
VDE 0605-22 Besondere Anforderungen für biegsame Elektroinstallationsrohrsysteme
VDE 0606-1 bis 690 V - Teil 1 Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten
und / oder Verbindungsklemmen
DIN 49447 und DIN EN 60309-2 Gerätedosen aus Metall und Isolierstoff zum versenkten Einbau zur Aufnahme von Installationsgeräten
DIN EN 50086-2-2 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Installationen, besondere Anforderungen für biegsame Elektroinstallationsrohrsysteme
DIN EN 60423 Außendurchmesser von Elektroinstallationsrohren und Gewinde für Elektroinstallationsrohre und deren Zubehör
DIN 1045-1 Stahl- und Spannbetonbemessung (Mindestabstände und Mindestüberdeckung).
Beton-/ Leerrohrinstallation
Die Montagen erfolgen nach den jeweiligen vermassten Grundrissplänen,
Schnitten und Detailansichten.
Die in den Ausführungsplänen dargestellten Installationswege sind
schematische Eintragungen, stellen jedoch die grundsätzliche
Installationssituation dar. Bei der Verlegung sind somit gegebene
Installationsbereiche, Wandscheiben, Treppenpodeste, Treppenauf- und
Abgänge, Decken- und Wanddurchbrüche, Schächte, Fundamente und
sonstige bauliche Gegebenheiten zu berücksichtigen!
Es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, die für die
Betoninstallation geeignet sind. Der Nachweis ist durch die entsprechenden
Spezifikationen zu erbringen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine erhöhte
Verdichtung der bei der Betoneinbringung stattfindet.
Alle verbauten Installationsgehäuse und Leerrohrsysteme sind gegen
Aufschwimmen entsprechend zu sichern. Bei größeren Einbaugehäusen sind
interne Stützmaßnahmen gegen das Eindrücken zu verbauen.
Häufungen sind grundsätzlich auszuschließen. Bei Kreuzungen sind die
Leerrohre derart zueinander anzuodnen, dass diese mit mindestens 5 cm von
Beton umschlossen werden. Bei notwendigen punktuellen Häufungen /
Bauteilübergängen sind diese mit der örtlichen Fachbauleitung und dem
Statiker abzustimmen.
Offene Rohrenden sind gegen das Eindringen von Fremdkörpern zu
verschließen.
Werden Rohre innerhalb der Decke gemufft, sind diese auf einer Länge von
> 1m geradlinig zu verlegen und kleiner < 10 cm in regelmäßigen Abständen
zu sichern.
Leerrohre sind:
· in geraden vertikalen und horizontalen Verzügen zu installieren. Es
sind die gemäß DIN 18015; Teil 2 beschriebenen Installationszonen
einzuhalten. Schräge bzw. diagonale Verzüge in Wandscheiben sind
nicht gestattet
· in regelmäßigen Abständen derart zu sichern, dass durch das
Einfüllen von Beton bzw. dem anschließenden Verdichten keine
Lageveränderung stattfindet, Übergänge von Leerrohren zu
Leerrohren bzw. Installationsdosen sind besonders zu befestigen
· bei paralleler Anordnung mindestens in einem Abstand von (siehe Details + Angaben Statik) zu einander zu verlegen.
grundsätzlich in der Achsmitte der jeweiligen Wand bzw. Decke zu
verlegen·unter Berücksichtigung der sytemgebundenen Biegeradien zu
verlegen durchgängig und unterbrechungsfrei zwischen den eingetragenen
Anfangs- und Endpunkten zu verziehen
Installationsabstände in Betonbauteilen
Gemäß den Anforderungen der DIN 1045-1, Mindestabstände /
Mindestüberdeckungen ist der Abstand von Leerrohren zum Betonstahl
mindestens so groß zu installieren, dass der Beton ungehindert verfüllt und
verdichtet werden kann sowie ein ausreichender Verbund zwischen
Betonstahl und Beton sichergestellt ist. Der lichte horizontale und vertikale Abstand zwischen dem Betonstahl und parallel zu installierenden Leerrohren darf nicht der Statik widersprechen. Alle Abstände müssen nach Vorgaben der Tragwerksplanung eingehalten werden.
Vor Installationsbeginn ist die Ausführung mit der baulichen Objektüberwachung bzw. dem Statiker im Detail abzustimmen.
Dosen / Abschlusselemente
- jeder Decken-/ Wandauslass ist mit den entsprechenden systemgebundenen Abschlusselementen zu versehen.
-die Größe der Auslassdosen ist der jeweiligen Endfunktion bzw. der
Endkomponente so anzupassen, dass die volle Funktionalität sowie
eine spätere Überdeckung erreicht wird
- Decken-/ und Wandauslässe für Beleuchtungen sind mit
Systemauslasselementen zu versehen. Bei 2 Rohranschlüsse sind
Verbindungsdosen zu verwenden, bei mehr als 2 Rohranschlüssen
sind Deckengroßrohrdosen (ET > 79/115 mm) zu verbauen
Zusätzliche technische Vorschriften
11.01 Leerrohr
11.01
Leerrohr
11.02 Gerätedosen
11.02
Gerätedosen
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