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01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
01.01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Baustellenablaufordnung - Lean Construction Methode
01.02
Baustellenablaufordnung - Lean Construction Methode
01.03 Technische Vorbemerkungen
01.03
Technische Vorbemerkungen
TV GERÜSTARBEITEN (Stand 03/2019) TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN GERÜSTARBEITEN
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV DIN 18451 - Gerüstarbeiten.
Die technische Ausführung ergibt sich aus der genannten ATV, wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 685 Geprüfte Rundstahlketten, Begriffe
DIN EN 280Fahrbare Hubarbeitsbühnen, Berechnung, Standsicherheit;
Bau; Sicherheitsanforderungen und Prüfung
DIN EN 13374Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren
DIN EN 13377Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit
Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
(einschl. Anlage A1)
DIN EN 13414-1Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke (einschl. Anlage A2)
DIN EN 15113-1Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung
DIN VDE 0682-742Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung,
Wartung und Betrieb
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
DGUV 101-011Einsatz von Schutznetzen
DGUV 201-011Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
DGUV 201-026Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
ATV DIN 18345VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV):Wärmedamm- Verbundsysteme
Darüber hinaus zu beachtende technische Regeln:
TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
TRBS 2121-1... - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
TRBS 2121-2... - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
RAL-GZ 637Stahlgerüstbau, Gütesicherung
einschl. aller zu den Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. Es gelten ebenfalls sämtliche, in den oben aufgeführten ATV DIN enthaltenen Normenverweise. Zudem sind die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
2. Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Vermarkungen und dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Die Arbeitsgrüste werden Zug um Zug, je nach Baufortschritt der Rohbauarbeiten, erstellt und dienen zugleich auch als Absturzsicherung derselben. Eckverbindungen und Umgänge sind so auszuführen, dass jederzeit eine gefahrlose und bestimmungsgemäße Nutzung gewährleistet bleibt.
Nicht fertig gestellte Gerüstteile sind durch den Auftragnehmer aktiv zu sperren.
Die Fassaden-, Raum- und Schutzgerüste sind zu kennzeichnen mit dem Namen der aufstellenden Firma einschl. ihrer Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes.
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Ebene bzw. Abdichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1000 V isoliert sein
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Das Gerüst ist nach Fertigstellung der entsprechenden Abschnitte schriftlich zur Benutzung freizugeben sowie das Gerüst selber durch den Freigabeschein der BBG (Abrufnummer A 23) kenntlich zu machen (DIN EN 12811). Nach jeder Erweiterung / Umbau / Aufstockung des Gerüstes hat am Ende des Arbeitstages die Freigabe der an diesem Tag errichteten Konstruktion zu erfolgen. Die Freigabe erfolgt über einen Arbeitsbericht einer befähigten Person des AN und wird zusätzlich bei der Bauleitung des AG hinterlegt.
Vor Aufbau des Gerüstes sind die folgenden und vollständigen Unterlagen dem Bauleiter auf der Baustelle auszuhändigen:
- Aufbau- und Verwendungsanleitung
- Zulassung des Gerüstes
Wir weisen darauf hin, daß unser Sicherheitsingenieur den ordnungsemäßen Aufbau des Gerüstes überprüft.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den UnternehmBer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung rechtzeitig der Abbautermin zu vereinbaren.
3. Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18451 gelten als Nebenleistung:
-Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten, ebenso das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es systemgerecht möglich ist.
-Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste - die auf Verlangen zu übergeben sind -, sofern nicht von der Regelausführung abgewichen wird.
-Abstandsverlängerungen bis zu 30 cm über den Regelabstand von der Fassade.
4. Abrechnungshinweise
Die im Angebot genannten Preise sind für die Dauer der Arbeiten fest vereinbart, auch für den Fall, daß sich die Arbeiten verzögern sollten, unabhängig aus welchem Grunde.
Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die folgenden Unterlagen vollständig sind bzw. bei der örtlichen Bauleitung vorliegen:
- Aufbau- und Verwendungsanleitung
- Zulassung des Gerüstes
- Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste gem. §§ 10 und 11 BetrSichV
- Schriftliche Freigabe des jeweiligen Gerüstabschnittes am Gerüst
- Zusendung der Freigabe separat als Schreiben an ngb
Grundsätzlich erfolgt die Freigabe des Gerüstes von einer befähigten Person des AN.
In diesen Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Ihrerseits anfallen. Ebenfalls in den E.P.s enthalten ist die Anfertigung von Ansichtszeichnungen, die die Ausführung des Gerüstes an den jeweiligen Fassaden darstellen.
Die genannte Auftragsmenge ist eine Zirka-Angabe, deren Über- oder Unterschreitung, auch über 10 % hinaus, zu keiner Preiserhöhung oder Nachforderung berechtigt.
Es gilt die VOB, Teile B und C, in der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.
5. Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Stand: 03_2019
TV GERÜSTARBEITEN (Stand 03/2019)
02 Gerüstarbeiten MFH 89
02
Gerüstarbeiten MFH 89
02.01 Gerüstarbeiten
02.01
Gerüstarbeiten
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